Bekanntmachung ueber die Auspraegung von
Bundesmuenzen im Nennwert von 10 Deutschen
Mark (Gedenkmuenze 800 Jahre Hafen und
Hamburg)
Muenz10DMBek 1989-10
vom 05.10.1989
"Bekanntmachung ueber die Auspraegung von Bundesmuenzen im Nennwert von 10 Deutschen Mark
(Gedenkmuenze 800 Jahre Hafen und Hamburg) vom 5. Oktober 1989 (BGBl. I S. 1841)"
Fussnote
Textnachweis ab: 12.10.1989
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(1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes ueber die Auspraegung von Scheidemuenzen in der im
Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veroeffentlichten bereinigten
Fassung hat die Bundesregierung beschlossen, zum 800jaehrigen Bestehen des Hamburger
Hafens im Jahre 1989 eine Bundesmuenze (Gedenkmuenze) im Nennwert von 10 Deutschen Mark
praegen zu lassen. Die Auflage der Muenze betraegt 8,35 Millionen Stueck. Die Praegung
erfolgt in der Hamburgischen Muenze.
(2) Die Muenze wird ab 8. November 1989 in den Verkehr gebracht.
(3) Die Muenze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Silber und 375
Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und ein Gewicht
von 15,5 Gramm.
(4) Das Gepraege auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schuetzenden glatten
Randstab umgeben.
(5) Die Bildseite zeigt in Anlehnung an das Hamburger Wappen die hamburgische Burg am
Wasser.
Die Umschrift lautet:
"800 JAHRE HAFEN UND HAMBURG".
(6) Die Wertseite traegt einen Adler, die Jahreszahl 1989, das Muenzzeichen "J" der
Hamburgischen Muenze und die Umschrift:
"BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
10 DEUTSCHE MARK".
(7) Die Jahreszahl 1989 ist Teil der Umschrift. Das Muenzzeichen "J" befindet sich im
Feld zwischen Adler und dem Wort "DEUTSCHE".
(8) Der glatte Muenzrand enthaelt in vertiefter Praegung die Inschrift:
"HAMBURG TOR ZUR WELT".
(9) Die einzelnen Worte der Randschrift sind durch das stilisierte Bild der
hamburgischen Burg voneinander getrennt. Zwischen Ende und Anfang der Randschrift ist
dieses Bild zweifach eingepraegt.
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(10) Der Entwurf der Muenze stammt von Klaus Luckey, Hamburg.
Der Bundesminister der Finanzen
Abbildung der Muenze
(Inhalt: Nicht darstellbare Abbildung der Muenze,
Fundstelle: BGBl. I 1989, 1841.)
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