Gebuehrenordnung fuer Aerzte (GOAe)
GOAe

vom  12.11.1982



"Gebuehrenordnung fuer Aerzte in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Februar 1996 (BGBl.
I S. 210), die zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 4. Dezember 2001 (BGBl. I S.
3320) geaendert worden ist"

Stand:     Neugefasst durch Bek. v. 9.2.1996 I 210;
           zuletzt geaendert durch Art. 17 G v. 4.12.2001 I 3320

Fussnote

 Textnachweis Geltung ab: 31.12.1983
Massgaben aufgrund EinigVtr vgl. GOAe 1982 Anhang EV

Inhaltsuebersicht
§   1          Anwendungsbereich
§   2          Abweichende Vereinbarung
§   3          Verguetungen
§   4          Gebuehren
§   5          Bemessung der Gebuehren fuer Leistungen des Gebuehrenverzeichnisses
§   5a         Bemessung der Gebuehren in besonderen Faellen
§   5b         Bemessung der Gebuehren bei Versicherten des Standardtarifes der privaten
               Krankenversicherung
§ 6            Gebuehren fuer andere Leistungen
§ 6a           Gebuehren bei stationaerer Behandlung
§ 7            Entschaedigungen
§ 8            Wegegeld
§ 9            Reiseentschaedigung
§ 10           Ersatz von Auslagen
§ 11           Zahlung durch oeffentliche Leistungstraeger
§ 12           Faelligkeit und Abrechnung der Verguetung; Rechnung
§ 13           (weggefallen)
§ 14           Inkrafttreten und Uebergangsvorschrift
Gebuehrenverzeichnis fuer aerztliche Leistungen (Anlage)*)

§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die Verguetungen fuer die beruflichen Leistungen der Aerzte bestimmen sich nach dieser
Verordnung, soweit nicht durch Bundesgesetz etwas anderes bestimmt ist.

(2) Verguetungen darf der Arzt nur fuer Leistungen berechnen, die nach den Regeln der
aerztlichen Kunst fuer eine medizinisch notwendige aerztliche Versorgung erforderlich
sind. Leistungen, die ueber das Mass einer medizinisch notwendigen aerztlichen Versorgung
hinausgehen, darf er nur berechnen, wenn sie auf Verlangen des Zahlungspflichtigen
erbracht worden sind.

§ 2 Abweichende Vereinbarung
(1) Durch Vereinbarung kann eine von dieser Verordnung abweichende Gebuehrenhoehe
festgelegt werden. Fuer Leistungen nach § 5a ist eine Vereinbarung nach Satz 1
ausgeschlossen. Die Vereinbarung einer abweichenden Punktzahl (§ 5 Abs. 1 Satz 2) oder
eines abweichenden Punktwerts (§ 5 Abs. 1 Satz 3) ist nicht zulaessig. Notfall- und
akute Schmerzbehandlungen duerfen nicht von einer Vereinbarung nach Satz 1 abhaengig
gemacht werden.


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(2) Eine Vereinbarung nach Absatz 1 Satz 1 ist nach persoenlicher Absprache im
Einzelfall zwischen Arzt und Zahlungspflichtigem vor Einbringung der Leistung
des Arztes in einem Schriftstueck zu treffen. Dieses muss neben der Nummer und der
Bezeichnung der Leistung, dem Steigerungssatz und dem vereinbarten Betrag auch die
Feststellung enthalten, dass eine Erstattung der Verguetung durch Erstattungsstellen
moeglicherweise nicht in vollem Umfang gewaehrleistet ist. Weitere Erklaerungen darf die
Vereinbarung nicht enthalten. Der Arzt hat dem Zahlungspflichtigen einen Abdruck der
Vereinbarung auszuhaendigen.

(3) Fuer Leistungen nach den Abschnitten A, E, M und O ist eine Vereinbarung nach Absatz
1 Satz 1 unzulaessig. Im uebrigen ist bei vollstationaeren, teilstationaeren sowie vor- und
nachstationaeren wahlaerztlichen Leistungen eine Vereinbarung nach Absatz 1 Satz 1 nur
fuer vom Wahlarzt hoechstpersoenlich erbrachte Leistungen zulaessig.

§ 3 Verguetungen
Als Verguetungen stehen dem Arzt Gebuehren, Entschaedigungen und Ersatz von Auslagen zu.

§ 4 Gebuehren
(1) Gebuehren sind Verguetungen fuer die im Gebuehrenverzeichnis (Anlage) genannten
aerztlichen Leistungen.

(2) Der Arzt kann Gebuehren nur fuer selbstaendige aerztliche Leistungen berechnen, die er
selbst erbracht hat oder die unter seiner Aufsicht nach fachlicher Weisung erbracht
wurden (eigene Leistungen). Als eigene Leistungen gelten auch von ihm berechnete
Laborleistungen des Abschnitts M II des Gebuehrenverzeichnisses (Basislabor), die nach
fachlicher Weisung unter der Aufsicht eines anderen Arztes in Laborgemeinschaften
oder in von Aerzten ohne eigene Liquidationsberechtigung geleiteten Krankenhauslabors
erbracht werden. Als eigene Leistungen im Rahmen einer wahlaerztlichen stationaeren,
teilstationaeren oder vor- und nachstationaeren Krankenhausbehandlung gelten nicht
1. Leistungen nach den Nummern 1 bis 62 des Gebuehrenverzeichnisses innerhalb von 24
   Stunden nach der Aufnahme und innerhalb von 24 Stunden vor der Entlassung,
2. Visiten nach den Nummern 45 und 46 des Gebuehrenverzeichnisses waehrend der gesamten
   Dauer der stationaeren Behandlung sowie
3. Leistungen nach den Nummern 56, 200, 250, 250a, 252, 271 und 272 des
   Gebuehrenverzeichnisses waehrend der gesamten Dauer der stationaeren Behandlung,
wenn diese nicht durch den Wahlarzt oder dessen vor Abschluss des Wahlarztvertrages dem
Patienten benannten staendigen aerztlichen Vertreter persoenlich erbracht werden; der
staendige aerztliche Vertreter muss Facharzt desselben Gebiets sein. Nicht persoenlich
durch den Wahlarzt oder dessen staendigen aerztlichen Vertreter erbrachte Leistungen
nach Abschnitt E des Gebuehrenverzeichnisses gelten nur dann als eigene wahlaerztliche
Leistungen, wenn der Wahlarzt oder dessen staendiger aerztlicher Vertreter durch die
Zusatzbezeichnung "Physikalische Therapie" oder durch die Gebietsbezeichnung "Facharzt
fuer Physikalische und Rehabilitative Medizin" qualifiziert ist und die Leistungen nach
fachlicher Weisung unter deren Aufsicht erbracht werden.

(2a) Fuer eine Leistung, die Bestandteil oder eine besondere Ausfuehrung einer anderen
Leistung nach dem Gebuehrenverzeichnis ist, kann der Arzt eine Gebuehr nicht berechnen,
wenn er fuer die andere Leistung eine Gebuehr berechnet. Dies gilt auch fuer die zur
Erbringung der im Gebuehrenverzeichnis aufgefuehrten operativen Leistungen methodisch
notwendigen operativen Einzelschritte. Die Rufbereitschaft sowie das Bereitstehen eines
Arztes oder Arztteams sind nicht berechnungsfaehig.

(3) Mit den Gebuehren sind die Praxiskosten einschliesslich der Kosten fuer den
Sprechstundenbedarf sowie die Kosten fuer die Anwendung von Instrumenten und Apparaten
abgegolten, soweit nicht in dieser Verordnung etwas anderes bestimmt ist. Hat der Arzt
aerztliche Leistungen unter Inanspruchnahme Dritter, die nach dieser Verordnung selbst
nicht liquidationsberechtigt sind, erbracht, so sind die hierdurch entstandenen Kosten
ebenfalls mit der Gebuehr abgegolten.



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(4) Kosten, die nach Absatz 3 mit den Gebuehren abgegolten sind, duerfen nicht gesondert
berechnet werden. Eine Abtretung des Verguetungsanspruchs in Hoehe solcher Kosten ist
gegenueber dem Zahlungspflichtigen unwirksam.

(5) Sollen Leistungen durch Dritte erbracht werden, die diese dem Zahlungspflichtigen
unmittelbar berechnen, so hat der Arzt ihn darueber zu unterrichten.

§ 5 Bemessung der Gebuehren fuer Leistungen des Gebuehrenverzeichnisses
(1) Die Hoehe der einzelnen Gebuehr bemisst sich, soweit in den Absaetzen 3 bis 5 nichts
anderes bestimmt ist, nach dem Einfachen bis Dreieinhalbfachen des Gebuehrensatzes.
Gebuehrensatz ist der Betrag, der sich ergibt, wenn die Punktzahl der einzelnen Leistung
des Gebuehrenverzeichnisses mit dem Punktwert vervielfacht wird. Der Punktwert betraegt
5,82873 Cent. Bei der Bemessung von Gebuehren sind sich ergebende Bruchteile eines
Pfennigs unter 0,5 abzurunden und Bruchteile von 0,5 und mehr aufzurunden.

(2) Innerhalb des Gebuehrenrahmens sind die Gebuehren unter Beruecksichtigung der
Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistung sowie der Umstaende bei
der Ausfuehrung nach billigem Ermessen zu bestimmen. Die Schwierigkeit der einzelnen
Leistung kann auch durch die Schwierigkeit des Krankheitsfalles begruendet sein; dies
gilt nicht fuer die in Absatz 3 genannten Leistungen. Bemessungskriterien, die bereits
in der Leistungsbeschreibung beruecksichtigt worden sind, haben hierbei ausser Betracht
zu bleiben. In der Regel darf eine Gebuehr nur zwischen dem Einfachen und dem 2,3fachen
des Gebuehrensatzes bemessen werden; ein Ueberschreiten des 2,3fachen des Gebuehrensatzes
ist nur zulaessig, wenn Besonderheiten der in Satz 1 genannten Bemessungskriterien dies
rechtfertigen.

(3) Gebuehren fuer die in den Abschnitten A, E und O des Gebuehrenverzeichnisses
genannten Leistungen bemessen sich nach dem Einfachen bis Zweieinhalbfachen des
Gebuehrensatzes. Absatz 2 Satz 4 gilt mit der Massgabe, dass an die Stelle des 2,3fachen
des Gebuehrensatzes das 1,8fache des Gebuehrensatzes tritt.

(4) Gebuehren fuer die Leistung nach Nummer 437 des Gebuehrenverzeichnisses sowie fuer die
in Abschnitt M des Gebuehrenverzeichnisses genannten Leistungen bemessen sich nach dem
Einfachen bis 1,3fachen des Gebuehrensatzes. Absatz 2 Satz 4 gilt mit der Massgabe, dass
an die Stelle des 2,3fachen des Gebuehrensatzes das 1,15fache des Gebuehrensatzes tritt.

(5) Bei wahlaerztlichen Leistungen, die weder von dem Wahlarzt noch von dessen
vor Abschluss des Wahlarztvertrages dem Patienten benannten staendigen aerztlichen
Vertreter persoenlich erbracht werden, tritt an die Stelle des Dreieinhalbfachen des
Gebuehrensatzes nach § 5 Abs. 1 Satz 1 das 2,3fache des Gebuehrensatzes und an die
Stelle des Zweieinhalbfachen des Gebuehrensatzes nach § 5 Abs. 3 Satz 1 das 1,8fache des
Gebuehrensatzes.

§ 5a Bemessung der Gebuehren in besonderen Faellen
Im Falle eines unter den Voraussetzungen des § 218a Abs. 1 des Strafgesetzbuches
vorgenommenen Abbruchs einer Schwangerschaft duerfen Gebuehren fuer die in § 24b Abs.
4 des Fuenften Buches Sozialgesetzbuch genannten Leistungen nur bis zum 1,8fachen des
Gebuehrensatzes nach § 5 Abs. 1 Satz 2 berechnet werden.

§ 5b Bemessung der Gebuehren bei Versicherten des Standardtarifes der
privaten Krankenversicherung
Fuer Leistungen, die in einem brancheneinheitlichen Standardtarif nach § 257 Abs. 2a des
Fuenften Buches Sozialgesetzbuch versichert sind, duerfen Gebuehren nur bis zum 1,7fachen
des Gebuehrensatzes nach § 5 Abs. 1 Satz 2 berechnet werden. Bei Gebuehren fuer die in
den Abschnitten A, E und O des Gebuehrenverzeichnisses genannten Leistungen gilt Satz 1
mit der Massgabe, dass an die Stelle des 1,7fachen des Gebuehrensatzes das 1,3fache des
Gebuehrensatzes tritt. Bei Gebuehren fuer die in Abschnitt M des Gebuehrenverzeichnisses
genannten Leistungen gilt Satz 1 mit der Massgabe, dass an die Stelle des 1,7fachen des
Gebuehrensatzes das 1,1fache des Gebuehrensatzes tritt.

§ 6 Gebuehren fuer andere Leistungen
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(1) Erbringen Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen, Hals-Nasen-Ohrenaerzte oder Chirurgen
Leistungen, die im Gebuehrenverzeichnis fuer zahnaerztliche Leistungen - Anlage zur
Gebuehrenordnung fuer Zahnaerzte vom 22. Oktober 1987 (BGBl. I S. 2316) - aufgefuehrt sind,
sind die Verguetungen fuer diese Leistungen nach den Vorschriften der Gebuehrenordnung fuer
Zahnaerzte in der jeweils geltenden Fassung zu berechnen.

(2) Selbstaendige aerztliche Leistungen, die in das Gebuehrenverzeichnis nicht aufgenommen
sind, koennen entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen
Leistung des Gebuehrenverzeichnisses berechnet werden.

§ 6a Gebuehren bei stationaerer Behandlung
(1) Bei vollstationaeren, teilstationaeren sowie vor- und nachstationaeren
privataerztlichen Leistungen sind die nach dieser Verordnung berechneten Gebuehren
einschliesslich der darauf entfallenden Zuschlaege um 25 von Hundert zu mindern.
Abweichend davon betraegt die Minderung fuer Leistungen und Zuschlaege nach Satz 1
von Belegaerzten oder niedergelassenen anderen Aerzten 15 vom Hundert. Ausgenommen
von der Minderungspflicht ist der Zuschlag nach Buchstabe J in Abschnitt B V des
Gebuehrenverzeichnisses.

(2) Neben den nach Absatz 1 geminderten Gebuehren darf der Arzt Kosten nicht berechnen;
die §§ 7 bis 10 bleiben unberuehrt.

§ 7 Entschaedigungen
Als Entschaedigungen fuer Besuche erhaelt der Arzt Wegegeld und Reiseentschaedigung;
hierdurch sind Zeitversaeumnisse und die durch den Besuch bedingten Mehrkosten
abgegolten.

§ 8 Wegegeld
(1) Der Arzt kann fuer jeden Besuch ein Wegegeld berechnen. Das Wegegeld betraegt fuer
einen Besuch innerhalb eines Radius um die Praxisstelle des Arztes von 1.
   bis zu zwei Kilometern 7,- Deutsche Mark, bei Nacht (zwischen 20 und 8 Uhr) 14,-
   Deutsche Mark,
2. mehr als zwei Kilometern bis zu fuenf Kilometern 13,- Deutsche Mark, bei Nacht 20,-
   Deutsche Mark,
3. mehr als fuenf Kilometern bis zu zehn Kilometern 20,- Deutsche Mark, bei Nacht 30,-
   Deutsche Mark,
4. mehr als zehn Kilometern bis zu 25 Kilometern 30,- Deutsche Mark, bei Nacht 50,-
   Deutsche Mark.

(2) Erfolgt der Besuch von der Wohnung des Arztes aus, so tritt bei der Berechnung des
Radius die Wohnung des Arztes an die Stelle der Praxisstelle.

(3) Werden mehrere Patienten in derselben haeuslichen Gemeinschaft oder in einem Heim,
insbesondere in einem Alten- oder Pflegeheim besucht, darf der Arzt das Wegegeld
unabhaengig von der Anzahl der besuchten Patienten und deren Versichertenstatus
insgesamt nur einmal und nur anteilig berechnen.

§ 9 Reiseentschaedigung
(1) Bei Besuchen ueber eine Entfernung von mehr als 25 Kilometern zwischen
Praxisstelle des Arztes und Besuchsstelle tritt an die Stelle des Wegegeldes eine
Reiseentschaedigung.

(2) Als Reiseentschaedigung erhaelt der Arzt
1. 50 Deutsche Pfennige fuer jeden zurueckgelegten Kilometer, wenn er einen eigenen
   Kraftwagen benutzt, bei Benutzung anderer Verkehrsmittel die tatsaechlichen
   Aufwendungen,


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2. bei Abwesenheit bis zu 8 Stunden 100,- Deutsche Mark, bei Abwesenheit von mehr als
   8 Stunden 200,- Deutsche Mark je Tag,
3. Ersatz der Kosten fuer notwendige Uebernachtungen.

(3) § 8 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.

§ 10 Ersatz von Auslagen
(1) Neben den fuer die einzelnen aerztlichen Leistungen vorgesehenen Gebuehren koennen als
Auslagen nur berechnet werden
1. die Kosten fuer diejenigen Arzneimittel, Verbandmittel und sonstigen Materialien,
   die der Patient zur weiteren Verwendung behaelt oder die mit einer einmaligen
   Anwendung verbraucht sind, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist,
2. Versand- und Portokosten, soweit deren Berechnung nach Absatz 3 nicht
   ausgeschlossen ist,
3. die im Zusammenhang mit Leistungen nach Abschnitt O bei der Anwendung radioaktiver
   Stoffe durch deren Verbrauch entstandenen Kosten sowie
4. die nach den Vorschriften des Gebuehrenverzeichnisses als gesondert berechnungsfaehig
   ausgewiesenen Kosten.
Die Berechnung von Pauschalen ist nicht zulaessig.

(2) Nicht berechnet werden koennen die Kosten fuer
1. Kleinmaterialien wie Zellstoff, Mulltupfer, Schnellverbandmaterial, Verbandspray,
   Gewebeklebstoff auf Histoacrylbasis, Mullkompressen, Holzspatel, Holzstaebchen,
   Wattestaebchen, Gummifingerlinge,
2. Reagenzien und Narkosemittel zur Oberflaechenanaesthesie,
3. Desinfektions- und Reinigungsmittel,
4. Augen-, Ohren-, Nasentropfen, Puder, Salben und geringwertige Arzneimittel zur
   sofortigen Anwendung sowie fuer
5. folgende Einmalartikel: Einmalspritzen, Einmalkanuelen, Einmalhandschuhe,
   Einmalharnblasenkatheter, Einmalskalpelle, Einmalproktoskope, Einmaldarmrohre,
   Einmalspekula.

(3) Versand- und Portokosten koennen nur von dem Arzt berechnet werden, dem die
gesamten Kosten fuer Versandmaterial, Versandgefaesse sowie fuer den Versand oder Transport
entstanden sind. Kosten fuer Versandmaterial, fuer den Versand des Untersuchungsmaterials
und die Uebermittlung des Untersuchungsergebnisses innerhalb einer Laborgemeinschaft
oder innerhalb eines Krankenhausgelaendes sind nicht berechnungsfaehig; dies gilt
auch, wenn Material oder ein Teil davon unter Nutzung der Transportmittel oder
des Versandweges oder der Versandgefaesse einer Laborgemeinschaft zur Untersuchung
einem zur Erbringung von Leistungen beauftragten Arzt zugeleitet wird. Werden aus
demselben Koerpermaterial sowohl in einer Laborgemeinschaft als auch von einem Laborarzt
Leistungen aus Abschnitte M oder N ausgefuehrt, so kann der Laborarzt bei Benutzung
desselben Transportweges Versandkosten nicht berechnen; dies gilt auch dann, wenn ein
Arzt eines anderen Gebiets Auftragsleistungen aus Abschnitt M oder N erbringt. Fuer die
Versendung der Arztrechnung duerfen Versand- und Portokosten nicht berechnet werden.

§ 11 Zahlung durch oeffentliche Leistungstraeger
(1) Wenn ein Leistungstraeger im Sinne des § 12 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch
oder ein sonstiger oeffentlich-rechtlicher Kostentraeger die Zahlung leistet, sind die
aerztlichen Leistungen nach den Gebuehrensaetzen des Gebuehrenverzeichnisses (§ 5 Abs. 1
Satz 2) zu berechnen.

(2) Absatz 1 findet nur Anwendung, wenn dem Arzt vor der Inanspruchnahme eine von dem
die Zahlung Leistenden ausgestellte Bescheinigung vorgelegt wird. In dringenden Faellen
kann die Bescheinigung auch nachgereicht werden.


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§ 12 Faelligkeit und Abrechnung der Verguetung, Rechnung
(1) Die Verguetung wird faellig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine dieser Verordnung
entsprechende Rechnung erteilt worden ist.

(2) Die Rechnung muss insbesondere enthalten:
1. das Datum der Erbringung der Leistung,
2. bei Gebuehren die Nummer und die Bezeichnung der einzelnen berechneten Leistung
   einschliesslich einer in der Leistungsbeschreibung gegebenenfalls genannten
   Mindestdauer sowie den jeweiligen Betrag und den Steigerungssatz,
3. bei Gebuehren fuer stationaere, teilstationaere sowie vor- und nachstationaere
   privataerztliche Leistungen zusaetzlich den Minderungsbetrag nach § 6a,
4. bei Entschaedigungen nach den §§ 7 bis 9 den Betrag, die Art der Entschaedigung und
   die Berechnung,
5. bei Ersatz von Auslagen nach § 10 den Betrag und die Art der Auslage; uebersteigt
   der Betrag der einzelnen Auslage 50,- Deutsche Mark, ist der Beleg oder ein
   sonstiger Nachweis beizufuegen.

(3) Ueberschreitet eine berechnete Gebuehr nach Absatz 2 Nr. 2 das 2,3fache des
Gebuehrensatzes, ist dies auf die einzelne Leistung bezogen fuer den Zahlungspflichtigen
verstaendlich und nachvollziehbar schriftlich zu begruenden; das gleiche gilt bei den
in § 5 Abs. 3 genannten Leistungen, wenn das 1,8fache des Gebuehrensatzes ueberschritten
wird, sowie bei den in § 5 Abs. 4 genannten Leistungen, wenn das 1,15fache des
Gebuehrensatzes ueberschritten wird. Auf Verlangen ist die Begruendung naeher zu erlaeutern.
Soweit im Falle einer abweichenden Vereinbarung nach § 2 auch ohne die getroffene
Vereinbarung ein Ueberschreiten der in Satz 1 genannten Steigerungssaetze gerechtfertigt
gewesen waere, ist das Ueberschreiten auf Verlangen des Zahlungspflichtigen zu begruenden;
die Saetze 1 und 2 gelten entsprechend. Die Bezeichnung der Leistung nach Absatz 2
Nr. 2 kann entfallen, wenn der Rechnung eine Zusammenstellung beigefuegt wird, der die
Bezeichnung fuer die abgerechnete Leistungsnummer entnommen werden kann. Leistungen, die
auf Verlangen erbracht worden sind (§ 1 Abs. 2 Satz 2), sind als solche zu bezeichnen.

(4) Wird eine Leistung nach § 6 Abs. 2 berechnet, ist die entsprechend bewertete
Leistung fuer den Zahlungspflichtigen verstaendlich zu beschreiben und mit dem Hinweis
"entsprechend" sowie der Nummer und der Bezeichnung der als gleichwertig erachteten
Leistung zu versehen.

(5) Durch Vereinbarung mit den in § 11 Abs. 1 genannten Leistungs- und Kostentraegern
kann eine von den Vorschriften der Absaetze 1 bis 4 abweichende Regelung getroffen
werden.

§ 13
(weggefallen)

§ 14
(Inkrafttreten und Uebergangsvorschrift)

Anlage Gebuehrenverzeichnis fuer aerztliche Leistungen (Teil I)
Fundstelle des Originaltextes: Anlageband zu BGBl. I 1996, Nr. 10, S. 3 - 67

Teil I der Anlage, Fortsetzung siehe Teil II

   Nummer                                              Uebersicht                                         Seite
                 A.   Gebuehren in besonderen Faellen                                                               5
       1 bis 107B.    Grundleistungen und allgemeine Leistungen                                                   5
        1 bis 15      I.            Allgemeine Beratungen und Untersuchungen                                      5
       A bis K 1      II.           Zuschlaege zu Beratungen und Untersuchungen nach Nummer 1, 3, 4, 5,
                                    6, 7 oder 8                                                                   7
       20 bis 34      III.          Spezielle Beratungen und Untersuchungen                                       8
       45 bis 62      IV.           Visiten, Konsiliartaetigkeit, Besuche, Assistenz                              10

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    Nummer                                               Uebersicht                                        Seite
      E bis K 2         V.            Zuschlaege zu den Leistungen nach den Nummern 45 bis 62                      12
      70 bis 96         VI.           Berichte, Briefe                                                            13
    100 bis 107         VII.          Todesfeststellung                                                           14
    200 bis 449C.       Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen                                                     14
    200 bis 247         I.            Anlegen von Verbaenden                                                       14
    250 bis 298         II.           Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen,
                                      Transfusionen, Implantation, Abstrichentnahmen                              16
    300 bis 321         III.          Punktionen                                                                  19
    340 bis 374         IV.           Kontrastmitteleinbringungen                                                 20
    375 bis 399         V.            Impfungen und Testungen                                                     21
    401 bis 424         VI.           Sonographische Leistungen                                                   22
    427 bis 437         VII.          Intensivmedizinische und sonstige Leistungen                                24
    440 bis 449         VIII.         Zuschlaege zu ambulanten Operations- und Anaesthesieleistungen                25
    450 bis 498D.       Anaesthesieleistungen                                                                      27
    500 bis 569E.       Physikalisch-medizinische Leistungen                                                      29
    500 bis 501         I.            Inhalationen                                                                29
    505 bis 518         II.           Krankengymnastik und Uebungsbehandlungen                                     29
    520 bis 527         III.          Massagen                                                                    30
    530 bis 533         IV.           Hydrotherapie und Packungen                                                 30
    535 bis 539         V.            Waermebehandlung                                                             30
    548 bis 558         VI.           Elektrotherapie                                                             30
    560 bis 569         VII.          Lichttherapie                                                               31
    600 bis 793F.       Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie                                             31
    800 bis 887G.       Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie                                                40
  1001 bis 1168H.       Geburtshilfe und Gynaekologie                                                              43
  1200 bis 1386I.       Augenheilkunde                                                                            48
  1400 bis 1639J.       Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde                                                             54
  1700 bis 1860K.       Urologie                                                                                  61
  2000 bis 3321L.       Chirurgie, Orthopaedie                                                                     67
  2000 bis 2010         I.            Wundversorgung, Fremdkoerperentfernung
             *)                                                                                                   67
  2029 bis 2093         II.           Extremitaetenchirurgie                                                       68
  2100 bis 2196         III.          Gelenkchirurgie                                                             70
  2203 bis 2241         IV.           Gelenkluxationen                                                            73
  2250 bis 2297         V.            Knochenchirurgie                                                            75
  2320 bis 2358         VI.           Frakturbehandlung                                                           77
  2380 bis 2454         VII.          Chirurgie der Koerperoberflaeche                                              79
  2500 bis 2604         VIII.         Neurochirurgie                                                              81
  2620 bis 2732         IX.           Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie                                        84
  2750 bis 2760         X.            Halschirurgie                                                               87
  2800 bis 2921         XI.           Gefaesschirurgie                                                              87
  2950 bis 3013         XII.          Thoraxchirurgie                                                             90
  3050 bis 3097         XIII.         Herzchirurgie                                                               91
  3120 bis 3241         XIV.          Oesophaguschirurgie, Abdominalchirurgie                                      93
  3280 bis 3288         XV.           Hernienchirurgie                                                            96
  3300 bis 3321         XVI.          Orthopaedisch-chirurgische konservative Leistungen                           97
  3500 bis 4787M.       Laboratoriumsuntersuchungen                                                               98
  3500 bis 3532         I.            Vorhalteleistungen in der eigenen, niedergelassenen Praxis                  99
  3541 bis 3621         II.           Basislabor
             *)                                                                                                   100
  3630 bis 4469         III.          Untersuchungen von koerpereigenen oder koerperfremden koerperfremden
             *)                       Substanzen und koerpereigenen Zellen                                         103
  4500 bis 4787         IV.           Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierung von
                                      Krankheitserregern                                                          129
  4800   bis   4873N.   Histologie, Zytologie und Zytogenetik                                                     138
  4800   bis   4816     I.            Histologie                                                                  138
  4850   bis   4860     II.           Zytologie                                                                   138
  4870   bis   4873     III.          Zytogenetik                                                                 139
  5000   bis   5855O.   Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und
                        Strahlentherapie                                                                          139
  5000   bis   5380     I.            Strahlendiagnostik                                                          139
  5400   bis   5607     II.           Nuklearmedizin                                                              148
  5700   bis   5735     III.          Magnetresonanztomographie                                                   153
  5800   bis   5855     IV.           Strahlentherapie                                                            154
  6000   bis   6018P.   Sektionsleistungen                                                                        157


A. Gebuehren in besonderen Faellen

Fuer die nachfolgend genannten Leistungen duerfen Gebuehren nach Massgabe des § 5 nur
bis zum Zweieinhalbfachen des Verguetungssatzes bemessen werden: Nummern 2 und 56 in
Abschnitt B, Nummern 250, 250a, 402 und 403 in Abschnitt C, Nummern 602, 605 bis 617,
620 bis 624, 635 bis 647, 650, 651, 653, 654, 657 bis 661, 665 bis 666, 725, 726, 759
bis 761 in Abschnitt F, Nummern 855 bis 857 in Abschnitt G, Nummern 1001 und 1002 in
Abschnitt H, Nummern 1255 bis 1257, 1259, 1260, 1262, 1263, 1268 bis 1270 in Abschnitt
I, Nummern 1401, 1403 bis 1406, 1558 bis 1560 in Abschnitt J, Nummern 4850 bis 4873 in
Abschnitt N.


                                                         -7-
      
                                                                              

B. Grundleistungen und allgemeine Leistungen

Allgemeine Bestimmungen
1. Als Behandlungsfall gilt fuer die Behandlung derselben Erkrankung der Zeitraum eines
   Monats nach der jeweils ersten Inanspruchnahme des Arztes.
2. Die Leistungen nach den Nummern 1 und/oder 5 sind neben Leistungen nach den
   Abschnitten C bis O im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfaehig.
3. Die Leistungen nach den Nummern 1, 3, 5, 6, 7 und/oder 8 koennen an demselben Tag
   nur dann mehr als einmal berechnet werden, wenn dies durch die Beschaffenheit des
   Krankheitsfalls geboten war. Bei mehrmaliger Berechnung ist die jeweilige Uhrzeit
   der Leistungserbringung in der Rechnung anzugeben. Bei den Leistungen nach den
   Nummern 1, 5, 6, 7 und/oder 8 ist eine mehrmalige Berechnung an demselben Tag auf
   Verlangen, bei der Leistung nach Nummer 3 generell zu begruenden.
4. Die Leistungen nach den Nummern 1, 3, 22, 30 und/oder 34 sind neben den Leistungen
   nach den Nummern 804 bis 812, 817, 835, 849, 861 bis 864, 870, 871, 886 sowie 887
   nicht berechnungsfaehig.
5. Mehr als zwei Visiten an demselben Tag koennen nur berechnet werden, wenn sie durch
   die Beschaffenheit des Krankheitsfalls geboten waren. Bei der Berechnung von mehr
   als zwei Visiten an demselben Tag ist die jeweilige Uhrzeit der Visiten in der
   Rechnung anzugeben. Auf Verlangen ist die mehr als zweimalige Berechnung einer
   Visite an demselben Tag zu begruenden.
   Anstelle oder neben der Visite im Krankenhaus sind die Leistungen nach den Nummern
   1, 3, 4, 5, 6, 7, 8 und/oder 15 nicht berechnungsfaehig.
6. Besuchsgebuehren nach den Nummern 48, 50 und/oder 51 sind fuer Besuche von
   Krankenhaus- und Belegaerzten im Krankenhaus nicht berechnungsfaehig.
7. Terminvereinbarungen sind nicht berechnungsfaehig.
8. Neben einer Leistung nach Nummer 5, 6, 7 oder 8 sind die Leistungen nach
   den Nummern 600, 601, 1203, 1204, 1228, 1240, 1400, 1401 und 1414 nicht
   berechnungsfaehig.

                      I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen
Nummer                          Leistung                        Punktzahl Gebuehr
                                                                           in DM
      1Beratung - auch mittels Fernsprecher -                          80    9,12
      2Ausstellung von Wiederholungsrezepten und/oder
       Ueberweisungen und/oder Uebermittlung von Befunden oder
       aerztlichen Anordnungen - auch mittels Fernsprecher
       - durch die Arzthelferin und/oder Messung von
       Koerperzustaenden (z.B. Blutdruck, Temperatur) ohne
       Beratung, bei einer Inanspruchnahme des Arztes                  30    3,42
       Die Leistung nach Nummer 2 darf anlaesslich einer
       Inanspruchnahme des Arztes nicht zusammen mit anderen
       Gebuehren berechnet werden.
      3Eingehende, das gewoehnliche Mass uebersteigende Beratung -
       auch mittels Fernsprecher -                                    150 17,10
       Die Leistung nach Nummer 3 (Dauer mindestens 10 Minuten)
       ist nur berechnungsfaehig als einzige Leistung oder im
       Zusammenhang mit einer Untersuchung nach Nummer 5, 6, 7,
       8, 800 oder 801. Eine mehr als einmalige Berechnung im
       Behandlungsfall bedarf einer besonderen Begruendung.
      4Erhebung der Fremdanamnese ueber einen Kranken und/
       oder Unterweisung und Fuehrung der Bezugsperson(en) - im
       Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken -                220 25,08
       Die Leistung nach Nummer 4 ist im Behandlungsfall nur
       einmal berechnungsfaehig.
       Die Leistung nach Nummer 4 ist neben den Leistungen nach
       den Nummern 30, 34, 801, 806, 807, 816, 817 und/oder 835
       nicht berechnungsfaehig.
      5Symptombezogene Untersuchung                                    80    9,12
                                            -8-
     
                                                                             

Nummer                          Leistung                            Punktzahl Gebuehr
                                                                               in DM
      Die Leistung nach Nummer 5 ist neben den Leistungen nach
      den Nummern 6 bis 8 nicht berechnungsfaehig.
     6Vollstaendige koerperliche Untersuchung mindestens eines
      der folgenden Organsysteme: alle Augenabschnitte, der
      gesamte HNO-Bereich, das stomatognathe System, die Nieren
      und ableitenden Harnwege (bei Maennern auch gegebenenfalls
      einschliesslich der maennlichen Geschlechtsorgane) oder
      Untersuchung zur Erhebung eines vollstaendigen Gefaessstatus
      - gegebenenfalls einschliesslich Dokumentation -                     100   11,40
      Die vollstaendige koerperliche Untersuchung eines
      Organsystem nach der Leistung nach Nummer 6 beinhaltet
      insbesondere:
      - bei den Augen: beidseitige Inspektion des aeusseren
      Auges, beidseitige Untersuchung der vorderen und
      mittleren Augenabschnitte sowie des Augenhintergrunds;
      - bei dem HNO-Bereich: Inspektion der Nase, des
      Naseninnern, des Rachens, beider Ohren, beider aeusserer
      Gehoergaenge und beider Trommelfelle, Spiegelung des
      Kehlkopfs;
      - bei dem stomatognathen System: Inspektion der
      Mundhoehle, Inspektion und Palpation der Zunge und beider
      Kiefergelenke sowie vollstaendiger Zahnstatus;
      - bei den Nieren und ableitenden Harnwegen: Palpation der
      Nierenlager und des Unterbauchs, Inspektion des aeusseren
      Genitale sowie Digitaluntersuchung des Enddarms, bei
      Maennern zusaetzlich Digitaluntersuchung der Prostata,
      Pruefung der Bruchpforten sowie Inspektion und Palpation
      der Hoden und Nebenhoden;
      - bei dem Gefaessstatus: Palpation und gegebenenfalls
      Auskultation der Arterien an beiden Handgelenken,
      Ellenbeugen, Achseln, Fussruecken, Sprunggelenken,
      Kniekehlen, Leisten sowie der tastbaren Arterien an Hals
      und Kopf, Inspektion und gegebenenfalls Palpation der
      oberflaechlichen Bein-und Halsvenen.
      Die Leistung nach Nummer 6 ist neben den Leistungen nach
      den Nummern 5, 7 und/oder 8 nicht berechnungsfaehig.
     7Vollstaendige koerperliche Untersuchung mindestens eines
      der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan,
      die Stuetz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane,
      alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt
      (gegebenenfalls einschliesslich Nieren und ableitende
      Harnwege) - gegebenenfalls einschliesslich Dokumentation -           160   18,24
      Die vollstaendige koerperliche Untersuchung eines
      Organsystems nach der Leistung nach Nummer 7 beinhaltet
      insbesondere:
      - bei dem Hautorgan: Inspektion der gesamten Haut,
      Hautanhangsgebilde und sichtbaren Schleimhaeute,
      gegebenenfalls einschliesslich Pruefung des Dermographismus
      und Untersuchung mittels Glasspatel;
      - bei den Stuetz- und Bewegungsorganen: Inspektion,
      Palpation und orientierende Funktionspruefung der Gelenke
      und der Wirbelsaeule einschliesslich Pruefung der Reflexe;
      - bei den Brustorganen: Auskultation und Perkussion von
      Herz und Lunge sowie Blutdruckmessung;
      - bei den Bauchorganen: Palpation, Perkussion
      und Auskultation der Bauchorgane einschliesslich
      palpatorischer Pruefung der Bruchpforten und der
      Nierenlager;
      - bei dem weiblichen Genitaltrakt: bimanuelle
      Untersuchung der Gebaermutter und der Adnexe, Inspektion
                                           -9-
      
                                                                              

Nummer                           Leistung                            Punktzahl Gebuehr
                                                                                in DM
       des aeusseren Genitale, der Vagina und der Portio uteri,
       Digitaluntersuchung des Enddarms, gegebenenfalls
       Palpation der Nierenlager und des Unterbauchs.
       Die Leistung nach Nummer 7 ist neben den Leistungen nach
       den Nummern 5, 6 und/oder 8 nicht berechnungsfaehig.
      8Untersuchung zur Erhebung des Ganzkoerperstatus,
       gegebenenfalls einschliesslich Dokumentation                         260    29,64
       Der Ganzkoerperstatus beinhaltet die Untersuchung der
       Haut, der sichtbaren Schleimhaeute, der Brust- und
       Bauchorgane, der Stuetz- und Bewegungsorgane, sowie eine
       orientierende neurologische Untersuchung.
       Die Leistung nach Nummer 8 ist neben den Leistungen nach
       den Nummern 5, 6, 7 und/oder 800 nicht berechnungsfaehig.
     11Digitaluntersuchung des Mastdarms und/oder der Prostata               60    6,84
     15Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer
       und sozialer Massnahmen waehrend der kontinuierlichen
       ambulanten Betreuung eines chronisch Kranken                        300    34,20
       Die Leistung nach Nummer 15 darf nur einmal im
       Kalenderjahr berechnet werden.
       Neben der Leistung nach Nummer 15 ist die Leistung nach
       Nummer 4 im Behandlungsfall nicht berechnungsfaehig.
II.Zuschlaege zu Beratungen und Untersuchungen nach Nummer 1, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8

Allgemeine Bestimmungen
Die Zuschlaege nach den Buchstaben A bis D sowie K 1 sind nur mit dem einfachen
Gebuehrensatz berechnungsfaehig. Sie duerfen unabhaengig von der Anzahl und Kombination
der erbrachten Leistungen je Inanspruchnahme des Arztes nur einmal berechnet werden.
Neben den Zuschlaegen nach den Buchstaben A bis D sowie K 1 duerfen die Zuschlaege
nach den Buchstaben E bis J sowie K 2 nicht berechnet werden. Die Zuschlaege nach den
Buchstaben B bis D duerfen von Krankenhausaerzten nicht berechnet werden, es sei denn,
die Leistungen werden durch den liquidationsberechtigten Arzt oder seinen Vertreter
nach § 4 Abs. 2 Satz 3 erbracht.
Die Zuschlaege sind in der Rechnung unmittelbar im Anschluss an die zugrundeliegende
Leistung aufzufuehren.
A   Zuschlag fuer ausserhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen             70     7,98
    Der Zuschlag nach Buchstabe A ist neben den Zuschlaegen nach den
    Buchstaben B, C und/oder D nicht berechnungsfaehig.
    Der Zuschlag nach Buchstabe A ist fuer Krankenhausaerzte nicht
    berechnungsfaehig.
B   Zuschlag fuer in der Zeit zwischen 20 und 22 Uhr oder 6 und 8 Uhr
    ausserhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen                         180    20,52
C   Zuschlag fuer in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte
    Leistungen                                                              320    36,48
    Neben dem Zuschlag nach Buchstabe C ist der Zuschlag nach
    Buchstabe B nicht berechnungsfaehig.
D   Zuschlag fuer an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte
    Leistungen                                                              220    25,08
    Werden Leistungen innerhalb einer Sprechstunde an Samstagen
    erbracht, so ist der Zuschlag nach Buchstabe D nur mit dem halben
    Gebuehrensatz berechnungsfaehig.
    Werden Leistungen an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen zwischen 20
    und 8 Uhr erbracht, ist neben dem Zuschlag nach Buchstabe D ein
    Zuschlag nach Buchstabe B oder C berechnungsfaehig.
    Der Zuschlag nach Buchstabe D ist fuer Krankenhausaerzte im
    Zusammenhang mit zwischen 8 und 20 Uhr erbrachten Leistungen
    nicht berechnungsfaehig.
K 1 Zuschlag zu Untersuchungen nach Nummer 5, 6, 7 oder 8 bei Kindern
    bis zum vollendeten
    4. Lebensjahr                                                           120    13,68

                                            - 10 -
      
                                                                              

III. Spezielle Beratungen und Untersuchungen
    20 Beratungsgespraech in Gruppen von 4 bis 12 Teilnehmern
         im Rahmen der Behandlung von chronischen Krankheiten, je
         Teilnehmer und Sitzung (Dauer mindestens 50 Minuten)                    120    13,68
         Neben der Leistung nach Nummer 20 sind die Leistungen
         nach den Nummern 847, 862, 864, 871 und/oder 887 nicht
         berechnungsfaehig.
    21 Eingehende humangenetische Beratung, je angefangene halbe
         Stunde und Sitzung                                                      360    41,04
         Die Leistung nach Nummer 21 darf nur berechnet werden, wenn
         die Beratung in der Sitzung mindestens eine halbe Stunde
         dauert.
         Die Leistung nach Nummer 21 ist innerhalb eines halben
         Jahres nach Beginn des Beratungsfalls nicht mehr als viermal
         berechnungsfaehig.
         Neben der Leistung nach Nummer 21 sind die Leistungen nach
         den Nummern 1, 3, 4, 22 und 34 nicht berechnungsfaehig.
    22 Eingehende Beratung einer Schwangeren im Konfliktfall
         ueber die Erhaltung oder den Abbruch der Schwangerschaft
         - auch einschliesslich Beratung ueber soziale Hilfen,
         gegebenenfalls auch einschliesslich Beurteilung ueber das
         Vorliegen einer Indikation fuer einen nicht rechtswidrigen
         Schwangerschaftsabbruch -                                               300    34,20
         Neben der Leistung nach Nummer 22 sind die Leistungen nach
         Nummer 1, 3, 21 oder 34 nicht berechnungsfaehig.
    23 Erste Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft mit
         Bestimmung des Geburtstermins - einschliesslich Erhebung der
         Anamnese und Anlegen des Mutterpasses sowie Beratung der
         Schwangeren ueber die Mutterschaftsvorsorge, einschliesslich
         Haemoglobinbestimmung -                                                  300    34,20
         Neben der Leistung nach Nummer 23 sind die Leistungen nach
         den Nummern 1, 3, 5, 7 und/oder 3550 nicht berechnungsfaehig.
    24 Untersuchung im Schwangerschaftsverlauf -einschliesslich
         Beratung und Bewertung der Befunde, gegebenenfalls auch im
         Hinblick auf Schwangerschaftsrisiken -                                  200    22,80
         Neben der Leistung nach Nummer 24 sind die Leistungen nach
         den Nummern 1, 3, 5 und/oder 7 nicht berechnungsfaehig.
    25 Neugeborenen-Erstuntersuchung - gegebenenfalls einschliesslich
         Beratung der Bezugsperson(en) -                                         200    22,80
         Neben der Leistung nach Nummer 25 sind die Leistungen
         nach den Nummern 1, 3, 4, 5, 6, 7 und/oder 8 nicht
         berechnungsfaehig.
    26 Untersuchung zur Frueherkennung von Krankheiten bei einem Kind
         bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (Erhebung der Anamnese,
         Feststellung der Koerpermasse, Untersuchung von Nervensystem,
         Sinnesorganen, Skelettsystem, Haut, Brust-, Bauch- und
         Geschlechtsorganen) - gegebenenfalls einschliesslich Beratung
         der Bezugsperson(en) -                                                  450    51,30
         Die Leistung nach Nummer 26 ist ab dem vollendeten 2.
         Lebensjahr je Kalenderjahr hoechstens einmal berechnungsfaehig.
         Neben der Leistung nach Nummer 26 sind die Leistungen
         nach den Nummern 1, 3, 4, 5, 6, 7 und/oder 8 nicht
         berechnungsfaehig.
    27 Untersuchung einer Frau zur Frueherkennung von
         Krebserkrankungen der Brust, des Genitales, des Rektums
         und der Haut - einschliesslich Erhebung der Anamnese,
         Abstrichentnahme zur zytologischen Untersuchung, Untersuchung
         auf Blut im Stuhl und Urinuntersuchung auf Eiweiss, Zucker und
         Erythrozyten, einschliesslich Beratung -                                 320    36,48
         Mit der Gebuehr sind die Kosten fuer Untersuchungsmaterialien
         abgegolten.


