Bekanntmachung ueber die Auspraegung von
deutschen Euro-Gedenkmuenzen im Nennwert
von 10 Euro (Gedenkmuenze "50 Jahre
Volksaufstand 17. Juni 1953")
Muenz10EuroBek 2003-04
vom 27.04.2003
"Bekanntmachung ueber die Auspraegung von deutschen Euro-Gedenkmuenzen im Nennwert von 10
Euro (Gedenkmuenze "50 Jahre Volksaufstand 17. Juni 1953") vom 27. April 2003 (BGBl. I
S. 650)"
Fussnote
Textnachweis ab: 9. 5.2003
----
Gemaess den §§ 2, 4 und 5 des Muenzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat
die Bundesregierung beschlossen, zum Thema "50 Jahre Volksaufstand 17. Juni 1953" eine
deutsche Euro-Gedenkmuenze im Nennwert von 10 Euro praegen zu lassen.
Die Auflage der Muenze betraegt 2.400.000 Stueck, darunter 350.000 Stueck in
Spiegelglanzausfuehrung. Die Praegung erfolgt durch die Staatliche Muenze Berlin.
Die Muenze wird ab dem 12. Juni 2003 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus einer
Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen
Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm. Das Gepraege auf beiden
Seiten ist erhaben und wird von einem schuetzenden, glatten Randstab umgeben.
Die Bildseite erinnert mit den dargestellten stilisierten Panzerketten an die
gewaltsame Niederschlagung des Volksaufstandes am 17. Juni 1953 in der DDR. Die
dargestellten Begriffe "STREIK", "NIEDER MIT DEN NORMEN", "RUeCKTRITT DER REGIERUNG",
"FREIE GEHEIME WAHLEN", "DEMOKRATIE" und "FREIHEIT" erinnern an Ablauf und Steigerung
des Volksaufstandes sowie an die erhobenen Forderungen.
Die Wertseite traegt einen Adler, zwoelf Sterne, den Nennwert "10 EURO", die Aufschrift
"BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND", die Jahreszahl 2003 und das Muenzzeichen "A" der
Staatlichen Muenze Berlin.
Der glatte Muenzrand enthaelt in vertiefter Praegung die Inschrift:
"ERINNERUNG AN DEN VOLKSAUFSTAND IN DER DDR <>".
Der Entwurf der Muenze stammt von Hans Joa Dobler, Ehekirchen.
Schlussformel
Der Bundesminister der Finanzen
----
... (nicht darstellbare Abbildung der Gedenkmuenze "50 Jahre Volksaufstand 17. Juni
1953",
Fundstelle: BGBl. I 2003, 650)
-1-