Bekanntmachung ueber die Auspraegung von
deutschen Euro-Gedenkmuenzen im Nennwert von
2 Euro (Gedenkmuenze "Schleswig-Holstein")
Muenz2EuroBek 2006

vom  08.12.2005



"Bekanntmachung ueber die Auspraegung von deutschen Euro-Gedenkmuenzen im Nennwert von 2
Euro (Gedenkmuenze "Schleswig-Holstein") vom 8. Dezember 2005 (BGBl. 2006 I S. 8)"


Fussnote

 Textnachweis ab:    6. 1.2006

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Gemaess den §§ 2, 4 und 5 des Muenzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat
die Bundesregierung beschlossen, eine 2-Euro-Gedenkmuenze "Schleswig-Holstein" im Rahmen
einer Serie "Bundeslaender" praegen zu lassen.
Die Auflage der Muenze betraegt 30 Millionen Stueck. Daneben werden fuer das Sammlerprodukt
deutsche Euro-Kursmuenzensaetze 375.000 Stueck in Spiegelglanzausfuehrung gepraegt.
Die Muenze wird ab dem 3. Februar 2006 in den Verkehr gebracht. Materialeinsatz und
technische Parameter der 2-Euro-Gedenkmuenze entsprechen der 2-Euro-Umlaufmuenze. Der
Muenzrand enthaelt in vertiefter Praegung unveraendert die Inschrift:
"EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT".

Die nationale Seite der Gedenkmuenze zeigt das Holstentor, das durch seine filigrane
Ausformung einen aesthetischen Reiz vermittelt, der hervorragend mit dem Aussenring
korrespondiert. Die Laenderbezeichnung "Schleswig-Holstein" verknuepft das abgebildete
Bauwerk, das Holstentor, mit dem Bundesland. Das Muenzzeichen der jeweiligen Praegestaette
und das Namenszeichen des gestaltenden Kuenstlers komplettieren die Gestaltung des
Muenzkerns.
Auf dem Aussenring sind die europaeischen Sterne, das Ausgabejahr 2006 und das
Ausgabeland "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND" abgebildet.
Der Entwurf der nationalen Seite der Gedenkmuenze stammt von Heinz Hoyer aus Berlin.

Schlussformel
Der Bundesminister der Finanzen

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... (nicht darstellbare Abbildung der Gedenkmuenze "Schleswig-Holstein"
Fundstelle: BGBl. I 2006, 8)




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