Bekanntmachung ueber die Auspraegung von
deutschen Euro-Gedenkmuenzen im Nennwert von
10 Euro (Gedenkmuenze "Museumsinsel Berlin")
Muenz10EuroBek 2002-05

vom  31.05.2002



"Bekanntmachung ueber die Auspraegung von deutschen Euro-Gedenkmuenzen im Nennwert von 10
Euro (Gedenkmuenze "Museumsinsel Berlin") vom 31. Mai 2002 (BGBl. I S. 1802)"


Fussnote

 Textnachweis ab: 12. 6.2002

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Gemaess den §§ 2, 4 und 5 des Muenzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat
die Bundesregierung beschlossen, zum Thema "Museumsinsel Berlin" eine deutsche Euro-
Gedenkmuenze im Nennwert von 10 Euro praegen zu lassen.
Die Auflage der Muenze betraegt 2.280.000 Stueck, darunter 280.000 Stueck in
Spiegelglanzausfuehrung. Die Praegung erfolgt durch die Staatliche Muenze Berlin. Die
Muenze wird ab dem 8. August 2002 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus einer
Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen
Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm. Das Gepraege auf beiden
Seiten ist erhaben und wird von einem schuetzenden, glatten Randstab umgeben.
Die Bildseite zeigt in gelungener Komposition die Museumsinsel als "Tempelstadt
der Kuenste", die in Verbindung mit der graphischen Gestaltung die Ausstrahlung des
als Weltkulturerbe klassifizierten Architekturensembles vermittelt. Die strenge
Linienfuehrung der Gebaeude findet auch in der praegnanten und klar konturierten Schrift
ihre Fortsetzung. Die halbkreisfoermig angeordnete Aufschrift lautet: "BODEMUSEUM,
NATIONALGALERIE, PERGAMONMUSEUM, NEUES UND ALTES MUSEUM". Motiv und Aufschrift werden
von der Umschrift "MUSEUMSINSEL BERLIN" kreisfoermig umrahmt.
Die kreisfoermig von zwoelf Sternen umrahmte Wertseite traegt einen Adler, den Nennwert
"10 EURO", die Aufschrift "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND", die Jahreszahl 2002 und das
Muenzzeichen "A" der Staatlichen Muenze Berlin.
Der glatte Muenzrand enthaelt in vertiefter Pruefung die Inschrift:
"FREISTAeTTE FUeR KUNST UND WISSENSCHAFT".

Der Entwurf der Muenze stammt von Frantisek Chochola, Hamburg.

(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung der Muenze, Fundstelle: BGBl. I 2002, 1802)




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