Bekanntmachung ueber die Auspraegung von
Bundesmuenzen im Nennwert von 5 Deutschen
Mark (Kleist-Gedenkmuenze)
Muenz5DMBek 1977-08

vom  10.08.1977



"Bekanntmachung ueber die Auspraegung von Bundesmuenzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark
(Kleist-Gedenkmuenze) vom 10. August 1977 (BGBl. I S. 1681)"


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(1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes ueber die Auspraegung von Scheidemuenzen in der im
Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veroeffentlichten bereinigten
Fassung ist aus Anlass der 200. Wiederkehr des Geburtstages von Heinrich von Kleist
eine Bundesmuenze (Gedenkmuenze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark gepraegt worden. Die
Auspraegung erfolgte in der Staatlichen Muenze Karlsruhe, die Auflage betraegt 8 Millionen
Stueck.

(2) Die Muenzen werden ab 18. Oktober 1977 in den Verkehr gebracht. Der Entwurf der
Muenze stammt von Herrn Klaus-Juergen Luckey, Hamburg.

(3) Die Muenze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Feinsilber und 375
Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 29 Millimetern und ein Gewicht von
11,2 Gramm.

(4) Das Gepraege auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schuetzenden Randstab
umgeben.

(5) Die Bildseite zeigt im Zeitstil um 1800 das Portrait des grossen Dramatikers und
Prosadichters sowie die Umschrift
". HEINRICH . VON . KLEIST . 1777-1811".
(6) Die Wertseite traegt einen Adler und die Umschrift
"BUNDESREPUBLIK . DEUTSCHLAND .
5 DEUTSCHE . MARK . 1977".

(7) Das Muenzzeichen "G" der Staatlichen Muenze Karlsruhe befindet sich unterhalb der
Schwanzspitze des Adlers ueber der Wertziffer 5.

(8) Der glatte Muenzrand enthaelt die vertiefte Inschrift
"FRIEDEN IST DIE BEDINGUNG
DOCH VON ALLEM GLUeCK".

(9) Zwischen Ende und Anfang der Randschrift ist ein waagerecht liegender Strich
eingepraegt.

(10) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.

Schlussformel
Der    Bundesminister      der   Finanzen

Abbildung der Muenze
(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung)

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Fundstelle: BGBl I &, 1977, 1681




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