                                            - 11 -
 
                                                                         

     Neben der Leistung nach Nummer 27 sind die Leistungen nach
     den Nummern 1, 3, 5, 6, 7, 8 297, 3500, 3511, 3650 und/oder
     3652 nicht berechnungsfaehig.
28   Untersuchung eines Mannes zur Frueherkennung von
     Krebserkrankungen des Rektums, der Prostata, des aeusseren
     Genitales und der Haut - einschliesslich Erhebung der
     Anamnese, Urinuntersuchung auf Eiweiss, Zucker und
     Erythrozyten sowie Untersuchung auf Blut im Stuhl,
     einschliesslich Beratung -                                              280    31,92
     Mit der Gebuehr sind die Kosten fuer Untersuchungsmaterialien
     abgegolten.
     Neben der Leistung nach Nummer 28 sind die Leistungen nach
     den Nummern 1, 3, 5, 6, 7, 8, 11, 3500, 3511, 3650 und/oder
     3652 nicht berechnungsfaehig.
29   Gesundheitsuntersuchung zur Frueherkennung von Krankheiten bei
     einem Erwachsenen - einschliesslich Untersuchung zur Erhebung
     des vollstaendigen Status (Ganzkoerperstatus), Eroerterung
     des individuellen Risikoprofils und verhaltensmedizinischer
     orientierter Beratung -                                                440    50,16
     Neben der Leistung nach Nummer 29 sind die Leistungen nach
     den Nummern 1, 3, 5, 6, 7 und/oder 8 nicht berechnungsfaehig.
30   Erhebung der homoeopathischen Erstanamnese mit einer
     Mindestdauer von einer Stunde nach biographischen und
     homoeopathischindividuellen Gesichtspunkten mit schriftlicher
     Aufzeichnung zur Einleitung einer homoeopathischen
     Behandlung -einschliesslich homoeopathischer Repertorisation
     und Gewichtung der charakteristischen psychischen,
     allgemeinen und lokalen Zeichen und Symptome des jeweiligen
     Krankheitsfalls, unter Beruecksichtigung der Modalitaeten,
     Alternanzen, Kausal- und Begleitsymptome, zur Auffindung des
     homoeopathischen Einzelmittels, einschliesslich Anwendung und
     Auswertung standardisierter Fragebogen -                               900   102,60
     Dauert die Erhebung einer homoeopathischen Erstanamnese bei
     einem Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr weniger als
     eine Stunde, mindestens aber eine halbe Stunde, kann die
     Leistung nach Nummer 30 bei entsprechender Begruendung mit der
     Haelfte der Gebuehr berechnet werden.
     Die Leistung nach Nummer 30 ist innerhalb von einem Jahr nur
     einmal berechnungsfaehig.
     Neben der Leistung nach Nummer 30 sind die Leistungen nach
     den Nummern 1, 3 und/oder 34 nicht berechnungsfaehig.
31   Homoeopathische Folgeanamnese mit einer Mindestdauer von
     30 Minuten unter laufender Behandlung nach den Regeln
     der Einzelmittelhomoeopathie zur Beurteilung des Verlaufs
     und Feststellung des weiteren Vorgehens - einschliesslich
     schriftlicher Aufzeichnungen -                                         450    51,30
     Die Leistung nach Nummer 31 ist innerhalb von sechs Monaten
     hoechstens dreimal berechnungsfaehig.
     Neben der Leistung nach Nummer 31 sind die Leistungen nach
     den Nummern 1, 3, 4, 30 und/oder 34 nicht berechnungsfaehig.
32   Untersuchung nach den §§ 32 bis 35 und 42 des
     Jugendarbeitsschutzgesetzes (Eingehende, das gewoehnliche
     Mass uebersteigende Untersuchung - einschliesslich einfacher
     Seh-, Hoer- und Farbsinnpruefung -; Urinuntersuchung auf
     Eiweiss, Zucker und Erythrozyten; Beratung des Jugendlichen;
     schriftliche gutachtliche Aeusserung; Mitteilung fuer die
     Personensorgeberechtigten; Bescheinigung fuer den Arbeitgeber)          400    45,60
33   Strukturierte Schulung einer Einzelperson mit einer
     Mindestdauer von 20 Minuten (bei Diabetes, Gestationsdiabetes
     oder Zustand nach Pankreatektomie) - einschliesslich
     Evaluation zur Qualitaetssicherung unter diabetologischen
     Gesichtspunkten zum Erlernen und Umsetzen des                          300    34,20

                                       - 12 -
     
                                                                             

         Behandlungsmanagements, einschliesslich der Auswertung eines
         standardisierten Fragebogens -
         Die Leistung nach Nummer 33 ist innerhalb von einem Jahr
         hoechstens dreimal berechnungsfaehig.
         Neben der Leistung nach Nummer 33 sind die Leistungen nach
         den Nummern 1, 3, 15, 20, 847, 862, 864, 871 und/oder 887
         nicht berechnungsfaehig.
    34   Eroerterung (Dauer mindestens 20 Minuten) der Auswirkungen
         einer Krankheit auf die Lebensgestaltung in unmittelbarem
         Zusammenhang mit der Feststellung oder erheblichen
         Verschlimmerung einer nachhaltig lebensveraendernden oder
         lebensbedrohenden Erkrankung - gegebenenfalls einschliesslich
         Planung eines operativen Eingriffs und Abwaegung seiner
         Konsequenzen und Risiken -, einschliesslich Beratung -
         gegebenenfalls unter Einbeziehung von Bezugspersonen -                 300    34,20
         Die Leistung nach Nummer 34 ist innerhalb von 6 Monaten
         hoechstens zweimal berechnungsfaehig.
         Neben der Leistung nach Nummer 34 sind die Leistungen nach
         den Nummern 1, 3, 4, 15 und/oder 30 nicht berechnungsfaehig.

IV. Visiten, Konsiliartaetigkeit, Besuche, Assistenz
    45 Visite im Krankenhaus                                                     70         7,98
        Die Leistung nach Nummer 45 ist neben anderen Leistungen des
        Abschnitts B nicht berechnungsfaehig.
        Werden zu einem anderen Zeitpunkt an demselben Tag andere
        Leistungen des Abschnitts B erbracht, so koennen diese mit
        Angabe der Uhrzeit fuer die Visite und die anderen Leistungen
        aus Abschnitt B berechnet werden.
        Anstelle oder neben der Visite im Krankenhaus sind die
        Leistungen nach den Nummern 1, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 15, 48, 50
        und/oder 51 nicht berechnungsfaehig.
        Wird mehr als eine Visite an demselben Tag erbracht, kann
        fuer die ueber die erste Visite hinausgehenden Visiten nur die
        Leistung nach Nummer 46 berechnet werden.
        Die Leistung nach Nummer 45 ist nur berechnungsfaehig,
        wenn diese durch einen liquidationsberechtigten Arzt des
        Krankenhauses oder dessen staendigen aerztlichen Vertreter
        persoenlich erbracht wird.
    46 Zweitvisite im Krankenhaus                                                50         5,70
        Die Leistung nach Nummer 46 ist neben anderen Leistungen des
        Abschnitts B nicht berechnungsfaehig.
        Werden zu einem anderen Zeitpunkt an demselben Tag andere
        Leistungen des Abschnitts B erbracht, so koennen diese mit
        Angabe der Uhrzeit fuer die Visite und die anderen Leistungen
        aus Abschnitt B berechnet werden.
        Anstelle oder neben der Zweitvisite im Krankenhaus sind die
        Leistungen nach den Nummern 1, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 15, 45, 48,
        50 und/oder 51 nicht berechnungsfaehig.
        Mehr als zwei Visiten duerfen nur berechnet werden, wenn sie
        durch die Beschaffenheit des Krankheitsfalls geboten waren
        oder verlangt wurden. Wurde die Visite verlangt, muss dies in
        der Rechnung angegeben werden.
        Die Leistung nach Nummer 46 ist nur berechnungsfaehig,
        wenn diese durch einen liquidationsberechtigten Arzt des
        Krankenhauses oder dessen staendigen aerztlichen Vertreter
        persoenlich erbracht wird.
    48 Besuch eines Patienten auf einer Pflegestation (z.B. in
        Alten- oder Pflegeheimen - bei regelmaessiger Taetigkeit des
        Arztes auf der Pflegestation zu vorher vereinbarten Zeiten -            120    13,68
        Die Leistung nach Nummer 48 ist neben den Leistungen nach den
        Nummern 1, 50, 51 und/oder 52 nicht berechnungsfaehig.


                                           - 13 -
 
                                                                         

50   Besuch, einschliesslich Beratung und symptombezogene
     Untersuchung                                                           320    36,48
     Die Leistung nach Nummer 50 darf anstelle oder neben einer
     Leistung nach Nummer 45 oder 46 nicht berechnet werden.
     Neben der Leistung nach Nummer 50 sind die Leistungen nach
     den Nummern 1, 5, 48 und/oder 52 nicht berechnungsfaehig.
51   Besuch eines weiteren Kranken in derselben haeuslichen
     Gemeinschaft in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit
     der Leistung nach Nummer 50 - einschliesslich Beratung und
     symptombezogener Untersuchung -                                        250    28,50
     Die Leistung nach Nummer 51 darf anstelle oder neben einer
     Leistung nach Nummer 45 oder 46 nicht berechnet werden.
     Neben der Leistung nach Nummer 51 sind die Leistungen nach
     den Nummern 1, 5, 48 und/oder 52 nicht berechnungsfaehig.
52   Aufsuchen eines Patienten ausserhalb der Praxisraeume oder des
     Krankenhauses durch nichtaerztliches Personal im Auftrag des
     niedergelassenen Arztes (z.B. zur Durchfuehrung von kapillaren
     oder venoesen Blutentnahmen, Wundbehandlungen, Verbandwechsel,
     Katheterwechsel)                                                       100    11,40
     Die Pauschalgebuehr nach Nummer 52 ist nur mit dem einfachen
     Gebuehrensatz berechnungsfaehig.
     Sie ist nicht berechnungsfaehig, wenn das nichtaerztliche
     Personal den Arzt begleitet.
     Wegegeld ist daneben nicht berechnungsfaehig.
55   Begleitung eines Patienten durch den behandelnden Arzt
     zur unmittelbar notwendigen stationaeren Behandlung -
     gegebenenfalls einschliesslich organisatorischer Vorbereitung
     der Krankenhausaufnahme -                                              500    57,--
     Neben der Leistung nach Nummer 55 sind die Leistungen nach
     den Nummern 56, 60 und/oder 833 nicht berechnungsfaehig.
56   Verweilen, ohne Unterbrechung und ohne Erbringung anderer
     aerztlicher Leistungen -wegen Erkrankung erforderlich -, je
     angefangene halbe Stunde                                               180    20,52
     Die Verweilgebuehr darf nur berechnet werden, wenn der Arzt
     nach der Beschaffenheit des Krankheitsfalls mindestens eine
     halbe Stunde verweilen muss und waehrend dieser Zeit keine
     aerztliche(n) Leistung(en) erbringt. Im Zusammenhang mit dem
     Beistand bei einer Geburt darf die Verweilgebuehr nur fuer ein
     nach Ablauf von zwei Stunden notwendiges weiteres Verweilen
     berechnet werden.
60   Konsiliarische Eroerterung zwischen zwei oder mehr
     liquidationsberechtigten Aerzten, fuer jeden Arzt                        120    13,68
     Die Leistung nach Nummer 60 darf nur berechnet werden, wenn
     sich der liquidierende Arzt zuvor oder in unmittelbarem
     zeitlichen Zusammenhang mit der konsiliarischen Eroerterung
     persoenlich mit dem Patienten und dessen Erkrankung befasst
     hat.
     Die Leistung nach Nummer 60 darf auch dann berechnet werden,
     wenn die Eroerterung zwischen einem liquidationsberechtigten
     Arzt und dem staendigen persoenlichen aerztlichen Vertreter
     eines anderen liquidationsberechtigten Arztes erfolgt.
     Die Leistung nach Nummer 60 ist nicht berechnungsfaehig, wenn
     die Aerzte Mitglieder derselben Krankenhausabteilung oder
     derselben Gemeinschaftspraxis oder einer Praxisgemeinschaft
     von Aerzten gleicher oder aehnlicher Fachrichtung (z.B.
     praktischer Arzt und Allgemeinarzt, Internist und praktischer
     Arzt) sind. Sie ist nicht berechnungsfaehig fuer routinemaessige
     Besprechungen (z.B. Roentgenbesprechung, Klinik- oder
     Abteilungskonferenz, Team- oder Mitarbeiterbesprechung,
     Patientenuebergabe).
61   Beistand bei der aerztlichen Leistung eines anderen Arztes
     (Assistenz), je angefangene halbe Stunde                               130    14,82

                                       - 14 -
       
                                                                               

          Die Leistung nach Nummer 61 ist neben anderen Leistungen
          nicht berechnungsfaehig.
          Die Nummer 61 gilt nicht fuer Aerzte, die zur Ausfuehrung einer
          Narkose hinzugezogen werden.
          Die Leistung nach Nummer 61 darf nicht berechnet werden,
          wenn die Assistenz durch nicht liquidationsberechtigte Aerzte
          erfolgt.
      62 Zuziehung eines Assistenten bei operativen belegaerztlichen
          Leistungen oder bei ambulanter Operation durch
          niedergelassene Aerzte, je angefangene halbe Stunde                      150      17,10
          Wird die Leistung nach Nummer 62 berechnet, kann der
          assistierende Arzt die Leistung nach Nummer 61 nicht
          berechnen.
V.    Zuschlaege zu den Leistungen nach den Nummern 45 bis 62

Allgemeine Bestimmungen
Die Zuschlaege nach den Buchstaben E bis J sowie K 2 sind nur mit dem einfachen
Gebuehrensatz berechnungsfaehig. Abweichend hiervon sind die Zuschlaege nach den
Buchstaben E bis H neben der Leistung nach Nummer 51 nur mit dem halben Gebuehrensatz
berechnungsfaehig. Im Zusammenhang mit Leistungen nach den Nummern 45 bis 55 und
60 duerfen die Zuschlaege unabhaengig von der Anzahl und Kombination der erbrachten
Leistungen je Inanspruchnahme des Arztes nur einmal berechnet werden. Neben den
Zuschlaegen nach den Buchstaben E bis J sowie K 2 duerfen die Zuschlaege nach den
Buchstaben A bis D sowie K 1 nicht berechnet werden.
Die Zuschlaege sind in der Rechnung unmittelbar im Anschluss an die zugrundeliegende
Leistung aufzufuehren.
E   Zuschlag fuer dringend angeforderte und unverzueglich erfolgte
    Ausfuehrung                                                              160    18,24
    Der Zuschlag nach Buchstabe E ist neben Leistungen nach den
    Nummern 45 und/oder 46 nicht berechnungsfaehig, es sei denn, die
    Visite wird durch einen Belegarzt durchgefuehrt. Der Zuschlag nach
    Buchstabe E ist neben Zuschlaegen nach den Buchstaben F, G und/
    oder H nicht berechnungsfaehig.
F   Zuschlag fuer in der Zeit von 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr
    erbrachte Leistungen                                                    260    29,64
    Der Zuschlag nach Buchstabe F ist neben den Leistungen nach den
    Nummern 45, 46, 48 und 52 nicht berechnungsfaehig.
G   Zuschlag fuer in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte
    Leistungen                                                              450    51,30
    Der Zuschlag nach Buchstabe G ist neben den Leistungen nach den
    Nummern 45, 46, 48 und 52 nicht berechnungsfaehig.
    Neben dem Zuschlag nach Buchstabe G ist der Zuschlag nach
    Buchstabe F nicht berechnungsfaehig.
H   Zuschlag fuer an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte
    Leistungen                                                              340    38,76
    Werden Leistungen an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen zwischen 20
    und 8 Uhr erbracht, darf neben dem Zuschlag nach Buchstabe H ein
    Zuschlag nach Buchstabe F oder G berechnet werden.
    Der Zuschlag nach Buchstabe H ist neben den Leistungen nach den
    Nummern 45, 46, 48 und 52 nicht berechnungsfaehig.
J   Zuschlag zur Visite bei Vorhalten eines vom Belegarzt zu
    verguetenden aerztlichen Bereitschaftsdienstes, je Tag                     80     9,12
K 2 Zuschlag zu den Leistungen nach Nummer 45, 46, 48, 50, 51, 55
    oder 56 bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr                   120    13,68

VI.   Berichte, Briefe
      70 Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis,
          Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung                                 40           4,56
      75 Ausfuehrlicher schriftlicher Krankheits- und
          Befundbericht (einschliesslich Angaben zur Anamnese,
          zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und
          gegebenenfalls zur Therapie)                                    130        14,82

                                             - 15 -
      
                                                                              

         Die Befundmitteilung oder der einfache Befundbericht
         ist mit der Gebuehr fuer die zugrundeliegende Leistung
         abgegolten.
     76 Schriftlicher Diaetplan, individuell fuer den einzelnen
         Patienten aufgestellt                                            70         7,98
     77 Schriftliche, individuelle Planung und Leitung
         einer Kur mit diaetetischen, balneologischen und/oder
         klimatherapeutischen Massnahmen unter Einbeziehung
         gesundheitserzieherischer Aspekte                               150        17,10
         Die Leistung nach Nummer 77 ist fuer eine im zeitlichen
         Zusammenhang durchgefuehrte Kur unabhaengig von deren
         Dauer nur einmal berechnungsfaehig.
     78 Behandlungsplan fuer die Chemotherapie und/oder
         schriftlicher Nachsorgeplan fuer einen tumorkranken
         Patienten, individuell fuer den einzelnen Patienten
         aufgestellt                                                     180        20,52
     80 Schriftliche gutachtliche Aeusserung                               300        34,20
     85 Schriftliche gutachtliche Aeusserung mit einem das
         gewoehnliche Mass uebersteigenden Aufwand -gegebenenfalls
         mit wissenschaftlicher Begruendung -, je angefangene
         Stunde Arbeitszeit                                              500        57,--
     90 Schriftliche Feststellung ueber das Vorliegen
         oder Nichtvorliegen einer Indikation fuer einen
         Schwangerschaftsabbruch                                         120        13,68
     95 Schreibgebuehr, je angefangene DIN A4-Seite                        60         6,84
     96 Schreibgebuehr, je Kopie                                            3         0,34
         Die Schreibgebuehren nach den Nummern 95 und 96
         sind nur neben den Leistungen nach den Nummern 80,
         85 und 90 und nur mit dem einfachen Gebuehrensatz
         berechnungsfaehig.
VII. Todesfeststellung

Allgemeine Bestimmung
Begibt sich der Arzt zur Erbringung einer oder mehrerer Leistungen nach den Nummern 100
bis 107 ausserhalb seiner Arbeitsstaette (Praxis oder Krankenhaus) oder seiner Wohnung,
kann er fuer die zurueckgelegte Wegstrecke Wegegeld nach § 8 berechnen.
    100      Untersuchung eines Toten - einschliesslich
             Feststellung des Todes und Ausstellung des
             Leichenschauscheines -                                  250       28,50
    102      Entnahme einer Koerperfluessigkeit bei einem Toten        150       17,10
    104      Bulbusentnahme bei einem Toten                          250       28,50
    105      Hornhautentnahme aus einem Auge bei einem Toten         230       26,22
    107      Entnahme eines Herzschrittmachers bei einem Toten       220       25,08
C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
I. Anlegen von Verbaenden

Allgemeine Bestimmungen
Wundverbaende nach Nummer 200, die im Zusammenhang mit einer operativen Leistung
(auch Aetzung, Fremdkoerperentfernung), Punktion, Infusion, Transfusion oder Injektion
durchgefuehrt werden, sind Bestandteil dieser Leistung.
200      Verband - ausgenommen Schnell- und Spruehverbaende, Augen-,
         Ohrenklappen oder Dreiecktuecher -                                   45     5,13
201      Redressierender Klebeverband des Brustkorbs oder
         dachziegelfoermiger Klebeverband - ausgenommen Nabelverband -        65     7,41
204      Zirkulaerer Verband des Kopfes oder des Rumpfes (auch
         als Wundverband); stabilisierender Verband des Halses,
         des Schulter- oder Hueftgelenks oder einer Extremitaet
         ueber mindestens zwei grosse Gelenke; Schanz'scher
         Halskrawattenverband; Kompressionsverband                           95    10,83
206      Tape-Verband eines kleinen Gelenks                                  70     7,98
207      Tape-Verband eines grossen Gelenks oder Zinkleimverband             100    11,40
208      Staerke- oder Gipsfixation, zusaetzlich zu einem Verband              30     3,42

                                            - 16 -
      
                                                                              

209     Grossflaechiges Auftragen von Externa (z.B. Salben, Cremes,
        Puder, Lotionen, Loesungen) zur Behandlung von Hautkrankheiten
        mindestens einer Koerperregion (Extremitaet, Kopf, Brust,
        Bauch, Ruecken), je Sitzung                                               150    17,10
210     Kleiner Schienenverband - auch als Notverband bei Frakturen -             75     8,55
211     Kleiner Schienenverband - bei Wiederanlegung derselben,
        gegebenenfalls auch veraenderten Schiene -                                 60         6,84
212     Schienenverband mit Einschluss von mindestens zwei grossen
        Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie-, Fussgelenk) -
        auch als Notverband bei Frakturen -                                      160    18,24
213     Schienenverband mit Einschluss von mindestens zwei grossen
        Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie-, Fussgelenk) -
        bei Wiederanlegung derselben, gegebenenfalls auch veraenderten
        Schiene -                                                                100    11,40
214     Abduktionsschienenverband - auch mit Staerke- oder
        Gipsfixation -                                                           240    27,36
217     Streckverband                                                            230    26,22
218     Streckverband mit Nagel- oder Drahtextension                             660    75,24
225     Gipsfingerling                                                            70     7,98
227     Gipshuelse mit Gelenkschienen                                             300    34,20
228     Gipsschienenverband oder Gipspantoffel                                   190    21,66
229     Gipsschienenverband - bei Wiederanlegung derselben,
        gegebenenfalls auch veraenderten Schiene -                                130    14,82
230     Zirkulaerer Gipsverband - gegebenenfalls als Gipstutor -                  300    34,20
231     Zirkulaerer Gehgipsverband des Unterschenkels                             360    41,04
232     Zirkulaerer Gipsverband mit Einschluss von mindestens zwei
        grossen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie-,
        Sprunggelenk)                                                            430    49,02
235     Zirkulaerer Gipsverband des Halses einschliesslich Kopfstuetze -
        auch mit Schulterguertel -                                                750    85,50
236     Zirkulaerer Gipsverband des Rumpfes                                       940   107,16
237     Gips- oder Gipsschienenverband mit Einschluss von mindestens
        zwei grossen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie-,
        Fussgelenk)                                                               370    42,18
238     Gipsschienenverband mit Einschluss von mindestens zwei grossen
        Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie-, Fussgelenk) -
        bei Wiederanlegung derselben, gegebenenfalls auch veraenderten
        Schiene -                                                                200    22,80
239     Gipsverband fuer Arm mit Schulter oder Bein mit Beckenguertel              750    85,50
240     Gipsbett oder Nachtschale fuer den Rumpf                                  940   107,16
245     Quengelverband zusaetzlich zum jeweiligen Gipsverband                     110    12,54
246     Abnahme des zirkulaeren Gipsverbands                                      150    17,10
247     Fensterung, Spaltung, Schieneneinsetzung, Anlegung eines
        Gehbuegels oder einer Abrollsohle bei einem nicht an demselben
        Tag angelegten Gipsverband                                               110    12,54

II.Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen, Implantation,
   Abstrichentnahmen

Allgemeine Bestimmungen
Die Leistungen nach den Nummern 252 bis 258 und 261 sind nicht mehrfach
berechnungsfaehig, wenn anstelle einer Mischung mehrere Arzneimittel bei liegender
Kanuele im zeitlichen Zusammenhang nacheinander verabreicht werden.
Die Leistungen nach den Nummern 270, 273 bis 281, 283, 286 sowie 287 koennen jeweils
nur einmal je Behandlungstag berechnet werden. Die Leistungen nach Nummer 271 oder 272
sind je Gefaesszugang einmal, insgesamt jedoch nicht mehr als zweimal je Behandlungstag
berechnungsfaehig. Die zweimalige Berechnung der Leistungen nach den Nummern 271 oder
272 setzt gesonderte Punktionen verschiedener Blutgefaesse voraus.
Gegebenenfalls erforderliche Gefaesspunktionen sind Bestandteil der Leistungen nach den
Nummern 270 bis 287 und mit den Gebuehren abgegolten.
Die Leistungen nach den Nummern 271 bis 276 sind nicht nebeneinander berechnungsfaehig.


                                            - 17 -
       
                                                                               

250      Blutentnahme mittels Spritze, Kanuele oder Katheter
         aus der Vene                                                         40              4,56
250a     Kapillarblutentnahme bei Kindern bis zum vollendeten
         8. Lebensjahr                                                        40              4,56
251      Blutentnahme mittels Spritze oder Kanuele aus der
         Arterie                                                              60              6,84
252      Injektion, subkutan, submukoes, intrakutan oder
         intramuskulaer                                                        40          4,56
253      Injektion, intravenoes                                                70          7,98
254      Injektion, intraarteriell                                            80          9,12
255      Injektion, intraartikulaer oder perineural                            95         10,83
256      Injektion in den Periduralraum                                      185         21,09
257      Injektion in den Subarachnoidalraum                                 400         45,60
258      Injektion, intraaortal oder intrakardial -
         ausgenommen bei liegendem Aorten- oder Herzkatheter
         -                                                                   180         20,52
259      Legen eines Periduralkatheters - in Verbindung mit
         der Anlage eines subkutanen Medikamentenreservoirs -                600         68,40
260      Legen eines arteriellen Katheters oder eines
         zentralen Venenkatheters - einschliesslich Fixation -                200         22,80
         Die Leistung nach Nummer 260 ist neben Leistungen
         nach den Nummern 355 bis 361, 626 bis 632 und/oder
         648 nicht berechnungsfaehig.
261      Einbringung von Arzneimitteln in einen parenteralen
         Katheter                                                             30              3,42
         Die Leistung nach Nummer 261 ist im Zusammenhang
         mit einer Anaesthesie/Narkose nicht berechnungsfaehig
         fuer die Einbringung von Anaesthetika,
         Anaesthesieadjuvantien und Anaesthesieantidoten.
         Wird die Leistung nach Nummer 261 im Zusammenhang
         mit einer Anaesthesie/Narkose berechnet, ist das
         Medikament in der Rechnung anzugeben.
262      Transfemorale Blutentnahme mittels Katheter aus dem
         Bereich der Nierenvene(n)                                           450         51,30
263      Subkutane Hyposensibilisierungsbehandlung
         (Desensibilisierung), je Sitzung                                     90         10,26
264      Injektions- und/oder Infiltrationsbehandlung der
         Prostata, je Sitzung                                                120         13,68
265      Auffuellung eines subkutanen Medikamentenreservoirs
         oder Spuelung eines Ports, je Sitzung                                 60          6,84
265a     Auffuellung eines Hautexpanders, je Sitzung                           90         10,26
266      Intrakutane Reiztherapie (Quaddelbehandlung), je
         Sitzung                                                              60              6,84
267      Medikamentoese Infiltrationsbehandlung im Bereich
         einer Koerperregion, auch paravertebrale oder
         perineurale oder perikapsulaere oder retrobulbaere
         Injektion und/oder Infiltration, je Sitzung                          80              9,12
268      Medikamentoese Infiltrationsbehandlung im Bereich
         mehrerer Koerperregionen (auch eine Koerperregion
         beidseitig), je Sitzung                                             130         14,82
269      Akupunktur (Nadelstich-Technik) zur Behandlung von
         Schmerzen, je Sitzung                                               200         22,80
269a     Akupunktur (Nadelstich-Technik) mit einer
         Mindestdauer von 20 Minuten zur Behandlung von
         Schmerzen, je Sitzung                                               350         39,90
         Neben der Leistung nach Nummer 269a ist die Leistung
         nach Nummer 269 nicht berechnungsfaehig.
270      Infusion, subkutan                                                   80          9,12
271      Infusion, intravenoes, bis zu 30 Minuten Dauer                       120         13,68
272      Infusion, intravenoes, von mehr als 30 Minuten Dauer                 180         20,52



                                             - 18 -
      
                                                                              

273     Infusion, intravenoes - gegebenenfalls mittels
        Nabelvenenkatheter oder in die Kopfvene -, bei einem
        Kind bis zum vollendeten 4. Lebensjahr                              180         20,52
        Die Leistungen nach den Nummern 271, 272 und
        273 sind im Zusammenhang mit einer Anaesthesie/
        Narkose nicht berechnungsfaehig fuer die Einbringung
        von Anaesthetika, Anaesthesieadjuvantien und
        Anaesthesieantidoten.
        Werden die Leistungen nach Nummer 271, 272 oder
        273 im Zusammenhang mit einer Anaesthesie/ Narkose
        berechnet, ist das Medikament in der Rechnung
        anzugeben.
274     Dauertropfinfusion, intravenoes, von mehr als 6
        Stunden Dauer - gegebenenfalls einschliesslich
        Infusionsplan und Bilanzierung -                                    320         36,48
        Neben der Leistung nach Nummer 274 sind die
        Leistungen nach den Nummern 271 bis 273, 275 und/
        oder 276 nicht berechnungsfaehig.
275     Dauertropfinfusion von Zytostatika, von mehr als 90
        Minuten Dauer                                                       360         41,04
276     Dauertropfinfusion von Zytostatika, von mehr als 6
        Stunden Dauer                                                       540         61,56
277     Infusion, intraarteriell, bis zu 30 Minuten Dauer                   180         20,52
278     Infusion, intraarteriell, von mehr als 30 Minuten
        Dauer                                                               240         27,36
279     Infusion in das Knochenmark                                         180         20,52
280     Transfusion der ersten Blutkonserve (auch
        Frischblut) oder des ersten Blutbestandteilpraeparats
        - einschliesslich Identitaetssicherung im ABO-System
        (bedside-test) und Dokumentation der Konserven- bzw.
        ChargenNummer -                                                     330         37,62
        Die Infusion von Albumin oder von Praeparaten, die
        als einzigen Blutbestandteil Albumin enthalten,
        ist nicht nach der Leistung nach Nummer 280
        berechnungsfaehig.
281     Transfusion der ersten Blutkonserve (auch
        Frischblut) oder des ersten Blutbestandteilpraeparats
        bei einem Neugeborenen - einschliesslich
        Nabelvenenkatheterismus, Identitaetssicherung im
        ABO-System (bedside-test) und Dokumentation der
        Konserven- bzw. Chargen-Nummer -                                    450         51,30
        Die Infusion von Albumin oder von Praeparaten, die
        als einzigen Blutbestandteil Albumin enthalten,
        ist nicht nach der Leistung nach Nummer 281
        berechnungsfaehig.
282     Transfusion jeder weiteren Blutkonserve
        (auch Frischblut) oder jedes weiteren
        Blutbestandteilpraeparats im Anschluss an die
        Leistungen nach Nummer 280 oder 281 - einschliesslich
        Identitaetssicherung im ABO-System (bedside-test) und
        Dokumentation der Konserven- bzw. Chargen-Nummer -                  150         17,10
        Die Infusion von Albumin oder von Praeparaten, die
        als einzigen Blutbestandteil Albumin enthalten,
        ist nicht nach der Leistung nach Nummer 282
        berechnungsfaehig.
283     Infusion in die Aorta bei einem Neugeborenen mittels
        transumbilikalem Aortenkatheter - einschliesslich der
        Anlage des Katheters -                                              500         57,--
284     Eigenbluteinspritzung - einschliesslich Blutentnahme
        -                                                                    90         10,26



                                            - 19 -
      
                                                                              

285      Aderlass aus der Vene oder Arterie mit Entnahme von
         mindestens 200 Milliliter Blut - gegebenenfalls
         einschliesslich Verband -                                           110         12,54
286      Reinfusion der ersten Einheit (mindestens
         200 Milliliter) Eigenblut oder Eigenplasma -
         einschliesslich Identitaetssicherung im ABO-System
         (bedside-test) -                                                   220         25,08
286a     Reinfusion jeder weiteren Einheit (mindestens 200
         Milliliter) Eigenblut oder Eigenplasma im Anschluss
         an die Leistung nach der Nummer 286 - einschliesslich
         Identitaetssicherung im ABO-System (bedside-test) -                 100         11,40
287      Blutaustauschtransfusion (z.B. bei schwerster
         Intoxikation)                                                      800         91,20
288      Praeoperative Entnahme einer Einheit Eigenblut
         (mindestens 400 Milliliter) zur spaeteren
         Retransfusion bei Aufbewahrung als Vollblutkonserve
         - gegebenenfalls einschliesslich Konservierung -                    230         26,22
289      Praeoperative Entnahme einer Einheit Eigenblut
         (mindestens 400 Milliliter) zur spaeteren
         Retransfusion - einschliesslich Auftrennung des
         Patientenblutes in ein Erythrozytenkonzentrat
         und eine Frischplasmakonserve, Versetzen des
         Erythrozytenkonzentrats mit additiver Loesung und
         anschliessender Aufbewahrung bei +2 Grad C bis +6
         Grad C sowie Schockgefrieren des Frischplasmas und
         anschliessender Aufbewahrung bei -30 Grad C oder
         darunter -                                                         350         39,90
290      Infiltration gewebehaertender Mittel                                120         13,68
291      Implantation von Hormonpresslingen                                   70          7,98
297      Entnahme und Aufbereitung von Abstrichmaterial
         zur zytologischen Untersuchung - gegebenenfalls
         einschliesslich Fixierung -                                          45              5,13
         Mit der Gebuehr sind die Kosten abgegolten.
298      Entnahme und gegebenenfalls Aufbereitung von
         Abstrichmaterial zur mikrobiologischen Untersuchung
         - gegebenenfalls einschliesslich Fixierung -                         40              4,56
         Mit der Gebuehr sind die Kosten abgegolten.
III. Punktionen

Allgemeine Bestimmungen
Zum Inhalt der Leistungen fuer Punktionen gehoeren die damit im Zusammenhang stehenden
Injektionen, Instillationen, Spuelungen sowie Entnahmen z.B. von Blut, Liquor, Gewebe.
       300           Punktion eines Gelenks                              120       13,68
       301           Punktion eines Ellenbogen-, Knie- oder
                     Wirbelgelenks                                       160       18,24
       302           Punktion eines Schulter- oder Hueftgelenks           250       28,50
       303           Punktion einer Druese, eines Schleimbeutels,
                     Ganglions, Seroms, Hygroms, Haematoms oder
                     Abszesses oder oberflaechiger Koerperteile             80        9,12
       304           Punktion der Augenhoehle                             160       18,24
       305           Punktion der Liquorraeume (Subokzipital- oder
                     Lumbalpunktion)                                     350       39,90
       305a          Punktion der Liquorraeume durch die Fontanelle       250       28,50
       306           Punktion der Lunge - auch Abszess- oder
                     Kavernenpunktion in der Lunge -oder Punktion des
                     Gehirns bei vorhandener Trepanationsoeffnung         500       57,--
       307           Punktion des Pleuraraums oder der Bauchhoehle        250       28,50
       308           Gewebeentnahme aus der Pleura - gegebenenfalls
                     einschliesslich Punktion -                           350       39,90
       310           Punktion des Herzbeutels                            350       39,90
       311           Punktion des Knochenmarks - auch Sternalpunktion
                     -                                                   200       22,80

                                            - 20 -
      
                                                                              

       312           Knochenstanze - gegebenenfalls einschliesslich
                     Entnahme von Knochenmark -                               300        34,20
       314           Punktion der Mamma oder Punktion eines
                     Lymphknotens                                             120        13,68
       315           Punktion eines Organs (z.B. Leber, Milz, Niere,
                     Hoden)                                                   250        28,50
       316           Punktion des Douglasraums                                250        28,50
       317           Punktion eines Adnextumors - auch einschliesslich
                     Douglaspunktion -                                        350        39,90
       318           Punktion der Harnblase oder eines Wasserbruchs           120        13,68
       319           Punktion der Prostata oder Punktion der
                     Schilddruese                                              200        22,80
       321           Untersuchung von natuerlichen Gaengen oder
                     Fisteln mittels Sonde oder Einfuehrung eines
                     Fistelkatheters - gegebenenfalls einschliesslich
                     anschliessender Injektion oder Installation -              50            5,70
IV.    Kontrastmitteleinbringungen

Allgemeine Bestimmungen
Die zur Einbringung des Kontrastmittels erforderlichen Massnahmen wie Sondierungen,
Injektionen, Punktionen, Gefaesskatheterismus oder Probeinjektionen und gegebenenfalls
anschliessende Wundnaehte und Entfernung(en) des Kontrastmittels sind Bestandteile der
Leistungen und nicht gesondert berechnungsfaehig. Dies gilt auch fuer gegebenenfalls
notwendige Durchleuchtungen zur Kontrolle der Lage eines Katheters oder einer
Punktionsnadel.
     340    Einbringung des Kontrastmittels in die zerebralen und
            spinalen Liquorraeume                                         400       45,60
     344    Intravenoese Einbringung des Kontrastmittels mittels
            Injektion oder Infusion, bis zu 10 Minuten Dauer             100       11,40
     345    Intravenoese Einbringung des Kontrastmittels mittels
            Injektion oder Infusion, von mehr als 10 Minuten Dauer       130       14,82
     346    Intravenoese Einbringung des Kontrastmittels mittels
            Hochdruckinjektion                                           300       34,20
     347    Ergaenzung fuer jede weitere intravenoese
            Kontrastmitteleinbringung mittels Hochdruckinjektion
            bei bestehendem Zugang - im Zusammenhang mit der
            Leistung nach Nummer 346 -                                   150       17,10
     350    Intraarterielle Einbringung des Kontrastmittels              150       17,10
     351    Einbringung des Kontrastmittels zur Angiographie von
            Gehirnarterien, je Halsschlagader                            500       57,--
            Die Leistung nach Nummer 351 ist je Sitzung nicht mehr
            als zweimal berechnungsfaehig
     355    Herzkatheter-Einbringung(en) und anschliessende
            intrakardiale bzw. intraarterielle Einbringung(en)
            des Kontrastmittels mittels Hochdruckinjektion zur
            Darstellung des Herzens und der herznahen Gefaesse
            (Aorta ascendens, Arteria pulmonalis) -einschliesslich
            Roentgenkontrolle und fortlaufender EKG-Kontrolle -, je
            Sitzung                                                      600       68,40
            Die Leistung nach Nummer 355 ist neben den
            Leistungen nach den Nummern 626 und/oder 627 nicht
            berechnungsfaehig. Wird die Leistung nach Nummer 355 im
            zeitlichen Zusammenhang mit der Leistung nach Nummer
            360 erbracht, ist die Leistung nach Nummer 355 nur mit
            dem einfachen Gebuehrensatz berechnungsfaehig
     356    Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 355 bei
            Herzkatheter-Einbringung(en) zur Untersuchung sowohl
            des linken als auch des rechten Herzens ueber jeweils
            gesonderte Gefaesszugaenge waehrend einer Sitzung                400       45,60
            Die Leistung nach Nummer 356 ist neben den
            Leistungen nach den Nummern 626 und/oder 627 nicht
            berechnungsfaehig


                                            - 21 -
      
                                                                              

            Wird die Leistung nach Nummer 356 im zeitlichen
            Zusammenhang mit der Leistung nach Nummer 360 erbracht,
            ist die Leistung nach Nummer 356 nur mit dem einfachen
            Gebuehrensatz berechnungsfaehig
     357    Intraarterielle Einbringung(en) des Kontrastmittels
            ueber einen Katheter mittels Hochdruckinjektion zur
            Uebersichtsangiographie der Brust- und/oder Bauchaorta
            - einschliesslich Roentgenkontrolle und gegebenenfalls
            einschliesslich fortlaufender EKG-Kontrolle -, je
            Sitzung                                                           500        57,--
            Wird die Leistung nach Nummer 357 im Zusammenhang mit
            der Leistung nach Nummer 351 erbracht, ist die Leistung
            nach Nummer 357 nur mit dem einfachen Gebuehrensatz
            berechnungsfaehig
     360    Herzkatheter-Einbringung(en) und anschliessende
            intraarterielle Einbringung(en) des Kontrastmittels
            nach selektiver arterieller Katheterplazierung zur
            selektiven Koronarangiographie - einschliesslich
            Roentgenkontrolle und fortlaufender EKG-Kontrolle -, je
            Sitzung Die Leistung nach Nummer 360 kann je Sitzung
            nur einmal berechnet werden.                                     1000       114,--
            Die Leistung nach Nummer 360 ist neben den
            Leistungen nach den Nummern 626 und/oder 627 nicht
            berechnungsfaehig.
     361    Intraarterielle Einbringung(en) des Kontrastmittels
            nach erneuter Einbringung eines Herzkatheters zur
            Sondierung eines weiteren Gefaesses - im Anschluss an die
            Leistung nach Nummer 360 -                                        600        68,40
            Die Leistung nach Nummer 361 ist je Sitzung nicht mehr
            als zweimal berechnungsfaehig
     365    Einbringung des Kontrastmittels zur Lymphographie, je
            Extremitaet                                                        400        45,60
     368    Einbringung des Kontrastmittels zur Bronchographie                400        45,60
     370    Einbringung des Kontrastmittels zur Darstellung
            natuerlicher, kuenstlicher oder krankhaft entstandener
            Gaenge, Gangsysteme, Hohlraeume oder Fisteln -
            gegebenenfalls intraoperativ -                                    200        22,80
     372    Einbringung des Kontrastmittels in einen
            Zwischenwirbelraum                                                280        31,92
     373    Einbringung des Kontrastmittels in ein Gelenk                     250        28,50
     374    Einbringung des Kontrastmittels in den Duenndarm mittels
            im Duenndarm endender Sonde                                        150        17,10
V.   Impfungen und Testungen

Allgemeine Bestimmungen
1. Als Behandlungsfall gilt fuer die Behandlung derselben Erkrankung der Zeitraum eines
   Monats nach der jeweils ersten Inanspruchnahme des Arztes.
2. Erforderliche Nachbeobachtungen am Tag der Impfung oder Testung sind in den
   Leistungsansaetzen enthalten und nicht gesondert berechnungsfaehig.
3. Neben den Leistungen nach den Nummern 376 bis 378 sind die Leistungen nach den
   Nummern 1 und 2 und die gegebenenfalls erforderliche Eintragung in den Impfpass
   nicht berechnungsfaehig.
4. Mit den Gebuehren fuer die Leistungen nach den Nummern 380 bis 382, 385 bis 391 sowie
   395 und 396 sind die Kosten abgegolten.
5. Mit den Gebuehren fuer die Leistungen nach den Nummern 393, 394, 397 und 398 sind die
   Kosten fuer serienmaessig lieferbare Testmittel abgegolten.
       375    Schutzimpfung (intramuskulaer, subkutan) - gegebenenfalls
              einschliesslich Eintragung in den Impfpass -                        80           9,12
       376    Schutzimpfung (oral) - einschliesslich beratendem Gespraech
              -                                                                 80           9,12

                                            - 22 -
      
                                                                              

      377    Zusatzinjektion bei Parallelimpfung                                50           5,70
      378    Simultanimpfung (gleichzeitige passive und aktive Impfung
             gegen Wundstarrkrampf)                                            120       13,68
      380    Epikutantest, je Test (1. bis 30. Test je
             Behandlungsfall)                                                   30           3,42
      381    Epikutantest, je Test (31. bis 50. Test je
             Behandlungsfall)                                                   20           2,28
      382    Epikutantest, je Text (51. bis 100. Test je
             Behandlungsfall)                                                   15           1,71
             Mehr als 100 Epikutantests sind je Behandlungsfall nicht
             berechnungsfaehig.
      383    Kutane Testung (z.B. von Pirquet, Moro)                            30           3,42
      384    Tuberkulinstempeltest, Mendel-Mantoux-Test oder
             Stempeltest mit mehreren Antigenen (sog. Batterietests)            40           4,56
      385    Pricktest, je Test (1. bis 20. Test je Behandlungsfall)            45           5,13
      386    Pricktest, je Test (21. bis 40. Test je Behandlungsfall)           30           3,42
      387    Pricktest, je Test (41. bis 80. Test je Behandlungsfall)           20           2,28
             Mehr als 80 Pricktests sind je Behandlungsfall nicht
             berechnungsfaehig
      388    Reib-, Scratch- oder Skarifikationstest, je Test (bis zu
             10 Tests je Behandlungsfall)                                       35           3,99
      389    Reib-, Scratch- oder Skarifikationstest, jeder weitere
             Test                                                               25           2,85
      390    Intrakutantest, je Test (1. bis 20. Test je
             Behandlungsfall)                                                   60           6,84
      391    Intrakutantest, jeder weitere Test                                 40           4,56
             Mehr als 80 Intrakutantests sind je Behandlungsfall nicht
             berechnungsfaehig
      393    Beidseitiger nasaler oder konjunktivaler Provokationstest
             zur Ermittlung eines oder mehrerer ausloesender Allergene
             mit Einzeloder Gruppenextrakt, je Test                            100       11,40
      394    Hoechstwert fuer Leistungen nach Nummer 393, je Tag                 300       34,20
      395    Nasaler Schleimhautprovokationstest (auch beidseitig)
             mit mindestens dreimaliger apparativer Registrierung zur
             Ermittlung eines oder mehrerer ausloesender Allergene mit
             Einzel- oder Gruppenextrakt, je Test                              280       31,92
      396    Hoechstwert fuer Leistungen nach Nummer 395, je Tag                 560       63,84
      397    Bronchialer Provokationstest zur Ermittlung eines
             oder mehrerer ausloesender Allergene mit Einzel- oder
             Gruppenextrakt mit apparativer Registrierung, je Test             380       43,32
      398    Hoechstwert fuer Leistungen nach Nummer 397, je Tag                 760       86,64
      399    Oraler Provokationstest, auch Expositionstest
             bei Nahrungsmittel- oder Medikamentenallergien
             - einschliesslich Ueberwachung zur Erkennung von
             Schockreaktionen -                                                200       22,80
VI.   Sonographische Leistungen

Allgemeine Bestimmungen
1. Die Zuschlaege nach den Nummern 401 sowie 404 bis 406 sind nur mit dem einfachen
   Gebuehrensatz berechnungsfaehig.
2. Die Zuschlaege bzw. Leistungen nach den Nummern 401 bis 418 sowie 422 bis 424 sind
   je Sitzung jeweils nur einmal berechnungsfaehig.
3. Die Zuschlaege bzw. Leistungen nach den Nummern 410 bis 418 sind nicht nebeneinander
   berechnungsfaehig.
4. Die Leistungen nach den Nummern 422 bis 424 sind nicht nebeneinander
   berechnungsfaehig.
5. Mit den Gebuehren fuer die Zuschlaege bzw. Leistungen nach den Nummern 401 bis 424 ist
   die erforderliche Bilddokumentation abgegolten.
6. Als Organe im Sinne der Leistungen nach den Nummern 410 und 420 gelten neben den
   anatomisch definierten Organen auch der Darm, Gelenke als Funktionseinheiten sowie

                                            - 23 -
     
                                                                             

   Muskelgruppen, Lymphknoten und/oder Gefaesse einer Koerperregion. Als Organ gilt
   die jeweils untersuchte Koerperregion unabhaengig davon, ob nur Gefaesse oder nur
   Lymphknoten oder Gefaesse und Lymphknoten bzw. Weichteile untersucht werden. Die
   Darstellung des Darms gilt als eine Organuntersuchung unabhaengig davon, ob der
   gesamte Darm, mehrere Darmabschnitte oder nur ein einziger Darmabschnitt untersucht
   werden.
7. Die sonographische Untersuchung eines Organs erfordert die Differenzierung
   der Organstrukturen in mindestens zwei Ebenen und schliesst gegebenenfalls die
   Untersuchung unterschiedlicher Funktionszustaende und die mit der gezielten
   Organuntersuchung verbundene Darstellung von Nachbarorganen mit ein.

