Bekanntmachung ueber die Auspraegung von
Bundesmuenzen im Nennwert von 5 Deutschen
Mark (Gedenkmuenze 150. Gruendungstag des
Deutschen Zollvereins)
Muenz5DMBek 1984-04

vom  04.04.1984



"Bekanntmachung ueber die Auspraegung von Bundesmuenzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark
(Gedenkmuenze 150. Gruendungstag des Deutschen Zollvereins) vom 4. April 1984 (BGBl. I S.
616)"


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(1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes ueber die Auspraegung von Scheidemuenzen in der im
Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veroeffentlichten bereinigten
Fassung wird aus Anlass des 150. Gruendungstages des Deutschen Zollvereins eine
Bundesmuenze (Gedenkmuenze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark gepraegt. Die Auflage der
Muenze betraegt 8,35 Millionen Stueck. Die Praegung erfolgt im Bayerischen Hauptmuenzamt
Muenchen.

(2) Die Muenze wird ab 22. Mai 1984 in den Verkehr gebracht.

(3) Die Muenze besteht ueberwiegend aus einer Kupfer-Nickel-Legierung (75 Prozent Kupfer
und 25 Prozent Nickel) und hat einen Reinnickelkern. Sie hat einen Durchmesser von 29
Millimetern und ein Gewicht von 10 Gramm.

(4) Das Gepraege auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schuetzenden glatten
Randstab umgeben.

(5) Die Bildseite zeigt eine Postkutsche, die eine geoeffnete Zollschranke durchfaehrt.
Die Umschrift lautet:
                       "GRUeNDUNG DES DEUTSCHEN ZOLLVEREINS 1934".

(6) Die Wertseite traegt einen Adler, die Jahreszahl 1984, das Muenzzeichen "D" des
Bayerischen Hauptmuenzamtes und die Umschrift:
                     "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND 5 DEUTSCHE MARK".

(7) Die Jahreszahl ist - unterteilt in "19" und "84" - beiderseits der Wertziffer 5
angebracht. Das Muenzzeichen befindet sich links unten neben der Wertziffer. Der glatte
Muenzrand enthaelt die vertiefte Inschrift:
                         "ZOLLVEREIN-DEUTSCHLAND * EWG-EUROPA".

(8) Zwischen Ende und Anfang der Randschrift ist eine liegende Raute eingepraegt.

(9) Der Entwurf der Muenze stammt von Reinhart Heinsdorff, Friedberg-Ottmaring.

(10) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.
Der Bundesminister der Finanzen

Abbildung der Muenze
(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung)
Fundstelle: BGBl I, 1984, 616




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