Gesetz zur Errichtung eines Sondervermoegens
„Investitions- und Tilgungsfonds“ (ITFG)
ITFG
vom 02.03.2009
"Gesetz zur Errichtung eines Sondervermoegens „Investitions- und Tilgungsfonds“ vom 2.
Maerz 2009 (BGBl. I S. 416, 417)"
Hinweis: Aenderung durch G v. 25.6.2009 I 1577 (Nr. 36) noch nicht beruecksichtigt
Fussnote
Textnachweis ab: 6.3.2009
Das G wurde als Artikel 6 G v. 2.3.2009 I 416 vom Bundestag mit Zustimmung des
Bundesrates beschlossen. Es tritt gem. Art. 19 Abs. 1 dieses G am 6.3.2009 in Kraft.
§ 1 Errichtung des Sondervermoegens
Es wird ein Sondervermoegen des Bundes mit der Bezeichnung „Investitions- und
Tilgungsfonds“ errichtet.
§ 2 Zweck des Sondervermoegens
Aus dem Sondervermoegen sollen folgende Massnahmen des Konjunkturpakets der
Bundesregierung vom 14. Januar 2009 bis zu einem Betrag von 16,9 Milliarden Euro
finanziert werden:
– Finanzhilfen fuer zusaetzliche Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Laender mit bis
zu 10 Milliarden Euro,
– Investitionen des Bundes mit bis zu 4 Milliarden Euro,
– Programm zur Staerkung der Pkw-Nachfrage mit bis zu 1,5 Milliarden Euro,
– Ausweitung des zentralen Innovationsprogramms Mittelstand mit bis zu 900 Millionen
Euro und
– Foerderung anwendungsorientierter Forschung im Bereich Mobilitaet mit bis zu 500
Millionen Euro.
§ 3 Foerderfaehige Massnahmen
(1) Das Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Laender regelt
die Einzelheiten der Finanzhilfen an die Laender.
(2) Die Foerderfaehigkeit der uebrigen Massnahmen bestimmt sich nach der Anlage zu diesem
Gesetz und den jeweiligen Foerderrichtlinien.
(3) Die Massnahmen des Programms zur Staerkung der Pkw-Nachfrage sind nur foerderfaehig,
wenn Kauf und Zulassung oder Leasing und Zulassung des Pkw in der Zeit vom 14. Januar
2009 bis zum 31. Dezember 2009 getaetigt werden. Sonstige Massnahmen nach den Absaetzen
1 und 2 sind nur foerderfaehig, wenn sie spaetestens bis zum 31. Dezember 2010 begonnen
werden und voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2011 abgerechnet werden koennen. Nach
dem 31. Dezember 2011 darf das Sondervermoegen keine Foerdermittel mehr auszahlen.
§ 4 Stellung im Rechtsverkehr
(1) Das Sondervermoegen ist nicht rechtsfaehig. Es kann unter seinem Namen im
Rechtsverkehr handeln, klagen und verklagt werden. Der allgemeine Gerichtsstand des
Sondervermoegens ist der Sitz der Bundesregierung. Das Bundesministerium der Finanzen
-1-
verwaltet das Sondervermoegen. Es kann sich hierzu einer anderen Bundesbehoerde oder
eines Dritten bedienen.
(2) Das Sondervermoegen ist von dem uebrigen Vermoegen des Bundes, seinen Rechten
und Verbindlichkeiten getrennt zu halten. Der Bund haftet unmittelbar fuer die
Verbindlichkeiten des Sondervermoegens; dieses haftet nicht fuer die sonstigen
Verbindlichkeiten des Bundes.
§ 5 Kreditermaechtigung
(1) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermaechtigt, zur Deckung der Ausgaben des
Sondervermoegens Kredite bis zur Hoehe von 21 Milliarden Euro aufzunehmen.
(2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die Betraege aus getilgten Krediten wieder
zu.
