Bekanntmachung ueber die Auspraegung von
deutschen Euro-Gedenkmuenzen im Nennwert von
10 Euro (Gedenkmuenze "800 Jahre Dresden")
Muenz10EuroBek 2006-07-12
vom 12.07.2006
"Bekanntmachung ueber die Auspraegung von deutschen Euro-Gedenkmuenzen im Nennwert von 10
Euro (Gedenkmuenze "800 Jahre Dresden") vom 12. Juli 2006 (BGBl. I S. 1703)"
Fussnote
Textnachweis ab: 24.7.2006
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Gemaess den §§ 2, 4 und 5 des Muenzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat
die Bundesregierung beschlossen, zur Wuerdigung von 800 Jahre Dresden eine deutsche
Euro-Gedenkmuenze im Nennwert von 10 Euro praegen zu lassen.
Die Auflage der Muenze betraegt 1.900.000 Stueck, darunter 300.000 Stueck in
Spiegelglanzausfuehrung. Die Praegung erfolgt durch die Staatliche Muenze Berlin.
Die Muenze wird ab dem 24. August 2006 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus
einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen
Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm. Das Gepraege auf beiden
Seiten ist erhaben und wird von einem schuetzenden glatten Randstab umgeben.
Die Bildseite zeigt die das Stadtbild praegenden historischen Gebaeude in Verbindung zur
Elbe. Mit der Spiegelung im Fluss ist es dem Kuenstler in hervorragender Weise gelungen,
Wiederaufbau und Zerstoerung der Stadt, die Teil des Mythos von Dresden sind, greifbar
in das Muenzrund einzubeziehen.
Die Wertseite zeigt einen kuenstlerisch gelungenen Adler, der mit der Bildseite
harmoniert, den Schriftzug "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND", die zwoelf Europasterne, die
Wertziffer mit der Euro-Bezeichnung sowie die Jahreszahl "2006" und das Muenzzeichen A
der Staatlichen Muenze Berlin.
Der glatte Muenzrand enthaelt in vertiefter Praegung die fuer die Geschichte Dresdens
praegnanten Jahreszahlen:
"1206 . 1485 . 1547 . 1697 . 1832 . 1945 . 1989 . 2006".
Der Entwurf der Muenze stammt von Herrn Heinz Hoyer, Berlin.
Schlussformel
Der Bundesminister der Finanzen
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... (nicht darstellbare Abbildung der Gedenkmuenze "800 Jahre Dresden"
Fundstelle: BGBl. I 2006, 1703)
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