Verordnung ueber die Rechnungs-
und Buchfuehrungspflichten der
Pflegeeinrichtungen (Pflege-
Buchfuehrungsverordnung - PBV)
PBV
vom 22.11.1995
"Pflege-Buchfuehrungsverordnung vom 22. November 1995 (BGBl. I S. 1528), die zuletzt
durch Artikel 13 Abs. 17 des Gesetzes vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) geaendert
worden ist"
Stand: Zuletzt geaendert durch Art. 13 Abs. 17 G v. 25.5.2009 I 1102
Fussnote
Textnachweis ab: 1.1.1996
Eingangsformel
Auf Grund des § 83 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Soziale
Pflegeversicherung - vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1014) verordnet die Bundesregierung
und auf Grund des durch Artikel 1 Nr. 8 des Gesetzes vom 19. Dezember 1985 (BGBl. I
S. 2355) eingefuegten und durch Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a des Gesetzes vom 24. Juni
1994 (BGBl. I S. 1377) geaenderten § 330 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs verordnet das
Bundesministerium der Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und
dem Bundesministerium fuer Wirtschaft:
Inhaltsuebersicht
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Geschaeftsjahr
§ 3 Buchfuehrung, Inventar
§ 4 Jahresabschluss
§ 5 Einzelvorschriften zur Bilanz
§ 6 Aufbewahrung und Vorlegung von Unterlagen
§ 7 Kosten- und Leistungsrechnung
§ 8 Wahlrecht fuer Kapitalgesellschaften
§ 9 Befreiungen
§ 10 Ordnungswidrigkeiten
§ 11 Inkrafttreten und Uebergangsvorschriften
Anlage 1 Gliederung der Bilanz
Anlage 2 Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
Anlage 3a Anlagennachweis
Anlage 3b Nachweis der Foerderungen nach Landesrecht (Foerdernachweis)
Anlage 4 Kontenrahmen fuer die Buchfuehrung
Anlage 5 Kostenstellenrahmen fuer die Kosten- und Leistungsrechnung (Muster)
Anlage 6 Kostentraegeruebersicht (Muster)
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die Rechnungs- und Buchfuehrungspflichten der Pflegeeinrichtungen richten sich
nach dieser Verordnung, unabhaengig davon, ob die Pflegeeinrichtung Kaufmann im Sinne
des Handelsgesetzbuchs ist, und unabhaengig von der Rechtsform der Pflegeeinrichtung.
Rechnungs-, Buchfuehrungs- und Aufzeichnungspflichten nach anderen Vorschriften bleiben
unberuehrt.
-1-
(2) Pflegeeinrichtungen im Sinne dieser Verordnung sind
1. ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste),
2. teilstationaere und vollstationaere Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime),
mit denen ein Versorgungsvertrag nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch besteht
(zugelassene Pflegeeinrichtungen). Erbringt eine zugelassene Pflegeeinrichtung neben
Leistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch andere Sozialleistungen im Sinne des
Ersten Buches Sozialgesetzbuch (gemischte Einrichtung), so sind ihre Rechnungs- und
Buchfuehrungspflichten nach dieser Verordnung auf die Leistungen beschraenkt, fuer die sie
nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch als Pflegeeinrichtung zugelassen ist.
§ 2 Geschaeftsjahr
Das Geschaeftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 3 Buchfuehrung, Inventar
(1) Die Pflegeeinrichtungen fuehren ihre Buecher nach den Regeln der kaufmaennischen
doppelten Buchfuehrung. Fuer Buchfuehrung und Inventar gelten die §§ 238 bis 241 des
Handelsgesetzbuchs.
(2) Die Konten sind nach dem Kontenrahmen der Anlage 4 einzurichten. Bei Verwendung
eines hiervon abweichenden Kontenplanes hat die Pflegeeinrichtung durch ein
ordnungsmaessiges Ueberleitungsverfahren die Umschluesselung auf den Kontenrahmen nach Satz
1 zu gewaehrleisten.
§ 4 Jahresabschluss
(1) Der Jahresabschluss der Pflegeeinrichtung besteht aus:
1. der Bilanz, gegliedert nach Anlage 1,
2. der Gewinn- und Verlustrechnung, gegliedert nach Anlage 2, sowie
3. dem Anhang einschliesslich des nach den Anlagen 3a und 3b gegliederten Anlagen- und
Foerdernachweises.
Der Jahresabschluss ist innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Geschaeftsjahres
aufzustellen. Fuer die Aufstellung und den Inhalt des Jahresabschlusses gelten §
242, § 243 Abs. 1 und 2, die §§ 244 bis 256a, § 264 Abs. 2, § 265 Abs. 2, 5 und 8,
§ 268 Abs. 3, § 275 Abs. 4, § 277 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4, § 284 Abs. 2 Nr. 1 und 3
des Handelsgesetzbuchs sowie Artikel 24 Abs. 5 Satz 2 und Artikel 28, 42 bis 44 des
Einfuehrungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch.
(2) Soweit ein Traeger mehrere Pflegeeinrichtungen betreibt, die keine Vollkaufleute
im Sinne des Handelsgesetzbuchs sind, kann er diese in einem Jahresabschluss
zusammenfassen. Dabei ist der Anlagen- und Foerdernachweis nach den Anlagen 3a und 3b
fuer jede Pflegeeinrichtung gesondert zu erstellen. § 7 bleibt unberuehrt.
(3) Bei gemischten Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 2 kann der Traeger
1. einen auf die Leistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch begrenzten
Jahresabschluss (Teil-Jahresabschluss) erstellen oder
2. unter Verwendung der Anlagen 3a und 3b die Ertraege und Aufwendungen seiner
Pflegeeinrichtungen in einer nach Anlage 2 gegliederten Teil-Gewinn- und
Verlustrechnung so zusammenfassen, dass sie von den anderen Leistungsbereichen
der Einrichtung getrennt sind. Ist eine Abgrenzung nicht moeglich, haben die
erforderlichen Zuordnungen zu den verschiedenen Leistungsbereichen auf der
Grundlage von vorsichtigen und wirklichkeitsnahen Schaetzungen zu erfolgen. § 7
bleibt unberuehrt.
§ 5 Einzelvorschriften zur Bilanz
(1) Vermoegensgegenstaende des Anlagevermoegens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist,
sind in der Bilanz hoechstens zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert
-2-
um Abschreibungen, anzusetzen. Kann eine zugelassene Pflegeeinrichtung, die erstmals
nach den Grundsaetzen dieser Verordnung eine Bewertung des Anlagevermoegens vornimmt, zum
Stichtag der Eroeffnungsbilanz die tatsaechlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten
nicht ohne unvertretbaren Aufwand ermitteln, so sind den Preisverhaeltnissen des
vermutlichen Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkts entsprechende Erfahrungswerte
als Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Vermoegensgegenstaende des
Anlagevermoegens, die bei Pflegeheimen am 1. Januar 1997, bei Pflegediensten am 1.
