Bekanntmachung ueber die Auspraegung von
Bundesmuenzen im Nennwert von 5 Deutschen
Mark (Gedenkmuenze Martin Luther)
Muenz5DMBek 1983-09
vom 16.09.1983
"Bekanntmachung ueber die Auspraegung von Bundesmuenzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark
(Gedenkmuenze Martin Luther) vom 16. September 1983 (BGBl. I S. 1216)"
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(1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes ueber die Auspraegung von Scheidemuenzen in der im
Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veroeffentlichten bereinigten
Fassung wird aus Anlass der 500. Wiederkehr des Geburtstages von Martin Luther eine
Bundesmuenze (Gedenkmuenze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark gepraegt. Die Auflage der
Muenze betraegt 8,35 Millionen Stueck. Die Praegung erfolgt in der Staatlichen Muenze
Karlsruhe.
(2) Die Muenze wird ab 10. November 1983 in den Verkehr gebracht.
(3) Die Muenze besteht ueberwiegend aus einer Kupfer-Nickel-Legierung (75 Prozent Kupfer
und 25 Prozent Nickel) und hat einen Reinnickelkern. Sie hat einen Durchmesser von 29
Millimetern und ein Gewicht von 10 Gramm.
(4) Das Gepraege auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schuetzenden glatten
Randstab umgeben.
(5) Die Bildseite zeigt ein Bildnis Martin Luthers als Prediger (von Lucas Cranach
d. Ae. 1528), eingebettet in einem Hintergrund, der mit den Lettern aus Titeln dreier
seiner Werke ausgefuellt ist. Die Umschrift lautet:
"MARTIN LUTHER
1483 - 1546".
(6) Die Wertseite traegt einen Adler, die Jahreszahl, das Muenzzeichen und die Umschrift:
"BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
5 Deutsche Mark 1983".
(7) Die in "19" und "83" unterteilte Jahreszahl ist beiderseits der Wertziffer 5
angebracht. Das Muenzzeichen "G" der Staatlichen Muenze Karlsruhe befindet sich zwischen
den Schwanzfedern und dem linken Fang des Adlers. Der glatte Muenzrand enthaelt die
vertiefte Inschrift:
"GOTTES WORT BLEIBT IN EWIGKEIT".
(8) Zwischen Ende und Anfang der Randschrift ist eine Arabeske eingepraegt.
(9) Der Entwurf der Muenze stammt von Carl Vezerfi-Clemm, Muenchen.
(10) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.
Der Bundesminister der Finanzen
Abbildung der Muenze
(nicht darstellbare Abbildung)
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Fundstelle: BGBl I 1983, 1217
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