Ausbildungs- und Pruefungsverordnung fuer
technische Assistenten in der Medizin (MTA-
APrV)
MTA-APrV
vom 25.04.1994
"Ausbildungs- und Pruefungsverordnung fuer technische Assistenten in der Medizin vom 25.
April 1994 (BGBl. I S. 922), die zuletzt durch Artikel 24 des Gesetzes vom 2. Dezember
2007 (BGBl. I S. 2686) geaendert worden ist"
Stand: Zuletzt geaendert durch Art. 24 G v. 2.12.2007 I 2686
Fussnote
Textnachweis ab: 7.5.1994
Eingangsformel
Auf Grund des § 8 des MTA-Gesetzes vom 2. August 1993 (BGBl. I S. 1402) verordnet das
Bundesministerium fuer Gesundheit im Benehmen mit dem Bundesministerium fuer Bildung und
Wissenschaft:
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Ausbildung
(1) Die dreijaehrigen Ausbildungen der technischen Assistenten in der Medizin umfassen
fuer den Ausbildungszweig
1. nach § 1 Nr. 1 des Gesetzes den in der Anlage 1 aufgefuehrten theoretischen und
praktischen Unterricht von 3.170 Stunden sowie die dort aufgefuehrte praktische
Ausbildung von 1.230 Stunden,
2. nach § 1 Nr. 2 des Gesetzes den in der Anlage 2 aufgefuehrten theoretischen und
praktischen Unterricht von 2.800 Stunden sowie die dort aufgefuehrte praktische
Ausbildung von 1.600 Stunden,
3. nach § 1 Nr. 3 des Gesetzes den in der Anlage 3 aufgefuehrten theoretischen und
praktischen Unterricht von 2.370 Stunden sowie die dort aufgefuehrte praktische
Ausbildung von 2.030 Stunden,
4. nach § 1 Nr. 4 des Gesetzes den in der Anlage 4 aufgefuehrten theoretischen und
praktischen Unterricht von 3.170 Stunden sowie die dort aufgefuehrte praktische
Ausbildung von 1.230 Stunden.
Im Unterricht muss den Schuelern ausreichende Moeglichkeit gegeben werden, die
erforderlichen praktischen Faehigkeiten und Fertigkeiten zu entwickeln und einzuueben.
(2) Die in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Ausbildungen umfassen innerhalb der
praktischen Ausbildung eine sechswoechige praktische Unterweisung in Krankenhaeusern.
Waehrend dieser Zeit sind die Schueler mit den dort notwendigen Arbeitsablaeufen vertraut
zu machen und in solchen Verrichtungen und Fertigkeiten der Krankenpflege praktisch zu
unterweisen, die fuer ihre Berufstaetigkeit von Bedeutung sind.
-1-
(3) Die regelmaessige und erfolgreiche Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen
nach den Absaetzen 1 und 2 ist durch eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 5
nachzuweisen.
§ 2 Staatliche Pruefung
(1) Die staatliche Pruefung fuer die Ausbildungen nach § 1 des Gesetzes umfasst jeweils
einen schriftlichen, einen muendlichen und einen praktischen Teil.
(2) Der Pruefling legt die Pruefung bei der Schule fuer technische Assistenten in der
Medizin (Schule) ab, an der er die Ausbildung abschliesst. Die zustaendige Behoerde, in
deren Bereich die Pruefung oder ein Teil der Pruefung abgelegt werden soll, kann aus
wichtigem Grund Ausnahmen zulassen. Die Vorsitzenden der beteiligten Pruefungsausschuesse
sind vorher zu hoeren.
§ 3 Pruefungsausschuss
(1) Bei jeder Schule wird ein Pruefungsausschuss gebildet, der aus folgenden Mitgliedern
besteht:
1. einem Medizinalbeamten oder im Falle der Pruefung von Veterinaermedizinisch-
technischen Assistenten einem Veterinaerbeamten der zustaendigen Behoerde oder einem
von der zustaendigen Behoerde mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe Beauftragten als
Vorsitzenden,
2. einem Beauftragten der Schulverwaltung, wenn die Schule nach den Schulgesetzen
eines Landes der staatlichen Aufsicht durch die Schulverwaltung untersteht,
3. folgenden Fachpruefern:
a) mindestens einem Arzt, im Falle der Pruefung von Veterinaermedizinisch-technischen
Assistenten einem Tierarzt,
b) mindestens einem an der Schule unterrichtenden technischen Assistenten in der
Medizin oder einem Diplom-Medizinpaedagogen oder einem Medizinpaedagogen des
jeweiligen Ausbildungszweiges,
c) weiteren an der Schule taetigen Unterrichtskraeften entsprechend den zu pruefenden
Faechern;
dem Pruefungsausschuss sollen diejenigen Fachpruefer angehoeren, die den Pruefling in
dem Pruefungsfach ueberwiegend ausgebildet haben.
(2) Die zustaendige Behoerde kann abweichend von Absatz 1 Nr. 1 einen dem
Pruefungsausschuss angehoerenden Beauftragten der Schulverwaltung zum Vorsitzenden
bestellen.
(3) Jedes Mitglied des Pruefungsausschusses hat einen oder mehrere Stellvertreter. Die
zustaendige Behoerde bestellt den Vorsitzenden des Pruefungsausschusses und nach Anhoerung
der Schulleitung die Fachpruefer und deren Stellvertreter fuer die einzelnen Faecher.
(4) Die zustaendige Behoerde kann Sachverstaendige und Beobachter zur Teilnahme an allen
Pruefungsvorgaengen entsenden.
§ 4 Zulassung zur Pruefung
(1) Der Vorsitzende entscheidet auf Antrag des Prueflings ueber die Zulassung zur Pruefung
und setzt die Pruefungstermine im Benehmen mit der Schulleitung fest. Der Pruefungstermin
soll nicht frueher als zwei Monate vor dem Ende der Ausbildung liegen.
(2) Die Zulassung zur Pruefung wird erteilt, wenn folgende Nachweise vorliegen:
1. der Personalausweis oder Reisepass in amtlich beglaubigter Abschrift,
2. die Bescheinigung nach § 1 Abs. 3 ueber die Teilnahme an den
Ausbildungsveranstaltungen.
(3) Die Pruefungstermine und die Zulassung sollen dem Pruefling spaetestens zwei Wochen
vor Pruefungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden.
-2-
(4) Die besonderen Belange behinderter Prueflinge sind zur Wahrung ihrer
Chancengleichheit bei Durchfuehrung der Pruefungen zu beruecksichtigen.
§ 5 Niederschrift
Ueber die Pruefung ist eine Niederschrift zu fertigen, aus der Gegenstand, Ablauf und
Ergebnisse der Pruefung und etwa vorkommende Unregelmaessigkeiten hervorgehen.
§ 6 Benotung
Die schriftlichen Aufsichtsarbeiten sowie die Leistungen in der muendlichen und
praktischen Pruefung werden wie folgt benotet:
- "sehr gut" (1), wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Masse entspricht,
- "gut" (2), wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht,
- "befriedigend" (3), wenn die Leistung im allgemeinen den Anforderungen entspricht,
- "ausreichend" (4), wenn die Leistung zwar Maengel aufweist, aber im ganzen den
Anforderungen noch entspricht,
- "mangelhaft" (5), wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch
erkennen laesst, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Maengel in
absehbarer Zeit behoben werden koennen,
- "ungenuegend" (6), wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst
die Grundkenntnisse so lueckenhaft sind, dass die Maengel in absehbarer Zeit nicht
behoben werden koennen.
§ 7 Bestehen und Wiederholung der Pruefung
(1) Die Pruefung ist bestanden, wenn jeder der nach § 2 Abs. 1 vorgeschriebenen
Pruefungsteile bestanden ist.
(2) Ueber die bestandene staatliche Pruefung wird ein Zeugnis nach dem Muster der
Anlage 6 erteilt. In dem Zeugnis werden die Noten der Faecher und der Faechergruppen
sowie die zusammengefassten Pruefungsnoten des schriftlichen, des muendlichen und des
praktischen Teils der Pruefung ausgewiesen. Ueber das Nichtbestehen erhaelt der Pruefling
vom Vorsitzenden des Pruefungsausschusses eine schriftliche Mitteilung, in der die
Pruefungsnoten anzugeben sind.
(3) Die schriftliche und die muendliche Pruefung sowie jedes Fach der praktischen
Pruefung koennen einmal wiederholt werden, wenn der Pruefling die Note "mangelhaft" oder
"ungenuegend" erhalten hat.
(4) Hat der Pruefling ein Fach der praktischen Pruefung oder die gesamte praktische
Pruefung zu wiederholen, so darf er zur Wiederholungspruefung nur zugelassen werden,
wenn er an einer weiteren Ausbildung teilgenommen hat, deren Dauer und Inhalt vom
Vorsitzenden des Pruefungsausschusses bestimmt werden. Die weitere Ausbildung darf
einschliesslich der fuer die Pruefung erforderlichen Zeit die Dauer von einem Jahr nicht
ueberschreiten. Ein Nachweis ueber die weitere Ausbildung ist dem Antrag des Prueflings
auf Zulassung zur Wiederholungspruefung beizufuegen. Die Wiederholungspruefung muss
spaetestens zwoelf Monate nach der letzten Pruefung abgeschlossen sein; Ausnahmen kann die
zustaendige Behoerde in begruendeten Faellen zulassen.
§ 8 Ruecktritt von der Pruefung
(1) Tritt ein Pruefling nach seiner Zulassung von der Pruefung zurueck, so hat er die
Gruende fuer seinen Ruecktritt unverzueglich dem Vorsitzenden des Pruefungsausschusses
schriftlich mitzuteilen. Genehmigt der Vorsitzende den Ruecktritt, so gilt die Pruefung
als nicht unternommen. Die Genehmigung ist nur zu erteilen, wenn wichtige Gruende
vorliegen. Im Falle einer Krankheit kann die Vorlage einer aerztlichen Bescheinigung
verlangt werden.
-3-
(2) Wird die Genehmigung fuer den Ruecktritt nicht erteilt oder unterlaesst es der
Pruefling, die Gruende fuer seinen Ruecktritt unverzueglich mitzuteilen, so gilt die Pruefung
als nicht bestanden. § 7 Abs. 3 gilt entsprechend.
§ 9 Versaeumnisfolgen
(1) Versaeumt ein Pruefling einen Pruefungstermin, gibt er eine Aufsichtsarbeit nicht oder
nicht rechtzeitig ab oder unterbricht er die Pruefung, so gilt die Pruefung als nicht
bestanden, wenn nicht ein wichtiger Grund vorliegt; § 7 Abs. 3 gilt entsprechend. Liegt
ein wichtiger Grund vor, so gilt die Pruefung als nicht unternommen.
(2) Die Entscheidung darueber, ob ein wichtiger Grund vorliegt, trifft der Vorsitzende
des Pruefungsausschusses. § 8 Abs. 1 Satz 1 und 4 gilt entsprechend.
§ 10 Ordnungsverstoesse und Taeuschungsversuche
Der Vorsitzende des Pruefungsausschusses kann bei Prueflingen, die die
ordnungsgemaesse Durchfuehrung der Pruefung in erheblichem Masse gestoert oder sich eines
Taeuschungsversuches schuldig gemacht haben, den betreffenden Teil der Pruefung fuer nicht
bestanden erklaeren; § 7 Abs. 3 gilt entsprechend. Eine solche Entscheidung ist nur bis
zum Abschluss der gesamten Pruefung zulaessig. Die Ruecknahme einer Pruefungsentscheidung
wegen Taeuschung ist nur innerhalb von drei Jahren nach Abschluss der Pruefung zulaessig.
