Bekanntmachung ueber die Auspraegung von
Bundesmuenzen im Nennwert von 5 Deutschen
Mark (Gedenkmuenze Johann Wolfgang von
Goethe)
Muenz5DMBek 1982-11

vom  05.11.1982



"Bekanntmachung ueber die Auspraegung von Bundesmuenzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark
(Gedenkmuenze Johann Wolfgang von Goethe) vom 5. November 1982 (BGBl. I S. 1517)"


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(1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes ueber die Auspraegung von Scheidemuenzen in der im
Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veroeffentlichten bereinigten
Fassung wird aus Anlass der 150. Wiederkehr des Todestages von Johann Wolfgang von
Goethe eine Bundesmuenze (Gedenkmuenze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark gepraegt. Die
Auflage der Muenze betraegt 8,35 Millionen Stueck. Die Praegung erfolgt im Bayerischen
Hauptmuenzamt Muenchen.

(2) Die Muenze wird ab 7. Dezember 1982 in den Verkehr gebracht.

(3) Die Muenze besteht ueberwiegend aus einer Kupfer-Nickel-Legierung (75 Prozent Kupfer
und 25 Prozent Nickel) und hat einen Reinnickelkern. Sie hat einen Durchmesser von 29
Millimetern und ein Gewicht von 10 Gramm.

(4) Das Gepraege auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schuetzenden glatten
Randstab umgeben.

(5) Die Bildseite zeigt das Portraet des Dichters und die Umschrift:
"JOHANN WOLFGANG VON GOETHE
. 1749 - 1832 .".

(6) Die Wertseite traegt einen Adler und die Umschrift:
". BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND .
5 DEUTSCHE MARK 1982".

(7) Das Muenzzeichen "D" des Bayerischen Hauptmuenzamtes Muenchen befindet sich auf dem
linken Fluegel des Adlers.

(8) Der glatte Muenzrand enthaelt die vertiefte Inschrift:
"ZWISCHEN UNS SEI WAHRHEIT".

(9) Zwischen Ende und Anfang der Randschrift ist ein Punkt eingepraegt.

(10) Der Entwurf der Muenze stammt von Herrn Hubert Klinkel, Zell ueber Wuerzburg.

(11) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.

Schlussformel
Der    Bundesminister      der   Finanzen

Abbildung der Muenze

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(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung)
Fundstelle: BGBl I 1982, 1517




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