Bekanntmachung ueber die Auspraegung von
Bundesmuenzen im Nennwert von 5 Deutschen
Mark (Gedenkmuenze Koelner Dom)
Muenz5DMBek 1980-08

vom  27.08.1980



"Bekanntmachung ueber die Auspraegung von Bundesmuenzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark
(Gedenkmuenze Koelner Dom) vom 27. August 1980 (BGBl. I S. 1683)"


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(1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes ueber die Auspraegung von Scheidemuenzen in der im
Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veroeffentlichten bereinigten
Fassung wird aus Anlass der 100-Jahr-Feier der Vollendung des Koelner Doms eine
Bundesmuenze (Gedenkmuenze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark gepraegt. Die Auflage der
Muenze betraegt 5,35 Millionen Stueck. Die Praegung erfolgt in der Staatlichen Muenze
Stuttgart.

(2) Die Muenze wird ab 22. Oktober 1980 in den Verkehr gebracht.

(3) Die Muenze besteht ueberwiegend aus einer Kupfer-Nickel-Legierung (75 Prozent Kupfer
und 25 Prozent Nickel) und hat einen Reinnickelkern. Sie hat einen Durchmesser von 29
Millimetern und ein Gewicht von 10 Gramm.

(4) Das Gepraege auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schuetzenden glatten
Randstab umgeben.

(5) Die Bildseite zeigt die Turmfassade des Koelner Doms. Die Umschrift lautet:
"DER KOeLNER DOM . 100 JAHRE VOLLENDET . 1880 1980 .".

(6) Die Wertseite traegt einen Adler und die Umschrift:
"BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND . 5 DEUTSCHE MARK 1980 .".

(7) Das Muenzzeichen "F" der Staatlichen Muenze Stuttgart befindet sich rechts unten
zwischen dem Wort "MARK" und der Jahreszahl "1980".

(8) Der glatte Muenzrand enthaelt die vertiefte Inschrift:
"ZEUGNIS DES GLAUBENS - ZEICHEN DER EINHEIT".

(9) Zwischen Ende und Anfang der Randschrift ist ein kleiner Stern eingepraegt.

(10) Der Entwurf der Muenze stammt von Herrn Hans Joa Dobler, Walda.

(11) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.

Schlussformel
Der    Bundesminister      der   Finanzen

Abbildung der Muenze
(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung)
Fundstelle: BGBl I 1980, 1683




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