(3) Auf die Kreditermaechtigung ist bei Diskontpapieren der Nettobetrag anzurechnen.
§ 6 Tilgung
(1) Das Sondervermoegen erhaelt aus dem Bundeshaushalt mit Wirkung vom 1. Januar 2010
jaehrlich Zufuehrungen in Hoehe der Einnahmen aus dem Bundesbankgewinn, die den im
Bundeshaushalt veranschlagten Anteil uebersteigen und nicht zur Tilgung der Schulden des
Erblastentilgungsfonds nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 des Erblastentilgungsfondsgesetzes
benoetigt werden. Die Zufuehrungen sind zur Tilgung der Verbindlichkeiten des
Sondervermoegens zu verwenden.
(2) Der im Bundeshaushalt zu veranschlagende Anteil am Bundesbankgewinn wird fuer das
Jahr 2010 auf einen Betrag von bis zu 3,5 Milliarden Euro, fuer das Jahr 2011 auf bis
zu 3 Milliarden Euro und fuer das Jahr 2012 und die Folgejahre so lange auf bis zu 2,5
Milliarden Euro festgesetzt, bis die Verbindlichkeiten des Sondervermoegens vollstaendig
getilgt sind.
§ 7 Wirtschaftsplan, Haushaltsrecht
Alle Einnahmen und Ausgaben des Sondervermoegens werden in einem Wirtschaftsplan
veranschlagt. Der Wirtschaftsplan ist in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen. Im
Uebrigen ist § 113 der Bundeshaushaltsordnung anzuwenden.
§ 8 Rechnungslegung
Das Bundesministerium der Finanzen legt jaehrlich zum Stichtag 31. Dezember Rechnung
ueber die Einnahmen und Ausgaben sowie ueber das Vermoegen und die Schulden des
Sondervermoegens. Die Rechnungen sind als Uebersichten der Haushaltsrechnung des Bundes
beizufuegen.
§ 9 Zustaendigkeit
Fuer die Durchfuehrung des Programms zur Staerkung der Pkw-Nachfrage ist das Bundesamt fuer
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zustaendig.
§ 10 Verwaltungskosten
Die Kosten fuer die Verwaltung des Sondervermoegens traegt der Bund.
§ 11 Aufloesung
Das Sondervermoegen wird mit Tilgung seiner Verbindlichkeiten aufgeloest. Die Aufloesung
ist im Bundesanzeiger bekannt zu geben. Ein verbleibendes Vermoegen faellt dem Bund zu.
Anlage (zu § 3 Absatz 2)
Wirtschaftsplan des Sondervermoegens „Investitions- und Tilgungsfonds“
(Fundstelle: BGBl. I 2009, 419 - 427)
-2-
Soll Ist
Soll
Titel 2008 2007
Zweckbestimmung 2009
Funktion 1 000 1 000
1 000 €
€ €
Vorbemerkung
Veranschlagt sind die Einnahmen junkturstuetzenden Massnahmen im
und Ausgaben des Bundes aus den Bereich der Investitionen des
Massnahmen des Gesetzes zur Errichtung Bundes, das Programm zur
eines Sondervermoegens „Investitions- Staerkung der Pkw-Nachfrage,
und Tilgungsfonds“ (ITFG). die Ausweitung des Zentralen
Das Sondervermoegen nimmt die Innovationsprogramms
erforderlichen Mittel auf. Der Fonds Mittelstand (ZIM) und die
umfasst die Bundesmittel fuer Leistungen Mittel fuer die Foerderung
im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung anwendungsorientierter
von Zukunftsinvestitionen der Kommunen Forschung im Bereich
und Laender (Zukunftsinvestitionsgesetz Mobilitaet. Mit den Massnahmen
– ZuInvG), die kon- des Wirtschaftsplans soll ein
zusaetzlicher konjunktureller
Impuls gegeben werden.
