Bekanntmachung ueber die Auspraegung von
Bundesmuenzen im Nennwert von 5 Deutschen
Mark (Gedenkmuenze Deutsches Archaeologisches
Institut)
Muenz5DMBek 1979-02

vom  15.02.1979



"Bekanntmachung ueber die Auspraegung von Bundesmuenzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark
(Gedenkmuenze Deutsches Archaeologisches Institut) vom 15. Februar 1979 (BGBl. I S. 226)"


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(1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes ueber die Auspraegung von Scheidemuenzen in der im
Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veroeffentlichten bereinigten
Fassung ist aus Anlass des 150. Gruendungstages des Deutschen Archaeologischen Instituts
in Berlin eine Bundesmuenze (Gedenkmuenze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark gepraegt
worden. Die Auspraegung erfolgte in der Hamburgischen Muenze, die Auflage betraegt 8
Millionen Stueck.

(2) Die Muenzen werden ab 18. April 1979 in den Verkehr gebracht. Der Entwurf der Muenze
stammt von Herrn Karl Foell, Pforzheim.

(3) Die Muenze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Feinsilber und 375
Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 29 Millimetern und ein Gewicht von
11,2 Gramm.

(4) Das Gepraege auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schuetzenden glatten
Randstab umgeben.

(5) Die Bildseite zeigt als Wappen des Archaeologischen Instituts die klassizistische
Darstellung eines Greifen, der die Pranke auf ein Gefaess antiker Form setzt, und die
Aufschrift:
"150 JAHRE DEUTSCHES ARCHAeOLOGISCHES
^ INSTITUT 1829 - 1979".


(6) Die Angabe "150 JAHRE" befindet sich ueber, der andere Teil der Aufschrift unter der
Greifendarstellung.

(7) Die Wertseite traegt im oberen Teil einen Adler, darunter die Aufschrift:
"BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
5 DEUTSCHE MARK 1979".


(8) Die in "19" und "79" geteilte Jahreszahl ist beiderseits der Wertziffer 5
angebracht. Das Muenzzeichen "J" der Hamburgischen Muenze befindet sich im Bogen der
Wertziffer 5.

(9) Der glatte Muenzrand enthaelt die vertiefte Inschrift:
"MONUMENTIS AC LITTERIS".




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(10) Zwischen Ende und Anfang der Randschrift ist ein doppelblaettriges
Eichenblattornament mit zwei Eicheln eingepraegt.

(11) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.

Der   Bundesminister      der   Finanzen

Abbildung der Muenze
(Inhalt: nicht darstellbare Muenze,
Fundstelle: BGBl. I 1979, 226)




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