Januar 1998 bis auf einen Erinnerungsposten abgeschrieben sind, koennen mit diesem
Restbuchwert angesetzt werden.
(2) Vermoegensgegenstaende des Anlagevermoegens, die mit oeffentlichen Foerdermitteln oder
sonstigen Zuwendungen Dritter angeschafft oder hergestellt worden sind, sind auf der
Aktivseite der Bilanz mit dem Bruttowert anzusetzen. Auf der Passivseite der Bilanz
sind die bereits zweckentsprechend verwendeten Foerdermittel oder Zuwendungen als
Sonderposten gesondert auszuweisen, vermindert um den Betrag der bis zum jeweiligen
Bilanzstichtag angefallenen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten
Vermoegensgegenstaende des Anlagevermoegens.
(3) Bei Pflegeeinrichtungen ohne eigene Rechtspersoenlichkeit oder in einer anderen
Rechtsform als der Kapitalgesellschaft sind in der Bilanz unter dem Eigenkapital als
"gewaehrtes Kapital" die Betraege auszuweisen, die der Einrichtung fuer die Erfuellung
ihres Versorgungsauftrags nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch vom Rechtstraeger
auf Dauer zur Verfuegung gestellt werden. Sonstige Einlagen des Rechtstraegers
sind als Kapitalruecklagen auszuweisen. Fuer Gewinnruecklagen gilt § 272 Abs. 3 des
Handelsgesetzbuchs entsprechend.
(4) Sind der Pflegeeinrichtung vor Aufnahme in den Landespflegeplan fuer Lasten aus
Darlehen Foerdermittel bewilligt worden, so ist in Hoehe des Teils der jaehrlichen
Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermoegensgegenstaende des
Anlagevermoegens, der nicht durch den Tilgungsanteil der Foerdermittel gedeckt ist, in
der Bilanz auf der Aktivseite ein "Ausgleichsposten aus Darlehensfoerderung" zu bilden.
Ist der Tilgungsanteil der Foerdermittel aus der Darlehensfoerderung hoeher als die
jaehrlichen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermoegensgegenstaende
des Anlagevermoegens, so ist in der Bilanz in Hoehe des ueberschiessenden Betrages auf der
Passivseite ein "Ausgleichsposten aus Darlehensfoerderung" zu bilden.
(5) In Hoehe der Abschreibungen auf die aus Eigenmitteln des Traegers der
Pflegeeinrichtung vor Beginn der Foerderung beschafften Vermoegensgegenstaende des
Anlagevermoegens, fuer die ein Ausgleich fuer die Abnutzung in der Zeit ab Beginn
der Foerderung verlangt werden kann, ist in der Bilanz auf der Aktivseite ein
"Ausgleichsposten fuer Eigenmittelfoerderung" zu bilden.
§ 6 Aufbewahrung und Vorlegung von Unterlagen
Fuer die Aufbewahrung von Unterlagen, die Aufbewahrungsfristen und die Vorlegung von
Unterlagen gelten die §§ 257 und 261 des Handelsgesetzbuchs.
§ 7 Kosten- und Leistungsrechnung
Die zugelassenen Pflegeeinrichtungen haben eine Kosten- und Leistungsrechnung
zu fuehren, die eine betriebsinterne Steuerung sowie eine Beurteilung der
Wirtschaftlichkeit und Leistungsfaehigkeit ermoeglicht. Die Kosten- und Leistungsrechnung
muss die Ermittlung und Abgrenzung der Kosten der jeweiligen Betriebszweige sowie die
Erstellung der Leistungsnachweise nach den Vorschriften des Achten Kapitels des Elften
Buches Sozialgesetzbuch ermoeglichen. Dazu gehoeren folgende Mindestanforderungen:
1. Die Pflegeeinrichtungen haben die auf Grund ihrer Aufgaben und Strukturen
erforderlichen Kostenstellen zu bilden; dabei kann der Kostenstellenrahmen nach dem
Muster der Anlage 5 angewendet werden.
2. Die Kosten sind aus der Buchfuehrung nachpruefbar herzuleiten.
3. Die Kosten und Leistungen sind verursachungsgerecht nach Kostenstellen zu erfassen;
sie sind darueber hinaus den anfordernden Kostenstellen zuzuordnen, soweit dies fuer
die in Satz 1 genannten Zwecke erforderlich ist.
-3-
4. Die Kosten und Leistungen sind verursachungsgerecht den Kostentraegern zuzuordnen;
dabei kann die Kostentraegeruebersicht nach dem Muster der Anlage 6 angewendet
werden.
5. Bei Einrichtungen nach § 4 Abs. 2 oder 3 muss eine verursachungsgerechte Abgrenzung
der Kosten und Ertraege mit anteiliger Zuordnung auf die verschiedenen Einrichtungen
erfolgen; § 4 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 gilt entsprechend.
§ 8 Wahlrecht fuer Kapitalgesellschaften
(1) Pflegeeinrichtungen, die Kapitalgesellschaften im Sinne des Zweiten Abschnitts des
Dritten Buches des Handelsgesetzbuchs sind, brauchen auch fuer Zwecke des Handelsrechts
bei der Aufstellung, Feststellung und Offenlegung ihres Jahresabschlusses nach dem
Handelsgesetzbuch die Gliederungsvorschriften der §§ 266, 268 Abs. 2 und § 275 des
Handelsgesetzbuchs nicht anzuwenden. Sehen sie von der Anwendung ab, so haben sie bei
der Aufstellung, Feststellung und Offenlegung die Bilanz nach Anlage 1, die Gewinn-
und Verlustrechnung nach Anlage 2 und den Anlagennachweis nach Anlage 3a zu gliedern.
Die im Anlagennachweis vorgeschriebenen Angaben sind auch fuer den Posten "Immaterielle
Vermoegensgegenstaende" und jeweils fuer die Posten des Finanzanlagevermoegens zu machen.
