Gesetz zur Errichtung eines Sondervermoegens
„Investitions- und Tilgungsfonds“ (ITFG)
ITFG

vom  02.03.2009



"Gesetz zur Errichtung eines Sondervermoegens „Investitions- und Tilgungsfonds“ vom 2.
Maerz 2009 (BGBl. I S. 416, 417)"

Hinweis: Aenderung durch G v. 25.6.2009 I 1577 (Nr. 36) noch nicht beruecksichtigt

Fussnote

 Textnachweis ab: 6.3.2009
Das G wurde als Artikel 6 G v. 2.3.2009 I 416 vom Bundestag mit Zustimmung des
Bundesrates beschlossen. Es tritt gem. Art. 19 Abs. 1 dieses G am 6.3.2009 in Kraft.

§ 1 Errichtung des Sondervermoegens
Es wird ein Sondervermoegen des Bundes mit der Bezeichnung „Investitions- und
Tilgungsfonds“ errichtet.

§ 2 Zweck des Sondervermoegens
Aus dem Sondervermoegen sollen folgende Massnahmen des Konjunkturpakets der
Bundesregierung vom 14. Januar 2009 bis zu einem Betrag von 16,9 Milliarden Euro
finanziert werden:
– Finanzhilfen fuer zusaetzliche Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Laender mit bis
  zu 10 Milliarden Euro,
– Investitionen des Bundes mit bis zu 4 Milliarden Euro,
– Programm zur Staerkung der Pkw-Nachfrage mit bis zu 1,5 Milliarden Euro,
– Ausweitung des zentralen Innovationsprogramms Mittelstand mit bis zu 900 Millionen
  Euro und
– Foerderung anwendungsorientierter Forschung im Bereich Mobilitaet mit bis zu 500
  Millionen Euro.

§ 3 Foerderfaehige Massnahmen
(1) Das Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Laender regelt
die Einzelheiten der Finanzhilfen an die Laender.

(2) Die Foerderfaehigkeit der uebrigen Massnahmen bestimmt sich nach der Anlage zu diesem
Gesetz und den jeweiligen Foerderrichtlinien.

(3) Die Massnahmen des Programms zur Staerkung der Pkw-Nachfrage sind nur foerderfaehig,
wenn Kauf und Zulassung oder Leasing und Zulassung des Pkw in der Zeit vom 14. Januar
2009 bis zum 31. Dezember 2009 getaetigt werden. Sonstige Massnahmen nach den Absaetzen
1 und 2 sind nur foerderfaehig, wenn sie spaetestens bis zum 31. Dezember 2010 begonnen
werden und voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2011 abgerechnet werden koennen. Nach
dem 31. Dezember 2011 darf das Sondervermoegen keine Foerdermittel mehr auszahlen.

§ 4 Stellung im Rechtsverkehr
(1) Das Sondervermoegen ist nicht rechtsfaehig. Es kann unter seinem Namen im
Rechtsverkehr handeln, klagen und verklagt werden. Der allgemeine Gerichtsstand des
Sondervermoegens ist der Sitz der Bundesregierung. Das Bundesministerium der Finanzen

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verwaltet das Sondervermoegen. Es kann sich hierzu einer anderen Bundesbehoerde oder
eines Dritten bedienen.

(2) Das Sondervermoegen ist von dem uebrigen Vermoegen des Bundes, seinen Rechten
und Verbindlichkeiten getrennt zu halten. Der Bund haftet unmittelbar fuer die
Verbindlichkeiten des Sondervermoegens; dieses haftet nicht fuer die sonstigen
Verbindlichkeiten des Bundes.

§ 5 Kreditermaechtigung
(1) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermaechtigt, zur Deckung der Ausgaben des
Sondervermoegens Kredite bis zur Hoehe von 21 Milliarden Euro aufzunehmen.

(2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die Betraege aus getilgten Krediten wieder
zu.

(3) Auf die Kreditermaechtigung ist bei Diskontpapieren der Nettobetrag anzurechnen.

§ 6 Tilgung
(1) Das Sondervermoegen erhaelt aus dem Bundeshaushalt mit Wirkung vom 1. Januar 2010
jaehrlich Zufuehrungen in Hoehe der Einnahmen aus dem Bundesbankgewinn, die den im
Bundeshaushalt veranschlagten Anteil uebersteigen und nicht zur Tilgung der Schulden des
Erblastentilgungsfonds nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 des Erblastentilgungsfondsgesetzes
benoetigt werden. Die Zufuehrungen sind zur Tilgung der Verbindlichkeiten des
Sondervermoegens zu verwenden.

