Bekanntmachung ueber die Auspraegung von
deutschen Euro-Gedenkmuenzen im Nennwert
von 2 Euro (Gedenkmuenze "50 Jahre Roemische
Vertraege")
Muenz2EuroBek 2006-12
vom 30.11.2006
"Bekanntmachung ueber die Auspraegung von deutschen Euro-Gedenkmuenzen im Nennwert von
2 Euro (Gedenkmuenze "50 Jahre Roemische Vertraege") vom 30. November 2006 (BGBl. I S.
2827)"
Fussnote
Textnachweis ab: 14.12.2006
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Gemaess den §§ 2, 4 und 5 des Muenzgesetzes vom 16. November 1999 (BGBl. I S. 2402) hat
die Bundesregierung beschlossen, eine 2-Euro-Gedenkmuenze "50 Jahre Roemische Vertraege"
praegen zu lassen.
Die Auflage der Muenze betraegt 30 Millionen Stueck. Daneben werden fuer das Sammlerprodukt
deutsche Euro-Kursmuenzensaetze 375.000 Stueck in Spiegelglanzausfuehrung gepraegt.
Die Muenze wird ab dem 25. Maerz 2007 in den Verkehr gebracht. Materialeinsatz und
technische Parameter der 2-Euro-Gedenkmuenze entsprechen der 2-Euro-Umlaufmuenze. Der
Muenzrand enthaelt in vertiefter Praegung unveraendert die Inschrift:
"EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT".
Die nationale Seite der Gedenkmuenze zeigt das als Buch gebundene Vertragswerk mit den
Unterschriften der sechs Gruendungsmitglieder vor dem Hintergrund des von Michelangelo
gestalteten sternfoermigen Strassenpflasters auf der Piazza del Campidoglio in Rom.
Als Inschrift ist der Ausgabeanlass "50 JAHRE ROeMISCHE VERTRAeGE", "EUROPA", das
Ausgabeland "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND" sowie die Jahreszahl 2007 und das Muenzzeichen
der jeweiligen Praegestaette ("A", "D", "F", "G" oder "J") angebracht. Das Motiv ist
in Zusammenarbeit der oesterreichischen, italienischen und spanischen Muenzpraegestaette
entstanden.
Schlussformel
Der Bundesminister der Finanzen
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... (nicht darstellbare Abbildung der Gedenkmuenze "50 Jahre Roemische Vertraege",
Fundstelle: BGBl. I 2006, 2827)
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