Bekanntmachung ueber die Auspraegung von
Bundesmuenzen im Nennwert von 5 Deutschen
Mark (Gutenberg-Gedenkmuenze)
Muenz5DMBek 1968-10-31
vom 31.10.1968
"Bekanntmachung ueber die Auspraegung von Bundesmuenzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark
(Gutenberg-Gedenkmuenze) vom 31. Oktober 1968 (BGBl. I S. 1106)"
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(1) Auf Grund des Gesetzes ueber die Auspraegung von Scheidemuenzen vom 8. Juli 1950
(Bundesgesetzbl. S. 323) wird am 11. November 1968 aus Anlass des 500. Todestages von
Johannes Gutenberg, dem Erfinder der beweglichen Letter, eine Bundesmuenze (Gedenkmuenze)
im Nennwert von 5 Deutschen Mark in den Verkehr gebracht. Die Gesamtauflage richtet
sich nach dem Bedarf.
(2) Die Muenze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Feinsilber und 375
Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 29 mm und ein Gewicht von 11,2
Gramm.
(3) Das Gepraege auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem ebenfalls erhabenen
glatten Randstab umrahmt, an den sich innen ein Perlkranz anschliesst.
(4) Die Wertseite zeigt in der Mitte den Bundesadler und beiderseits der Schwanzfedern
unterhalb der gespreizten Faenge die geteilte Jahreszahl 1968. Die Umschrift lautet:
". BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND . DEUTSCHE 5 MARK". Der Buchstabe G, das Muenzzeichen der
Staatlichen Muenze Karlsruhe, ist in dem Bogen der Wertziffer 5 angebracht.
(5) Die Bildseite zeigt das Kopfbild Gutenbergs mit der Umschrift: ". JOHANNES
GUTENBERG . gest. 1468".
(6) Der glatte Muenzrand ist mit der vertieften Inschrift versehen: ". GESEGNET SEI -
WER DIE SCHRIFT ERFAND .".
(7) Der Entwurf der Muenze stammt von Frau Doris Waschke-Balz, Hamburg.
(8) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.
Schlussformel
Der Bundesminister der Finanzen
Abbildung der Muenze
(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung)
Fundstelle: BGBl I &, 1968, 1106
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