          401   Zuschlag zu den sonographischen Leistungen nach den
                Nummern 410 bis 418 bei zusaetzlicher Anwendung des
                Duplex-Verfahrens -gegebenenfalls einschliesslich
                Farbkodierung -                                              400        45,60
                Der Zuschlag nach Nummer 401 ist neben den Leistungen
                nach den Nummern 406, 422 bis 424, 644, 645, 649 und/
                oder 1754 nicht berechnungsfaehig.
          402   Zuschlag zu den sonographischen Leistungen bei
                transoesophagealer Untersuchung                               250        28,50
                Der Zuschlag nach Nummer 402 ist neben den Leistungen
                nach den Nummern 403 sowie 676 bis 692 nicht
                berechnungsfaehig.
          403   Zuschlag zu den sonographischen Leistungen bei
                transkavitaerer Untersuchung                                  150        17,10
                Der Zuschlag nach Nummer 403 ist neben den Leistungen
                nach den Nummern 402 sowie 676 bis 692 nicht
                berechnungsfaehig.
          404   Zuschlag zu doppler-sonographischen Leistungen bei
                zusaetzlicher Frequenzspektrumanalyse - einschliesslich
                graphischer oder Bilddokumentation -                         250        28,50
                Der Zuschlag nach Nummer 404 ist neben den Leistungen
                nach den Nummern 422, 423, 644, 645, 649 und/oder
                1754 nicht berechnungsfaehig.
          405   Zuschlag zu den Leistungen nach Nummer 415 oder 424 -
                bei zusaetzlicher Untersuchung mit cw-Doppler -               200        22,80
          406   Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 424 - bei
                zusaetzlicher Farbkodierung -                                 200        22,80
          408   Transluminale Sonographie von einem oder mehreren
                Blutgefaess(en) nach Einbringung eines Gefaesskatheters,
                je Sitzung                                                   200        22,80
          410   Ultraschalluntersuchung eines Organs                         200        22,80
                Das untersuchte Organ ist in der Rechnung anzugeben.
          412   Ultraschalluntersuchung des Schaedels bei einem
                Saeugling oder Kleinkind bis zum vollendeten 2.
                Lebensjahr                                                   280        31,92
          413   Ultraschalluntersuchung der Hueftgelenke bei einem
                Saeugling oder Kleinkind bis zum vollendeten 2.
                Lebensjahr                                                   280        31,92
          415   Ultraschalluntersuchung im Rahmen der
                Mutterschaftsvorsorge - gegebenenfalls einschliesslich
                Biometrie und Beurteilung der Organentwicklung -             300        34,20
          417   Ultraschalluntersuchung der Schilddruese                      210        23,94
          418   Ultraschalluntersuchung einer Brustdruese -
                gegebenenfalls einschliesslich der regionalen
                Lymphknoten -                                                210        23,94
          420   Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren
                Organen im Anschluss an eine der Leistungen nach den
                Nummern 410 bis 418, je Organ                                 80            9,12
                Die untersuchten Organe sind in der Rechnung
                anzugeben.


                                           - 24 -
       
                                                                               

                  Die Leistung nach Nummer 420 kann je Sitzung
                  hoechstens dreimal berechnet werden.
           422    Eindimensionale echokardiographische Untersuchung
                  mittels Time-Motion-Diagramm, mit Bilddokumentation
                  - gegebenenfalls einschliesslich gleichzeitiger EKG-
                  Kontrolle -                                                  200        22,80
           423    Zweidimensionale echokardiographische Untersuchung
                  mittels Real-Time-Verfahren (B-Mode), mit
                  Bilddokumentation -einschliesslich der Leistung nach
                  Nummer 422 -                                                 500        57,--
           424    Zweidimensionale doppler-echokardiographische
                  Untersuchung mit Bilddokumentation -einschliesslich
                  der Leistung nach Nummer 423 -(Duplex-Verfahren)             700        79,80
VII.       Intensivmedizinische und sonstige Leistungen
           427    Assistierte und/oder kontrollierte apparative
                  Beatmung durch Saug-Druck-Verfahren bei vitaler
                  Indikation, bis zu 12 Stunden Dauer                          150        17,10
           428    Assistierte und/oder kontrollierte apparative
                  Beatmung durch Saug-Druck-Verfahren bei vitaler
                  Indikation, bei mehr als 12 Stunden Dauer, je Tag            220        25,08
                  Neben den Leistungen nach den Nummern 427 und 428
                  sind die Leistungen nach den Nummern 462, 463 und/
                  oder 501 nicht berechnungsfaehig.
           429    Wiederbelebungsversuch - einschliesslich kuenstlicher
                  Beatmung und extrathorakaler indirekter Herzmassage,
                  gegebenenfalls einschliesslich Intubation -                   400        45,60
           430    Extra- oder intrathorakale Elektro-Defibrillation
                  und/oder -Stimulation des Herzens                            400        45,60
           431    Die Leistung nach Nummer 430 ist auch bei mehrfacher
                  Verabfolgung von Stromstoessen in engem zeitlichen
                  Zusammenhang zur Erreichung der Defibrillation nur
                  einmal berechnungsfaehig. Elektrokardioskopie im
                  Notfall                                                      100        11,40
           433    Ausspuelung des Magens - auch mit Sondierung der
                  Speiseroehre und des Magens und/oder Spuelung des
                  Duodenums -                                                  140        15,96
           435    Stationaere intensivmedizinische Ueberwachung
                  und Behandlung eines Patienten auf einer dafuer
                  eingerichteten gesonderten Betteneinheit eines
                  Krankenhauses mit spezieller Personal-und
                  Geraeteausstattung - einschliesslich aller im Rahmen
                  der Intensivbehandlung erbrachten Leistungen, soweit
                  deren Berechnungsfaehigkeit nachfolgend ausgeschlossen
                  ist -, bis zu 24 Stunden Dauer                               900       102,60
                  Neben der Leistung nach Nummer 435 sind fuer die Dauer
                  der stationaeren intensivmedizinischen Ueberwachung und
                  Behandlung Leistungen nach den Abschnitten C III und
                  M sowie die Leistungen nach den Nummern 1 bis 56, 61
                  bis 96, 200 bis 211, 247, 250 bis 268, 270 bis 286a,
                  288 bis 298, 401 bis 424, 427 bis 433, 483 bis 485,
                  488 bis 490, 500, 501, 505, 600 bis 609, 634 bis 648,
                  650 bis 657, 659 bis 661, 665 bis 672, 1529 bis 1532,
                  1728 bis 1733 und 3055 nicht berechnungsfaehig. Diese
                  Leistungen duerfen auch nicht anstelle der Leistung
                  nach Nummer 435 berechnet werden.
                  Teilleistungen sind auch dann mit der Gebuehr
                  abgegolten, wenn sie von verschiedenen Aerzten
                  erbracht werden. Die Leistung nach Nummer 60 kann nur
                  von dem Arzt berechnet werden, der die Leistung nach
                  Nummer 435 nicht berechnet.
                  Mit der Gebuehr fuer die Leistung nach Nummer
                  435 sind Leistungen zur Untersuchung und/oder
                  Behandlung von Stoerungen der Vitalfunktionen, der

                                             - 25 -
        
                                                                                

                   zugrundeliegenden Erkrankung und/oder sonstiger
                   Erkrankungen abgegolten.
            437    Laboratoriumsuntersuchungen im Rahmen einer
                   Intensivbehandlung nach Nummer 435, bis zu 24 Stunden
                   Dauer                                                        500        57,--
                   Neben der Leistung nach Nummer 437 sind Leistungen
                   nach Abschnitt M - mit Ausnahme von Leistungen nach
                   den Abschnitten M III 13 (Blutgruppenmerkmale, HLA-
                   System) und M IV (Untersuchungen zum Nachweis und
                   zur Charakterisierung von Krankheitserregern) -nicht
                   berechnungsfaehig.
VIII.       Zuschlaege zu ambulanten Operations- und
            Anaesthesieleistungen

Allgemeine Bestimmungen
1. Bei ambulanter Durchfuehrung von Operations- und Anaesthesieleistungen in der
   Praxis niedergelassener Aerzte oder in Krankenhaeusern koennen fuer die erforderliche
   Bereitstellung von Operationseinrichtungen und Einrichtungen zur Vor- und Nachsorge
   (z.B. Kosten fuer Operations- oder Aufwachraeume oder Gebuehren bzw. Kosten fuer
   wiederverwendbare Operationsmaterialien bzw. -geraete) Zuschlaege berechnet werden.
   Fuer die Anwendung eines Operationsmikroskops oder eines Lasers im Zusammenhang mit
   einer ambulanten operativen Leistung koennen Zuschlaege berechnet werden, wenn die
   Anwendung eines Operationsmikroskops oder eines Lasers in der Leistungsbeschreibung
   der Gebuehrennummer fuer die operative Leistung nicht beinhaltet ist.
2. Die Zuschlaege nach den Nummern 440 bis 449 sind nur mit dem einfachen Gebuehrensatz
   berechnungsfaehig.
3. Die Zuschlaege nach den Nummern 440, 441, 442, 443, 444 und 445 sind operativen
   Leistungen
   - nach den Nummern 679, 695, 700, 701, 765 in Abschnitt F,
   - nach den Nummern 1011, 1014, 1041, 1043 bis 1045, 1048, 1052, 1055, 1056, 1060,
     1085, 1086, 1089, 1097 bis 1099, 1104, 1111 bis 1113, 1120 bis 1122, 1125, 1126,
     1129, 1131, 1135 bis 1137, 1140, 1141, 1145, 1155, 1156, 1159, 1160 in Abschnitt
     H,
   - nach den Nummern 1283 bis 1285, 1292, 1299, 1301, 1302, 1304 bis 1306, 1310,
     1311, 1321, 1326, 1330 bis 1333, 1341, 1345, 1346, 1348 bis 1361, 1365, 1366,
     1367, 1369 bis 1371, 1374, 1375, 1377, 1382, 1384, 1386 in Abschnitt I,
   - nach den Nummern 1428, 1438, 1441, 1445 bis 1448, 1455, 1457, 1467 bis 1472,
     1485, 1486, 1493, 1497, 1513, 1519, 1520, 1527, 1528, 1534, 1535, 1576, 1586,
     1588, 1595, 1597, 1598, 1601, 1610 bis 1614, 1622, 1628, 1635 bis 1637 in
     Abschnitt J,
   - nach den Nummern 1713, 1738, 1740, 1741, 1753, 1755, 1756, 1760, 1761, 1763 bis
     1769, 1782, 1797, 1800, 1802, 1815, 1816, 1827, 1851 in Abschnitt K,
   - oder nach den Nummern 2010, 2040, 2041, 2042 bis 2045, 2050 bis 2052, 2062, 2064
     bis 2067, 2070, 2072 bis 2076, 2080 bis 2084, 2087 bis 2089, 2091, 2092, 2100 bis
     2102, 2105, 2106, 2110 bis 2112, 2117 bis 2122, 2130, 2131, 2133 bis 2137, 2140,
     2141, 2156 bis 2158, 2170 bis 2172, 2189 bis 2191, 2193, 2210, 2213, 2216, 2219,
     2220, 2223 bis 2225, 2230, 2235, 2250, 2253, 2254, 2256, 2257, 2260, 2263, 2268,
     2269, 2273, 2279, 2281 bis 2283, 2291, 2293 bis 2297, 2325, 2339, 2340, 2344,
     2345, 2347 bis 2350, 2354 bis 2356, 2380 bis 2386, 2390, 2392 bis 2394, 2396,
     2397, 2402, 2404, 2405, 2407, 2408, 2410 bis 2412, 2414 bis 2421, 2427, 2430 bis
     2432, 2440 bis 2442, 2454, 2540, 2541, 2570, 2580, 2581, 2583, 2584, 2586 bis
     2589, 2597, 2598, 2620, 2621, 2625, 2627, 2640, 2642, 2650, 2651, 2655 bis 2658,
     2660, 2670, 2671, 2675 bis 2677, 2682, 2687, 2688, 2690, 2692 bis 2695, 2698,
     2699, 2701, 2705, 2706, 2710, 2711, 2730, 2732, 2751 bis 2754, 2800, 2801, 2803,
     2809, 2823, 2881 bis 2883, 2887, 2890, 2891, 2895 bis 2897, 2950 bis 2952, 2970,
     2990 bis 2993, 3095 bis 3097, 3120, 3156, 3173, 3200, 3208, 3219 bis 3224, 3237,
     3240, 3241, 3283 bis 3286, 3300 in Abschnitt L
   zuzuordnen.

                                              - 26 -
        
                                                                                

      Die Zuschlaege nach den Nummern 446 und 447 sind anaesthesiologischen Leistungen des
      Abschnitts D zuzuordnen.
      Die Zuschlaege nach den Nummern 448 und 449 duerfen nur im Zusammenhang mit einer
      an einen Zuschlag nach den Nummern 442 bis 445 gebundenen ambulanten Operation und
      mit einer an einen Zuschlag nach den Nummern 446 bis 447 gebundenen Anaesthesie bzw.
      Narkose berechnet werden.
      Die Zuschlaege sind in der Rechnung unmittelbar im Anschluss an die zugeordnete
      operative bzw. anaesthesiologische Leistung aufzufuehren.
4. Massgeblich fuer den Ansatz eines Zuschlags nach den Nummern 442 bis 445 sowie 446
   oder 447 ist die erbrachte Operations- bzw. Anaesthesieleistung mit der hoechsten
   Punktzahl. Eine Zuordnung des Zuschlags nach den Nummern 442 bis 445 sowie 446
   bis 447 zu der Summe der jeweils ambulant erbrachten einzelnen Operations- bzw.
   Anaesthesieleistungen ist nicht moeglich.
5. Die Leistungen nach den Nummern 448 und 449 sind im Zusammenhang mit derselben
   Operation nur von einem der an dem Eingriff beteiligten Aerzte und nur entweder
   neben den Leistungen nach den Nummern 442 bis 445 oder den Leistungen nach den
   Nummern 446 bis 447 berechnungsfaehig. Neben den Leistungen nach Nummer 448 oder 449
   darf die Leistung nach Nummer 56 nicht berechnet werden.
6. Die Zuschlaege nach den Nummern 442 bis 449 sind nicht berechnungsfaehig,
   wenn der Patient an demselben Tag wegen derselben Erkrankung in stationaere
   Krankenhausbehandlung aufgenommen wird; das gilt nicht, wenn die stationaere
   Behandlung wegen unvorhersehbarer Komplikationen waehrend oder nach der ambulanten
   Operation notwendig und entsprechend begruendet wird.
440        Zuschlag fuer die Anwendung eines Operationsmikroskops
           bei ambulanten operativen Leistungen                             400            45,60
           Der Zuschlag nach Nummer 440 ist je Behandlungstag
           nur einmal berechnungsfaehig.
441        Zuschlag fuer die Anwendung eines Lasers bei
           ambulanten operativen Leistungen, je Sitzung
           Der Zuschlag nach Nummer 441 betraegt 100 v.H. des
           einfachen Gebuehrensatzes der betreffenden Leistung,
           jedoch nicht mehr als 132 Deutsche Mark.
           Der Zuschlag nach Nummer 441 ist je Behandlungstag
           nur einmal berechnungsfaehig.
442        Zuschlag bei ambulanter Durchfuehrung von operativen
           Leistungen, die mit Punktzahlen von 250 bis 499
           Punkten bewertet sind                                            400            45,60
           Der Zuschlag nach Nummer 442 ist je Behandlungstag
           nur einmal berechnungsfaehig.
           Der Zuschlag nach Nummer 442 ist neben den Zuschlaegen
           nach den Nummern 443 bis 445 nicht berechnungsfaehig.
443        Zuschlag bei ambulanter Durchfuehrung von operativen
           Leistungen, die mit Punktzahlen von 500 bis 799
           Punkten bewertet sind                                            750            85,50
           Der Zuschlag nach Nummer 443 ist je Behandlungstag
           nur einmal berechnungsfaehig.
           Der Zuschlag nach Nummer 443 ist neben den Zuschlaegen
           nach den Nummern 442, 444 und/oder 445 nicht
           berechnungsfaehig.
444        Zuschlag bei ambulanter Durchfuehrung von operativen
           Leistungen, die mit Punktzahlen von 800 bis 1199
           Punkten bewertet sind                                           1300          148,20
           Der Zuschlag nach Nummer 444 ist je Behandlungstag
           nur einmal berechnungsfaehig.
           Der Zuschlag nach Nummer 444 ist neben den Zuschlaegen
           nach den Nummern 442, 443 und/oder 445 nicht
           berechnungsfaehig.
445        Zuschlag bei ambulanter Durchfuehrung von operativen
           Leistungen, die mit Punktzahlen von 1200 und mehr
           Punkten bewertet sind                                           2200          250,80

                                              - 27 -
      
                                                                              

        Der Zuschlag nach Nummer 445 ist je Behandlungstag
        nur einmal berechnungsfaehig.
        Der Zuschlag nach Nummer 445 ist neben den Zuschlaegen
        nach den Nummern 442 bis 444 nicht berechnungsfaehig.
446     Zuschlag bei ambulanter Durchfuehrung von
        Anaesthesieleistungen, die mit Punktzahlen von 200 bis
        399 Punkten bewertet sind                                         300            34,20
        Der Zuschlag nach Nummer 446 ist je Behandlungstag
        nur einmal berechnungsfaehig.
        Der Zuschlag nach Nummer 446 ist neben dem Zuschlag
        nach Nummer 447 nicht berechnungsfaehig.
447     Zuschlag bei ambulanter Durchfuehrung von
        Anaesthesieleistungen, die mit 400 und mehr Punkten
        bewertet sind                                                     650            74,10
        Der Zuschlag nach Nummer 447 ist je Behandlungstag
        nur einmal berechnungsfaehig.
        Der Zuschlag nach Nummer 447 ist neben dem Zuschlag
        nach Nummer 446 nicht berechnungsfaehig.
448     Beobachtung und Betreuung eines Kranken ueber
        mehr als zwei Stunden waehrend der Aufwach-
        und/ oder Erholungszeit bis zum Eintritt der
        Transportfaehigkeit nach zuschlagsberechtigten
        ambulanten operativen Leistungen bei Durchfuehrung
        unter zuschlagsberechtigten ambulanten Anaesthesien
        bzw. Narkosen                                                     600            68,40
        Der Zuschlag nach Nummer 448 ist je Behandlungstag
        nur einmal berechnungsfaehig.
        Der Zuschlag nach Nummer 448 ist neben den Leistungen
        nach den Nummern 1 bis 8 und 56 sowie dem Zuschlag
        nach Nummer 449 nicht berechnungsfaehig.
449     Beobachtung und Betreuung eines Kranken ueber
        mehr als vier Stunden waehrend der Aufwach-
        und/oder Erholungszeit bis zum Eintritt der
        Transportfaehigkeit nach zuschlagsberechtigten
        ambulanten operativen Leistungen bei Durchfuehrung
        unter zuschlagsberechtigten ambulanten Anaesthesien
        bzw. Narkosen                                                     900          102,60
        Der Zuschlag nach Nummer 449 ist je Behandlungstag
        nur einmal berechnungsfaehig.
        Der Zuschlag nach Nummer 449 ist neben den Leistungen
        nach den Nummern 1 bis 8 und 56 sowie dem Zuschlag
        nach Nummer 448 nicht berechnungsfaehig.

D. Anaesthesieleistungen
Allgemeine Bestimmungen Bei der Anwendung mehrerer Narkose- oder Anaesthesieverfahren
nebeneinander ist nur die jeweils hoechstbewertete dieser Leistungen berechnungsfaehig;
eine erforderliche Praemedikation ist Bestandteil dieser Leistung. Als Narkosedauer gilt
die Dauer von zehn Minuten vor Operationsbeginn bis zehn Minuten nach Operationsende.
     450    Rauschnarkose - auch mit Lachgas -                          76          8,66
     451    Intravenoese Kurznarkose                                    121         13,79
     452    Intravenoese Narkose (mehrmalige Verabreichung des
            Narkotikums)                                               190         21,66
     453    Vollnarkose                                                210         23,94
     460    Kombinationsnarkose mit Maske, Geraet - auch
            Insufflationsnarkose -, bis zu einer Stunde                404         46,06
     461    Kombinationsnarkose mit Maske, Geraet - auch
            Insufflationsnarkose -, jede weitere angefangene halbe
            Stunde                                                     202         23,03
     462    Kombinationsnarkose mit endotrachealer Intubation, bis
            zu einer Stunde                                            510         58,14
     463    Kombinationsnarkose mit endotrachealer Intubation, jede
            weitere angefangene halbe Stunde                           348         39,67
     469    Kaudalanaesthesie                                           250         28,50

                                            - 28 -
      
                                                                              

     470    Einleitung und Ueberwachung einer einzeitigen
            subarachnoidalen Spinalanaesthesie (Lumbalanaesthesie)
            oder einzeitigen periduralen (epiduralen) Anaesthesie,
            bis zu einer Stunde Dauer                                       400          45,60
     471    Einleitung und Ueberwachung einer einzeitigen
            subarachnoidalen Spinalanaesthesie (Lumbalanaesthesie)
            oder einzeitigen periduralen (epiduralen) Anaesthesie,
            bis zu zwei Stunden Dauer                                       600          68,40
     472    Einleitung und Ueberwachung einer einzeitigen
            subarachnoidalen Spinalanaesthesie (Lumbalanaesthesie)
            oder einzeitigen periduralen (epiduralen) Anaesthesie,
            bei mehr als zwei Stunden Dauer                                 800          91,20
     473    Einleitung und Ueberwachung einer kontinuierlichen
            subarachnoidalen Spinalanaesthesie (Lumbalanaesthesie)
            oder periduralen (epiduralen) Anaesthesie mit Katheter,
            bis zu fuenf Stunden Dauer                                       600          68,40
     474    Einleitung und Ueberwachung einer kontinuierlichen
            subarachnoidalen Spinalanaesthesie (Lumbalanaesthesie)
            oder periduralen (epiduralen) Anaesthesie mit Katheter,
            bei mehr als fuenf Stunden Dauer                                 900         102,60
     475    Ueberwachung einer kontinuierlichen subarachnoidalen
            Spinalanaesthesie (Lumbalanaesthesie) oder periduralen
            (epiduralen) Anaesthesie mit Katheter, zusaetzlich zur
            Leistung nach Nummer 474 fuer den zweiten und jeden
            weiteren Tag, je Tag                                            450          51,30
     476    Einleitung und Ueberwachung einer supraklavikulaeren oder
            axillaeren Armplexus- oder Paravertebralanaesthesie, bis
            zu einer Stunde Dauer                                           380          43,32
     477    Ueberwachung einer supraklavikulaeren oder axillaeren
            Armplexus- oder Paravertebralanaesthesie, jede weitere
            angefangene Stunde                                              190          21,66
     478    Intravenoese Anaesthesie einer Extremitaet, bis zu einer
            Stunde Dauer                                                    230          26,22
     479    Intravenoese Anaesthesie einer Extremitaet, jede weitere
            angefangene Stunde                                              115          13,11
     480    Kontrollierte Blutdrucksenkung waehrend der Narkose              222          25,31
     481    Kontrollierte Hypothermie waehrend der Narkose                   475          54,15
     483    Lokalanaesthesie der tieferen Nasenabschnitte -
            gegebenenfalls einschliesslich des Rachens -, auch
            beidseitig                                                       46              5,24
     484    Lokalanaesthesie des Kehlkopfes                                   46              5,24
     485    Lokalanaesthesie des Trommelfells und/oder der
            Paukenhoehle                                                      46              5,24
     488    Lokalanaesthesie der Harnroehre und/oder Harnblase                 46              5,24
     489    Lokalanaesthesie des Bronchialgebietes - gegebenenfalls
            einschliesslich des Kehlkopfes und des Rachens -                 145          16,53
     490    Infiltrationsanaesthesie kleiner Bezirke                          61           6,95
     491    Infiltrationsanaesthesie grosser Bezirke - auch
            Parazervikalanaesthesie -                                        121          13,79
     493    Leitungsanaesthesie, perineural - auch nach Oberst -              61           6,95
     494    Leitungsanaesthesie, endoneural - auch
            Pudendusanaesthesie -                                            121          13,79
     495    Leitungsanaesthesie, retrobulbaer                                 121          13,79
     497    Blockade des Truncus sympathicus (lumbaler Grenzstrang
            oder Ganglion stellatum) mittels Anaesthetika                    220          25,08
     498    Blockade des Truncus sympathicus (thorakaler
            Grenzstrang oder Plexus solaris) mittels Anaesthetika            300          34,20
E.   Physikalisch-medizinische Leistungen

Allgemeine Bestimmungen
In den Leistungen des Abschnitts E sind alle Kosten enthalten mit Ausnahme der fuer
Inhalationen sowie fuer die Photochemotherapie erforderlichen Arzneimittel.
I. Inhalationen

                                            - 29 -
       
                                                                               

         500     Inhalationstherapie - auch mittels
                 Ultraschallvernebelung -                                         38          4,33
         501     Inhalationstherapie mit intermittierender
                 Ueberdruckbeatmung (z.B. Bird-Respirator)                         86          9,80
                 Neben der Leistung nach Nummer 501 sind die Leistungen
                 nach den Nummern 500 und 505 nicht berechnungsfaehig.
II.      Krankengymnastik und Uebungsbehandlungen
         505     Atmungsbehandlung - einschliesslich aller
                 unterstuetzenden Massnahmen -                                      85          9,69
         506     Krankengymnastische Ganzbehandlung als Einzelbehandlung
                 - einschliesslich der erforderlichen Massage(n) -                120      13,68
         507     Krankengymnastische Teilbehandlung als Einzelbehandlung
                 - einschliesslich der erforderlichen Massage(n) -                 80          9,12
         508     Krankengymnastische Ganzbehandlung als Einzelbehandlung
                 im Bewegungsbad                                                 110      12,54
         509     Krankengymnastik in Gruppen (Orthopaedisches Turnen)
                 - auch im Bewegungsbad -, bei mehr als drei bis acht
                 Teilnehmern, je Teilnehmer                                       38          4,33
         510     Uebungsbehandlung auch mit Anwendung mediko-mechanischer
                 Apparate, je Sitzung                                             70          7,98
                 Neben der Leistung nach Nummer 510 ist die Leistung
                 nach Nummer 521 nicht berechnungsfaehig.
         514     Extensionsbehandlung kombiniert mit Waermetherapie und
                 Massage mittels Geraet                                           105      11,97
         515     Extensionsbehandlung (z.B. Glissonschlinge)                      38       4,33
         516     Extensionsbehandlung mit Schraegbett, Extensionstisch,
                 Perlgeraet                                                        65          7,41
         518     Prothesengebrauchsschulung des Patienten -
                 gegebenenfalls einschliesslich seiner Betreuungsperson
                 -, auch Fremdkraftprothesenschulung, Mindestdauer 20
                 Minuten, je Sitzung                                             120      13,68
III.     Massagen
         520     Teilmassage (Massage einzelner Koerperteile)                      45          5,13
         521     Grossmassage (z.B. Massage beider Beine, beider Arme,
                 einer Koerperseite, des Schulterguertels, eines Armes und
                 eines Beines, des Rueckens und eines Beines, des Rueckens
                 und eines Armes, beider Fuesse, beider Haende, beider
                 Knie, beider Schultergelenke und aehnliche Massagen
                 mehrerer Koerperteile), je Sitzung                                65          7,41
         523     Massage im extramuskulaeren Bereich (z.B.
                 Bindegewebsmassage, Periostmassage, manuelle
                 Lymphdrainage)                                                   65          7,41
         525     Intermittierende apparative Kompressionstherapie an
                 einer Extremitaet, je Sitzung                                     35          3,99
         526     Intermittierende apparative Kompressionstherapie an
                 mehreren Extremitaeten, je Sitzung                                55          6,27
         527     Unterwasserdruckstrahlmassage (Wanneninhalt mindestens
                 400 Liter, Leistung der Apparatur mindestens 4 bar)              94      10,72
IV.      Hydrotherapie und Packungen
         530     Kalt- oder Heisspackung(en) oder heisse Rolle, je Sitzung          35       3,99
         531     Leitung eines ansteigenden Teilbades                             46       5,24
         532     Leitung eines ansteigenden Vollbades (Ueberwaermungsbad)           76       8,66
         533     Subaquales Darmbad                                              150      17,10
V.       Waermebehandlung
         535     Heissluftbehandlung eines Koerperteils (z.B. Kopf oder
                 Arm)                                                             33          3,76
         536     Heissluftbehandlung mehrerer Koerperteile (z.B. Rumpf
                 oder Beine)                                                      51          5,81
         538     Infrarotbehandlung, je Sitzung                                   40          4,56
         539     Ultraschallbehandlung                                            44          5,02
VI.      Elektrotherapie
         548     Kurzwellen-, Mikrowellenbehandlung (Anwendung
                 hochfrequenter Stroeme)                                           37          4,22

                                             - 30 -
       
                                                                               

         549     Kurzwellen-, Mikrowellenbehandlung (Anwendung
                 hochfrequenter Stroeme) bei Behandlung verschiedener
                 Koerperregionen in einer Sitzung                                  55          6,27
         551     Reizstrombehandlung (Anwendung niederfrequenter Stroeme)
                 - auch bei wechselweiser Anwendung verschiedener
                 Impuls- oder Stromformen und gegebenenfalls unter
                 Anwendung von Saugelektroden -                                   48          5,47
                 Wird Reizstrombehandlung nach Nummer 551 gleichzeitig
                 neben einer Leistung nach Nummer 535, 536, 538, 539,
                 548, 549, 552 oder 747 an demselben Koerperteil oder
                 an denselben Koerperteilen verabreicht, so ist nur die
                 hoeherbewertete Leistung berechnungsfaehig; dies gilt
                 auch bei Verwendung eines Apparatesystems an mehreren
                 Koerperteilen.
         552     Iontophorese                                                     44          5,02
         553     Vierzellenbad                                                    46          5,24
         554     Hydroelektrisches Vollbad (Kataphoretisches Bad,
                 Stanger-Bad)                                                     91      10,37
         555     Gezielte Niederfrequenzbehandlung bei spastischen und/
                 oder schlaffen Laehmungen, je Sitzung                            120      13,68
         558     Apparative isokinetische Muskelfunktionstherapie, je
                 Sitzung                                                         120      13,68
VII.     Lichttherapie
         560     Behandlung mit Ultraviolettlicht in einer Sitzung                31          3,53
                 Werden mehrere Kranke gleichzeitig mit
                 Ultraviolettlicht behandelt, so darf die Nummer 560 nur
                 einmal berechnet werden.
         561     Reizbehandlung eines umschriebenen Hautbezirkes mit
                 Ultraviolettlicht                                                31          3,53
         562     Reizbehandlung mehrerer umschriebener Hautbezirke mit
                 Ultraviolettlicht in einer Sitzung                               46          5,24
                 Die Leistungen nach den Nummern 538, 560, 561 und 562
                 sind nicht nebeneinander berechnungsfaehig.
         563     Quarzlampendruckbestrahlung eines Feldes                         46          5,24
         564     Quarzlampendruckbestrahlung mehrerer Felder in einer
                 Sitzung                                                          91      10,37
         565     Photochemotherapie, je Sitzung                                  120      13,68
         566     Phototherapie eines Neugeborenen, je Tag                        500      57,--
         567     Phototherapie mit selektivem UV-Spektrum, je Sitzung             91      10,37
         569     Photo-Patch-Test (belichteter Laeppchentest), bis zu
                 drei Tests je Sitzung, je Test                                   30          3,42
F.       Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
         600     Herzfunktionspruefung nach Schellong einschliesslich
                 graphischer Darstellung                                          73          8,32
         601     Hyperventilationspruefung                                         44          5,02
         602     Oxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der
                 prozentualen Sauerstoffsaettigung im Blut) -
                 gegebenenfalls einschliesslich Bestimmung(en) nach
                 Belastung -                                                     152      17,33
         603     Bestimmung des Atemwegwiderstandes (Resistance) nach
                 der Oszillationsmethode oder der Verschlussdruckmethode
                 - gegebenenfalls einschliesslich fortlaufender
                 Registrierung -                                                  90      10,26
                 Neben der Leistung nach Nummer 603 ist die Leistung
                 nach Nummer 608 nicht berechnungsfaehig.
         604     Bestimmung des Atemwegwiderstandes (Resistance) nach
                 der Oszillationsmethode oder der Verschlussdruckmethode
                 vor und nach Applikation pharmakodynamisch wirksamer
                 Substanzen - gegebenenfalls einschliesslich
                 Phasenwinkelbestimmung und gegebenenfalls
                 einschliesslich fortlaufender Registrierung -                    160      18,24



                                             - 31 -

                                                                        

          Mit der Gebuehr sind die Kosten abgegolten. Neben der
          Leistung nach der Nummer 604 sind die Leistungen nach
          den Nummern 603 und 608 nicht berechnungsfaehig.
  605     Ruhespirographische Untersuchung (im geschlossenen
          oder offenen System) mit fortlaufend registrierenden
          Methoden                                                        242      27,59
  605a    Darstellung der Flussvolumenkurve bei spirographischen
          Untersuchungen - einschliesslich graphischer
          Registrierung und Dokumentation -                               140      15,96
  606     Spiroergometrische Untersuchung - einschliesslich
          vorausgegangener Ruhespirographie und gegebenenfalls
          einschliesslich Oxymetrie -                                      379      43,21
  607     Residualvolumenbestimmung (Fremdgasmethode)                     242      27,59
  608     Ruhespirographische Teiluntersuchung (z.B. Bestimmung
          des Atemgrenzwertes, Atemstosstest), insgesamt                    76          8,66
  609     Bestimmung der absoluten und relativen
          Sekundenkapazitaet vor und nach Inhalation
          pharmakodynamisch wirksamer Substanzen                          182      20,75
          Mit der Gebuehr sind die Kosten abgegolten.
  610     Ganzkoerperplethysmographische Untersuchung
          (Bestimmung des intrathorakalen Gasvolumens und des
          Atemwegwiderstandes) - gegebenenfalls mit Bestimmung
          der Lungendurchblutung -                                        605      68,97
          Neben der Leistung nach Nummer 610 sind die Leistungen
          nach den Nummern 605 und 608 nicht berechnungsfaehig.
  611     Bestimmung der Lungendehnbarkeit (Compliance) -
          einschliesslich Einfuehrung des Oesophaguskatheters -              605      68,97
  612     Ganzkoerperplethysmographische Bestimmung der
          absoluten und relativen Sekundenkapazitaet und
          des Atemwegwiderstandes vor und nach Applikation
          pharmakodynamisch wirksamer Substanzen . Mit der Gebuehr
          sind die Kosten abgegolten.                                     757      86,30
          Neben der Leistung nach Nummer 612 sind die Leistungen
          nach den Nummern 605, 608, 609 und 610 nicht
          berechnungsfaehig.
  614     Transkutane Messung(en) des Sauerstoffpartialdrucks             150      17,10
  615     Untersuchung der CO-Diffusionskapazitaet mittels Ein-
          Atemzugmethode (single-breath)                                  227      25,88
  616     Untersuchung der CO-Diffusionskapazitaet als
          fortlaufende Bestimmung (steady state) in Ruhe oder
          unter Belastung                                                 303      34,54
          Neben der Leistung nach Nummer 616 ist die Leistung
          nach Nummer 615 nicht berechnungsfaehig.
  617     Gasanalyse in der Exspirationsluft mittels
          kontinuierlicher Bestimmung mehrerer Gase                       341      38,87
  620     Rheographische Untersuchung der Extremitaeten                    152      17,33
          Mit der Gebuehr sind die Kosten abgegolten.
  621     Mechanisch-oszillographische Untersuchung (Gesenius-
          Keller)                                                         127      14,48
  622     Akrale infraton-oszillographische Untersuchung                  182      20,75
  623     Temperaturmessung(en) an der Hautoberflaeche (z.B. der
          Brustdruese) mittels Fluessig-Kristall-Thermographie
          (Plattenthermographie) einschliesslich der notwendigen
          Aufnahmen                                                       140      15,96
          Die Leistung nach Nummer 623 zur Temperaturmessung
          an der Hautoberflaeche der Brustdruese ist nur bei
          Vorliegen eines abklaerungsbeduerftigen mammographischen
          Roentgenbefundes berechnungsfaehig.
  624     Thermographische Untersuchung mittels elektronischer
          Infrarotmessung mit Schwarzweiss-Wiedergabe und
          Farbthermogramm einschliesslich der notwendigen
          Aufnahmen, je Sitzung                                           330      37,62


                                      - 32 -
      
                                                                              

                Neben der Leistung nach Nummer 624 ist die Leistung
                nach Nummer 623 nicht berechnungsfaehig.
        626     Rechtsherzkatheterismus - einschliesslich Druckmessungen
                und oxymetrischer Untersuchungen sowie fortlaufender
                EKG-und Roentgenkontrolle -                                     1000     114,--
                Die Leistung nach Nummer 626 ist je Sitzung nur einmal
                berechnungsfaehig.
                Neben der Leistung nach Nummer 626 sind die Leistungen
                nach den Nummern 355, 356, 360, 361, 602, 648, 650,
                651, 3710 und 5295 nicht berechnungsfaehig.
        627     Linksherzkatheterismus - einschliesslich Druckmessungen
                und oxymetrischer Untersuchungen sowie fortlaufender
                EKG- und Roentgenkontrolle -                                    1500     171,--
                Die Leistung nach Nummer 627 ist je Sitzung nur einmal
                berechnungsfaehig.
                Neben der Leistung nach Nummer 627 sind die Leistungen
                nach den Nummern 355, 356, 360, 361, 602, 648, 650,
                651, 3710 und 5295 nicht berechnungsfaehig.
        628     Herzkatheterismus mit Druckmessungen und oxymetrischen
                Untersuchungen - einschliesslich fortlaufender EKG-
                und Roentgenkontrolle - im zeitlichen Zusammenhang mit
                Leistungen nach den Nummern 355 und/oder 360                    800      91,20
                Die Leistung nach Nummer 628 ist je Sitzung nur einmal
                berechnungsfaehig.
                Neben der Leistung nach Nummer 628 sind die Leistungen
                nach den Nummern 602, 648, 650, 651, 3710 und 5295
                nicht berechnungsfaehig.
        629     Transseptaler Linksherzkatheterismus -einschliesslich
                Druckmessungen und oxymetrischer Untersuchungen sowie
                fortlaufender EKG- und Roentgenkontrolle -                      2000     228,--
                Die Leistung nach Nummer 629 ist je Sitzung nur einmal
                berechnungsfaehig.
                Neben der Leistung nach Nummer 629 sind die Leistungen
                nach den Nummern 355, 356, 602, 648, 650, 651, 3710 und
                5295 nicht berechnungsfaehig.