(2) Der im Bundeshaushalt zu veranschlagende Anteil am Bundesbankgewinn wird fuer das
Jahr 2010 auf einen Betrag von bis zu 3,5 Milliarden Euro, fuer das Jahr 2011 auf bis
zu 3 Milliarden Euro und fuer das Jahr 2012 und die Folgejahre so lange auf bis zu 2,5
Milliarden Euro festgesetzt, bis die Verbindlichkeiten des Sondervermoegens vollstaendig
getilgt sind.

§ 7 Wirtschaftsplan, Haushaltsrecht
Alle Einnahmen und Ausgaben des Sondervermoegens werden in einem Wirtschaftsplan
veranschlagt. Der Wirtschaftsplan ist in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen. Im
Uebrigen ist § 113 der Bundeshaushaltsordnung anzuwenden.

§ 8 Rechnungslegung
Das Bundesministerium der Finanzen legt jaehrlich zum Stichtag 31. Dezember Rechnung
ueber die Einnahmen und Ausgaben sowie ueber das Vermoegen und die Schulden des
Sondervermoegens. Die Rechnungen sind als Uebersichten der Haushaltsrechnung des Bundes
beizufuegen.

§ 9 Zustaendigkeit
Fuer die Durchfuehrung des Programms zur Staerkung der Pkw-Nachfrage ist das Bundesamt fuer
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zustaendig.

§ 10 Verwaltungskosten
Die Kosten fuer die Verwaltung des Sondervermoegens traegt der Bund.

§ 11 Aufloesung
Das Sondervermoegen wird mit Tilgung seiner Verbindlichkeiten aufgeloest. Die Aufloesung
ist im Bundesanzeiger bekannt zu geben. Ein verbleibendes Vermoegen faellt dem Bund zu.

Anlage (zu § 3 Absatz 2)
Wirtschaftsplan des Sondervermoegens „Investitions- und Tilgungsfonds“
(Fundstelle: BGBl. I 2009, 419 - 427)

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                                                                               Soll Ist
                                                                     Soll
  Titel                                                                        2008 2007
                          Zweckbestimmung                            2009
Funktion                                                                      1 000 1 000
                                                                   1 000 €
                                                                                 €    €
      Vorbemerkung
      Veranschlagt    sind   die    Einnahmen            junkturstuetzenden Massnahmen im
      und Ausgaben des Bundes aus den                    Bereich der Investitionen des
      Massnahmen des Gesetzes zur Errichtung              Bundes,   das   Programm   zur
      eines Sondervermoegens „Investitions-               Staerkung der Pkw-Nachfrage,
      und       Tilgungsfonds“         (ITFG).           die Ausweitung des Zentralen
      Das    Sondervermoegen      nimmt     die           Innovationsprogramms
      erforderlichen Mittel auf. Der Fonds               Mittelstand (ZIM) und die
      umfasst die Bundesmittel fuer Leistungen            Mittel   fuer   die   Foerderung
      im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung               anwendungsorientierter
      von Zukunftsinvestitionen der Kommunen             Forschung      im      Bereich
      und Laender (Zukunftsinvestitionsgesetz             Mobilitaet. Mit den Massnahmen
      – ZuInvG), die kon-                                des Wirtschaftsplans soll ein
                                                         zusaetzlicher konjunktureller
                                                         Impuls gegeben werden.
       Einnahmen
       Verwaltungseinnahmen
   119 Vermischte Einnahmen                                           –
    99
  -873
       Haushaltsvermerk
       Ist-Einnahmen verringern die Einnahmen bei folgendem
       Titel: 325 01.
       Uebrige Einnahmen
   162 Sonstige Zinseinnahmen                                         –
    01
  -920
       Haushaltsvermerk
       Ist-Einnahmen verringern die Einnahmen bei folgendem
       Titel: 325 01.
       Erlaeuterungen
       Zinsen fuer nicht zweckentsprechend verwendete Mittel
       nach dem ZuInvG werden hier vereinnahmt.
   221 Zufuehrungen aus dem Bundesbankgewinn                           –
    01
  -910
       Haushaltsvermerk
       Ist-Einnahmen verringern die Einnahmen bei folgendem
       Titel: 325 01.
   325 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt                21 000 000
    01
  -920
       Erlaeuterungen
       Veranschlagt sind die Einnahmen aus Krediten fuer die
       Finanzierung nach dem ITFG. Aus diesem Titel werden
       auch Tilgungen geleistet.
       Ausgaben
       Haushaltsvermerk
       1.         Die Ausgaben sind uebertragbar.
                  § 45 Abs. 3 BHO ist nicht anzuwenden.
       2.         Das   Bundesministerium    der    Finanzen
                  erlaesst       im       Rahmen        eines
                  Bewirtschaftungsrundschreibens allgemeine
                  Verwaltungsvorschriften zur Haushalts- und
                  Wirtschaftsfuehrung.
       Schuldendienst
   575 Zinsen fuer Kreditaufnahmen am Geld- und Kapitalmarkt   4 100 000
    01
                                                 -3-
           
