Verordnung ueber die Rechnungs- und
Buchfuehrungspflichten von Krankenhaeusern
(Krankenhaus-Buchfuehrungsverordnung - KHBV)
KHBV
vom 10.04.1978
"Krankenhaus-Buchfuehrungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Maerz 1987
(BGBl. I S. 1046), die zuletzt durch Artikel 13 Abs. 1 des Gesetzes vom 25. Mai 2009
(BGBl. I S. 1102) geaendert worden ist"
Stand: Neugefasst durch Bek. v. 24.3.1987 I 1046;
zuletzt geaendert durch Art. 13 Abs. 1 G v. 25.5.2009 I 1102
Fussnote
Textnachweis ab: 15.4.1978 Massgaben aufgrund EinigVtr vgl. KHBV Anhang EV
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die Rechnungs- und Buchfuehrungspflichten von Krankenhaeusern regeln sich nach den
Vorschriften dieser Verordnung und deren Anlagen, unabhaengig davon, ob das Krankenhaus
Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist, und unabhaengig von der Rechtsform
des Krankenhauses. Soweit die Absaetze 3 und 4 nichts anderes bestimmen, bleiben die
Rechnungs- und Buchfuehrungspflichten nach dem Handels- und Steuerrecht sowie nach
anderen Vorschriften unberuehrt.
(2) Diese Verordnung gilt nicht fuer
1. die Krankenhaeuser, auf die das Krankenhausfinanzierungsgesetz nach seinem § 3 Satz
1 Nr. 1 bis 4 keine Anwendung findet,
2. die Krankenhaeuser, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 2, 4 oder 7 des
Krankenhausfinanzierungsgesetzes nicht gefoerdert werden, es sei denn,
dass diese Krankenhaeuser auf Grund Landesrechts nach § 5 Abs. 2 des
Krankenhausfinanzierungsgesetzes gefoerdert werden, oder
3. die Bundeswehrkrankenhaeuser und die Krankenhaeuser der Traeger der gesetzlichen
Unfallversicherung.
(3) Krankenhaeuser, die Kapitalgesellschaften im Sinne des Zweiten Abschnitts des
Dritten Buchs des Handelsgesetzbuchs sind, brauchen auch fuer Zwecke des Handelsrechts
bei der Aufstellung, Feststellung und Offenlegung ihres Jahresabschlusses nach dem
Handelsgesetzbuch die Gliederungsvorschriften der §§ 266, 268 Abs. 2 und § 275 des
Handelsgesetzbuchs nicht anzuwenden. Sehen sie von der Anwendung ab, so haben sie bei
der Aufstellung, Feststellung und Offenlegung die Bilanz nach Anlage 1, die Gewinn-
und Verlustrechnung nach Anlage 2 und den Anlagennachweis nach Anlage 3 zu gliedern.
Die im Anlagennachweis vorgeschriebenen Angaben sind auch fuer den Posten "Immaterielle
Vermoegensgegenstaende" und jeweils fuer die Posten des Finanzanlagevermoegens zu machen.
(4) Bei Inanspruchnahme des Wahlrechts nach Absatz 3 fuer Zwecke des Handelsrechts
gelten die Erleichterungen fuer kleine und mittelgrosse Kapitalgesellschaften nach § 266
Abs. 1 Satz 3 und § 276 des Handelsgesetzbuchs bei der Aufstellung und Feststellung
nicht; bei der Offenlegung nach den §§ 325 bis 328 des Handelsgesetzbuchs duerfen § 266
Abs. 1 Satz 3 und § 276 des Handelsgesetzbuchs mit der Massgabe angewendet werden, dass
in der Bilanz nach Anlage 1 und im Anlagennachweis nach Anlage 3 nur die mit Buchstaben
und roemischen Zahlen bezeichneten Posten ausgewiesen werden muessen und dass in der
Gewinn- und Verlustrechnung nach Anlage 2 die Posten 1 bis 8 und 10 zu dem Posten
"Rohergebnis" zusammengefasst werden duerfen.
-1-
§ 2 Geschaeftsjahr
Das Geschaeftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 3 Buchfuehrung, Inventar
Das Krankenhaus fuehrt seine Buecher nach den Regeln der kaufmaennischen doppelten
Buchfuehrung; im uebrigen gelten die §§ 238 und 239 des Handelsgesetzbuchs. Die
Konten sind nach dem Kontenrahmen der Anlage 4 einzurichten, es sei denn, dass durch
ein ordnungsmaessiges Ueberleitungsverfahren die Umschluesselung auf den Kontenrahmen
sichergestellt wird. Fuer das Inventar gelten die §§ 240 und 241 des Handelsgesetzbuchs.
§ 4 Jahresabschluss
(1) Der Jahresabschluss des Krankenhauses besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und
Verlustrechnung und dem Anhang einschliesslich des Anlagennachweises. Die Bilanz
ist nach der Anlage 1, die Gewinn- und Verlustrechnung nach der Anlage 2, der
Anlagennachweis nach der Anlage 3 zu gliedern; im uebrigen richten sich Inhalt und
Umfang des Jahresabschlusses nach Absatz 3.
(2) Der Jahresabschluss soll innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Geschaeftsjahres
aufgestellt werden.
(3) Fuer die Aufstellung und den Inhalt des Jahresabschlusses gelten die §§ 242 bis 256a
sowie § 264 Abs. 2, § 265 Abs. 2, 5 und 8, § 268 Abs. 1 und 3, § 270 Abs. 2, § 271,
§ 275 Abs. 4, § 277 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 und § 284 Abs. 2 Nr. 1
und 3 des Handelsgesetzbuchs sowie Artikel 24 Abs. 5 Satz 2 und Artikel 28, 42 bis 44
des Einfuehrungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch, soweit diese Verordnung nichts anderes
bestimmt.
§ 5 Einzelvorschriften zum Jahresabschluss
(1) Vermoegensgegenstaende des Anlagevermoegens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist,
sind zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen,
anzusetzen. Kann ein Krankenhaus, das erstmals nach den Grundsaetzen dieser Verordnung
eine Bewertung des Anlagevermoegens vornimmt, zum Stichtag der Eroeffnungsbilanz
die tatsaechlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht ohne unvertretbaren
Aufwand ermitteln, so sind den Preisverhaeltnissen des vermutlichen Anschaffungs-
oder Herstellungszeitpunkts entsprechende Erfahrungswerte als Anschaffungs- oder
Herstellungskosten anzusetzen. Vermoegensgegenstaende des Anlagevermoegens, die am 1.
Januar 1972 bis auf einen Erinnerungsposten abgeschrieben waren, koennen mit diesem
Restbuchwert angesetzt werden.
(2) Nicht auf dem Krankenhausfinanzierungsgesetz beruhende Zuweisungen und Zuschuesse
der oeffentlichen Hand fuer Investitionen in aktivierte Vermoegensgegenstaende des
Anlagevermoegens sind in der Bilanz auf der Passivseite als "Sonderposten aus
Zuweisungen und Zuschuessen der oeffentlichen Hand", vermindert um den Betrag der bis
zum jeweiligen Bilanzstichtag angefallenen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln
finanzierten Vermoegensgegenstaende des Anlagevermoegens, auszuweisen.
(3) Foerdermittel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz fuer Investitionen in
aktivierte Vermoegensgegenstaende des Anlagevermoegens sind in der Bilanz auf der
Passivseite als "Sonderposten aus Foerdermitteln nach KHG", vermindert um den Betrag
der bis zum jeweiligen Bilanzstichtag angefallenen Abschreibungen auf die mit diesen
Mitteln finanzierten Vermoegensgegenstaende des Anlagevermoegens, auszuweisen.
