Bekanntmachung ueber die Auspraegung von
Bundesmuenzen im Nennwert von 5 Deutschen
Mark (Grimmelshausen-Gedenkmuenze)
Muenz5DMBek 1976-07

vom  14.07.1976



"Bekanntmachung ueber die Auspraegung von Bundesmuenzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark
(Grimmelshausen-Gedenkmuenze) vom 14. Juli 1976 (BGBl. I S. 1870, 2425)"


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(1) Auf Grund des Gesetzes ueber die Auspraegung von Scheidemuenzen vom 8. Juli 1950
(Bundesgesetzbl. S. 323) ist aus Anlass der 300. Wiederkehr des Todestages von Hans
Jacob Christoph von Grimmelshausen eine Bundesmuenze (Gedenkmuenze) im Nennwert von 5
Deutschen Mark gepraegt worden. Die Auspraegung erfolgte im Bayerischen Hauptmuenzamt
Muenchen, die Auflage betraegt 8 Millionen Stueck.

(2) Die Muenzen werden ab 17. August 1976 in den Verkehr gebracht. Der Entwurf der Muenze
stammt von Herrn Reinhart Heinsdorff, Ottmaring.

(3) Die Muenze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Feinsilber und 375
Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 29 Millimetern und ein Gewicht von
11,2 Gramm.

(4) Das Gepraege auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schuetzenden glatten
Randstab umgeben.

(5) Die Bildseite enthaelt eine Wiedergabe des Titelbildes der Originalausgabe des
"Simplicissimus". Es zeigt ein Fabelwesen mit aufgeschlagenem Buch. Ferner weist die
Bildseite die Umschrift
"HANS JACOB CHRISTOPH
VON GRIMMELSHAUSEN
1621 geb. 1676 gest."
auf.

(6) Die Wertseite traegt einen Adler. Ueber dem Adler ist die Umschrift
"BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND",
am unteren Muenzrand die Jahreszahl "1976" und die Umschrift
"5 DEUTSCHE MARK"
angebracht. Das Muenzzeichen "D" des Bayerischen Hauptmuenzamtes Muenchen befindet sich
unterhalb der rechten Kralle des Adlers.

(7) Der glatte Muenzrand traegt die vertiefte Inschrift
"DER ABENTHEURLICHE SIMPLICISSIMUS".
Zwischen Ende und Anfang der Randschrift sind zwei kleine stilisierte Masken
eingepraegt.

(8) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.

Schlussformel
Der    Bundesminister      der   Finanzen


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Abbildung der Muenze
(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung)
Fundstelle: BGBl I &, 1976, 1870




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