Bekanntmachung ueber die Auspraegung von
Bundesmuenzen im Nennwert von 5 Deutschen
Mark (Gedenkmuenze Friedrich der Grosse)
Muenz5DMBek 1986-09

vom  17.09.1986



"Bekanntmachung ueber die Auspraegung von Bundesmuenzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark
(Gedenkmuenze Friedrich der Grosse) vom 17. September 1986 (BGBl. I S. 1525)"


Fussnote

Textnachweis ab: 19.9.1986

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(1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes ueber die Auspraegung von Scheidemuenzen in der im
Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veroeffentlichten bereinigten
Fassung hat die Bundesregierung beschlossen, aus Anlass des 200. Todestages von
Friedrich dem Grossen im Jahre 1986 eine Bundesmuenze (Gedenkmuenze) im Nennwert von 5
Deutschen Mark praegen zu lassen. Die Auflage der Muenze betraegt 8,35 Millionen Stueck.
Die Praegung erfolgt in der Staatlichen Muenze Stuttgart.

(2) Die Muenze wird ab 22. Oktober 1986 in den Verkehr gebracht.

(3) Die Muenze besteht ueberwiegend aus einer Kupfer-Nickel-Legierung (75 Prozent Kupfer
und 25 Prozent Nickel). Sie enthaelt einen Reinnickelkern. Der Durchmesser betraegt 29
Millimeter, das Gewicht 10 Gramm.

(4) Das Gepraege auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schuetzenden glatten
Randstab umgeben.

(5) Die Bildseite zeigt ein Brustbild von Friedrich dem Grossen im Profil mit Dreispitz
und grossem Ordensstern.
Die Umschrift lautet:
"FRIEDRICH DER GROSSE 1712 1786".

(6) Die Wertseite traegt einen Adler, die Jahreszahl 1986, das Muenzzeichen "F" der
Staatlichen Muenze Stuttgart und die Umschrift:
"BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
5 DEUTSCHE MARK".


(7) Die Jahreszahl 1986 ist Teil der Umschrift und schliesst sich dem Wort " M A R K " an.
Links davon im Feld (zwischen Jahreszahl und Adler) befindet sich das Muenzzeichen "F".
Der glatte Muenzrand enthaelt die vertiefte Inschrift:
"ICH BIN DER ERSTE DIENER MEINES STAATES".

(8) Zwischen Ende und Anfang der Randschrift ist ein fuenfeckiger Stern eingepraegt.

(9) Der Entwurf der Muenze stammt von Carl Vezerfi-Clemm, Muenchen.

Der    Bundesminister      der   Finanzen

Abbildung der Muenzen

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(Inhalt: nicht darstellbare Muenzabbildungen,
Fundstelle: BGBl I 1986, 1525)




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