(2) Bei Inanspruchnahme des Wahlrechts nach Absatz 1 fuer Zwecke des Handelsrechts
gelten die Erleichterungen fuer kleine und mittelgrosse Kapitalgesellschaften nach § 266
Abs. 1 Satz 3 und § 276 des Handelsgesetzbuchs bei der Aufstellung und Feststellung
nicht; bei der Offenlegung nach den §§ 325 bis 328 des Handelsgesetzbuchs duerfen §
266 Abs. 1 Satz 3 und § 276 des Handelsgesetzbuchs mit der Massgabe angewendet werden,
dass in der Bilanz nach Anlage 1 und im Anlagennachweis nach Anlage 3a nur die mit
Buchstaben und roemischen Zahlen bezeichneten Posten ausgewiesen werden muessen und
dass in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Anlage 2 die Posten 1 bis 8 und 10 zu dem
Posten "Rohergebnis" zusammengefasst werden duerfen.
§ 9 Befreiungen
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind befreit:
1. Pflegedienste mit bis zu sechs Vollzeitkraeften; Teilzeitkraefte sind auf
Vollzeitkraefte umzurechnen,
2. teilstationaere Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Kurzzeitpflege mit bis zu
acht Pflegeplaetzen,
3. vollstationaere Pflegeeinrichtungen mit bis zu zwanzig Pflegeplaetzen.
Fuer die Ermittlung der Vollzeitkraefte und der Pflegeplaetze sind die Durchschnittswerte
im abgelaufenen Geschaeftsjahr massgebend. Satz 1 gilt nicht fuer Pflegeeinrichtungen,
deren Umsaetze aus der Erfuellung ihres Versorgungsauftrages nach dem Elften Buch des
Sozialgesetzbuchs (ohne Investitionsaufwendungen) bei Pflegeheimen 500.000 Euro, bei
Pflegediensten 250.000 Euro im abgelaufenen Geschaeftsjahr uebersteigen.
(2) Von den Vorschriften dieser Verordnung koennen ganz oder teilweise befreit werden:
1. Pflegedienste mit sieben bis zu zehn Vollzeitkraeften; Teilzeitkraefte sind auf
Vollzeitkraefte umzurechnen,
2. teilstationaere Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Kurzzeitpflege mit neun
bis zu fuenfzehn Pflegeplaetzen,
3. vollstationaere Pflegeeinrichtungen mit einundzwanzig bis zu dreissig Pflegeplaetzen.
Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. Ueber eine Befreiung und ihre Versagung entscheiden
auf Antrag des Traegers der Pflegeeinrichtung die Landesverbaende der Pflegekassen
gemeinsam im Einvernehmen mit der zustaendigen Landesbehoerde nach pflichtgemaessem
Ermessen. Massstab fuer diese Ermessensentscheidung ist insbesondere die Frage, ob die
mit der Anwendung der Verordnung verbundenen Kosten in einem angemessenen Verhaeltnis zu
dem erreichbaren Nutzen stehen oder ob die in § 7 gestellten Anforderungen nicht auch
auf andere Weise erreicht werden koennen.
(3) Pflegeeinrichtungen, die nach Absatz 1 oder 2 von den Vorschriften dieser
Verordnung befreit sind, haben eine vereinfachte Einnahmen- und Ausgabenrechnung
-4-
zu fuehren, die den Grundsaetzen ordnungsmaessiger Buchfuehrung entspricht; als
Mindestanforderung gelten die in § 259 Abs. 1 des Buergerlichen Gesetzbuchs
aufgefuehrten Rechenschaftspflichten entsprechend. Die Auskunfts- und Nachweispflichten
der Pflegeeinrichtungen nach dem Siebten und Achten Kapitel des Elften Buches
Sozialgesetzbuch bleiben unberuehrt.
§ 10 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne des § 334 Abs. 1 Nr. 6 des Handelsgesetzbuchs handelt,
wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer
Pflegeeinrichtung, die Kapitalgesellschaft ist, bei der Aufstellung oder Feststellung
des Jahresabschlusses
1. entgegen § 8 Abs. 1 Satz 2
a) die Bilanz nicht nach Anlage 1,
b) die Gewinn- und Verlustrechnung nicht nach Anlage 2,
c) den Anlagennachweis nicht nach Anlage 3a
gliedert oder
2. entgegen § 8 Abs. 1 Satz 3 die dort bezeichneten zusaetzlichen Angaben im
Anlagennachweis nicht, nicht in der vorgeschriebenen Form oder nicht mit dem
vorgeschriebenen Inhalt macht.
§ 11 Inkrafttreten und Uebergangsvorschriften
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1996 in Kraft.
(2) Der Jahresabschluss nach § 4 ist erstmals aufzustellen:
1. bei stationaeren Pflegeeinrichtungen zum 31. Dezember 1997 fuer das Geschaeftsjahr
1997 bis spaetestens zum 30. Juni 1998,
2. bei ambulanten Pflegeeinrichtungen zum 31. Dezember 1998 fuer das Geschaeftsjahr 1998
bis spaetestens zum 30. Juni 1999.
(3) Stichtag fuer die Eroeffnungsbilanz sowie fuer die erstmalige Aufstellung des Anlagen-
und Foerdernachweises (Anlagen 3a und 3b) sind:
1. bei stationaeren Pflegeeinrichtungen der 1. Januar 1997,
2. bei ambulanten Pflegeeinrichtungen der 1. Januar 1998.
Wird die Pflegeeinrichtung erst nach dem 1. Januar des jeweiligen Geschaeftsjahres in
Betrieb genommen, ist Stichtag fuer die Eroeffnungsbilanz der Tag der Betriebsaufnahme.
Die Eroeffnungsbilanz ist binnen sechs Monaten nach dem jeweiligen Stichtag
aufzustellen.
(4) Die Vorschriften ueber Buchfuehrung und Inventar (§ 3) sowie ueber die Kosten- und
Leistungsrechnung (§ 7) sind auf stationaere Pflegeeinrichtungen erstmals fuer das
Geschaeftsjahr 1997 und auf ambulante Pflegeeinrichtungen erstmals fuer das Geschaeftsjahr
1998 anzuwenden.
(5) Wird eine Pflegeeinrichtung im Jahr 1996 an einen freigemeinnuetzigen oder privaten
Traeger veraeussert, koennen die in Absatz 2 bis 4 genannten Fristen auf Antrag des neuen
Traegers gemaess § 9 Abs. 2 Satz 3 jeweils um ein Jahr verlaengert werden.
(6) Sofern fuer ein Geschaeftsjahr, das nach dem 31. Dezember 1998 und spaetestens im
Jahre 2001 endet, der Jahresabschluss und der Konzernabschluss nach Artikel 42 Abs. 1
Satz 2 des Einfuehrungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch in Deutscher Mark aufgestellt
werden, sind auch die in den Formblaettern gemaess Anlage 1 und 2 fuer die Bilanz und
die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die im Anlagennachweis gemaess Anlage 3a und im
Foerdernachweis gemaess Anlage 3b vorgeschriebenen Angaben in Deutscher Mark und unter der
Bezeichnung "DM" zu machen. Fuer ein Geschaeftsjahr, das spaetestens am 31. Dezember 1998
endet, ist diese Verordnung in der an diesem Tage geltenden Fassung anzuwenden.