§ 11 Pruefungsunterlagen
Auf Antrag ist dem Pruefungsteilnehmer nach Abschluss der Pruefung Einsicht in seine
Pruefungsunterlagen zu gewaehren. Schriftliche Aufsichtsarbeiten sind drei, Antraege auf
Zulassung zur Pruefung und Pruefungsniederschriften zehn Jahre aufzubewahren.
Abschnitt 2
Pruefungsbestimmungen fuer die Ausbildung zum Medizinisch-
technischen Laboratoriumsassistenten
§ 12 Schriftlicher Teil der Pruefung
(1) Der schriftliche Teil der Pruefung erstreckt sich auf folgende Faechergruppen:
1. Mathematik; Statistik; EDV und Dokumentation; Chemie/Biochemie; Anatomie;
Physiologie/Pathophysiologie;
2. Histologie/Zytologie; Klinische Chemie; Haematologie; Mikrobiologie.
Der Pruefling hat in beiden Faechergruppen in jeweils einer Aufsichtsarbeit schriftlich
gestellte Fragen zu beantworten. Die Aufsichtsarbeit in der Faechergruppe 1 dauert 180
Minuten, in der Faechergruppe 2 240 Minuten. Der schriftliche Teil der Pruefung ist an
zwei Tagen durchzufuehren. Die Aufsichtsfuehrenden werden von der Schulleitung bestellt.
(2) Die Aufgaben fuer die Aufsichtsarbeiten werden von dem Vorsitzenden des
Pruefungsausschusses auf Vorschlag der Schule ausgewaehlt. Jede Aufsichtsarbeit ist
von mindestens zwei Fachpruefern zu benoten. Aus den Noten der Fachpruefer bildet der
Vorsitzende des Pruefungsausschusses im Benehmen mit den Fachpruefern die Pruefungsnote
fuer die einzelne Aufsichtsarbeit. Der schriftliche Teil der Pruefung ist bestanden, wenn
jede der beiden Aufsichtsarbeiten mindestens mit "ausreichend" benotet wird.
(3) Bei der Bildung der Pruefungsnote fuer den schriftlichen Teil der Pruefung sind die
Noten der beiden Aufsichtsarbeiten zu den in Absatz 1 genannten Faechergruppen wie folgt
zu gewichten:
- die Note der Aufsichtsarbeit in der Faechergruppe 1 mit dem Faktor 1,
- die Note der Aufsichtsarbeit in der Faechergruppe 2 mit dem Faktor 2.
Die Summe der gewichteten Noten wird durch die Summe der Faktoren geteilt.
§ 13 Muendlicher Teil der Pruefung
-4-
(1) Der muendliche Teil der Pruefung erstreckt sich auf folgende Faecher:
1. Histologie/Zytologie,
2. Klinische Chemie,
3. Haematologie,
4. Mikrobiologie.
Die Prueflinge werden einzeln oder in Gruppen bis zu fuenf geprueft. In den einzelnen
Faechern soll der Pruefling nicht laenger als 10 Minuten geprueft werden.
(2) Jedes Fach wird von mindestens einem Fachpruefer abgenommen und benotet. Der
Vorsitzende ist berechtigt, sich in allen Faechern an der Pruefung zu beteiligen; er
kann auch selbst pruefen. Aus den Noten der Fachpruefer bildet der Vorsitzende des
Pruefungsausschusses im Benehmen mit den Fachpruefern die Pruefungsnote fuer den muendlichen
Teil der Pruefung. Der muendliche Teil der Pruefung ist bestanden, wenn hoechstens ein
Fach nicht schlechter als "mangelhaft" benotet wird und die Gesamtnote mindestens
"ausreichend" ist.
(3) Der Vorsitzende des Pruefungsausschusses kann auf begruendeten Antrag die Anwesenheit
von Zuhoerern beim muendlichen Teil der Pruefung gestatten.
§ 14 Praktischer Teil der Pruefung
(1) Der praktische Teil der Pruefung erstreckt sich auf folgende Faecher:
1. Histologie/Zytologie:
der Pruefling hat je eine Uebersichts- und eine Spezialfaerbung an selbst
hergestellten Gefrier- und Paraffinschnitten durchzufuehren, zu beschreiben und die
technische Qualitaet zu beurteilen sowie zwei zytologische Praeparate zu faerben, zu
beschreiben und die technische Qualitaet zu beurteilen,
2. Klinische Chemie:
der Pruefling hat eine qualitative semiquantitative oder quantitative Analyse im
Harn, Liquor, Punktat oder Stuhl sowie im Serum oder Plasma eine quantitative
Substratbestimmung, eine Enzymaktivitaetsbestimmung, eine schwierige quantitative
Analyse sowie eine Aufgabe an einem mechanisierten oder automatisierten
Analysengeraet durchzufuehren,
3. Haematologie:
der Pruefling hat je eine Bestimmung aus dem Gebiet der Zellzaehlung, aus dem
Gebiet der chemischen oder zytochemischen Reaktionen und der morphologischen
Zelldifferenzierung, weiterhin eine vollstaendige Blutgruppenbestimmung und
eine andere immunhaematologische Aufgabe sowie zwei Aufgaben aus dem Gebiet der
Gerinnungsphysiologie durchzufuehren,
4. Mikrobiologie:
der Pruefling hat eine Aufgabe zur Anzuechtung, Isolierung, Identifizierung und
Resistenzbestimmung von Krankheitserregern, zur Identifizierung von Myzeten,
zur Isolierung und Typisierung einer Virusart auf Zellkulturen oder eine
quantitative virologisch-serologische Untersuchung, weiterhin die Beurteilung
von zwei parasitologischen Praeparaten und die Durchfuehrung einer quantitativen
immunserologischen Methode zu erfuellen.
(2) Der praktische Teil der Pruefung wird in jedem einzelnen Fach von zwei Fachpruefern,
darunter mindestens einem Fachpruefer nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b, abgenommen und
benotet. Aus den Noten der Fachpruefer bildet der Vorsitzende des Pruefungsausschusses im
Benehmen mit den Fachpruefern die Pruefungsnote fuer den praktischen Teil der Pruefung. Der
praktische Teil der Pruefung ist bestanden, wenn jedes Fach mindestens mit "ausreichend"
benotet wird.
(3) Der praktische Teil der Pruefung soll innerhalb von vier Wochen abgeschlossen sein.
In der Pruefung ist vom Pruefling in jedem Fach eine kurze Aufzeichnung anzufertigen, in
der Prinzip, Arbeitsgang und Fehlermoeglichkeiten sowie das Ergebnis mit Interpretation
dargestellt werden.
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Abschnitt 3
Pruefungsbestimmungen fuer die Ausbildung zum Medizinisch-
technischen Radiologieassistenten
§ 15 Schriftlicher Teil der Pruefung
(1) Der schriftliche Teil der Pruefung erstreckt sich auf folgende Faechergruppen:
1. Mathematik; Statistik; EDV und Dokumentation; Physik; Anatomie; Physiologie;
2. Radiologische Diagnostik und andere bildgebende Verfahren; Strahlentherapie;
Nuklearmedizin; Strahlenphysik, Dosimetrie und Strahlenschutz.
(2) § 12 Abs. 1 Satz 2 bis 5, Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.
§ 16 Muendlicher Teil der Pruefung
(1) Der muendliche Teil der Pruefung erstreckt sich auf folgende Faecher:
1. Radiologische Diagnostik und andere bildgebende Verfahren,
2. Strahlentherapie,
3. Nuklearmedizin,
4. Strahlenphysik, Dosimetrie und Strahlenschutz.
(2) § 13 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.
§ 17 Praktischer Teil der Pruefung
(1) Der praktische Teil der Pruefung erstreckt sich auf folgende Faecher:
1. Radiologische Diagnostik und andere bildgebende Verfahren:
der Pruefling hat zwei Standardaufnahmen in zwei Ebenen und eine Spezialaufnahme
am Patienten oder Phantom anzufertigen und zu verarbeiten, weiterhin eine
Aufgabe bei Spezialuntersuchungsverfahren auszufuehren und bei allen Aufgaben
die Auswahl der Methode, die dargestellten anatomischen Einzelheiten sowie
die Verarbeitungsbedingungen einschliesslich der Fehler und der zu beachtenden
Strahlenschutzmassnahmen zu erklaeren,
2. Strahlentherapie:
der Pruefling hat eine Aufgabe aus der Anwendung des Bestrahlungsplanes, je
eine Einstellung aus dem Gebiet der Stehfeld- und Bewegungsbestrahlung oder
Grossfeldtechnik mit Satellit am Patienten oder Phantom unter Beruecksichtigung
der Apparatetechnik und Dosimetrie einschliesslich der erforderlichen Aufzeichnung
durchzufuehren,
3. Nuklearmedizin:
der Pruefling hat eine Lokalisations- oder Funktionsuntersuchung mit dynamischer
Studie einschliesslich der Verarbeitung des Radionuklids durchzufuehren, die
Messergebnisse auszuwerten und die Wahl des Radiopharmakons sowie die zu beachtenden
Strahlenschutzmassnahmen zu erklaeren, weiterhin die erforderlichen Messungen fuer
eine Funktionsuntersuchung oder eine in-vitro-Untersuchung durchzufuehren und die
Messergebnisse auszuwerten,
4. Strahlenphysik, Dosimetrie und Strahlenschutz:
der Pruefling hat je eine Messaufgabe aus dem Gebiet der Dosimetrie und des
Strahlenschutzes mit Auswertung und Interpretation der Messergebnisse auszufuehren
und auszuwerten sowie eine Aufgabe aus der Qualitaetssicherung in der Radiologischen
Diagnostik oder der Strahlentherapie oder der Nuklearmedizin durchzufuehren.
(2) § 14 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.
Abschnitt 4
-6-
Pruefungsbestimmungen fuer die Ausbildung zum Medizinisch-
technischen Assistenten fuer Funktionsdiagnostik
§ 18 Schriftlicher Teil der Pruefung
(1) Der schriftliche Teil der Pruefung erstreckt sich auf folgende Faechergruppen:
1. Statistik; EDV und Dokumentation; Physik; Anatomie; Physiologie; Spezielle
Krankheitslehre;
2. Neurophysiologische Funktionsdiagnostik; Audiologische und HNO-Funktionsdiagnostik;
Kardiovaskulaere Funktionsdiagnostik; Pneumologische Funktionsdiagnostik.
(2) § 12 Abs. 1 Satz 2 bis 5, Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.
§ 19 Muendlicher Teil der Pruefung
(1) Der muendliche Teil der Pruefung erstreckt sich auf folgende Faecher:
1. Neurophysiologische Funktionsdiagnostik,
2. Audiologische und HNO-Funktionsdiagnostik,
3. Kardiovaskulaere Funktionsdiagnostik,
4. Pneumologische Funktionsdiagnostik.
(2) § 13 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.