                                                                                   

                                                                                 Soll Ist
                                                                      Soll
  Titel                                                                          2008 2007
                          Zweckbestimmung                             2009
Funktion                                                                        1 000 1 000
                                                                    1 000 €
                                                                                   €    €
  -920
       Haushaltsvermerk
       1.          Einnahmen fliessen den Ausgaben zu.
       2.          Die Berechnung der Zinsen erfolgt unter
                   Zugrundelegung     der    durchschnittlichen
                   Verzinsung der Bruttokreditaufnahme des
                   Bundes im jeweiligen Jahr.
       Zuweisungen und Zuschuesse (ohne Investitionen)
   683 Aufstockung    des    zentralen     Innovationsprogramms       900 000
    01 Mittelstand (ZIM)
  -169
       Haushaltsvermerk
       1.          Mindestens 200 000 T€ des Ansatzes
                   sind    fuer    Projekte     in    den    neuen
                   Laendern zweckgebunden. Nicht benoetigte
                   Mittel    koennen    mit   Einwilligung     des
                   Bundesministeriums      der    Finanzen    fuer
                   Projekte in den alten Laendern verausgabt
                   werden.
       2.          Aus dem Ansatz duerfen auch folgende
                   Ausgaben    fuer    die    Durchfuehrung     der
                   Massnahmen geleistet werden:
                   Projekttraegerkosten: 18 000 T€
                   Begleitforschung: 200 T€.
       Erlaeuterungen
       Aus      dem     Titel       wird       das       zentrale
       Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), das derzeit
       FuE-Kooperationsvorhaben und Netzwerkprojekte in ganz
       Deutschland sowie einzelbetriebliche FuE-Vorhaben in
       Ostdeutschland foerdert, aufgestockt, damit in den
       Jahren 2009 und 2010 auch einzelbetriebliche FuE-
       Vorhaben von westdeutschen Unternehmen und FuE-
       Einzel- und Kooperationsvorhaben von Unternehmen
       bis 1 000 Beschaeftigte in Ost- und Westdeutschland
       gefoerdert werden koennen.
       Die     Foerdermoeglichkeiten         des      bundesweiten
       ZIM    unterstuetzen      die    Unternehmen      in    der
       gegenwaertigen Situation dabei, ihre Forschungs-
       , Entwicklungs- und Innovationsanstrengungen auf
       hohem Niveau fortzusetzen und ihren gewachsenen
       Finanzierungsbedarf zu decken. Mit der Foerderung von
       schnell marktwirksamen und Beschaeftigung sichernden
       Projekten wird ein wichtiger konjunktureller Impuls
       gegeben, der mit der Entwicklung neuer Produkte,
       Verfahren und Dienstleistungen auch die kuenftige
       Wachstumsperspektive verbessert. Damit koennen sich
       die Unternehmen im globalen Wettbewerb besser
       behaupten.
       Einzelheiten      regelt      die      Richtlinie      des
       Bundesministeriums fuer Wirtschaft und Technologie.
   697 Programm zur Staerkung der Pkw-Nachfrage                      1 500 000
    01
  -332
       Erlaeuterungen
       Als konjunktur- und umweltpolitisches Programm zur
       Staerkung der Pkw-Nachfrage koennen private Autohalter
       eine Umweltpraemie beantragen, wenn ein mindestens
       neun Jahre altes Altfahrzeug, das fuer mindestens
                                                 -4-
           
                                                                                   

