Bekanntmachung ueber die Auspraegung von
Bundesmuenzen im Nennwert von 5 Deutschen
Mark (Gedenkmuenze Gotthold Ephraim Lessing)
Muenz5DMBek 1981-05

vom  13.05.1981



"Bekanntmachung ueber die Auspraegung von Bundesmuenzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark
(Gedenkmuenze Gotthold Ephraim Lessing) vom 13. Mai 1981 (BGBl. I S. 534)"


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(1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes ueber die Auspraegung von Scheidemuenzen in
der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veroeffentlichten
bereinigten Fassung wird aus Anlass der 200. Wiederkehr des Todestages des Kritikers,
Schriftstellers und Dichters Gotthold Ephraim Lessing, eine Bundesmuenze (Gedenkmuenze)
im Nennwert von 5 Deutschen Mark gepraegt. Die Auflage der Muenze betraegt 6,85 Millionen
Stueck. Die Praegung erfolgt in der Hamburgischen Muenze.

(2) Die Muenze wird ab 21. Juli 1981 in den Verkehr gebracht.

(3) Die Muenze besteht ueberwiegend aus einer Kupfer-Nickel-Legierung (75 Prozent Kupfer
und 25 Prozent Nickel) und hat einen Reinnickelkern. Sie hat einen Durchmesser von 29
Millimetern und ein Gewicht von 10 Gramm.

(4) Das Gepraege auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schuetzenden glatten
Randstab umgeben.

(5) Die Bildseite zeigt das Silhouettenportraet Lessings, darunter den fein gegliederten
Namenszug des Dichters und die Umschrift:
                      "GOTTHOLD EPHRAIM LESSING . 1729 - 1781 .".

(6) Die Wertseite traegt einen Adler und die Umschrift:
                            "BUNDESREPUBLIK . DEUTSCHLAND .
                                 5 DEUTSCHE MARK 1981".

(7) Die in "19" und "81" geteilte Jahreszahl ist beiderseits der Wertziffer 5
angebracht. Das Muenzzeichen "J" der Hamburgischen Muenze befindet sich im Bogen der
Wertziffer 5.

(8) Der glatte Muenzrand enthaelt die vertiefte Inschrift:
"SIEH UeBERALL MIT DEINEN EIGENEN AUGEN".

(9) Zwischen Ende und Anfang der Randschrift ist ein doppelblaettriges
Eichenblattornament mit zwei Eicheln eingepraegt.

(10) Der Entwurf der Muenze stammt von Herrn Thomas Zipperle, Pforzheim.

(11) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.

Schlussformel
Der    Bundesminister      der   Finanzen

Abbildung der Muenze
(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung)

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Fundstelle: BGBl I 1981, 535




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