-5-
(7) § 279 des Handelsgesetzbuchs ist letztmals auf einen Jahresabschluss anzuwenden,
der fuer ein Geschaeftsjahr aufzustellen ist, das vor dem 1. Januar 2010 beginnt.
Die Anlagen 1 und 4 in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.
Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) sind erstmals auf einen Jahresabschluss anzuwenden, der
fuer ein Geschaeftsjahr aufzustellen ist, das nach dem 31. Dezember 2009 beginnt. Die
Anlagen 1 und 4 in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung sind letztmals auf
einen Jahresabschluss anzuwenden, der fuer ein Geschaeftsjahr aufzustellen ist, das vor
dem 1. Januar 2010 beginnt. Soweit im Uebrigen in dieser Verordnung auf Bestimmungen
des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom
25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) verwiesen wird, gelten die in den Artikeln 66 und
67 des Einfuehrungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch enthaltenen Uebergangsregelungen
entsprechend. Artikel 66 Abs. 3 Satz 6 des Einfuehrungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
gilt entsprechend.
Schlussformel
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Anlage 1 Gliederung der Bilanz *)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1995, 1532 - 1534;
bzgl. der einzelnen Aenderungen vgl. Fussnote)
Aktivseite
A. Ausstehende Einlagen auf das
gezeichnete/gewaehrte Kapital (KGr.00), ........
davon eingefordert .......................................
B. Anlagevermoegen:
I. Immaterielle Vermoegensgegenstaende
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und
aehnliche Rechte und Werte (KUGr.0800) ......
2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und aehnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten (KUGr.0801) ......
3. Geschaefts- oder Firmenwert (KUGr.0802) ......
4. geleistete Anzahlungen (KUGr.0803) ...... ........
II. Sachanlagen:
1. Grundstuecke und grundstuecksgleiche Rechte mit
Betriebsbauten einschliesslich der Betriebsbauten
auf fremden Grundstuecken
(KGr.01, KUGr.040 u. 042) ........................ ......
2. Grundstuecke und grundstuecksgleiche Rechte mit
Wohnbauten einschliesslich der Wohnbauten auf
fremden Grundstuecken
(KGr.02, KUGr.041 u. 042, soweit nicht
unter 1.) ....................................... ......
3. Grundstuecke und grundstuecksgleiche Rechte
ohne Bauten (KGr.03) ............................. ......
4. Technische Anlagen (KGr.05) ...................... ......
5. Einrichtungen und Ausstattungen ohne Fahrzeuge
(KGr.06 ohne KUGr.063) ........................... ......
6. Fahrzeuge (KUGr.063) ............................. ......
7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
(KGr.07) ......................................... ...... ........
------
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen**)
-6-
(KUGr.081) ....................................... ......
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen**)
(KUGr.082) ....................................... ......
3. Beteiligungen (KUGr.083) ......................... ......
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhaeltnis besteht**) (KUGr.084) ..... ......
5. Wertpapiere des Anlagevermoegens (KUGr.085) ....... ......
6. Sonstige Finanzanlagen (KUGr.086) ................ ...... ........
------
C. Umlaufvermoegen
I. Vorraete
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (KUGr.101) ....... ......
2. Geleistete Anzahlungen (KUGr.102) ................ ...... ........
------
II. Forderungen und sonstige Vermoegensgegenstaende
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
(KGr.11), ........................................ ......
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr .......................................
2. Forderungen an Gesellschafter oder Traeger
der Einrichtung (KUGr.160), ...................... ......
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr .......................................
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen**)
(KUGr.161), ...................................... ......
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr .......................................
4. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhaeltnis besteht**)
(KUGr.162), ...................................... ......
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr .......................................
5. Forderungen aus oeffentlicher Foerderung
(KGr.14), ........................................ ......
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr .......................................
6. Forderungen aus nicht-oeffentlicher Foerderung
(KGr.15), ........................................ ......
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr .......................................
7. Sonstige Vermoegensgegenstaende (KUGr.164), ........ ......
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr .......................................
8. Umsatzsteuer (KUGr.163) .......................... ...... ........
------
III. Wertpapiere des Umlaufvermoegens
(KGr.13), ........................................... ........
davon Anteile
an verbundenen Unternehmen ..........................
IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks (KGr.12) ................................ ........
D. Ausgleichsposten
1. Ausgleichsposten aus Darlehensfoerderung
(KUGr.171) ............................................ ......
2. Ausgleichsposten fuer Eigenmittelfoerderung
(KUGr.172) ............................................ ...... ........
-7-
------
E. Rechnungsabgrenzungsposten
(KGr.18) ................................................. ........
F. Aktive latente Steuern**) (KUGr.164) ........
G. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermoegensverrechnung ........
H. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag ........
-------------------------------------------------------------------------------
........
========
----------
*) Die Klammerhinweise auf den Kontenrahmen entfallen in der Bilanz.
**) Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften
Passivseite
A. Eigenkapital
1. Gezeichnetes/gewaehrtes Kapital (KUGr.200) ............. ......
2. Kapitalruecklagen (KUGr.201) ........................... ......
3. Gewinnruecklagen (KUGr.202) ............................ ......
4. Gewinnvortrag/Verlustvortrag (KUGr.203) ............... ......
5. Jahresueberschuss/Jahresfehlbetrag (KUGr.204) ........... ...... ........
------
B. Sonderposten aus Zuschuessen und Zuweisungen
zur Finanzierung des Sachanlagevermoegens
1. Sonderposten aus oeffentlichen Foerdermitteln fuer
Investitionen (KGr.21) ................................ ......
2. Sonderposten aus nicht-oeffentlicher Foerderung fuer
Investitionen (KGr.22) ................................ ...... ........
------
C. Rueckstellungen (KGr.24) .................................. ........
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
(KGr.30), ............................................ ......
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr ....................................
2. Verbindlichkeiten gegenueber Kreditinstituten
(KGr.31), ............................................ ......
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr ....................................
3. Erhaltene Anzahlungen (KGr.34), ...................... ......
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr ....................................
4. Verbindlichkeiten gegenueber Gesellschaftern oder dem
Traeger der Einrichtung (KUGr.354), ................... ......
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr ....................................
5. Verbindlichkeiten gegenueber verbundenen Unternehmen*)
(KUGr.355), .......................................... ......
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr ....................................