                                                                               Soll Ist
                                                                     Soll
  Titel                                                                        2008 2007
                          Zweckbestimmung                            2009
Funktion                                                                      1 000 1 000
                                                                   1 000 €
                                                                                 €    €
       ein Jahr auf den Halter zugelassen ist, verschrottet
       und gleichzeitig ein umweltfreundlicher Neu- oder
       Jahreswagen mit Abgasnorm EURO 4 oder hoeher gekauft
       und zugelassen oder geleast und zugelassen wird. Die
       Umweltpraemie betraegt 2 500 € und wird fuer Kauf und
       Zulassung oder Leasing und Zulassung bis maximal zum
       31. Dezember 2009 gewaehrt.
       Einzelheiten      regelt     die     Richtlinie     des
       Bundesministeriums fuer Wirtschaft und Technologie.
       Titelgruppe 01
  Tgr.Finanzhilfen      nach     Art.    104    b    GG    fuer (10 000 000)     (–)
    01 Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Laender
       Haushaltsvermerk
       Einnahmen aus Rueckzahlungen von Finanzhilfen nach
       dem ZuInvG aus nicht zweckentsprechend verwendeten
       Mitteln fliessen den Ausgaben zu.
   882 Finanzhilfen gemaess § 3 Abs. 1 Nr. 1 ZuInvG                6 500 000
    11
  -873
   882 Finanzhilfen gemaess § 3 Abs. 1 Nr. 2 ZuInvG                3 500 000
    12
  -873
       Titelgruppe 02
  Tgr.Investitionsverstaerkungsprogramm Verkehr                  (2 000 000)     (–)
    02
       Haushaltsvermerk
       Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfaehig.
       Erlaeuterungen
       Mit dem Investitionsverstaerkungsprogramm Verkehr
       setzt   der    Bund    fuer   Ausbau    und   Erneuerung
       von    Bundesverkehrswegen      (Strassen,     Schienen,
       Wasserstrassen) und deren multimodale Verknuepfung
       zusaetzlich 2 Mrd. € ein.
       Das Programm ergaenzt die mit dem Innovations-
       und    Investitionsprogramm       Verkehr     gesetzten
       konjunkturwirksamen Impulse zur Staerkung von Wachstum
       und Beschaeftigung in diesem Sektor.
   741 Investitionen in die Bundesautobahnen                       450 000
    21
  -721
       Erlaeuterungen
       Die Mittel werden insbesondere eingesetzt fuer:
       1.         die Verbesserung des Oberflaechenzustandes
                  der    Fahrbahnen   und    Beseitigung   von
                  Substanzschaeden,
       2.         die weitere Modernisierung und Erhaltung
                  von      Bruecken     und     Ingenieurbauten
                  einschliesslich        deren       kompletter
                  Erneuerung,
       3.         die vorgezogene Realisierung baureifer
                  Projekte,
       4.         die        Bereitstellung       zusaetzlicher
                  Parkflaechen fuer Lkw an BAB-Parkplaetzen
                  und Rastanlagen unter Beruecksichtigung der
                  Interessen der Anwohner an verbessertem
                  Laermschutz und



                                                 -5-
           
                                                                                   

                                                                                Soll Ist
                                                                     Soll
  Titel                                                                         2008 2007
                          Zweckbestimmung                            2009
Funktion                                                                       1 000 1 000
                                                                   1 000 €
                                                                                  €    €
      5.          Massnahmen        zur        Wiedervernetzung
                  von     Lebensraeumen      an     bestehenden
                  Bundesautobahnen.
   741 Investitionen in die Bundesstrassen                            400 000
    22
  -722
       Erlaeuterungen
       Die Mittel werden insbesondere eingesetzt fuer:
       1.         die Verbesserung des Oberflaechenzustandes
                  der   Fahrbahnen    und    Beseitigung   von
                  Substanzschaeden,
       2.         die weitere Modernisierung und Erhaltung
                  von     Bruecken      und     Ingenieurbauten
                  einschliesslich        deren       kompletter
                  Erneuerung,
       3.         die vorgezogene Realisierung baureifer
                  Projekte und
       4.         Massnahmen    zur     Wiedervernetzung    von
                  Lebensraeumen an bestehenden Bundesstrassen.
   780 Investitionen in die Bundeswasserstrassen                      350 000
    21
  -731
       Haushaltsvermerk
       Aus dem Ansatz duerfen auch Ausgaben bis zu einer
       Hoehe von 5 000 T€ fuer Pilotvorhaben fuer innovative
       Techniken in der Binnenschifffahrt geleistet werden.
       Erlaeuterungen
       Die Mittel werden eingesetzt fuer Investitionen in
       den Verkehrstraeger Bundeswasserstrassen/Schifffahrt
       einschliesslich Planungskosten, insbesondere fuer:
       1.         die Beschleunigung laufender Massnahmen
                  zum Ausbau der seewaertigen Zufahrten und
                  Hinterlandanbindungen der Seehaefen,
       2.         die Netzoptimierung,
       3.         die Erhaltung und den Ausbau von Schleusen,
       4.         die Substanzerhaltung des bestehenden
                  Bundeswasserstrassennetzes,
       5.         die    vorgezogene     Realisierung    neuer
                  Massnahmen,
       6.         die   Modernisierung     der   betrieblichen
                  Infrastruktur      der       Wasser-     und
                  Schifffahrtsverwaltung.
   891 Investitionen in den Schienenverkehr                          700 000
    21
  -832
       Haushaltsvermerk
       1.         Die Erlaeuterungen sind verbindlich.
       2.         Aus dem Ansatz duerfen auch Ausgaben
                  bis zu einer Hoehe von 5 000 T€ fuer
                  Pilotvorhaben fuer innovative Techniken im
                  Schienengueterverkehr geleistet werden.
       Erlaeuterungen
       Die Mittel werden insbesondere eingesetzt fuer:
       1.         die     beschleunigte      Sanierung     von
                  Personenbahnhoefen       (Verstaerkung     des
                  Personenbahnhofsprogramms),
       2.         Investitionen in Bahnanlagen,


