Bekanntmachung ueber die Auspraegung
von Bundesmuenzen im Nennwert von 5
Deutschen Mark (Gedenkmuenze "Frankfurter
Nationalversammlung 1848 in der
Paulskirche")
Muenz5DMBek 1973-11

vom  20.11.1973



"Bekanntmachung ueber die Auspraegung von Bundesmuenzen im Nennwert von 5 Deutschen
Mark (Gedenkmuenze "Frankfurter Nationalversammlung 1848 in der Paulskirche") vom 20.
November 1973 (BGBl. I S. 1668)"


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(1) Auf Grund des Gesetzes ueber die Auspraegung von Scheidemuenzen vom 8. Juli 1950
(Bundesgesetzblatt S. 323) ist aus Anlass der 125. Wiederkehr des Zusammentritts der
Frankfurter Nationalversammlung in der Paulskirche eine Bundesmuenze (Gedenkmuenze)
im Nennwert von 5 Deutschen Mark gepraegt worden. Die Auspraegung erfolgte in der
Staatlichen Muenze Karlsruhe, die Auflage betraegt 8 Millionen Stueck.

(2) Die Muenzen werden ab 11. Dezember 1973 in den Verkehr gebracht.

(3) Der Entwurf der Muenze stammt von Claus und Ursula Homfeld, 28 Bremen-Oberneuland.

(4) Die Muenze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Feinsilber und 375
Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 29 mm und ein Gewicht von 11,2
Gramm.

(5) Das Gepraege auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schuetzenden glatten
Randstab umgeben.

(6) Auf der Bildseite zeigt die Muenze eine in die Muenzflaeche hineinkomponierte
stark vereinfachte Darstellung des Innenraumes der Paulskirche und in der Mitte die
Jahreszahl 1848. Die Umschrift lautet:
"FRANKFURTER NATIONALVERSAMMLUNG".

(7) Die Wertseite ist im Einklang mit der Bildseite gestaltet. Sie zeigt den
Bundesadler und die Umschrift
"BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND . DEUTSCHE MARK ."
Unterhalb des Adlers sind die Wertziffer 5 und die in 19 und 73 geteilte Jahreszahl
angebracht. Das Muenzzeichen "G" der Staatlichen Muenze Karlsruhe befindet sich rechts
von der Wertziffer unterhalb der Zahl 73.

(8) Der glatte Muenzrand traegt die vertiefte Inschrift
"EINIGKEIT RECHT FREIHEIT".
Zwischen den Worten sind Arabesken eingepraegt.

(9) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.

Schlussformel
Der    Bundesminister      der   Finanzen

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Abbildung der Muenze
(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung)
Fundstelle: BGBl I 1973, 1669




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