6. Verbindlichkeiten gegenueber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhaeltnis besteht*) (KUGr.356), ......... ......
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr ....................................
7. Verbindlichkeiten aus oeffentlichen Foerdermitteln
-8-
fuer Investitionen (KGr.32), .......................... ......
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr ....................................
8. Verbindlichkeiten aus nicht-oeffentlicher Foerderung
fuer Investitionen (KGr.33), .......................... ......
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr ....................................
9. Sonstige Verbindlichkeiten (KUGr.350
bis 353, 357),........................................ ......
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr ....................................
10. Verwahrgeldkonto (KGr.37) ............................ ......
11. Umsatzsteuer (KGr.36) ................................ ...... ........
------
E. Ausgleichsposten aus Darlehensfoerderung (KGr.23) ......... ........
F. Renungsabgrenzungsposten (KGr.38) ....................... ........
G. Passive latente Steuern (KGr.39)**) ........
-------------------------------------------------------------------------------
........
========
Eventualverbindlichkeiten aus Anspruechen auf
Erstattung von Foerdermitteln
----------
*) Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.
Anlage 2 Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1995, 1535 - 1536
1. Ertraege aus allgemeinen Pflegeleistungen gemaess
PflegeVG (KGr.40 bis 43) ............................. ......
2. Ertraege aus Unterkunft und Verpflegung
(KUGr.413, 424, 433) ................................. ......
3. Ertraege aus Zusatzleistungen und Transportleistungen
nach PflegeVG
(KUGr.414 bis 416, 425, 426, 434, 435) ............... ......
4. Ertraege aus gesonderter Berechnung von Investitionskosten
gegenueber Pflegebeduerftigen (KUGr.464) ............... ......
5. Zuweisungen und Zuschuesse zu Betriebskosten
(KGr.44) ............................................. ......
6. Erhoehung oder Verminderung des Bestandes an
fertigen/unfertigen Erzeugnissen und Leistungen
(KUGr.540) ........................................... ......
7. Andere aktivierte Eigenleistungen
(KUGr.541) ........................................... ......
8. Sonstige betriebliche Ertraege (KGr.48, 55) ........... ...... ........
------
9. Personalaufwand
a) Loehne und Gehaelter (KGr.60) ....................... ......
b) Sozialabgaben, Altersversorgung und sonstige
Aufwendungen (KGr.61 bis 64) ...................... ......
10. Materialaufwand
a) Lebensmittel (KGr.65) ............................. ......
b) Aufwendungen fuer Zusatzleistungen (KGr.66) ........ ......
c) Wasser, Energie, Brennstoffe (KGr.67) ............. ......
d) Wirtschaftsbedarf/Verwaltungsbedarf (KGr.68, 70) .. ......
11. Aufwendungen fuer zentrale Dienstleistungen
(KUGr.685) ........................................... ......
12. Steuern, Abgaben, Versicherungen (KGr.71) ............ ......
-9-
13. Sachaufwendungen fuer Hilfs- und Nebenbetriebe
(KGr.73) ............................................. ......
14. Mieten, Pacht, Leasing (KGr.76) ...................... ...... ........
------ --------
Zwischenergebnis ......................................... ........
15. Ertraege aus oeffentlicher und nicht-oeffentlicher
Foerderung von Investitionen (KGr.45, 46; KUGr.486) ... ......
16. Ertraege aus der Aufloesung von Sonderposten
(KGr.47) ............................................. ......
17. Ertraege aus der Erstattung von Ausgleichsposten aus
Darlehns- und Eigenmittelfoerderung (KUGr.487) ........ ......
18. Aufwendungen aus der Zufuehrung zu Sonderposten/
Verbindlichkeiten (KGr.74) ........................... ......
19. Aufwendungen aus der Zufuehrung zu Ausgleichsposten
aus Darlehensfoerderung (KUGr.784) .................... ......
20. Abschreibungen
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermoegensgegenstaende
und Sachanlagen (KUGr.750, 751) ................... ......
b) Abschreibungen auf Forderungen und sonstige
Vermoegensgegenstaende (KUGr. 753, 754) ............. ......
21. Aufwendungen fuer Instandhaltung und
Instandsetzung (KUGr.771) ............................ ......
22. Sonstige ordentliche und ausserordentliche
Aufwendungen (KUGr.772; KGr.78) ...................... ...... ........
------ --------
Zwischenergebnis ......................................... ........
23. Ertraege aus Beteiligungen (KUGr.500*), 501) .......... ......
24. Ertraege aus Finanzanlagen (KUGr.502*), 503) .......... ......
25. Zinsen und aehnliche Ertraege (KGr.51) ................. ......
26. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere
des Umlaufvermoegens (KUGr.752) ....................... ......
27. Zinsen und aehnliche Aufwendungen (KGr.72) ............ ...... ........
------ --------
28. Ergebnis der gewoehnlichen Geschaeftstaetigkeit ......... ........
29. Ausserordentliche Ertraege (KGr.56) .................... ......
30. Ausserordentliche Aufwendungen (KGr.78) ............... ......
31. Weitere Ertraege (KGr.52, 53) ......................... ......
------
32. Ausserordentliches Ergebnis ........................... ...... ........
33. Jahresueberschuss/Jahresfehlbetrag ..................... ........
========
----------
*) Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.