(4) Sind Foerdermittel fuer Lasten aus Darlehen, die vor Aufnahme des Krankenhauses
in den Krankenhausplan fuer foerderungsfaehige Investitionskosten des Krankenhauses
aufgenommen worden sind, bewilligt worden, ist in Hoehe des Teils der jaehrlichen
Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermoegensgegenstaende des
Anlagevermoegens, der nicht durch den Tilgungsanteil der Foerdermittel gedeckt ist, in
der Bilanz auf der Aktivseite ein "Ausgleichsposten aus Darlehensfoerderung" zu bilden.
Ist der Tilgungsanteil der Foerdermittel aus der Darlehensfoerderung hoeher als die
jaehrlichen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermoegensgegenstaende
-2-
des Anlagevermoegens, ist in der Bilanz in Hoehe des ueberschiessenden Betrages auf der
Passivseite ein "Ausgleichsposten aus Darlehensfoerderung" zu bilden. Fuer die in § 2 Nr.
1a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes genannten Ausbildungsstaetten gelten Satz 1 und
2 entsprechend.
(5) In Hoehe der Abschreibungen auf die aus Eigenmitteln des Krankenhaustraegers vor
Beginn der Foerderung beschafften Vermoegensgegenstaende des Anlagevermoegens, fuer die ein
Ausgleich fuer die Abnutzung in der Zeit ab Beginn der Foerderung verlangt werden kann,
ist in der Bilanz auf der Aktivseite ein "Ausgleichsposten fuer Eigenmittelfoerderung" zu
bilden.
(6) Unter dem Eigenkapital sind bei Krankenhaeusern in einer anderen Rechtsform als
der Kapitalgesellschaft oder ohne eigene Rechtspersoenlichkeit als "festgesetztes
Kapital" die Betraege auszuweisen, die vom Krankenhaustraeger auf Dauer zur Verfuegung
gestellt werden. Als "Kapitalruecklagen" sind sonstige Einlagen des Krankenhaustraegers
auszuweisen. Fuer Gewinnruecklagen gilt § 272 Abs. 3 des Handelsgesetzbuchs entsprechend.
§ 6 Aufbewahrung und Vorlegung von Unterlagen
Fuer die Aufbewahrung von Unterlagen, die Aufbewahrungsfristen und die Vorlegung von
Unterlagen gelten die §§ 257 und 261 des Handelsgesetzbuchs.
§ 7
(weggefallen)
§ 8 Kosten- und Leistungsrechnung
Das Krankenhaus hat eine Kosten- und Leistungsrechnung zu fuehren, die eine
betriebsinterne Steuerung sowie eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und
Leistungsfaehigkeit erlaubt; sie muss die Ermittlung der pflegesatzfaehigen Kosten sowie
die Erstellung der Leistungs- und Kalkulationsaufstellung nach den Vorschriften der
Bundespflegesatzverordnung ermoeglichen. Dazu gehoeren folgende Mindestanforderungen:
1. Das Krankenhaus hat die auf Grund seiner Aufgaben und Struktur erforderlichen
Kostenstellen zu bilden. Es sollen, sofern hierfuer Kosten und Leistungen anfallen,
mindestens die Kostenstellen gebildet werden, die sich aus dem Kostenstellenrahmen
der Anlage 5 ergeben. Bei abweichender Gliederung dieser Kostenstellen soll
durch ein ordnungsmaessiges Ueberleitungsverfahren die Umschluesselung auf den
Kostenstellenrahmen sichergestellt werden.
2. Die Kosten sind aus der Buchfuehrung nachpruefbar herzuleiten.
3. Die Kosten und Leistungen sind verursachungsgerecht nach Kostenstellen zu erfassen;
sie sind darueber hinaus den anfordernden Kostenstellen zuzuordnen, soweit dies fuer
die in Satz 1 genannten Zwecke erforderlich ist.
§ 9 Befreiungsvorschrift
Ein Krankenhaus mit bis zu 100 Betten oder mit nur einer bettenfuehrenden Abteilung kann
von den Pflichten nach § 8 befreit werden, soweit die mit diesen Pflichten verbundenen
Kosten in keinem angemessenen Verhaeltnis zu dem erreichbaren Nutzen stehen und die
in § 8 Satz 1 genannten Zwecke auf andere Weise erreicht werden koennen. Ueber die
Befreiung entscheidet auf Antrag des Krankenhauses die zustaendige Landesbehoerde;
dabei sind einvernehmliche Regelungen mit dem Landespflegesatzausschuss nach § 20 der
Bundespflegesatzverordnung anzustreben.
§ 10 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne des § 334 Abs. 1 Nr. 6 des Handelsgesetzbuchs handelt,
wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats eines
Krankenhauses, das Kapitalgesellschaft ist, bei der Aufstellung oder Feststellung eines
Jahresabschlusses
1. entgegen § 1 Abs. 3 Satz 2
-3-
a) die Bilanz nicht nach Anlage 1,
b) die Gewinn- und Verlustrechnung nicht nach Anlage 2 oder
c) den Anlagennachweis nicht nach Anlage 3
gliedert oder
2. entgegen § 1 Abs. 3 Satz 3 die dort bezeichneten zusaetzlichen Angaben im
Anlagennachweis nicht, nicht in der vorgeschriebenen Form oder nicht mit dem
vorgeschriebenen Inhalt macht.
§ 11 Uebergangsvorschrift
(1) Krankenhaeuser, die nicht Kapitalgesellschaften sind, koennen auf die Geschaeftsjahre
1987 und 1988 anstelle der vom 1. Januar 1987 an geltenden Vorschriften dieser
Verordnung die bisherigen Vorschriften einschliesslich der im bisherigen § 4 Abs. 3
bezeichneten Vorschriften des Aktiengesetzes in der bis zum 31. Dezember 1985 geltenden
Fassung anwenden.
(2) § 8 und § 9 Satz 1 gelten fuer Krankenhaeuser, die von den Vorschriften des § 8 Abs.
1 in der bis zum 31. Dezember 1985 geltenden Fassung befreit sind, erstmals fuer das am
1. Januar 1987 beginnende Geschaeftsjahr.
(3) Sofern fuer ein Geschaeftsjahr, das nach dem 31. Dezember 1998 und spaetestens im
Jahre 2001 endet, der Jahresabschluss und der Konzernabschluss nach Artikel 42 Abs. 1
Satz 2 des Einfuehrungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch in Deutscher Mark aufgestellt
werden, sind auch die in den Formblaettern gemaess Anlage 1 und 2 fuer die Bilanz
und die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die im Anlagennachweis gemaess Anlage 3
vorgeschriebenen Angaben in Deutscher Mark und unter der Bezeichnung "DM" zu machen.
Fuer ein Geschaeftsjahr, das spaetestens am 31. Dezember 1998 endet, ist diese Verordnung
in der an diesem Tage geltenden Fassung anzuwenden.
(4) § 279 des Handelsgesetzbuchs ist letztmals auf einen Jahresabschluss anzuwenden,
der fuer ein Geschaeftsjahr aufzustellen ist, das vor dem 1. Januar 2010 beginnt.
Die Anlagen 1 und 4 in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.
Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) sind erstmals auf einen Jahresabschluss anzuwenden, der
fuer ein Geschaeftsjahr aufzustellen ist, das nach dem 31. Dezember 2009 beginnt. Die
Anlagen 1 und 4 in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung sind letztmals auf
einen Jahresabschluss anzuwenden, der fuer ein Geschaeftsjahr aufzustellen ist, das vor
dem 1. Januar 2010 beginnt. Soweit im Uebrigen in dieser Verordnung auf Bestimmungen
des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom
25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) verwiesen wird, gelten die in den Artikeln 66 und
67 des Einfuehrungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch enthaltenen Uebergangsregelungen
entsprechend. Artikel 66 Abs. 3 Satz 6 des Einfuehrungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
gilt entsprechend.