                                                 -6-
           
                                                                                   

                                                                                 Soll Ist
                                                                     Soll
  Titel                                                                          2008 2007
                          Zweckbestimmung                            2009
Funktion                                                                        1 000 1 000
                                                                   1 000 €
                                                                                   €    €
      3.          die Verstaerkung von Investitionen in
                  innovative    Techniken    am    Fahrweg   zur
                  Laerm-   und    Erschuetterungsminderung      im
                  Schienenverkehr,
       4.         die Verstaerkung laufender und den Beginn
                  neuer baureifer Projekte einschliesslich
                  Planungskosten,
       5.         die    beschleunigte       Einfuehrung      der
                  europaeischen Leit- und Sicherungstechnik
                  ETCS (u. a. durch Neubau von elektronischen
                  Stellwerken).
   892 Investitionen in den Kombinierten Verkehr                     100 000
    21
  -839
       Haushaltsvermerk
       Aus dem Ansatz duerfen auch Ausgaben bis zu einer
       Hoehe von 5 000 T€ fuer Pilotvorhaben im Rahmen
       der Weiterentwicklung der Umschlagtechnik geleistet
       werden.
       Erlaeuterungen
       Die Mittel werden eingesetzt fuer Investitionen in
       Anlagen des Kombinierten Verkehrs einschliesslich
       Planungskosten, insbesondere fuer:
       1.         Baukostenzuschuesse     zur    Foerderung    von
                  Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs
                  an private Unternehmen,
       2.         Massnahmen zur Erhoehung der Sicherheit
                  (Security) in Terminals.
       Titelgruppe 03
  Tgr.Grundsanierung    und    energetische     Sanierung    von    (750 000)     (–)
    03 Gebaeuden
       Haushaltsvermerk
       1.                     Aus     dem      Ansatz     duerfen
                              auch   grosse     Neu-,   Um-   und
                              Erweiterungsbauten sowie der
                              Erwerb von Grundvermoegen fuer
                              diese Zwecke finanziert werden.
       2.                     Mit den Mittel koennen folgende
                              Massnahmen           grundsaetzlich
                              gefoerdert werden:
       2.1                    neue Grund- und Teilsanierungen
                              mit        dem         Schwerpunkt
                              Energie-,       Betriebs-      und
                              Erhaltungskostensenkung sowie
                              CO2-                           und
                              Klimakostenverminderung,
                              soweit moeglich auch mit Einsatz
                              erneuerbarer Energien
       2.2                    Vorziehen      und      Optimieren
                              derartiger bereits geplanter
                              Massnahmen
       2.3                    Beschleunigung          derartiger
                              bereits laufender Massnahmen
       2.4                    Finanzierungsergaenzung
                              derartiger noch nicht komplett
                              finanzierter Massnahmen
       2.5                    im Einzelfall auch Neu-, Um-
                              und Erweiterungsbauten, soweit
                                                 -7-
           
                                                                                   