Anlage 3a Anlagennachweis
(Inhalt: nicht darstellbare Tabelle,
Fundstelle: BGBl. I 1995, 1537;
bzgl. der einzelnen Aenderungen vgl. Fussnote)
Anlage 3b Nachweis der Foerderungen nach Landesrecht (Foerdernachweis)
(Inhalt: nicht darstellbare Tabelle,
Fundstelle: BGBl. I 1995, 1538;
bzgl. der einzelnen Aenderungen vgl. Fussnote)
Anlage 4 Kontenrahmen fuer die Buchfuehrung (Kontenklasse 0-8)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1995, 1539 - 1546;
- 10 -
bzgl. der einzelnen Aenderungen vgl. Fussnote)
Kontenklasse Kontengruppe Kontenuntergruppe Text-Erlaeuterung
0 Kontenklasse 0
Ausstehende Einlagen,
Anlagevermoegen
00 Ausstehende Einlagen
auf das gezeichnete oder
festgesetzte Kapital
01 Grundstuecke und
grundstuecksgleiche
Rechte
010 Bebaute Grundstuecke
011 Betriebsbauten
012 Aussenanlagen
02 Grundstuecke und
grundstuecksgleiche
Rechte mit Wohnbauten
020 Bebaute Grundstuecke
021 Wohnbauten
022 Aussenanlagen
03 Grundstuecke und
grundstuecksgleiche
Rechte ohne Bauten
04 Bauten auf fremden
Grundstuecken
040 Betriebsbauten
041 Wohnbauten
042 Aussenanlagen
05 Technische Anlagen
050 in Betriebsbauten
051 in Wohnbauten
052 in Aussenanlagen
06 Einrichtung und
Ausstattung
060 in Betriebsbauten
061 in Wohnbauten
062 in Aussenanlagen
063 Fahrzeuge
064 Geringwertige
Wirtschaftsgueter (GWG's)
065 Festwerte in
Betriebsbauten
066 Festwerte in Wohnbauten
07 Anlagen im Bau,
Anzahlungen auf Anlagen
070 Betriebsbauten
071 Wohnbauten
08 Immaterielle
Vermoegensgegenstaende,
Beteiligungen und andere
Finanzanlagen
080 Immaterielle
Vermoegensgegenstaende
0800 Selbst geschaffene
gewerbliche Schutzrechte
und aehnliche Rechte und
Werte
0801 entgeltlich erworbene
Konzessionen,
gewerbliche Schutzrechte
- 11 -
und aehnliche Rechte und
Werte sowie Lizenzen
an solchen Rechten und
Werten
0802 Geschaefts- und
Firmenwert
0803 geleistete Anzahlungen
081 Anteile an verbundenen
Unternehmen*)
082 Ausleihungen
an verbundene
Unternehmern*)
083 Beteiligungen
084 Ausleihungen
an Unternehmen,
mit denen ein
Beteiligungsverhaeltnis
besteht*)
085 Wertpapiere des
Anlagevermoegens
086 sonstige Finanzanlagen
1 Kontenklasse 1
Umlaufvermoegen,
Rechnungsabgrenzung
10 Vorraete
101 Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe
102 Geleistete Anzahlungen
11 Forderungen aus,
geleistete Anzahlungen
auf Lieferungen und
Leistungen
12 Kassenbestand, Guthaben
bei Kreditinstituten und
Schecks
13 Wertpapiere des
Umlaufvermoegens
14 Forderungen aus
oeffentlicher Foerderung
15 Forderungen aus nicht-
oeffentlicher Foerderung
16 Sonstige
Vermoegensgegenstaende
160 Forderungen an
Gesellschafter
oder Traeger der
Pflegeeinrichtung
161 Forderungen gegen
verbundene Unternehmen*)
162 Forderungen gegen
Unternehmen,
mit denen ein
Beteiligungsverhaeltnis
besteht*)
163 Vorsteuer
164 Sonstiges
17 Ausgleichsposten
171 Ausgleichsposten aus
Darlehensfoerderung
172 Ausgleichsposten fuer
Eigenmittelfoerderung
- 12 -
18 Rechnungsabgrenzung
19 Aktive latente
Steuern, Aktiver
Unterschiedsbetrag
aus der
Vermoegensverrechnung,
Bilanzverlust
191 Aktive latente Steuern
192 Aktiver
Unterschiedsbetrag aus
der Vermoegensverrechnung
193 Bilanzverlust
2 Kontenklasse 2
Eigenkapital,
Sonderposten,
Rueckstellungen
20 Eigenkapital
200 Gezeichnetes/gewaehrtes
Kapital
201 Kapitalruecklagen
202 Gewinnruecklagen
203 Gewinnvortrag/
Verlustvortrag
204 Jahresueberschuss/
Jahresfehlbetrag
21 Sonderposten
aus oeffentlichen
Foerdermitteln fuer
Investitionen
22 Sonderposten aus nicht-
oeffentlicher Foerderung
fuer Investitionen
23 Ausgleichsposten aus
Darlehensfoerderung
24 Rueckstellungen
240 Pensionsrueckstellungen
241 Steuerrueckstellungen
242 Urlaubsrueckstellungen
243 Sonstige Rueckstellungen
3 Kontenklasse 3
Verbindlichkeiten,
Rechnungsabgrenzung
30 Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und
Leistungen
31 Verbindlichkeiten
gegenueber
Kreditinstituten
32 Verbindlichkeiten aus
oeffentlicher Foerderung
33 Verbindlichkeiten aus
nicht-oeffentlicher
Foerderung
34 Erhaltene Anzahlungen
35 Sonstige
Verbindlichkeiten
350 gegenueber Mitarbeitern
351 gegenueber
Sozialversicherungstraegern
352 gegenueber Finanzbehoerden
- 13 -
353 gegenueber Bewohnern
354 Verbindlichkeiten
gegenueber Gesellschafter
oder dem Traeger der
Einrichtung
355 Verbindlichkeiten
gegenueber verbundenen
Unternehmen*)
356 Verbindlichkeiten
gegenueber Unternehmen,
mit denen ein
Beteiligungsverhaeltnis
besteht*)
357 Sonstige
Verbindlichkeiten
36 Umsatzsteuer
37 Verwahrgeldkonto
38 Rechnungsabgrenzung
39 Passive latente Steuern
4 Kontenklasse 4
Betriebliche Ertraege
40 Ertraege aus ambulanten
Pflegeleistungen
400 Ertraege aus
Pflegeleistungen:
Pflegestufe I
4000 Pflegekasse
4001 Sozialhilfetraeger
4002 Selbstzahler
4003 Uebrige
401 Ertraege aus
Pflegeleistungen:
Pflegestufe II
4010 Pflegekasse
4011 Sozialhilfetraeger
4012 Selbstzahler
4013 Uebrige
402 Ertraege aus
Pflegeleistungen:
Pflegestufe III
4020 Pflegekasse
4021 Sozialhilfetraeger
4022 Selbstzahler
4023 Uebrige
403 Ertraege aus
Pflegeleistungen:
Haertefaelle
4030 Pflegekasse
4031 Sozialhilfetraeger
4032 Selbstzahler
4033 Uebrige
404 Ertraege aufgrund
haeuslicher Pflege
bei Verhinderung
der Pflegeperson
405 Ertraege
aufgrund von
Regelungen ueber
Pflegehilfsmittel
406 Sonstige Ertraege
- 14 -
41 Ertraege aus
teilstationaeren
Pflegeleistungen
410 Ertraege aus
Pflegeleistungen:
Pflegeklasse I
4100 Pflegekasse
4101 Sozialhilfetraeger
4102 Selbstzahler
4103 Uebrige
411 Ertraege aus
Pflegeleistungen:
Pflegeklasse II
4110 Pflegekasse
