Verordnung ueber den Zusatz- und
Heimaturlaub der in das Ausland entsandten
Beamtinnen und Beamten des Auswaertigen
Dienstes (Heimaturlaubsverordnung - HUrlV)
HUrlV

vom  03.06.2002



"Heimaturlaubsverordnung vom 3. Juni 2002 (BGBl. I S. 1784), die zuletzt durch Artikel
15 Abs. 65 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geaendert worden ist"

Stand:     Zuletzt geaendert durch Art. 15 Abs. 65 G v. 5.2.2009 I 160

Fussnote

 Textnachweis ab: 1.7.2002

Eingangsformel
Auf Grund des § 18 Abs. 2 des Gesetzes ueber den Auswaertigen Dienst vom 30. August
1990 (BGBl. I S. 1842) verordnet das Auswaertige Amt im Einvernehmen mit dem
Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium der Finanzen:

§ 1 Zusatzurlaub
(1) Beamtinnen und Beamte des Auswaertigen Dienstes, die an Dienstorte ausserhalb Europas
entsandt sind, erhalten je nach den besonderen Belastungen am Dienstort und seiner
Entfernung zum Inland neben dem Erholungsurlaub jaehrlich drei, sechs, neun, zwoelf,
15 oder 18 zusaetzliche Urlaubstage (Zusatzurlaub). Die Dauer des Zusatzurlaubs an den
einzelnen Dienstorten ergibt sich aus der Anlage 1 zu dieser Verordnung.

(2) Absatz 1 gilt auch fuer Beamtinnen und Beamte des Auswaertigen Dienstes, die an
Dienstorte mit besonders schwierigen Lebens- und Arbeitsbedingungen im europaeischen
Ausland entsandt sind. Diese Dienstorte und der an ihnen gewaehrte Zusatzurlaub sind in
der Anlage 2 zu dieser Verordnung bestimmt.

§ 2 Wartezeit, Urlaubsabwicklung
(1) Zusatzurlaub kann fruehestens angetreten werden
1. an Dienstorten, an denen drei oder sechs Arbeitstage Zusatzurlaub gewaehrt werden,
   nach sechs Monaten,
2. an Dienstorten, an denen neun oder zwoelf Arbeitstage Zusatzurlaub gewaehrt werden,
   nach vier Monaten und
3. an Dienstorten, an denen 15 oder 18 Arbeitstage Zusatzurlaub gewaehrt werden, nach
   zwei Monaten
dienstlichen Aufenthalts, es sei denn, ein dienstlicher Aufenthalt an einem anderen
Dienstort, an dem Zusatzurlaub gewaehrt wird, ging unmittelbar voraus.

(2) Entsteht der Anspruch auf Zusatzurlaub im Laufe des Urlaubsjahres, betraegt er ein
Zwoelftel fuer jeden vollen Monat des dienstlichen Aufenthalts. Wechselt die Beamtin
oder der Beamte den Dienstort, errechnet sich der Zusatzurlaub anteilig nach Satz 1.
Bei einem Wechsel im Laufe eines Monats gilt dieser Monat als voller Monat am neuen
Dienstort.

§ 3 Reisetage
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(1) Fuer die Reise von einem Dienstort ausserhalb Europas ins Inland werden neben dem
Zusatzurlaub nach § 1 einmal jaehrlich zusaetzliche Urlaubstage (Reisetage) gewaehrt.
Sie betragen pro angefangene sechs Stunden durchschnittlich erforderlicher Reisezeit
jeweils fuer die Hin- und fuer die Rueckreise einen halben Tag, hoechstens jedoch sechs
Arbeitstage.

(2) Reisetage werden fuer jedes Urlaubsjahr nur einmal gewaehrt. Sie verfallen mit dem
Erholungsurlaub.

§ 4 Fahrkostenzuschuss
(1) Zu den Fahrkosten eines Urlaubs im Inland (Heimaturlaub), der ohne den Tag der
An- und Abreise mindestens zwei Wochen dauert, wird auf Antrag einmalig fuer jedes
Jahr des dienstlichen Auslandsaufenthalts ein Zuschuss gewaehrt (Fahrkostenzuschuss).
Beruecksichtigt werden Fahrkosten
1. der Beamtinnen und Beamten des Auswaertigen Dienstes sowie
2. der mit ihnen in haeuslicher Gemeinschaft lebenden
   a) Ehepartner,
   b) Kinder, fuer die Kinderzuschlag nach § 56 Abs. 1 Nr. 1 des
      Bundesbesoldungsgesetzes gewaehrt wird, und
   c) anderen Personen, fuer die bei einem Umzug der Beamtin oder des Beamten
      Reisekostenverguetung gewaehrt wuerde, mit Ausnahme der Hausangestellten.

Der Zuschuss zu den Fahrkosten der in Nummer 2 genannten Personen entfaellt, wenn diese
auf Grund eines eigenen Beschaeftigungsverhaeltnisses die Erstattung ihrer Fahrkosten von
anderer Seite verlangen koennen.