§ 20 Praktischer Teil der Pruefung
(1) Der praktische Teil der Pruefung erstreckt sich auf folgende Faecher:
1. Neurophysiologische Funktionsdiagnostik:
der Pruefling hat eine Standard-EEG-Registrierung bei einem erwachsenen
Patienten, eine Standard-EEG-Registrierung bei einem Kind oder eine polygrafische
Kurzschlafregistrierung und eine Registrierung evozierter Potentiale sowie eine
Registrierung aus dem Bereich Elektromyografie/Neurografie oder Funktionsdiagnostik
autonomer Systeme oder Elektronystagmografie durchzufuehren sowie die eingesetzten
Methoden, die Qualitaetskontrolle und die erstellten Messergebnisse zu erklaeren,
2. Audiologische und HNO-Funktionsdiagnostik:
der Pruefling hat eine audiometrische Untersuchung an schwerhoerigen erwachsenen
Patienten einschliesslich zwei ueberschwelliger Tests, eine Impedanzmessung
einschliesslich zugehoeriger evozierter Potentiale, eine Vestibularispruefung oder
eine Gustometrie oder eine Olfaktometrie oder eine nasale Ventilationspruefung und
eine audiometrische Untersuchung bei einem Kind unter fuenf Jahren durchzufuehren
sowie die eingesetzten Methoden, die Qualitaetskontrolle und die erstellten
Messergebnisse zu erklaeren,
3. Kardiovaskulaere Funktionsdiagnostik:
der Pruefling hat eine Standard-EKG-Registrierung, eine Ultraschalluntersuchung an
Gefaessen der unteren und oberen Extremitaet oder eine Schrittmacherfunktionspruefung
am Patienten oder die Auswertung einer Langzeit-EKG-Registrierung sowie ein
Phonokardiogramm oder die Assistenz bei einer Belastungsuntersuchung oder die
Assistenz bei einer Herzkatheteruntersuchung durchzufuehren sowie die eingesetzten
Methoden, die Qualitaetskontrolle und die erstellten Messergebnisse zu erklaeren,
4. Pneumologische Funktionsdiagnostik:
der Pruefling hat zwei vorfelddiagnostische Methoden (Spirometrie, Peak-
Flow-Messung, Provokationstest, Spasmolyse), eine Blutgasanalyse, eine
Ergospirometrie oder eine Bodyplethysmografie oder die Assistenz bei einer
Mikrokatheteruntersuchung durchzufuehren sowie die eingesetzten Methoden, die
Qualitaetskontrolle und die erstellten Messergebnisse zu erklaeren.
(2) § 14 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.
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Abschnitt 5
Pruefungsbestimmungen fuer die Ausbildung zum
Veterinaermedizinisch-technischen Assistenten
§ 21 Schriftlicher Teil der Pruefung
(1) Der schriftliche Teil der Pruefung erstreckt sich auf folgende Faechergruppen:
1. Statistik; EDV und Dokumentation; Chemie/Biochemie; Anatomie der Tiere; Physiologie
der Tiere; Krankheitslehre der Tiere;
2. Histologie/Zytologie/Spermatologie; Lebensmittelkunde; Klinische Chemie;
Haematologie; Mikrobiologie.
(2) § 12 Abs. 1 Satz 2 bis 5, Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.
§ 22 Muendlicher Teil der Pruefung
(1) Der muendliche Teil der Pruefung erstreckt sich auf folgende Faecher:
1. Histologie/Zytologie/Spermatologie,
2. Klinische Chemie,
3. Haematologie,
4. Mikrobiologie,
5. Lebensmittelkunde.
(2) § 13 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.
§ 23 Praktischer Teil der Pruefung
Der praktische Teil der Pruefung erstreckt sich auf folgende Faecher:
1. Histologie/Zytologie/Spermatologie:
der Pruefling hat je eine Uebersichts- und eine Spezialfaerbung an selbst
hergestellten Gefrier- und Paraffinschnitten durchzufuehren, zu beschreiben und die
technische Qualitaet zu beurteilen sowie ein zytologisches und ein spermatologisches
Praeparat zu faerben, zu beschreiben und die technische Qualitaet zu beurteilen,
2. Klinische Chemie:
der Pruefling hat eine qualitative, semiquantitative oder quantitative Analyse im
Blut, Harn, Liquor, Punktat oder Stuhl, eine quantitative Substratbestimmung und
eine quantitative Enzymbestimmung durchzufuehren,
3. Haematologie:
der Pruefling hat zwei verschiedene Bestimmungen, davon eine auf dem Gebiet der
Zellmorphologie, und eine immunhaematologische Untersuchung durchzufuehren,
4. Mikrobiologie:
der Pruefling hat je eine Aufgabe zur Anzuechtung, Isolierung, Identifizierung
und Resistenzbestimmung von Krankheitserregern, zur Identifizierung von
Myzeten, zur Isolierung und Typisierung eines Virus auf Zellkulturen oder eine
quantitative virologischserologische Untersuchung, weiterhin die Beurteilung
von zwei parasitologischen Praeparaten und die Durchfuehrung einer quantitativen
immunserologischen Methode zu erfuellen,
5. Lebensmittelkunde:
der Pruefling hat je eine organoleptische, chemische, histologische und
mikrobiologische Untersuchung durchzufuehren.
(2) § 14 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.
Abschnitt 6
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Erlaubniserteilung
§ 24 Erlaubnisurkunden
Liegen die Voraussetzungen nach § 2 des Gesetzes fuer die Erteilung der Erlaubnis zur
Fuehrung der Berufsbezeichnungen nach § 1 des Gesetzes vor, so stellt die zustaendige
Behoerde die Erlaubnisurkunde nach dem Muster der Anlage 7 aus.
§ 25 Sonderregelungen fuer Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus einem
anderen Vertragsstaat des Europaeischen Wirtschaftsraumes
(1) Antragsteller, die eine Erlaubnis nach § 1 des Gesetzes beantragen, koennen
zum Nachweis, dass die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 vorliegen, eine von
der zustaendigen Behoerde des Herkunftsmitgliedstaats ausgestellte entsprechende
Bescheinigung oder einen von einer solchen Behoerde ausgestellten Strafregisterauszug
oder, wenn ein solcher nicht beigebracht werden kann, einen gleichwertigen Nachweis
vorlegen. Hat der Antragsteller den Beruf im Herkunftsmitgliedstaat bereits ausgeuebt,
so kann die fuer die Erteilung der Erlaubnis nach § 1 des Gesetzes zustaendige Behoerde
bei der zustaendigen Behoerde des Herkunftsmitgliedstaats Auskuenfte ueber etwa gegen den
Antragsteller verhaengte Strafen oder sonstige berufs- oder strafrechtliche Massnahmen
wegen schwerwiegenden standeswidrigen Verhaltens oder strafbarer Handlungen, die
die Ausuebung des Berufs im Herkunftsmitgliedstaat betreffen, einholen. Hat die fuer
die Erteilung der Erlaubnis zustaendige Behoerde in den Faellen des Satzes 1 oder 2 von
Tatbestaenden Kenntnis, die ausserhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes eingetreten
sind und im Hinblick auf die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes von
Bedeutung sein koennen, so hat sie die zustaendige Stelle des Herkunftsmitgliedstaats zu
unterrichten und sie zu bitten, diese Tatbestaende zu ueberpruefen und ihr das Ergebnis
und die Folgerungen, die sie hinsichtlich der von ihr ausgestellten Bescheinigungen
und Nachweise daraus zieht, mitzuteilen. Die in den Saetzen 1 bis 3 genannten
Bescheinigungen und Mitteilungen sind vertraulich zu behandeln. Sie duerfen der
Beurteilung nur zugrunde gelegt werden, wenn bei der Vorlage die Ausstellung nicht mehr
als drei Monate zurueckliegt.
(2) Antragsteller, die eine Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 oder Nr. 4 des
MTA-Gesetzes beantragen, koennen zum Nachweis, dass die Voraussetzungen nach §
2 Abs. 1 Nr. 3 dieses Gesetzes vorliegen, einen entsprechenden Nachweis ihres
Herkunftsmitgliedstaats vorlegen. Wird im Herkunftsmitgliedstaat ein solcher Nachweis
nicht verlangt, ist eine von einer zustaendigen Behoerde dieses Staates ausgestellte
Bescheinigung anzuerkennen, aus der sich ergibt, dass die Voraussetzungen des § 2 Abs.
1 Nr. 3 des MTA-Gesetzes erfuellt sind. Absatz 1 Satz 4 und 5 gilt entsprechend.
(3) Antragsteller, die ueber einen Ausbildungsnachweis im Beruf des Medizinisch-
technischen Laboratoriumsassistenten, Medizinisch-technischen Radiologieassistenten,
Medizinisch-technischen Assistenten fuer Funktionsdiagnostik oder Veterinaermedizinisch-
technischen Assistenten verfuegen, der in einem anderen Vertragsstaat des
Europaeischen Wirtschaftsraumes erworben worden ist, fuehren nach der Anerkennung
ihrer Berufsqualifikation die Berufsbezeichnung „Medizinisch-technische
Laboratoriumsassistentin“ oder „Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent“,
„Medizinisch-technische Radiologieassistentin“ oder „Medizinisch-technischer
Radiologieassistent“, „Medizinisch-technische Assistentin fuer Funktionsdiagnostik“ oder
„Medizinisch-technischer Assistent fuer Funktionsdiagnostik“ oder „Veterinaermedizinisch-
technische Assistentin“ oder „Veterinaermedizinisch-technischer Assistent“.
(4) Die zustaendige Behoerde bestaetigt dem Antragsteller binnen eines Monats nach
Eingang des Antrags den Antragseingang und den Empfang der Unterlagen und teilt ihm
mit, welche Unterlagen fehlen. Sie hat ueber den Antrag kurzfristig, spaetestens vier
Monate nach Vorlage der Nachweise ueber das Vorliegen der Voraussetzungen dieses
Gesetzes zu entscheiden. Werden von der zustaendigen Stelle des Herkunftsmitgliedstaats
die in Absatz 1 Satz 1 genannten Bescheinigungen nicht ausgestellt oder die nach
Absatz 1 Satz 2 oder Satz 3 nachgefragten Mitteilungen innerhalb von zwei Monaten
nicht gemacht, kann der Antragsteller sie durch Vorlage einer Bescheinigung ueber
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die Abgabe einer eidesstattlichen Erklaerung gegenueber der zustaendigen Behoerde des
Herkunftsmitgliedstaats ersetzen.
(5) Die zustaendige Behoerde hat den Dienstleistungserbringer bei der erstmaligen
Anzeige einer Dienstleistungserbringung im Sinne des § 10a des MTA-Gesetzes binnen
eines Monats nach Eingang der Meldung und der Begleitdokumente ueber das Ergebnis
ihrer Nachpruefung zu unterrichten. Ist eine Nachpruefung innerhalb dieser Frist in
besonderen Ausnahmefaellen nicht moeglich, unterrichtet die zustaendige Behoerde den
Dienstleistungserbringer innerhalb eines Monats ueber die Gruende fuer diese Verzoegerung
und ueber den Zeitplan fuer ihre Entscheidung, die vor Ablauf des zweiten Monats ab
Eingang der vollstaendigen Unterlagen ergehen muss. Erhaelt der Dienstleistungserbringer
innerhalb der in den Saetzen 1 und 2 genannten Fristen keine Rueckmeldung der zustaendigen
Behoerde, darf die Dienstleistung erbracht werden.
Abschnitt 7
Schlussvorschriften
§ 26 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkuendung in Kraft. Gleichzeitig tritt, soweit
sich nicht aus § 13 Abs. 3 und 4 des Gesetzes etwas anderes ergibt, die Ausbildungs-
und Pruefungsordnung fuer technische Assistenten in der Medizin vom 20. Juni 1972 (BGBl.