§ 12 (weggefallen)
-
§ 13 (Inkrafttreten)
-
Anlage 1
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1987, 1049 - 1052;
bzgl. der einzelnen Aenderungen vgl. Fussnote)
Gliederung der Bilanz *)
Aktivseite
A. Ausstehende Einlagen auf das
-4-
gezeichnete/festgesetzte
Kapital (KGr. 00), ................... ...............
davon eingefordert .............
B. Anlagevermoegen:
I. Immaterielle Vermoegensgegenstaende
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und
aehnliche Rechte und Werte (KUGr. 0901) ..........
2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und aehnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten (KUGr. 0902) ..........
3. Geschaefts- oder Firmenwert (KUGr. 0903) ..........
4. geleistete Anzahlungen (KUGr. 091) ..........
II. Sachanlagen:
1. Grundstuecke und grundstuecks-
gleiche Rechte mit
Betriebsbauten einschliesslich
der Betriebsbauten auf
fremden Grundstuecken
(KGr. 01; KUGr. 050, 053) .... .............
2. Grundstuecke und grundstuecks-
gleiche Rechte mit Wohnbauten
einschliesslich der
Wohnbauten auf fremden
Grundstuecken (KGr. 03,
KUGr. 052; KUGr. 053,
soweit nicht unter 1.) ....... .............
3. Grundstuecke und
grundstuecksgleiche Rechte
ohne Bauten (KGr. 04) ........ .............
4. technische Anlagen (KGr. 06) . .............
5. Einrichtungen und
Ausstattungen (KGr. 07) ...... .............
6. geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau (KGr. 08) ..... ............. ...............
-------------
III. Finanzanlagen:
1. Anteile an verbundenen
Unternehmen (KUGr. 092) ++) .. .............
2. Ausleihungen an verbundene
Unternehmen (KUGr. 093) ++) .. .............
3. Beteiligungen (KUGr. 094) .... .............
4. Ausleihungen an Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungs-
verhaeltnis besteht
(KUGr. 095) ++) .............. .............
5. Wertpapiere des
Anlagevermoegens (KUGr. 096) .. .............
6. sonstige Finanzanlagen
(KUGr. 097) .................. ............. ...............
-------------
davon bei Gesellschaftern bzw.
dem
Krankenhaustraeger ..........
C. Umlaufvermoegen:
I. Vorraete:
1. Roh-, Hilfs- und Betriebs-
stoffe (KUGr. 100-105) ....... ............
2. unfertige Erzeugnisse,
unfertige Leistungen
(KUGr. 106) .................. ............
3. fertige Erzeugnisse und
-5-
Waren (KUGr. 107) ............ ............
4. geleistete Anzahlungen
(KGr. 11) .................... ............ ................
------------
II. Forderungen und sonstige
Vermoegensgegenstaende:
1. Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen (KGr. 12), .... ............
davon mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem
Jahr ...........
2. Forderungen an Gesellschafter
bzw. den Krankenhaustraeger
(KUGr. 160), ................. ............
davon mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem
Jahr ...........
3. Forderungen nach dem
Krankenhausfinanzierungsrecht
(KGr. 15), ................... ............
davon nach der BPflV
(KUGr. 151), ...........
davon mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem
Jahr ...........
4. Forderungen gegen verbundene
Unternehmen (KUGr. 161) ++), . ............
davon mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem
Jahr ...........
5. Forderungen gegen Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungs-
verhaeltnis besteht
(KUGr. 162) ++), ............. ............
davon mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem
Jahr ..........
6. sonstige Vermoegensgegenstaende
(KUGr. 163), ................. ............ ................
------------
davon mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem
Jahr ..........
III. Wertpapiere des Umlaufvermoegens
(KGr. 14), ...................... ................
davon Anteile an verbundenen
Unternehmen
(KUGr. 140) ++) ..........
IV: Schecks, Kassenbestand,
Bundesbank- und Postgiroguthaben,
Guthaben bei Kreditinstituten
(KGr. 13) ....................... ................
D. Ausgleichsposten nach dem KHG:
1. Ausgleichsposten aus Darlehens-
foerderung (KUGr. 180) ........... ............
2. Ausgleichsposten fuer
Eigenmittelfoerderung (KUGr. 181) ............ ................
------------
E. Rechnungsabgrenzungsposten:
1. Disagio (KUGr. 170) ............. ............
2. andere Abgrenzungsposten
(KUGr. 171) ..................... ............ ................
-6-
------------
F. Aktive latente Steuern (KGr. 19) ++) ............
G. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermoegensverrechnung ............
H. Nicht durch Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag ............
----------------------------------------------------------------------------
................
================
Passivseite
A. Eigenkapital:
1. Gezeichnetes/festgesetztes
Kapital (KUGr. 200) ............. ............
2. Kapitalruecklagen (KUGr. 201) .... ............
3. Gewinnruecklagen (KUGr. 202) ..... ............
4. Gewinnvortrag/Verlustvortrag
(KUGr. 203) ..................... ............
5. Jahresueberschuss/Jahresfehlbetrag
(KUGr. 204) ..................... ............ ................
------------
B. Sonderposten aus Zuwendungen zur
Finanzierung des Sachanlagevermoegens:
1. Sonderposten aus Foerdermitteln
nach dem KHG (KGr. 22) .......... ............
2. Sonderposten aus Zuweisungen und
Zuschuessen der oeffentlichen
Hand (KGr. 23) .................. ............ ................
3. Sonderposten aus Zuwendungen Dritter
(KGr. 21)
------------
C. Rueckstellungen:
1. Rueckstellungen fuer Pensionen und
aehnliche Verpflichtungen (KGr. 27) ............
2. Steuerrueckstellungen (KUGr. 280) .. ............
3. sonstige Rueckstellungen (KUGr. 281) ............ ................
------------
D. Verbindlichkeiten:
1. Verbindlichkeiten gegenueber
Kreditinstituten (KGr. 34), ....... ............
davon gefoerdert nach dem
KHG, ..........
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem
Jahr ..........
2. erhaltene Anzahlungen (KGr. 36), .. ............
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem
Jahr ..........
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen (KGr. 32), ......... ............
davon mit einer
Restlaufzeit bis
zu einem Jahr ..........
4. Verbindlichkeiten aus der Annahme
gezogener Wechsel und der
Ausstellung eigener Wechsel
(KGr. 33), ........................ ............
davon mit einer
-7-
Restlaufzeit bis
zu einem Jahr ..........
5. Verbindlichkeiten gegenueber
Gesellschaftern bzw. dem
Krankenhaustraeger (KUGr. 370), ... ............
davon mit einer
Restlaufzeit bis
zu einem Jahr ...........
6. Verbindlichkeiten nach dem Kranken-
hausfinanzierungsrecht (KGr. 35), . ............
davon nach der BPflV
(KUGr. 351), ...........
davon mit einer Rest-
laufzeit bis zu
einem Jahr ...........
7. Verbindlichkeiten aus sonstigen
Zuwendungen zur Finanzierung
des Anlagevermoegen
(KUGr. 371), ...................... ............
davon mit einer Rest-
laufzeit bis zu
einem Jahr ...........
8. Verbindlichkeiten gegenueber
verbundenen Unternehmen
(KUGr. 372) ++), .................. ............
davon mit einer Rest-
laufzeit bis zu
einem Jahr ...........