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 Vermischte Einnahmen –
99
-873
Haushaltsvermerk
Ist-Einnahmen verringern die Einnahmen bei folgendem
Titel: 325 01.
Uebrige Einnahmen
162 Sonstige Zinseinnahmen –
01
-920
Haushaltsvermerk
Ist-Einnahmen verringern die Einnahmen bei folgendem
Titel: 325 01.
Erlaeuterungen
Zinsen fuer nicht zweckentsprechend verwendete Mittel
nach dem ZuInvG werden hier vereinnahmt.
221 Zufuehrungen aus dem Bundesbankgewinn –
01
-910
Haushaltsvermerk
Ist-Einnahmen verringern die Einnahmen bei folgendem
Titel: 325 01.
325 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt 21 000 000
01
-920
Erlaeuterungen
Veranschlagt sind die Einnahmen aus Krediten fuer die
Finanzierung nach dem ITFG. Aus diesem Titel werden
auch Tilgungen geleistet.
Ausgaben
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben sind uebertragbar.
§ 45 Abs. 3 BHO ist nicht anzuwenden.
2. Das Bundesministerium der Finanzen
erlaesst im Rahmen eines
Bewirtschaftungsrundschreibens allgemeine
Verwaltungsvorschriften zur Haushalts- und
Wirtschaftsfuehrung.
Schuldendienst
575 Zinsen fuer Kreditaufnahmen am Geld- und Kapitalmarkt 4 100 000
01
-3-
Soll Ist
Soll
Titel 2008 2007
Zweckbestimmung 2009
Funktion 1 000 1 000
1 000 €
€ €
-920
Haushaltsvermerk
1. Einnahmen fliessen den Ausgaben zu.
2. Die Berechnung der Zinsen erfolgt unter
Zugrundelegung der durchschnittlichen
Verzinsung der Bruttokreditaufnahme des
Bundes im jeweiligen Jahr.
Zuweisungen und Zuschuesse (ohne Investitionen)
683 Aufstockung des zentralen Innovationsprogramms 900 000
01 Mittelstand (ZIM)
-169
Haushaltsvermerk
1. Mindestens 200 000 T€ des Ansatzes
sind fuer Projekte in den neuen
Laendern zweckgebunden. Nicht benoetigte
Mittel koennen mit Einwilligung des
Bundesministeriums der Finanzen fuer
Projekte in den alten Laendern verausgabt
werden.
2. Aus dem Ansatz duerfen auch folgende
Ausgaben fuer die Durchfuehrung der
Massnahmen geleistet werden:
Projekttraegerkosten: 18 000 T€
Begleitforschung: 200 T€.
Erlaeuterungen
Aus dem Titel wird das zentrale
Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), das derzeit
FuE-Kooperationsvorhaben und Netzwerkprojekte in ganz
Deutschland sowie einzelbetriebliche FuE-Vorhaben in
Ostdeutschland foerdert, aufgestockt, damit in den
Jahren 2009 und 2010 auch einzelbetriebliche FuE-
Vorhaben von westdeutschen Unternehmen und FuE-
Einzel- und Kooperationsvorhaben von Unternehmen
bis 1 000 Beschaeftigte in Ost- und Westdeutschland
gefoerdert werden koennen.
Die Foerdermoeglichkeiten des bundesweiten
ZIM unterstuetzen die Unternehmen in der
gegenwaertigen Situation dabei, ihre Forschungs-
, Entwicklungs- und Innovationsanstrengungen auf
hohem Niveau fortzusetzen und ihren gewachsenen
Finanzierungsbedarf zu decken. Mit der Foerderung von
schnell marktwirksamen und Beschaeftigung sichernden
Projekten wird ein wichtiger konjunktureller Impuls
gegeben, der mit der Entwicklung neuer Produkte,
Verfahren und Dienstleistungen auch die kuenftige
Wachstumsperspektive verbessert. Damit koennen sich
die Unternehmen im globalen Wettbewerb besser
behaupten.
