Bekanntmachung ueber die Auspraegung von
Bundesmuenzen im Nennwert von 5 Deutschen
Mark (Gauss-Gedenkmuenze)
Muenz5DMBek 1977-03
vom 01.03.1977
"Bekanntmachung ueber die Auspraegung von Bundesmuenzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark
(Gauss-Gedenkmuenze) vom 1. Maerz 1977 (BGBl. I S. 471)"
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(1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes ueber die Auspraegung von Scheidemuenzen in der im
Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veroeffentlichten bereinigten
Fassung ist aus Anlass der 200. Wiederkehr des Geburtstages von Carl Friedrich Gauss
eine Bundesmuenze (Gedenkmuenze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark gepraegt worden. Die
Auspraegung erfolgte in der Hamburgischen Muenze, die Auflage betraegt 8 Millionen Stueck.
(2) Die Muenzen werden ab 26. April 1977 in den Verkehr gebracht. Der Entwurf der Muenze
stammt von Herrn Erich Ott, Muenchen (frueher Oberammergau).
(3) Die Muenze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Feinsilber und 375
Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 29 Millimetern und ein Gewicht von
11,2 Gramm.
(4) Das Gepraege auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schuetzenden glatten
Randstab umgeben.
(5) Die Bildseite zeigt das Portrait des Mathematikers und Naturforschers sowie die
Umschrift
"CARL FRIEDRICH GAUSS 1777-1855".
(6) Die Wertseite traegt einen Adler und die Umschrift
"BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
5 DEUTSCHE MARK.
Die in "19" und "77" geteilte Jahreszahl ist beiderseits der Wertziffer 5 angebracht.
Das Muenzzeichen "J" der Hamburgischen Muenze befindet sich im Bogen der Wertziffer 5.
(7) Der glatte Muenzrand enthaelt die vertiefte Inschrift
"PAUCA SED MATURA".
Zwischen Ende und Anfang der Randschrift ist eine Arabeske, zwischen den Worten
"PAUCA", "SED" und "MATURA" sind je zwei Sternchen eingepraegt.
(8) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.
Schlussformel
Der Bundesminister der Finanzen
Abbildung der Muenze
(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung)
Fundstelle: BGBl I 1977, 471
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