630     Mikro-Herzkatheterismus unter Verwendung eines
        Einschwemmkatheters - einschliesslich Druckmessungen nebst
        fortlaufender EKG-Kontrolle -                                        908       103,51
        Die Kosten fuer den Einschwemmkatheter sind mit der Gebuehr
        abgegolten.
        Neben der Leistung nach Nummer 630 sind die Leistungen nach
        den Nummern 355, 356, 360, 361, 602, 648, 650, 651, 3710
        und 5295 nicht berechnungsfaehig.
631     Anlegung eines transvenoesen temporaeren Schrittmachers
        - einschliesslich Venenpunktion, Elektrodeneinfuehrung,
        Roentgendurchleuchtung des Brustkorbs und fortlaufender EKG-
        Kontrolle -                                                         1110       126,54
632     Mikro-Herzkatheterismus unter Verwendung eines
        Einschwemmkatheters - einschliesslich Druckmessungen und
        oxymetrischer Untersuchungen nebst fortlaufender EKG-
        Kontrolle - gegebenenfalls auch unter Roentgen-Kontrolle -           1210       137,94
        Die Kosten fuer den Einschwemmkatheter sind mit der Gebuehr
        abgegolten.
        Neben der Leistung nach Nummer 632 sind die Leistungen nach
        den Nummern 355, 356, 360, 361, 602, 648, 650, 651, 3710
        und 5295 nicht berechnungsfaehig.
634     Lichtreflex-Rheographie                                              120         13,68
635     Photoelektrische Volumenpulsschreibung an mindestens vier
        Punkten                                                              227         25,88
636     Photoelektrische Volumenpulsschreibung mit Kontrolle des
        reaktiven Verhaltens der peripheren Arterien nach Belastung
        (z.B. mit Temperaturreizen)                                          379         43,21

                                            - 33 -
      
                                                                              

637     Pulswellenlaufzeitbestimmung - gegebenenfalls
        einschliesslich einer elektrokardiographischen
        Kontrollableitung -                                                  227         25,88
638     Punktuelle Arterien - und/oder Venenpulsschreibung                   121         13,79
639     Pruefung der spontanen und reaktiven Vasomotorik
        (photoplethysmographische Registrierung der Blutfuellung
        und photoplethysmographische Simultanregistrierung der
        Fuellungsschwankungen peripherer Arterien an mindestens
        vier peripheren Gefaessabschnitten sowie gleichzeitige
        Registrierung des Volumenpulsbandes)                                 454         51,76
640     Phlebodynamometrie                                                   650         74,10
641     Venenverschluss-plethysmographische Untersuchung                      413         47,08
642     Venenverschluss-plethysmographische Untersuchung mit
        reaktiver Hyperaemiebelastung                                         554         63,16
643     Periphere Arterien- bzw. Venendruck- und/oder
        Stroemungsmessung                                                     120         13,68
644     Untersuchung der Stroemungsverhaeltnisse in den
        Extremitaetenarterien bzw. -venen mit direktionaler
        Ultraschall-Doppler-Technik - einschliesslich graphischer
        Registrierung -                                                      180         20,52
645     Untersuchung der Stroemungsverhaeltnisse in den
        hirnversorgenden Arterien und den Periorbitalarterien mit
        direktionaler Ultraschall-Doppler-Technik - einschliesslich
        graphischer Registrierung -                                          650         74,10
646     Hypoxietest (Simultanregistrierung des Atemvolumens und des
        Gasaustausches, der Arterialisation sowie der peripheren
        Vasomotorik mit gasanalytischen und photoelektrischen
        Verfahren)                                                           605         68,97
647     Kardiologische und/oder hepatologische
        Kreislaufzeitmessung(en) mittels
        Indikatorverduennungsmethoden - einschliesslich
        Kurvenschreibung an verschiedenen Koerperstellen mit
        Auswertung und einschliesslich Applikation der Testsubstanz
        -                                                                    220         25,08
648     Messung(en) des zentralen Venen- oder Arteriendrucks,
        auch unter Belastung, -einschliesslich Venen- oder
        Arterienpunktion, Kathetereinfuehrung(en) und gegebenenfalls
        Roentgenkontrolle -                                                   605         68,97
649     Transkranielle, doppler-sonographische Untersuchung -
        einschliesslich graphischer Registrierung -                           650         74,10
650     Elektrokardiographische Untersuchung zur Feststellung
        einer Rhythmusstoerung und/oder zur Verlaufskontrolle -
        gegebenenfalls als Notfall-EKG -                                     152         17,33
651     Elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe - auch
        gegebenenfalls nach Belastung - mit Extremitaeten- und
        Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen)                   253         28,84
652     Elektrokardiographische Untersuchung unter fortschreibender
        Registrierung (mindestens neun Ableitungen) in Ruhe und
        bei physikalisch definierter und reproduzierbarer Belastung
        (Ergometrie) - gegebenenfalls auch Belastungsaenderung -              445         50,73
653     Elektrokardiographische Untersuchung auf telemetrischem
        Wege                                                                 253         28,84
        Die Leistungen nach den Nummern 650 bis 653 sind nicht
        nebeneinander berechnungsfaehig.
654     Langzeitblutdruckmessung von mindestens 18 Stunden Dauer -
        einschliesslich Aufzeichnung und Auswertung -                         150         17,10
655     Elektrokardiographische Untersuchung mittels
        Oesophagusableitung - einschliesslich Einfuehren der Elektrode
        - zusaetzlich zu den Nummern 651 oder 652                             152         17,33
656     Elektrokardiographische Untersuchung mittels
        intrakavitaerer Ableitung am Hisschen Buendel einschliesslich
        Roentgenkontrolle                                                    1820       207,48
657     Vektorkardiographische Untersuchung                                  253        28,84
                                            - 34 -
      
                                                                              

659     Elektrokardiographische Untersuchung ueber mindestens 18
        Stunden (Langzeit-EKG) - gegebenenfalls einschliesslich
        gleichzeitiger Registrierung von Puls und Atmung -, mit
        Auswertung                                                           400         45,60
660     Phonokardiographische Untersuchung mit mindestens zwei
        verschiedenen Ableitpunkten in mehreren Frequenzbereichen
        - einschliesslich einer elektrokardiographischen
        Kontrollableitung sowie gegebenenfalls mit Karotispulskurve
        und/oder apexkardiographischer Untersuchung -                        303         34,54
661     Impulsanalyse und EKG zur Ueberwachung eines implantierten
        Schrittmachers - gegebenenfalls mit Magnettest -                     530         60,42
665     Grundumsatzbestimmung mittels Stoffwechselapparatur ohne
        Kohlensaeurebestimmung                                                121         13,79
666     Grundumsatzbestimmung mittels Stoffwechselapparatur mit
        Kohlensaeurebestimmung                                                227         25,88
669     Ultraschallechographie des Gehirns (Echoenzephalographie)            212         24,17
670     Einfuehrung einer Magenverweilsonde zur enteralen Ernaehrung
        oder zur Druckentlastung                                             120         13,68
671     Fraktionierte Ausheberung des Magensaftes - auch nach
        Probefruehstueck oder Probemahlzeit -                                  120         13,68
672     Ausheberung des Duodenalsaftes - auch mit Gallenreflex oder
        Duodenalspuelung, gegebenenfalls fraktioniert -                       120         13,68
674     Anlage eines Pneumothorax - gegebenenfalls einschliesslich
        Roentgendurchleuchtungen vor und nach der Fuellung -                   370         42,18
675     Pneumothoraxfuellung - gegebenenfalls einschliesslich
        Roentgendurchleuchtungen vor und nach der Fuellung -                   275         31,35
676     Magenuntersuchung unter Sichtkontrolle (Gastroskopie)
        mittels endogastral anzuwendender Kamera einschliesslich
        Aufnahmen                                                            800         91,20
        Mit der Gebuehr sind die Kosten abgegolten.
677     Bronchoskopie oder Thorakoskopie                                     600         68,40
678     Bronchoskopie mit zusaetzlichem operativem Eingriff (z.B.
        Probeexzision, Katheterbiopsie, periphere Lungenbiopsie,
        Segmentsondierungen) -gegebenenfalls einschliesslich Lavage
        -                                                                    900       102,60
679     Mediastinoskopie - gegebenenfalls einschliesslich
        Skalenoskopie und/oder Probeexzision und/oder Probepunktion
        -                                                                   1100       125,40
680     Oesophagoskopie - gegebenenfalls einschliesslich
        Probeexzision und/oder Probepunktion -                               550         62,70
681     Oesophagoskopie mit zusaetzlichem operativem Eingriff (z.B.
        Fremdkoerperentfernung) -gegebenenfalls einschliesslich
        Probeexzision und/oder Probepunktion -                               825         94,05
682     Gastroskopie unter Einsatz vollflexibler optischer
        Instrumente - gegebenenfalls einschliesslich Probeexzision
        und/oder Probepunktion -                                             850         96,90
683     Gastroskopie einschliesslich Oesophagoskopie unter Einsatz
        vollflexibler optischer Instrumente -gegebenenfalls
        einschliesslich Probeexzision und/oder Probepunktion -               1000       114,--
684     Bulboskopie - gegebenenfalls einschliesslich Oesophago- und
        Gastroskopie, Probeexzision und/oder Probepunktion -                1200       136,80
685     Duodeno-/Jejunoskopie - gegebenenfalls einschliesslich
        einer vorausgegangenen Oesophago-/Gastro-/Bulboskopie,
        Probeexzision und/oder Probepunktion -                              1350       153,90
686     Duodenoskopie mit Sondierung der Papilla Vateri zwecks
        Einbringung von Kontrastmittel und/oder Entnahme von Sekret
        - gegebenenfalls einschliesslich Probeexzision und/oder
        Probepunktion -                                                     1500       171,--
687     Hohe Koloskopie bis zum Coecum - gegebenenfalls
        einschliesslich Probeexzision und/oder Probepunktion -               1500       171,--
688     Partielle Koloskopie - gegebenenfalls einschliesslich
        Rektoskopie, Probeexzision und/oder Probepunktion -                  900       102,60

                                            - 35 -
       
                                                                               

689      Sigmoidoskopie unter Einsatz vollflexibler optischer
         Instrumente - einschliesslich Rektoskopie sowie
         gegebenenfalls einschliesslich Probeexzision und/oder
         Probepunktion -                                                      700         79,80
690      Rektoskopie - gegebenenfalls einschliesslich Probeexzision
         und/oder Probepunktion -                                             350         39,90
691      Oesophago-/Gastro-/Bulboskopie mit nachfolgender
         Sklerosierung von Oesophagusvarizen - gegebenenfalls
         einschliesslich Probeexzision und/oder Probepunktion -               1400       159,60
692      Duodenoskopie mit Sondierung der Papilla Vateri
         zwecks Einbringung von Kontrastmittel und/oder
         Entnahme von Sekret - gegebenenfalls einschliesslich
         Probeexzision und/oder Probepunktion - mit Papillotomie
         (Hochfrequenzelektroschlinge) und Steinentfernung                   1900       216,60
692a     Plazierung einer Drainage in den Gallenoder Pankreasgang -
         zusaetzlich zu einer Leistung nach Nummer 685, 686 oder 692
         -                                                                    400         45,60
693      Langzeit-pH-metrie des Oesophagus - einschliesslich
         Sondeneinfuehrung -                                                   300         34,20
694      Manometrische Untersuchung des Oesophagus                             500         57,--
695      Entfernung eines oder mehrerer Polypen oder
         Schlingenbiopsie mittels Hochfrequenzelektroschlinge
         - gegebenenfalls einschliesslich Probeexzision und/oder
         Probepunktion - zusaetzlich zu den Nummern 682 bis 685 und
         687 bis 689 -                                                        400         45,60
696      Entfernung eines oder mehrerer Polypen oder
         Schlingenbiopsie mittels Hochfrequenzelektroschlinge
         - gegebenenfalls einschliesslich Probeexzision und/oder
         Probepunktion - zusaetzlich zu Nummer 690 -                           200         22,80
697      Saugbiopsie des Duenndarms - gegebenenfalls einschliesslich
         Roentgenkontrolle, Probeexzision und/oder Probepunktion -             400         45,60
698      Kryochirurgischer Eingriff im Enddarmbereich                         200         22,80
699      Infrarotkoagulation im Enddarmbereich, je Sitzung                    120         13,68
700      Laparoskopie (mit Anlegung eines Pneumoperitoneums) oder
         Nephroskopie -gegebenenfalls einschliesslich Probeexzision
         und/oder Probepunktion -                                             800         91,20
701      Laparoskopie (mit Anlegung eines Pneumoperitoneums) mit
         intraabdominalem Eingriff - gegebenenfalls einschliesslich
         Probeexzision und/oder Probepunktion -                              1050       119,70
703      Ballonsondentamponade bei blutenden Oesophagus- und/oder
         Fundusvarizen                                                        500         57,--
705      Proktoskopie                                                         152         17,33
706      Licht- oder Laserkoagulation(en) zur Beseitigung von
         Stenosen oder zur Blutstillung bei endoskopischen
         Eingriffen, je Sitzung                                               600         68,40
714      Neurokinesiologische Diagnostik nach Vojta (Lagereflexe)
         sowie Pruefung des zerebellaren Gleichgewichts und der
         Statomotorik                                                         180         20,52
715      Pruefung der kindlichen Entwicklung bezueglich der
         Grobmotorik, der Feinmotorik, der Sprache und des sozialen
         Verhaltens nach standardisierten Skalen mit Dokumentation
         des entsprechenden Entwicklungsstandes                               220         25,08
         Neben der Leistung nach Nummer 715 sind die Leistungen nach
         den Nummern 8 und 26 nicht berechnungsfaehig.
716      Pruefung der funktionellen Entwicklung bei einem Saeugling
         oder Kleinkind (z.B. Bewegungs- und Wahrnehmungsvermoegen)
         nach standardisierten Methoden mit Dokumentation des
         entsprechenden Entwicklungsstandes, je Untersuchungsgang               69            7,87
717      Pruefung der funktionellen Entwicklung bei einem Kleinkind
         (z.B. Sprechvermoegen, Sprachverstaendnis, Sozialverhalten)
         nach standardisierten Methoden mit Dokumentation des
         entsprechenden Entwicklungsstandes, je Untersuchungsgang             110         12,54

                                             - 36 -
      
                                                                              

718     Hoechstwert bei den Untersuchungen nach den Nummern 716 und
        717, auch bei deren Nebeneinanderberechnung                          251         28,61
        Bei Berechnung des Hoechstwertes sind die Arten der
        Untersuchungen anzugeben.
719     Funktionelle Entwicklungstherapie bei Ausfallerscheinungen
        in der Motorik, im Sprachbereich und/oder Sozialverhalten,
        als Einzelbehandlung, Dauer mindestens 45 Minuten                    251         28,61
725     Systematische sensomotorische Entwicklungs- und
        Uebungsbehandlung von Ausfallerscheinungen am
        Zentralnervensystem als zeitaufwendige Einzelbehandlung -
        gegebenenfalls einschliesslich individueller Beratung der
        Betreuungsperson -, Dauer mindestens 45 Minuten                      300         34,20
        Neben der Leistung nach Nummer 725 sind die Leistungen nach
        den Nummern 505 bis 527, 535 bis 555, 719, 806, 846, 847,
        849, 1559 und 1560 nicht berechnungsfaehig.
726     Systematische sensomotorische Behandlung von
        zentralbedingten Sprachstoerungen - einschliesslich aller
        dazugehoerender psychotherapeutischer, atemgymnastischer,
        physikalischer und sedierender Massnahmen sowie
        gegebenenfalls auch Daemmerschlaf - als zeitaufwendige
        Einzelbehandlung, Dauer mindestens 45 Minuten                        300         34,20
        Neben der Leistung nach Nummer 726 sind die Leistungen nach
        den Nummern 719, 849, 1559 und 1560 nicht berechnungsfaehig.
        Die Leistung nach Nummer 726 ist neben der Leistung nach
        Nummer 725 an demselben Tage nur berechnungsfaehig, wenn
        beide Behandlungen zeitlich getrennt voneinander mit einer
        Dauer von jeweils mindestens 45 Minuten erbracht werden.
740     Kryotherapie der Haut, je Sitzung                                      71            8,09
741     Verschorfung mit heisser Luft oder heissen Daempfen, je
        Sitzung                                                                76            8,66
742     Epilation von Haaren im Gesicht durch Elektrokoagulation
        bei generalisiertem krankhaften Haarwuchs infolge
        Endokrinopathie (z.B. Hirsutismus), je Sitzung                       165         18,81
743     Schleifen und Schmirgeln und/oder Fraesen von Bezirken der
        Haut oder der Naegel, je Sitzung                                        75            8,55
744     Stanzen der Haut, je Sitzung                                           80            9,12
745     Auskratzen von Wundgranulationen oder Entfernung von
        jeweils bis zu drei Warzen mit dem scharfen Loeffel                     46            5,24
746     Elektrolyse oder Kauterisation, als selbstaendige Leistung              46            5,24
747     Setzen von Schroepfkoepfen, Blutegeln oder Anwendung von
        Saugapparaten, je Sitzung                                             44          5,02
748     Hautdrainage                                                          76          8,66
750     Auflichtmikroskopie der Haut (Dermatoskopie), je Sitzung             120         13,68
752     Bestimmung des Elektrolytgehalts im Schweiss durch
        Widerstandsmessung - einschliesslich Stimulation der
        Schweisssekretion -                                                   150         17,10
755     Hochtouriges Schleifen von Bezirken der Haut bei schweren
        Entstellungen durch Naevi, narbigen Restzustaenden nach Akne
        vulgaris und aehnlichen Indikationen, je Sitzung                      240         27,36
756     Chemochirurgische Behandlung spitzer Kondylome, auch in
        mehreren Sitzungen                                                   121         13,79
757     Chemochirurgische Behandlung einer Praekanzerose -
        gegebenenfalls in mehreren Sitzungen -                               150         17,10
758     Sticheln oder Oeffnen und Ausquetschen von Aknepusteln, je
        Sitzung                                                               75          8,55
759     Bestimmung der Alkalineutralisationszeit                              76          8,66
760     Alkaliresistenzbestimmung (Tropfmethode)                             121         13,79
761     UV-Erythemschwellenwertbestimmung - einschliesslich
        Nachschau -                                                            76            8,66
762     Entleerung des Lymphoedems an Arm oder Bein durch Abwicklung
        mit Gummischlauch                                                    130         14,82


                                            - 37 -
      
                                                                              

763     Spaltung oberflaechlich gelegener Venen an einer Extremitaet
        oder von Haemorrhoidalknoten mit Thrombus-Expressionen -
        gegebenenfalls einschliesslich Naht -                                 148         16,87
764     Veroedung (Sklerosierung) von Krampfadern oder
        Haemorrhoidalknoten, je Sitzung                                       190         21,66
765     Operative Entfernung hypertropher zirkumanaler Hautfalten
        (Marisquen)                                                          280         31,92
766     Ligaturbehandlung von Haemorrhoiden einschliesslich
        Proktoskopie, je Sitzung                                             225         25,65
768     Aetzung im Enddarmbereich als selbstaendige Leistung                    50          5,70
770     Ausraeumung des Mastdarms mit der Hand                                140         15,96
780     Apparative Dehnung (Sprengung) eines Kardiospasmus                   242         27,59
781     Bougierung der Speiseroehre, je Sitzung                                76          8,66
784     Erstanlegen einer externen Medikamentenpumpe -
        einschliesslich Einstellung sowie Beratung und Schulung des
        Patienten - gegebenenfalls in mehreren Sitzungen -                   275         31,35
785     Anlage und Ueberwachung einer Peritonealdialyse
        einschliesslich der ersten Sitzung                                    330         37,62
786     Peritonealdialyse bei liegendem Katheter einschliesslich
        Ueberwachung, jede (weitere) Spuelung                                    55            6,27
790     Aerztliche Betreuung bei Haemodialyse als Training des
        Patienten und gegebenenfalls seines Dialysepartners zur
        Vorbereitung auf Heim- oder Limited-Care-Dialysen, auch als
        Haemofiltration, je Dialyse                                           500         57,--
791     Aerztliche Betreuung eines Patienten bei Haemodialyse
        als Heimdialyse oder Limited-Care-Dialyse, auch als
        Haemofiltration, je Dialyse                                           320         36,48
792     Aerztliche Betreuung eines Patienten bei Haemodialyse als
        Zentrums- oder Praxisdialyse (auch als Feriendialyse)
        - auch als Haemofiltration oder bei Plasmapherese -, je
        Dialyse bzw. Sitzung                                                 440         50,16
793     Aerztliche Betreuung eines Patienten bei kontinuierlicher
        ambulanter Peritonealdialyse (CAPD), je Tag                          115         13,11
        Der Leistungsinhalt der Nummern 790 bis 793 umfasst
        insbesondere die staendige Bereitschaft von Arzt und
        gegebenenfalls Dialysehilfspersonal, die regelmaessigen
        Beratungen und Untersuchungen des Patienten, die
        Anfertigung und Auswertung der Dialyseprotokolle sowie
        die regelmaessigen Besuche bei Heimdialyse-Patienten mit
        Geraetekontrollen im Abstand von mindestens drei Monaten.
        Bei der Zentrums- und Praxisdialyse ist darueber hinaus
        die staendige Anwesenheit des Arztes waehrend der Dialyse
        erforderlich.
        Leistungen nach den Abschnitten B und C (mit Ausnahme
        der Leistung nach Nummer 50 in Verbindung mit einem
        Zuschlag nach den Buchstaben E, F, G und/oder H) sowie
        die Leistungen nach den Nummern 3550, 3555, 3557, 3558,
        3562.H1, 3565.H1, 3574, 3580.H1, 3584.H1, 3585.H1, 3587.H1,
        3592.H1, 3594.H1, 3595.H1, 3620, 3680, 3761 und 4381, die
        in ursaechlichem Zusammenhang mit der Dialysebehandlung
        erbracht werden, sind nicht gesondert berechnungsfaehig.
        Dies gilt auch fuer Auftragsleistungen.

G. Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
800     Eingehende neurologische Untersuchung - gegebenenfalls
        einschliesslich der Untersuchung des Augenhintergrundes -             195         22,23
        Neben der Leistung nach Nummer 800 sind die Leistungen
        nach den Nummern 8, 26, 825, 826, 830 und 1400 nicht
        berechnungsfaehig.
801     Eingehende psychiatrische Untersuchung - gegebenenfalls
        unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson -              250         28,50



                                            - 38 -
       
                                                                               

         Neben der Leistung nach Nummer 801 sind die Leistungen nach
         den Nummern 4, 8, 715 bis 718, 825, 826, 830 und 1400 nicht
         berechnungsfaehig.
804      Psychiatrische Behandlung durch eingehendes therapeutisches
         Gespraech - auch mit gezielter Exploration -                          150         17,10
806      Psychiatrische Behandlung durch gezielte Exploration
         und eingehendes therapeutisches Gespraech, auch in akuter
         Konfliktsituation - gegebenenfalls unter Einschluss eines
         eingehenden situationsregulierenden Kontaktgespraechs mit
         Dritten -, Mindestdauer 20 Minuten                                   250         28,50
807      Erhebung einer biographischen psychiatrischen Anamnese bei
         Kindern oder Jugendlichen unter Einschaltung der Bezugs-
         und Kontaktpersonen mit schriftlicher Aufzeichnung, auch in
         mehreren Sitzungen                                                   400         45,60
         Die Leistung nach Nummer 807 ist im Behandlungsfall nur
         einmal berechnungsfaehig.
808      Einleitung oder Verlaengerung der tiefenpsychologisch
         fundierten oder der analytischen Psychotherapie -
         einschliesslich Antrag auf Feststellung der Leistungspflicht
         im Rahmen des Gutachterverfahrens, gegebenenfalls
         einschliesslich Besprechung mit dem nichtaerztlichen
         Psychotherapeuten -                                                  400         45,60
812      Psychiatrische Notfallbehandlung bei Suizidversuch
         und anderer psychischer Dekompensation durch sofortige
         Intervention und eingehendes therapeutisches Gespraech                500         57,--
816      Neuropsychiatrische Behandlung eines Anfallkranken
         mit Kontrolle der Anfallaufzeichnung - gegebenenfalls
         mit medikamentoeser Ein- oder Umstellung und auch mit
         Einschaltung von Kontaktpersonen -                                   180         20,52
817      Eingehende psychiatrische Beratung der Bezugsperson
         psychisch gestoerter Kinder oder Jugendlicher anhand
         erhobener Befunde und Erlaeuterung geplanter therapeutischer
         Massnahmen                                                            180         20,52
825      Genaue Geruchs- und/oder Geschmackspruefung zur
         Differenzierung von Stoerungen der Hirnnerven, als
         selbstaendige Leistung                                                 83             9,46
826      Gezielte neurologische Gleichgewichts- und
         Koordinationspruefung - gegebenenfalls einschliesslich
         kalorisch-otologischer Pruefung -                                      99         11,29
         Neben der Leistung nach Nummer 826 ist die Leistung nach
         Nummer 1412 nicht berechnungsfaehig.
827      Elektroenzephalographische Untersuchung - auch mit
         Standardprovokationen -                                              605         68,97
827a     Langzeit-elektroenzephalographische Untersuchung von
         mindestens 18 Stunden Dauer - einschliesslich Aufzeichnung
         und Auswertung -                                                     950       108,30
828      Messung visuell, akustisch oder somatosensorisch evozierter
         Hirnpotentiale (VEP, AEP, SSP)                                       605         68,97
829      Sensible Elektroneurographie mit Oberflaechenelektroden -
         gegebenenfalls einschliesslich Bestimmung der Rheobase und
         der Chronaxie -                                                      160         18,24
830      Eingehende Pruefung auf Aphasie, Apraxie, Alexie, Agraphie,
         Agnosie und Koerperschemastoerungen                                     80             9,12
831      Vegetative Funktionsdiagnostik - auch unter Anwendung
         pharmakologischer Testmethoden (z.B. Minor) einschliesslich
         Waermeanwendung und/oder Injektionen -                                 80             9,12
832      Befunderhebung am Nervensystem durch Faradisation und/oder
         Galvanisation                                                        158         18,01
833      Begleitung eines psychisch Kranken bei Ueberfuehrung in
         die Klinik - einschliesslich Ausstellung der notwendigen
         Bescheinigungen -                                                    285         32,49
         Verweilgebuehren sind nach Ablauf einer halben Stunde
         zusaetzlich berechnungsfaehig.
                                             - 39 -
      
                                                                              

835     Einmalige, nicht in zeitlichem Zusammenhang mit einer
        eingehenden Untersuchung durchgefuehrte Erhebung der
        Fremdanamnese ueber einen psychisch Kranken oder ueber ein
        verhaltensgestoertes Kind                                              64          7,30
836     Intravenoese Konvulsionstherapie                                      190         21,66
837     Elektrische Konvulsionstherapie                                      273         31,12
838     Elektromyographische Untersuchung zur Feststellung
        peripherer Funktionsstoerungen der Nerven und Muskeln                 550         62,70
839     Elektromyographische Untersuchung zur Feststellung
        peripherer Funktionsstoerungen der Nerven und Muskeln mit
        Untersuchung der Nervenleitungsgeschwindigkeit                       700         79,80
840     Sensible Elektroneurographie mit Nadelelektroden -
        gegebenenfalls einschliesslich Bestimmung der Rheobase und
        der Chronaxie -                                                      700         79,80
842     Apparative isokinetische Muskelfunktionsdiagnostik                   500         57,--
        Die Leistung nach Nummer 842 ist im Behandlungsfall nur
        einmal berechnungsfaehig.
845     Behandlung einer Einzelperson durch Hypnose                          150         17,10
846     Uebende Verfahren (z.B. autogenes Training) in
        Einzelbehandlung, Dauer mindestens 20 Minuten                        150         17,10
847     Uebende Verfahren (z.B. autogenes Training) in
        Gruppenbehandlung mit hoechstens zwoelf Teilnehmern, Dauer
        mindestens 20 Minuten, je Teilnehmer                                  45             5,13
849     Psychotherapeutische Behandlung bei psychoreaktiven,
        psychosomatischen oder neurotischen Stoerungen, Dauer
        mindestens 20 Minuten                                                230         26,22
855     Anwendung und Auswertung projektiver Testverfahren (z.B.
        Rorschach-Test, TAT) mit schriftlicher Aufzeichnung,
        insgesamt                                                            722         82,31
856     Anwendung und Auswertung standardisierter Intelligenz- und
        Entwicklungstests (Staffeltests oder HAWIE(K), IST/Amthauer,
        Buehler-Hetzer, Binet-Simon, Kramer) mit schriftlicher
        Aufzeichnung, insgesamt                                              361         41,15
        Neben der Leistung nach Nummer 856 sind die Leistungen nach
        den Nummern 715 bis 718 nicht berechnungsfaehig.
857     Anwendung und Auswertung orientierender Testuntersuchungen
        (z.B. Fragebogentest nach Eysenck, MPQ oder MPI, Raven-
        Test, Sceno-Test, Wartegg-Zeichentest, Haus-Baum-Mensch, mit
        Ausnahme des sogenannten Luescher-Tests), insgesamt                   116         13,22
        Neben der Leistung nach Nummer 857 sind die Leistungen nach
        den Nummern 716 und 717 nicht berechnungsfaehig.
860     Erhebung einer biographischen Anamnese unter
        neurosenpsychologischen Gesichtspunkten mit schriftlicher
        Aufzeichnung zur Einleitung und Indikationsstellung
        bei tiefenpsychologisch fundierter und analytischer
        Psychotherapie, auch in mehreren Sitzungen                           920       104,88
        Die Nummer 860 ist im Behandlungsfall nur einmal
        berechnungsfaehig.
        Neben der Leistung nach Nummer 860 sind die Leistungen nach
        den Nummern 807 und 835 nicht berechnungsfaehig.
861     Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie,
        Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten                        690         78,66
862     Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie,
        Gruppenbehandlung mit einer Teilnehmerzahl von hoechstens
        acht Personen, Dauer mindestens 100 Minuten, je Teilnehmer           345         39,33
863     Analytische Psychotherapie, Einzelbehandlung, Dauer
        mindestens 50 Minuten                                                690         78,66
864     Analytische Psychotherapie, Gruppenbehandlung mit einer
        Teilnehmerzahl von hoechstens acht Personen, Dauer mindestens
        100 Minuten, je Teilnehmer                                           345         39,33
865     Besprechung mit dem nichtaerztlichen Psychotherapeuten ueber
        die Fortsetzung der Behandlung                                       345         39,33

                                            - 40 -
      
                                                                              

870      Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50
         Minuten - gegebenenfalls Unterteilung in zwei Einheiten von
         jeweils mindestens 25 Minuten -                                     750         85,50
871      Verhaltenstherapie, Gruppenbehandlung mit einer
         Teilnehmerzahl von hoechstens 8 Personen, Dauer mindestens 50
         Minuten, je Teilnehmer                                              150         17,10
         Bei einer Sitzungsdauer von mindestens 100 Minuten kann die
         Leistung nach Nummer 871 zweimal berechnet werden.
885      Eingehende psychiatrische Untersuchung bei Kindern oder
         Jugendlichen unter auch mehrfacher Einschaltung der
         Bezugs- und/oder Kontaktperson(en) unter Beruecksichtigung
         familienmedizinischer und entwicklungspsychologischer Bezuege        500         57,--
886      Psychiatrische Behandlung bei Kindern und/oder Jugendlichen
         unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson(en)
         unter Beruecksichtigung familienmedizinischer und
         entwicklungspsychologischer Bezuege, Dauer mindestens 40
         Minuten                                                             700         79,80
887      Psychiatrische Behandlung in Gruppen bei Kindern und/
         oder Jugendlichen, Dauer mindestens 60 Minuten, bei einer
         Teilnehmerzahl von hoechstens zehn Personen, je Teilnehmer           200         22,80
H. Geburtshilfe und Gynaekologie

Allgemeine Bestimmungen
Werden mehrere Eingriffe in der Bauchhoehle in zeitlichem Zusammenhang durchgefuehrt,
die jeweils in der Leistung die Eroeffnung der Bauchhoehle enthalten, so darf diese nur
einmal berechnet werden; die Verguetungssaetze der weiteren Eingriffe sind deshalb um den
Verguetungssatz nach Nummer 3135 zu kuerzen.
1001      Tokographische Untersuchung                                   120        13,68
1002      Externe kardiotokographische Untersuchung                     200        22,80
1003      Interne kardiotokographische Untersuchung -
          gegebenenfalls einschliesslich einer im zeitlichen
          Zusammenhang des Geburtsvorganges vorausgegangenen
          externen Kardiotokographie -                                  379        43,21
          Neben den Leistungen nach den Nummern 1002 und 1003 ist
          die Leistung nach Nummer 1001 nicht berechnungsfaehig.
1010      Amnioskopie                                                   148        16,87
1011      Amniozentese - einschliesslich Fruchtwasserentnahme -          266        30,32
1012      Blutentnahme beim Fetus                                        74         8,44
1013      Blutentnahme beim Fetus - einschliesslich pH-Messung(en)
          im Blut -                                                     178        20,29
1014      Blutentnahme beim Fetus mittels Amnioskopie -
          einschliesslich pH-Messung(en) im Blut -                       296        33,74
1020      Erweiterung des Gebaermutterhalses durch Dehnung
          im Zusammenhang mit einer Geburt - gegebenenfalls
          einschliesslich Eipolloesung -                                  148        16,87
1021      Beistand von mindestens zwei Stunden Dauer bei einer
          Geburt, die auf natuerlichem Wege nicht beendet werden
          kann, ausschliesslich Kunsthilfe                               266        30,32
1022      Beistand bei einer Geburt, auch Risikogeburt,
          regelwidriger Kindslage, Mehrlingsgeburt,
          ausschliesslich Kunsthilfe, sofern der Arzt die Geburt
          auf natuerlichem Wege bis zur Beendigung geleitet hat         1300       148,20
1025      Entbindung durch Manualextraktion am Beckenende               554        63,16
1026      Entbindung durch Vakuumextraktion                             832        94,85
1027      Entbindung durch Zange                                        832        94,85
1028      Aeussere Wendung                                                370        42,18
1029      Innere oder kombinierte Wendung - auch mit Extraktion -      1110       126,54
1030      Entbindung bei vorliegendem Mutterkuchen, zusaetzlich          370        42,18
          Neben den Leistungen nach den Nummern 1025 bis 1030
          kann jeweils eine Leistung nach der Nummer 1021 oder
          1022 zusaetzlich berechnet werden.
1031      Entbindung durch Perforation oder Embryotomie, mit
          Extraktion                                                   1950       222,30
                                          - 41 -
       
                                                                               

1032      Schnittentbindung von der Scheide oder von den
          Bauchdecken aus                                                   2310        263,34
1035      Operation der Uterusruptur ohne Uterusexstirpation                2030        231,42
1036      Operation der Uterusruptur mit Uterusexstirpation                 2770        315,78
1040      Reanimation eines asphyktischen Neugeborenen durch
          apparative Beatmung - auch mit Intubation und
          gegebenenfalls einschliesslich extrathorakaler
          indirekter Herzmassage -                                            350         39,90
1041      Entfernung der Nachgeburt oder von Resten durch inneren
          Eingriff mit oder ohne Kuerettement                                  824         93,94
1042      Behandlung einer Blutung nach der Geburt durch innere
          Eingriffe                                                           554         63,16
1043      Naht des Gebaermutterhalses - einschliesslich der
          vorangegangenen Erweiterung durch Schnitt oder Naht
          eines frischen Mutterhalsrisses -                                   620         70,68
1044      Naht der weichen Geburtswege - auch nach
          vorangegangener kuenstlicher Erweiterung - und/oder Naht
          eines Dammrisses I. oder II. Grades und/oder Naht eines
          Scheidenrisses                                                      420         47,88
          Neben der Leistung nach Nummer 1044 ist die Leistung
          nach Nummer 1096 nicht berechnungsfaehig.
1045      Naht eines vollkommenen Dammrisses (III. Grades)                    924       105,34
          Neben der Leistung nach Nummer 1045 ist die Leistung
          nach Nummer 1044 nicht berechnungsfaehig.
1048      Operation einer Extrauterinschwangerschaft                        2310        263,34
1049      Aufrichtung der eingeklemmten Gebaermutter einer
          Schwangeren - auch mit Einlage eines Ringes -                       296         33,74
1050      Instrumentale Einleitung einer Geburt oder Fehlgeburt,
          als selbstaendige Leistung                                           296         33,74
1051      Beistand bei einer Fehlgeburt ohne operative Hilfe                  185         21,09
1052      Beistand bei einer Fehlgeburt und deren Beendigung
          durch inneren Eingriff                                              739         84,25
1055      Abbruch einer Schwangerschaft bis einschliesslich 12.
          Schwangerschaftswoche - gegebenenfalls einschliesslich
          Erweiterung des Gebaermutterhalskanals -                             800         91,20
1056      Abbruch einer Schwangerschaft ab der 13.
          Schwangerschaftswoche - gegebenenfalls einschliesslich
          Erweiterung des Gebaermutterhalskanals -                           1200        136,80
          Neben den Leistungen nach den Nummern 1055 und 1056 ist
          die intravaginale oder intrazervikale Applikation von
          Prostaglandin-Gel nicht gesondert berechnungsfaehig.
1060      Ausraeumung einer Blasenmole oder einer missed abortion              924       105,34
1061      Abtragung des Hymens oder Eroeffnung eines Haematokolpos              185        21,09
1062      Vaginoskopie bei einer Virgo                                        178        20,29
1063      Vaginoskopie bei einem Kind bis zum vollendeten 10.
          Lebensjahr                                                          240         27,36
1070      Kolposkopie                                                          73          8,32
1075      Vaginale Behandlung - auch einschliesslich Einbringung
          von Arzneimitteln in die Gebaermutter, Aetzung
          des Gebaermutterhalses und/oder Behandlung von
          Portioerosionen -                                                    45             5,13
1080      Entfernung eines Fremdkoerpers aus der Scheide eines
          Kindes                                                              106         12,08
1081      Ausstopfung der Scheide zur Blutstillung, als
          selbstaendige Leistung                                                59             6,73
1082      Ausstopfung der Gebaermutter - gegebenenfalls
          einschliesslich Scheide - zur Blutstillung, als
          selbstaendige Leistung                                               178         20,29
1083      Kauterisation an der Portio und/oder der Zervix, als
          selbstaendige Leistung                                                70             7,98
1084      Thermokoagulation an der Portio und/oder der Zervix,
          als selbstaendige Leistung                                           118         13,45

                                             - 42 -
        
                                                                                

1085       Kryochirurgischer Eingriff im Vaginalbereich, als
           selbstaendige Leistung                                               296         33,74
1086       Konisation der Portio                                               296         33,74
1087       Einlegen oder Wechseln eines Ringes oder Anlegen eines
           Portio-Adapters                                                      55             6,27
1088       Lageverbesserung der Gebaermutter mit Einlegen eines
           Ringes                                                               93         10,60
1089       Operative Entfernung eines eingewachsenen Ringes aus
           der Scheide                                                        463         52,78
1090       Einlegen oder Wechseln eines Okklusivpessars                        52          5,93
1091       Einlegen oder Wechseln eines Intrauterinpessars                    106         12,08
1092       Entfernung eines Intrauterinpessars                                 52          5,93
1095       Operative Reposition der umgestuelpten Gebaermutter                 2310        263,34
1096       Erweiterung des Gebaermutterhalses durch Dehnung                    148         16,87
1097       Erweiterung des Gebaermutterhalses durch Schnitt -
           gegebenenfalls einschliesslich Naht -                                296         33,74
1098       Durchtrennung oder Sprengung eines stenosierenden
           Narbenstranges der Scheide                                          296         33,74
1099       Operative Behandlung der Haemato- oder Pyometra                      647         73,76

1102         Entfernung eines oder mehrerer Polypen und/oder Abrasio
             aus dem Gebaermutterhals oder dem Muttermund                       148         16,87
1103         Probeexzision aus dem Gebaermutterhals und/oder dem
             Muttermund und/oder der Vaginalwand - gegebenenfalls
             einschliesslich Abrasio und auch einschliesslich
             Entfernung eines oder mehrerer Polypen -                          185         21,09
1104         Ausschabung und/oder Absaugung der Gebaermutterhoehle
             einschliesslich Ausschabung des Gebaermutterhalses
             - gegebenenfalls auch mit Probeexzision aus
             Gebaermutterhals und/oder Muttermund und/oder Vaginalwand
             sowie gegebenenfalls einschliesslich Entfernung eines
             oder mehrerer Polypen -                                           647         73,76
1105         Gewinnung von Zellmaterial aus der Gebaermutterhoehle
             und Aufbereitung zur zytologischen Untersuchung -
             einschliesslich Kosten -                                           180         20,52
1110         Hysteroskopie                                                     444         50,62
1111         Hysteroskopie mit zusaetzlichem(n) operativem(n)
             Eingriff(en)                                                      739         84,25
1112         Tubendurchblasung                                                 296         33,74
1113         Tubendurchblasung mit Druckschreibung                             420         47,88
1114         Insemination - auch einschliesslich Konservierung und
             Aufbereitung des Samens -                                         370         42,18
1120         Operation eines alten unvollkommenen Dammrisses - auch
             einschliesslich Naht von Einrissen der Vulva und/oder
             Vagina -                                                          647        73,76
1121         Operation eines alten vollkommenen Dammrisses                    1660       189,24
             Neben der Leistung nach Nummer 1121 ist die Leistung
             nach Nummer 1126 nicht berechnungsfaehig.
1122         Operation eines alten Gebaermutterhalsrisses                       739         84,25
1123         Plastische Operation bei teilweisem Verschluss der
             Scheide                                                          2770       315,78
1123a        Plastische Operation zur Oeffnung der Scheide bei
             anogenitaler Fehlbildung im Kindesalter                          2270       258,78
1124         Plastische Operation bei gaenzlichem Fehlen der Scheide           3700       421,80
1125         Vordere Scheidenplastik                                           924       105,34
1126         Hintere Scheidenplastik mit Beckenbodenplastik                   1290       147,06
1127         Vordere und hintere Scheidenplastik mit
             Beckenbodenplastik                                               1660       189,24
1128         Scheiden- und Portioplastik - gegebenenfalls auch mit
             Zervixamputation mit Elevation des Uterus auf vaginalem
             Wege (z.B. Manchester-Fothergill, Interposition), auch
             mit Beckenbodenplastik -                                         2220       253,08


                                              - 43 -
       
                                                                               

1129        Plastische Operation am Gebaermutterhals und/oder
            operative Korrektur einer Isthmusinsuffizienz des Uterus
            (z.B. nach Shirodkar)                                             739         84,25
1131        Operative Entfernung eines Stuetzbandes oder einer
            Metallnaht nach Isthmusinsuffizienzoperation                      379         43,21
1135        Zervixamputation                                                  554         63,16
1136        Vordere und/oder hintere Kolpozoeliotomie - auch
            Eroeffnung eines Douglas-Abszesses -, als selbstaendige
            Leistung                                                          379        43,21
1137        Vaginale Myomenukleation                                         1290       147,06
1138        Vaginale oder abdominale Totalexstirpation des Uterus
            ohne Adnexentfernung                                             2770       315,78
1139        Vaginale oder abdominale Totalexstirpation des Uterus
            mit Adnexentfernung                                              3330       379,62
1140        Operative Behandlung einer konservativ unstillbaren
            Nachblutung nach vaginaler Uterusoperation                        333         37,96
1141        Operation im Vaginal- oder Vulvabereich (z.B.
            Exstirpation von Vaginalzysten oder Bartholinischen
            Zysten oder eines Scheidenseptums)                                554         63,16
1145        Ovarektomie, Ovariotomie, Salpingektomie, Salpingotomie,
            Salpingolyse und/oder Neoostomie durch vaginale oder
            abdominale Eroeffnung der Bauchhoehle, einseitig                   1660       189,24
1146        Ovarektomie, Ovariotomie, Salpingektomie, Salpingotomie,
            Salpingolyse und/oder Neoostomie durch vaginale oder
            abdominale Eroeffnung der Bauchhoehle, beidseitig                  2220       253,08
1147        Antefixierende Operation des Uterus mit Eroeffnung der
            Bauchhoehle                                                       1480       168,72
1148        Plastische Operation bei Tubensterilitaet (z.B.
            Implantation, Anastomose), einseitig                             2500       285,--
1149        Plastische Operation bei Tubensterilitaet (z.B.
            Implantation, Anastomose), beidseitig                            3500       399,--
1155        Pelviskopie mit Anlegen eines druckkontrollierten
            Pneumoperitoneums und Anlegen eines Portioadapters -
            gegebenenfalls einschliesslich Probeexzision und/oder
            Probepunktion -                                                   800         91,20
1156        Pelviskopie mit Anlegen einer druckkontrollierten
            Pneumoperitoneums und Anlegen eines Portioadapters
            einschliesslich Durchfuehrung intraabdominaler Eingriffe
            - gegebenenfalls einschliesslich Probeexzision und/oder
            Probepunktion -                                                  1050       119,70
1158        Kuldoskopie - auch mit operativen Eingriffen -                    739        84,25
1159        Abtragung grosser Geschwuelste der aeusseren
            Geschlechtsteile - auch Vulvektomie -                            1660       189,24
1160        Operative Beseitigung von Uterusmissbildungen (z.B.
            Uterus bicornis, Uterus subseptus)                               2770       315,78
1161        Uterusamputation, supravaginal                                   1480       168,72
1162        Abdominale Myomenukleation                                       1850       210,90
1163        Fisteloperation an den Geschlechtsteilen -
            gegebenenfalls einschliesslich der Harnblase und/oder
            Operation einer Darmscheiden- oder Darmharnroehrenfistel
            auch mit hinterer Scheidenplastik und Beckenbodenplastik
            -                                                                2770       315,78
1165        Radikaloperation des Scheiden- und Vulvakrebses                  3140       357,96
1166        Radikaloperation des Zervixkrebses, vaginal oder
            abdominal, mit Entfernung der regionaeren Lymphknoten             4620       526,68
1167        Radikaloperation des Zervixkrebses, abdominal, mit
            Entfernung der Lymphstromgebiete, auch paraaortal                4900       558,60
1168        Exenteration des kleinen Beckens                                 5900       672,60