Einzelheiten regelt die Richtlinie des
Bundesministeriums fuer Wirtschaft und Technologie.
697 Programm zur Staerkung der Pkw-Nachfrage 1 500 000
01
-332
Erlaeuterungen
Als konjunktur- und umweltpolitisches Programm zur
Staerkung der Pkw-Nachfrage koennen private Autohalter
eine Umweltpraemie beantragen, wenn ein mindestens
neun Jahre altes Altfahrzeug, das fuer mindestens
-4-
Soll Ist
Soll
Titel 2008 2007
Zweckbestimmung 2009
Funktion 1 000 1 000
1 000 €
€ €
ein Jahr auf den Halter zugelassen ist, verschrottet
und gleichzeitig ein umweltfreundlicher Neu- oder
Jahreswagen mit Abgasnorm EURO 4 oder hoeher gekauft
und zugelassen oder geleast und zugelassen wird. Die
Umweltpraemie betraegt 2 500 € und wird fuer Kauf und
Zulassung oder Leasing und Zulassung bis maximal zum
31. Dezember 2009 gewaehrt.
Einzelheiten regelt die Richtlinie des
Bundesministeriums fuer Wirtschaft und Technologie.
Titelgruppe 01
Tgr.Finanzhilfen nach Art. 104 b GG fuer (10 000 000) (–)
01 Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Laender
Haushaltsvermerk
Einnahmen aus Rueckzahlungen von Finanzhilfen nach
dem ZuInvG aus nicht zweckentsprechend verwendeten
Mitteln fliessen den Ausgaben zu.
882 Finanzhilfen gemaess § 3 Abs. 1 Nr. 1 ZuInvG 6 500 000
11
-873
882 Finanzhilfen gemaess § 3 Abs. 1 Nr. 2 ZuInvG 3 500 000
12
-873
Titelgruppe 02
Tgr.Investitionsverstaerkungsprogramm Verkehr (2 000 000) (–)
02
Haushaltsvermerk
Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfaehig.
Erlaeuterungen
Mit dem Investitionsverstaerkungsprogramm Verkehr
setzt der Bund fuer Ausbau und Erneuerung
von Bundesverkehrswegen (Strassen, Schienen,
Wasserstrassen) und deren multimodale Verknuepfung
zusaetzlich 2 Mrd. € ein.
Das Programm ergaenzt die mit dem Innovations-
und Investitionsprogramm Verkehr gesetzten
konjunkturwirksamen Impulse zur Staerkung von Wachstum
und Beschaeftigung in diesem Sektor.
741 Investitionen in die Bundesautobahnen 450 000
21
-721
Erlaeuterungen
Die Mittel werden insbesondere eingesetzt fuer:
1. die Verbesserung des Oberflaechenzustandes
der Fahrbahnen und Beseitigung von
Substanzschaeden,
2. die weitere Modernisierung und Erhaltung
von Bruecken und Ingenieurbauten
einschliesslich deren kompletter
Erneuerung,
3. die vorgezogene Realisierung baureifer
Projekte,
4. die Bereitstellung zusaetzlicher
Parkflaechen fuer Lkw an BAB-Parkplaetzen
und Rastanlagen unter Beruecksichtigung der
Interessen der Anwohner an verbessertem
Laermschutz und
-5-
Soll Ist
Soll
Titel 2008 2007
Zweckbestimmung 2009
Funktion 1 000 1 000
1 000 €
€ €
5. Massnahmen zur Wiedervernetzung
von Lebensraeumen an bestehenden
Bundesautobahnen.
741 Investitionen in die Bundesstrassen 400 000
22
-722
Erlaeuterungen
Die Mittel werden insbesondere eingesetzt fuer:
1. die Verbesserung des Oberflaechenzustandes
der Fahrbahnen und Beseitigung von
Substanzschaeden,
2. die weitere Modernisierung und Erhaltung
von Bruecken und Ingenieurbauten
einschliesslich deren kompletter
Erneuerung,
3. die vorgezogene Realisierung baureifer
Projekte und
4. Massnahmen zur Wiedervernetzung von
Lebensraeumen an bestehenden Bundesstrassen.
