Bekanntmachung ueber die Auspraegung von
deutschen Euro-Gedenkmuenzen im Nennwert
von 2 Euro (Gedenkmuenze "Mecklenburg-
Vorpommern")
Muenz2EuroBek 2006-11
vom 22.11.2006
"Bekanntmachung ueber die Auspraegung von deutschen Euro-Gedenkmuenzen im Nennwert von 2
Euro (Gedenkmuenze "Mecklenburg-Vorpommern") vom 22. November 2006 (BGBl. I S. 2667)"
Fussnote
Textnachweis ab: 30.11.2006
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Gemaess den §§ 2, 4 und 5 des Muenzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat
die Bundesregierung beschlossen, eine 2-Euro-Gedenkmuenze "Mecklenburg-Vorpommern" im
Rahmen einer Serie "Bundeslaender" praegen zu lassen.
Die Auflage der Muenze betraegt 30 Millionen Stueck. Daneben werden fuer das Sammlerprodukt
deutsche Euro-Kursmuenzensaetze 375.000 Stueck in Spiegelglanzausfuehrung gepraegt.
Die Muenze wird ab dem 2. Februar 2007 in den Verkehr gebracht. Materialeinsatz und
technische Parameter der 2-Euro-Gedenkmuenze entsprechen der 2-Euro-Umlaufmuenze. Der
Muenzrand enthaelt in vertiefter Praegung unveraendert die Inschrift:
"EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT".
Die nationale Seite der Gedenkmuenze zeigt das Schloss Schwerin in seiner
architektonischen Vielfalt, von der Stadtseite betrachtet. Durch die bildliche
Darstellung des Wassers und den Anschnitt der Bruecke wird die Insellage des Schlosses
betont. Die von der Stadtseite aus sichtbaren typischen Kaimauern und Balustraden
sind wirklichkeitsnah dargestellt. Durch die beidseitig angeordneten Baeume ist die das
Schloss umgebende Parkanlage, der Burggarten, angedeutet. Der Gebaeudekomplex ist in
seiner interessanten Dach- und Turmlandschaft praegnant getroffen. Die Laenderbezeichnung
"MECKLENBURG-VORPOMMERN" verknuepft das abgebildete Bauwerk, Schloss Schwerin, mit dem
Bundesland. Das Muenzzeichen der jeweiligen Praegestaette ("A", "D", "F", "G" oder "J")
befindet sich im oberen Kernbereich.
Auf dem Aussenring sind die europaeischen Sterne, das Ausgabejahr 2007 und das
Ausgabeland "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND" abgebildet.
Der Entwurf der nationalen Seite der Gedenkmuenze stammt von Herrn Heinz Hoyer aus
Berlin.
Schlussformel
Der Bundesminister der Finanzen
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... (nicht darstellbare Abbildung der Gedenkmuenze "Mecklenburg-Vorpommern",
Fundstelle: BGBl. I 2006, 2667)
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