I. Augenheilkunde
1200     Subjektive Refraktionsbestimmung mit sphaerischen Glaesern              59             6,73
1201     Subjektive Refraktionsbestimmung mit sphaerisch-
         zylindrischen Glaesern                                                 89         10,15
                                             - 44 -
       
                                                                               

1202      Objektive Refraktionsbestimmung mittels Skiaskopie oder
          Anwendung eines Refraktometers                                       74             8,44
1203      Messung der Maximal- oder Gebrauchsakkommodation mittels
          Akkommodometer oder Optometer                                        60             6,84
1204      Messung der Hornhautkruemmungsradien                                  45             5,13
1207      Pruefung von Mehrstaerken- oder Prismenbrillen mit
          Bestimmung der Fern- und Nahpunkte bei subjektiver
          Brillenunvertraeglichkeit                                             70             7,98
1209      Nachweis der Traenensekretionsmenge (z.B. Schirmer-Test)              20             2,28
          Mit der Gebuehr sind die Kosten abgegolten.
1210      Erstanpassung und Auswahl der Kontaktlinse (Haftschale)
          fuer ein Auge zum Zwecke der Verordnung - einschliesslich
          objektiver Refraktionsbestimmung, Messung der
          Hornhautradien und der Spaltlampenmikroskopie -                     228         25,99
1211      Erstanpassung und Auswahl der Kontaktlinsen (Haftschalen)
          fuer beide Augen zum Zwecke der Verordnung -
          einschliesslich objektiver Refraktionsbestimmung, Messung
          der Hornhautradien und der Spaltlampenmikroskopie -                 300         34,20
1212      Pruefung auf Sitz und Funktion der verordneten
          Kontaktlinse (Haftschale) fuer ein Auge und gegebenenfalls
          Anpassung einer anderen Kontaktlinse (Haftschale) -
          einschliesslich objektiver Refraktionsbestimmung, Messung
          der Hornhautradien und der Spaltlampenmikroskopie -                 132         15,05
1213      Pruefung auf Sitz und Funktion der verordneten
          Kontaktlinsen (Haftschalen) fuer beide Augen und
          gegebenenfalls Anpassung anderer Kontaktlinsen
          (Haftschalen) - einschliesslich objektiver
          Refraktionsbestimmung, Messung der Hornhautradien und der
          Spaltlampenmikroskopie -                                            198         22,57
          Neben den Leistungen nach den Nummern 1210 bis 1213
          sind die Leistungen nach den Nummern 5 und/oder 6 nicht
          berechnungsfaehig.
          Wurden harte Kontaktlinsen (Haftschalen) nicht vertragen
          und muessen deshalb weiche Kontaktlinsen angepasst werden,
          sind die Leistungen nach der Nummer 1210 oder 1211 nicht
          erneut, sondern lediglich die Leistungen nach der Nummer
          1212 oder 1213 berechnungsfaehig.
1215      Bestimmung von Fernrohrbrillen oder Lupenbrillen, je
          Sitzung                                                             121         13,79
1216      Untersuchung auf Heterophorie bzw. Strabismus -
          gegebenenfalls einschliesslich qualitativer Untersuchung
          des binokularen Sehaktes -                                           91         10,37
1217      Qualitative und quantitative Untersuchung des binokularen
          Sehaktes                                                            242         27,59
          Neben der Leistung nach Nummer 1217 sind die Leistungen
          nach den Nummern 5 und/oder 6 nicht berechnungsfaehig.
1218      Differenzierende Analyse und graphische Darstellung des
          Bewegungsablaufs beider Augen bei Augenmuskelstoerungen,
          mindestens 36 Blickrichtungen pro Auge                              700         79,80
1225      Kampimetrie (z.B. Bjerrum) - auch Perimetrie nach Foerster
          -                                                                   121         13,79
1226      Projektionsperimetrie mit Marken verschiedener Reizwerte            182         20,75
1227      Quantitativ abgestufte (statische) Profilperimetrie                 248         28,27
1228      Farbsinnpruefung mit Pigmentproben (z.B. Farbtafeln)                  61          6,95
1229      Farbsinnpruefung mit Anomaloskop                                     182         20,75
1233      Vollstaendige Untersuchung des zeitlichen Ablaufs der
          Adaptation                                                          484         55,18
          Neben der Leistung nach Nummer 1233 ist die Leistung nach
          Nummer 1234 nicht berechnungsfaehig.
1234      Untersuchung des Daemmerungssehens ohne Blendung                      91         10,37
1235      Untersuchung des Daemmerungssehens waehrend der Blendung               91         10,37
1236      Untersuchung des Daemmerungssehens nach der Blendung
          (Readaptation)                                                       91         10,37
                                             - 45 -
       
                                                                               

1237      Elektroretinographische Untersuchung (ERG) und/oder
          elektrookulographische Untersuchung (EOG)                           600         68,40
1240      Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren
          Augenabschnitte - gegebenenfalls einschliesslich der
          binokularen Untersuchung des hinteren Poles (z.B. Hruby-
          Linse) -                                                             74          8,44
1241      Gonioskopie                                                         152         17,33
1242      Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes
          einschliesslich der aeusseren Peripherie (z.B.
          Dreispiegelkontaktglas, Schaepens) - gegebenenfalls
          einschliesslich der Spaltlampenmikroskopie der vorderen
          und mittleren Augenabschnitte und/oder diasklerale
          Durchleuchtung -                                                    152         17,33
1243      Diasklerale Durchleuchtung                                           61          6,95
1244      Exophthalmometrie                                                    50          5,70
1248      Fluoreszenzuntersuchung der terminalen Strombahn am
          Augenhintergrund - einschliesslich Applikation des
          Teststoffes -                                                       242         27,59
1249      Fluoreszenzangiographische Untersuchung der terminalen
          Strombahn am Augenhintergrund - einschliesslich Aufnahmen
          und Applikation des Teststoffes -                                   484         55,18
          Mit den Gebuehren fuer die Leistungen nach den Nummern 1248
          und 1249 sind die Kosten abgegolten.
1250      Lokalisation eines Fremdkoerpers nach Comberg oder Vogt              273         31,12
1251      Lokalisation einer Netzhautveraenderung als Voraussetzung
          fuer einen gezielten intraokularen Eingriff                          273         31,12
1252      Fotographische Verlaufskontrolle intraokularer
          Veraenderungen mittels Spaltlampenfotografie                         100         11,40
1253      Fotographische Verlaufskontrolle von Veraenderungen des
          Augenhintergrunds mittels Fundusfotografie                          150         17,10
1255      Tonometrische Untersuchung mit Anwendung des
          Impressionstonometers                                                70             7,98
1256      Tonometrische Untersuchung mit Anwendung des
          Applanationstonometers                                              100         11,40
1257      Tonometrische Untersuchung (mehrfach in zeitlichem
          Zusammenhang zur Anfertigung tonometrischer Kurven,
          mindestens vier Messungen) - auch fortlaufende Tonometrie
          zur Ermittlung des Abflusswiderstandes -                             242         27,59
1259      Pupillographie                                                      242         27,59
1260      Elektromyographie der aeusseren Augenmuskeln                          560         63,84
1262      Ophthalmodynamometrie - gegebenenfalls einschliesslich
          Tonometrie -, erste Messung                                         242         27,59
1263      Ophthalmodynamometrie - gegebenenfalls einschliesslich
          Tonometrie -, jede weitere Messung                                  152         17,33
1268      Aktive Behandlung der Schwachsichtigkeit (Pleoptik)
          mittels Spezial-Ophthalmoskop, Mindestdauer 20 Minuten              152         17,33
1269      Behandlung der gestoerten Binokularfunktion (Orthoptik)
          mit Geraeten nach dem Prinzip des Haploskops (z.B.
          Synoptophor, Amblyoskop), Mindestdauer 20 Minuten                   152         17,33
1270      Unterstuetzende oder ergaenzende pleoptische oder
          orthoptische Behandlung an optischen Zusatz- oder
          Uebungsgeraeten, Mindestdauer 20 Minuten                               54             6,16
1271      Auswahl und Einprobieren eines kuenstlichen Auges                     46             5,24
1275      Entfernung von oberflaechlichen Fremdkoerpern von der
          Bindehaut und/oder der Hornhaut                                      37             4,22
1276      Instrumentelle Entfernung von Fremdkoerpern von der
          Hornhautoberflaeche, aus der Lederhaut und/oder von
          eingebrannten Fremdkoerpern aus der Bindehaut und/oder der
          Hornhaut                                                             74             8,44
1277      Entfernung von eisenhaltigen eingebrannten Fremdkoerpern
          aus der Hornhaut mit Ausfraesen des Rostringes                       152         17,33
1278      Entfernung von eingespiessten Fremdkoerpern aus der
          Hornhaut mittels Praeparation                                        278         31,69
                                             - 46 -
       
                                                                               

1279      Entfernung von Korneoskleralfaeden                                   100         11,40
1280      Entfernung von eisenhaltigen Fremdkoerpern aus dem
          Augeninnern mit Hilfe des Magneten - einschliesslich
          Eroeffnung des Augapfels -                                          1290       147,06
1281      Entfernung von nichtmagnetischen Fremdkoerpern oder einer
          Geschwulst aus dem Augeninnern                                     2220       253,08
1282      Entfernung einer Geschwulst oder von Kalkinfarkten aus
          den Lidern eines Auges oder aus der Augapfelbindehaut               152         17,33
1283      Entfernung von Fremdkoerpern oder einer Geschwulst aus
          der Augenhoehle ohne Resektion der Orbitalwand und ohne
          Muskelabloesung                                                      554         63,16
1284      Entfernung von Fremdkoerpern oder einer Geschwulst
          aus der Augenhoehle ohne Resektion der Orbitalwand mit
          Muskelabloesung                                                      924       105,34
1285      Entfernung von Fremdkoerpern oder einer Geschwulst aus der
          Augenhoehle mit Resektion der Orbitalwand                           1480       168,72
1290      Vorbereitende operative Massnahmen zur Rekonstruktion
          einer Orbita unter Verwendung oertlichen Materials,
          ausgenommen das knoecherne Geruest                                   1500       171,--
1291      Wiederherstellungsoperation an der knoechernen Augenhoehle
          (z.B. nach Fraktur)                                                1850       210,90
1292      Operation der Augenhoehlen- oder Traenensackphlegmone                 278        31,69
1293      Dehnung, Durchspuelung, Sondierung, Salbenfuellung oder
          Kaustik der Traenenwege, auch beidseitig                              74             8,44
1294      Sondierung des Traenennasengangs bei Saeuglingen und
          Kleinkindern, auch beidseitig                                       130         14,82
1297      Operation des evertierten Traenenpuenktchens                          152         17,33
1298      Spaltung von Strikturen des Traenennasenkanals                       132         15,05
1299      Traenensackexstirpation                                              554         63,16

1300      Traenensackoperation zur Wiederherstellung des
          Traenenabflusses zur Nase mit Knochenfensterung                      1220      139,08
1301      Exstirpation oder Veroedung der Traenendruese                           463       52,78
1302      Plastische Korrektur der verengten oder erweiterten
          Lidspalte oder des Epikanthus                                        924      105,34
1303      Voruebergehende Spaltung der verengten Lidspalte                      230       26,22
1304      Plastische Korrektur des Ektropiums oder Entropiums, der
          Trichiasis oder Distichiasis                                         924      105,34
1305      Operation der Lidsenkung (Ptosis)                                    739       84,25
1306      Operation der Lidsenkung (Ptosis) mit direkter
          Lidheberverkuerzung                                                  1110      126,54
1310      Augenlidplastik mittels freien Hauttransplantates                   1480      168,72
1311      Augenlidplastik mittels Hautlappenverschiebung aus der
          Umgebung                                                            1110      126,54
1312      Augenlidplastik mittels Hautlappenverschiebung aus der
          Umgebung und freier Transplantation                                 1850      210,90
1313      Abreiben, Skarifizieren oder chemische Aetzung der
          Bindehaut, auch beidseitig                                            30            3,42
1318      Ausrollen oder Ausquetschen der Uebergangsfalte                        74            8,44
1319      Plastische Wiederherstellung des Bindehautsackes durch
          Transplantation von Lippenschleimhaut und/oder Bindehaut
          bei erhaltenem Augapfel - einschliesslich Entnahme des
          Transplantates und gegebenenfalls einschliesslich Massnahmen
          am Lidknorpel -                                                     1850      210,90
1320      Einspritzung unter die Bindehaut                                      52        5,93
1321      Operation des Fluegelfells                                            296       33,74
1322      Operation des Fluegelfells mit lamellierender Keratoplastik          1660      189,24
1323      Elektrolytische Epilation von Wimpernhaaren, je Sitzung               67        7,64
1325      Naht einer Bindehaut- oder nicht perforierenden Hornhaut-
          oder nicht perforierenden Lederhautwunde                             230        26,22
1326      Direkte Naht einer perforierenden Hornhaut- oder
          Lederhautwunde - auch mit Reposition oder Abtragung der
          Regenbogenhaut und gegebenenfalls mit Bindehautdeckung -            1110      126,54
                                             - 47 -
       
                                                                               

1327      Wiederherstellungsoperation bei perforierender Hornhaut-
          oder Lederhautverletzung mit Versorgung von Regenbogenhaut
          und Linse                                                           1850      210,90
1328      Wiederherstellungsoperation bei schwerverletztem Augapfel,
          Zerschneidung von Hornhaut und Lederhaut, Beteiligung der
          Iris, der Linse, des Glaskoerpers und der Netzhaut                   3230      368,22
1330      Korrektur einer Schielstellung durch Eingriff an einem
          geraden Augenmuskel                                                  739        84,25
1331      Korrektur einer Schielstellung durch Eingriff an jedem
          weiteren geraden Augenmuskel, zusaetzlich zu Nummer 1330              554        63,16
1332      Korrektur einer Schielstellung durch Eingriff an einem
          schraegen Augenmuskel                                                1110      126,54
1333      Korrektur einer Schielstellung durch Eingriff an jedem
          weiteren schraegen Augenmuskel, zusaetzlich zu Nummer 1332             739        84,25
1338      Chemische Aetzung der Hornhaut                                         56         6,38
1339      Abschabung der Hornhaut                                              148        16,87
1340      Thermo- oder Kryotherapie von Hornhauterkrankungen (z.B.
          Herpes ulcus) mit Epithelentfernung                                  185       21,09
1341      Taetowierung der Hornhaut                                             333       37,96
1345      Hornhautplastik                                                     1660      189,24
1346      Hornhauttransplantation                                             2770      315,78
1347      Einpflanzung einer optischen Kunststoffprothese in die
          Hornhaut (Keratoprothesis)                                          3030      345,42
1348      Diszision der klaren oder getruebten Linse oder des
          Nachstars                                                            832        94,85
1349      Operation des weichen Stars (Saug-Spuel-Vorgang)
          - gegebenenfalls mit Extraktion zurueckgebliebener
          Linsenteile -                                                       1850      210,90
1350      Staroperation - gegebenenfalls mit Iridektomie -
          einschliesslich Nahttechnik                                          2370      270,18
1351      Staroperation mit Iridektomie und Einpflanzung einer
          intraokularen Kunststofflinse                                       2770      315,78
1352      Einpflanzung einer intraokularen Linse, als selbstaendige
          Leistung                                                            1800      205,20
1353      Extraktion einer eingepflanzten Linse                                832       94,85
1354      Extraktion der luxierten Linse                                      2220      253,08
1355      Partielle oder totale Extraktion des Nachstars                      1110      126,54
1356      Eroeffnung (Parazentese), Spuelung oder Wiederherstellung
          der Augenvorderkammer, als selbstaendige Leistung                     370       42,18
1357      Hintere Sklerotomie                                                  370       42,18
1358      Zyklodialyse, Iridektomie                                           1000      114,--
1359      Zyklodiathermie-Operation oder Kryozyklothermie-Operation            500       57,--
1360      Laseroperation am Trabekelwerk des Auges bei Glaukom
          (Lasertrabekuloplastik)                                             1000      114,--
1361      Fistelbildende Operation und Eingriff an den
          kammerwasserabfuehrenden Wegen bei Glaukom                           1850      210,90
1362      Kombinierte Operation des Grauen Stars und bei Glaukom              3030      345,42
1365      Lichtkoagulation zur Verhinderung einer Netzhautabloesung
          und/oder Netzhautblutung, je Sitzung                                 924      105,34
1366      Vorbeugende Operation zur Verhinderung einer
          Netzhautabloesung oder operativer Eingriff bei vaskulaeren
          Netzhauterkrankungen                                                1110      126,54
1367      Operation einer Netzhautabloesung mit eindellenden
          Massnahmen                                                           2220      253,08
1368      Operation einer Netzhautabloesung mit eindellenden
          Massnahmen und Glaskoerperchirurgie                                   3030      345,42
1369      Koagulation oder Lichtkaustik eines Netz- oder
          Aderhauttumors                                                      1850      210,90
1370      Operative Entfernung des Augapfels                                   924      105,34
1371      Operative Entfernung des Augapfels mit Einsetzung einer
          Plombe                                                              1290      147,06
1372      Wiederherstellung eines prothesenfaehigen Bindehautsackes
          mittels Transplantation                                             1850      210,90
                                             - 48 -
       
                                                                               

1373      Operative Ausraeumung der Augenhoehle                                 1110      126,54
1374      Extrakapsulaere Operation des Grauen Stars
          mittels gesteuerten Saug-Spuel-Verfahrens oder
          Linsenkernverfluessigung (Phakoemulsifikation) -
          gegebenenfalls einschliesslich Iridektomie -                         3050      347,70
1375      Extrakapsulaere Operation des Grauen Stars
          mittels gesteuerten Saug-Spuel-Verfahrens oder
          Linsenkernverfluessigung (Phakoemulsifikation) -
          gegebenenfalls einschliesslich Iridektomie -, mit
          Implantation einer intraokularen Linse                              3500      399,--
1376      Rekonstruktion eines abgerissenen Traenenroehrchens                   1480      168,72
1377      Entfernung einer Silikon-/Silastik-/ Rutheniumplombe                 280       31,92
1380      Operative Entfernung eines Iristumors                               2000      228,--
1381      Operative Entfernung eines Iris-Ziliar-Aderhauttumors
          (Zyklektomie)                                                       2770      315,78
1382      Goniotrepanation oder Trabekulektomie oder Trabekulotomie
          bei Glaukom                                                         2500      285,--
1383      Vitrektomie, Glaskoerperstrangdurchtrennung, als
          selbstaendige Leistung                                               2500      285,--
1384      Vordere Vitrektomie (Glaskoerperentfernung aus der
          Augenvorderkammer), als selbstaendige Leistung                        830       94,62
1386      Aufnaehen einer Rutheniumplombe auf die Lederhaut                    1290      147,06

J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde
1400      Genaue Hoerpruefung mit Einschluss des Tongehoers (Umgangs-
          und Fluestersprache, Luft- und Knochenleitung)                         76            8,66
1401      Hoerpruefung mittels einfacher audiologischer Testverfahren
          (mindestens fuenf Frequenzen)                                          60            6,84
1403      Tonschwellenaudiometrische Untersuchung, auch beidseitig,
          (Bestimmung der Hoerschwelle mit 8 bis 12 Prueffrequenzen
          oder mittels kontinuierlicher Frequenzaenderung im
          Hauptfrequenzbereich des menschlichen Gehoers, in Luft-
          und in Knochenleitung, auch mit Vertaeubung) - auch mit
          Bestimmung der Intensitaetsbreite und gegebenenfalls
          einschliesslich ueberschwelliger audiometrischer
          Untersuchung -                                                       158        18,01
1404      Sprachaudiometrische Untersuchung, auch beidseitig,
          (Ermittlung des Hoerverlustes fuer Sprache und des
          Diskriminationsverlustes nach DIN-Norm, getrennt fuer das
          rechte und linke Ohr ueber Kopfhoerer, erforderlichenfalls
          auch ueber Knochenleitung, gegebenenfalls einschliesslich
          Pruefung des beidohrigen Satzverstaendnisses ueber
          Lautsprecher)                                                        158        18,01
          Neben den Leistungen nach den Nummern 1403 und 1404
          sind die Leistungen nach den Nummern 1400 und 1401 nicht
          berechnungsfaehig.
1405      Sprachaudiometrische Untersuchung zur Kontrolle angepasster
          Hoergeraete im freien Schallfeld                                        63            7,18
1406      Kinderaudiometrie (in der Regel bis zur Vollendung des
          7. Lebensjahres) zur Ermittlung des Schwellengehoers
          (Knochen- und Luftleitung) mit Hilfe von bedingten und/
          oder Orientierungsreflexen - gegebenenfalls einschliesslich
          ueberschwelliger audiometrischer Untersuchung und Messungen
          zur Hoergeraeteanpassung -                                             182        20,75
          Neben der Leistung nach Nummer 1406 sind die Leistungen
          nach den Nummern 1400, 1401, 1403 und 1404 nicht
          berechnungsfaehig.
1407      Impedanzmessung am Trommelfell und/oder an den
          Binnenohrmuskeln (z.B. Stapedius-Lautheitstest), auch
          beidseitig                                                           182       20,75
1408      Audioelektroenzephalographische Untersuchung                         888      101,23
1409      Messung otoakustischer Emissionen                                    400       45,60


                                             - 49 -
       
                                                                               

           Die Leistung nach Nummer 1409 ist neben den Leistungen
           nach den Nummern 827 bis 829 nicht berechnungsfaehig.
1412       Experimentelle Pruefung des statischen Gleichgewichts
           (Drehversuch, kalorische Pruefung und Lagenystagmus)                  91        10,37
1413       Elektronystagmographische Untersuchung                              265        30,21
1414       Diaphanoskopie der Nebenhoehlen der Nase                              42         4,79
1415       Binokularmikroskopische Untersuchung des Trommelfells und/
           oder der Paukenhoehle zwecks diagnostischer Abklaerung, als
           selbstaendige Leistung                                                91        10,37
1416       Stroboskopische Untersuchung der Stimmbaender                        121        13,79
1417       Rhinomanometrische Untersuchung                                     100        11,40
1418       Endoskopische Untersuchung der Nasenhaupthoehlen und/oder
           des Nasenrachenraums - gegebenenfalls einschliesslich der
           Stimmbaender -                                                       180        20,52
           Neben der Leistung nach Nummer 1418 ist die Leistung nach
           Nummer 1466 nicht berechnungsfaehig.
1425       Ausstopfung der Nase von vorn, als selbstaendige Leistung             50            5,70
1426       Ausstopfung der Nase von vorn und hinten, als selbstaendige
           Leistung                                                            100        11,40
1427       Entfernung von Fremdkoerpern aus dem Naseninnern, als
           selbstaendige Leistung                                                95        10,83
1428       Operativer Eingriff zur Entfernung festsitzender
           Fremdkoerper aus der Nase                                            370        42,18
1429       Kauterisation im Naseninnern, je Sitzung                             76         8,66
1430       Operativer Eingriff in der Nase, wie Muschelfrakturierung,
           Muschelquetschung, Kaltkaustik der Muscheln,
           Synechieloesung und/oder Probeexzision                               119        13,57
1435       Stillung von Nasenbluten mittels Aetzung und/oder Tamponade
           und/oder Kauterisation, auch beidseitig                              91        10,37
1436       Gezielte Anbringung von Aetzmitteln im hinteren Nasenraum
           unter Spiegelbeleuchtung oder Aetzung des Seitenstranges,
           auch beidseitig                                                      36         4,10
1438       Teilweise oder vollstaendige Abtragung einer Nasenmuschel            370        42,18
1439       Teilweise oder vollstaendige Abtragung von Auswuechsen der
           Nasenscheidewand einer Seite                                        370        42,18
1440       Operative Entfernung einzelner Nasenpolypen oder anderer
           Neubildungen einer Nasenseite                                       130        14,82
1441       Operative Entfernung mehrerer Nasenpolypen oder
           schwieriger zu operierender Neubildungen einer Nasenseite,
           auch in mehreren Sitzungen                                          296        33,74
1445       Submukoese Resektion an der Nasenscheidewand                         463        52,78
1446       Submukoese Resektion an der Nasenscheidewand mit Resektion
           der ausgedehnten knoechernen Leiste                                  739        84,25
1447       Plastische Korrektur am Nasenseptum und an den Weichteilen
           zur funktionellen Wiederherstellung der Nasenatmung -
           gegebenenfalls einschliesslich der Leistungen nach den
           Nummern 1439, 1445, 1446 und 1456 -, auch in mehreren
           Sitzungen                                                          1660      189,24
1448       Plastische Korrektur am Nasenseptum und an den Weichteilen
           und am knoechernen Nasengeruest zur funktionellen
           Wiederherstellung der Nasenatmung - gegebenenfalls
           einschliesslich der Leistungen nach den Nummern 1439, 1445,
           1446 und 1456 -, auch in mehreren Sitzungen                        2370      270,18
1449       Plastische Operation bei rekonstruierender Teilplastik der
           aeusseren Nase, auch in mehreren Sitzungen                           3700      421,80
1450       Rekonstruierende Totalplastik der aeusseren Nase, auch in
           mehreren Sitzungen                                                 7400      843,60
1452       Umfangreiche operative Teilentfernung der aeusseren Nase              800       91,20
1453       Operative Entfernung der gesamten Nase                             1100      125,40
1455       Plastische Operation zum Verschluss einer
           Nasenscheidewandperforation                                         550        62,70
1456       Operative Verschmaelerung des Nasensteges                            232        26,45
1457       Operative Korrektur eines Nasenfluegels                              370        42,18
                                             - 50 -
       
                                                                               

1458       Beseitigung eines knoechernen Choanenverschlusses                   1290      147,06
1459       Eroeffnung eines Abszesses der Nasenscheidewand                       74        8,44
1465       Punktion einer Kieferhoehle - gegebenenfalls einschliesslich
           Spuelung und/oder Instillation von Medikamenten -                    119        13,57
1466       Endoskopische Untersuchung der Kieferhoehle (Antroskopie)
           - gegebenenfalls einschliesslich der Leistung nach Nummer
           1465 -                                                              178        20,29
1467       Operative Eroeffnung einer Kieferhoehle vom Mundvorhof aus -
           einschliesslich Fensterung -                                         407        46,40
1468       Operative Eroeffnung einer Kieferhoehle von der Nase aus              296        33,74
1469       Keilbeinhoehlenoperation oder Ausraeumung der Siebbeinzellen
           von der Nase aus                                                    554        63,16
1470       Keilbeinhoehlenoperation oder Ausraeumung der Siebbeinzellen
           von der Nase aus - einschliesslich teilweiser oder
           vollstaendiger Abtragung einer Nasenmuschel oder von
           Auswuechsen der Nasenscheidewand -                                   739        84,25
1471       Operative Eroeffnung der Stirnhoehle - gegebenenfalls auch
           der Siebbeinzellen - vom Naseninnern aus                           1480      168,72
1472       Anbohrung der Stirnhoehle von aussen                                  222       25,31
1473       Plastische Rekonstruktion der Stirnhoehlenvorderwand, auch
           in mehreren Sitzungen                                              2220      253,08
           Neben der Leistung nach Nummer 1473 ist die Nummer 1485
           nicht berechnungsfaehig.
1478       Sondierung und/oder Bougierung der Stirnhoehle vom
           Naseninnern aus - gegebenenfalls einschliesslich Spuelung
           und/oder Instillation von Arzneimitteln -                           178        20,29
1479       Ausspuelung der Kiefer-, Keilbein-, Stirnhoehle von der
           natuerlichen oder kuenstlichen Oeffnung aus - auch Spuelung
           mehrerer dieser Hoehlen, auch einschliesslich Instillation
           von Arzneimitteln -                                                  59            6,73
1480       Absaugen der Nebenhoehlen                                             45            5,13
1485       Operative Eroeffnung und Ausraeumung der Stirnhoehle oder der
           Kieferhoehle oder der Siebbeinzellen von aussen                       924      105,34
1486       Radikaloperation der Kieferhoehle                                   1110      126,54
1487       Radikaloperation einer Stirnhoehle einschliesslich der
           Siebbeinzellen von aussen                                           1480      168,72
1488       Radikaloperation saemtlicher Nebenhoehlen einer Seite                1850      210,90
1492       Osteoplastische Operation zur Verengung der Nase bei
           Ozaena                                                             1290      147,06
1493       Entfernung der vergroesserten Rachenmandel (Adenotomie)               296       33,74
1495       Entfernung eines Nasenrachenfibroms                                1110      126,54
1496       Eroeffnung des Tuerkensattels vom Naseninnern aus                    2220      253,08
1497       Traenensackoperation vom Naseninnern aus                            1110      126,54
1498       Konservative Behandlung der Gaumenmandeln (z.B.
           Schlitzung, Saugung)                                                 44            5,02
1499       Ausschaelung und Resektion einer Gaumenmandel mit der
           Kapsel (Tonsillektomie)                                             463        52,78

   1500      Ausschaelung und Resektion beider Gaumenmandeln mit den
             Kapseln (Tonsillektomie)                                          739        84,25
   1501      Operative Behandlung einer konservativ unstillbaren
             Nachblutung nach Tonsillektomie                                   333        37,96
   1505      Eroeffnung eines peritonsillaeren Abszesses                         148        16,87
   1506      Eroeffnung eines retropharyngealen Abszesses                       185        21,09
   1507      Wiedereroeffnung eines peritonsillaeren Abszesses                    56         6,38
   1508      Entfernung von eingespiessten Fremdkoerpern aus dem Rachen
             oder Mund                                                          93        10,60
   1509      Operative Behandlung einer Mundbodenphlegmone                     463        52,78
   1510      Schlitzung des Parotis- oder Submandibularis-
             Ausfuehrungsganges - gegebenenfalls einschliesslich
             Entfernung von Stenosen -                                         190        21,66
   1511      Eroeffnung eines Zungenabszesses                                   185        21,09


                                             - 51 -
  
                                                                          

1512    Teilweise Entfernung der Zunge - gegebenenfalls
        einschliesslich Unterbindung der Arteria lingualis -              1110       126,54
1513    Keilexzision aus der Zunge                                        370        42,18
1514    Entfernung der Zunge mit Unterbindung der Arteriae
        linguales                                                        2220       253,08
1518    Operation einer Speichelfistel                                    739        84,25
1519    Operative Entfernung von Speichelstein(en)                        554        63,16
1520    Exstirpation der Unterkiefer- und/oder
        Unterzungenspeicheldruese(n)                                       900       102,60
1521    Speicheldruesentumorexstirpation einschliesslich Ausraeumung
        des regionaeren Lymphstromgebietes                                1850       210,90
1522    Parotisexstirpation mit Praeparation des Nervus facialis -
        gegebenenfalls einschliesslich Ausraeumung des regionaeren
        Lymphstromgebietes -                                             2000       228,--
1525    Einbringung von Arzneimitteln in den Kehlkopf unter
        Spiegelbeleuchtung                                                 46            5,24
1526    Chemische Aetzung im Kehlkopf                                       76            8,66
1527    Galvanokaustik oder Elektrolyse oder Kuerettement im
        Kehlkopf                                                          370        42,18
1528    Fremdkoerperentfernung aus dem Kehlkopf                            554        63,16
1529    Intubation oder Einfuehrung von Dehnungs- instrumenten in
        den Kehlkopf, als selbstaendige Leistung                           152        17,33
1530    Untersuchung des Kehlkopfes mit dem Laryngoskop                   182        20,75
1532    Endobronchiale Behandlung mit weichem Rohr                        182        20,75
        Die Leistung nach Nummer 1532 ist im Zusammenhang mit
        einer Intubationsnarkose nicht berechnungsfaehig.
1533    Schwebe- oder Stuetzlaryngoskopie, jeweils als
        selbstaendige Leistung                                             500        57,--
1534    Probeexzision aus dem Kehlkopf                                    463        52,78
1535    Entfernung von Polypen oder anderen Geschwuelsten aus dem
        Kehlkopf                                                          647        73,76
1540    Endolaryngeale Resektion oder frontolaterale
        Teilresektion eines Stimmbandes                                  1850       210,90
1541    Operative Beseitigung einer Stenose im Glottisbereich            1390       158,46
1542    Kehlkopfplastik mit Stimmbandverlagerung                         1850       210,90
1543    Teilweise Entfernung des Kehlkopfes                              1650       188,10
1544    Teilweise Entfernung des Kehlkopfes - einschliesslich
        Zungenbeinresektion und Pharynxplastik -                         1850       210,90
1545    Totalexstirpation des Kehlkopfes                                 2220       253,08
1546    Totalexstirpation des Kehlkopfes - einschliesslich
        Ausraeumung des regionaeren Lymphstromgebietes und
        gegebenenfalls von benachbarten Organen -                        3700       421,80
1547    Kehlkopfstenosenoperation mit Thyreochondrotomie -
        einschliesslich plastischer Versorgung und gegebenenfalls
        Verlagerung eines Aryknorpels -                                  2770       315,78
1548    Einfuehrung einer Silastikendoprothese im Larynxbereich           2060       234,84
1549    Fensterung des Schildknorpels zur Spickung mit
        Radionukliden                                                    1200       136,80
1550    Spickung des Kehlkopfes mit Radionukliden bei vorhandener
        Fensterung des Schildknorpels                                     300        34,20
1551    Operative Versorgung einer Truemmerverletzung des
        Kehlkopfes und/oder der Trachea - gegebenenfalls mit
        Haut- und/oder Schleimhautplastik, auch mit Sternotomie -        3000       342,--
1555    Untersuchung der Sprache nach standardisierten Verfahren
        (Pruefung der Sprachentwicklung, der Artikulation, der
        Satzstruktur, des Sprachverstaendnisses, der zentralen
        Sprachverarbeitung und des Redeflusses)                           119        13,57
        Neben der Leistung nach Nummer 1555 sind die Leistungen
        nach den Nummern 715 und 717 nicht berechnungsfaehig.
1556    Untersuchung der Stimme nach standardisierten
        Verfahren (Pruefung der Atmung, des Stimmklanges, des
        Stimmeinsatzes, der Tonhaltedauer, des Stimmumfanges und          119        13,57


                                        - 52 -
  
                                                                          

        der Sprachstimmlage, gegebenenfalls auch mit Pruefung der
        Stimme nach Belastung)
1557    Elektroglottographische Untersuchung                              106        12,08
1558    Stimmtherapie bei Kehlkopflosen (Speiseroehrenersatzstimme
        oder elektronische Ersatzstimme), je Sitzung                      148        16,87
1559    Sprachuebungsbehandlung - einschliesslich aller dazu
        gehoerender Massnahmen (z.B. Artikulationsuebung, Ausbildung
        fehlender Laute, Satzstrukturuebung, Redeflussuebung,
        gegebenenfalls auch mit Atemtherapie und physikalischen
        Massnahmen) -, als Einzelbehandlung, Dauer mindestens 30
        Minuten                                                           207        23,60
1560    Stimmuebungsbehandlung - einschliesslich aller
        dazu gehoerender Massnahmen (z.B. Stimmeinsatz,
        Stimmhalteuebungen und -entspannungsuebungen,
        gegebenenfalls auch mit Atemtherapie und physikalischen
        Massnahmen) -, als Einzelbehandlung, Dauer mindestens 30
        Minuten                                                           207        23,60
1565    Entfernung von obturierenden Ohrenschmalz- pfroepfen, auch
        beidseitig                                                         45            5,13
1566    Ausspuelung des Kuppelraumes                                        45            5,13
1567    Spaltung von Furunkeln im aeusseren Gehoergang                        74            8,44
1568    Operation im aeusseren Gehoergang (z.B. Entfernung
        gutartiger Hautneubildungen)                                      185        21,09
1569    Entfernung eines nicht festsitzenden Fremdkoerpers aus dem
        Gehoergang oder der Paukenhoehle                                     74            8,44
1570    Entfernung eines festsitzenden Fremdkoerpers aus dem
        Gehoergang oder der Paukenhoehle                                    148        16,87
1575    Inzision des Trommelfells (Parazentese)                           130        14,82
1576    Anlage einer Paukenhoehlendauerdrainage (Inzision des
        Trommelfells mit Entleerung der Paukenhoehle und Einlegen
        eines Verweilroehrchens)                                           320        36,48
1577    Einsetzen oder Auswechseln einer Trommelfellprothese oder
        Wiedereinlegen eines Verweilroehrchens                              45            5,13
1578    Gezielte chemische Aetzung im Gehoergang unter
        Spiegelbeleuchtung, auch beidseitig                                40            4,56
1579    Chemische Aetzung in der Paukenhoehle - gegebenenfalls
        einschliesslich der Aetzung im Gehoergang -                           70         7,98
1580    Galvanokaustik im Gehoergang oder in der Paukenhoehle                89        10,15
1585    Entfernung einzelner Granulationen vom Trommelfell und/
        oder aus der Paukenhoehle unter Anwendung des scharfen
        Loeffels oder aehnliche kleinere Eingriffe                          130        14,82
1586    Entfernung eines oder mehrerer groesserer Polypen oder
        aehnlicher Gebilde aus dem Gehoergang oder der Paukenhoehle,
        auch in mehreren Sitzungen                                        296        33,74
1588    Hammer-Amboss-Extraktion oder aehnliche schwierige
        Eingriffe am Mittelohr vom Gehoergang aus (z.B. operative
        Deckung eines Trommelfelldefektes)                                554        63,16
1589    Dosierte luftdruck-kontrollierte Insufflation
        der Eustachischen Roehre unter Verwendung eines
        manometerbestueckten Druckkompressors                               30            3,42
1590    Katheterismus der Ohrtrompete - auch mit Bougierung und/
        oder Einbringung von Arzneimitteln und gegebenenfalls
        einschliesslich Luftdusche -, auch beidseitig                       74            8,44
1591    Vibrationsmassage des Trommelfells oder Anwendung der
        Drucksonde, auch beidseitig                                        40         4,56
1595    Operative Beseitigung einer Stenose im aeusseren Gehoergang         1850       210,90
1596    Plastische Herstellung des aeusseren Gehoerganges bei
        Atresie                                                          1480       168,72
1597    Operative Eroeffnung des Warzenfortsatzes                         1110       126,54
1598    Aufmeisselung des Warzenfortsatzes mit Freilegung
        saemtlicher Mittelohrraeume (Radikaloperation)                     1660       189,24
1600    Eroeffnung der Schaedelhoehle mit Operation einer Sinus-
        oder Bulbusthrombose, des Labyrinthes oder eines                 2770       315,78

                                        - 53 -
       
                                                                               

                Hirnabszesses - gegebenenfalls mit Aufmeisselung des
                Warzenfortsatzes und Freilegung saemtlicher Mittelohrraeume
                -
     1601       Operation eines gutartigen Mittelohrtumors, auch
                Cholesteatom - gegebenenfalls einschliesslich der
                Leistungen nach Nummer 1597 oder Nummer 1598 -                1660       189,24
     1602       Operation eines destruktiv wachsenden Mittelohrtumors -
                gegebenenfalls einschliesslich der Leistungen nach Nummer
                1597, Nummer 1598 oder Nummer 1600 -                          2770       315,78
     1610       Tympanoplastik mit Interposition, zusaetzlich zu den
                Leistungen nach den Nummern 1598, 1600 bis 1602               1480       168,72
     1611       Myringoplastik vom Gehoergang aus                              1480       168,72
     1612       Eroeffnung der Paukenhoehle durch temporaere
                Trommelfellaufklappung, als selbstaendige Leistung             1110       126,54
     1613       Tympanoplastik mit Interposition, als selbstaendige
                Leistung                                                      2350       267,90
     1614       Tympanoplastik - einschliesslich Interposition und Aufbau
                der Gehoerknoechelchenkette -                                   3140       357,96
     1620       Fensterungsoperation - einschliesslich Eroeffnung des
                Warzenfortsatzes -                                            2350       267,90
     1621       Plastische Rekonstruktion der hinteren Gehoergangswand,
                als selbstaendige Leistung                                     1110       126,54
     1622       Plastische Rekonstruktion der hinteren Gehoergangswand im
                Zusammenhang mit anderen Operationen                           700        79,80
     1623       Otoskleroseoperation vom Gehoergang aus
                (Fussplattenresektion) - gegebenenfalls einschliesslich
                Interposition -                                               2350       267,90
     1624       Dekompression des Saccus endolymphaticus oder des
                Innenohres mit Eroeffnung des Sacculus                         2350       267,90
     1625       Fazialisdekompression, als selbstaendige Leistung              2220       253,08
     1626       Fazialisdekompression, im Zusammenhang mit anderen
                operativen Leistungen                                         1330       151,62
     1628       Plastischer Verschluss einer retroaurikulaeren Oeffnung oder
                einer Kieferhoehlenfistel                                       739        84,25
     1629       Extraduraler oder transtympanaler operativer Eingriff im
                Bereich des inneren Gehoerganges                               3700       421,80
     1635       Operative Korrektur eines abstehenden Ohres (z.B. durch
                einfache Ohrmuschelanlegeplastik mit Knorpelexzision)          739        84,25
     1636       Plastische Operation zur Korrektur der Ohrmuschelform          887       101,12
     1637       Plastische Operation zur Korrektur von Form, Groesse und
                Stellung der Ohrmuschel                                       1400       159,60
     1638       Plastische Operation zum Aufbau einer Ohrmuschel
                bei Aplasie oder Ohrmuschelverlust, auch in mehreren
                Sitzungen                                                     4500       513,--
     1639       Unterbindung der Vena jugularis                                554        63,16
K.   Urologie

Allgemeine Bestimmungen
Werden mehrere Eingriffe in der Brust- oder Bauchhoehle in zeitlichem Zusammenhang
durchgefuehrt, die jeweils in der Leistung die Eroeffnung dieser Koerperhoehlen enthalten,
so darf diese nur einmal berechnet werden; die Verguetungssaetze der weiteren Eingriffe
sind deshalb um den Verguetungssatz nach Nummer 2990 oder 3135 zu kuerzen.
1700      Spuelung der maennlichen Harnroehre und/oder Instillation
          von Arzneimitteln                                              45         5,13
1701      Dehnung der maennlichen Harnroehre - auch einschliesslich
          Spuelung und/oder Instillation von Arzneimitteln -, je
          Sitzung                                                        74         8,44
1702      Dehnung der maennlichen Harnroehre mit filiformen Bougies
          und/oder Bougies mit Leitsonde - auch einschliesslich
          Spuelung und/oder Instillation von Arzneimitteln -, erste
          Sitzung                                                       178        20,29
1703      Unblutige Fremdkoerperentfernung aus der maennlichen
          Harnroehre                                                     148        16,87

                                              - 54 -
       
                                                                               