(2) Der Fahrkostenzuschuss wird grundsaetzlich als Sachzuwendung in Form eines
Fahrscheins der zweiten Bahnklasse oder, falls eine Flugreise notwendig ist, eines
Flugscheins der niedrigsten Flugklasse fuer die Fahrt vom auslaendischen Dienstort zum
Sitz der zustaendigen inlaendischen Dienststelle und zurueck gewaehrt. Von finanziellen
Belastungen, die daraus erwachsen, wird der oder die Anspruchsberechtigte freigestellt.
Wurde aus Gruenden, die der oder die Anspruchsberechtigte nicht zu vertreten hat, keine
Sachzuwendung in Anspruch genommen, werden die nachgewiesenen notwendigen Kosten
erstattet. Satz 2 gilt entsprechend. Wurde die Sachzuwendung aus anderen Gruenden nicht
in Anspruch genommen, werden die nachgewiesenen notwendigen Kosten bis zur Hoehe der
Kosten erstattet, die der Dienststelle bei Gewaehrung der Sachzuwendung entstanden
waeren. Fuer Nebenkosten der Reise wird eine Pauschale gewaehrt, die vom Auswaertigen Amt
durch Verwaltungsvorschrift im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern und
dem Bundesministerium der Finanzen festgesetzt wird.

(3) Der Fahrkostenzuschuss entfaellt in den Faellen des § 4 Abs. 3 Satz 2 der
Auslandsumzugskostenverordnung.

(4) Der Fahrkostenzuschuss wird nur gewaehrt, wenn der Heimaturlaub spaetestens vor
Ablauf von sechs Monaten nach Beendigung des betreffenden Jahres des dienstlichen
Aufenthalts angetreten wird. Er kann erstmals nach einem mindestens sechsmonatigen
dienstlichen Aufenthalt an jedem Auslandsdienstort gewaehrt werden, es sei denn, die
Heimreise ist aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gruenden notwendig.

(5) Im Fall der Versetzung der Beamtin oder des Beamten in das Inland oder des
Eintritts in den Ruhestand wird der Fahrkostenzuschuss nur gewaehrt, wenn
1. der Zeitraum zwischen Heimaturlaub und Versetzungstermin oder Eintritt in den
   Ruhestand mindestens drei Monate betraegt und
2. im letzten angefangenen Jahr des dienstlichen Auslandsaufenthalts dieser mindestens
   sechs Monate dauert.

§ 5 Ausschluss des Fahrkostenzuschusses
(1) Der Fahrkostenzuschuss wird nicht gewaehrt

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1. Beamtinnen und Beamten, die Anspruch auf Reisebeihilfe fuer Familienheimfahrten nach
   § 13 der Auslandstrennungsgeldverordnung haben,
2. fuer Kinder von Beamtinnen und Beamten, die mit diesen nicht in haeuslicher
   Gemeinschaft leben und fuer die ein Anspruch auf Kinderreisebeihilfe nach § 21 Abs.
   2 des Gesetzes ueber den Auswaertigen Dienst besteht, sowie
3. bei Versetzungen und Abordnungen, deren Dauer von vornherein auf einen Zeitraum von
   weniger als einem Jahr begrenzt ist.

(2) Werden Beamtinnen und Beamte im Anschluss an einen Heimaturlaub, fuer den sie
Fahrkostenzuschuss beantragt haben, an einen anderen Dienstort versetzt oder abgeordnet
und ist es nicht erforderlich, dass sie zuvor noch einmal an den bisherigen Dienstort
reisen, gilt § 4 Abs. 3 Satz 2 und 3 der Auslandsumzugskostenverordnung. Die Rueckkehr
an den bisherigen Dienstort ist nicht erforderlich, wenn sie spaetestens zwoelf Wochen
vor Antritt des Heimaturlaubs davon unterrichtet wurden, dass sie im Anschluss an
diesen Heimaturlaub versetzt oder abgeordnet werden und an den bisherigen Dienstort aus
dienstlichen Gruenden nicht zurueckzukehren brauchen.

§ 6 Abschlagszahlung und Abrechnung der Fahrkosten
Der Fahrkostenzuschuss ist rechtzeitig schriftlich vor Antritt der Reise bei der
zustaendigen inlaendischen Dienststelle zu beantragen. Auf Antrag ist vor Antritt
eines Urlaubs eine Abschlagszahlung bis zur Hoehe des nach § 4 Abs. 2 voraussichtlich
zustehenden Betrages zu gewaehren. Der Fahrkostenzuschuss ist innerhalb einer
Ausschlussfrist von einem Jahr nach Beendigung der Urlaubsreise abzurechnen.

§ 7
(weggefallen)

§ 8 Inkrafttreten, Ausserkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2002 in Kraft.

Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1)
Zusatzurlaub an aussereuropaeischen Dienstorten
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2005, 2742 - 2743

Dienstort                                                 Zusatzurlaubstage
Afrika
Abidjan                                                           18
Abuja                                                             18
Accra                                                             15
Addis Abeba                                                       12
Algier                                                            12
Antananarivo                                                      12
Asmara                                                            12
Bamako                                                            18
Conakry                                                           18
Cotonou                                                           15
Dakar                                                              9
Daressalam                                                        15
Freetown                                                          18
Gaborone                                                          12
Harare                                                            12
Jaunde                                                            12
Kairo                                                             12
Kampala                                                           15
Kapstadt                                                           9
Khartum                                                           18
Kigali                                                            18

                                            -3-
      
                                                                              

Kinshasa                                                          18
Lagos                                                             18
Libreville                                                        15
Lilongwe                                                          12
Lome                                                              15
Luanda                                                            18
Lusaka                                                            12
Maputo                                                            15
Monrovia                                                          18
Nairobi                                                           12
N'Djamena                                                         18
Niamey                                                            18
Nouakchott                                                        18
Ouagadougou                                                       15
Pretoria                                                           9
Rabat                                                              6
Tripolis                                                           9
Tunis                                                              6
Windhuk                                                            9

Dienstort                                                 Zusatzurlaubstage
Amerika
Asuncion                                                          12
Atlanta                                                            3
Bogota                                                            18
Boston                                                             3
Brasilia                                                           9
Buenos Aires                                                       6
Caracas                                                           12
Chicago                                                            3
Guatemala-Stadt                                                   12
Havanna                                                           12
Houston                                                            3
Kingston                                                          12
La Paz                                                            15
Lima                                                              12
Los Angeles                                                        3
Managua                                                           15
Mexiko-Stadt                                                      12
Miami                                                              3
Montevideo                                                         6
Montreal                                                           3
New York                                                           3
Ottawa                                                             3
Panama                                                            12
Port-au-Prince                                                    18
Porto Alegre                                                       9
Port-of-Spain                                                      9
Quito                                                              9
Recife                                                             9
Rio de Janeiro                                                     9
San Francisco                                                      3
San Jose                                                           9
San Salvador                                                      12
Santiago de Chile                                                 12
Santo Domingo                                                      9
Sao Paulo                                                         12
Tegucigalpa                                                       12
Toronto                                                            3
Vancouver                                                          3
Washington                                                         3

                                            -4-
      
                                                                              


Dienstort                                                 Zusatzurlaubstage
Asien
Abu Dhabi                                                          9
Almaty                                                            12
Amman                                                              9
Ankara                                                             9
Antalya                                                            6
Aschgabat                                                         15
Astana                                                            12
Bagdad                                                            18
Baku                                                              12
Banda Aceh                                                        18
Bandar Seri Begawan                                               12
Bangkok                                                           12
Beirut                                                             9
Bischkek                                                          15
Chengdu                                                           15
Chennai                                                           15
Colombo                                                           12
Damaskus                                                           9
Dhaka                                                             18
Djidda                                                            15
Doha                                                               9
Dubai                                                              9
Duschanbe                                                         18
Eriwan                                                            12
Faisabad                                                          18
Hanoi                                                             18
Herat                                                             18
Ho-Chi-Minh-Stadt                                                 18
Hongkong                                                           9
Islamabad                                                         12
Izmir                                                              6
Jakarta                                                           15
Jekaterinburg                                                     12
Kabul                                                             18
Kalkutta                                                          18
Kanton                                                            15
Karachi                                                           18
Kathmandu                                                         15
Kuala Lumpur                                                      12
Kundus                                                            18
Kuwait                                                            12
Manama                                                             9
Manila                                                            15
Maskat                                                             9
Mumbai                                                            12
New Delhi                                                         15
Nowosibirsk                                                       12
Osaka-Kobe                                                         6
Peking                                                            15
Phnom Penh                                                        18
Pjoengjang                                                         15
Ramallah                                                          12
Rangun                                                            12
Riad                                                              15
Sanaa                                                             15
Seoul                                                             12
Shanghai                                                          15
Singapur                                                           9

                                            -5-
      
                                                                              

Taipei                                                            12
Taschkent                                                         15
Teheran                                                           15
Tel Aviv                                                           9
Tiflis                                                            12
Tokyo                                                              6
Ulan Bator                                                        15
Vientiane                                                         15

Dienstort                                                 Zusatzurlaubstage
Australien
Canberra                                                           6
Melbourne                                                          6
Sydney                                                             6
Wellington                                                         6

Anlage 2 (zu § 1 Abs. 2)
Zusatzurlaub an europaeischen Dienstorten
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2005, 2744

                     Dienstort                                  Zusatzurlaubstage
                       Europa
Banja Luka                                                               6
Belgrad                                                                  6
Bukarest                                                                 3
Chisinau                                                                 9
Hermannstadt                                                             3
Istanbul                                                                 6
Kaliningrad                                                              9
Kiew                                                                     9
Minsk                                                                   12
Moskau                                                                   6
Podgorica                                                                6
Pristina                                                                15
Reykjavik                                                                6
Sarajewo                                                                 6
Skopje                                                                   6
St. Petersburg                                                           6
Temesvar                                                                 3
Tirana                                                                   9




                                            -6-