780 Investitionen in die Bundeswasserstrassen 350 000
21
-731
Haushaltsvermerk
Aus dem Ansatz duerfen auch Ausgaben bis zu einer
Hoehe von 5 000 T€ fuer Pilotvorhaben fuer innovative
Techniken in der Binnenschifffahrt geleistet werden.
Erlaeuterungen
Die Mittel werden eingesetzt fuer Investitionen in
den Verkehrstraeger Bundeswasserstrassen/Schifffahrt
einschliesslich Planungskosten, insbesondere fuer:
1. die Beschleunigung laufender Massnahmen
zum Ausbau der seewaertigen Zufahrten und
Hinterlandanbindungen der Seehaefen,
2. die Netzoptimierung,
3. die Erhaltung und den Ausbau von Schleusen,
4. die Substanzerhaltung des bestehenden
Bundeswasserstrassennetzes,
5. die vorgezogene Realisierung neuer
Massnahmen,
6. die Modernisierung der betrieblichen
Infrastruktur der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung.
891 Investitionen in den Schienenverkehr 700 000
21
-832
Haushaltsvermerk
1. Die Erlaeuterungen sind verbindlich.
2. Aus dem Ansatz duerfen auch Ausgaben
bis zu einer Hoehe von 5 000 T€ fuer
Pilotvorhaben fuer innovative Techniken im
Schienengueterverkehr geleistet werden.
Erlaeuterungen
Die Mittel werden insbesondere eingesetzt fuer:
1. die beschleunigte Sanierung von
Personenbahnhoefen (Verstaerkung des
Personenbahnhofsprogramms),
2. Investitionen in Bahnanlagen,
-6-
Soll Ist
Soll
Titel 2008 2007
Zweckbestimmung 2009
Funktion 1 000 1 000
1 000 €
€ €
3. die Verstaerkung von Investitionen in
innovative Techniken am Fahrweg zur
Laerm- und Erschuetterungsminderung im
Schienenverkehr,
4. die Verstaerkung laufender und den Beginn
neuer baureifer Projekte einschliesslich
Planungskosten,
5. die beschleunigte Einfuehrung der
europaeischen Leit- und Sicherungstechnik
ETCS (u. a. durch Neubau von elektronischen
Stellwerken).
892 Investitionen in den Kombinierten Verkehr 100 000
21
-839
Haushaltsvermerk
Aus dem Ansatz duerfen auch Ausgaben bis zu einer
Hoehe von 5 000 T€ fuer Pilotvorhaben im Rahmen
der Weiterentwicklung der Umschlagtechnik geleistet
werden.
Erlaeuterungen
Die Mittel werden eingesetzt fuer Investitionen in
Anlagen des Kombinierten Verkehrs einschliesslich
Planungskosten, insbesondere fuer:
1. Baukostenzuschuesse zur Foerderung von
Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs
an private Unternehmen,
2. Massnahmen zur Erhoehung der Sicherheit
(Security) in Terminals.
Titelgruppe 03
Tgr.Grundsanierung und energetische Sanierung von (750 000) (–)
03 Gebaeuden
Haushaltsvermerk
1. Aus dem Ansatz duerfen
auch grosse Neu-, Um- und
Erweiterungsbauten sowie der
Erwerb von Grundvermoegen fuer
diese Zwecke finanziert werden.
