Bekanntmachung ueber die Auspraegung von
Bundesmuenzen im Nennwert von 10 Deutschen
Mark (Olympiamuenze)
OlympiaMuenzBek 1970
vom 14.01.1970
"Bekanntmachung ueber die Auspraegung von Bundesmuenzen im Nennwert von 10 Deutschen Mark
(Olympiamuenze) vom 14. Januar 1970 (BGBl. I S. 35)"
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(1) Auf Grund des Gesetzes ueber die Auspraegung einer Olympiamuenze vom 18. April
1969 (Bundesgesetzbl. I S. 305) wird aus Anlass der Spiele der XX. Olympiade 1972 in
Deutschland eine Bundesmuenze im Nennwert von 10 Deutschen Mark (Olympiamuenze) gepraegt.
(2) Es ist beabsichtigt, in den Jahren 1969 bis 1972 je eine Olympiamuenze mit jeweils
verschiedenen Motiven auszugeben. Die Muenzen werden von allen vier Muenzaemtern der
Bundesrepublik gepraegt. Die Auflage betraegt vorerst 6 Millionen Stueck je Motiv. Die
erste Muenze dieser Serie wird ab 26. Januar 1970 in den Verkehr gebracht.
(3) Die Legierung besteht aus 625 Tausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen
Kupfer. Der Durchmesser betraegt 32,5 mm und das Gewicht 15,5 Gramm.
(4) Der Entwurf fuer das Jahr 1969 stammt von Frau Greta Lippl-Heinsen, Muenchen. Er
zeigt auf der Bildseite eine Darstellung des Emblems der Spiele der XX. Olympiade
Muenchen 1972 (Strahlenspirale) und die Umschrift: SPIELE DER XX . OLYMPIADE 1972 . IN
DEUTSCHLAND ..
(5) Die Wertseite mit der Umschrift: BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND 10 DEUTSCHE MARK
zeigt in der Mitte den Bundesadler und unterhalb der Schwanzfedern, unmittelbar am
Randstab, die Wertziffer 10. Das jeweilige Muenzzeichen ist unterhalb der rechten Kralle
angebracht.
(6) Der glatte Muenzrand ist mit der vertieften Inschrift versehen: CITIUS .....
ALTIUS ..... FORTIUS.
(7) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.
Schlussformel
Der Bundesminister der Finanzen
Abbildung der Muenze
(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung)
Fundstelle: BGBl I &, 1970, 35
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