9. Verbindlichkeiten gegenueber
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhaeltnis besteht
(KUGr. 373) ++), .................. ...........
davon mit einer Rest-
laufzeit bis zu
einem Jahr ...........
10. sonstige Verbindlichkeiten
(KUGr. 374), ...................... ............ .................
------------
davon mit einer
Restlaufzeit bis
zu einem Jahr ...........
E. Ausgleichsposten aus Darlehens-
foerderung (KGr. 24) ................... .................
F. Rechnungsabgrenzungsposten (KGr. 38) .. .................
G. Passive latente Steuern (KGr. 39) ++) . .................
----------------------------------------------------------------------------
.................
=================
Haftungsverhaeltnisse: .....................
-----
*) Die Klammerhinweise auf den Kontenrahmen entfallen in der Bilanz.
++) Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.
Anlage 2
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1987, 1053 - 1054;
bzgl. der einzelnen Aenderungen vgl. Fussnote)
Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung *)
-8-
1. Erloese aus Krankenhausleistungen
(KGr. 40)................................. ........
2. Erloese aus Wahlleistungen (KGr. 41) ...... ........
3. Erloese aus ambulanten Leistungen des
Krankenhauses (KGr. 42) .................. ........
4. Nutzungsentgelte der Aerzte (KGr. 43) ..... ........
5. Erhoehung oder Verminderung des Bestandes
an fertigen und unfertigen
Erzeugnissen/unfertigen Leistungen
(KUGr. 550 u. 551) ....................... ........
6. andere aktivierte Eigenleistungen
(KUGr. 552) .............................. ........
7. Zuweisungen und Zuschuesse der
oeffentlichen Hand, soweit nicht unter
Nr. 11 (KUGr. 472) ....................... ........
8. sonstige betriebliche Ertraege ............ ........ ...........
--------
(KGr. 44, 45; KUGr. 473, 520; KGr. 54,
57, 58; KUGr. 591, 592),
davon aus Ausgleichsbetraegen fuer
fruehere Geschaeftsjahre (KGr. 58) .........
9. Personalaufwand
a) Loehne und Gehaelter (KGr. 60, 64) ...... ........
b) soziale Abgaben und Aufwendungen fuer
Altersversorgung und fuer Unterstuetzung
(KGr. 61-63), ......................... ........
davon fuer Altersversorgung
(KGr. 62) .........
10. Materialaufwand
a) Aufwendungen fuer Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe ........................ ........
(KUGr. 650; KGr. 66 ohne Kto. 6601, 6609,
6616 und 6618; KGr. 67; KUGr. 680; KGr. 71)
b) Aufwendungen fuer bezogene Leistungen .. ........ ...........
-------- -----------
(KUGr. 651 Kto. 6601, 6609, 6616 und 6618;
KUGr. 681)
Zwischenergebnis ............................. ...........
11. Ertraege aus Zuwendungen zur Finanzierung
von Investitionen (KGr. 46;
KUGr. 470, 471), ......................... ........
davon Foerdermittel nach dem
KHG (KGr. 46) .........
12. Ertraege aus der Einstellung von
Ausgleichsposten aus Darlehensfoerderung
und fuer Eigenmittelfoerderung (KGr. 48) .. .........
13. Ertraege aus der Aufloesung von
Sonderposten/Verbindlichkeiten nach dem
KHG und auf Grund sonstiger Zuwendungen
zur Finanzierung des Anlagevermoegens
(KUGr. 490-491) .......................... .........
14. Ertraege aus der Aufloesung des
Ausgleichspostens fuer Darlehensfoerderung
(KUGr. 492) .............................. .........
15. Aufwendungen aus der Zufuehrung zu
Sonderposten/Verbindlichkeiten nach dem
KHG und auf Grund sonstiger Zuwendungen
zur Finanzierung des Anlagevermoegens
(KUGr. 752, 754, 755) .................... .........
16. Aufwendungen aus der Zufuehrung zu
-9-
Ausgleichsposten aus Darlehensfoerderung
(KUGr. 753) .............................. .........
17. Aufwendungen fuer die nach dem KHG
gefoerderte Nutzung von
Anlagegegenstaenden (KGr. 77) ............. .........
18. Aufwendungen fuer nach dem KHG gefoerderte,
nicht aktivierungsfaehige Massnahmen
(KUGr. 721) .............................. .........
19. Aufwendungen aus der Aufloesung der
Ausgleichsposten aus Darlehensfoerderung
und fuer Eigenmittelfoerderung
(KUGr. 750, 751) ......................... ......... ...........
---------
20. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermoegensgegenstaende
des Anlagevermoegens und Sachanlagen
(KUGr. 760, 761) .........
b) auf Vermoegensgegenstaende des
Umlaufvermoegens, soweit diese die im
Krankenhaus ueblichen Abschreibungen
ueberschreiten (KUGr. 765) ............. .........
21. sonstige betriebliche Aufwendungen ....... ......... ...........
--------- -----------
(KGr. 69, 70; KUGr. 720, 731, 732, 763,
764, 781, 782, 790, 791, 793, 794),
davon aus Ausgleichsbetraegen fuer
fruehere Geschaeftsjahre
(KUGr. 790)
Zwischenergebnis ............................. ...........
22. Ertraege aus Beteiligungen
(KUGr. 500, 521), ........................ .........
davon aus verbundenen Unternehmen
(Kto. 5000) ++) .........
23. Ertraege aus anderen Wertpapieren und aus
Ausleihungen des Finanzanlagevermoegens
(KUGr. 501, 521), ........................ .........
davon aus verbundenen Unternehmen
(Kto. 5010, 5210) ++) .........
24. sonstige Zinsen und aehnliche
Ertraege (KGr. 51), ....................... .........
davon aus verbundenen Unternehmen
(KUGr. 510) ++) .........
25. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf
Wertpapiere des Umlaufvermoegens
(KUGr. 762) .............................. .........
26. Zinsen und aehnliche Aufwendungen
(KGr. 74), ............................... ......... ...........
--------- -----------
davon fuer Betriebsmittelkredite
(KUGr. 740), .........
davon an verbundene Unternehmen
(KUGr. 741) ++) .........
27. Ergebnis der gewoehnlichen
Geschaeftstaetigkeit ....................... ...........
28. ausserordentliche Ertraege (KUGr. 590) ..... .........
29. ausserordentliche Aufwendungen (KUGr. 792) .........
---------
30. ausserordentliches Ergebnis ............... ......... ...........
31. Steuern (KUGr. 730), ..................... ...........
-----------
- 10 -
davon vom Einkommen
und vom Ertrag .........
32. Jahresueberschuss/Jahresfehlbetrag ......... ...........
===========
-----
*) Die Klammerhinweise auf den Kontenrahmen entfallen in der
Gewinn- und Verlustrechnung
++) Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.