2. Mit den Mittel koennen folgende
Massnahmen grundsaetzlich
gefoerdert werden:
2.1 neue Grund- und Teilsanierungen
mit dem Schwerpunkt
Energie-, Betriebs- und
Erhaltungskostensenkung sowie
CO2- und
Klimakostenverminderung,
soweit moeglich auch mit Einsatz
erneuerbarer Energien
2.2 Vorziehen und Optimieren
derartiger bereits geplanter
Massnahmen
2.3 Beschleunigung derartiger
bereits laufender Massnahmen
2.4 Finanzierungsergaenzung
derartiger noch nicht komplett
finanzierter Massnahmen
2.5 im Einzelfall auch Neu-, Um-
und Erweiterungsbauten, soweit
-7-
Soll Ist
Soll
Titel 2008 2007
Zweckbestimmung 2009
Funktion 1 000 1 000
1 000 €
€ €
sie den vorstehenden Zielen
entsprechen
3. Die Finanzierung oder Foerderung
soll auf der Grundlage
folgender Kriterien (Kosten-
Wirksamkeit-Analyse) erfolgen:
3.1 Auftragserteilung und
Baubeginn bis Ende 2010
3.2 Abrechnung bis Ende 2011
3.3 Umfang der kuenftigen
Energie-, Betriebs- und
Erhaltungskostenersparnis
3.4 Reduzierung der Klimakosten
(z. B. CO2-Einsparung)
3.5 Umfang des
Innovationspotentials
3.6 Umfang der unmittelbar
und mittelbar ausgeloesten
Gesamtinvestitionen
3.7 Mass der
Beschaeftigungswirksamkeit
(z. B. Hoehe des Lohnanteils an
den Gesamtkosten)
3.8 Mass des Beitrags zur
Verbesserung der Infrastruktur
im Bildungs-, Wissenschafts-
und Kulturbereich
4. Die Wirksamkeit des
Mitteleinsatzes ist anhand
dieser Kriterien
kontinuierlich zu evaluieren.
Dem Haushaltsausschuss ist in
regelmaessigen Abstaenden ueber die
Mittelverwendung zu berichten,
beginnend zum 1. Juni 2009.
558 Militaerische Anlagen einschliesslich kleine Neu-, Um- 250 000
31 und Erweiterungsbauten
-032
711 Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten 500 000
31
-016
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben und Massnahmen an Gebaeuden in
Bonn und der Region Bonn sind gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der
Einwilligung des Haushaltsausschusses des
Deutschen Bundestages.
2. Von den Ausgaben entfallen jeweils 250 Mio.
€ auf den zivilen Bereich des Bundes und
Zuwendungsempfaenger.
3. Einbezogen sind Gebaeude der unmittelbaren
und mittelbaren Bundesverwaltung sowie
institutionelle Zuwendungsempfaenger, wenn
deren Betriebskosten zum grossen Teil vom
Bund finanziert werden.
Titelgruppe 04
Tgr.Beitraege an internationale und supranationale (100 000) (–)
04 Einrichtungen
-8-
Soll Ist
Soll
Titel 2008 2007
Zweckbestimmung 2009
Funktion 1 000 1 000
1 000 €
€ €
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben sind gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der
Einwilligung des Haushaltsausschusses des
Deutschen Bundestages.
2. Die Ausgaben sind gegenseitig
deckungsfaehig.
836 Beteiligung an der Infrastruktur-Krisenfazilitaet der 40 000
41 Weltbankgruppe
-023
896 Beitrag zur Infrastruktur-Krisenfazilitaet der 60 000
41 Weltbankgruppe
-023
Haushaltsvermerk
Zinszuschuesse duerfen bei nachgewiesener
Wirtschaftlichkeit auch kapitalisiert an den mit der
bankenmaessigen Abwicklung beauftragten Treuhaender (§
44 Abs. 2 BHO) ausgezahlt werden.
Titelgruppe 05
Tgr.Konjunkturstuetzende Massnahmen im Bereich von (650 000) (–)
05 Investitions- und Ausstattungsbedarf der Ressorts
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben des Epl. 02 sind
gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre
bedarf der Einwilligung
des Haushaltsausschusses des
Deutschen Bundestages.