1704      Operative Fremdkoerperentfernung aus der maennlichen
          Harnroehre                                                           554         63,16
1708      Kalibrierung der maennlichen Harnroehre                                75          8,55
1709      Kalibrierung der weiblichen Harnroehre                                60          6,84
1710      Dehnung der weiblichen Harnroehre - auch einschliesslich
          Spuelung und/oder Instillation von Arzneimitteln -, je
          Sitzung                                                              59             6,73
1711      Unblutige Fremdkoerperentfernung aus der weiblichen
          Harnroehre                                                            74          8,44
1712      Endoskopie der Harnroehre (Urethroskopie)                            119         13,57
1713      Endoskopie der Harnroehre (Urethroskopie) mit operativem
          Eingriff (z.B. Papillomkoagulation, Erstbougierung und/
          oder Spaltung einer Striktur)                                       296         33,74
1714      Entfernung einer oder mehrerer Geschwuelste an der
          Harnroehrenmuendung                                                   230         26,22
1715      Spaltung einer Harnroehrenstriktur nach Otis                         300         34,20
1720      Anlegen einer Harnroehrenfistel am Damm                              554         63,16
1721      Verschluss einer Harnroehrenfistel durch Naht                         554         63,16
1722      Verschluss einer Harnroehrenfistel durch plastische
          Operation                                                          1110       126,54
1723      Operative Versorgung einer Harnroehren- und/oder
          Harnblasenverletzung                                               1660       189,24
1724      Plastische Operation zur Beseitigung einer Striktur der
          Harnroehre oder eines Harnroehrendivertikels, je Sitzung             1660       189,24
1728      Katheterisierung der Harnblase beim Mann                             59         6,73
1729      Spuelung der Harnblase beim Mann und/oder Instillation
          von Arzneimitteln - einschliesslich Katheterisierung und
          gegebenenfalls auch Ausspuelung von Blutkoagula -                    104         11,86
1730      Katheterisierung der Harnblase bei der Frau                          37          4,22
          Wird eine Harnblasenkatheterisierung lediglich
          ausgefuehrt, um eine gynaekologische Untersuchung nach
          Nummer 7 zu erleichtern, so ist sie neben der Leistung
          nach Nummer 7 nicht berechnungsfaehig.
1731      Spuelung der Harnblase bei der Frau und/oder Instillation
          von Medikamenten - einschliesslich Katheterisierung und
          gegebenenfalls auch Ausspuelung von Blutkoagula -                     74             8,44
1732      Einlegung eines Verweilkatheters - gegebenenfalls
          einschliesslich der Leistungen nach Nummer 1728 oder
          Nummer 1730 -                                                        74             8,44
          Neben der Leistung nach Nummer 1732 ist die Leistung
          nach Nummer 1733 nicht berechnungsfaehig.
1733      Spuelung der Harnblase und/oder Instillation bei
          liegendem Verweilkatheter                                            40          4,56
1737      Meatomie                                                             74          8,44
1738      Plastische Versorgung einer Meatusstriktur                          554         63,16
1739      Unblutige Beseitigung einer Paraphimose und/oder Loesung
          einer Vorhautverklebung                                              60          6,84
1740      Operative Beseitigung einer Paraphimose                             296         33,74
1741      Phimoseoperation                                                    370         42,18
1742      Operative Durchtrennung des Frenulum praeputii                       85          9,69
1745      Operative Aufrichtung des Penis als Voroperation zu
          Nummer 1746                                                         554        63,16
1746      Operation einer Epispadie oder Hypospadie                          1110       126,54
1747      Penisamputation                                                     554        63,16
1748      Penisamputation mit Skrotumentfernung und Ausraeumung der
          Leistendruesen - einschliesslich Verlagerung der Harnroehre
          -                                                                  2220       253,08
1749      Anlage einer einseitigen Gefaessanastomose bei Priapismus            2500       285,--
1750      Anlage einer beidseitigen Gefaessanastomose bei Priapismus           3200       364,80
1751      Transkutane Fistelbildung durch Punktionen und
          Stanzungen der Glans penis und Corpora cavernosa bei
          Priapismus                                                          924       105,34

                                             - 55 -
       
                                                                               

1752      Operative Implantation einer hydraulisch regulierbaren
          Penis-Stuetzprothese                                                2500       285,--
1753      Entfernen einer Penisprothese                                       550        62,70
1754      Direktionale doppler-sonographische Untersuchung der
          Stroemungsverhaeltnisse in den Penisgefaessen und/oder
          Skrotalfaechern einschliesslich graphischer Registrierung
          -                                                                   180         20,52
1755      Unterbindung eines Samenleiters - auch mit Teilresektion
          -, als selbstaendige Leistung                                        463         52,78
1756      Unterbindung beider Samenleiter - auch mit
          Teilresektion(en) -, als selbstaendige Leistung                      832         94,85
1757      Unterbindung beider Samenleiter, in Verbindung mit einer
          anderen Operation                                                   554         63,16
1758      Operative Wiederherstellung der Durchgaengigkeit eines
          Samenleiters                                                       1110       126,54
1759      Transpenile oder transskrotale Venenembolisation                   2800       319,20
1760      Varikozelenoperation mit hoher Unterbindung der Vena
          spermatica (Bauchschnitt)                                          1480       168,72
1761      Operation eines Wasserbruchs                                        739        84,25
1762      Inguinale Lymphknotenausraeumung, als selbstaendige
          Leistung                                                           1200       136,80
1763      Einlegen einer Hodenprothese                                        740        84,36
1764      Entfernen einer Hodenprothese                                       460        52,44
1765      Hodenentfernung - gegebenenfalls einschliesslich
          Nebenhodenentfernung derselben Seite -, einseitig                   739         84,25
1766      Hodenentfernung - gegebenenfalls einschliesslich
          Nebenhodenentfernung(en) -, beidseitig                             1200       136,80
1767      Operative Freilegung eines Hodens mit Entnahme von
          Gewebematerial                                                      463        52,78
1768      Operation eines Leistenhodens, einseitig                           1200       136,80
1769      Operation eines Leistenhodens, beidseitig                          1480       168,72
1771      Entfernung eines Nebenhodens, als selbstaendige Leistung             924       105,34
1772      Entfernung beider Nebenhoden, als selbstaendige Leistung            1480       168,72
1775      Behandlung der Prostata mittels physikalischer
          Heilmethoden (auch Massage) - gegebenenfalls mit
          Gewinnung von Prostata-Exprimat -                                    45         5,13
1776      Eroeffnung eines Prostataabszesses vom Damm aus                      370        42,18
1777      Elektro- oder Kryo-(Teil-)resektion der Prostata                    924       105,34
1778      Operative Entfernung eines Prostataadenoms, auch
          transurethral                                                      1850       210,90
1779      Totale Entfernung der Prostata einschliesslich der
          Samenblasen                                                        2590       295,26
1780      Plastische Operation zur Behebung der Harninkontinenz              1850       210,90
1781      Operative Behandlung der Harninkontinenz mittels
          Implantation eines kuenstlichen Schliessmuskels                      2770       315,78
1782      Transurethrale Resektion des Harnblasenhalses bei der
          Frau                                                               1110       126,54
1783      Pelvine Lymphknotenausraeumung, als selbstaendige Leistung           1850       210,90
1784      Totale Entfernung der Prostata und der Samenblasen
          einschliesslich pelviner Lymphknotenentfernung                      3500       399,--
1785      Zystoskopie                                                         207        23,60
1786      Zystoskopie einschliesslich Entnahme von Gewebematerial              355        40,47
1787      Kombinierte Zystourethroskopie                                      252        28,73
1788      Zystoskopie mit Harnleitersondierung                                296        33,74
1789      Chromozystoskopie - einschliesslich intravenoeser
          Injektion -                                                         325         37,05
1790      Zystoskopie mit Harnleitersondierung(en) -
          einschliesslich Einbringung von Medikamenten und/oder
          Kontrastmitteln in das Nierenbecken -                               370         42,18
1791      Tonographische Untersuchung der Harnblase und/oder
          Funktionspruefung des Schliessmuskels einschliesslich
          Katheterisierung                                                    148         16,87
1792      Uroflowmetrie einschliesslich Registrierung                          212         24,17
                                             - 56 -
        
                                                                                

1793       Manometrische Untersuchung der Harnblase mit
           fortlaufender Registrierung - einschliesslich
           physikalischer Provokationstests -                                  400         45,60
           Die Injektion von pharmakodynamisch wirksamen Substanzen
           ist gesondert berechnungsfaehig.
1794       Simultane, elektromanometrische Blasen- und
           Abdominaldruckmessung mit fortlaufender Registrierung -
           einschliesslich physikalischer Provokationstests -                   680         77,52
           Die Injektion von pharmakodynamisch wirksamen Substanzen
           ist gesondert berechnungsfaehig.
           Neben der Leistung nach Nummer 1794 ist die Leistung
           nach Nummer 1793 nicht berechnungsfaehig.
1795       Anlegung einer perkutanen Harnblasenfistel durch
           Punktion einschliesslich Kathetereinlegung                           273         31,12
1796       Anlegung einer Harnblasenfistel durch Operation                     739         84,25
1797       Ausraeumung einer Bluttamponade der Harnblase, als
           selbstaendige Leistung                                               355         40,47
1798       Urethradruckprofilmessung mit fortlaufender
           Registrierung - einschliesslich physikalischer
           Provokationstests -                                                 550         62,70
           Neben den Leistungen nach den Nummern 1793, 1794 und
           1798 sind die Leistungen nach den Nummern 1700, 1701,
           1710, 1728, 1729, 1730, 1731, 1732 und 1733 nicht
           berechnungsfaehig.
1799       Nierenbeckendruckmessung                                            150         17,10

 1800      Zertruemmerung und Entfernung von Blasensteinen
           unter endoskopischer Kontrolle, je Sitzung .......       1480      168,72
 1801      Operative Eroeffnung der Harnblase zur Entfernung
           von Steinen und/oder Fremdkoerpern und/oder
           Koagulation von Geschwuelsten - gegebenenfalls
           einschliesslich Anlegung eines Fistelkatheters - ..       1480      168,72
 1802      Transurethrale Eingriffe in der Harnblase (z.B.
           Koagulation kleiner Geschwuelste und/oder
           Blutungsherde und/oder Fremdkoerperentfernung)
           unter endoskopischer Kontrolle - auch
           einschliesslich Probeexzision - ...................        739       84,25
 1803      Transurethrale Resektion von grossen Harnblasen-
           geschwuelsten unter endoskopischer Kontrolle, je
           Sitzung ..........................................       1110      126,54
             Neben der Leistung nach Nummer 1803 ist die
           Leistung nach Nummer 1802 nicht berechnungsfaehig.
 1804      Operation von Harnblasendivertikel(n), als
           selbstaendige Leistung ............................       1850      210,90
 1805      Operation einer Harnblasengeschwulst mit
           Teilresektion ....................................       1850      210,90
 1806      Operation einer Harnblasengeschwulst mit
           Teilresektion und Verpflanzung eines Harnleiters .       2220      253,08
 1807      Operative Bildung einer Harnblase aus Ileum oder
           Kolon ............................................       4070      463,98
 1808      Totale Exstirpation der Harnblase mit Verpflanzung
           der Harnleiter - gegebenenfalls einschliesslich
           Prostata-, Harnroehren- und/oder
           Samenblasenentfernung - ..........................       4800      547,20
 1809      Totale retroperitoneale Lymphadenektomie .........       4610      525,54
 1812      Anlegen einer Ureterverweilschiene bzw. eines
           Ureterkatheters ..................................        340       38,76
             Die Kosten fuer die Schiene bzw. den Katheter
           sind gesondert berechnungsfaehig.
 1814      Harnleiterbougierung .............................        900      102,60
 1815      Schlingenextraktion oder Versuch der Extraktion
           von Harnleitersteinen - gegebenenfalls

                                              - 57 -
        
                                                                                

           einschliesslich Schlitzung des Harnleiterostiums -        1110      126,54
             Die Kosten fuer die Schlinge sind nicht gesondert
           berechnungsfaehig.
1816       Schlitzung des Harnleiterostiums, als selbstaendige
           Leistung .........................................        481       54,83
1817       Operative Entfernung eines oder mehrerer
           Harnleitersteine(s) ..............................       2220      253,08
1818       Ureterektomie - gegebenenfalls einschliesslich
           Blasenmanschette - ...............................       2770      315,78
1819       Resektion eines Harnleitersegments mit
           End-zu-End-Anastomose ............................       3750      427,50
1823       Verpflanzung eines Harnleiters in Harnblase oder
           Darm oder Haut einschliesslich Antirefluxplastik,
           einseitig ........................................       2590      295,26
1824       Verpflanzung beider Harnleiter in Harnblase oder
           Darm oder Haut einschliesslich Antirefluxplastik,
           beidseitig .......................................       3330      379,62
1825       Harnleiterplastik (z.B. durch Harnblasenlappen)
           einschliesslich Antirefluxplastik .................       2770      315,78
1826       Eroeffnung eines paranephritischen Abszesses ......        463       52,78
1827       Ureterorenoskopie mit Harnleiterbougierung
           - gegebenenfalls einschliesslich Stein- und/oder
           Tumorentfernung -, zusaetzlich zu den Leistungen
           nach Nummer 1785, 1786 oder 1787 .................       1500      171,--
1828       Ureterpyeloskopie - gegebenenfalls einschliesslich
           Gewebeentnahme/Steinentfernung - .................       1500      171,--
1829       Harnleiterfreilegung (Ureterolyse bei
           retroperitonealer Fibrose und gegebenenfalls
           intraperitonealen Verwachsungen des
           Harnleiters) .....................................       2590      295,26
1829a      Ureterolyse, als selbstaendige Leistung ...........       1110      126,54
             Die Leistungen nach den Nummern 1829 und
           1829a sind nicht nebeneinander berechnungsfaehig.
1830       Operative Freilegung einer Niere - gegebenenfalls
           mit Gewebeentnahme, Punktion und/oder Eroeffnung
           eines paranephritischen Abszesses - ..............       1110      126,54
1831       Dekapsulation einer Niere und/oder
           Senknierenoperation (Nephropexie), als
           selbstaendige Leistung ............................       1480      168,72
1832       Anlage einer Nierenfistel, als selbstaendige
           operative Leistung ...............................       1660      189,24
1833       Wechsel eines Nierenfistelkatheters
           einschliesslich Spuelung und Verband ...............        237       27,02
1834       Operation eines aberrierenden Nierengefaesses -
           ohne Eroeffnung des Nierenbeckens -, als
           selbstaendige Leistung ............................       1480      168,72
1835       Trennung der Hufeisenniere .......................       3230      368,22
1836       Nierenpolresektion, als selbstaendige
           Leistung .........................................       2770      315,78
1837       Nierenpolresektion in Verbindung mit einer
           anderen Operation ................................       1660      189,24
1838       Nierensteinentfernung durch Pyelotomie ...........       2220      253,08
1839       Nierenausgusssteinentfernung durch Nephrotomie ....       2770      315,78
1840       Nierenbeckenplastik ..............................       2770      315,78
1841       Nephrektomie .....................................       2220      253,08
1842       Nephrektomie - einschliesslich Entfernung eines
           infiltrativ wachsenden Tumors (auch
           transabdominal oder transthorakal) - .............       3230      368,22
1843       Nephrektomie - einschliesslich Entfernung eines
           infiltrativ wachsenden Tumors mit Entfernung
           des regionaeren Lymphstromgebietes (auch
           transabdominal oder transthorakal) - .............       4160      474,24

                                              - 58 -
        
                                                                                

 1845      Implantation einer Niere .........................       4990      568,86
 1846      Doppelseitige Nephrektomie bei einem Lebenden ....       4160      474,24
 1847      Explantation einer Niere bei einem Lebenden
           zur Transplantation ..............................       3230      368,22
 1848      Explantation einer Niere an einem Toten zur
           Transplantation ..................................       2220      253,08
 1849      Explantation beider Nieren an einem Toten zur
           Transplantation ..................................       3500      399,--
 1850      Explantation, plastische Versorgung und
           Replantation einer Niere .........................       6500      741,--
 1851      Perkutane Anlage einer Nierenfistel
           - gegebenenfalls einschliesslich Spuelung,
           Katheterfixation und Verband - ...................       1250      142,50
 1852      Transkutane Pyeloskopie - einschliesslich
           Bougierung der Nierenfistel - ....................        700       79,80
 1853      Transkutane pyeloskopische Stein- bzw.
           Tumorentfernung ..................................       1200      136,80
             Neben der Leistung nach Nummern 1853 ist die
           Leistung nach Nummer 1852 nicht berechnungsfaehig.
 1858      Operative Entfernung einer Nebenniere ............       3230      368,22
 1859      Operative Entfernung beider Nebennieren ..........       4160      474,24
 1860      Extrakorporale Stosswellenlithotripsie
           - einschliesslich Probeortung, Grob- und/oder
           Feineinstellung, Dokumentation und
           Roentgenkontrolle -, je Sitzung ...................       6000      684,--

 Fortsetzung siehe Teil II

Anlage Gebuehrenverzeichnis fuer aerztliche Leistungen (Teil II)
Fundstelle des Originaltextes: Anlageband zu BGBl. I 1996, Nr. 10, S. 67 - 157

Teil II der Anlage, Fortsetzung von Teil I

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 Nummer                       Leistung                     Punktzahl   Gebuehr
                                                                       in DM
-------------------------------------------------------------------------------
L. Chirurgie, Orthopaedie


Allgemeine Bestimmungen
Zur Erbringung der in Abschnitt L aufgefuehrten typischen operativen Leistungen sind
in der Regel mehrere operative Einzelschritte erforderlich. Sind diese Einzelschritte
methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung
genannten Zielleistung, so koennen sie nicht gesondert berechnet werden.
Werden mehrere Eingriffe in der Brust- oder Bauchhoehle in zeitlichem Zusammenhang
durchgefuehrt, die jeweils in der Leistung die Eroeffnung dieser Koerperhoehlen enthalten,
so darf diese nur einmal berechnet werden; die Verguetungssaetze der weiteren Eingriffe
sind deshalb um den Verguetungssatz nach Nummer 2990 oder Nummer 3135 zu kuerzen.
I.      Wundversorgung, Fremdkoerperentfernung
        2000   Erstversorgung einer kleinen Wunde                          70       7,98
        2001   Versorgung einer kleinen Wunde einschliesslich Naht         130      14,82
        2002   Versorgung einer kleinen Wunde einschliesslich
               Umschneidung und Naht                                      160      18,24
        2003   Erstversorgung einer grossen und/oder stark
               verunreinigten Wunde                                       130      14,82
        2004   Versorgung einer grossen Wunde einschliesslich Naht          240      27,36
        2005   Versorgung einer grossen und/oder stark verunreinigten
               Wunde einschliesslich Umschneidung und Naht                 400      45,60
               Neben den Leistungen nach den Nummern 2000 bis 2005 ist
               die Leistung nach Nummer 2033 nicht berechnungsfaehig,

                                              - 59 -
      
                                                                              

              wenn die Extraktion des Nagels Bestandteil der
              Wundversorgung ist.
       2006   Behandlung einer Wunde, die nicht primaer heilt oder
              Entzuendungserscheinungen oder Eiterungen aufweist -
              auch Abtragung von Nekrosen an einer Wunde -                      63        7,18
       2007   Entfernung von Faeden oder Klammern                                40        4,56
       2008   Wund- oder Fistelspaltung                                         90       10,26
       2009   Entfernung eines unter der Oberflaeche der Haut oder der
              Schleimhaut gelegenen fuehlbaren Fremdkoerpers                     100       11,40
       2010   Entfernung eines tiefsitzenden Fremdkoerpers auf
              operativem Wege aus Weichteilen und/oder Knochen                 379       43,21
       2015   Anlegen einer oder mehrerer Redondrainage(n) in
              Gelenke, Weichteile oder Knochen ueber einen gesonderten
              Zugang - gegebenenfalls einschliesslich Spuelung -                  60           6,84
II.    Extremitaetenchirurgie
       2029   Anlegen einer pneumatischen Blutleere oder Blutsperre
              an einer Extremitaet                                               50           5,70
       2030   Eroeffnung eines subkutanen Panaritiums oder der
              Paronychie - gegebenenfalls einschliesslich Extraktion
              eines Finger- oder Zehennagels -                                 130       14,82
       2031   Eroeffnung eines ossalen oder Sehnenscheidenpanaritiums
              einschliesslich oertlicher Drainage                                189       21,55
       2032   Anlage einer proximal gelegenen Spuel- und/oder
              Saugdrainage                                                     250       28,50
       2033   Extraktion eines Finger- oder Zehennagels                         57        6,50
       2034   Ausrottung eines Finger- oder Zehennagels mit Exzision
              der Nagelwurzel                                                  114       13,--
       2035   Plastische Operation am Nagelwall eines Fingers oder
              einer Zehe - auch mit Defektdeckung -                            180       20,52
       2036   Anlegen einer Finger- oder Zehennagelspange                       45        5,13
       2040   Exstirpation eines Tumors der Fingerweichteile (z.B.
              Haemangiom)                                                       554       63,16
       2041   Operative Beseitigung einer Schnuerfurche an einem
              Finger mit Z-Plastik                                             700       79,80
       2042   Kreuzlappenplastik an einem Finger einschliesslich
              Trennung                                                        1100      125,40
       2043   Operation der Syndaktylie mit Vollhautdeckung ohne
              Osteotomie                                                      1450      165,30
       2044   Operation der Syndaktylie mit Vollhautdeckung
              einschliesslich Osteotomie                                       1700      193,80
       2045   Operation der Doppelbildung an einem Fingergelenk                600       68,40
       2050   Fingerverlaengerung mittels Knochentransplantation
              einschliesslich Fernlappenplastik                                1800      205,20
       2051   Operation eines Ganglions (Hygroms) an einem Hand- oder
              Fussgelenk                                                        600       68,40
       2052   Operation eines Ganglions an einem Fingergelenk                  554       63,16
       2053   Replantation eines Fingers einschliesslich Gefaess-,
              Muskel-, Sehnen- und Knochenversorgung                          2400      273,60
       2054   Plastischer Daumenersatz durch Fingertransplantation
              einschliesslich aller Massnahmen oder Daumen-
              Zeigefingerbildung bei Daumenhypoplasie                         2400      273,60
       2055   Replantation einer Hand im Mittelhandbereich,
              Handwurzelbereich oder Unterarmbereich                          7000      798,--
       2056   Replantation eines Armes oder eine Beines                       8000      912,--
       2060   Drahtstiftung zur Fixierung eines kleinen Gelenks
              (Finger-, Zehengelenk)                                           230       26,22
       2061   Entfernung einer Drahtstiftung nach Nummer 2060                   74        8,44
       2062   Drahtstiftung zur Fixierung von mehreren kleinen
              Gelenken, Drahtstiftung an der Daumenbasis oder an der
              Mittelhand oder am Mittelfuss mittels gekreuzter Draehte           370       42,18
       2063   Entfernung einer Drahtstiftung nach Nummer 2062                  126       14,36
       2064   Sehnen-, Faszien- oder Muskelverlaengerung oder
              plastische Ausschneidung                                         924      105,34

                                            - 60 -
       
                                                                               

        2065   Abtragung ausgedehnter Nekrosen im Hand- oder
               Fussbereich, je Sitzung                                           250       28,50
        2066   Eroeffnung der Hohlhandphlegmone                                  450       51,30
        2067   Operation einer Hand- oder Fussmissbildung (gleichzeitig
               an Knochen, Sehnen und/oder Baendern)                            1660      189,24
        2070   Muskelkanalbildung(en) oder Operation des Karpal- oder
               Tarsaltunnelsyndroms mit Dekompression von Nerven               1660      189,24
        2071   Umbildung des Unterarmstumpfes zum Greifapparat                 1850      210,90
        2072   Offene Sehnen- oder Muskeldurchschneidung                        463       52,78
        2073   Sehnen-, Muskel- und/oder Fasziennaht gegebenenfalls
               einschliesslich Versorgung einer frischen Wunde -                 650       74,10
        2074   Verpflanzung einer Sehne oder eines Muskels                     1100      125,40
        2075   Sehnenverkuerzung oder -raffung                                   924      105,34
        2076   Operative Loesung von Verwachsungen um eine Sehne, als
               selbstaendige Leistung                                            950      108,30
        2080   Stellungskorrektur der Hammerzehe mittels
               Sehnendurchschneidung                                            463       52,78
        2081   Stellungskorrektur der Hammerzehe mit
               Sehnenverpflanzung und/oder plastischer Sehnenoperation
               - gegebenenfalls mit Osteotomie und/oder Resektion
               eines Knochenteils -                                             924      105,34
        2082   Operative Herstellung eines Sehnenbettes einschliesslich
               einer alloplastischen Einlage an der Hand -                     1650      188,10
        2083   Freie Sehnentransplantation                                     1650      188,10
        2084   Sehnenscheidenstenosenoperation - gegebenenfalls
               einschliesslich Probeexzision -                                   407       46,40
        2087   Operation einer Dupuytren'schen Kontraktur mit
               teilweiser Entfernung der Palmaraponeurose                       924      105,34
        2088   Operation einer Dupuytren'schen Kontraktur mit
               vollstaendiger Entfernung der Palmaraponeurose                   1100      125,40
        2089   Operation der Dupuytren'schen Kontraktur mit
               vollstaendiger Entfernung der Palmaraponeurose und mit
               Strangresektion an einzelnen Fingern gegebenenfalls
               einschliesslich Z- und/oder Zickzackplastiken -                  1800      205,20
        2090   Spuelung bei eroeffnetem Sehnenscheidenpanaritium, je
               Sitzung                                                           63           7,18
        2091   Sehnenscheidenradikaloperation (Tendosynovektomie)
               - gegebenenfalls mit Entfernung von vorspringenden
               Knochenteilen und Sehnenverlagerung -                            924      105,34
        2092   Operation der Tendosynovitis im Bereich eines
               Handgelenks oder der Anularsegmente eines Fingers                750       85,50
        2093   Spuelung bei liegender Drainage                                    50        5,70
III.    Gelenkchirurgie

Allgemeine Bestimmungen
Werden Leistungen nach den Nummern 2102, 2104, 2112, 2113, 2117, 2119, 2136, 2189,
2190, 2191 und/oder 2193 an demselben Gelenk im Rahmen derselben Sitzung erbracht, so
sind diese Leistungen nicht mehrfach und nicht nebeneinander berechnungsfaehig.
Neben den Leistungen nach den Nummern 2189 bis 2196 sind die Leistungen nach den
Nummern 300 bis 302 sowie 3300 nicht berechnungsfaehig.
Die Leistungen nach den Nummern 2192, 2195 und/oder 2196 sind fuer operative Eingriffe
an demselben Gelenk im Rahmen derselben Sitzung jeweils nur einmal berechnungsfaehig.
 2100    Naht der Gelenkkapsel eines Finger- oder
         Zehengelenks .....................................    278      31,69
 2101    Naht der Gelenkkapsel eines Kiefer-, Hand- oder
         Fussgelenks .......................................    554      63,16
 2102    Naht der Gelenkkapsel eines Schulter-,
         Ellenbogen-, Hueft- oder Kniegelenks oder eines
         Wirbelgelenks ....................................   1110     126,54
 2103    Muskelentspannungsoperation am Hueftgelenk -
         gegebenenfalls einschliesslich Abtragung oder
         Verpflanzung von Sehnenansatzstellen am
         Knochen - ........................................   1850     210,90

                                             - 61 -
       
                                                                               

2104      Bandplastik des Kniegelenks (plastischer Ersatz
          von Kreuz- und/oder Seitenbaendern) ...............       2310      263,34
2105      Primaere Naht eines Bandes oder Bandplastik eines
          Finger- oder Zehengelenks ........................        550       62,70
2106      Primaere Naht eines Bandes oder Bandplastik des
          Sprunggelenks oder Syndesmose ....................       1110      126,54
2110      Synovektomie in einem Finger- oder Zehengelenk ...        750       85,50
2111      Synovektomie in einem Hand- oder Fussgelenk .......       1110      126,54
2112      Synovektomie in einem Schulter-, Ellenbogen- oder
          Kniegelenk .......................................       1480      168,72
2113      Synovektomie in einem Hueftgelenk .................       1850      210,90
2117      Meniskusoperation ................................       1480      168,72
2118      Operative Fremdkoerperentfernung aus einem
          Kiefer-, Finger-, Hand-, Zehen- oder Fussgelenk ...        463       52,78
2119      Operative Entfernung freier Gelenkkoerper oder
          Fremdkoerperentfernung aus dem Schulter-,
          Ellenbogen- oder Kniegelenk ......................       1480      168,72
2120      Denervation eines Finger- oder Zehengelenks ......        650       74,10
2121      Denervation eines Hand-, Ellenbogen-, Fuss- oder
          Kniegelenks ......................................       1300      148,20
2122      Resektion eines Finger- oder Zehengelenks ........        407       46,40
2123      Resektion eines Kiefer-, Hand- oder Fussgelenks ...       1110      126,54
2124      Resektion eines Ellenbogen-, Schulter-, Hueft-
          oder Kniegelenks .................................       1850      210,90
2125      Kopf-Halsresektion am Hueftgelenk .................       2220      253,08
2126      Kopf-Halsresektion am Hueftgelenk mit Osteotomie
          am koxalen Femurende - gegebenenfalls mit
          Osteosynthese - ..................................       2770      315,78
2130      Operative Versteifung eines Finger- oder
          Zehengelenks .....................................        650       74,10
2131      Operative Versteifung eines Hand- oder
          Fussgelenks .......................................       1300      148,20
2132      Operative Versteifung eines Hueftgelenks - auch
          einschliesslich Fixation durch Knochenspaene oder
          alloplastisches Material - .......................       2770      315,78
2133      Operative Versteifung eines Kniegelenks ..........       2100      239,40
2134      Arthroplastik eines Finger- oder Zehengelenks ....        924      105,34
2135      Arthroplastik eines Kiefer-, Hand- oder
          Fussgelenks .......................................       1400      159,60
2136      Arthroplastik eines Ellenbogen- oder Kniegelenks         1660      189,24
2137      Arthroplastik eines Schultergelenks ..............       2100      239,40
2140      Operativer Einbau eines kuenstlichen Finger- oder
          Zehengelenks oder einer Fingerprothese ...........       1000      114,--
2141      Entfernung und erneuter operativer Einbau eines
          kuenstlichen Finger- oder Zehengelenks oder einer
          Fingerprothese ...................................       1800      205,20
2142      Operativer Einbau eines kuenstlichen Hand- oder
          Fussgelenks .......................................       2700      307,80
2143      Entfernung und erneuter operativer Einbau eines
          kuenstlichen Hand- oder Fussgelenks ................       4860      554,04
2144      Operativer Einbau eines kuenstlichen Ellenbogen-
          oder Kniegelenks .................................       3600      410,40
2145      Entfernung und erneuter operativer Einbau eines
          kuenstlichen Ellenbogen- oder Kniegelenks .........       6480      738,72
2146      Operativer Einbau eines kuenstlichen
          Schultergelenks ..................................       1800      205,20
2147      Entfernung und erneuter operativer Einbau eines
          kuenstlichen Schultergelenks ......................       3240      369,36
2148      Neubildung eines Hueftpfannendaches durch
          Beckenosteotomie - auch Pfannendachplastik - .....       2100      239,40
2149      Ersatz eines Hueftkopfes oder einer Hueftpfanne
          durch biologische oder alloplastische

                                             - 62 -
       
                                                                               

          Transplantate ....................................       2770      315,78
2150      Entfernung und erneuter operativer Einbau eines
          kuenstlichen Hueftkopfes oder einer kuenstlichen
          Hueftpfanne .......................................       4980      567,72
2151      Endoprothetischer Totalersatz von Hueftpfanne und
          Hueftkopf (Alloarthroplastik) .....................       3700      421,80
2152      Entfernung und erneuter operativer Einbau eines
          endoprothetischen Totalersatzes von Hueftpfanne
          und Hueftkopf (Alloarthroplastik) .................       6660      759,24
2153      Endoprothetischer Totalersatz eines Kniegelenks
          (Alloarthroplastik) ..............................       3700      421,80
2154      Entfernung und erneuter operativer Einbau eines
          endoprothetischen Totalersatzes eines Kniegelenks
          (Alloarthroplastik) ..............................       6660      759,24
2155      Eroeffnung eines vereiterten Finger- oder
          Zehengelenks .....................................        148       16,87
2156      Eroeffnung eines vereiterten Kiefer-, Hand- oder
          Fussgelenks .......................................        463       52,78
2157      Eroeffnung eines vereiterten Schulter- oder
          Ellenbogen- oder Hueft- oder Kniegelenks oder von
          Gelenken benachbarter Wirbel .....................        924      105,34
2158      Exartikulation eines Fingers oder einer Zehe .....        370       42,18
2159      Exartikulation einer Hand oder eines Fusses .......        924      105,34
2160      Exartikulation in einem Ellenbogen- oder
          Kniegelenk .......................................       1110      126,54
2161      Exartikulation in einem Schultergelenk ...........       1290      147,06
2162      Exartikulation in einem Hueftgelenk ...............       1480      168,72
2163      Operative Entfernung einer Schulterguertelhaelfte ..       1850      210,90
2164      Operative Entfernung einer Beckenhaelfte
          einschliesslich plastischer Deckung, auch in
          mehreren Sitzungen ...............................       3700      421,80
2165      Beckenosteotomie einschliesslich Osteosynthese
          und/oder Spanverpflanzung einschliesslich Entnahme
          des Spanmaterials - gegebenenfalls auch mit
          Reposition einer Hueftluxation - ..................       6000      684,--
2167      Ersatzlose Entfernung eines kuenstlichen
          Hueftgelenkes mit Ausraeumung von nekrotischem
          Gewebe und Knochenzement .........................       3200      364,80
2168      Operative Entfernung einer
          Kniegelenksendoprothese - einschliesslich
          operativer Versteifung des Gelenks - .............       3200      364,80
2170      Amputation eines Fingers oder einer Zehe oder
          eines Finger- oder Zehengliedteils -
          einschliesslich plastischer Deckung - .............        463       52,78
2171      Amputation eines Fingerstrahles in der
          Mittelhand oder eines Zehenstrahles im Mittelfuss
          oder Amputation nach Pirogow oder Gritti -
          einschliesslich plastischer Deckung - .............       1110      126,54
2172      Amputation eines Mittelhand- oder
          Mittelfussknochens - einschliesslich plastischer
          Deckung - ........................................        924      105,34
2173      Amputation im Unterarm-, Unterschenkel- oder
          Oberarmbereich - einschliesslich plastischer
          Deckung - ........................................       1110      126,54
2174      Amputation im Oberschenkelbereich -
          einschliesslich plastischer Deckung - .............       1290      147,06
2181      Gewaltsame Lockerung oder Streckung eines
          Kiefer-, Hand- oder Fussgelenks ...................        227       25,88
2182      Gewaltsame Lockerung oder Streckung eines
          Schulter-, Ellenbogen-, Hueft- oder Kniegelenks ...        379       43,21
2183      Operatives Anlegen einer Extension am Schaedel
          bei Behandlung von

                                             - 63 -
        
                                                                                

           Halswirbelverletzungen/-instabilitaeten
           (z.B. Crutchfieldzange) ..........................        740       84,36
 2184      Anlegen von Halo-Extensionen zur Vorbereitung
           der operativen Behandlung von Skoliosen
           und Kyphosen .....................................       1000      114,--
 2189      Arthroskopische Operation mit Entfernung
           oder Teilresektion eines Meniskus im
           Kniegelenk - gegebenenfalls einschliesslich
           Plicateilresektion, Teilresektion des
           Hoffa'schen Fettkoerpers und/oder
           Entfernung freier Gelenkkoerper - .................       1500      171,--
 2190      Arthroskopische erhaltende Operation an einem
           Meniskus (z.B. Meniskusnaht, Refixation)
           in einem Kniegelenk ..............................       1800      205,20
 2191      Arthroskopische Operation mit primaerer
           Naht, Reinsertion, Rekonstruktion oder
           plastischem Ersatz eines Kreuz- oder Seitenbands
           an einem Kniegelenk - einschliesslich
           Kapselnaht - .....................................       2000      228,--
 2192      Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 2191 fuer
           die primaere Naht, Reinsertion, Rekonstruktion
           oder den plastischen Ersatz eines weiteren
           Bands in demselben Kniegelenk im Rahmen
           derselben Sitzung ................................        500       57,--
 2193      Arthroskopische Operation mit Synovektomie
           an einem Knie- oder Hueftgelenk bei
           chronischer Gelenkentzuendung - gegebenenfalls
           einschliesslich Abtragung von Osteophyten .........       1800      205,20
 2195      Zuschlag fuer weitere operative Eingriffe
           an demselben Gelenk - zusaetzlich zu den
           Leistungen nach den Nummern 2102, 2104, 2112,
           2117, 2119, 2136, 2189 bis 2191 oder 2193 - ......        300       34,20
 2196      Diagnostische Arthroskopie im direkten
           zeitlichen Zusammenhang mit
           arthroskopischen Operationen nach den
           Nummern 2189 bis 2191 sowie 2193 .................        250       28,50

IV. Gelenkluxationen

Allgemeine Bestimmungen
Bei Einrenkung von Luxationen sind Verbaende Bestandteil der Leistung.
2203          Einrenkung der Luxationen von
              Wirbelgelenken im Durchhang                         739                     84,25
2204          Einrenkung alter Luxationen von
              Wirbelgelenken im Durchhang                        1110                    126,54
2205          Einrenkung der Luxation eines Finger-
              oder Zehengelenks                                    93                     10,60
2206          Einrenkung der alten Luxation eines
              Finger- oder Zehengelenks                           140                     15,96
2207          Einrenkung der Luxation eines
              Daumengelenks                                       148                     16,87
2208          Einrenkung der alten Luxation eines
              Daumengelenks                                       220                     25,08
2209          Einrenkung der Luxation eines
              Daumengelenks mit Anlegen eines
              Drahtzuges                                          370                     42,18
2210          Operative Einrenkung der Luxation eines
              Finger- oder Zehengelenks                           407                     46,40
2211          Einrenkung der Luxation eines Hand- oder
              Fussgelenks                                          278                     31,69
2212          Einrenkung der alten Luxation eines Hand-
              oder Fussgelenks                                     420                     47,88

                                              - 64 -
       
                                                                               

2213           Operative Einrenkung der Luxation eines
               Hand- oder Fussgelenks                                   1110             126,54
2214           Einrenkung der Luxation eines Ellenbogen-
               oder Kniegelenks                                         370              42,18
2215           Einrenkung der alten Luxation eines
               Ellenbogen- oder Kniegelenks                             540              61,56
2216           Operative Einrenkung der Luxation eines
               Ellenbogen- oder Kniegelenks                            1850             210,90
2217           Einrenkung der Luxation eines
               Schultergelenks                                          370              42,18
2218           Einrenkung der alten Luxation eines
               Schultergelenks                                          540              61,56
2219           Operative Einrenkung der Luxation eines
               Schultergelenks                                         1850             210,90
2220           Operation der habituellen Luxation eines
               Schultergelenks mit Spanuebertragung                     2250             256,50
2221           Einrenkung der Luxation eines
               Schluesselbeingelenks oder einer
               Kniescheibe                                              111              12,65
2222           Einrenkung der alten Luxation eines
               Schluesselbeingelenks oder einer
               Kniescheibe                                              170              19,38
2223           Operative Einrenkung eines luxierten
               Schluesselbeingelenks                                     400              45,60
2224           Operative Einrenkung eines luxierten
               Schluesselbeingelenks mit Osteosynthese                   800              91,20
2225           Operative Einrenkung eines luxierten
               Schluesselbeingelenks mit Osteosynthese
               und Rekonstruktion des Bandapparates                    1000             114,--
2226           Einrenkung eines eingeklemmten Meniskus,
               der Subluxation eines Radiuskoepfchens
               (Chassaignac) oder der Luxation eines
               Sternoklavikulargelenks                                  120              13,68
2230           Operation der Luxation einer Kniescheibe                 900             102,60
2231           Einrenkung der Luxation eines Hueftgelenks                739              84,25
2232           Einrenkung der alten Luxation eines
               Hueftgelenks                                             1110             126,54
2233           Einrenkung der angeborenen Luxation eines
               Hueftgelenks                                              550              62,70
2234           Stellungsaenderung oder zweite und
               folgende einrenkende Behandlung im
               Verlauf der Therapie nach Nummer 2233                    473              53,92
2235           Operation der habituellen Luxation eines
               Kniegelenks                                             1660             189,24
2236           Operative Einrichtung einer traumatischen
               Hueftgelenksluxation - einschliesslich
               Rekonstruktion des Kapselbandapparates -                1850             210,90
2237           Operative Einrichtung einer traumatischen
               Hueftgelenksluxation mit Rekonstruktion
               des Kopfes und/oder der Hueftpfanne
               - einschliesslich Osteosynthese und
               Rekonstruktion des Kapselbandapparates -                2770             315,78
2238           Operative Einrichtung einer traumatischen
               Hueftgelenksluxation nach Nummer 2237
               - einschliesslich Revision des Nervus
               ischiadicus und gegebenenfalls mit Naht
               desselben -                                             3230             368,22
2239           Operative Einrichtung einer angeborenen
               Hueftgelenksluxation                                     1480             168,72
2240           Operative Einrichtung einer
               angeborenen Hueftgelenksluxation
               mit Pfannendachplastik - auch mit                       2770             315,78

                                             - 65 -
      
                                                                              

              Knocheneinpflanzung oder Beckenosteotomie
              -
2241          Operative Einrichtung einer
              angeborenen Hueftgelenksluxation mit
              Pfannendachplastik oder Beckenosteotomie
              und/oder Umstellungsosteotomie
              einschliesslich Osteosynthese                            4500             513,--
V. Knochenchirurgie
2250          Keilfoermige oder lineare Osteotomie
              eines kleinen Knochens (Finger-, Zehen-
              , Mittelhand-, Mittelfussknochen) oder
              Probeausmeisselung aus einem Knochen                      463              52,78
2251          Umstellungsosteotomie eines grossen
              Knochens (Roehrenknochen des Oberarms,
              Unterarms, Oberschenkels, Unterschenkels)
              ohne Osteosynthese                                      1290             147,06
2252          Umstellungsosteotomie eines grossen
              Knochens mit Osteosynthese                              1850             210,90
2253          Knochenspanentnahme                                      647              73,76
2254          Implantation von Knochen                                 739              84,25
2255          Freie Verpflanzung eines Knochens oder
              von Knochenteilen (Knochenspaene)                        1480             168,72
2256          Knochenaufmeisselung oder Nekrotomie bei
              kleinen Knochen                                          463              52,78
2257          Knochenaufmeisselung oder Nekrotomie an
              einem grossen Roehrenknochen                               800              91,20
2258          Knochenaufmeisselung oder Nekrotomie am
              Becken                                                  1200             136,80
2259          Knochenaufmeisselung oder Nekrotomie am
              Schaedeldach                                             1500             171,--
2260          Osteotomie eines kleinen Roehrenknochens -
              einschliesslich Osteosynthese -                          1850             210,90
2263          Resektion eines kleinen Knochens -
              auch einschliesslich eines benachbarten
              Gelenkanteils - mit Knochen-
              oder Spanverpflanzung (z.B. bei
              Tumorexstirpation)                                      1660             189,24
2265          Resektion eines grossen Knochens - auch
              einschliesslich eines benachbarten Gelenks
              mit Knochen- oder Spanverpflanzung (z.B.
              bei Tumorexstirpation) -                                2770             315,78
2266          Resektion eines Darmbeinknochens                        1850             210,90
2267          Knochenzerbrechung                                       463              52,78
2268          Operativer Ersatz des Os lunatum durch
              Implantat                                               1800             205,20
2269          Operation der Pseudarthrose des
              Os naviculare mit Spanentnahme vom
              Beckenkamm oder Verschraubung                           1800             205,20
2273          Osteotomie eines kleinen Roehrenknochens
              - einschliesslich Anbringens eines
              Distraktors -                                            924             105,34
2274          Osteotomie eines grossen Roehrenknochens
              - einschliesslich Anbringens eines
              Distraktors -                                           1850             210,90
2275          Inter- oder subtrochantere
              Umstellungsosteotomie                                   2310             263,34
2276          Inter- oder subtrochantere
              Umstellungsosteotomie mit Osteosynthese                 2770             315,78
2277          Redressement einer Beinverkruemmung                       567              64,64
2278          Autologe Tabula-externa-Osteoplastik
              mit Deckung eines Schaedel- oder
              Stirnbeindefektes (Kranioplastik)                       3500             399,--

                                            - 66 -
       
                                                                               