Anlage 3 Anlagennachweis
(Inhalt: nicht darstellbare Tabelle,
Fundstelle: BGBl. I 1987, 1055)
Anlage 4
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1987, 1056 - 1066;
bzgl. der einzelnen Aenderungen vgl. Fussnote)
Kontenrahmen fuer die Buchfuehrung
(Kontenklasse 0 - 8)
Kontenklasse 0: Ausstehende Einlagen und Anlagevermoegen
00 Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete/festgesetzte Kapital
01 Grundstuecke und grundstuecksgleiche Rechte mit Betriebsbauten
010 Bebaute Grundstuecke
011 Betriebsbauten
012 Aussenanlagen
02 frei
03 Grundstuecke und grundstuecksgleiche Rechte mit Wohnbauten
030 Bebaute Grundstuecke
031 Wohnbauten
032 Aussenanlagen
04 Grundstuecke und grundstuecksgleiche Rechte ohne Bauten
05 Bauten auf fremden Grundstuecken
050 Betriebsbauten
051 frei
052 Wohnbauten
053 Aussenanlagen
06 Technische Anlagen
060 in Betriebsbauten
061 frei
062 in Wohnbauten
063 in Aussenanlagen
07 Einrichtungen und Ausstattungen
070 in Betriebsbauten
071 frei
072 in Wohnbauten
076 Gebrauchsgueter
0761 Wiederbeschaffte, geringwertige Gebrauchsgueter (mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten ohne
Umsatzsteuer von mehr als 51 bis zu 410 Euro
0762 Wiederbeschaffte Gebrauchsgueter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten ohne Umsatzsteuer von
mehr als 410 Euro
077 Festwerte in Betriebsbauten
078 frei
079 Festwerte in Wohnbauten
08 Anlagen im Bau und Anzahlungen auf Anlagen
080 Betriebsbauten
081 frei
082 Wohnbauten
09 Immaterielle Vermoegensgegenstaende, Beteiligungen und andere Finanzanlagen
090 Immaterielle Vermoegensgegenstaende
0901 Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und aehnliche Rechte und Werte
0902 entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und aehnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
- 11 -
0903 Geschaefts- oder Firmenwert
091 geleistete Anzahlungen
092 Anteile an verbundenen Unternehmen *)
093 Ausleihungen an verbundene Unternehmen *)
094 Beteiligungen
095 Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhaeltnis besteht *)
096 Wertpapiere des Anlagevermoegens
097 Sonstige Finanzanlagen
Kontenklasse 1: Umlaufvermoegen, Rechnungsabgrenzung
10 Vorraete
100 Vorraete an Lebensmitteln
101 Vorraete des medizinischen Bedarfs
102 Vorraete an Betriebsstoffen
103 Vorraete des Wirtschaftsbedarfs
104 Vorraete des Verwaltungsbedarfs
105 Sonstige Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
106 Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
107 Fertige Erzeugnisse, Waren
11 Geleistete Anzahlungen
(soweit nicht in Kontengruppe 08 auszuweisen)
12 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
13 Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
14 Wertpapiere des Umlaufvermoegens
140 Anteile an verbundenen Unternehmen *)
15 Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht
150 Forderungen nach dem KHG
151 Forderungen nach der Bundespflegesatzverordnung
16 Sonstige Vermoegensgegenstaende
160 Forderungen an Gesellschafter bzw. den Krankenhaustraeger
161 Forderungen gegen verbundene Unternehmen *)
162 Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhaeltnis besteht *)
163 Andere sonstige Vermoegensgegenstaende
17 Rechnungsabgrenzung
170 Disagio
171 Andere Abgrenzungsposten
18 Ausgleichsposten nach dem KHG
180 Ausgleichsposten aus Darlehensfoerderung
181 Ausgleichsposten fuer Eigenmittelfoerderung
19 Aktive latente Steuern, Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermoegensverrechnung
190 Aktive latente Steuern
191 Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermoegensverrechnung
Kontenklasse 2: Eigenkapital, Sonderposten, Rueckstellungen
20 Eigenkapital
200 Gezeichnetes/festgesetztes Kapital
201 Kapitalruecklagen
202 Gewinnruecklagen
203 Gewinnvortrag/Verlustvortrag
204 Jahresueberschuss/Jahresfehlbetrag
21 Sonderposten aus Zuwendungen Dritter
22 Sonderposten aus Foerdermitteln nach dem KHG
23 Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschuessen der oeffentlichen Hand