4111 Sozialhilfetraeger
4112 Selbstzahler
4113 Uebrige
412 Ertraege aus
Pflegeleistungen:
Pflegeklasse III
4120 Pflegekasse
4121 Sozialhilfetraeger
4122 Selbstzahler
4123 Uebrige
413 Ertraege aus
Unterkunft und
Verpflegung
414 Ertraege aus
Zusatzleistungen:
Pflege
415 Ertraege aus
Zusatzleistungen:
Unterkunft und
Verpflegung
416 Ertraege aus
Transportleistungen
417 Ertraege
aufgrund von
Regelungen ueber
Pflegehilfsmittel
418 Sonstige Ertraege
42 Ertraege aus
vollstationaeren
Pflegeleistungen
420 Ertraege aus
Pflegeleistungen:
Pflegeklasse I
4200 Pflegekasse
4201 Sozialhilfetraeger
4202 Selbstzahler
4203 Uebrige
421 Ertraege aus
Pflegeleistungen:
Pflegeklasse II
4210 Pflegekasse
4211 Sozialhilfetraeger
4212 Selbstzahler
4213 Uebrige
422 Ertraege aus
Pflegeleistungen:
Pflegeklasse III
4220 Pflegekasse
- 15 -
4221 Sozialhilfetraeger
4222 Selbstzahler
4223 Uebrige
423 Ertraege aus
Pflegeleistungen:
Haertefaelle
4230 Pflegekasse
4231 Sozialhilfetraeger
4232 Selbstzahler
4233 Uebrige
424 Ertraege aus
Unterkunft und
Verpflegung
425 Ertraege aus
Zusatzleistungen:
Pflege
426 Ertraege aus
Zusatzleistungen:
Unterkunft und
Verpflegung
427 Ertraege
aufgrund von
Regelungen ueber
Pflegehilfsmittel
428 Sonstige Ertraege
43 Ertraege aus
Leistungen der
Kurzzeitpflege
430 Ertraege aus
Pflegeleistungen:
Pflegeklasse I
4300 Pflegekasse
4301 Sozialhilfetraeger
4302 Selbstzahler
4303 Uebrige
431 Ertraege aus
Pflegeleistungen:
Pflegeklasse II
4310 Pflegekasse
4311 Sozialhilfetraeger
4312 Selbstzahler
4313 Uebrige
432 Ertraege aus
Pflegeleistungen:
Pflegeklasse III
4320 Pflegekasse
4321 Sozialhilfetraeger
4322 Selbstzahler
4323 Uebrige
433 Ertraege aus
Unterkunft und
Verpflegung
434 Ertraege aus
Zusatzleistungen:
Pflege
435 Ertraege aus
Zusatzleistungen:
Unterkunft und
Verpflegung
436 Ertraege
aufgrund von
- 16 -
Regelungen ueber
Pflegehilfsmittel
437 Sonstige Ertraege
44 Zuweisungen und
Zuschuesse zu
Betriebskosten
440 fuer ambulante
Pflegeleistungen
441 fuer teilstationaere
Pflegeleistungen
442 fuer vollstationaere
Pflegeleistungen
443 fuer Leistungen der
Kurzzeitpflege
45 Ertraege aus
oeffentlicher
Foerderung fuer
Investitionen
450 in ambulanten
Pflegeeinrichtungen
451 in teilstationaeren
Pflegeeinrichtungen
452 in vollstationaeren
Pflegeeinrichtungen
453 in Einrichtungen
der Kurzzeitpflege
46 Ertraege aus nicht-
oeffentlicher
Foerderung fuer
Investitionen
460 in ambulanten
Pflegeeinrichtungen
461 in teilstationaeren
Pflegeeinrichtungen
462 in vollstationaeren
Pflegeeinrichtungen
463 in Einrichtungen
der Kurzzeitpflege
464 Ertraege aus
gesonderter
Berechnung von
Investitionsaufwendungen
gegenueber
Pflegebeduerftigen
(§ 82 Abs. 3 und 4
SGB XI)
47 Ertraege aus der
Aufloesung von
Sonderposten
470 bei ambulanten
Pflegeeinrichtungen
471 bei
teilstationaeren
Pflegeeinrichtungen
472 bei
vollstationaeren
Pflegeeinrichtungen
473 bei Einrichtungen
der Kurzzeitpflege
48 Rueckverguetungen,
Erstattungen,
Sachbezuege,
- 17 -
Ertraege aus
Sonderrechnungen
480 Erstattungen des
Personals fuer
freie Station
481 Erstattungen des
Personals fuer
Unterkunft
482 Erstattungen des
Personals fuer
Verpflegung
483 Sonstige
Erstattungen
484 Ertraege aus
Hilfsbetrieben
485 Ertraege aus
Nebenbetrieben
486 Ertraege aus
Betriebskostenzuschuessen
fuer sonstige
ambulante
Leistungen
(ausserhalb des SGB
XI)
487 Ertraege aus der
Erstattung von
Ausgleichsposten
aus Darlehens- und
Eigenmittelfoerderung
488 Sonstige
Ertraege aus
Sonderrechnungen
49 frei
5 Kontenklasse 5 Andere
Ertraege
50 Ertraege aus
Beteiligungen und
Finanzanlagen
500 Ertraege aus
Beteiligungen
an verbundenen
Unternehmen*)
501 Ertraege aus anderen
Beteiligungen
502 Ertraege aus
Finanzanlagen
in verbundenen
Unternehmen*)
503 Ertraege aus anderen
Finanzanlagen
51 Zinsen und aehnliche
Ertraege
510 Zinsen und aehnliche
Betraege aus verbundenen
Unternehmen*)
511 Zinsen fuer Einlagen bei
Kreditinstituten
512 Zinsen aus Wertpapieren
des Umlaufvermoegens
513 Zinsen fuer Forderungen
- 18 -
514 Sonstige Zinsen und
aehnliche Ertraege
52 Ertraege aus dem Abgang
von Gegenstaenden des
Anlagevermoegens und
aus Zuschreibungen
zu Gegenstaenden des
Anlagevermoegens
53 Ertraege aus der
Aufloesung von
Rueckstellungen
54 Bestandsveraenderungen,
aktivierte
Eigenleistungen
540 Erhoehung oder
Verminderung des
Bestandes an fertigen
und unfertigen
Erzeugnissen oder
Leistungen
541 Andere aktivierte
Eigenleistungen
55 Sonstige ordentliche
Ertraege
56 Ausserordentliche Ertraege
560 Periodenfremde Ertraege
561 Spenden und aehnliche
Zuwendungen
562 Sonstige
ausserordentliche Ertraege
57 frei
58 frei
59 frei
6 Kontenklasse 6
Aufwendungen
60 Loehne und Gehaelter
600 Leitung der
Pflegeeinrichtung
601 Pflegedienst
602 Hauswirtschaftlicher
Dienst
603 Verwaltungsdienst
604 Technischer Dienst
605 Sonstige Dienste
61 Gesetzliche
Sozialabgaben
(Aufteilung wie 600 bis
605)
62 Altersversorgung
(Aufteilung wie 600 bis
605)
63 Beihilfen und
Unterstuetzungen
(Aufteilung wie 600 bis
605)
64 Sonstige
Personalaufwendungen
(Aufteilung wie 600 bis
605)
65 Lebensmittel
- 19 -
66 Aufwendungen fuer
Zusatzleistungen
67 Wasser, Energie,
Brennstoffe
68 Wirtschaftsbedarf/
Verwaltungsbedarf
680 Materialaufwendungen
6800 Eigenfinanzierung
6801 Finanzierung nach
Landesrecht
681 Bezogene Leistungen
682 Bueromaterial
683 Telefon
684 Sonstiger
Verwaltungsbedarf
685 Aufwendungen
fuer zentrale
Dienstleistungen
69 frei
7 Kontenklasse 7 weitere
Aufwendungen
70 Aufwendungen fuer
Verbrauchsgueter gemaess
§ 82 Abs. 2 Nr. 1, 2.
