Bekanntmachung ueber die Auspraegung von
Bundesmuenzen im Nennwert von 5 Deutschen
Mark (Gedenkmuenze Felix Mendelssohn
Bartholdy)
Muenz5DMBek 1984-09

vom  20.09.1984



"Bekanntmachung ueber die Auspraegung von Bundesmuenzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark
(Gedenkmuenze Felix Mendelssohn Bartholdy) vom 20. September 1984 (BGBl. I S. 1258)"


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(1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes ueber die Auspraegung von Scheidemuenzen in der im
Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veroeffentlichten bereinigten
Fassung wird aus Anlass der 175. Wiederkehr des Geburtstages von Felix Mendelssohn
Bartholdy eine Bundesmuenze (Gedenkmuenze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark gepraegt.
Die Auflage der Muenze betraegt 8,35 Millionen Stueck. Die Praegung erfolgt in der
Hamburgischen Muenze.

(2) Die Muenze wird ab 24. Oktober 1984 in den Verkehr gebracht.

(3) Die Muenze besteht ueberwiegend aus einer Kupfer-Nickel-Legierung (75 Prozent Kupfer
und 25 Prozent Nickel). Sie enthaelt einen Reinnickelkern. Der Durchmesser betraegt 29
Millimeter, das Gewicht 10 Gramm.

(4) Das Gepraege auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schuetzenden glatten
Randstab umgeben.

(5) Die Bildseite zeigt das Hueftbild des Komponisten vor dem Hintergrund eines
Notenblattausschnitts aus der Ouvertuere zu "Ein Sommernachtstraum". Die Umschrift
lautet:
"FELIX MENDELSSOHN BARTHOLDY
1809-1847".

(6) Die Wertseite traegt einen Adler und die Umschrift:
"BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
5 DEUTSCHE MARK 1984".

(7) Das Muenzzeichen "J" der Hamburgischen Muenze befindet sich zwischen zwei Federn der
linken Schwinge des Adlers. Der glatte Muenzrand enthaelt die vertiefte Inschrift:
"IHR TOeNE SCHWINGT EUCH FREUDIG
DURCH DIE SAITEN".

(8) Zwischen Ende und Anfang der Randschrift ist ein doppelblaettriges
Eichenblattornament mit zwei Eicheln eingepraegt.

(9) Der Entwurf der Muenze stammt von Carl Vezerfi-Clemm, Muenchen.

(10) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.

Der    Bundesminister      der   Finanzen

Abbildung der Muenze
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(Inhalt: Nichtdarstellbare Abbildung,
Fundstelle: BGBl I 1984, 1258)




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