I S. 929), zuletzt geaendert durch Anlage I Kapitel X Sachgebiet D Abschnitt II Nr. 19
des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom
23. September 1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 1081), ausser Kraft.
Fussnote
§ 26 Satz 2 Kursiv: Aufhebungsvorschrift mit Uebergangsregelung
Schlussformel
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1 Nr. 1)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1994, 928 - 933
A Theoretischer und praktischer Unterricht fuer
Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten
Stundenzahl
1 B e r u f s -, G e s e t z e s - u n d S t a a t s k u n d e 40
1.1 Berufskunde und Ethik, Geschichte des Berufs
1.2 Das Gesundheitswesen in der Bundesrepublik
Deutschland und internationale Zusammenarbeit
im Gesundheitswesen einschliesslich der
Gesundheitsprogramme internationaler Organisationen
wie insbesondere Weltgesundheitsorganisation und
Europarat
1.3 Aktuelle berufs- und gesundheitspolitische Fragen
1.4 MTA-Gesetz; gesetzliche Regelungen fuer die
sonstigen Berufe des Gesundheitswesens
1.5 Arbeits- und berufsrechtliche Regelungen, soweit
sie fuer die Berufsausuebung von Bedeutung sind
1.6 Unfallverhuetung, Mutterschutz, Arbeitsschutz
1.7 Medizingeraeteverordnung
1.8 Roentgenverordnung, Strahlenschutzverordnung
1.9 Einfuehrung in das Krankenhaus-, Seuchen- und
Lebensmittelrecht sowie das Arznei- und
Betaeubungsmittelrecht
- 10 -
1.10 Strafrechtliche, buergerlich-rechtliche und
oeffentlich-rechtliche Vorschriften, die bei der
Berufsausuebung von Bedeutung sind, Rechtsstellung
des Patienten oder seiner Sorgeberechtigten
1.11 Einfuehrung in die Systeme der sozialen Sicherung
(Sozialversicherung, Sozialhilfe,
Sozialstaatsangebote in der praktischen
Realisierung)
1.12 Die Grundlagen der staatlichen Ordnung in der
Bundesrepublik Deutschland
1.13 Wirtschaftsordnung
1.14 Politische Meinungsbildung, politisches Handeln;
aktuelle politische Fragen
2 Mathematik 40
2.1 Mathematische Grundlagen
2.2 Potenzen
2.3 Logarithmen
2.4 Umgang mit Gleichungen, Tabellen und graphischen
Darstellungen
2.5 Fachbezogene Anwendungen
3 Biologie und Oekologie 40
3.1 Zelle und Zellstoffwechsel
3.2 Zellvermehrung
3.3 Vererbungslehre
3.4 Humangenetik und Gentechnologie
3.5 Mensch und Umwelt, Umweltschutz
3.6 Naturschutz
4 Hygiene 40
4.1 Geschichtlicher Ueberblick und Bedeutung
4.2 Sterilisation und Desinfektion
4.3 Gesundheitserziehung, Gesundheitsvorsorge,
Oeffentlicher Gesundheitsdienst und Sozialhygiene
4.4 Epidemiologie
4.5 Krankenhaushygiene und Hospitalismus
4.6 Lebensmittelhygiene
4.7 Umwelthygiene
5 Physik 100
5.1 Physikalische Groessen und Einheiten
5.2 Mechanik
5.3 Waermelehre
5.4 Elektrizitaetslehre
5.5 Schwingungen und Wellen
5.6 Optik
5.7 Strahlenschutz, Strahlenkontrolle
5.8 Physikalische Grundlagen des Strahlenschutzes
5.9 Prinzipien zur Messung ionisierender Strahlung
6 Statistik 20
6.1 Einfuehrung in die Statistik
6.2 Beschreibende Statistik
6.3 Regression und Korrelation
6.4 Fachbezogene Anwendungen
7 EDV und Dokumentation 80
7.1 Begriffe, Aufbau und Aufgabenstellung von
Datenverarbeitungsanlagen
7.2 Grundlagen der Datenverarbeitung
7.3 Grundlagen der Hardware mit Einweisungen und
- 11 -
Uebungen
7.4 Grundlagen der Software mit praktischen Anwendungen
7.5 Grundlagen des Datenschutzes und der Datensicherung
8 Chemie/Biochemie 180
8.1 Allgemeine und anorganische Chemie
8.1.1 Aufbau und Zustandsformen der Materie
8.1.2 Chemische Bindung und chemisches Gleichgewicht
8.1.3 Gesetzmaessigkeiten chemischer Reaktionen
8.1.4 Loesungen
8.1.5 Reaktionstypen der anorganischen Chemie
8.1.6 Eigenschaften und Reaktionen der wichtigsten
Elemente
8.2 Organische Chemie und Biochemie
8.2.1 Einteilung und Reaktionen organischer Verbindungen
8.2.2 Wasser und Elektrolyte im Organismus
8.2.3 Kohlenhydrate
8.2.4 Proteine
8.2.5 Enzyme
8.2.6 Nukleinstoffe
8.2.7 Lipide
8.2.8 Biologische Oxidation
8.2.9 Zitratzyklus
8.2.10 Stoffwechsel der Kohlenhydrate, der Fette, der
Proteine und Aminosaeuren
9 Anatomie 40
9.1 Einfuehrung in die medizinische Fachsprache,
Richtungs- und Lagebezeichnungen
9.2 Topografische Anatomie
9.3 Bewegungssystem
9.4 Herz- und Blutgefaesssystem
9.5 Lymphatisches System
9.6 Atmungssystem
9.7 Verdauungssystem
9.8 Urogenitalsystem
9.9 Nervensystem und Sinnesorgane
9.10 Endokrines System
9.11 Haut und Hautanhangsorgane
10 Physiologie/Pathophysiologie 60
10.1 Grundlagen der Zellphysiologie
10.2 Funktion des Herzkreislaufsystems
10.3 Innere und aeussere Atmung
10.4 Verdauung und Resorption
10.5 Elektrolythaushalt und Wasser
10.6 Saeure-Basen-Haushalt
10.7 Stoffwechsel und Energieumsatz
10.8 Regulationsmechanismen
10.9 Nervensystem und Sinnesorgane
10.10 Zusammenwirken der Organsysteme
11 Krankheitslehre 30
11.1 Gesundheit, Krankheit und Krankheitsursachen
11.2 Pathologie der Zelle
11.3 Wachstum und seine Stoerungen, gutartige und
boesartige Neubildungen
11.4 Wunden und Wundheilung
11.5 Blutungen, Entzuendungen und Oedeme
11.6 Oertliche und allgemeine Kreislaufstoerungen
11.7 Gesundheitliche Aspekte des Alterungsprozesses
- 12 -
12 Erste Hilfe 20
12.1 Allgemeines Verhalten bei Notfaellen
12.2 Erstversorgung von Verletzten
12.3 Blutstillung und Wundversorgung
12.4 Massnahmen bei Schockzustaenden und Wiederbelebung
12.5 Versorgung von Knochenbruechen
12.6 Transport von Verletzten
12.7 Verhalten bei Arbeitsunfaellen und sonstigen
Notfaellen
13 Psychologie 30
13.1 Einfuehrung in die Grundlagen der Persoenlichkeits-,
Entwicklungs- und Lernpsychologie
13.2 Patient und Technik, Stellung der MTA
13.3 Psychologie des kranken Menschen
13.4 Einfuehrung in die Sozialpsychologie,
Gespraechsfuehrung, Supervision
14 Fachenglisch 40
14.1 Auffrischung schulischer Kenntnisse
14.2 Fachwortschatz
14.3 Uebersetzungsuebungen zum Verstaendnis
fachbezogener Texte
15 Immunologie 50
15.1 Grundlagen der Immunologie
15.1.1 Unspezifische Abwehrmechanismen
15.1.2 Spezifische Abwehr, Immunologische Grundprozesse,
Aufbau des Immunsystems, Regulation der
Immunantwort, Immuntoleranz
15.2 Immundefekt
15.3 Immunreaktionen, pathogene Immunreaktionen,
Allergien, Autoimmunologie, Tumorimmunologie
15.4 Immunisierung
15.5 Immundiagnostik
16 Histologie/Zytologie 500
16.1 Allgemeine Histologie: Epithelgewebe und Druesen,
Binde- und Stuetzgewebe, Muskelgewebe, Nervengewebe
16.2 Spezielle Histologie: Lymphatische Organe, Herz
und Gefaesse, Atmungsorgane, Verdauungsorgane, Harn-
und Geschlechtsorgane, zentrales und peripheres
Nervensystem, Sinnesorgane, Haut und endokrine
Druesen
16.3 Ueberblick Histopathologie, Degeneration,
Kreislaufstoerungen, Entzuendungen, Geschwulstlehre
16.4 Histologische Technik
16.4.1 Gewinnung und technische Aufarbeitung von
histologischem Material, Vor- und Nachbehandlung
von Schnitten, Schnellschnitt-Technik
16.4.2 Faerbungen und Impraegnationen
16.4.3 Histochemische und immunhistochemische
Nachweismethoden
16.4.4 Artefakte
16.5 Andere feingewebliche Untersuchungsmethoden
16.6 Vorstellung von Organen im histologischen Schnitt
16.7 Zytologie
16.7.1 Gynaekologische Zytologie
16.7.2 Nichtgynaekologische Zytologie
16.8 Ueberblick Zytopathologie
16.9 Zytologische Technik
16.9.1 Gewinnung und Verarbeitung von Zellmaterial und
- 13 -
Punktat
16.10 Differenzierung zytologischer Praeparate
16.11 Einordnungs- und Eingruppierungsmerkmale
16.12 Demonstration normaler und pathologischer
Krankheitsbilder sowie Zuordnung nach
Krankheitsbildern
16.13 Technische Beurteilung der Qualitaet der Praeparate
16.14 Qualitaetssicherung, Dokumentation und Archivierung
17 Klinische Chemie 580
17.1 Grundlagen der Analyse
17.2 Vorbereitung von Proben, Einflussgroessen,
Stoerfaktoren
17.3 Photometrie
17.4 Physikalische und chemische Trennverfahren
17.5 Mechanisierung und Automation
17.6 Untersuchungen des Harns und Nierenfunktionspruefungen
17.7 Wasser- und Elektrolythaushalt
17.8 Saeure-Basen-Haushalt
17.9 Freisetzung von Zellenzymen unter physiologischen
und pathologischen Bedingungen,
Syntheseleistungen der Leber
17.10 Proteine und Elektrophorese
17.11 Enzyme und Enzymaktivitaetsmessungen
17.12 Kohlenhydrate und Ueberpruefung des
Glukosestoffwechsels
17.13 Lipide und Ueberpruefung des Lipidstoffwechsels
17.14 Untersuchungen von Koerperfluessigkeiten, Stuhl
und Punktaten
17.15 Blutgasanalysen
17.16 Entzuendungsparameter
17.17 Tumormarker
17.18 Hormonbestimmungen
17.19 Bestimmung von Pharmaka
17.20 Immunologische Untersuchungsmethoden
17.21 Analytische Plausibilitaetskontrolle
17.22 Qualitaetssicherung
17.23 Ergebniserstellung und deren Uebermittlung,
Dokumentation
18 Haematologie 500
18.1 Morphologische Haematologie
18.1.1 Blut als Organ und Blutbildung
18.1.2 Stoffwechsel und Aufgaben der Blutzellen
18.1.3 Das normale Blutbild
18.1.4 Veraenderungen des roten und weissen Blutbildes
sowie der Thrombozyten, Feststellung durch
Spezialuntersuchungen
18.1.5 Erkrankungen des blutbildenden Systems
18.1.6 Differenzierung von reaktiven und pathologischen
Veraenderungen in Blutbild und Knochenmark