2279           Chemonukleolyse                                          600              68,40
2280           Redressement des Rumpfes bei schweren
               Wirbelsaeulenverkruemmungen                               1135             129,39
2281           Perkutane Nukleotomie (z.B.
               Absaugen des Bandscheibengewebes im
               Hochdruckverfahren)                                     1400             159,60
2282           Operative Behandlung des
               Bandscheibenvorfalles mit einseitiger
               Wirbelbogenresektion oder -
               fensterung in einem Segment,
               Nervenwurzelloesung, Prolapsabtragung und
               Bandscheibenausraeumung                                  1480             168,72
2283           Operative Behandlung des
               Bandscheibenvorfalles in zwei oder drei
               Segmenten, ein- oder beidseitig, auch
               mit Resektion des ganzen Bogens (totale
               Laminektomie)                                           1850             210,90
2284           Stabilisierende operative Massnahmen (z.B.
               Knochenspaneinpflanzung, Einpflanzung
               alloplastischen Materials), zusaetzlich zu
               Nummer 2282 oder Nummer 2283                             554              63,16
2285           Operative Versteifung eines
               Wirbelsaeulenabschnittes - einschliesslich
               Einpflanzung von Knochen oder
               alloplastischem Material, als alleinige
               Leistung -                                              1480             168,72
2286           Operative Behandlung von
               Wirbelsaeulenverkruemmungen durch
               Spondylodese - einschliesslich
               Implantation von autologem oder
               alloplastischem Material -                              2500             285,--
2287           Operative Behandlung von
               Wirbelsaeulenverkruemmungen nach Nummer
               2286 mit zusaetzlicher Implantation
               einer metallischen Aufspreiz- und
               Abstuetzvorrichtung                                      3700             421,80
2288           Osteotomien am Rippenbuckel, zusaetzlich
               zu Nummer 2286 oder Nummer 2287                          550              62,70
2289           Neueinpflanzung einer Aufspreiz- oder
               Abstuetzvorrichtung an der Wirbelsaeule
               - einschliesslich Entfernung der alten
               Vorrichtung -                                           4000             456,--
2290           Stellungskorrektur und Fusion
               eines oder mehrerer Wirbelsegmente
               an Brustwirbelsaeule und/oder
               Lendenwirbelsaeule bei ventralem Zugang -
               auch mit Knocheneinpflanzung -                          2770             315,78
2291           Implantation eines Elektrostimulators
               zur Behandlung der Skoliose oder einer
               Pseudarthrose                                            920             104,88
2292           Eroeffnung von Brust- oder Bauchhoehle bei
               vorderem Zugang, nur im Zusammenhang mit
               Leistungen nach den Nummern 2285, 2286,
               2287, 2332 und 2333                                     1110             126,54
2293           Operation einer Steissbeinfistel                          370              42,18
2294           Steissbeinresektion                                       554              63,16
2295           Exostosenabmeisselung bei Hallux valgus                   463              52,78
2296           Exostosenabmeisselung bei Hallux valgus
               einschliesslich Sehnenverpflanzung                        924             105,34
2297           Operation des Hallux valgus
               mit Gelenkkopfresektion und
               anschliessender Gelenkplastik und/oder                   1180             134,52

                                             - 67 -
      
                                                                              

              Mittelfussosteotomie einschliesslich der
              Leistungen nach den Nummern 2295 und 2296
VI. Frakturbehandlung
2320          Einrichtung der gebrochenen knoechernen
              Nase einschliesslich Tamponade -
              gegebenenfalls einschliesslich Wundverband
              -                                                        189              21,55
2321          Einrichtung eines gebrochenen
              Gesichtsknochens -gegebenenfalls
              einschliesslich Wundverband -                             227              25,88
2322          Aufrichtung gebrochener Wirbel im
              Durchhang                                                757              86,30
2323          Halswirbelbruchbehandlung durch
              Zugverband mit Klammer                                   757              86,30
2324          Einrichtung des gebrochenen
              Schluesselbeins                                           152              17,33
2325          Einrichtung des gebrochenen
              Schluesselbeins - einschliesslich Nagelung
              und/oder Drahtung -                                      567              64,64
2326          Einrichtung eines gebrochenen
              Schulterblattes oder des Brustbeins                      227              25,88
2327          Einrichtung eines gebrochenen
              Oberarmknochens                                          473              53,92
2328          Einrichtung gebrochener Unterarmknochen                  341              38,87
2329          Einrichtung des gebrochenen Beckens                      473              53,92
2330          Einrichtung eines gebrochenen
              Oberschenkelknochens                                     757              86,30
2331          Einrichtung gebrochener Knochen der
              Handwurzel oder der Mittelhand, der
              Fusswurzel oder des Mittelfusses                           227              25,88
2332          Operative Aufrichtung eines gebrochenen
              Wirbelkoerpers und/oder operative
              Einrenkung einer Luxation eines
              Wirbelgelenkes mit stabilisierenden
              Massnahmen                                               2500             285,--
2333          Operative Aufrichtung von zwei oder
              mehr gebrochenen Wirbelkoerpern und/
              oder operative Einrenkung von zwei oder
              mehr Luxationen von Wirbelgelenken mit
              stabilisierenden Massnahmen                              3700             421,80
2334          Operative Stabilisierung einer
              Brustwandseite                                          2800             319,20
2335          Einrichtung einer gebrochenen Kniescheibe
              oder gebrochener Unterschenkelknochen                    473              53,92
2336          Operative Einrichtung der gebrochenen
              Kniescheibe - auch mit Fremdmaterial -                   650              74,10
2337          Einrichtung gebrochener Endgliedknochen
              von Fingern oder von gebrochenen
              Zehenknochen                                              76                   8,66
2338          Einrichtung des gebrochenen
              Grosszehenknochens oder von Frakturen
              an Grund- oder Mittelgliedern der
              Fingerknochen                                            152              17,33
2338a         Operative Einrichtung des gebrochenen
              Endgliedknochens eines Fingers
              - einschliesslich Fixation durch
              Osteosynthese -                                          185              21,09
2339          Einrichtung des gebrochenen
              Grosszehenknochens oder von Frakturen an
              Grund- oder Mittelgliedknochen der Finger
              mit Osteosynthese                                        379              43,21


                                            - 68 -
        
                                                                                

2340            Olekranonverschraubung oder Verschraubung
                des Innen- oder Aussenknoechelbruches                      554              63,16
2344            Osteosynthese der gebrochenen Kniescheibe
                bzw. Exstirpation der Kniescheibe oder
                Teilexstirpation                                        1110             126,54
2345            Tibiakopfverschraubung oder Verschraubung
                des Fersenbeinbruches                                    924             105,34
2346            Beck'sche Bohrung                                        278              31,69
2347            Nagelung und/oder Drahtung eines
                gebrochenen kleinen Roehrenknochens (z.B.
                Mittelhand, Mittelfuss)                                   370              42,18
2348            Nagelung und/oder Drahtung eines
                kleinen Roehrenknochens (z.B. Mittelhand,
                Mittelfuss) bei offenem Knochenbruch                      555              63,27
2349            Nagelung und/oder Drahtung und/oder
                Verschraubung (mit Metallplatten) eines
                gebrochenen grossen Roehrenknochens                       1110             126,54
2350            Nagelung und/oder Drahtung und/oder
                Verschraubung (mit Metallplatten) eines
                grossen Roehrenknochens bei offenem
                Knochenbruch                                            1660             189,24
2351            Nagelung und/oder Verschraubung (mit
                Metallplatten) eines gebrochenen
                Schenkelhalses                                          1480             168,72
2352            Nagelung und/oder Verschraubung (mit
                Metallplatten) eines Schenkelhalses bei
                offenem Knochenbruch                                    2220             253,08
2353            Entfernung einer Nagelung und/oder
                Drahtung und/ oder Verschraubung aus
                kleinen Roehrenknochen                                    185              21,09
2354            Entfernung einer Nagelung und/oder
                Drahtung und/ oder Verschraubung (mit
                Metallplatten) aus grossen Roehrenknochen                  370              42,18
2355            Operative Stabilisierung einer
                Pseudarthrose oder operative Korrektur
                eines in Fehlstellung verheilten
                Knochenbruchs                                           1110             126,54
2356            Operative Stabilisierung einer
                Pseudarthrose oder operative Korrektur
                eines in Fehlstellung verheilten
                Knochenbruchs nach Osteotomie mittels
                Nagelung, Verschraubung und/oder
                Metallplatten und/oder aeusserem Spanner
                - auch zusaetzliches Einpflanzen von
                Knochenspan -                                           1480             168,72
2357            Operative Wiederherstellung einer
                gebrochenen Hueftpfanne einschliesslich
                Fragmentfixation                                        2770             315,78
2358            Osteosynthese gebrochener
                Beckenringknochen, der gesprengten
                Symphyse oder einer gesprengten
                Kreuzdarmbeinfuge                                       2100             239,40
VII.   Chirurgie der Koerperoberflaeche
2380            Ueberpflanzung von Epidermisstuecken                       310              35,34
2381            Einfache Hautlappenplastik                               370              42,18
2382            Schwierige Hautlappenplastik oder
                Spalthauttransplantation                                 739              84,25
2383            Vollhauttransplantation - auch
                einschliesslich plastischer Versorgung der
                Entnahmestelle -                                        1000             114,--
2384            Knorpeltransplantation (z.B. aus einem
                Ohr oder aus einer Rippe)                                739              84,25

                                              - 69 -
        
                                                                                

2385            Transplantation eines haartragenden
                Hautimplantates oder eines Dermafett-
                Transplantates - auch einschliesslich
                plastischer Versorgung der Entnahmestelle
                -                                                       1200             136,80
2386            Schleimhauttransplantation -
                einschliesslich operativer Unterminierung
                der Entnahmestelle und plastischer
                Deckung -                                                688              78,43
2390            Deckung eines ueberhandflaechengrossen,
                zusammenhaengenden Hautdefektes
                mit speziell aufbereiteten freien
                Hauttransplantaten                                      1330             151,62
2391            Freie Verpflanzung eines Hautlappens
                mittels zwischenzeitlicher Stielbildung,
                in mehreren Sitzungen                                   1500             171,--
2392            Anlage eines Rundstiellappens                            900             102,60
2392a           Exzision einer grossen, kontrakten
                und funktionsbehinderten Narbe -
                einschliesslich plastischer Deckung -                    1000             114,--
2393            Interimistische Implantation eines
                Rundstiellappens (Zwischentransport)                     739              84,25
2394            Implantation eines Rundstiellappens -
                einschliesslich Modellierung am Ort -                    2200             250,80
2395            Gekreuzte Beinlappenplastik                             2500             285,--
2396            Implantation eines Hautexpanders                         900             102,60
2397            Operative Ausraeumung eines ausgedehnten
                Haematoms, als selbstaendige Leistung                      600              68,40
2400            Oeffnung eines Koerperkanalverschlusses an
                der Koerperoberflaeche                                     111              12,65
2401            Probeexzision aus oberflaechlich gelegenem
                Koerpergewebe (z.B. Haut, Schleimhaut,
                Lippe)                                                   133              15,16
2402            Probeexzision aus tiefliegendem
                Koerpergewebe (z.B. Fettgewebe, Faszie,
                Muskulatur) oder aus einem Organ ohne
                Eroeffnung einer Koerperhoehle (z.B. Zunge)                 370              42,18
2403            Exzision einer in oder unter der Haut
                oder Schleimhaut liegenden kleinen
                Geschwulst                                               133              15,16
2404            Exzision einer groesseren Geschwulst
                (z.B. Ganglion, Fasziengeschwulst,
                Fettgeschwulst, Lymphdruese, Neurom)                      554              63,16
2405            Entfernung eines Schleimbeutels                          370              42,18
2407            Exzision einer ausgedehnten, auch
                blutreichen Geschwulst - gegebenenfalls
                einschliesslich ganzer Muskeln
                - und Ausraeumung des regionaeren
                Lymphstromgebietes                                      2310             263,34
2408            Ausraeumung des Lymphstromgebiets einer
                Axilla                                                  1100             125,40
2410            Operation eines Mammatumors                              739              84,25
2411            Absetzen einer Brustdruese                                924             105,34
2412            Absetzen einer Brustdruese einschliesslich
                Brustmuskulatur                                         1400             159,60
2413            Absetzen einer Brustdruese mit Ausraeumung
                der regionaeren Lymphstromgebiete
                (Radikaloperation)                                      2310             263,34
2414            Reduktionsplastik der Mamma                             2800             319,20
2415            Aufbauplastik der Mamma einschliesslich
                Verschiebeplastik - gegebenenfalls                      2000             228,--


                                              - 70 -
      
                                                                              

              einschliesslich Inkorporation einer
              Mammaprothese -
2416          Aufbauplastik nach Mammaamputation
              -gegebenenfalls einschliesslich
              Inkorporation einer Mammaprothese -                     3000             342,--
2417          Operative Entnahme einer Mamille und
              interimistische Implantation an anderer
              Koerperstelle                                             800              91,20
2418          Replantation einer verpflanzten Mamille                  800              91,20
2419          Rekonstruktion einer Mamille aus einer
              grossen Labie oder aus der Mamma der
              gesunden Seite, auch zusaetzlich zur
              Aufbauplastik                                           1200             136,80
2420          Implantation oder operativer Austausch
              einer Mammaprothese, als selbstaendige
              Leistung                                                1100             125,40
2421          Implantation eines subkutanen,
              auffuellbaren Medikamentenreservoirs                      600              68,40
2427          Tiefreichende, die Faszie und die
              darunterliegenden Koerperschichten
              durchtrennende Entlastungsinzision(en) -
              auch mit Drainage(n) -                                   400              45,60
2428          Eroeffnung eines oberflaechlich unter der
              Haut oder Schleimhaut liegenden Abszesses
              oder eines Furunkels                                      80                   9,12
2429          Eroeffnungen disseminierter
              Abszessbildungen der Haut (z.B. bei einem
              Saeugling)                                                220              25,08
2430          Eroeffnung eines tiefliegenden Abszesses                  303              34,54
2431          Eroeffnung eines Karbunkels - auch mit
              Exzision -                                               379              43,21
2432          Eroeffnung einer Phlegmone                                473              53,92
2440          Operative Entfernung eines Naevus
              flammeus, je Sitzung                                     800              91,20
2441          Operative Korrektur einer entstellenden
              Gesichtsnarbe                                            400              45,60
2442          Implantation alloplastischen Materials
              zur Weichteilunterfuetterung, als
              selbstaendige Leistung                                    900             102,60
2443          Totale Entfernung des Narbengewebes
              im ehemaligen Augenlidgebiet als
              vorbereitende operative Massnahme zur
              Rekonstruktion eines Augenlides                          800              91,20
2444          Implantation eines Magnetkoerpers in ein
              Augenlid                                                 300              34,20
2450          Operation des Rhinophyms                                 600              68,40
2451          Wiederherstellungsoperation bei
              Fazialislaehmung -einschliesslich
              Muskelplastiken und/oder Aufhaengung
              mittels Faszie -                                        2500             285,--
2452          Exstirpation einer Fettschuerze -
              einschliesslich plastischer Deckung des
              Grundes -                                               1400             159,60
2453          Operation des Lymphoedems einer Extremitaet               2000             228,--
2454          Operative Entfernung von ueberstehendem
              Fettgewebe an einer Extremitaet                           924             105,34
VIII. Neurochirurgie
2500          Hebung einer gedeckten Impressionsfraktur
              des Schaedels                                            1850             210,90
2501          Operation einer offenen Impressions-
              oder Splitterfraktur des Schaedels -                     3100             353,40


                                            - 71 -
       
                                                                               

               einschliesslich Reimplantation von
               Knochenstuecken -
2502           Operation eines epiduralen Haematoms                     2750             313,50
2503           Operation einer frischen Hirnverletzung
               mit akutem subduralem und/oder
               intrazerebralem Haematom                                 5250             598,50
2504           Operation einer offenen Hirnverletzung
               mit Dura- und/oder KopfSchwartenplastik                 4500             513,--
2505           Operation des akuten subduralen Hygroms
               oder Haematoms beim Saeugling oder
               Kleinkind                                               3000             342,--
2506           Exstirpation eines chronischen subduralen
               Haematoms einschliesslich Kapselentfernung                3750             427,50
2507           Entleerung eines chronischen subduralen
               Haematoms mittels Bohrlochtrepanation(en)
               - gegebenenfalls einschliesslich Drainage
               -                                                       1800             205,20
2508           Operative Versorgung einer frischen
               frontobasalen Schaedelhirnverletzung                     4500             513,--
2509           Totalexstirpation eines Hirnabszesses                   3750             427,50
2510           Operation eines intrazerebralen, nicht
               traumatisch bedingten Haematoms                          4000             456,--
2515           Bohrlochtrepanation des Schaedels                        1000             114,--
2516           Osteoklastische Trepanation des Schaedels
               ueber dem Grosshirn                                       1500             171,--
2517           Osteoklastische Trepanation des Schaedels
               ueber dem Grosshirn - einschliesslich
               Wiedereinpassung des Knochendeckels -                   2250             256,50
2518           Eroeffnung der hinteren Schaedelgrube                     2700             387,--
2519           Trepanation bei Kraniostenose                           2250             256,50
2525           Operation der praematuren
               Schaedelnahtsynostose (Kraniostenose) mit
               Einfassung der Knochenraender oder mit
               Duraschichtresektion beim Saeugling oder
               Kleinkind                                               4000             456,--
2526           Exstirpation eines Konvexitaetstumors des
               Grosshirns                                               3750             427,50
2527           Exstirpation eines Grosshirntumors mit
               Hirnlappenresektion                                     5250             598,50
2528           Exstirpation eines Tumors der Mittellinie
               (Kraniopharyngeom, intraventrikulaerer
               Tumor, Hypophysentumor) oder eines
               Schaedelbasistumors                                      7500             855,--
2529           Operation einer intrakranialen
               Gefaessmissbildung (Aneurysma oder
               arteriovenoeses Angiom)                                  8000             912,--
2530           Intrakraniale Embolektomie                              7500             855,--
2531           Intrakraniale Gefaessanastomose oder
               Gefaesstransplantation                                    7500             855,--
2535           Resektion einer Gehirnhemisphaere                        6000             684,--
2536           Resektion eines Gehirnlappens                           4500             513,--
2537           Durchschneidung von Nervenbahnen im
               Gehirn oder in der Medulla oblongata                    6250             712,50
2538           Operation einer Enzephalozele der
               Konvexitaet                                              3750             427,50
2539           Operation einer frontobasal gelegenen
               Enzephalozele                                           6250             712,50
2540           Ventrikulaere intrakorporale
               Liquorableitung mittels Ventilsystem                    4500             513,--
2541           Ventrikulozisternostomie                                4500             513,--
2542           Ventrikulaere extrakorporale
               Liquorableitung                                         1800             225,--

                                             - 72 -
       
                                                                               

2550           Exstirpation eines Kleinhirntumors                      5000             570,--
2551           Exstirpation eines
               Kleinhirnbrueckenwinkel- oder
               Stammhirntumors                                         7500             855,--
2552           Exstirpation eines retrobulbaeren
               Tumors auf transfrontal-transorbitalem
               Zugangsweg                                              6250             712,50
2553           Intrakraniale Operation einer basalen
               Liquorfistel mit plastischem Verschluss                  6000             684,--
2554           Plastischer Verschluss eines
               Knochendefekts im Bereich des
               Hirnschaedels, als selbstaendige Leistung                 1800             205,20
2555           Eroeffnung des Spinalkanals durch
               einseitige Hemilaminektomie eines
               Wirbels/mehrerer Wirbel                                 1480             168,72
2556           Eroeffnung des Spinalkanals durch
               Laminektomie eines Wirbels/mehrerer
               Wirbel                                                  1850             210,90
2557           Eroeffnung des Spinalkanals durch
               Laminektomie eines Wirbels/
               mehrerer Wirbel - einschliesslich
               Wiedereinpflanzung von Knochenteilen -                  2400             273,60
2560           Stereotaktische Ausschaltung(en) am
               Zentralnervensystem                                     3750             427,50
2561           Stereotaktische Ausschaltung(en) am
               Zentralnervensystem oder Implantation von
               Reizelektroden zur Dauerstimulation im
               Zentralnervensystem mit Trepanation                     4620             526,68
2562           Anatomische Vorausberechnungen
               (Zielpunktbestimmungen) zu den
               Leistungen nach den Nummern 2560 und
               2561 - gegebenenfalls einschliesslich
               erforderlicher Ultraschallmessungen im
               Schaedelinnern -                                         2250             256,50
2563           Durchschneidung und/oder Zerstoerung eines
               Nerven an der Schaedelbasis                              2310             263,34
2564           Offene Durchtrennung eines oder mehrerer
               Nerven am Rueckenmark                                    4800             547,20
2565           Operativer Eingriff zur Dekompression
               einer oder mehrerer Nervenwurzel(n)
               im Zervikalbereich - einschliesslich
               Foraminotomie - gegebenenfalls
               einschliesslich der Leistungen nach Nummer
               2282 oder Nummer 2283 -                                 4100             467,40
2566           Operativer Eingriff zur Dekompression
               einer oder mehrerer Nervenwurzel(n)
               im thorakalen oder lumbalen Bereich
               - gegebenenfalls einschliesslich
               Foraminotomie und/oder der Leistungen
               nach Nummer 2282 oder Nummer 2283 -                     3000             342,--
2570           Implantation von Reizelektroden zur
               Dauerstimulation des Rueckenmarks
               - gegebenenfalls einschliesslich
               Implantation des Empfangsgeraetes -                      4500             513,--
2571           Operation einer Missbildung am Rueckenmark
               oder an der Cauda equina oder Verschluss
               einer Myelomeningozele beim Neugeborenen
               oder Operation einer Meningozele                        2650             302,10
2572           Operation einer Missbildung am Rueckenmark
               oder an der Cauda equina mit plastischer
               Rekonstruktion des Wirbelkanals und/oder
               Faszienplastik                                          3230             368,22

                                             - 73 -
       
                                                                               

2573           Verschiebeplastik, zusaetzlich zu den
               Leistungen nach den Nummern 2571, 2572
               und 2584                                                 500              57,--
2574           Entfernung eines raumbeengenden
               extraduralen Prozesses im Wirbelkanal                   2750             313,50
2575           Entfernung eines raumbeengenden
               intraduralen Prozesses im Wirbelkanal                   3500             399,--
2576           Mikrochirurgische Entfernung einer
               spinalen Gefaessmissbildung oder eines
               Tumors                                                  4500             513,--
2577           Entfernung eines raumbeengenden intra-
               oder extraspinalen Prozesses                            4000             456,--
2580           Freilegung und Durchtrennung oder
               Exhairese eines Nerven                                   554              63,16
2581           Freilegung und Exhairese eines
               pheripheren Trigeminusastes                              924             105,34
2582           Freilegung und Entnahme eines autologen
               peripheren Nerven zwecks Transplantation
               einschliesslich Aufbereitung                             1800             205,20
2583           Neurolyse, als selbstaendige Leistung                     924             105,34
2584           Neurolyse mit Nervenverlagerung und
               Neueinbettung                                           1480             168,72
2585           Nervenersatzplastik durch Implantation
               eines peripheren Nerven im Hand-/
               Armbereich                                              2600             296,40
2586           End-zu-End-Naht eines Nerven im
               Zusammenhang mit einer frischen
               Verletzung - einschliesslich
               Wundversorgung -                                        1350             153,90
2587           Fruehe Sekundaernaht eines peripheren
               Nerven                                                  1850             210,90
2588           Interfaszikulaere mikrochirurgische
               Nervennaht ohne Verwendung eines
               autologen Transplantats                                 2100             239,40
2589           Interfaszikulaere mikrochirurgische
               Nervennaht mit Defektueberbrueckung durch
               autologes Transplantat (ohne die Leistung
               nach Nummer 2582)                                       2400             273,60
2590           Naht eines Nervenplexus nach
               vollstaendiger Praeparation und Neurolyse
               - auch einschliesslich der etwa
               erforderlichen Foraminotomie oder
               Hemilaminektomie -                                      3000             342,--
2591           Interfaszikulaere Defektueberbrueckung
               eines Nervenplexus nach vollstaendiger
               Praeparation desselben mit autologen
               Transplantaten und perineuraler
               mikrochirurgischer Naht                                 6000             684,--
2592           Mikrochirurgische interfaszikulaere
               Neurolyse, als selbstaendige Leistung                    1800             205,20
2593           Mikrochirurgische interfaszikulaere
               Neurolyse mit Nervenverlagerung und
               Neueinbettung, als selbstaendige Leistung                2770             315,78
2594           Transposition eines Nerven mit
               interfaszikulaerer mikrochirurgischer
               Nervennaht                                              3000             342,--
2595           Nervenpfropfung                                         1600             182,40
2596           Hirnnervenersatzplastik durch
               Implantation eines autologen peripheren
               Nerven                                                  2400             273,60
2597           Veroedung oder Verkochung des Ganglion
               Gasseri                                                  700              79,80

                                             - 74 -
       
                                                                               

2598          Stereotaktische Thermokoagulation des
              Ganglion Gasseri                                         1400             159,60
2599          Blockade eines Nerven im Bereich der
              Schaedelbasis                                              225              25,65
2600          Exstirpation eines Ganglions im Bereich
              der Schaedelbasis                                         1500             171,--
2601          Grenzstrangresektion im zervikalen
              Bereich                                                  1000             114,--
2602          Abdomino-retroperitoneale lumbale
              GrenzStrangresektion                                     1480             168,72
2603          Kombinierte thorakolumbale
              Grenzstrangresektion                                     3000             342,--
2604          Splanchnikusdurchtrennung, peritoneal
              oder retroperitoneal                                     1480             168,72
IX. Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
2620          Operation der isolierten Lippenspalte                     750              85,50
2621          Operation der breiten Lippen-Kieferspalte
              mit Naseneingangsplastik                                 1500             171,--
2622          Plastisch-chirurgische Behandlung
              einer kompletten Gesichtsspalte
              - einschliesslich Osteotomien und
              Osteoplastiken -                                         9000            1026,--
2625          Verschluss des weichen oder harten Gaumens
              oder Verschluss von perforierenden
              Defekten im Bereich von Gaumen oder
              Vestibulum                                               1250             142,50
2626          Velopharyngoplastik                                      2500             285,--
2627          Verschluss des harten und weichen Gaumens                 2000             228,--
2630          Operative Rekonstruktion eines
              Mittelgesichts - einschliesslich
              Osteotomie und/oder Osteoplastik -                       6000             684,--
2640          Operative Verlagerung des Oberkiefers bei
              Dysgnathie, je Kieferhaelfte                              1200             136,80
2642          Operative Verlagerung des Unterkiefers
              bei Dysgnathie, je Kieferhaelfte                          1850             210,90
2650          Entfernung eines extrem verlagerten oder
              retinierten Zahnes durch umfangreiche
              Osteotomie bei gefaehrdeten anatomischen
              Nachbarstrukturen                                         740              84,36
2651          Entfernung tiefliegender Fremdkoerper oder
              Sequestrotomie durch Osteotomie aus dem
              Kiefer                                                    550              62,70
2655          Operation einer ausgedehnten Kieferzyste
              - ueber mehr als drei Zaehne oder
              vergleichbarer Groesse im unbezahnten
              Bereich - durch Zystektomie                               950             108,30
2656          Operation einer ausgedehnten Kieferzyste
              - ueber mehr als drei Zaehne oder
              vergleichbarer Groesse im unbezahnten
              Bereich - durch Zystektomie in
              Verbindung mit der Entfernung retinierter
              oder verlagerter Zaehne und/oder
              Wurzelspitzenresektion                                    620              70,68
2657          Operation einer ausgedehnten Kieferzyste
              - ueber mehr als drei Zaehne oder
              vergleichbarer Groesse im unbezahnten
              Bereich - durch Zystostomie                               760              86,64
2658          Operation einer ausgedehnten Kieferzyste
              - ueber mehr als drei Zaehne oder
              vergleichbarer Groesse im unbezahnten
              Bereich - durch Zystostomie in
              Verbindung mit der Entfernung retinierter                 500              57,--

                                             - 75 -
       
                                                                               

               oder verlagerter Zaehne und/oder
               Wurzelspitzenresektion
2660           Operative Behandlung einer konservativ
               unstillbaren Blutung im Mund-
               Kieferbereich durch Freilegung und
               Abbinden oder Umstechung des Gefaesses oder
               durch Knochenbolzung, als selbstaendige
               Leistung                                                 400              45,60
2670           Operative Entfernung eines
               Schlotterkammes oder einer Fibromatose,
               je Kieferhaelfte oder Frontzahnbereich,
               als selbstaendige Leistung                                500              57,--
2671           Operative Entfernung eines
               Schlotterkammes oder einer Fibromatose,
               je Kieferhaelfte oder Frontzahnbereich, in
               Verbindung mit den Leistungen nach Nummer
               2675 oder 2676                                           300              34,20
2675           Partielle Vestibulum- oder
               Mundbodenplastik oder grosse Tuberplastik,
               je Kieferhaelfte oder Frontzahnbereich                    850              96,90
2676           Totale Mundboden- oder Vestibulumplastik
               zur Formung des Prothesenlagers
               mit partieller Abloesung der
               Mundbodenmuskulatur, je Kiefer                          2200             250,80
2677           Submukoese Vestibulumplastik, je
               Kieferhaelfte oder Frontzahnbereich, als
               selbstaendige Leistung                                    700              79,80
2680           Einrenkung der Luxation des Unterkiefers                 100              11,40
2681           Einrenkung der alten Luxation des
               Unterkiefers                                             400              45,60
2682           Operative Einrenkung der Luxation eines
               Kiefergelenks                                           1400             159,60
2685           Reposition eines Zahnes                                  200              22,80
2686           Reposition eines zahntragenden
               Bruchstuecks des Alveolarfortsatzes                       300              34,20
2687           Allmaehliche Reposition des gebrochenen
               Ober- oder Unterkiefers oder eines schwer
               einstellbaren oder verkeilten Bruchstuecks
               des Alveolarfortsatzes                                  1300             148,20
2688           Fixation bei nicht dislozierter
               Kieferfraktur durch Osteosynthese oder
               Aufhaengung                                               750              85,50
2690           Operative Reposition und Fixation durch
               Osteosynthese bei Unterkieferbruch, je
               Kieferhaelfte                                            1000             114,--
2691           Operative Reposition und Fixation durch
               Osteosynthese bei Aussprengung des
               Oberkiefers an der Schaedelbasis                         3600             410,40
2692           Operative Reposition und Fixation
               durch Osteosynthese bei Kieferbruch im
               Mittelgesichtsbereich - gegebenenfalls
               einschliesslich Jochbeinbruch und/oder
               Nasenbeinbruch -, je Kieferhaelfte                       1500             171,--
2693           Operative Reposition und Fixation einer
               isolierten Orbitaboden-, Jochbein- oder
               Jochbogenfraktur                                        1200             136,80
2694           Operative Entfernung von
               Osteosynthesematerial aus einem Kiefer-
               oder Gesichtsknochen, je Fraktur                         450              51,30
2695           Einrichtung und Fixation eines
               gebrochenen Kiefers ausserhalb der                       2700             307,80


                                             - 76 -
       
                                                                               

               Zahnreihen durch intra- und extraorale
               Schienenverbaende und Stuetzapparate
2696           Drahtumschlingung des Unterkiefers
               oder oro-faziale Drahtaufhaengung, auch
               beidseitig                                               500              57,--
2697           Anlegen von Drahtligaturen, Drahthaekchen
               oder dergleichen, je Kieferhaelfte oder
               Frontzahnbereich, als selbstaendige
               Leistung                                                 350              39,90
2698           Anlegen und Fixation einer Schiene am
               unverletzten Ober- oder Unterkiefer                     1500             171,--
2699           Anlegen und Fixation einer Schiene am
               gebrochenen Ober- oder Unterkiefer                      2200             250,80
2700           Anlegen von Stuetz-, Halte- oder
               Hilfsvorrichtungen (z.B. Verbandsplatte,
               Pelotte) am Ober- oder Unterkiefer oder
               bei Kieferklemme                                         350              39,90
2701           Anlegen von extraoralen Stuetz-,
               Halte- oder Hilfsvorrichtungen, einer
               Verbands- oder Verschlussplatte, Pelotte
               oder dergleichen - im Zusammenhang
               mit plastischen Operationen oder
               zur Verhuetung oder Behandlung von
               Narbenkontrakturen -                                    1800             205,20
2702           Wiederanbringung einer geloesten
               Apparatur oder kleine Aenderungen,
               teilweise Erneuerung von Schienen oder
               Stuetzapparaten - auch Entfernung von
               Schienen oder Stuetzapparaten -, je Kiefer                300              34,20
2705           Osteotomie nach disloziert verheilter
               Fraktur im Mittelgesicht - einschliesslich
               Osteosynthese -                                         1700             193,80
2706           Osteotomie nach disloziert verheilter
               Fraktur im Unterkiefer - einschliesslich
               Osteosynthese                                           1300             148,20
2710           Partielle Resektion des Ober- oder
               Unterkiefers - auch Segmentosteotomie -,
               als selbstaendige Leistung                               1100             125,40
2711           Partielle Resektion des Ober- oder
               Unterkiefers - auch Segmentosteotomie
               -, in Verbindung mit den Leistungen nach
               Nummer 2640 oder 2642                                    750              85,50
2712           Halbseitenresektion des Ober- oder
               Unterkiefers                                            3000             342,--
2715           Suprahyoidale Lymphknotenausraeumung einer
               Seite - einschliesslich Darstellung und
               gegebenenfalls Entfernung von Muskeln,
               Nerven und Gefaessen -                                    2000             228,--
2716           Radikale Halslymphknotenausraeumung einer
               Seite - einschliesslich Darstellung und
               gegebenenfalls Entfernung von Muskeln,
               Nerven und Gefaessen -                                    5000             570,--
2720           Osteotomie im Zusammenhang mit operativen
               Eingriffen am Mundboden - einschliesslich
               Osteosynthese -                                          800              91,20
2730           Operative Massnahmen zur Lagerbildung
               beim Aufbau des Alveolarfortsatzes, je
               Kieferhaelfte oder Frontzahnbereich                       500              57,--
2732           Operation zur Lagerbildung fuer
               Knochen oder Knorpel bei ausgedehnten
               Kieferdefekten                                          2000             228,--


                                             - 77 -
      
                                                                              

X. Halschirurgie
2750     Eroeffnung des Schlundes durch Schnitt                              1110       126,54
2751     Tracheotomie                                                        554        63,16
2752     Exstirpation eines Ductus thyreoglossus oder einer
         medialen Halszyste - gegebenenfalls einschliesslich
         Teilresektion des Zungenbeins -                                    1350       153,90
2753     Divertikelresektion im Halsbereich                                 1660       189,24
2754     Operation einer Kiemengangfistel                                   1660       189,24
2755     Entfernung der Kropfgeschwulst oder Teilresektion der
         Schilddruese                                                        1850       210,90
2756     Ausschaelung der Nebenschilddruese (Parathyreoektomie)               2200       250,80
2757     Radikaloperation der boesartigen Schilddruesengeschwulst -
         einschliesslich Ausraeumung der regionaeren Lymphstromgebiete
         und gegebenenfalls der Nachbarorgane -                             3700       421,80
2760     Ausraeumung des regionaeren Lymphstromgebietes einer
         Halsseite, als selbstaendige Leistung                               1200       136,80
XI. Gefaesschirurgie
1. Allgemeine Verrichtungen
2800     Venaesectio                                                         275         31,35
2801     Freilegung und/oder Unterbindung eines Blutgefaesses an den
         Gliedmassen, als selbstaendige Leistung                               463         52,78
2802     Freilegung und/oder Unterbindung eines Blutgefaesses in der
         Brust- oder Bauchhoehle, als selbstaendige Leistung                  2220       253,08
2803     Freilegung und/oder Unterbindung eines Blutgefaesses am
         Hals, als selbstaendige Leistung                                    1480       168,72
2804     Druckmessung(en) am freigelegten Blutgefaess                          253        28,84
2805     Flussmessung(en) am freigelegten Blutgefaess                           350        39,90
2807     Operative Entnahme einer Arterie zum Gefaessersatz                    739        84,25
2808     Operative Entnahme einer Vene zum Gefaessersatz                       400        45,60
2809     Naht eines verletzten Blutgefaesses (traumatisch) an den
         Gliedmassen - einschliesslich Wundversorgung -                        740         84,36
2810     Rekonstruktiver Eingriff an der Vena cava superior
         oder inferior (z.B. bei erweiterter Tumorchirurgie mit
         Cavaresektion und Ersatz durch eine Venenprothese) -
         gegebenenfalls einschliesslich Anlegen einer temporaeren
         arteriovenoesen Fistel -                                            5000       570,--
2. Arterienchirurgie
2820     Rekonstruktive Operation einer extrakranialen Hirnarterie          3140       357,96
2821     Rekonstruktive Operation einer extrakranialen Hirnarterie
         mit Anlegen eines Shunts                                           4200       478,80
2822     Rekonstruktive Operation einer Armarterie                          2300       262,20
2823     Rekonstruktive Operation einer Finger- oder Zehenarterie           1850       210,90
2824     Operation des offenen Ductus Botalli oder einer anderen
         abnormen Gefaessmissbildung im Thorax durch Verschluss                 3000       342,--
2825     Operation einer abnormen Gefaessmissbildung im Thorax durch
         Rekonstruktion                                                     6500       741,--
2826     Operative Beseitigung einer erworbenen Stenose oder
         eines Verschlusses an den grossen Gefaessen im Thorax durch
         Rekonstruktion                                                     6500       741,--
2827     Operation eines Aneurysmas an einem grossen Gefaess im Thorax         7500       855,--
2828     Operative Versorgung einer intrathorakalen Gefaessverletzung
         durch direkte Naht                                                 3000       342,--
2829     Operative Versorgung einer intrathorakalen Gefaessverletzung
         durch Gefaessersatz                                                  5200       592,80
2834     Operative(r) Eingriff(e) an einem oder mehreren Gefaess(en)
         der Nieren, als selbstaendige Leistung                              1480       168,72
2835     Rekonstruktive Operation an der Aorta abdominalis bei
         Stenose oder Verschluss                                             4500       513,--
2836     Rekonstruktive Operation an der Aorta abdominalis bei
         Aneurysma                                                          5000       570,--
2837     Rekonstruktive Operation an einem Viszeralgefaess                    5000       570,--
2838     Rekonstruktive Operation einer Nierenarterie                       4300       490,20
2839     Rekonstruktive Operation an den Beckenarterien, einseitig          3000       342,--
                                            - 78 -
       
                                                                               

2840     Rekonstruktive Operation an den Arterien eines
         Oberschenkels - auch Anlegung einer Gefaessprothese oder
         axillo-femorale Umleitung oder femoro-femorale Umleitung -          3000       342,--
2841     Rekonstruktive Operation einer Kniekehlenarterie                    2000       228,--
2842     Rekonstruktive Operation der Arterien des Unterschenkels            3700       421,80
2843     Rekonstruktive Operation einer arteriovenoesen Fistel an
         den Extremitaeten oder im Halsbereich                                3700       421,80
2844     Rekonstruktive Operation einer arteriovenoesen Fistel im
         Brust- oder Bauchraum                                               5500       627,--
3. Venenchirurgie
2880     Inzision eines Varixknotens                                          148        16,87
2881     Varizenexhairese, einseitig                                         1110       126,54
2882     Varizenexhairese mit Unterbrechung der Vv. perforantes,
         einseitig                                                           1850       210,90
2883     Crossektomie der Vena saphena magna oder parva und
         Exstirpation mehrerer Seitenaeste                                    1200       136,80
2885     Entfernung einer kleinen Blutadergeschwulst                         1110       126,54
2886     Entfernung einer grossen Blutadergeschwulst                          2770       315,78
2887     Thrombektomie                                                       2000       228,--
2888     Veno-venoese Umleitung (z.B. nach Palma) ohne Anlage eines
         arteriovenoesen Shunts                                               3140       357,96
2889     Veno-venoese Umleitung (z.B. nach Palma) mit Anlage eines
         arteriovenoesen Shunts                                               3700       421,80
2890     Isolierte Seitenastexstirpation und/oder
         Perforansdissektion und/oder Perforansligatur                        350        39,90
2891     Rekonstruktive Operation an den Koerpervenen                         3000       342,--
         unter Ausschluss der Hohlvenen (Thrombektomie,
         Transplantatersatz, Bypassoperation) - gegebenenfalls
         einschliesslich Anlegen einer temporaeren arteriovenoesen
         Fistel -
2895     Anlage eines arteriovenoesen Shunts zur Haemodialyse                  1480       168,72
2896     Anlage eines arteriovenoesen Shunts zur Haemodialyse mit
         freiem Transplantat                                                 2100       239,40
2897     Beseitigung eines arteriovenoesen Shunts                             1200       136,80
2898     Unterbrechung der Vena cava caudalis durch
         Filterimplantation                                                  1500       171,--
2899     Unterbrechung der Vena cava caudalis nach Freilegung                2220       253,08
2900     Operation bei portalem Hochdruck durch Dissektion                   3140       357,96
2901     Operation bei portalem Hochdruck durch venoese Anastomose            3700       421,80
2902     Operation bei portalem Hochdruck durch venoese Anastomose
         und Arterialisation                                                 4620       526,68
4. Sympathikuschirurgie
2920     Thorakale Sympathektomie                                            2000       228,--
2921     Lumbale Sympathektomie                                              1480       168,72
XII. Thoraxchirurgie
2950     Resektion einer Rippe, als selbstaendige Leistung                     739         84,25
2951     Resektion mehrerer benachbarter Rippen, als selbstaendige
         Leistung                                                            1110       126,54
2952     Resektion einer Halsrippe oder der 1. Rippe                         1110       126,54
2953     Thorakoplastik                                                      3140       357,96
2954     Thorakoplastik mit Hoehleneroeffnung - auch Jalousieplastik
         -                                                                   4620       526,68
2955     Thorakoplastik mit Entschwartung - gegebenenfalls
         einschliesslich Muskelimplantation und Entnahme des
         Implantates -                                                       5000       570,--
2956     Brustwandteilresektion                                              2100       239,40
2957     Brustwandteilresektion mit plastischer Deckung                      3000       342,--
2959     Korrekturthorakoplastik mit Entschwartung - gegebenenfalls
         einschliesslich Muskelimplantation und Entnahme des
         Implantates -                                                       5100       581,40
2960     Operation einer Brustkorbdeformitaet (z.B. Trichterbrust)            3000       342,--
2970     Anlage einer Pleuradrainage (z.B. Buelau'sche
         Heberdrainage)                                                       554         63,16
                                             - 79 -
       
                                                                               

2971     Spuelung des Pleuraraumes bei liegender Drainage
         - gegebenenfalls einschliesslich Einbringung von
         Arzneimitteln -                                                      148         16,87
2972     Entnahme von Pleuragewebe nach operativer Freilegung der
         Pleura, als selbstaendige Leistung                                    666        75,92
2973     Pleurektomie, einseitig, als selbstaendige Leistung                  2220       253,08
2974     Pleurektomie mit Resektion(en) am Perikard und/oder
         Zwerchfell                                                          3140       357,96
2975     Dekortikation der Lunge                                             4800       547,20
2976     Ausraeumung eines Haematothorax                                       2000       228,--
2977     Thorakokaustik bei Spontanpneumothorax                               739        84,25
2979     Operative Entfernung eines Pleuraempyems - gegebenenfalls
         einschliesslich Rippenresektion(en) -                                1110       126,54
2985     Thorakaler Eingriff am Zwerchfell                                   2220       253,08
2990     Thorakotomie zu diagnostischen Zwecken                              1110       126,54
2991     Thorakotomie mit Herzmassage                                        1480       168,72
2992     Thorakotomie mit Entnahme von Pleura- und/oder
         Lungengewebe fuer die histologische und/oder
         bakteriologische Untersuchung, als selbstaendige Leistung            1290       147,06
2993     Thorakotomie mit Gewebsentnahme und intrathorakalen
         Praeparationen                                                       1480       168,72
2994     Operative Eingriffe an der Lunge (z.B. Keilexzision,
         Herdenukleation, Ausschaelung von Zysten)                            2770       315,78
2995     Lob- oder Pneumonektomie                                            3140       357,96
2996     Lungensegmentresektion(en)                                          4000       456,--
2997     Lobektomie und Lungensegmentresektion(en)                           5100       581,40
2998     Bilobektomie                                                        4800       547,20
2999     Pneumonektomie mit intraperikardialer Gefaessversorgung und/
         oder Ausraeumung mediastinaler Lymphknoten                           5600       638,40
3000     Bronchotomie zur Entfernung von Fremdkoerpern oder Tumoren           2770       315,78
3001     Thorakale Eingriffe am Tracheobronchialsystem wie
         Resektion und/oder Anastomose und/oder Versteifung und/
         oder plastischer Ersatz                                             5800       661,20
3002     Operative Kavernen- oder Lungenabszesseroeffnung                      4800       547,20
3010     Sternotomie, als selbstaendige Leistung                              1110       126,54
3011     Entfernung eines Mediastinaltumors, transpleural oder
         transsternal                                                        4000       456,--
3012     Drainage des Mediastinums                                            554        63,16
3013     Intrathorakaler Eingriff am Lymphgefaesssystem                        4000       456,--
XIII. Herzchirurgie
3050     Operative Massnahmen in Verbindung mit der Herz-Lungen-
         Maschine zur Herstellung einer extrakorporalen Zirkulation          1850       210,90
3051     Perfusion der Hirnarterien, zusaetzlich zur Leistung nach
         Nummer 3050                                                         1290       147,06
3052     Perfusion der Koronararterien, zusaetzlich zur Leistung
         nach Nummer 3050                                                    1110       126,54
3053     Perfusion von Arterien eines anderen Organs, zusaetzlich
         zur Leistung nach Nummer 3050                                       1110       126,54
3054     Operative extrathorakale Anlage einer assistierenden
         Zirkulation                                                         1850       210,90
3055     Ueberwachung einer assistierenden Zirkulation, je
         angefangene Stunde Die Leistung nach Nummer 3055 ist nur
         waehrend einer Operation berechnungsfaehig.                            554        63,16
3060     Intraoperative Funktionsmessungen am und/oder im Herzen              554        63,16
3065     Operation am Perikard, als selbstaendige Leistung                    2000       228,--
3066     Operation der Pericarditis constrictiva                             3140       357,96
3067     Myokardbiopsie unter Freilegung des Herzens, als
         selbstaendige Leistung                                               1480       168,72
3068     Anlage einer kuenstlichen Pulmonalisstammstenose                     3140       357,96
3069     Shuntoperation an herznahen Gefaessen                                 3000       342,--
3070     Operative Anlage eines Vorhofseptumdefektes                         3000       342,--
3071     Naht einer Myokardverletzung                                        3000       342,--

