Bekanntmachung ueber die Auspraegung von
Bundesmuenzen im Nennwert von 5 Deutschen
Mark (Mercator-Gedenkmuenze)
Muenz5DMBek 1970
vom 24.06.1970
"Bekanntmachung ueber die Auspraegung von Bundesmuenzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark
(Mercator-Gedenkmuenze) vom 24. Juni 1970 (BGBl. I S. 804)"
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(1) Auf Grund des Gesetzes ueber die Auspraegung von Scheidemuenzen vom 8. Juli 1950
(Bundesgesetzbl. S. 323) ist zur Erinnerung an den 375. Todestag des Geographen und
Kartographen Gerhard Mercator, geboren am 5. Maerz 1512, gestorben am 2. Dezember 1594,
eine Bundesmuenze (Gedenkmuenze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark gepraegt worden, die ab
8. Juli 1970 in den Verkehr gebracht wird.
(2) Die Muenze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Feinsilber und 375
Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 29 mm und ein Gewicht von 11,2
Gramm.
(3) Das Gepraege auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schuetzenden glatten
Randstab umgeben.
(4) Die Wertseite zeigt in der Mitte den Bundesadler und unterhalb der Schwanzfedern
die Wertziffer 5 mit dem Buchstaben F, dem Muenzzeichen der Staatlichen Muenze Stuttgart.
Die geteilte Jahreszahl 1969 ist unterhalb der gespreizten Faenge, beiderseits der
Schwanzfedern, angebracht. Die Umschrift lautet: . BUNDESREPUBLIK . DEUTSCHLAND .
DEUTSCHE 5 MARK.
(5) Die Bildseite zeigt das Kopfbild Mercators und angedeutet die zum ersten Mal von
ihm angewandte Kartenprojektion mit der Umschrift: 1512-1594 . GERHARD . MERCATOR.
(6) Der glatte Muenzrand ist mit der vertieften Inschrift versehen: TERRAE DESCRIPTIO AD
USUM NAVIGANTIUM. Am Ende der Umschrift ist ein Ornament eingepraegt.
(7) Der Entwurf der Muenze stammt von Frau Doris Waschk-Balz, Hamburg.
(8) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.
Schlussformel
Der Bundesminister der Finanzen
Abbildung der Muenze
(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung)
Fundstelle: BGBl I 1970, 804
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