Halbsatz SGB XI (soweit
nicht in anderen Konten
verbucht)
71 Steuern, Abgaben,
Versicherungen
710 Steuern
711 Abgaben
712 Versicherungen
72 Zinsen und aehnliche
Aufwendungen
720 Zinsen fuer
Betriebsmittelkredite
721 Zinsen fuer langfristige
Darlehen
722 Sonstige Zinsen
723 Sonstige Aufwendungen
73 Sachaufwendungen fuer
Hilfs- und Nebenbetriebe
74 Zufuehrung von
Foerdermitteln zu
Sonderposten oder
Verbindlichkeiten
740 Zufuehrung von
oeffentlichen
Foerdermitteln zu
Sonderposten oder
Verbindlichkeiten
741 Zufuehrung von nicht-
oeffentlichen Zuwendungen
zu Sonderposten oder
Verbindlichkeiten
75 Abschreibungen
750 Abschreibungen
auf immaterielle
Vermoegensgegenstaende
751 Abschreibungen auf
Sachanlagen
- 20 -
752 Abschreibungen auf
Finanzanlagen und
Wertpapiere des
Umlaufvermoegens
753 Abschreibungen auf
Forderungen
754 Abschreibungen
auf sonstige
Vermoegensgegenstaende
76 Mieten, Pacht, Leasing
77 Aufwendungen fuer
Instandhaltung und
Instandsetzung, sonstige
ordentliche Aufwendungen
771 Aufwendungen fuer
Instandhaltung und
Instandsetzung
772 Sonstige ordentliche
Aufwendungen
78 Ausserordentliche
Aufwendungen
780 Aufwendungen aus dem
Abgang von Gegenstaenden
des Anlagevermoegens
781 Periodenfremde
Aufwendungen
782 Spenden und aehnliche
Aufwendungen
783 Aufwendungen fuer
Verbandsumlagen
784 Aufwendungen aus
der Zufuehrung zu
Ausgleichsposten aus
Darlehensfoerderung
785 Sonstige
ausserordentliche
Aufwendungen
79 frei
8 Kontenklasse 8
Eroeffnungs- und
Abschlusskonten
80 frei
81 frei
82 frei
83 frei
84 frei
85 Eroeffnungs- und
Abschlusskonten
86 Abgrenzung der Ertraege,
die nicht in die
Kostenrechnung eingehen
87 Abgrenzung der
Aufwendungen, die nicht
in die Kostenrechnung
eingehen
88 Kalkulatorische Kosten
89 frei
---------
*) Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.
Anlage 5 Muster, Kostenstellenrahmen fuer die Kosten- und Leistungsrechnung
- 21 -
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1995, 1547
90 Allgemeine Kostenstellen
900 Gebaeude einschliesslich Grundstuecke
901 Aussenanlagen
902 Leitung und Verwaltung der Pflegeeinrichtung
903 Hilfs- und Nebenbetriebe
904 Ausbildung, Fortbildung
905 Personaleinrichtungen (soweit fuer Betrieb der Einrichtung notwendig)
906 Sonstige
91 Versorgungseinrichtungen
910 Waescherei (Versorgung)
911 Kueche (Versorgung)
912 Hol- und Bringedienst (Transporte innerbetrieblich)
913 Zentrale Sterilisation
914 Zentraler Reinigungsdienst
915 Energieversorgung (Wasser, Energie, Brennstoffe)
916 Sonstige
92 Haeusliche Pflegehilfe
920 Pflegebereich - Pflegestufe I
921 Pflegebereich - Pflegestufe II
922 Pflegebereich - Pflegestufe III
923 Pflegebereich - Pflegestufe III - Haertefaelle
93 Teilstationaere Pflege (Tagespflege)
930 Pflegebereich - Pflegeklasse I
931 Pflegebereich - Pflegeklasse II
932 Pflegebereich - Pflegeklasse III
933 Pflegebereich - Pflegeklasse III - Haertefaelle
94 Teilstationaere Pflege (Nachtpflege)
940 Pflegebereich - Pflegeklasse I
941 Pflegebereich - Pflegeklasse II
942 Pflegebereich - Pflegeklasse III
943 Pflegebereich - Pflegeklasse III - Haertefaelle
95 Vollstationaere Pflege
950 Pflegebereich - Pflegeklasse I
951 Pflegebereich - Pflegeklasse II
952 Pflegebereich - Pflegeklasse III
953 Pflegebereich - Pflegeklasse III - Haertefaelle
96 Kurzzeitpflege
960 Pflegebereich - Pflegeklasse I
961 Pflegebereich - Pflegeklasse II
962 Pflegebereich - Pflegeklasse III
963 Pflegebereich - Pflegeklasse III - Haertefaelle
97-99 freibleibend
Anlage 6 Muster, Kostentraegeruebersicht
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1995, 1548
Fuer teil- und vollstationaere Pflegeeinrichtungen
Pflegeklasse I
- Pflegeleistungen
- Unterkunft und Verpflegung
Pflegeklasse II
- 22 -
- Pflegeleistungen
- Unterkunft und Verpflegung
Pflegeklasse III
- Pflegeleistungen
- Unterkunft und Verpflegung
Zusatzleistung Pflege
Zusatzleistung Unterkunft und Verpflegung
Fuer ambulante Pflegeeinrichtungen
Kostentraeger sind die in den Verguetungsempfehlungen der Spitzenverbaende der
Pflegekassen aufgefuehrten Leistungskomplexe.
- 23 -