18.2 Haemostaseologie
18.2.1 Physiologie und Pathophysiologie der Haemostase
18.2.2 Tests zur Abklaerung von pathologischen
Erscheinungen
18.3 Immunhaematologie
18.3.1 ABO-System und Bestimmung
18.3.2 Rh-System und Bestimmung
18.3.3 Andere Blutgruppensysteme und Bestimmung
18.3.4 Irregulaere Antikoerper, Suche und Identifizierung
18.3.5 Bluttransfusion und Vertraeglichkeitsprobe
18.3.6 Nachweis von Antigenen
- 14 -
18.3.7 Komplementsystem
18.3.8 Transplantationsimmunologie
18.4 Plausibilitaetskontrolle
18.5 Qualitaetssicherung
18.6 Ergebniserstellung und deren Uebermittlung,
Dokumentation
19 Mikrobiologie 580
19.1 Grundlagen der Mikrobiologie
19.2 Grundlagen der Epidemiologie
19.3 Spezielle Mikrobiologie
19.3.1 Bakteriologie
19.3.2 Mykologie
19.3.3 Parasitologie
19.3.4 Virologie
19.4 Mikroskopische und kulturelle Untersuchungen
19.5 Serologische Untersuchungsverfahren
19.6 Nachweissysteme fuer Viren
19.7 Zuechtungsmethoden, Herstellung, Umsetzen und
Beimpfen von Zellkulturen
19.8 Plausibilitaetskontrolle
19.9 Qualitaetssicherung
19.10 Ergebniserstellung und deren Uebermittlung,
Dokumentation
20 Geraetekunde 50
20.1 Einfuehrung in die Geraetekunde
20.2 Mechanisierung der Analyse
20.3 Bauelemente
20.4 Aufbau und mechanische Funktion der Analysegeraete
20.5 Messprinzipien
20.6 Reaktionsablaeufe und ihre Auswertung
20.7 Kalibration
Zur Verteilung auf die Faecher 1 bis 20 150
-----
Stundenzahl insgesamt 3.170
B Praktische Ausbildung fuer Medizinisch-technische
Laboratoriumsassistenten
Praktische Ausbildung in Stundenzahl
1. Histologie/Zytologie 100
2. Klinische Chemie 300
3. Haematologie 100
4. Mikrobiologie 100
Zur Verteilung 400
Krankenhauspraktikum nach § 8 Abs. 3 MTAG 230
-----
Stundenzahl insgesamt 1.230
Anlage 2 (zu § 1 Abs. 1 Nr. 2)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1994, 934 - 939
A Theoretischer und praktischer Unterricht fuer
Medizinisch-technische Radiologieassistenten
Stundenzahl
1 B e r u f s -, G e s e t z e s - u n d S t a a t s k u n d e 40
1.1 Berufskunde und Ethik, Geschichte des Berufs
1.2 Das Gesundheitswesen in der Bundesrepublik
- 15 -
Deutschland und internationale Zusammenarbeit
im Gesundheitswesen einschliesslich der
Gesundheitsprogramme internationaler Organisationen
wie insbesondere Weltgesundheitsorganisation und
Europarat
1.3 Aktuelle berufs- und gesundheitspolitische Fragen
1.4 MTA-Gesetz; gesetzliche Regelungen fuer die
sonstigen Berufe des Gesundheitswesens
1.5 Arbeits- und berufsrechtliche Regelungen, soweit
sie fuer die Berufsausuebung von Bedeutung sind
1.6 Unfallverhuetung, Mutterschutz, Arbeitsschutz
1.7 Medizingeraeteverordnung
1.8 Roentgenverordnung, Strahlenschutzverordnung
1.9 Einfuehrung in das Krankenhaus-, Seuchen- und
Lebensmittelrecht sowie das Arznei- und
Betaeubungsmittelrecht
1.10 Strafrechtliche, buergerlich-rechtliche und
oeffentlich-rechtliche Vorschriften, die bei der
Berufsausuebung von Bedeutung sind, Rechtsstellung
des Patienten oder seiner Sorgeberechtigten
1.11 Einfuehrung in die Systeme der sozialen Sicherung
(Sozialversicherung, Sozialhilfe,
Sozialstaatsangebote in der praktischen
Realisierung)
1.12 Die Grundlagen der staatlichen Ordnung in der
Bundesrepublik Deutschland
1.13 Wirtschaftsordnung
1.14 Politische Meinungsbildung, politisches Handeln;
aktuelle politische Fragen
2 Mathematik 40
2.1 Mathematische Grundlagen
2.2 Potenzen
2.3 Logarithmen
2.4 Umgang mit Gleichungen, Tabellen und graphischen
Darstellungen
2.5 Fachbezogene Anwendungen
3 Biologie und Oekologie 40
3.1 Zelle und Zellstoffwechsel
3.2 Zellvermehrung
3.3 Vererbungslehre
3.4 Humangenetik und Gentechnologie
3.5 Mensch und Umwelt, Umweltschutz
3.6 Naturschutz
4 Hygiene 40
4.1 Geschichtlicher Ueberblick und Bedeutung
4.2 Sterilisation und Desinfektion
4.3 Gesundheitserziehung, Gesundheitsvorsorge,
Oeffentlicher Gesundheitsdienst und Sozialhygiene
4.4 Epidemiologie
4.5 Krankenhaushygiene und Hospitalismus
4.6 Lebensmittelhygiene
4.7 Umwelthygiene
5 Physik 140
5.1 Physikalische Groessen und Einheiten
5.2 Mechanik
5.3 Periodische Erscheinungen, Schwingungen, Wellen, Akustik
5.4 Waermelehre
5.5 Optik
- 16 -
5.6 Elektrizitaetslehre
5.7 Elektromagnetische Erscheinungen
5.8 Halbleiter
6 Statistik 20
6.1 Einfuehrung in die Statistik
6.2 Beschreibende Statistik
6.3 Regression und Korrelation
6.4 Fachbezogene Anwendungen
7 EDV und Dokumentation 80
7.1 Begriffe, Aufbau und Aufgabenstellung von
Datenverarbeitungsanlagen
7.2 Grundlagen der Datenverarbeitung
7.3 Grundlagen der Hardware mit Einweisungen und Uebungen
7.4 Grundlagen der Software mit praktischen Anwendungen
7.5 Grundlagen des Datenschutzes und der Datensicherung
8 Chemie/Biochemie 100
8.1 Aufbau und Zustandsformen der Materie
8.2 Gesetzmaessigkeiten chemischer Reaktionen
8.3 Loesungen
8.4 Reaktionstypen der anorganischen Chemie
8.5 Eigenschaften der wichtigsten Elemente
8.6 Grundlagen der organischen Chemie und Biochemie
8.7 Kohlenwasserstoffe
8.8 Kohlenhydrate
8.9 Proteine
8.10 Enzyme
8.11 Nukleinsaeuren
8.12 Lipide
9 Anatomie 80
9.1 Einfuehrung in die medizinische Fachsprache,
Richtungs- und Lagebezeichnungen
9.2 Zelle und Gewebe
9.3 Topografische Anatomie
9.4 Bewegungssystem insbesondere Skelettsystem
9.5 Herz- und Blutgefaesssystem
9.6 Lymphatisches System
9.7 Atmungssystem
9.8 Verdauungssystem
9.9 Urogenitalsystem
9.10 Nervensystem und Sinnesorgane
9.11 Endokrines System
9.12 Haut und Hautanhangsorgane
10 Physiologie 50
10.1 Grundlagen der Zellphysiologie
10.2 Funktion des Herzkreislaufsystems
10.3 Innere und aeussere Atmung
10.4 Verdauung und Resorption und Stoerungen
10.5 Elektrolythaushalt und Wasser
10.6 Saeure-Basen-Haushalt
10.7 Stoffwechsel und Energieumsatz
und Stoerungen
10.8 Regulationsmechanismen
10.9 Nervensystem und Sinnesorgane
10.10 Zusammenwirken der Organsysteme
11 Krankheitslehre 60
11.1 Gesundheit, Krankheit und Krankheitsursachen
- 17 -
11.2 Pathologie der Zelle
11.3 Wachstum und seine Stoerungen, gutartige und
boesartige Neubildungen
11.4 Wunden und Wundheilung
11.5 Blutungen, Entzuendungen und Oedeme
11.6 Stoerungen des Kreislaufs
11.7 Immunologie und Immunpathologie
11.8 Gesundheitliche Aspekte des Alterungsprozesses
11.9 Krankheitsbilder im Ueberblick
12 Erste Hilfe 20
12.1 Allgemeines Verhalten bei Notfaellen
12.2 Erstversorgung von Verletzten
12.3 Blutstillung und Wundversorgung
12.4 Massnahmen bei Schockzustaenden einschliesslich
Kontrastmittelzwischenfaellen und Wiederbelebung
12.5 Versorgung von Knochenbruechen
12.6 Transport von Verletzten
12.7 Verhalten bei Arbeitsunfaellen und sonstigen Notfaellen
13 Psychologie 40
13.1 Allgemeine Grundlagen der Persoenlichkeits-,
Entwicklungs- und Lernpsychologie
13.2 Patient und Technik, Stellung der MTA
13.3 Psychologische Probleme spezieller Patientengruppen,
insbesondere akut Erkrankter, chronisch Kranker,
Kranker mit infauster Prognose, psychische
Besonderheiten Alterskranker, Behinderter und
Kinder
13.4 Einfuehrung in die Sozialpsychologie,
Gespraechsfuehrung, Supervision
14 Fachenglisch 40
14.1 Auffrischung schulischer Kenntnisse
14.2 Fachwortschatz
14.3 Uebersetzungsuebungen zum Verstaendnis fachbezogener
Texte
15 Immunologie 30
15.1 Grundlagen der Immunologie
15.2 Immunreaktionen
15.3 Immunisierung
15.4 Immundiagnostik
16 Bildverarbeitung in der Radiologie 120
16.1 Filme
16.2 Verstaerkungsfolien
16.3 Kassetten
16.4 Film-Folien-Systeme
16.5 Einfluss von Belichtung und Entwicklung
16.6 Ausstattung eines Dunkelraumes
16.7 Filmverarbeitung
16.8 Tageslichtsysteme
16.9 Qualitaetssicherung nach DIN
16.10 Film- und Verarbeitungsfehler
16.11 Moeglichkeiten der Roentgenbild-Reproduktion
16.12 Fotografisch-medizinische Dokumentation
16.13 Digitale Aufnahmeverfahren
16.14 Aufzeichnungssysteme fuer digitale Aufnahmeverfahren
16.15 Archivierung einschliesslich der digitalen
Bildarchivierung
- 18 -
17 Radiologische Diagnostik und andere bildgebende
Verfahren 600
17.1 Geschichtlicher Rueckblick
17.2 Ueberblick ueber den Aufbau eines radiologischen
Instituts mit einer Einfuehrung in die berufliche Praxis
17.3 Physikalische Grundlagen, Eigenschaften und
Auswirkungen auf die Roentgenaufnahmetechnik
17.4 Roentgenstrahler, Roentgenroehre, Roentgengenerator
17.5 Belichtung, Belichtungsautomatik, Organautomatik
17.6 Geometrische Abbildungsgesetze und ihre
Anwendung
17.7 Qualitaet des Roentgenbildes und bildverbessernde
Massnahmen
17.8 Grundsaetzliches zur Roentgenaufnahme einschliesslich
Patientenlagerung und Patientenbetreuung
17.9 Apparative Grundausstattung einer
radiologisch-diagnostischen Abteilung mit
Roentgenarbeitsplaetzen
17.10 Spezialaufnahmegeraete und spezielle diagnostische
Techniken
17.11 Standard- und Spezialaufnahmetechniken
einschliesslich Roentgenanatomie
17.12 Digitale Radiografie wie Digitale
Luminiszenzradiografie, Digitale Fluoreskopie,
Digitale Subtraktionsangiografie
17.13 Computertomografie
17.14 Magnetresonanztomografie
17.15 Sonografie
17.16 Kontrastmittel in der bildgebenden Diagnostik