2. Die Ausgaben sind gegenseitig
deckungsfaehig mit Ausnahme des
Titels 554 51.
3. Die Erlaeuterungen sind
verbindlich.
4. Mit den Mitteln duerfen
grundsaetzlich nur Massnahmen
im Bereich von Investitions-
und Ausstattungsbedarf der
Ressorts gefoerdert werden,
4.1 die derartige bereits geplante
Massnahmen vorziehen und
optimieren oder beschleunigen,
4.2 die Finanzierung derartiger
noch nicht komplett
finanzierter Massnahmen
ergaenzen und
4.3 die vom Haushaltsausschuss
des Deutschen Bundestages
oder den Berichterstatterinnen
und Berichterstattern des
Einzelplans in den
Haushaltsberatungen nicht
bereits abgelehnt wurden.
Erlaeuterungen
Die Mittel werden wie folgt auf die Einzelplaene
aufgeteilt:
Bezeichnung 1 000 €
Epl. 01 Bundespraesident und Bundespraesidialamt 1 741
Epl. 02 Deutscher Bundestag 10 768
-9-
Bezeichnung 1 000 €
Epl. 03 Bundesrat 1 637
Epl. 04 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt 10 562
Epl. 05 Auswaertiges Amt 36 251
Epl. 06 Bundesministerium des Innern 130 672
Epl. 07 Bundesministerium der Justiz 15 093
Epl. 08 Bundesministerium der Finanzen 88 436
Epl. 09 Bundesministerium fuer Wirtschaft und Technologie
26 037
Epl. 10 Bundesministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz 17 447
Epl. 11 Bundesministerium fuer Arbeit und Soziales 7 611
Epl. 12 Bundesministerium fuer Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
37 615
Epl. 14 Bundesministerium der Verteidigung 226 170
Epl. 15 Bundesministerium fuer Gesundheit 10 547
Epl. 16 Bundesministerium fuer Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit 10 098
Epl. 17 Bundesministerium fuer Familie, Senioren, Frauen und Jugend
5 217
Epl. 19 Bundesverfassungsgericht 1 703
Epl. 20 Bundesrechnungshof 4 380
Epl. 23 Bundesministerium fuer wirtschaftliche Zusammenarbeit
2 994
Epl. 30 Bundesministerium fuer Bildung und Forschung
5 021
Zusammen 650 000
Soll Soll Ist
Titel 2009 2008 2007
Zweckbestimmung
Funktion 1 000 1 000 1 000
€ € €
539 Vermischte Verwaltungsausgaben -
59
-011
Erlaeuterungen
In diesem Titel sind alle Saechlichen Verwaltungsausgaben zu
buchen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Umsetzung
der Investitionsmassnahmen stehen.
554 Militaerische Beschaffungen 226 170
51
-032
Erlaeuterungen
Aus diesem Titel koennen auch Ausgaben fuer den Erwerb
von Datenverarbeitungsanlagen, Geraeten, Ausstattungs- und
Ausruestungsgegenstaenden, Software sowie fuer die Errichtung
von IT-Leitungsnetzen geleistet werden.
711 Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten –
51
-011
712 Grosse Neu-, Um- und Erweiterungsbauten –
52
-011
811 Erwerb von Fahrzeugen –
51
-011
812 Erwerb von Geraeten und sonstigen beweglichen Sachen 423 830
51
-011
Erlaeuterungen
Aus diesem Titel koennen auch Ausgaben fuer den Erwerb
von Datenverarbeitungsanlagen, Geraeten, Ausstattungs- und
- 10 -
Soll Soll Ist
Titel 2009 2008 2007
Zweckbestimmung
Funktion 1 000 1 000 1 000
€ € €
Ausruestungsgegenstaenden, Software sowie fuer die Errichtung
von IT-Leitungsnetzen geleistet werden.
Titelgruppe 06
Tgr. Foerderung anwendungsorientierter Forschung im Bereich (500 000) (–)
06 Mobilitaet
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben sind gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.