                                                                                 Soll Ist
                                                                     Soll
  Titel                                                                          2008 2007
                          Zweckbestimmung                            2009
Funktion                                                                        1 000 1 000
                                                                   1 000 €
                                                                                   €    €
                             sie den vorstehenden Zielen
                             entsprechen
       3.                    Die Finanzierung oder Foerderung
                             soll     auf     der     Grundlage
                             folgender Kriterien (Kosten-
                             Wirksamkeit-Analyse) erfolgen:
       3.1                   Auftragserteilung              und
                             Baubeginn bis Ende 2010
       3.2                   Abrechnung bis Ende 2011
       3.3                   Umfang        der        kuenftigen
                             Energie-,       Betriebs-      und
                             Erhaltungskostenersparnis
       3.4                   Reduzierung     der   Klimakosten
                             (z. B. CO2-Einsparung)
       3.5                   Umfang                         des
                             Innovationspotentials
       3.6                   Umfang       der      unmittelbar
                             und    mittelbar      ausgeloesten
                             Gesamtinvestitionen
       3.7                   Mass                            der
                             Beschaeftigungswirksamkeit
                             (z. B. Hoehe des Lohnanteils an
                             den Gesamtkosten)
       3.8                   Mass     des      Beitrags      zur
                             Verbesserung der Infrastruktur
                             im Bildungs-, Wissenschafts-
                             und Kulturbereich
       4.                    Die        Wirksamkeit         des
                             Mitteleinsatzes      ist    anhand
                             dieser                   Kriterien
                             kontinuierlich zu evaluieren.
                             Dem Haushaltsausschuss ist in
                             regelmaessigen Abstaenden ueber die
                             Mittelverwendung zu berichten,
                             beginnend zum 1. Juni 2009.
   558 Militaerische Anlagen einschliesslich kleine Neu-, Um-          250 000
    31 und Erweiterungsbauten
  -032
   711 Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten                       500 000
    31
  -016
       Haushaltsvermerk
       1.         Die Ausgaben und Massnahmen an Gebaeuden in
                  Bonn und der Region Bonn sind gesperrt.
                  Die Aufhebung der Sperre bedarf der
                  Einwilligung des Haushaltsausschusses des
                  Deutschen Bundestages.
       2.         Von den Ausgaben entfallen jeweils 250 Mio.
                  € auf den zivilen Bereich des Bundes und
                  Zuwendungsempfaenger.
       3.         Einbezogen sind Gebaeude der unmittelbaren
                  und mittelbaren Bundesverwaltung sowie
                  institutionelle Zuwendungsempfaenger, wenn
                  deren Betriebskosten zum grossen Teil vom
                  Bund finanziert werden.
       Titelgruppe 04
  Tgr.Beitraege    an   internationale    und    supranationale      (100 000)     (–)
    04 Einrichtungen
                                                 -8-
           
                                                                                   

                                                                                 Soll Ist
                                                                     Soll
  Titel                                                                          2008 2007
                          Zweckbestimmung                            2009
Funktion                                                                        1 000 1 000
                                                                   1 000 €
                                                                                   €    €
       Haushaltsvermerk
       1.         Die Ausgaben sind gesperrt.
                  Die Aufhebung der Sperre bedarf der
                  Einwilligung des Haushaltsausschusses des
                  Deutschen Bundestages.
       2.         Die      Ausgaben       sind      gegenseitig
                  deckungsfaehig.
   836 Beteiligung an der Infrastruktur-Krisenfazilitaet der           40 000
    41 Weltbankgruppe
  -023
   896 Beitrag   zur    Infrastruktur-Krisenfazilitaet        der      60 000
    41 Weltbankgruppe
  -023
       Haushaltsvermerk
       Zinszuschuesse      duerfen       bei       nachgewiesener
       Wirtschaftlichkeit auch kapitalisiert an den mit der
       bankenmaessigen Abwicklung beauftragten Treuhaender (§
       44 Abs. 2 BHO) ausgezahlt werden.
       Titelgruppe 05
  Tgr.Konjunkturstuetzende     Massnahmen     im    Bereich    von    (650 000)     (–)
    05 Investitions- und Ausstattungsbedarf der Ressorts
       Haushaltsvermerk
       1.                     Die Ausgaben des Epl. 02 sind
                              gesperrt.
                              Die Aufhebung der Sperre
                              bedarf      der      Einwilligung
                              des Haushaltsausschusses des
                              Deutschen Bundestages.
       2.                     Die Ausgaben sind gegenseitig
                              deckungsfaehig mit Ausnahme des
                              Titels 554 51.
       3.                     Die      Erlaeuterungen        sind
                              verbindlich.
       4.                     Mit     den    Mitteln      duerfen
                              grundsaetzlich     nur    Massnahmen
                              im Bereich von Investitions-
                              und    Ausstattungsbedarf      der
                              Ressorts gefoerdert werden,
       4.1                    die derartige bereits geplante
                              Massnahmen       vorziehen      und
                              optimieren oder beschleunigen,
       4.2                    die   Finanzierung      derartiger
                              noch        nicht         komplett
                              finanzierter             Massnahmen
                              ergaenzen und
       4.3                    die    vom    Haushaltsausschuss
                              des     Deutschen     Bundestages
                              oder den Berichterstatterinnen
                              und     Berichterstattern      des
                              Einzelplans          in        den
                              Haushaltsberatungen          nicht
                              bereits abgelehnt wurden.
       Erlaeuterungen
       Die Mittel werden wie folgt auf die Einzelplaene
       aufgeteilt:
                                    Bezeichnung                                         1 000 €
  Epl. 01      Bundespraesident und Bundespraesidialamt                                         1 741
  Epl. 02      Deutscher Bundestag                                                           10 768
                                                 -9-
         