17.17 Bildgebende Diagnostik in der Anwendung
einschliesslich der Kontrastmitteluntersuchungen,
der Roentgenanatomie, der Physiologie, der
Fehlbildungen und Erkrankungen
17.18 Bildgebende Diagnostik in der Unfallradiologie,
Paediatrischen Radiologie und Neuroradiologie
17.19 Interventionelle Radiologie
17.20 Strahlenschutz fuer Patienten und Personal
17.21 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht nach
der Roentgenverordnung
17.22 Qualitaetssicherung nach DIN
17.23 Organisations- und Archivierungssysteme in der
Radiologie
17.24 Gesetze, Verordnungen und Richtlinien in der
radiologischen Diagnostik
18 Strahlentherapie 340
18.1 Geschichte der Strahlentherapie im Ueberblick
18.2 Strahlenbiologische Grundlagen
18.3 Physikalische Grundlagen
18.4 Apparative Grundlagen
18.5 Grundprinzipien der Strahlentherapie
18.6 Bestrahlungsmethoden
18.7 Bestrahlungsplanung mit praktischer
Durchfuehrung eines medizinischen und eines
physikalisch-technischen Bestrahlungsplanes
18.8 Dokumentation
18.9 Aufbau und Organisation einer strahlentherapeutischen
Abteilung mit Einfuehrung in die berufliche Praxis
18.10 Strahlenbehandlung maligner Tumoren
18.11 Strahlenbehandlung anderer Erkrankungen
18.12 Einstelltechniken und Lagerungshilfen
18.13 Durchfuehrung und Bestrahlung anhand
- 19 -
unterschiedlicher strahlentherapeutischer Anordnungen
18.14 Verifikationsmoeglichkeiten
18.15 Fuehrung eines Bestrahlungsprotokolls nach DIN
18.16 Patientenfuehrung und Patientenbetreuung
18.17 Qualitaetssicherung nach DIN
18.18 Gesetze, Verordnungen und Richtlinien in der
Strahlentherapie
19 Nuklearmedizin 340
19.1 Geschichte der Nuklearmedizin im Ueberblick und
Grundprinzipien der Nuklearmedizin
19.2 Physikalische Grundlagen
19.3 Messtechnische und apparative Grundlagen
19.4 Radiochemische und pharmakologische Grundlagen
19.5 Gewinnung radioaktiver Nuklide
19.6 Markierungstechniken
19.7 Qualitaetskontrolle der Radiopharmaka
19.8 Arbeitssicherheit und Strahlenschutz
19.9 Geraetetechnik und Verarbeitung von Messwerten
19.10 In-vitro-Untersuchungsmethoden
19.11 Einfuehrung in in-vivo-Untersuchungsmethoden
19.11.1 Bewegungsapparat
19.11.2 Zentralnervensystem
19.11.3 Endokrine Druesen
19.11.4 Herz-Kreislauf-System
19.11.5 Atmungssystem
19.11.6 Verdauungssystem
19.11.7 Urogenitalsystem
19.11.8 Blut und Abwehrsystem
19.12 Therapie mit offenen radioaktiven Stoffen
19.13 Datenverarbeitung und Rekonstruktionsverfahren
19.14 Qualitaetssicherung nach DIN
19.15 Gesetze, Verordnungen und Richtlinien in der
Nuklearmedizin
20 Strahlenphysik, Dosimetrie und Strahlenschutz 240
20.1 Ionisierende Strahlen
20.2 Roentgenstrahlen
20.3 Wechselwirkung der Roentgen- und Gammastrahlung
20.4 Wechselwirkung der Teilchenstrahlung
20.5 Dosisbegriffe
20.6 Dosimeter
20.7 Dosimetrische Methoden und Messverfahren wie
Ionisationsdosimetrie
20.8 Dosimetrie und Strahlenschutz in der
Radiologischen Diagnostik, Qualitaetssicherung
20.9 Dosimetrie und Strahlenschutz in der
Strahlentherapie, Qualitaetssicherung
20.10 Dosimetrie und Strahlenschutz in der
Nuklearmedizin, Qualitaetssicherung
20.11 Gesetze, Verordnungen und Richtlinien
21 Elektrodiagnostik 20
21.1 Herz-Kreislauf-Diagnostik
21.2 Elektrokardiografie
21.3 Blutdruckmessung
Zur Verteilung auf die Faecher 1 bis 21 320
-----
Stundenzahl insgesamt 2.800
B Praktische Ausbildung fuer Medizinisch-technische
- 20 -
Radiologieassistenten
Praktische Ausbildung in Stundenzahl
1. Radiologischer Diagnostik und anderen bildgebenden
Verfahren 600
2. Strahlentherapie 300
3. Nuklearmedizin 300
Zur Verteilung 170
Krankenhauspraktikum nach § 8 Abs. 3 MTAG 230
-----
Stundenzahl insgesamt 1.600
Anlage 3 (zu § 1 Abs. 1 Nr. 3)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1994, 940 - 944
A Theoretischer und Praktischer Unterricht fuer
Medizinisch-technische Assistenten fuer
Funktionsdiagnostik
Stundenzahl
1 B e r u f s -, G e s e t z e s - u n d S t a a t s k u n d e 40
1.1 Berufskunde und Ethik, Geschichte des Berufs
1.2 Das Gesundheitswesen in der Bundesrepublik
Deutschland und internationale Zusammenarbeit
im Gesundheitswesen einschliesslich der
Gesundheitsprogramme internationaler Organisationen
wie insbesondere Weltgesundheitsorganisation und
Europarat
1.3 Aktuelle berufs- und gesundheitspolitische Fragen
1.4 MTA-Gesetz; gesetzliche Regelungen fuer die
sonstigen Berufe des Gesundheitswesens
1.5 Arbeits- und berufsrechtliche Regelungen, soweit
sie fuer die Berufsausuebung von Bedeutung sind
1.6 Unfallverhuetung, Mutterschutz, Arbeitsschutz
1.7 Medizingeraeteverordnung
1.8 Roentgenverordnung, Strahlenschutzverordnung
1.9 Einfuehrung in das Krankenhaus-, Seuchen- und
Lebensmittelrecht sowie das Arznei- und
Betaeubungsmittelrecht
1.10 Strafrechtliche, buergerlich-rechtliche und
oeffentlich-rechtliche Vorschriften, die bei der
Berufsausuebung von Bedeutung sind, Rechtsstellung
des Patienten oder seiner Sorgeberechtigten
1.11 Einfuehrung in die Systeme der sozialen Sicherung
(Sozialversicherung, Sozialhilfe,
Sozialstaatsangebote in der praktischen Realisierung)
1.12 Die Grundlagen der staatlichen Ordnung in der
Bundesrepublik Deutschland
1.13 Wirtschaftsordnung
1.14 Politische Meinungsbildung, politisches Handeln;
aktuelle politische Fragen
2 Mathematik 40
2.1 Mathematische Grundlagen
2.2 Potenzen
2.3 Logarithmen
2.4 Umgang mit Gleichungen, Tabellen und graphischen
Darstellungen
2.5 Fachbezogene Anwendungen
3 Biologie und Oekologie 40
- 21 -
3.1 Zelle und Zellstoffwechsel
3.2 Zellvermehrung
3.3 Vererbungslehre
3.4 Humangenetik und Gentechnologie
3.5 Mensch und Umwelt, Umweltschutz
3.6 Naturschutz
4 Hygiene 40
4.1 Geschichtlicher Ueberblick und Bedeutung
4.2 Sterilisation und Desinfektion
4.3 Gesundheitserziehung, Gesundheitsvorsorge,
Oeffentlicher Gesundheitsdienst und Sozialhygiene
4.4 Epidemiologie
4.5 Krankenhaushygiene und Hospitalismus
4.6 Lebensmittelhygiene
4.7 Umwelthygiene
5 Physik 120
5.1 Physikalische Groessen und Einheiten
5.2 Mechanik
5.3 Periodische Erscheinungen, Schwingungen, Wellen, Akustik
5.4 Waermelehre
5.5 Optik
5.6 Elektrizitaetslehre
5.7 Elektromagnetische Erscheinungen
5.8 Grundlagen der Atomphysik
6 Statistik 20
6.1 Einfuehrung in die Statistik
6.2 Beschreibende Statistik
6.3 Regression und Korrelation
6.4 Fachbezogene Anwendungen
7 EDV und Dokumentation 80
7.1 Begriffe, Aufbau und Aufgabenstellung von
Datenverarbeitungsanlagen
7.2 Grundlagen der Datenverarbeitung
7.3 Grundlagen der Hardware mit Einweisungen und Uebungen
7.4 Grundlagen der Software mit praktischen Anwendungen
7.5 Grundlagen des Datenschutzes und der Datensicherung
8 Anatomie 60
8.1 Einfuehrung in die medizinische Fachsprache,
Richtungs- und Lagebezeichnungen
8.2 Nervensystem
8.3 Sinnesorgane
8.4 Herz- und Blutgefaesssystem
8.5 Lymphatisches System
8.6 Atmungssystem
8.7 Verdauungssystem
8.8 Urogenitalsystem
8.9 Topografie der inneren Organe
8.10 Bewegungssystem
8.11 Endokrines System
8.12 Haut- und Hautanhangsorgane
9. Physiologie/Pathophysiologie 100
9.1 Allgemeine Physiologie
9.1.1 Kennzeichen des Lebens
9.1.2 Chemische Zusammensetzung der Zelle und ihres
umgebenden Milieus
9.1.3 Vorgaenge in Loesungen
- 22 -
9.1.4 Transportvorgaenge im Organismus
9.1.5 Grundfunktionen der erregbaren Strukturen
9.1.6 Regelung biologischer Funktionen
9.2 Stoff- und Energiewechsel
9.3 Physiologie des Zentralnervensystems
9.4 Sinnesphysiologie
9.5 Physiologische Regulationen
10 Allgemeine Krankheitslehre 30
10.1 Krankheit und Krankheitsursachen
10.2 Pathologie der Zelle
10.3 Wachstum und seine Stoerungen, gutartige und
boesartige Neubildungen
10.4 Oertliche und allgemeine Kreislaufstoerungen,
Blutungen
10.5 Stoerungen des Gasaustausches und der
Sauerstoffversorgung
10.6 Entzuendungen und Oedeme
10.7 Stoerungen der immunologischen Reaktionen
11 Arzneimittellehre 30
11.1 Herkunft und Bedeutung von Arzneimitteln
11.2 Arzneiformen und ihre Verabreichung
11.3 Umgang mit Arzneimitteln einschliesslich
Kennzeichnung, Aufbewahrung und Dosierung
11.4 Grundkenntnisse der Pharmakologie und Toxikologie
11.5 Arzneimittelgruppen
11.6 Gesetzliche Vorschriften ueber den Verkehr mit
Arzneimitteln
12 Erste Hilfe 20
12.1 Allgemeines Verhalten bei Notfaellen
12.2 Erstversorgung von Verletzten
12.3 Blutstillung und Wundversorgung
12.4 Massnahmen bei Schockzustaenden und Wiederbelebung
12.5 Versorgung von Knochenbruechen
12.6 Transport von Verletzten
12.7 Verhalten bei Arbeitsunfaellen und sonstigen Notfaellen
13 Psychologie, Paedagogik, Soziologie 80
13.1 Psychologie
13.1.1 Grundlagen der Persoenlichkeits-, Entwicklungs-
und Lernpsychologie
13.1.2 Patient und Technik, Stellung der MTA
13.1.3 Psychologische Probleme spezieller
Patientengruppen, insbesondere akut Erkrankter,
chronisch Kranker, psychisch Kranker, Kranker
mit infauster Prognose, psychische Besonderheiten
Alterskranker, Behinderter und Kinder
13.1.4 Einfuehrung in die Sozialpsychologie,
Gespraechsfuehrung, Supervision
13.2 Paedagogik
13.2.1 Grundlagen der Paedagogik
