Bekanntmachung ueber die Auspraegung von
Bundesmuenzen im Nennwert von 10 Deutschen
Mark (Gedenkmuenze 100 Jahre Dieselmotor)
Muenz10DMBek 1997-07

vom  23.07.1997



"Bekanntmachung ueber die Auspraegung von Bundesmuenzen im Nennwert von 10 Deutschen Mark
(Gedenkmuenze 100 Jahre Dieselmotor) vom 23. Juli 1997 (BGBl. I S. 1972)"


Fussnote

Textnachweis ab: 5. 8.1997

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Auf Grund des § 6 des Gesetzes ueber die Auspraegung von Scheidemuenzen in der im
Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veroeffentlichten bereinigten
Fassung hat die Bundesregierung beschlossen, zum Jubilaeum "100 Jahre Dieselmotor" eine
Bundesmuenze (Gedenkmuenze) im Nennwert von 10 Deutschen Mark praegen zu lassen.
Die Auflage der Muenze betraegt 3,0 Millionen Stueck in Normalausfuehrung (Stempelglanz)
und 750.000 Stueck in Spiegelglanz. Die Praegung in Normalausfuehrung erfolgt in der
Staatlichen Muenze Stuttgart. Die Praegung in Spiegelglanz wird von allen fuenf deutschen
Muenzaemtern zu gleichen Teilen realisiert.
Die Muenze wird ab 28. August 1997 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus einer
Legierung von 625 Tausendteilen Silber und 375 Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen
Durchmesser von 32,5 Millimetern und ein Gewicht von 15,5 Gramm. Das Gepraege auf beiden
Seiten ist erhaben und wird von einem schuetzenden glatten Randstab umgeben.
Die Bildseite zeigt den ersten funktionsfaehigen Dieselmotor in der Kombination von
Schnittbild und Aufriss. Die Umschrift lautet:
"100 JAHRE DIESELMOTOR".

Die Wertseite traegt einen Adler, die Jahreszahl "1997", das Muenzzeichen "F" der
Staatlichen Muenze Stuttgart und die Umschrift:
"BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
10 DEUTSCHE MARK".


Bei den Muenzen in der Qualitaet Spiegelglanz erscheinen die Muenzzeichen "A", "D", "F",
"G" und "J".
Der glatte Muenzrand enthaelt in vertiefter Praegung die Inschrift:
"GEDANKEN SIND DER MOTOR DER WELT".

Der Entwurf der Muenze stammt von Hans Joa Dobler, Ehekirchen.

Der Bundesminister der Finanzen

(... nicht darstellbare Abbildung der Vorder- und Rueckseite der Muenze,
Fundstelle: BGBl. I 1997, 1972)




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