                                                                                 

                                  Bezeichnung                                        1 000 €
 Epl.   03     Bundesrat                                                                   1    637
 Epl.   04     Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt                                       10    562
 Epl.   05     Auswaertiges Amt                                                            36    251
 Epl.   06     Bundesministerium des Innern                                              130    672
 Epl.   07     Bundesministerium der Justiz                                               15    093
 Epl.   08     Bundesministerium der Finanzen                                             88    436
 Epl.   09     Bundesministerium fuer Wirtschaft und Technologie
                                                                                          26 037
 Epl. 10       Bundesministerium   fuer    Ernaehrung,   Landwirtschaft         und
               Verbraucherschutz                                                          17 447
 Epl. 11       Bundesministerium fuer Arbeit und Soziales                                   7 611
 Epl. 12       Bundesministerium fuer Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
                                                                                          37 615
 Epl. 14       Bundesministerium der Verteidigung                                        226 170
 Epl. 15       Bundesministerium fuer Gesundheit                                           10 547
 Epl. 16       Bundesministerium     fuer     Umwelt,     Naturschutz     und
               Reaktorsicherheit                                                          10 098
 Epl. 17       Bundesministerium fuer Familie, Senioren, Frauen und Jugend
                                                                                           5 217
 Epl. 19       Bundesverfassungsgericht                                                    1 703
 Epl. 20       Bundesrechnungshof                                                          4 380
 Epl. 23       Bundesministerium fuer wirtschaftliche Zusammenarbeit
                                                                                           2 994
 Epl. 30       Bundesministerium fuer Bildung und Forschung
                                                                                          5 021
 Zusammen                                                                               650 000
                                                                         Soll Soll   Ist
  Titel                                                                  2009 2008 2007
                            Zweckbestimmung
Funktion                                                                1 000 1 000 1 000
                                                                           €    €     €
   539 Vermischte Verwaltungsausgaben                                        -
    59
  -011
       Erlaeuterungen
       In diesem Titel sind alle Saechlichen Verwaltungsausgaben zu
       buchen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Umsetzung
       der Investitionsmassnahmen stehen.
   554 Militaerische Beschaffungen                               226 170
    51
  -032
       Erlaeuterungen
       Aus diesem Titel koennen auch Ausgaben fuer den Erwerb
       von Datenverarbeitungsanlagen, Geraeten, Ausstattungs- und
       Ausruestungsgegenstaenden, Software sowie fuer die Errichtung
       von IT-Leitungsnetzen geleistet werden.
   711 Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten                        –
    51
  -011
   712 Grosse Neu-, Um- und Erweiterungsbauten                         –
    52
  -011
   811 Erwerb von Fahrzeugen                                          –
    51
  -011
   812 Erwerb von Geraeten und sonstigen beweglichen Sachen      423 830
    51
  -011
       Erlaeuterungen
       Aus diesem Titel koennen auch Ausgaben fuer den Erwerb
       von Datenverarbeitungsanlagen, Geraeten, Ausstattungs- und


                                               - 10 -
       
                                                                               

