Bekanntmachung ueber die Auspraegung von
Bundesmuenzen im Nennwert von 10 Deutschen
Mark (Gedenkmuenze 800. Todestag Heinrichs
des Loewen)
Muenz10DMBek 1995-10
vom 23.10.1995
"Bekanntmachung ueber die Auspraegung von Bundesmuenzen im Nennwert von 10 Deutschen Mark
(Gedenkmuenze 800. Todestag Heinrichs des Loewen) vom 23. Oktober 1995 (BGBl. I S. 1512)"
Fussnote
Textnachweis ab: 21.11.1995
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Auf Grund des § 6 des Gesetzes ueber die Auspraegung von Scheidemuenzen in der im
Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veroeffentlichten bereinigten
Fassung hat die Bundesregierung beschlossen, zum 800. Todestag Heinrichs des Loewen
eine Bundesmuenze (Gedenkmuenze) im Nennwert von 10 Deutschen Mark praegen zu lassen. Die
Auflage der Muenze betraegt 6,9 Millionen Stueck. Die Praegung erfolgt in der Staatlichen
Muenze Stuttgart.
Die Muenze wird ab 5. Dezember 1995 in den Verkehr gebracht.
Die Muenze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Silber und 375
Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und ein Gewicht
von 15,5 Gramm.
Das Gepraege auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schuetzenden glatten
Randstab umgeben.
Die Bildseite zeigt den welfischen Loewen als Wappenzeichen Heinrichs, Sonne und Mond
als Symbole christlichen Herrschaftsanspruchs, das Geburts- und Todesjahr
"*1129/30 +1195"
und die Umschrift
"HEINRICVS DVX BAVARIE ET SAXONIE".
Die Wertseite zeigt einen Adler, die Jahreszahl "1995", das Muenzzeichen "F" der
Staatlichen Muenze Stuttgart, die Aufschrift
"10 DEUTSCHE MARK"
und die Umschrift
"BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND".
Das Muenzzeichen und die Jahreszahl befinden sich oberhalb des linken Adlerfluegels.
Der glatte Muenzrand enthaelt in vertiefter Praegung die Inschrift:
"HEINRICH DER LOEWE
AUS KAISERLICHEM STAMM".
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Zwischen Ende und Anfang der Randschrift und zwischen den Worten "LOEWE" und "AUS"
befindet sich je eine Loewenfigur.
Der Entwurf der Muenze stammt von Hubert Klinkel, Wuerzburg.
Der Bundesminister der Finanzen
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(Inhalt: Nicht darstellbare Abbildung der Muenze,
Fundstelle: BGBl. I 1995, 1512)
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