24 Ausgleichsposten aus Darlehensfoerderung
27 Pensionsrueckstellungen
28 Andere Rueckstellungen
280 Steuerrueckstellungen
281 Sonstige Rueckstellungen
29 frei
Kontenklasse 3: Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzung
30 frei fuer spaetere Entwicklungen
- 12 -
31 frei fuer spaetere Entwicklungen
32 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
33 Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der
EUR Ausstellung eigener Wechsel
34 Verbindlichkeiten gegenueber Kreditinstituten
35 Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht
350 Verbindlichkeiten nach dem KHG
351 Verbindlichkeiten nach der Bundespflegesatzverordnung
36 Erhaltene Anzahlungen
37 Sonstige Verbindlichkeiten
370 Verbindlichkeiten gegenueber Gesellschaftern bzw. dem Krankenhaustraeger
371 Verbindlichkeiten aus sonstigen Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermoegens
372 Verbindlichkeiten gegenueber verbundenen Unternehmen *)
373 Verbindlichkeiten gegenueber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhaeltnis besteht *)
374 Andere sonstige Verbindlichkeiten
38 Rechnungsabgrenzung
39 Passive latente Steuern
Kontenklasse 4: Betriebliche Ertraege
40 Erloese aus Krankenhausleistungen
400 Erloese aus tagesgleichen Pflegesaetzen
4001 Erloese aus Basispflegesatz, vollstationaer
4003 Erloese aus Abteilungspflegesaetzen, vollstationaer
4004 Erloese aus Abteilungspflegesaetzen, teilstationaer
4005 Erloese aus Pflegesaetzen fuer besondere Einrichtungen, vollstationaer
4006 Erloese aus Pflegesaetzen fuer besondere Einrichtungen, teilstationaer
401 Erloese aus Fallpauschalen und Sonderentgelten
4010 Erloese aus Fallpauschalen
4011 Erloese aus Sonderentgelten
402 Erloese aus vor- und nachstationaerer Behandlung
4020 Erloese aus vorstat. Behandlung nach § 115a SGB V
4021 Erloese aus nachstat. Behandlung nach § 115a SGB V
403 Erloese aus Ausbildungskostenumlage
404 Ausgleichsbetraege nach BPflV
405 Zuschlag nach § 18b KHG
41 Erloese aus Wahlleistungen
410 Erloese aus wahlaerztlichen Leistungen
411 Erloese aus gesondert berechneter Unterkunft
413 Erloese aus sonstigen nichtaerztlichen Wahlleistungen
42 Erloese aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses
420 Erloese aus Krankenhausambulanzen
421 Erloese aus Chefarztambulanzen einschliessl. Sachkosten
422 Erloese aus ambulanten Operationen nach § 115b SGB V
43 Nutzungsentgelte (Kostenerstattung und Vorteilsausgleich) und sonstige Abgaben der Aerzte
430 Nutzungsentgelte fuer wahlaerztliche Leistungen
431 Nutzungsentgelte fuer von Aerzten berechnete ambulante aerztliche Leistungen
433 Nutzungsentgelte der Belegaerzte
434 Nutzungsentgelte fuer Gutachtertaetigkeit u.ae.
435 Nutzungsentgelte fuer die anteilige Abschreibung medizinisch-technischer Grossgeraete
44 Rueckverguetungen, Verguetungen und Sachbezuege
440 Erstattungen des Personals fuer freie Station
441 Erstattungen des Personals fuer Unterkunft
442 Erstattungen des Personals fuer Verpflegung
443 Erstattungen des Personals fuer sonstige Leistungen
45 Ertraege aus Hilfs- und Nebenbetrieben, Notarztdienst
450 aus Hilfsbetrieben
451 aus Nebenbetrieben
452 aus der Bereitstellung von Krankenhausaerzten fuer den Notarztdienst
46 Ertraege aus Foerdermitteln nach dem KHG
460 Foerdermittel, die zu passivieren sind
461 Sonstige Foerdermittel
47 Zuweisungen und Zuschuesse der oeffentlichen Hand sowie Zuwendungen Dritter
470 Zuweisungen und Zuschuesse der oeffentlichen Hand zur Finanzierung von Investitionen (soweit nicht
unter 46)
- 13 -
471 Zuwendungen Dritter zur Finanzierung von Investitionen
472 Zuweisungen und Zuschuesse der oeffentlichen Hand zur Finanzierung laufender Aufwendungen
473 Zuwendungen Dritter zur Finanzierung laufender Aufwendungen
48 Ertraege aus der Einstellung von Ausgleichsposten aus Darlehensfoerderung und fuer
Eigenmittelfoerderung
49 Ertraege aus der Aufloesung von Sonderposten, Verbindlichkeiten nach dem KHG und Ausgleichsposten aus
Darlehensfoerderung
490 aus der Aufloesung von Sonderposten aus Foerdermitteln nach dem KHG, zweckentsprechend verwendet
491 aus der Aufloesung von Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschuessen der oeffentlichen Hand
492 aus der Aufloesung von Ausgleichsposten aus Darlehensfoerderung
Kontenklasse 5: Andere Ertraege
50 Ertraege aus Beteiligungen und anderen Finanzanlagen
500 Ertraege aus Beteiligungen
5000 Ertraege aus Beteiligungen an verbundenen Unternehmen *)
501 Ertraege aus anderen Finanzanlagen
5010 Ertraege aus anderen Finanzanlagen in verbundenen Unternehmen *)
51 Sonstige Zinsen und aehnliche Ertraege
510 Sonstige Zinsen und aehnliche Ertraege aus verbundenen Unternehmen *)
52 Ertraege aus dem Abgang von Gegenstaenden des Anlagevermoegens und aus Zuschreibungen zu Gegenstaenden
des Anlagevermoegens
520 Sachanlagevermoegen
521 Finanzanlagevermoegen
5210 Finanzanlagen in verbundenen Unternehmen *)
53 frei
54 Ertraege aus der Aufloesung von Rueckstellungen
55 Bestandsveraenderungen und andere aktivierte Eigenleistungen
550 Bestandsveraenderungen der fertigen und unfertigen Erzeugnisse
551 Bestandsveraenderungen der unfertigen Leistungen
552 Andere aktivierte Eigenleistungen
56 frei
57 Sonstige ordentliche Ertraege
58 Ertraege aus Ausgleichsbetraegen fuer fruehere Geschaeftsjahre
59 Uebrige Ertraege
590 Ausserordentliche Ertraege
591 Periodenfremde Ertraege
592 Spenden und aehnliche Zuwendungen
Kontenklasse 6: Aufwendungen
60 Loehne und Gehaelter
6000 Aerztlicher Dienst
6001 Pflegedienst
6002 Medizinisch-technischer Dienst
6003 Funktionsdienst
6004 Klinisches Hauspersonal
6005 Wirtschafts- und Versorgungsdienst
6006 Technischer Dienst
6007 Verwaltungsdienst
6008 Sonderdienste
6010 Personal der Ausbildungsstaetten
6011 Sonstiges Personal
6012 Nicht zurechenbare Personalkosten
61 Gesetzliche Sozialabgaben
(Aufteilung wie 6000 - 6012)
62 Aufwendungen fuer Altersversorgung
(Aufteilung wie 6000 - 6012)
63 Aufwendungen fuer Beihilfen und Unterstuetzungen
(Aufteilung wie 6000 - 6012)
64 Sonstige Personalaufwendungen
(Aufteilung wie 6000 - 6012)
65 Lebensmittel und bezogene Leistungen
650 Lebensmittel
651 Bezogene Leistungen
- 14 -
66 Medizinischer Bedarf
6600 Arzneimittel (ausser Implantate und Dialysebedarf)
6601 Kosten der Lieferapotheke
6602 Blut, Blutkonserven und Blutplasma
6603 Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel
6604 Aerztliches und pflegerisches Verbrauchsmaterial, Instrumente
6606 Narkose- und sonstiger OP-Bedarf
6607 Bedarf fuer Roentgen- und Nuklearmedizin
6608 Laborbedarf
6609 Untersuchungen in fremden Instituten
6610 Bedarf fuer EKG, EEG, Sonographie
6611 Bedarf der physikalischen Therapie
6612 Apothekenbedarf, Desinfektionsmaterial
6613 Implantate
6614 Transplantate
6615 Dialysebedarf
6616 Kosten fuer Krankentransporte (soweit nicht Durchlaufposten)
6617 Sonstiger medizinischer Bedarf
6618 Honorare fuer nicht im Krankenhaus angestellte Aerzte
67 Wasser, Energie, Brennstoffe
68 Wirtschaftsbedarf
680 Materialaufwendungen
681 Bezogene Leistungen
69 Verwaltungsbedarf
Kontenklasse 7: Aufwendungen
70 Aufwendungen fuer zentrale Dienstleistungen
700 Zentraler Verwaltungsdienst
701 Zentraler Gemeinschaftsdienst
71 Wiederbeschaffte Gebrauchsgueter (soweit Festwerte gebildet wurden)
72 Instandhaltung
720 Pflegesatzfaehige Instandhaltung
7200 Instandhaltung im Sinne des § 17 Abs. 4b Satz 2 KHG, soweit nicht gefoerdert
7201 Instandhaltung Medizintechnik
7202 Instandhaltung Sonstiges
721 Nicht aktivierungsfaehige, nach dem KHG gefoerderte Massnahmen
73 Steuern, Abgaben, Versicherungen
730 Steuern
731 Sonstige Abgaben
732 Versicherungen
74 Zinsen und aehnliche Aufwendungen
740 Zinsen und aehnliche Aufwendungen fuer Betriebsmittelkredite
741 Zinsen und aehnliche Aufwendungen an verbundene Unternehmen
742 Zinsen und aehnliche Aufwendungen fuer sonstiges Fremdkapital
75 Aufloesung von Ausgleichsposten und Zufuehrungen der Foerdermittel nach dem KHG zu Sonderposten oder
Verbindlichkeiten
750 Aufloesung des Ausgleichspostens aus Darlehensfoerderung
751 Aufloesung des Ausgleichspostens fuer Eigenmittelfoerderung
752 Zufuehrungen der Foerdermittel nach dem KHG zu Sonderposten oder Verbindlichkeiten
753 Zufuehrung zu Ausgleichsposten aus Darlehensfoerderung
754 Zufuehrung von Zuweisungen oder Zuschuessen der oeffentlichen Hand zu Sonderposten oder
Verbindlichkeiten (soweit nicht unter KUGr. 752)
755 Zufuehrung der Nutzungsentgelte aus anteiligen Abschreibungen medizinisch-technischer Grossgeraete zu
Verbindlichkeiten nach dem KHG
76 Abschreibungen
760 Abschreibungen auf immaterielle Vermoegensgegenstaende
761 Abschreibungen auf Sachanlagen
7610 Abschreibungen auf wiederbeschaffte Gebrauchsgueter
762 Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermoegens
763 Abschreibungen auf Forderungen
764 Abschreibungen auf sonstige Vermoegensgegenstaende
765 Abschreibungen auf Vermoegensgegenstaende des Umlaufvermoegens, soweit diese die im Krankenhaus
ueblichen Abschreibungen ueberschreiten
77 Aufwendungen fuer die Nutzung von Anlageguetern nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 KHG
78 Sonstige ordentliche Aufwendungen
781 Sachaufwand der Ausbildungsstaetten
782 Sonstiges
7821 Aufwendungen aus Ausbildungsstaetten-Umlage nach § 15 Abs. 3 BPflV
79 Uebrige Aufwendungen
- 15 -
790 Aufwendungen aus Ausgleichsbetraegen fuer fruehere Geschaeftsjahre
791 Aufwendungen aus dem Abgang von Gegenstaenden des Anlagevermoegens
792 Ausserordentliche Aufwendungen
793 Periodenfremde Aufwendungen
794 Spenden und aehnliche Aufwendungen
Kontenklasse 8:
80 frei
81 frei
82 frei
83 frei
84 frei
85 Eroeffnungs- und Abschlusskonten
86 Abgrenzung der Ertraege, die nicht in die Kostenrechnung eingehen
87 Abgrenzung der Aufwendungen, die nicht in die Kostenrechnung eingehen
88 Kalkulatorische Kosten
89 frei
Zuordnungsvorschriften zum Kontenrahmen
Kontengruppe, -untergruppe bzw. Konto
03 und Hier sind Wohnbauten zuzuordnen, die fuer den Krankenhausbetrieb nicht unerlaesslich notwendig sind und deshalb nach dem KHG nicht gefoerdert werden.
