Bekanntmachung ueber die Auspraegung von
Bundesmuenzen im Nennwert von 5 Deutschen
Mark (Kant-Gedenkmuenze)
Muenz5DMBek 1974-11

vom  06.11.1974



"Bekanntmachung ueber die Auspraegung von Bundesmuenzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark
(Kant-Gedenkmuenze) vom 6. November 1974 (BGBl. I S. 2907)"


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(1) Auf Grund des Gesetzes ueber die Auspraegung von Scheidemuenzen vom 8. Juli 1950
(Bundesgesetzbl. I S. 323) ist aus Anlass des 250. Geburtstages von Immanuel Kant
eine Bundesmuenze (Gedenkmuenze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark gepraegt worden.
Die Auspraegung erfolgte im Bayerischen Hauptmuenzamt Muenchen, die Auflage betraegt 8
Millionen Stueck.

(2) Die Muenzen werden ab 4. Dezember 1974 in den Verkehr gebracht.

(3) Der Entwurf der Muenze stammt von Frau Doris Waschk-Balz, 2 Hamburg-Oevelgoenne.

(4) Die Muenze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Feinsilber und 375
Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 29 mm und ein Gewicht von 11,2
Gramm.

(5) Das Gepraege auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schuetzenden glatten
Randstab umgeben.

(6) Die Bildseite zeigt als Gesamtkomposition das Portrait Kants, den Namenszug des
Philosophen und die Aufschrift
"geb. 1724 gest. 1804 IMMANUEL KANT".
(7) Auf der Wertseite sind in der oberen rechten Haelfte der Muenze der Adler - in
stilistischer Uebereinstimmung mit der Bildseite - und in der unteren Haelfte - von links
nach rechts gestaffelt - die Aufschrift
"BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND . 1974 . 5 DEUTSCHE MARK"
untergebracht.

(8) Das Muenzzeichen "D" des Bayerischen Hauptmuenzamtes ist am aeusseren unteren Rand des
Bogens der Wertziffer 5 angebracht.

(9) Der glatte Muenzrand traegt die vertiefte Inschrift
"ACHTUNG FUERS MORALISCHE GESETZ".
Zwischen den Woertern "GESETZ" und "ACHTUNG" sind drei punktfoermige Vertiefungen
eingepraegt.

(10) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.

Schlussformel
Der    Bundesminister      der   Finanzen

Abbildung der Muenze
(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung)

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Fundstelle: BGBl I &, 1974, 2908




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