                                                                       Soll Soll   Ist
  Titel                                                                2009 2008 2007
                           Zweckbestimmung
Funktion                                                              1 000 1 000 1 000
                                                                         €    €     €
       Ausruestungsgegenstaenden, Software sowie fuer die Errichtung
       von IT-Leitungsnetzen geleistet werden.
       Titelgruppe 06
  Tgr. Foerderung anwendungsorientierter Forschung im Bereich      (500   000)   (–)
    06 Mobilitaet
       Haushaltsvermerk
       1.     Die Ausgaben sind gesperrt.
              Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des
              Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.
       2.     Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfaehig.
       Erlaeuterungen
       Die Bereitstellung erfolgt ueber direkte Programme und KfW-
       Kredite, ergaenzt durch einen Beitrag der Industrie in einer
       strategischen Allianz.
       Das Programm beinhaltet folgende Bausteine:
       1.     Forschung und Entwicklung:
              V.     a.     Weiterentwicklung       der     Batterie-
              und     Speichertechnologie,       Hybridtechnologien,
              Standardisierung       und     Modularisierung      von
              Gesamtantriebssystemen,        Netze       fuer      die
              Stromversorgung    der    Zukunft,   Brennstoffzellen,
              Komponenten- und Materialentwicklung, Optimierung
              der      Antriebskomponenten,       effiziente      und
              energieoptimierte Antriebe und Betriebsweisen fuer
              Schienenfahrzeuge, Kompetenzaufbau Elektromobilitaet
              und Elektrochemie, Begleitforschung.
       2.     Demonstration und Pilotprojekte:
              V. a. Elektrofahrzeuge, Batterieproduktion und
              -recycling,    Ladeinfrastruktur,      Netzintegration,
              Lade- und Abrechnungsverfahren (IKT-Technologie),
              Feldversuche, neue Biokraftstoffe.
       3.     Marktvorbereitung/Marktanreizprogramme:
              V.   a.    Vorbereitung    und   Unterstuetzung    einer
              Markteinfuehrung von Elektro- und Plug-In-Hybrid-
              Fahrzeugen, um die fuer die Hersteller notwendigen
              Skalen- und Lernkurveneffekte zu beschleunigen;
              Geschaeftsmodelle; Aus- und Weiterbildung.
   531 Studien, Untersuchungen, Gutachten sowie Projektbegleitung 30     000
    61
  -622
   662 Zinszuschuesse im Rahmen eines Foerderprogramms zu innovativen 50   000
    61 Antriebstechnologien der KfW-Foerderbank
  -622
   683 Innovative Mobilitaetskonzepte                               270   000
    61
  -622
   891 Modellvorhaben   und   Demonstrationsprojekte     im   Bereich
                                                                   150   000
    61 innovativer Mobilitaetskonzepte
  -622
       Titelgruppe 55
  Tgr. Massnahmen im Bereich der IuK-Technik                       (500   000)   (–)
    55
       Haushaltsvermerk
       Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfaehig.
   532 Kosten der Umsetzung der Massnahmen im Bereich der IT-       300   000
    51 Steuerung und IuK-Technik des Bundes
  -011
       Haushaltsvermerk
                                             - 11 -
       
                                                                               

                                                                       Soll Soll   Ist
  Titel                                                                2009 2008 2007
                          Zweckbestimmung
Funktion                                                              1 000 1 000 1 000
                                                                         €    €     €
      1.       Die Ausgaben sind in Hoehe von 200 000 T€ gesperrt.
               Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des
               Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.
       2.      Aus den Ausgaben duerfen auch Zuwendungen gemaess § 44
               BHO bis zur Hoehe von 100 Mio. € geleistet werden.
   812 Erwerb von Datenverarbeitungsanlagen, Geraeten, Ausstattungs- 000
                                                                 200
    55 und Ausruestungsgegenstaenden, Software
  -011
       Erlaeuterungen
       Aus diesem Titel koennen auch Ausgaben fuer die Errichtung von
       IT-Leitungsnetzen geleistet werden.
       Abschluss der Anlage
       Einnahmen
       Steuern und steueraehnliche Abgaben
       Verwaltungseinnahmen                                             –         –
       Uebrige Einnahmen                                        21 000 000         –
       Gesamteinnahmen                                         21 000 000         –
       Ausgaben
       Personalausgaben
       Saechliche Verwaltungsausgaben                              330 000         –
       Militaerische Beschaffungen, Anlagen usw.                   476 170         –
               davon aus:
               Gruppe 554 : Beschaffungen                         226 170         –
               Gruppe 558 : Militaerische Anlagen                  250 000         –
       Schuldendienst                                           4 100 000         –
       Zuweisungen und Zuschuesse (ohne Investitionen)           2 720 000         –
       Ausgaben fuer Investitionen                              13 373 830         –
       Besondere Finanzierungsausgaben
       Gesamtausgaben                                          21 000 000         –




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