052 Sie muessen gegenueber Kontengruppe 01 und 050 ausreichend abgegrenzt werden.
150 Die Foerdermittel sind mit Eingang des entsprechenden Bewilligungsbescheides als Forderung in Kontengruppe 15 mit Gegenbuchung im Ertrag,
Kontengruppe 46, zu buchen. Zur Neutralisierung im Ergebnis des laufenden Geschaeftsjahres werden
a) die fuer die Anschaffung von aktivierten Anlageguetern zweckentsprechend verwendeten Foerdermittel bei Kontenuntergruppe 752 als Aufwendungen
gebucht und mit der Gegenbuchung bei Kontengruppe 22 in die Sonderposten aus Foerdermitteln nach KHG eingestellt; soweit ueber die als
Forderungen aktivierten Foerdermittel durch Vorfinanzierung verfuegt wurde, ist der entsprechende Betrag ebenfalls als Sonderposten
einzustellen;
b) die noch nicht zweckentsprechend verwendeten Foerdermittel bei Kontenuntergruppe 752 als Aufwendungen gebucht und mit der Gegenbuchung bei
Kontenuntergruppe 350 als Verbindlichkeiten behandelt.
60 Verguetungen fuer Ueberstunden, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft, Zuschlaege, Zulagen, Sachbezuege fuer freie Station, Mutterhausabgaben und
Gestellungsgelder sind der Kontengruppe 60 "Loehne und Gehaelter" zuzuordnen.
Aufwendungen fuer fremdes Personal sind den Konten zuzuordnen, die in Anlage 2 in den Klammerhinweisen unter Nr. 10 Buchstabe b "Aufwendungen fuer
bezogene Leistungen" oder unter Nr. 20 "sonstige betriebliche Aufwendungen" genannt sind.
Kosten fuer Fremdleistungen sind als Sachkosten bei der Kontengruppe 70 zu buchen.
6000 Verguetung an alle Aerzte. Verguetung an Aerzte im Praktikum, soweit diese auf die Besetzung im Aerztlichen Dienst angerechnet werden. An fremde Aerzte
gezahlte Honorare sind dem Konto 6618 zuzuordnen.
6001 Verguetung an die Pflegedienstleitung und an Pflege- und Pflegehilfspersonal im stationaeren Bereich (Dienst am Krankenbett). Dazu gehoeren auch
Pflegekraefte in Intensivpflege- und -behandlungseinheiten sowie Dialysestationen, ferner Verguetungen an Schueler und Stationssekretaerinnen, soweit
diese auf die Besetzung der Stationen mit Pflegepersonal angerechnet werden (siehe auch Konto 6011 "Sonstiges Personal").
Verguetungen fuer Pflegepersonal, das im medizinisch-technischen Dienst, Funktionsdienst, Wirtschafts- und Versorgungsdienst oder Verwaltungsdienst
eingesetzt wird, sind auf die entsprechenden Konten (6002, 6003, 6005 und 6007) zu buchen.
6002 Verguetungen an
Apothekenpersonal (Apotheker, pharmazeutisch-technische Assistentinnen, Apothekenhelferinnen, Laborantinnen, Dispensierschwestern)
Arzthelfer
Audiometristen
Bio-Ingenieure
Chemiker
Chemotechniker
Cytologieassistenten
Diaetassistenten
EEG-Assistenten
Gesundheitsingenieure
Kardiotechniker
Krankengymnasten
Krankenhausingenieure
Laboranten
Logopaeden
Masseure
Masseure und medizinische Bademeister
Medizinphysiker
Medizinisch-technische Assistenten
Medizinisch-technische Gehilfen
Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten
Medizinisch-technische Radiologieassistenten
Orthoptisten
Personal fuer die medizinische Dokumentation
Physiker
Physikalisch-technische Assistenten
Psychagogen
Psychologen
Nichtaerztliche Psychotherapeuten
Schreibkraefte im aerztliche und medizinisch-technischen Bereich
Sonstige Kraefte im medizinisch-technischen Bereich
Sozialarbeiter
Tierpfleger und Sektionsgehilfen
Zahnaerztliche Helferinnen
sowie vergleichbares medizinisch-technisches Personal
Zum medizinisch-technischen Behandlungsbereich gehoeren:
Apotheken, Laboratorien einschl. Stationslaboratorien,
Roentgen-, EKG-, EEG-, EMG-, Grundumsatzabteilungen,
Baeder- und Massageabteilungen, elektrophysikalische
Abteilungen, Sehschulen, Sprachschulen,
- 16 -
Koerperpruefabteilungen usw.
6003 Verguetungen an
Krankenpflegepersonal fuer Operationsdienst
Krankenpflegepersonal fuer Anaesthesie
Hebammen und Entbindungspfleger; an fremde
Hebammen und Entbindungspfleger gezahlte
Honorare sind dem Konto 6617 zuzuordnen
Krankenpflegepersonal in der Ambulanz
Krankenpflegepersonal in Polikliniken
Krankenpflegepersonal im Bluttransfusionsdienst
Krankenpflegepersonal in der Funktionsdiagnostik
Krankenpflegepersonal in der Endoskopie
Kindergaertnerinnen, soweit zur Betreuung kranker Kinder eingesetzt
Krankentransportdienst
Beschaeftigungstherapeuten (einschliesslich Arbeitstherapeuten)
Personal der Zentralsterilisation
6004 Verguetungen an
Haus- und Reinigungspersonal der Kliniken und Stationen
6005 Verguetung an Personal, das in folgenden Bereichen bzw. mit folgenden Funktionen eingesetzt wird:
Desinfektion
Handwerker (soweit nicht in Konto 6006)
Hausmeister
Hof- und Gartenarbeiter
Hol- und Bringedienste
Kuechen und Diaetkuechen (einschliesslich Ernaehrungsberaterinnen)
Lager
Reinigungsdienst, ausgenommen klinisches Hauspersonal
Transportdienst
(nicht Krankentransportdienst, siehe Konto 6003)
Waescherei und Naehstube
Wirtschaftsbetriebe
(z.B. Metzgereien, Schweinemaestereien, Gaertnereien, Oekonomien)
Zentrale Bettenaufbereitung
Personal, das mit Verwaltungsarbeit beschaeftigt ist, muss bei
Konto 6007 ausgewiesen werden.