13.2.2 Einfuehrung in die Sonderpaedagogik
13.3 Soziologie
13.3.1 Grundlagen der Soziologie
13.3.2 Spezielle Soziologie Behinderter
14 Fachenglisch 40
14.1 Auffrischung schulischer Kenntnisse
14.2 Fachwortschatz
14.3 Uebersetzungsuebungen zum Verstaendnis fachbezogener Texte
- 23 -
15 Geraetekunde 70
15.1 Einfuehrung in die Medizintechnik
15.2 Moeglichkeiten und Grenzen des Einsatzes von
Technik in der Medizin
15.3 Technische Grundlagen diagnostischer und
therapeutischer Geraete in der Audiologie, Neurologie,
Kardiologie und Angiologie sowie Pneumologie
15.4 Medizintechnik und Sicherheit
16 Spezielle Krankheitslehre 240
16.1 Neurologie
16.2 Psychiatrie
16.3 Oto-Rhino-Laryngologie
16.4 Audiologie und Phoniatrie
16.5 Paediatrie
16.6 Kardiologie und Angiologie
16.7 Pneumologie
17 Neurophysiologische Funktionsdiagnostik 370
17.1 Elektroencephalografie (EEG)
17.1.1 Technische Grundlagen
17.1.2 Elektrodenplazierung
17.1.3 Formen der Registrierung
17.1.4 Normales und abnormes EEG
17.1.5 EEG bei Erkrankungen
17.2 Evozierte Potentiale
17.2.1 Technische Grundlagen
17.2.2 Arten der evozierten Potentiale
17.2.3 Normale und abnormale evozierte Potentiale
17.2.4 Evozierte Potentiale bei Erkrankungen
17.3 Elektronystagmografie
17.4 Elektromyografie und Neurografie
17.5 Funktionsdiagnostik autonomer/vegetativer Systeme
17.6 Ergebniserstellung, Qualitaets- und
Plausibilitaetskontrolle
17.7 Technische Mitwirkung im Rahmen der
chirurgischen und invasiven Funktionsdiagnostik
18 A u d i o l o g i s c h e u n d H N O -F u n k t i o n s d i a g n o s t i k 370
18.1 Psychoakustische Audiometrie
18.2 Objektive Audiometrie
18.3 Paedaudiometrie
18.4 Vorsorge- und Risikountersuchungen
18.5 Funktionsdiagnostik bei apparativer Rehabilitation
18.6 Vestibularispruefungen
18.7 Ventilationspruefungen
18.8 Gustometrie und Olfaktometrie
18.9 Technische Assistenz bei Facialisdiagnostik
18.10 Technische Assistenz bei myografischen Messungen
18.11 Ergebniserstellung, Qualitaets- und
Plausibilitaetskontrolle
18.12 Technische Mitwirkung im Rahmen der chirurgischen
und invasiven Funktionsdiagnostik
19 Kardiovaskulaere Funktionsdiagnostik 270
19.1 Elektrokardiografie (EKG)
19.1.1 Nichtinvasive Untersuchungsverfahren wie
Standard-EKG, Spezielle Ableitungen,
Belastungsuntersuchungen und Provokationstests,
Langzeituntersuchungen
19.1.2 Invasive Untersuchungsverfahren
- 24 -
19.2 Mechanokardiografie und Phonokardiografie
19.3 Druck-, Stroemungs- und Volumenmessung an Herz
und Gefaessen
19.3.1 Nichtinvasive Verfahren einschliesslich
Langzeituntersuchung
19.3.2 Invasive Verfahren wie Rechts- und
Linksherzkatheteruntersuchung mit und ohne
Belastung und Medikation,
Indikatorverduennungsmethoden
19.4 Herzschrittmacherfunktionskontrolle
19.5 Ultraschalluntersuchungen des Herzens und der
Gefaesse
19.5.1 Echokardiografie, Stressechokardiografie,
Kontrastechokardiografie
19.5.2 Ultraschalluntersuchungen der Arterien und Venen
19.6 Angiokardiografie und Koronarangiografie
19.7 Ergebniserstellung, Qualitaets- und
Plausibilitaetskontrolle
19.8 Technische Mitwirkung im Rahmen der chirurgischen
und invasiven Funktionsdiagnostik
20 Pneumologische Funktionsdiagnostik 150
20.1 Ventilationspruefungen, Messung statischer und
dynamischer Lungengroessen
20.2 Bronchiale Hyperreagibilitaetspruefungen und
Bronchospasmolysetest
20.3 Physikalische Blutgasanalyse und Saeure-Basenanalyse
20.4 Physikalische Analyse der Atemgase
20.5 Ergospirometrie und Ergooxytensiometrie
20.6 Ganzkoerperplethysmografie
20.7 Rhinomanometrie
20.8 Schlafapnoediagnostik
20.9 Diffusionsanalyse
20.10 Compliancebestimmung
20.11 Mikrokatheterisierung des kleinen Kreislaufs
20.12 Untersuchung des Atemantriebes
20.13 Ergebniserstellung, Qualitaets- und
Plausibilitaetskontrolle
20.14 Technische Mitwirkung im Rahmen der chirurgischen
und invasiven Funktionsdiagnostik
Zur Verteilung auf die Faecher 1 bis 20 160
-----
Stundenzahl insgesamt 2.370
B Praktische Ausbildung fuer Medizinisch-technische
Assistenten fuer Funktionsdiagnostik
Praktische Ausbildung in Stundenzahl
1. Neurophysiologischer Funktionsdiagnostik 500
2. Audiologischer und HNO-Funktionsdiagnostik 500
3. Kardiovaskulaerer Funktionsdiagnostik 350
4. Pneumologischer Funktionsdiagnostik 150
Zur Verteilung 300
Krankenhauspraktikum nach § 8 Abs. 3 MTAG 230
-----
Stundenzahl insgesamt 2.030
Anlage 4 (zu § 1 Abs. 1 Nr. 4)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1994, 945 - 950
- 25 -
A Theoretischer und praktischer Unterricht fuer
Veterinaermedizinisch-technische Assistenten
Stundenzahl
1 B e r u f s -, G e s e t z e s - u n d S t a a t s k u n d e 40
1.1 Berufskunde und Ethik, Geschichte des Berufs
1.2 Das Gesundheitswesen in der Bundesrepublik
Deutschland und internationale Zusammenarbeit
im Gesundheitswesen einschliesslich der
Gesundheitsprogramme internationaler Organisationen
wie insbesondere Weltgesundheitsorganisation und
Europarat
1.3 Aktuelle berufs- und gesundheitspolitische Fragen
1.4 MTA-Gesetz; gesetzliche Regelungen fuer die
sonstigen Berufe des Gesundheitswesens
1.5 Arbeits- und berufsrechtliche Regelungen, soweit
sie fuer die Berufsausuebung von Bedeutung sind
1.6 Unfallverhuetung, Mutterschutz, Arbeitsschutz
1.7 Medizingeraeteverordnung
1.8 Gefahrstoffverordnung, Roentgenverordnung,
Strahlenschutzverordnung
1.9 Einfuehrung in das Tierseuchen-, Seuchen-,
Lebensmittel- und Fleischhygienerecht sowie
das Arzneimittelrecht
1.10 Strafrechtliche, buergerlich-rechtliche und
oeffentlich-rechtliche Vorschriften, die bei der
Berufsausuebung von Bedeutung sind, Rechtsstellung
des Patienten oder seiner Sorgeberechtigten
1.11 Einfuehrung in die Systeme der sozialen Sicherung
(Sozialversicherung, Sozialhilfe,
Sozialstaatsangebote in der praktischen Realisierung)
1.12 Die Grundlagen der staatlichen Ordnung in der
Bundesrepublik Deutschland
1.13 Wirtschaftsordnung
1.14 Politische Meinungsbildung, politisches Handeln;
aktuelle politische Fragen
2 Mathematik 40
2.1 Mathematische Grundlagen
2.2 Potenzen
2.3 Logarithmen
2.4 Umgang mit Gleichungen, Tabellen und graphischen
Darstellungen
2.5 Fachbezogene Anwendungen
3 Biologie und Oekologie 40
3.1 Zelle und Zellstoffwechsel
3.2 Zellvermehrung
3.3 Vererbungslehre
3.4 Genetik, Gentechnologie
3.5 Mensch, Tier und Umwelt, Umweltschutz
3.6 Naturschutz
4 Hygiene 40
4.1 Geschichtlicher Ueberblick und Bedeutung
4.2 Sterilisation und Desinfektion
4.3 Umwelthygiene
4.4 Gesundheitserziehung und Gesundheitsvorsorge
4.5 Oeffentlicher Gesundheitsdienst und Sozialhygiene
4.6 Epidemiologie, Hospitalismus
4.7 Arbeitshygiene
4.8 Lebensmittelhygiene
- 26 -
5 Physik 120
5.1 Physikalische Groessen und Einheiten
5.2 Mechanik
5.3 Waermelehre
5.4 Elektrizitaetslehre
5.5 Schwingungen und Wellen
5.6 Optik
5.7 Strahlenschutz, Strahlenkontrolle
5.8 Physikalische Grundlagen des Strahlenschutzes
5.9 Prinzipien zur Messung ionisierender Strahlung
5.10 Anwendung ionisierender Strahlen zur
Konservierung
6 Statistik 20
6.1 Einfuehrung in die Statistik
6.2 Beschreibende Statistik
6.3 Regression und Korrelation
6.4 Fachbezogene Anwendungen
7 EDV und Dokumentation 110
7.1 Begriffe, Aufbau und Aufgabenstellung von
Datenverarbeitungsanlagen
7.2 Grundlagen der Datenverarbeitung
7.3 Grundlagen der Hardware mit Einweisungen und Uebungen
7.4 Grundlagen der Software mit praktischen Anwendungen
7.5 Grundlagen des Datenschutzes und der Datensicherung
7.6 Grundlagen der Fotografie mit praktischen Anwendungen
8 Chemie/Biochemie 300
8.1 Allgemeine und anorganische Chemie
8.1.1 Aufbau und Zustandsform der Materie
8.1.2 Chemische Bindung und chemisches Gleichgewicht
8.1.3 Gesetzmaessigkeiten chemischer Reaktionen
8.1.4 Loesungen
8.1.5 Reaktionstypen der anorganischen Chemie
8.1.6 Eigenschaften und Reaktionen der wichtigsten Elemente
8.2 Organische Chemie und Biochemie
8.2.1 Aliphatische Kohlenwasserstoffe
8.2.2 Kohlenwasserstoffe mit funktionellen Gruppen
8.2.3 Aromatische Kohlenwasserstoffe
8.2.4 Kohlenhydrate
8.2.5 Proteine
8.2.6 Lipide
8.2.7 Enzyme
8.2.8 Intermediaerer Stoffwechsel
9 Anatomie der Tiere 40
9.1 Einfuehrung in die medizinische Fachsprache,
Richtungs- und Lagebezeichnungen
9.2 Bewegungssystem
9.3 Herz- und Blutgefaesssystem
9.4 Lymphatisches System
9.5 Atmungssystem
9.6 Verdauungssystem
9.7 Urogenitalsystem
9.8 Nervensystem und Sinnesorgane
9.9 Endokrines System
9.10 Haut und Hautanhangsorgane
10 Physiologie der Tiere 40
10.1 Konstitutionstypen
- 27 -
10.2 Funktion des Blutkreislaufs
10.3 Innere und aeussere Atmung
10.4 Funktion der Leber
10.5 Allgemeine Verdauung und Pansengaerung
10.6 Funktion der Nieren
10.7 Sinnesorgane
11 Krankheitslehre der Tiere 60
11.1 Allgemeine Krankheitslehre
11.1.1 Innere Bedingungen der Krankheitsentstehung
11.1.2 Aeussere Krankheitsursachen
11.1.3 Wachstum und seine Stoerungen
11.2 Spezielle Krankheitslehre
11.2.1 Organerkrankungen
11.2.2 Anzeige- und meldepflichtige Tierkrankheiten
12 Ethologie und Tierschutz 30
12.1 Tierartgerechte Haltung
12.2 Besondere Anforderungen und Eigenschaften
