Bekanntmachung ueber die Auspraegung von
Bundesmuenzen im Nennwert von 5 Deutschen
Mark (Gedenkmuenze 25. Jahrestag der
Verkuendung des Grundgesetzes fuer die
Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949)
Muenz5DMBek 1974-04
vom 19.04.1974
"Bekanntmachung ueber die Auspraegung von Bundesmuenzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark
(Gedenkmuenze 25. Jahrestag der Verkuendung des Grundgesetzes fuer die Bundesrepublik
Deutschland am 23. Mai 1949) vom 19. April 1974 (BGBl. I S. 922)"
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(1) Auf Grund des Gesetzes ueber die Auspraegung von Scheidemuenzen vom 8. Juli 1950
(Bundesgesetzblatt S. 323) ist aus Anlass des 25. Jahrestages der Verkuendung des
Grundgesetzes fuer die Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949 eine Bundesmuenze
(Gedenkmuenze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark gepraegt worden. Die Auspraegung erfolgte
in der Staatlichen Muenze Stuttgart, die Auflage betraegt 8 Millionen Stueck.
(2) Die Muenzen werden ab 15. Mai 1974 in den Verkehr gebracht.
(3) Der Entwurf der Muenze stammt von Hubert A. Zimmermann, 7 Stuttgart 1.
(4) Die Muenze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Feinsilber und 375
Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 29 mm und ein Gewicht von 11,2
Gramm.
(5) Das Gepraege auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schuetzenden glatten
Randstab umgeben.
(6) Die Bildseite zeigt als Symbol des foederalistischen Prinzips 11 Wappenfelder und
ihre Verflechtung als Ausdruck der Beteiligung der Laender. Die Jahreszahlen 1949 und
1974 sind unterhalb und oberhalb der bildlichen Darstellung angebracht. Die Umschrift
lautet:
"25 JAHRE GRUNDGESETZ DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND".
(7) Die Wertseite traegt als beherrschendes Motiv den Bundesadler, so wie er im
Plenarsaal des Bundestages dargestellt ist mit der Umschrift:
"BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND 5 DEUTSCHE MARK".
Die in 19 und 74 geteilte Jahreszahl ist unterhalb des Adlers beiderseits des oberen
Teils der Wertziffer 5 angebracht.
(8) Das Muenzzeichen "F" der Staatlichen Muenze Stuttgart befindet sich in dem Bogen der
Wertziffer 5.
(9) Der glatte Muenzrand traegt die vertiefte Inschrift:
"DIE MENSCHENWUeRDE IST UNANTASTBAR".
Zwischen Anfang und Ende der Inschrift ist eine Arabeske eingepraegt.
(10) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.
Schlussformel
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Der Bundesminister der Finanzen
Abbildung der Muenze
(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung)
Fundstelle: BGBl I 1974, 923
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