Bekanntmachung ueber die Auspraegung von
deutschen Euro-Gedenkmuenzen im Nennwert von
2 Euro (Gedenkmuenze „Saarland“)
Muenz2EuroBek 2008-11

vom  21.11.2008



"Bekanntmachung ueber die Auspraegung von deutschen Euro-Gedenkmuenzen im Nennwert von 2
Euro (Gedenkmuenze „Saarland“) vom 21. November 2008 (BGBl. I S. 2341)"

Fussnote

 Textnachweis ab: 8.12.2008

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Gemaess den §§ 2, 4 und 5 des Muenzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat
die Bundesregierung beschlossen, eine 2-Euro-Gedenkmuenze „Saarland“ im Rahmen einer
Serie „Bundeslaender“ praegen zu lassen.

Die Auflage der Muenze betraegt 30 Millionen Stueck.

Die Muenze wird ab dem 6. Februar 2009 in den Verkehr gebracht. Materialeinsatz,
technische Parameter und Gestaltung der europaeischen Seite der 2-Euro-Gedenkmuenze
entsprechen der aktuellen 2-Euro-Umlaufmuenze.

Der Muenzrand enthaelt in vertiefter Praegung unveraendert die Inschrift:

„EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT“.

Die nationale Seite zeigt die Ludwigskirche in Saarbruecken. Die Laenderbezeichnung
„SAARLAND“ verknuepft das abgebildete Bauwerk, Ludwigskirche, mit dem Bundesland. Auf
der Randzone sind die europaeischen Sterne, das Ausgabejahr 2009 und das Ausgabeland
„BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“ zu sehen.

Das Muenzzeichen der jeweiligen Praegestaette („A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“) befindet
sich im unteren Kernbereich. Rechts vom Baudenkmal befinden sich die Initialen des
Muenzkuenstlers „FB“.

Der Entwurf der nationalen Seite der Gedenkmuenze stammt von Herrn Friedrich Brenner aus
Diedorf.

Schlussformel
Der    Bundesminister      der   Finanzen

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(Fundstelle: BGBl. I 2008, 2341)




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