(SPF-Tiere, Gnotobionten)
12.3 Tierschutzrecht
13 Erste Hilfe 20
13.1 Allgemeines Verhalten bei Notfaellen
13.2 Erstversorgung von Verletzten
13.3 Blutstillung und Wundversorgung
13.4 Massnahmen bei Schockzustaenden und Wiederbelebung
13.5 Versorgung von Knochenbruechen
13.6 Transport von Verletzten
13.7 Verhalten bei Arbeitsunfaellen und sonstigen
Notfaellen
14 Fachenglisch 40
14.1 Auffrischung schulischer Kenntnisse
14.2 Fachwortschatz
14.3 Uebersetzungsuebungen zum Verstaendnis fachbezogener Texte
15 Immunologie 50
15.1 Grundlagen der Immunologie
15.2 Immundefekt
15.3 Immunreaktionen, pathogene Immunreaktionen,
Allergien, Autoimmunologie, Tumorimmunologie
15.4 Immunisierung
15.5 Immundiagnostik
16 Histologie/Zytologie/Spermatologie 400
16.1 Histologie
16.1.1 Allgemeine Histologie: Epithel-, Druesen-, Binde-
und Stuetz-, Muskel- sowie Nervengewebe
16.1.2 Spezielle Histologie: lymphatische Organe, Herz
und Gefaesse, Atmungs-, Verdauungs-, Harn- und
Geschlechtsorgane, zentrales und peripheres
Nervensystem, Sinnesorgane, Haut und endokrine
Druesen
16.1.3 Histopathologie: Degeneration, Kreislaufstoerungen,
Entzuendungen und Geschwulstlehre
16.2 Histologische Technik
16.2.1 Gewinnung und technische Aufarbeitung von
histologischem Material, Vor- und Nachbehandlung
von Schnitten, Schnellschnittechnik
16.2.2 Faerbungen und Impraegnationen
16.2.3 Histochemische und immunhistochemische
- 28 -
Nachweismethoden
16.2.4 Artefakte
16.2.5 Andere feingewebliche Untersuchungsmethoden
16.2.6 Vorstellung von Organen im histologischen Schnitt
16.3 Zytologie
16.3.1 Gewinnung von Zellmaterial
16.3.2 Zytologische Technik
16.4 Spermatologie
16.4.1 Geschlechtszellen und -druesen
16.4.2 Aussehen, Dichte und ph-Wert des Ejakulats
16.4.3 Bewegungsaktivitaeten und -arten
16.4.4 Samenanhaeufung und Beimischungen
16.4.5 Resistenzbestimmungen und Konservierungsverfahren
16.4.6 Embryotransfer
16.4.7 Samengewinnung und mikroskopische Untersuchung
des Ejakulats, Beurteilung der Qualitaet
16.5 Technische Beurteilung der Qualitaet der Praeparate
16.6 Qualitaetssicherung, Dokumentation und Archivierung
17 Lebensmittelkunde 350
17.1 Rechtliche und organisatorische Grundlagen
17.2 Fleischgewinnung und -hygiene
17.3 Fleischuntersuchung
17.4 Warenkunde und Untersuchung von Fleischerzeugnissen
17.5 Warenkunde und Untersuchung von Gefluegelfleisch
17.6 Warenkunde und Untersuchung von Fisch und
Fischerzeugnissen
17.7 Warenkunde und Untersuchung von Wild
17.8 Milchgewinnung und -hygiene
17.9 Warenkunde und Untersuchung von Milch und
Milcherzeugnissen
17.10 Zusatzstoffe
17.11 Lebensmittelinfektionen
17.12 Lebensmitteltoxikologie
17.13 Ueberpruefung der Qualitaet der Lebensmittel durch
unterschiedliche Untersuchungsmethoden,
Ueberpruefung der Genusstauglichkeit, Ueberpruefung
der Gesundheitsschaedlichkeit
17.14 Anwendung besonderer Untersuchungsverfahren wie
immunologische, chromatographische und
elektrophoretische Methoden zur
Qualitaetsueberwachung und Rueckstandsanalytik
17.15 Ergebniserstellung, Plausibilitaetskontrolle,
Qualitaetssicherung
17.16 Ergebnisuebermittlung, Dokumentation
18 Klinische Chemie 410
18.1 Grundlagen der Analyse
18.2 Vorbereitung von Proben, Einflussgroessen, Stoerfaktoren
18.3 Photometrie
18.4 Physikalische und chemische Trennverfahren
18.5 Mechanisierung und Automation
18.6 Untersuchungen des Harns und
Nierenfunktionspruefungen
18.7 Wasser- und Elektrolythaushalt
18.8 Saeure-Basen-Haushalt
18.9 Freisetzung von Zellenzymen unter physiologischen
und pathologischen Bedingungen,
Syntheseleistungen der Leber
18.10 Proteine und Elektrophorese
18.11 Enzyme und Enzymaktivitaetsmessungen
18.12 Kohlenhydrate und Ueberpruefung des
- 29 -
Glukosestoffwechsels
18.13 Lipide und Ueberpruefung des Lipidstoffwechsels
18.14 Untersuchungen von Koerperfluessigkeiten, Stuhl
und Punktaten
18.15 Blutgasanalysen
18.16 Entzuendungsparameter
18.17 Hormonbestimmungen
18.18 Immunologische Untersuchungsmethoden
18.19 Ergebniserstellung, Plausibilitaetskontrolle,
Qualitaetssicherung
18.20 Ergebnisuebermittlung, Dokumentation
19 Haematologie 270
19.1 Morphologische Haematologie
19.1.1 Blut als Organ und Blutbildung
19.1.2 Stoffwechsel und Aufgaben der Blutzellen
19.1.3 Das normale Blutbild
19.1.4 Veraenderungen des roten und weissen Blutbildes
sowie der Thrombozyten, Feststellung durch
Spezialuntersuchungen
19.1.5 Erkrankungen des blutbildenden Systems
19.1.6 Differenzierung von reaktiven und pathologischen
Veraenderungen im Blutbild
19.2 Haemostaseologie
19.2.1 Physiologie und Pathophysiologie der Haemostase
19.2.2 Tests zur Abklaerung von pathologischen Erscheinungen
19.3 Immunhaematologie
19.3.1 Technik der Blutgruppenserologie
19.3.2 Bluttransfusion und Vertraeglichkeitsprobe
19.4 Ergebniserstellung, Plausibilitaetskontrolle und
Qualitaetssicherung
19.5 Ergebnisuebermittlung, Dokumentation
20 Mikrobiologie 600
20.1 Bakteriologie
20.1.1 Allgemeine Bakteriologie
20.1.2 Spezielle Bakteriologie
20.1.3 Naehrbodentechnik
20.2 Virologie
20.2.1 Allgemeine Virologie
20.2.2 Spezielle Virologie
20.2.3 Zell- und Gewebekultur
20.3 Mykologie
20.3.1 Allgemeine Mykologie
20.3.2 Spezielle Mykologie
20.4 Parasitologie
20.4.1 Allgemeine Parasitologie
20.4.2 Spezielle Parasitologie
20.5 Serologie
20.5.1 Allgemeine Serologie
20.5.2 Spezielle serologische Diagnostik
20.6 Ergebniserstellung, Plausibilitaetskontrolle,
Qualitaetssicherung
20.7 Ergebnisuebermittlung, Dokumentation
Zur Verteilung auf die Faecher 1 bis 20 150
-----
Stundenzahl insgesamt 3.170
B Praktische Ausbildung fuer Veterinaermedizinisch-technische
Assistenten
- 30 -
Praktische Ausbildung in Stundenzahl
1. Histologie/Zytologie/Spermatologie 230
2. Lebensmittelkunde 300
3. Mikrobiologie 300
Zur Verteilung 400
-----
Stundenzahl insgesamt 1.230
Anlage 5 (zu § 1 Abs. 3)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1994, 951
...........................................
(Bezeichnung der Schule)
Bescheinigung
ueber die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen
Name, Vorname
........................................................................
Geburtsdatum Geburtsort
........................................................................
hat in der Zeit vom ....................... bis ........................
regelmaessig und mit Erfolg an dem theoretischen und praktischen
Unterricht und der praktischen Ausbildung nach § 1 Nr. 1
- § 1 Nr. 2 - § 1 Nr. 3 - § 1 Nr. 4*) MTA-Gesetz teilgenommen.
Die Ausbildung wurde waehrend des theoretischen und praktischen
Unterrichts um .... Tage und waehrend der praktischen Ausbildung
um .... Tage unterbrochen.
Ort, Datum
........................................... (Stempel)
...........................................
(Unterschrift(en) der Schulleitung)
......
*) Nichtzutreffendes streichen.
Anlage 6 (zu § 7 Abs. 2 Satz 1)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1994, 952
Der Vorsitzende
des Pruefungsausschusses
Zeugnis
ueber die staatliche Pruefung fuer
.............................................*)
Name, Vorname
........................................................................
Geburtsdatum Geburtsort
........................................................................
hat am ...................... die staatliche Pruefung nach § 2 Abs. 1
Nr. 1 des MTA-Gesetzes
- 31 -
vor dem staatlichen Pruefungsausschuss bei der ...........................
in ................................. bestanden.
Sie/Er hat folgende Pruefungsnoten erhalten:
Pruefungsnoten in den Faechergruppen der schriftlichen Pruefung:
1. ..........................
2. ..........................
Gesamtnote:
Pruefungsnoten in den Faechern der muendlichen Pruefung:
1. ..........................
2. ..........................
3. ..........................
4. ..........................
Gesamtnote:
Pruefungsnoten im praktischen Teil der Pruefung:
1. ..........................
2. ..........................
3. ..........................
4. ..........................
Gesamtnote:
Ort, Datum
........................................... (Siegel)
...........................................
(Unterschrift des Vorsitzenden des
Pruefungsausschusses)
.......
*) Jeweilige Berufsbezeichnung nach § 1 des MTA-Gesetzes.
Anlage 7 (zu § 24)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1994, 953
Urkunde
ueber die Erlaubnis zur Fuehrung der Berufsbezeichnung
"--------------------------------------------------"
Herr/Frau/Fraeulein*)
------------------------------------------------------------------------
geboren am in
------------------------------------------------------------------------
erhaelt auf Grund des MTA-Gesetzes mit Wirkung vom heutigen Tage die
Erlaubnis, die Berufsbezeichnung
"----------------------------------------------------------------------"
zu fuehren.
Ort, Datum
------------------------------------------- (Siegel)
-------------------------------------------
(Unterschrift)
-------
*) Nichtzutreffendes streichen.
- 32 -
- 33 -