Bekanntmachung ueber die Auspraegung von
Bundesmuenzen im Nennwert von 10 Deutschen
Mark (Gedenkmuenze 125. Geburtstag von Kaethe
Kollwitz)
Muenz10DMBek 1992

vom  04.06.1992



"Bekanntmachung ueber die Auspraegung von Bundesmuenzen im Nennwert von 10 Deutschen Mark
(Gedenkmuenze 125. Geburtstag von Kaethe Kollwitz) vom 4. Juni 1992 (BGBl. I S. 1028)"


Fussnote

Textnachweis ab: 17. 6.1992

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(1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes ueber die Auspraegung von Scheidemuenzen in der im
Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veroeffentlichten bereinigten
Fassung hat die Bundesregierung beschlossen, zum 125. Geburtstag von Kaethe Kollwitz
eine Bundesmuenze (Gedenkmuenze) im Nennwert von 10 Deutschen Mark praegen zu lassen. Die
Auflage der Muenze betraegt 8,45 Millionen Stueck. Die Praegung erfolgt in der Staatlichen
Muenze Karlsruhe.

(2) Die Muenze wird ab 3. Juli 1992 in den Verkehr gebracht.

(3) Die Muenze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Silber und 375
Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und ein Gewicht
von 15,5 Gramm.

(4) Das Gepraege auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schuetzenden glatten
Randstab umgeben.

(5) Die Bildseite zeigt ein Selbstportrait von Kaethe Kollwitz am Zeichenbrett aus einer
Kohlezeichnung der Kuenstlerin von 1933. Die Umschrift lautet:
"KAeTHE KOLLWITZ
* 1867 . 1945 +".



(6) Die Wertseite traegt einen Adler, die Jahreszahl 1992, das Muenzzeichen "G" der
Staatlichen Muenze Karlsruhe und die Umschrift:
"BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
10 DEUTSCHE MARK".



(7) Die Jahreszahl "1992" und das Muenzzeichen "G" sind Teil der Umschrift. Das
Muenzzeichen befindet sich zwischen der Zahl 10 und der Adlerabbildung.

(8) Der glatte Muenzrand enthaelt in vertiefter Praegung die Inschrift:
"ICH WILL WIRKEN IN DIESER ZEIT".



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(9) Zwischen Ende und Anfang der Randschrift befinden sich drei fuenfzackige Sterne.

(10) Der Entwurf der Muenze stammt von Reinhart Heinsdorff, Friedberg-Ottmaring.

Der   Bundesminister      der   Finanzen

Abbildung der Muenze
(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung der Muenze;
Fundstelle: BGBl. I 1992, 1028)




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