2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfaehig.
Erlaeuterungen
Die Bereitstellung erfolgt ueber direkte Programme und KfW-
Kredite, ergaenzt durch einen Beitrag der Industrie in einer
strategischen Allianz.
Das Programm beinhaltet folgende Bausteine:
1. Forschung und Entwicklung:
V. a. Weiterentwicklung der Batterie-
und Speichertechnologie, Hybridtechnologien,
Standardisierung und Modularisierung von
Gesamtantriebssystemen, Netze fuer die
Stromversorgung der Zukunft, Brennstoffzellen,
Komponenten- und Materialentwicklung, Optimierung
der Antriebskomponenten, effiziente und
energieoptimierte Antriebe und Betriebsweisen fuer
Schienenfahrzeuge, Kompetenzaufbau Elektromobilitaet
und Elektrochemie, Begleitforschung.
2. Demonstration und Pilotprojekte:
V. a. Elektrofahrzeuge, Batterieproduktion und
-recycling, Ladeinfrastruktur, Netzintegration,
Lade- und Abrechnungsverfahren (IKT-Technologie),
Feldversuche, neue Biokraftstoffe.
3. Marktvorbereitung/Marktanreizprogramme:
V. a. Vorbereitung und Unterstuetzung einer
Markteinfuehrung von Elektro- und Plug-In-Hybrid-
Fahrzeugen, um die fuer die Hersteller notwendigen
Skalen- und Lernkurveneffekte zu beschleunigen;
Geschaeftsmodelle; Aus- und Weiterbildung.
531 Studien, Untersuchungen, Gutachten sowie Projektbegleitung 30 000
61
-622
662 Zinszuschuesse im Rahmen eines Foerderprogramms zu innovativen 50 000
61 Antriebstechnologien der KfW-Foerderbank
-622
683 Innovative Mobilitaetskonzepte 270 000
61
-622
891 Modellvorhaben und Demonstrationsprojekte im Bereich
150 000
61 innovativer Mobilitaetskonzepte
-622
Titelgruppe 55
Tgr. Massnahmen im Bereich der IuK-Technik (500 000) (–)
55
Haushaltsvermerk
Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfaehig.
532 Kosten der Umsetzung der Massnahmen im Bereich der IT- 300 000
51 Steuerung und IuK-Technik des Bundes
-011
Haushaltsvermerk
- 11 -
Soll Soll Ist
Titel 2009 2008 2007
Zweckbestimmung
Funktion 1 000 1 000 1 000
€ € €
1. Die Ausgaben sind in Hoehe von 200 000 T€ gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.
2. Aus den Ausgaben duerfen auch Zuwendungen gemaess § 44
BHO bis zur Hoehe von 100 Mio. € geleistet werden.
812 Erwerb von Datenverarbeitungsanlagen, Geraeten, Ausstattungs- 000
200
55 und Ausruestungsgegenstaenden, Software
-011
Erlaeuterungen
Aus diesem Titel koennen auch Ausgaben fuer die Errichtung von
IT-Leitungsnetzen geleistet werden.
Abschluss der Anlage
Einnahmen
Steuern und steueraehnliche Abgaben
Verwaltungseinnahmen – –
Uebrige Einnahmen 21 000 000 –
Gesamteinnahmen 21 000 000 –
Ausgaben
Personalausgaben
Saechliche Verwaltungsausgaben 330 000 –
Militaerische Beschaffungen, Anlagen usw. 476 170 –
davon aus:
Gruppe 554 : Beschaffungen 226 170 –
Gruppe 558 : Militaerische Anlagen 250 000 –
Schuldendienst 4 100 000 –
Zuweisungen und Zuschuesse (ohne Investitionen) 2 720 000 –
Ausgaben fuer Investitionen 13 373 830 –
Besondere Finanzierungsausgaben
Gesamtausgaben 21 000 000 –
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