6006 Verguetungen an Personal, das in folgenden Bereichen bzw. mit folgenden Funktionen eingesetzt wird:
Betriebsingenieure
Einrichtungen zur Versorgung mit Heizwaerme, Warm- und Kaltwasser, Frischluft, medizinischen Gasen, Strom
Technische Betriebsassistenten
Technische Servicezentren
Technische Zentralen
Instandhaltung, z.B. Maler, Tapezierer und sonstige Handwerker
6007 Verguetungen fuer das Personal der engeren und weiteren Verwaltung, der Registratur, ferner der technischen Verwaltung, soweit nicht bei Konto 6006
(z.B. Betriebsingenieur) erfasst, z.B.
Aufnahme- und Pflegekostenabteilung
Bewachungspersonal
Botendienste (Postdienst)
Buechereien
Einkaufsabteilung
Inventar- und Lagerverwaltung
Kasse und Buchhaltung (einschliesslich Nebenbuchhaltung)
Personalverwaltung
Pfoertner
Planungsabteilung
Registratur
Statistische Abteilung
Technische Verwaltung, soweit nicht bei Konto 6006 erfasst
Telefonisten und Personal zur Bedienung zentraler Rufanlagen
Verwaltungsleitung
Verwaltungsschreibkraefte
Wirtschaftsabteilung
6008 EUR Verguetungen an
Oberinnen
Hausschwestern
Heimschwestern
Schwestern in der Schwesternverwaltung
Seelsorger
Krankenhausfuersorger
Mitarbeiter, die zur Betreuung des Personals und der Personalkinder eingesetzt sind
6010 EUR Verguetungen fuer Lehrkraefte, die fuer diese Taetigkeit einen Arbeits- oder Dienstvertrag haben (evtl. anteilig).
Sonstige Entschaedigungen, z.B. Honorare fuer nebenamtliche
Lehrtaetigkeit von Krankenhausmitarbeitern oder Honorare nicht
fest eingestellter Lehrkraefte, sind dem Sachaufwand der
Ausbildungsstaetten (KUGr. 781) zuzuordnen.
6011 EUR Verguetungen fuer
Famuli
Famuli
Schuelerinnen (Schueler), soweit diese auf die Besetzung der
Stationen mit Pflegepersonal nicht angerechnet werden
Vorschuelerinnen
Praktikantinnen und Praktikanten jeglicher Art, soweit nicht auf den Stellenplan einzelner Dienstarten angerechnet
Taschengelder und aehnliche Zuwendungen
61 (Aufteilung wie 6000 - 6012)
Hier sind die Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Beitraege zur gesetzlichen Unfallversicherung zu
buchen. In ihrer Hoehe gesetzlich festgelegte Arbeitnehmeranteile, die ganz oder teilweise vom Arbeitgeber uebernommen werden, sind als Loehne und
Gehaelter zu behandeln.
62 (Aufteilung wie 6000 - 6012)
Hier sind nur die Aufwendungen fuer Altersversorgung, und zwar Beitraege zu Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskassen sowie anderen
Versorgungseinrichtungen, ferner Ruhegehaelter fuer ehemalige Mitarbeiter des Krankenhauses zu buchen.
Alle uebrigen freiwilligen Sozialleistungen gehoeren - soweit es nicht Beihilfen und Unterstuetzungen sind - zu den sonstigen Personalaufwendungen.
63 (Aufteilung wie 6000 - 6012)
64 (Aufteilung wie 6000 - 6012)
Sonstige Personalaufwendungen, wie Erstattungen von Fahrtkosten zum
Arbeitsplatz und freiwillige soziale Leistungen an die Mitarbeiter (freiwillige Weihnachtsgeschenke, Jubilaeumsgeschenke und -zuwendungen, Zuschuss
zum Mittagessen).
6618 Honorare fuer nicht am Krankenhaus angestellte Aerzte sind in der Gewinn- und Verlustrechnung der Nr. 10 Buchstabe b zuzuordnen.
- 17 -
Im Kosten- und Leistungsnachweis werden diese Aufwendungen unter dem "sonstigen medizinischen Bedarf" ausgewiesen.
*) Nur fuer Kapitalgesellschaften.
Anlage 5
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1987, 1067 - 1068
Kostenstellenrahmen fuer die Kosten- und Leistungsrechnung
90 Gemeinsame Kostenstellen
900 Gebaeude einschliesslich Grundstueck und Aussenanlagen
901 Leitung und Verwaltung des Krankenhauses
902 Werkstaetten
903 Nebenbetriebe
904 Personaleinrichtungen (fuer den Betrieb des Krankenhauses unerlaesslich)
905 Aus-, Fort- und Weiterbildung
906 Sozialdienst, Patientenbetreuung
907 frei
908 frei
909 frei
91 Versorgungseinrichtungen
910 Speisenversorgung
911 Waescheversorgung
912 Zentraler Reinigungsdienst
913 Versorgung mit Energie, Wasser, Brennstoffen
914 Innerbetriebliche Transporte
915 frei
916 frei
917 Apotheke/Arzneimittelausgabestelle (ohne Herstellung)
918 Zentrale Sterilisation
919 frei
92 Medizinische Institutionen
920 Roentgendiagnostik und -therapie
921 Nukleardiagnostik und -therapie
922 Laboratorien
923 Funktionsdiagnostik
924 Sonstige diagnostische Einrichtungen
925 Anaesthesie, OP-Einrichtungen und Kreisszimmer
926 Physikalische Therapie
927 Sonstige therapeutische Einrichtungen
928 Pathologie
929 Ambulanzen
93 - 95 Pflegefachbereiche - Normalpflege
930 Allgemeine Kostenstelle
931 Allgemeine Innere Medizin
932 Geriatrie
933 Kardiologie
934 Allgemeine Nephrologie
935 Haemodialyse/kuenstliche Niere (alternativ 962)
936 Gastroenterologie
937 Paediatrie
938 Kinderkardiologie
939 Infektion
940 Lungen- und Bronchialheilkunde
941 Allgemeine Chirurgie
942 Unfallchirurgie
943 Kinderchirurgie
944 Endoprothetik
945 Gefaesschirurgie
946 Handchirurgie
947 Plastische Chirurgie
948 Thoraxchirurgie
949 Herzchirurgie
- 18 -
950 Urologie
951 Orthopaedie
952 Neurochirurgie
953 Gynaekologie
954 HNO und Augen
955 Neurologie
956 Psychiatrie
957 Radiologie
958 Dermatologie und Venerologie
959 Zahn- und Kieferheilkunde, Mund- und Kieferchirurgie
96 Pflegefachbereiche - abweichende Pflegeintensitaet
960 Allgemeine Kostenstelle
961 Intensivueberwachung
962 Intensivbehandlung
963 frei
964 Intensivmedizin
965 Minimalpflege
966 Nachsorge
967 Halbstationaere Leistungen - Tageskliniken
968 Halbstationaere Leistungen - Nachtkliniken
969 Chronisch- und Langzeitkranke
97 Sonstige Einrichtungen
970 Personaleinrichtungen (fuer den Betrieb des Krankenhauses nicht
unerlaesslich)
971 Ausbildung
972 Forschung und Lehre
973-979 frei
98 Ausgliederungen
980 Ambulanzen
981 Hilfs- und Nebenbetriebe
982-989 frei
99 frei
Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet G Abschnitt
III
(BGBl. II 1990, 889, 1056)
- Massgaben fuer das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -
Abschnitt III
Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden
Massgaben in Kraft:
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5. Krankenhaus-Buchfuehrungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Maerz
1987 (BGBl. I S. 1045),
mit folgender Massgabe:
Die Verordnung tritt fuer Krankenhaeuser, die nicht Kapitalgesellschaften im Sinne
des Zweiten Abschnittes des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuchs sind, erst am
1. Januar 1993 in Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt § 8 der Verordnung in dem
genannten Gebiet erst am 1. Januar 1994 in Kraft.
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