Bekanntmachung ueber die Auspraegung von
deutschen Euro-Gedenkmuenzen im Nennwert von
2 Euro (Gedenkmuenze „Hamburg“)
Muenz2EuroBek 2007-12
vom 06.12.2007
"Bekanntmachung ueber die Auspraegung von deutschen Euro-Gedenkmuenzen im Nennwert von 2
Euro (Gedenkmuenze „Hamburg“) vom 6. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2886)"
Fussnote
Textnachweis ab: 19.12.2007
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Gemaess den §§ 2, 4 und 5 des Muenzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat
die Bundesregierung beschlossen, eine 2-Euro-Gedenkmuenze „Hamburg“ im Rahmen einer
Serie „Bundeslaender“ praegen zu lassen.
Die Auflage der Muenze betraegt 30 Millionen Stueck.
Die Muenze wird ab dem 1. Februar 2008 in den Verkehr gebracht. Materialeinsatz und
technische Parameter der 2-Euro-Gedenkmuenze entsprechen der 2-Euro-Umlaufmuenze. Der
Muenzrand enthaelt in vertiefter Praegung unveraendert die Inschrift:
„EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT“.
Die nationale Seite der Gedenkmuenze zeigt die Hamburger Michaeliskirche. Die
Laenderbezeichnung „Hamburg“ verknuepft das abgebildete Bauwerk „Michel“ mit dem
Bundesland. Auf der Randzone sind unveraendert die europaeischen Sterne, das Ausgabejahr
2008 und das Ausgabeland „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“ zu sehen.
Das Muenzzeichen der jeweiligen Praegestaette („A“, „D“, „F“, „G“, „J“) und die Initialen
des Graveurs "OE"befinden sich im rechten oberen Kernbereich.
Der Entwurf der nationalen Seite der Gedenkmuenze stammt von Herrn Erich Ott aus
Muenchen.
Schlussformel
Der Bundesminister der Finanzen
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( Fundstelle: BGBl. I 2007, 2886 )
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