Bekanntmachung ueber die Auspraegung von
Bundesmuenzen im Nennwert von 5 Deutschen
Mark (Neumann-Gedenkmuenze)
Muenz5DMBek 1978-06

vom  28.06.1978



"Bekanntmachung ueber die Auspraegung von Bundesmuenzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark
(Neumann-Gedenkmuenze) vom 28. Juni 1978 (BGBl. I S. 1030)"


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(1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes ueber die Auspraegung von Scheidemuenzen in der im
Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veroeffentlichten bereinigten
Fassung ist aus Anlass der 225. Wiederkehr des Todestages des groessten Baukuenstlers des
deutschen Barock, Balthasar Neumann, eine Bundesmuenze (Gedenkmuenze) im Nennwert von
5 Deutschen Mark gepraegt worden. Die Auspraegung erfolgte in der Staatlichen Muenze
Stuttgart, die Auflage betraegt 8 Millionen Stueck.

(2) Die Muenzen werden ab 16. August 1978 in den Verkehr gebracht. Der Entwurf der Muenze
stammt von Herrn Hubert Klinkel, Zell ueber Wuerzburg.

(3) Die Muenze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Feinsilber und 375
Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 29 Millimetern und ein Gewicht von
11,2 Gramm.

(4) Das Gepraege auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schuetzenden glatten
Randstab umgeben.

(5) Die Bildseite zeigt einen Blick in die Gewoelbezone der "Grossen Vierung" der
Wallfahrtskirche zu Vierzehnheiligen und die Umschrift
"BALTHASAR NEUMANN 1687-1753".

(6) Die Wertseite traegt einen Adler und die Umschrift
". BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND .
5 DEUTSCHE MARK 1978".

(7) Die Wertziffer 5 befindet sich unterhalb des Adlerschwanzes, das Muenzzeichen "F"
der Staatlichen Muenze Stuttgart oben rechts im Feld zwischen Rumpf und Schwinge des
Adlers.

(8) Der glatte Muenzrand enthaelt die vertiefte Inschrift
"WALLFAHRTSKIRCHE VIERZEHNHEILIGEN 1743-1772".

(9) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.

Schlussformel
Der    Bundesminister      der   Finanzen

Abbildung der Muenze
(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung)
Fundstelle: BGBl I &, 1978, 1030


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