                                             - 80 -
        
                                                                                

3072       Operativer Verschluss des Vorhofseptumdefektes vom
           Sekundum-Typ                                                       3000       342,--
3073       Operativer Verschluss von Vorhofseptumdefekten anderen Typs
           (z.B. Sinus venosus) - auch Korrektur einer isolierten
           Lungenvenenfehlmuendung -                                           4000       456,--
3074       Komplette intraatriale Blutumleitung (totale
           Lungenvenenfehlmuendung oder unkomplizierte Transposition
           der grossen Arterien)                                               6500       741,--
3075       Entfernung eines Fremdkoerpers aus dem Herzen oder aus
           einem herznahen Gefaess - auch Thromboder Embolektomie -             3000       342,--
3076       Operative Entfernung eines Herztumors oder eines
           Herzwandaneurysmas oder eines Herzdivertikels                      4800       547,20
3077       Operativer Verschluss eines Herzkammerscheidewanddefektes
           mittels direkter Naht                                              3000       342,--
3078       Operativer Verschluss eines Herzkammerscheidewanddefektes
           mittels Prothese                                                   4000       456,--
3079       Resektion intrakardial stenosierender Muskulatur                   3000       342,--
3084       Valvuloplastik einer Herzklappe                                    3300       376,20
3085       Operative Korrektur einer Herzklappe                               3140       357,96
3086       Operativer Ersatz einer Herzklappe                                 5600       638,40
3087       Operative Korrektur und/oder Ersatz mehrerer Herzklappen           7500       855,--
3088       Operation zur direkten myokardialen Revaskularisation
           eines Versorgungsabschnittes                                       5600       638,40
3089       Operation zur direkten myokardialen Revaskularisation
           mehrerer Versorgungsabschnitte                                     7500       855,--
3090       Operation von Anomalien der Koronararterien                        4000       456,--
3091       Operation am Reizleitungssystem (Korrektur
           von Rhythmusstoerungen - ausschliesslich der
           Schrittmacherbehandlung -)                                         4500       513,--
3095       Schrittmacher-Erstimplantation                                     2770       315,78
3096       Schrittmacher-Aggregatwechsel                                      1110       126,54
3097       Schrittmacher-Korrektureingriff - auch Implantation von
           myokardialen Elektroden -                                          2770       315,78
XIV.   Oesophaguschirurgie, Abdominalchirurgie
3120       Diagnostische Peritonealspuelung, als selbstaendige Leistung          300         34,20
3121       Choledochoskopie waehrend einer intraabdominalen Operation           500         57,--
3122       Intraoperative Manometrie an den Gallenwegen (Pruefung des
           Papillenwiderstandes)                                               375        42,75
3125       Eroeffnung des Oesophagus vom Halsgebiet aus                         1110       126,54
3126       Intrathorakaler Eingriff am Oesophagus                              4000       456,--
3127       Extrapleurale Operation der Oesophagusatresie beim
           Kleinkind                                                          5000       570,--
3128       Operative Beseitigung einer angeborenen oesophagotrachealen
           Fistel                                                             3000       342,--
3129       Operativer Eingriff am terminalen Oesophagus bei
           abdominalem Zugang                                                 3000       342,--
3130       Operativer Eingriff am Oesophagus bei abdominalthorakalem
           Zugang                                                             5000       570,--
3135       Eroeffnung der Bauchhoehle zu diagnostischen Zwecken -
           gegebenenfalls einschliesslich Gewebeentnahme -                     1110       126,54
3136       Eroeffnung eines subphrenischen Abszesses                           1110       126,54
3137       Eroeffnung von Abszessen im Bauchraum                               1110       126,54
3138       Anlage einer Magenfistel mit oder ohne Schraegkanalbildung          1600       182,40
3139       Eroeffnung des Bauchraums bei Peritonitis mit ausgedehnter
           Revision, Spuelung und Drainage                                     2770       315,78
3144       Naht der Magen- und/oder Darmwand nach Perforation oder
           nach Verletzung - einschliesslich Spuelung des Bauchraumes -         1900       216,60
3145       Teilresektion des Magens                                           2770       315,78
3146       Kardiaresektion                                                    4000       456,--
3147       Totale Magenentfernung                                             4800       547,20
3148       Resektion des Ulcus pepticum                                       4000       456,--
3149       Umwandlungsoperation am Magen (z.B. Billroth II in
           Billroth I, Interposition)                                         5250       598,50
                                              - 81 -
       
                                                                               

3150     Gastrotomie                                                         1600       182,40
3151     Operative Einbringung eines Tubus in Oesophagus und/oder
         Magen als Notoperation                                              2700       307,80
3152     Spaltung des Pylorus (z.B. bei Pylorospasmus)                       1900       216,60
3153     Pyloroplastik                                                       3000       342,--
3154     Vagotomie am Magen                                                  3000       342,--
3155     Vagotomie am Magen mit zusaetzlichen Drainageverfahren
         (z.B. Anastomose, Pyloruserweiterung einschliesslich
         Plastik)                                                            4500       513,--
3156     Endoskopische Entfernung von Faeden nach Magenoperation
         oder von Fremdkoerpern, zusaetzlich zur Gastroskopie                   450        51,30
3157     Magenteilresektion mit Dickdarmteilresektion                        4620       526,68
3158     Gastroenterostomie                                                  2220       253,08
3165     Operative Beseitigung von Atresien, Stenosen (Septen) und/
         oder Divertikeln des Duodenums                                      4000       456,--
3166     Operative Beseitigung der Atresien, Stenosen (Septen) und/
         oder Divertikeln des Jejunums oder des Ileums                       3000       342,--
3167     Anastomose im Duenndarmgebiet - auch mit Teilresektion -             2220       253,08
3168     Jejuno-Zoekostomie                                                   2600       296,40
3169     Teilresektion des Kolons - auch mit Anastomose -                    3750       427,50
3170     Kolektomie, auch subtotal - mit Ileostomie -                        5250       598,50
3171     Operative Beseitigung von Lageanomalien innerhalb des
         Magen-Darmtraktes oder des Volvulus (auch im Saeuglings-
         und Kleinkindalter) oder der Darminvagination                       2500       285,--
3172     Operative Darmmobilisation bei Verwachsungen, als
         selbstaendige Leistung                                               1600       182,40
3173     Operative Entfernung des Meckel'schen Divertikels                   1480       168,72
3174     Operative Beseitigung einer Darmduplikatur                          2700       307,80
3175     Operation des Mekoniumileus                                         2700       307,80
3176     Transposition eines Darmteils innerhalb des Abdomens                3500       399,--
3177     Transposition eines Darmteils und/oder des Magens aus dem
         Abdomen heraus                                                      5000       570,--
3179     Faltung saemtlicher Duenndarmschlingen bei rezidivierendem
         Ileus                                                               4000       456,--
3181     Langstreckige Resektion, auch ganzer Konvolute, vom
         Duenndarm - gegebenenfalls einschliesslich vom Dickdarm -
         mit Anastomose                                                      3500       399,--
3183     Kombinierte Entfernung des gesamten Dick- und Mastdarmes
         mit Ileostoma                                                       6500       741,--
3184     Lebertransplantation                                                7500       855,--
3185     Operation an der Leber (z.B. Teilresektion oder Exzision
         eines Tumors)                                                       3000       342,--
3186     Exstirpation der Gallenblase                                        2500       285,--
3187     Operation an den Gallengaengen - gegebenenfalls
         einschliesslich Exstirpation der Gallenblase                         3250       370,50
3188     Biliodigestive Anastomose mit Interposition eines
         Darmabschnittes                                                     4200       478,80
3189     Operative Beseitigung von Atresien und/oder Stenosen der
         Gallengaenge beim Saeugling oder Kleinkind                            4000       456,--
3190     Papillenexstirpation oder -Spaltung mit Eroeffnung des
         Duodenums                                                           2700       307,80
3192     Milzrevision, als selbstaendige Leistung                             2000       228,--
3194     Praeparation einer Pankreaszyste und Drainage derselben
         durch Interposition eines Darmabschnittes                           3700       421,80
3195     Resektion des Kopfteils vom Pankreas                                4620       526,68
3196     Resektion des Schwanzteils vom Pankreas                             2220       253,08
3197     Resektion des ganzen Pankreas                                       4620       526,68
3198     Pankreoduodenektomie (z.B. nach Whipple)                            5000       570,--
3199     Milzexstirpation                                                    2220       253,08
3200     Appendektomie                                                       1480       168,72
3202     Operation einer persistierenden Fistel am Magen-Darmtrakt
         - gegebenenfalls einschliesslich Resektion und Anastomose -          3000       342,--

                                             - 82 -
        
                                                                                

3205     Anlage einer Endodrainage (z.B. Duodenum-Duenndarm-
         Leberpforte-Bauchhaut), zusaetzlich zu anderen
         intraabdominalen Operationen                                         2250       256,50
3206     Enterostomie - auch einschliesslich Katheterfistelung
         (Kolostomie, Transversumfistel) -                                    2250       256,50
3207     Anlegen eines Anus praeter                                           1480       168,72
3208     Verschlussoperation fuer einen Anus praeter mit Darmnaht               1250       142,50
3209     Verschlussoperation fuer einen Anus praeter mit
         Darmresektion                                                        1750       199,50
3210     Anlegen eines Anus praeter duplex transversalis                      2000       228,--
3211     Unterweisung eines Anus-praeter-Patienten in der
         Irrigator-Methode zur Darmentleerung                                  120         13,68
3215     Eroeffnung eines kongenitalen oberflaechlichen
         AfterverSchlusses                                                     150         17,10
3216     Operation eines kongenitalen tiefreichenden
         Mastdarmverschlusses vom Damm aus oder der Analatresie               1200       136,80
3217     Operation der Anal- und Rektumatresie einschliesslich
         Kolondurchzugsoperation                                              3750       427,50
3218     Radikaloperation eines tiefreichenden Mastdarmverschlusses
         mit Eroeffnung der Bauchhoehle                                         2700       307,80
3219     Operation eines Afterrisses oder Mastdarmrisses                       278        31,69
3220     Operation submukoeser Mastdarmfisteln                                  300        34,20
3221     Operation intramuskulaerer Mastdarmfisteln                             370        42,18
3222     Operation einer transsphinkterischen Mastdarmfistel - auch
         ihres verzweigten Gangsystems -                                       700         79,80
3223     Operation einer extrasphinkterischen Fistel oder
         Rundbogenfistel - auch jeweils ihres verzweigten
         Gangsystems -                                                         850         96,90
3224     Peranale operative Entfernung von Mastdarmpolypen oder
         Mastdarmgeschwuelsten - einschliesslich Schleimhautnaht -              1150       131,10
3226     Peranale operative Entfernung einer Mastdarmgeschwulst
         mit Durchtrennung der Schliessmuskulatur (Rectostomia
         posterior) - einschliesslich Naht -                                   3500       399,--
3230     Manuelles Zurueckbringen des Mastdarmvorfalles                         120        13,68
3231     Operation des Mastdarmvorfalles bei Zugang vom After aus
         oder perineal                                                        1150       131,10
3232     Operation des Mastdarmvorfalles mit Eroeffnung der
         Bauchhoehle                                                           2220       253,08
3233     Rektumexstirpation bei Zugang vom After aus - auch mit
         Kreuzbeinschnitt -                                                   2800       319,20
3234     Rektale Myektomie (z.B. bei Megacolon congenitum) - auch
         mit Kolostomie -                                                     3500       399,--
3235     Kombinierte Rektumexstirpation mit Laparotomie                       5000       570,--
3236     Unblutige Erweiterung des Mastdarmschliessmuskels                      111        12,65
3237     Blutige Erweiterung des Mastdarmschliessmuskels, als
         selbstaendige Leistung                                                 370         42,18
3238     Entfernung von Fremdkoerpern aus dem Mastdarm Eine neben
         der Leistung nach Nummer 3238 erforderliche Rektoskopie
         ist nach Nummer 690 zusaetzlich berechnungsfaehig.                      185        21,09
3239     Muskelplastik bei Insuffizienz des Mastdarmschliessmuskels            1800       205,20
3240     Operation der Haemorrhoidalknoten                                      554        63,16
3241     Hohe intraanale Exzision von Haemorrhoidalknoten (z.B. nach
         Miligan/Morgan) - auch mit Analplastik -                              924       105,34
XV. Hernienchirurgie

 3280      Operation einer Diaphragmahernie .................       2770      315,78
 3281      Operation der Zwerchfellrelaxation ...............       2250      256,50
 3282      Zurueckbringen oder Versuch des Zurueckbringens
           eines eingeklemmten Bruches ......................        222       25,31
 3283      Operation eines Nabel- oder Mittellinien- oder
           Bauchnarbenbruches ...............................       1110      126,54
 3284      Operation eines Nabel- oder Mittellinien- oder
           Bauchnarbenbruches mit Muskel- und
                                              - 83 -
        
                                                                                

           Faszienverschiebeplastik - auch mit
           Darmresektion - ..................................   2500          285,--
 3285      Operation eines Leisten- oder Schenkelbruches ..   1290          147,06
 3286      Operation eines eingeklemmten Leisten- oder
           Schenkelbruches - gegebenenfalls mit
           Darmresektion - ..................................   2000          228,--
 3287      Operation der Omphalozele (Nabelschnurhernie) oder
           der Gastroschisis beim Neugeborenen oder
           Kleinkind ........................................   2500          285,--
 3288      Operative Beseitigung eines Ductus
           omphaloentericus persistens oder einer
           Urachusfistel ....................................   2250          256,50

XVI. Orthopaedisch-chirurgische konservative Leistungen

 3300      Arthroskopie - gegebenenfalls mit
           Probeexzision - ..................................        500       57,--
 3301      Modellierendes Redressement einer schweren
           Hand- oder Fussverbildung .........................        473       53,92
 3302      Stellungsaenderung oder zweites und folgendes
           Redressement im Verlaufe der Behandlung nach
           Nummer 3301 ......................................        227       25,88
 3305      Chiropraktische Wirbelsaeulenmobilisierung ........         37        4,22
 3306      Chirotherapeutischer Eingriff an der Wirbelsaeule .        148       16,87
 3310      Abdruecke oder Modellherstellung durch Gips oder
           andere Werkstoffe fuer eine Hand oder fuer einen
           Fuss mit oder ohne Positiv ........................         76        8,66
 3311      Abdruecke oder Modellherstellung durch Gips oder
           andere Werkstoffe fuer einen Unterarm
           einschliesslich Hand oder fuer einen Unterschenkel
           einschliesslich Fuss oder fuer Ober- oder Unterarm
           oder Unterschenkelstumpf .........................        152       17,33
 3312      Abdruecke oder Modellherstellung durch Gips oder
           andere Werkstoffe fuer einen Oberschenkelstumpf
           mit Tubersitzausarbeitung ........................        189       21,55
 3313      Abdruecke oder Modellherstellung durch Gips oder
           andere Werkstoffe fuer den ganzen Arm oder fuer das
           ganze Bein .......................................        303       34,54
 3314      Abdruecke oder Modellherstellung durch Gips oder
           andere Werkstoffe fuer den Arm mit Schulter .......        379       43,21
 3315      Abdruecke oder Modellherstellung durch Gips oder
           andere Werkstoffe fuer das Bein mit Becken ........        473       53,92
 3316      Abdruecke oder Modellherstellung durch Gips
           oder andere Werkstoffe fuer den Rumpf .............        757       86,30
 3317      Abdruecke oder Modellherstellung durch Gips oder
           andere Werkstoffe fuer Rumpf und Kopf oder Rumpf
           und Arm oder Rumpf, Kopf und Arm .................        946      107,84
 3320      Anpassen von Kunstgliedern oder eines grossen
           orthopaedischen Hilfsmittels ......................         95       10,83
             Unter "Grosse orthopaedische Hilfsmittel" sind
           solche orthopaedischen Hilfsmittel zu verstehen,
           deren Anpassen dem von Kunstgliedern vergleichbar
           ist. Unter "Anpassen" ist die durch den Arzt
           bewirkte Korrektur von bereits vorhandenen,
           anderweitig angefertigten Kunstgliedern oder
           grossen orthopaedischen Hilfsmitteln zu
           verstehen.
 3321      Erstellen eines Konstruktionsplanes fuer ein
           grosses orthopaedisches Hilfsmittel
           (z.B. Kunstglied) ................................        152       17,33

M. Laboratoriumsuntersuchungen

                                              - 84 -
      
                                                                              

Allgemeine Bestimmungen 1.     Die Gebuehren fuer Laboratoriumsuntersuchungen des
                               Abschnitts M umfassen die Eingangsbegutachtung des
                               Probenmaterials, die Probenvorbereitung, die Durchfuehrung
                               der Untersuchung (einschliesslich der erforderlichen
                               Qualitaetssicherungsmassnahmen) sowie die Erstellung des
                               daraus resultierenden aerztlichen Befunds.
                               Mit den Gebuehren fuer die berechnungsfaehigen Leistungen
                               sind ausser den Kosten - mit Ausnahme der Versand- und
                               Portokosten sowie der Kosten fuer Pharmaka im Zusammenhang
                               mit Funktionstesten - auch die Beurteilung, die
                               obligatorische Befunddokumentation, die Befundmitteilung
                               sowie der einfache Befundbericht abgegolten. Die
                               Verwendung radioaktiven Materials kann nicht gesondert
                               berechnet werden.
                               Kosten fuer den Versand des Untersuchungsmaterials und die
                               Uebermittlung des Untersuchungsergebnisses innerhalb einer
                               Laborgemeinschaft sind nicht berechnungsfaehig.
2.                             Stehen dem Arzt fuer die Erbringung bestimmter
                               Laboruntersuchungen mehrere in ihrer klinischen
                               Aussagefaehigkeit und analytischen Qualitaet gleichwertige
                               Verfahren zur Verfuegung, so kann er nur das niedriger
                               bewertete Verfahren abrechnen.
3.                             Bei Weiterversand von Untersuchungsmaterial durch einen
                               Arzt an einen anderen Arzt wegen der Durchfuehrung von
                               Laboruntersuchungen der Abschnitte M III und/oder M IV
                               hat die Rechnungsstellung durch den Arzt zu erfolgen, der
                               die Laborleistung selbst erbracht hat.
4.                             Mehrmalige Blutentnahmen an einem Kalendertag (z.B. im
                               Zusammenhang mit Funktionspruefungen) sind entsprechend
                               mehrfach berechnungsfaehig. Anstelle der Blutentnahme
                               kann die intravenoese Einbringung von Testsubstanzen
                               berechnet werden, wenn beide Leistungen bei liegender
                               Kanuele nacheinander erbracht werden.
                               Entnahmen aus liegender Kanuele oder liegendem Katheter
                               sind nicht gesondert berechnungsfaehig.
5.                             Die rechnerische Ermittlung von Ergebnissen aus einzelnen
                               Messgroessen ist nicht berechnungsfaehig (z.B. Clearance-
                               Berechnungen, mittlerer korpuskulaerer Haemoglobingehalt).
6.                             Die in Abschnitt M enthaltenen Hoechstwerte umfassen alle
                               Untersuchungen aus einer Art von Koerpermaterial (z.B.
                               Blut einschliesslich seiner Bestandteile Serum, Plasma
                               und Blutzellen), das an einem Kalendertag gewonnen wurde,
                               auch wenn dieses an mehreren Tagen untersucht wurde.
                               Sind aus medizinischen Gruenden an einem Kalendertag
                               mehrere Untersuchungen einer Messgroesse aus einer
                               Materialart zu verschiedenen Tageszeiten erforderlich,
                               so koennen diese entsprechend mehrfach berechnet werden.
                               Bestehen fuer diese Bestimmungen Hoechstwerte, so gehen sie
                               in den Hoechstwert mit ein.
                               Die unter Hoechstwerte fallenden Untersuchungen sind in
                               der 5. und 6. Stelle der Gebuehrennummer durch H1 bis H4
                               gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung ist Bestandteil der
                               Gebuehrennummer und muss in der Rechnung angegeben werden.
                               Die erbrachten Einzelleistungen sind auch dann in der
                               Rechnung aufzufuehren, wenn fuer diese ein Hoechstwert
                               berechnet wird.
7.                             Werden Untersuchungen, die Bestandteil eines
                               Leistungskomplexes sind (z.B. Spermiogramm), als
                               selbstaendige Einzelleistungen durchgefuehrt, so darf die

                                            - 85 -
      
                                                                              

                               Summe der Verguetungen fuer diese Einzelleistungen die
                               fuer den Leistungskomplex festgelegte Verguetung nicht
                               ueberschreiten.
8.                             Fuer die analoge Abrechnung einer nicht aufgefuehrten
                               selbstaendigen Laboruntersuchung ist die nach Art,
                               Kosten- und Zeitaufwand zutreffendste Gebuehrennummer
                               aus den Abschnitten M II bis M IV zu verwenden. In der
                               Rechnung ist diese Gebuehrennummer durch Voranstellen des
                               Buchstabens "A" als Analogabrechnung zu kennzeichnen.
9.                             Sofern erforderlich, sind in den Katalogen zu den
                               Messgroessen die zur Untersuchung verwendeten Methoden
                               in Kurzbezeichnung aufgefuehrt. In den folgenden Faellen
                               werden verschiedene Methoden unter einem gemeinsamen
                               Oberbegriff zusammengefasst:
                               Agglutination: Agglutinationsreaktionen (z.B.
                               Haemagglutination, Haemagglutinationshemmung, Latex-
                               Agglutination, Bakterienagglutination);
                               Immundiffusion: Immundiffusions- (radiale),
                               Elektroimmundiffusions-, nephelometrische oder
                               turbidimetrische Untersuchungen;
                               Immunfluoreszenz oder aehnliche Untersuchungsmethoden:
                               Lichtmikroskopische Untersuchungen mit Fluoreszenz-,
                               Enzym- oder anderer Markierung zum Nachweis von Antigenen
                               oder Antikoerpern;
                               Ligandenassay: Enzym-, Chemolumineszenz-, Fluoreszenz-,
                               Radioimmunoassay und ihre Varianten.
                               Die Gebuehren fuer Untersuchungen mittels Ligandenassay
                               beinhalten grundsaetzlich eine Durchfuehrung in
                               Doppelbestimmung einschliesslich aktueller Bezugskurve.
                               Bei der Formulierung "- gegebenenfalls einschliesslich
                               Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -" ist
                               die Durchfuehrung fakultativ, bei der Formulierung "-
                               einschliesslich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve
                               -" ist die Durchfuehrung obligatorisch zur Berechnung der
                               Gebuehr. Wird eine Untersuchung mittels Ligandenassay,
                               die obligatorisch eine Doppelbestimmung beinhaltet,
                               als Einfachbestimmung durchgefuehrt, so duerfen nur zwei
                               Drittel der Gebuehr berechnet werden.
10.                            Sofern nicht gesondert gekennzeichnet, handelt es sich
                               bei den aufgefuehrten Untersuchungen um quantitative oder
                               semiquantitative Bestimmungen.
11.                            Laboratoriumsuntersuchungen der Abschnitte M I, M II und
                               M III (mit Ausnahme der Leistungen nach den Nummern 3980
                               bis 4014) im Rahmen einer Intensivbehandlung nach Nummer
                               435 sind nur nach Nummer 437 berechnungsfaehig.

I. Vorhalteleistungen in der eigenen, niedergelassenen Praxis
-------------------------------------------------------------------------------
 Nummer                   Leistung                        Punktzahl     Gebuehr
                                                                        in DM
-------------------------------------------------------------------------------

Allgemeine Bestimmungen
Leistungen nach den Nummern 3500 bis 3532 sind nur berechnungsfaehig, wenn die
Laboruntersuchung direkt beim Patienten (z.B. auch bei Hausbesuch) oder in den eigenen
Praxisraeumen innerhalb von vier Stunden nach der Probennahme bzw. Probenuebergabe an den
Arzt erfolgt.
Die Leistungen nach den Nummern 3500 bis 3532 sind nicht berechnungsfaehig, wenn sie in
einem Krankenhaus, einer krankenhausaehnlichen Einrichtung, einer Laborgemeinschaft oder
in einer laboraerztlichen Praxis erbracht werden.

                                            - 86 -
       
                                                                               

3500    Blut im Stuhl, dreimalige Untersuchung                                     90     10,26
        Die Kosten fuer ausgegebenes Testmaterial sind anstelle der
        Leistung nach Nummer 3500 berechnungsfaehig, wenn die Auswertung
        aus Gruenden unterbleibt, die der Arzt nicht zu vertreten hat.
3501    Blutkoerperchensenkungsgeschwindigkeit (BKS, BSG)                          60       6,84
3502    Differenzierung des Blutausstrichs, mikroskopisch                        120      13,68
3503    Haematokrit                                                                70       7,98
Mikroskopische Einzelbestimmung, je Messgroesse                                      60       6,84
Katalog
3504    Erythrozyten
3505    Leukozyten
3506    Thrombozyten
3508    Mikroskopische Untersuchung eines Nativpraeparats, gegebenenfalls
        nach einfacher Aufbereitung (z.B. Zentrifugation) im Durchlicht-
        oder Phasenkontrastverfahren, je Material (z.B. Punktate,
        Sekrete, Stuhl)                                                            80         9,12
3509    Mikroskopische Untersuchung nach einfacher Faerbung (z.B.
        Methylenblau, Lugol), je Material                                        100      11,40
3510    Mikroskopische Untersuchung nach differenzierender Faerbung (z.B.
        Gramfaerbung), je Praeparat                                                120      13,68
3511    Untersuchung eines Koerpermaterials mit vorgefertigten
        Reagenztraegern oder Reagenzzubereitungen und visueller
        Auswertung (z.B. Glukose, Harnstoff, Urinteststreifen),
        qualitativ oder semiquantitativ, auch bei Verwendung eines
        Mehrfachreagenztraegers, je Untersuchung                                    50         5,70
        Koennen mehrere Messgroessen durch Verwendung eines
        Mehrfachreagenztraegers erfasst werden, so ist die Leistung nach
        Nummer 3511 auch dann nur einmal berechnungsfaehig, wenn mehrere
        Einfachreagenztraeger verwandt wurden.
        Bei mehrfacher Berechnung der Leistung nach Nummer 3511 ist die
        Art der Untersuchung in der Rechnung anzugeben.
Untersuchung folgender Messgroessen unabhaengig vom Messverfahren, je Messgroesse          70         7,98
Katalog
3512    Alpha-Amylase
3513    Gamma-Glutamyltranspeptidase (Gamma-Glutamyltransferase, Gamma-T)
3514    Glukose
3515    Glutamatoxalazetattransaminase (GOT, Aspartataminotransferase,
        ASAT, AST)
3516    Glutamatpyruvattransaminase (GPT, Alaninaminotransferase, ALAT,
        ALT)
3517    Haemoglobin
3518    Harnsaeure
3519    Kalium
3520    Kreatinin
3521    Lipase
Untersuchung folgender Messgroessen unabhaengig vom Messverfahren, je Messgroesse        100      11,40
Katalog
3523    Antistreptolysin (ASL)
3524    C-reaktives Protein (CRP)
3525    Mononukleosetest
3526    Rheumafaktor (RF)
3528    Schwangerschaftstest (Nachweisgrenze des Tests kleiner als 500 U/
        l)                                                                       130      14,82
3529    Schwangerschaftstest (Nachweisgrenze des Tests kleiner als 50 U/
        l)                                                                       150      17,10
3530    Thromboplastinzeit (TPZ, Quickwert)                                      120      13.68
3531    Urinsediment                                                              70       7,98
3532    Phasenkontrastmikroskopische Untersuchung des Urinsediments -
        einschliesslich morphologischer Beurteilung der Erythrozyten -              90     10,26
II. Basislabor

Allgemeine Bestimmungen


                                             - 87 -
      
                                                                              

Die aufgefuehrten Laborleistungen duerfen auch dann als eigene Leistungen berechnet
werden, wenn diese nach fachlicher Weisung unter der Aufsicht eines anderen Arztes in
Laborgemeinschaften oder in von Aerzten ohne eigene Liquidationsberechtigung geleiteten
Krankenhauslabors erbracht werden.
Fuer die mit H1 gekennzeichneten Untersuchungen ist der Hoechstwert nach Nummer 3541.H zu
beachten.
Hoechstwerte
3541.H       Hoechstwert fuer die mit H1 gekennzeichneten Untersuchungen
             des Abschnitts M II                                          480      54,72
1. Koerperzellen und deren Bestandteile, Zellfunktionsuntersuchungen
3550         Blutbild und Blutbildbestandteile                             60       6,84
             Die Leistung nach Nummer 3550 beinhaltet die Erbringung
             mindestens eines der folgenden Parameter, darf jedoch
             unabhaengig von der Zahl der erbrachten Parameter aus
             demselben Probenmaterial nur einmal berechnet werden:
             Erythrozytenzahl und/oder Haematokrit und/oder
             Haemoglobin und/oder mittleres Zellvolumen (MCV) und
             die errechneten Kenngroessen (z.B. MCH, MCHC) und die
             Erythrozytenverteilungskurve und/oder Leukozytenzahl und/
             oder Thrombozytenzahl.
3551         Differenzierung der Leukozyten, elektronischzytometrisch,
             zytochemisch-zytometrisch oder mittels mechanisierter
             Mustererkennung (Bildanalyse), zusaetzlich zu der Leistung
             nach Nummer 3550                                              20       2,28
3552         Retikulozytenzahl                                             70       7,98
2. Elektrolyte, Wasserhaushalt
3555         Calcium                                                       40       4,56
3556         Chlorid                                                       30       3,42
3557         Kalium                                                        30       3,42
3558         Natrium                                                       30       3,42
3. Kohlehydrat- und Lipidstoffwechsel

Allgemeine Bestimmung
Fuer die mit H1 gekennzeichneten Untersuchungen ist der Hoechstwert nach Nummer 3541.H zu
beachten.
3560                      Glukose                                       40          4,56
3561                      Glykierte Haemoglobine (HbA1, HbA1c)          200         22,80
3562.H1                   Cholesterin                                   40          4,56
3563.H1                   HDL-Cholesterin                               40          4,56
3564.H1                   LDL-Cholesterin                               40          4,56
3565.H1                   Triglyzeride                                  40          4,56
4. Proteine, Elektrophoreseverfahren

Allgemeine Bestimmung
Fuer die mit H1 gekennzeichneten Untersuchungen ist der Hoechstwert nach Nummer 3541.H zu
beachten.
3570.H1         Albumin, photometrisch                                   30         3,42
3571            Immunglobulin (IgA, IgG, IgM), Ligandenassay -
                gegebenenfalls einschliesslich Doppelbestimmung
                und aktueller Bezugskurve -, Immundiffusion oder
                aehnliche Untersuchungsmethoden, je Immunglobulin        150        17,10
3572            Immunglobulin E (IgE), Ligandenassay -
                gegebenenfalls einschliesslich Doppelbestimmung
                und aktueller Bezugskurve -, Immundiffusion oder
                aehnliche Untersuchungsmethoden                          250        28,50
3573.H1         Gesamt-Protein im Serum oder Plasma                      30         3,42
3574            Proteinelektrophorese im Serum                          200        22,80
3575            Transferrin, Immundiffusion oder aehnliche
                Untersuchungsmethoden                                   100        11,40
5. Substrate, Metabolite, Enzyme

Allgemeine Bestimmung


                                            - 88 -
      
                                                                              

Fuer die mit H1 gekennzeichneten Untersuchungen ist der Hoechstwert nach Nummer 3541.H zu
beachten.
3580.H1        Anorganisches Phosphat                                       40    4,56
3581.H1        Bilirubin, gesamt                                            40    4,56
3582           Bilirubin, direkt                                            70    7,98
3583.H1        Harnsaeure                                                    40    4,56
3584.H1        Harnstoff (Harnstoff-N, BUN)                                 40    4,56
3585.H1        Kreatinin                                                    40    4,56
3587.H1        Alkalische Phosphatase                                       40    4,56
3588.H1        Alpha-Amylase (auch immuninhibitorische Bestimmung der
               Pankreas-Amylase)                                            50    5,70
3589.H1        Cholinesterase (Pseudocholinesterase,CHE, PCHE)              40    4,56
3590.H1        Creatinkinase (CK)                                           40    4,56
3591.H1        Creatinkinase MB (CK-MB),Immuninhibitionsmethode             50    5,70
3592.H1        Gamma-Glutamyltranspeptidase (Gamma-Glutamyltransferase,
               Gamma-GT)                                                    40    4,56
3593.H1        Glutamatdehydrogenase (GLDH)                                 50    5,70
3594.H1        Glutamatoxalazetattransaminase (GOT,
               Aspartataminotransferase, ASAT, AST)                         40    4,56
3595.H1        Glutamatpyruvattransaminase (GPT, Alaninaminotransferase,
               ALAT, ALT)                                                   40    4,56
3596.H1        Hydroxybutyratdehydrogenase (HDB)                            40    4,56
3597.H1        Laktatdehydrogenase (LDH)                                    40    4,56
3598.H1        Lipase                                                       50    5,70
3599           Saure Phosphatase (sP), photometrisch                        70    7,98
6. Gerinnungssystem
3605           Partielle Thromboplastinzeit (PTT, aPTT), Einfachbestimmung  50    5,70
3606           Plasmathrombinzeit (PTZ, TZ),Doppelbestimmung                70    7,98
3607           Thromboplastinzeit (Prothrombinzeit, TPZ, Quickwert),
               Einfachbestimmung                                            50    5,70
7. Funktionsteste

Allgemeine Bestimmungen
Wird eine vom jeweils genannten Leistungsumfang abweichende geringere Anzahl von
Bestimmungen durchgefuehrt, so ist nur die Zahl der tatsaechlich durchgefuehrten
Einzelleistungen berechnungsfaehig.
Sind aus medizinischen Gruenden ueber den jeweils genannten Leistungsumfang hinaus
weitere Bestimmungen einzelner Messgroessen erforderlich, so koennen diese mit
entsprechender Begruendung als Einzelleistungen gesondert berechnet werden.
3610          Amylase-Clearance (Zweimalige Bestimmung
              von Amylase)                                        100                   11,40
3611          Blutzuckertagesprofil (Viermalige
              Bestimmung von Glukose)                             160                   18,24
3612          Glukosetoleranztest, intravenoes
              (Siebenmalige Bestimmung von Glukose)               280                   31,92
3613          Glukosetoleranztest, oral (Viermalige
              Bestimmung von Glukose)                             160                   18,24
3615          Kreatinin-Clearance (Zweimalige
              Bestimmung von Kreatinin)                            60                        6,84
8. Spurenelemente
3620          Eisen im Serum oder Plasma                           40                        4,56
3621          Magnesium                                            40                        4,56
III. Untersuchungen von koerpereigenen oder
koerperfremden Substanzen und koerpereigenen Zellen

Allgemeine Bestimmung
Fuer die mit H2, H3 und H4 gekennzeichneten Untersuchungen sind die Hoechstwerte nach den
Nummern 3630.H, 3631.H und 3633.H zu beachten.
Hoechstwerte
3630.H        Hoechstwert fuer die mit H2
              gekennzeichneten Untersuchungen aus
              Abschnitt M III 8                                   870              99,18

                                            - 89 -
         
                                                                                 

3631.H        Hoechstwert fuer die mit H3
              gekennzeichneten Untersuchungen aus
              Abschnitt M III 10                                         1400             159,60
3633.H        Hoechstwert fuer die mit H4
              gekennzeichneten Untersuchungen aus
              Abschnitt M III 14                                          550              62,70
1. Ausscheidungen (Urin, Stuhl)
3650          Blut im Stuhl, dreimalige Untersuchung                       60                   6,84
              Die Kosten fuer ausgegebenes Testmaterial
              sind anstelle der Leistung nach Nummer
              3650 berechnungsfaehig, wenn die
              Auswertung aus Gruenden unterbleibt, die
              der Arzt nicht zu vertreten hat.
3651          Phasenkontrastmikroskopische Untersuchung
              des Urinsediments - einschliesslich
              morphologischer Beurteilung der
              Erythrozyten -                                               70                   7,98
3652          Streifentest im Urin, auch bei Verwendung
              eines Mehrfachreagenztraegers, je
              Untersuchung                                                 35                   3,99
3653          Urinsediment, mikroskopisch                                  50                   5,70
3654          Zellzaehlung im Urin (Addis-Count),
              mikroskopisch                                                80                   9,12
2. Sekrete, Liquor, Konkremente
3660          Sekret (Magen, Duodenum, Cervix uteri),
              mikroskopische Beurteilung                                   40                   4,56
3661          Gallensediment, mikroskopisch                                40                   4,56
3662          HCl, titrimetrisch                                           70                   7,98
3663          Morphologische Differenzierung des
              Spermas, mikroskopisch                                      160              18,24
3664          Spermienagglutination, mikroskopisch                        120              13,68
3665          Spermien-Mucus-Penetrationstest, je
              Ansatz                                                      150              17,10
3667          Spermienzahl und Motilitaetsbeurteilung,
              mikroskopisch                                                70                   7,98
3668          Physikalisch-morphologische Untersuchung
              des Spermas (Menge, Viskositaet, pH-
              Wert, Nativpraeparat(e), Differenzierung
              der Beweglichkeit, Bestimmung der
              Spermienzahl, Vitalitaetspruefung,
              morphologische Differenzierung nach
              Ausstrichfaerbung)                                           400              45,60
              Neben der Leistung nach Nummer 3668
              sind die Leistungen nach den Nummern
              3663, 3664 und/oder 3667 nicht
              berechnungsfaehig.
3669          Erythrozytenzahl (Liquor), mikroskopisch                     60                   6,84
3670          Leukozytenzahl (Liquor), mikroskopisch                       60                   6,84
3671          Morphologische Differenzierung des
              Liquorzellausstrichs, mikroskopisch                         160              18,24
3672          Steinanalyse (Gallensteine, Harnsteine),
              mittels Infrarotspektrometrie oder
              mikroskopischeinschliesslich chemischer
              Reaktionen -                                                250              28,50
3673          Steinanalyse (Gallensteine, Harnsteine),
              Roentgendiffraktion                                          570              64,98
3. Koerperzellen und deren Bestandteile,
Zellfunktionsuntersuchungen
3680          Differenzierung des Blutausstrichs,
              mikroskopisch                                                90              10,26
3681          Morphologische Differenzierung des
              Knochenmarkausstrichs, mikroskopisch                        570              64,98

                                               - 90 -
       
                                                                               

3682          Eisenfaerbung eines Blut- oder
              Knochenmarkausstrichs                                     120              13,68
3683          Faerbung eines Blut- oder
              Knochenmarkausstrichs (z.B. Nachweis
              der alkalischen Leukozytenphosphatase,
              Leukozytenesterase, Leukozytenperoxidase
              oder PAS), je Faerbung                                     250              28,50
3686          Eosinophile, segmentkernige Granulozyten
              (absolute Eosinophilenzahl),
              mikroskopisch                                              70               7,98
3688          Osmotische Resistenz der Erythrozyten                      90              10,26
3689          Fetales Haemoglobin (HbF), mikroskopisch                   160              18,24
3690          Freies Haemoglobin, spektralphotometrisch                  180              20,52
3691          Haemoglobinelektrophorese                                  570              64,98
3692          Methaemoglobin und/oder Carboxyhaemoglobin
              und/oder Sauerstoffsaettigung,
              cooxymetrisch                                              60                   6,84
3693          Granulozytenfunktionstest (Adhaesivitaet,
              Chemotaxis (bis zu drei Stimulatoren),
              Sauerstoffaufnahme (bis zu drei
              Stimulatoren), Lumineszenz (O2 -
              Radikale), Degranulierung), je
              Funktionstest                                             570              64,98
3694          Lymphozytentransformationstest                            570              64,98
3695          Phagozytaere Funktion neutrophiler
              Granulozyten (Nitrotetrazolblautest, NBT-
              Test)                                                     120              13,68
3696          Phaenotypisierung von Zellen oder
              Rezeptornachweis auf Zellen mit bis zu
              drei verschiedenen, primaeren Antiseren
              (Einfachoder Mehrfachmarkierung),
              Durchflusszytometrie, je Antiserum                         570              64,98
3697          Phaenotypisierung von Zellen oder
              Rezeptornachweis auf Zellen mit
              weiteren Antiseren (Einfach- oder
              Mehrfachmarkierung), Durchflusszytometrie,
              je Antiserum                                              250              28,50
              Die Leistung nach Nummer 3697 kann nur im
              Zusammenhang mit der Leistung nach Nummer
              3696 berechnet werden.
3698          Phaenotypisierung von Zellen oder
              Rezeptornachweis auf Zellen mit
              dem ersten, primaeren Antiserum,
              Immunfluoreszenz oder aehnliche
              Untersuchungsmethoden                                     450              51,30
3699          Phaenotypisierung von Zellen oder
              Rezeptornachweis auf Zellen mit weiteren
              Antiseren, Immunfluoreszenz oder aehnliche
              Untersuchungsmethoden, je Antiserum                       360              41,04
              Die Leistung nach Nummer 3699 kann nur im
              Zusammenhang mit der Leistung nach Nummer
              3698 berechnet werden.
3700          Tumorstammzellenassay - gegebenenfalls
              auch von Zellanteilen - zur Pruefung der
              Zytostatikasensibilitaet                                  2000             228,--
4. Elektrolyte, Wasserhaushalt, physikalische
Eigenschaften von Koerperfluessigkeiten
3710          Blutgasanalyse (pH und/oder PCO2 und/oder
              PO2 und/oder Hb)                                           90              10,26
3711          Blutkoerperchensenkungsgeschwindigkeit
              (BKS, BSG) .                                               40                   4,56


                                             - 91 -
       
                                                                               

3712           Viskositaet (z.B. Blut, Serum, Plasma),
               viskosimetrisch                                          250              28,50
3714           Wasserstoffionenkonzentration (pH),
               potentiometrisch, jedoch nicht aus Blut
               oder Urin                                                 40                   4,56
3715           Bikarbonat                                                60                   6,84
3716           Osmolalitaet                                               50                   5,70

5. Kohlehydrat- und Lipidstoffwechsel
3721          Glykierte Proteine                                        250              28,50
3722          Fructosamin, photometrisch                                 70               7,98
3723          Fruktose, photometrisch                                   200              22,80
3724          D-Xylose, photometrisch                                   200              22,80
3725          Apolipoprotein (A1, A2, B),
              Ligandenassaygegebenenfalls
              einschliesslich Doppelbestimmung und
              aktueller Bezugskurve -, Immundiffusion
              oder aehnliche Untersuchungsmethoden, je
              Bestimmung                                                200              22,80
3726          Fettsaeuren, Gaschromatographie                            410              46,74
3727          Fraktionierung der Lipoproteine,
              Ultrazentrifugation                                       680              77,52
3728          Lipidelektrophorese, qualitativ                           180              20,52
3729          Lipidelektrophorese, quantitativ                          300              34,20
3730          Lipoprotein (a) (Lp(a)), Ligandenassay
              -gegebenenfalls einschliesslich
              Doppelbestimmung und aktueller
              Bezugskurve -, Elektroimmundiffusion                      300              34,20
6. Proteine, Aminosaeuren, Elektrophoreseverfahren

Allgemeine Bestimmung
Fuer die mit H4 gekennzeichnete Untersuchung ist der Hoechstwert nach Nummer 3633.H zu
beachten.
3735          Albumin, Ligandenassay - gegebenenfalls
              einschliesslich Doppelbestimmung und
              aktueller Bezugskurve -, Immundiffusion
              oder aehnliche Untersuchungsmethoden                 150              17,10
3736          Albumin mit vorgefertigten
              Reagenztraegern, zur Diagnose einer
              Mikroalbuminurie                                    120              13,68
3737          Aminosaeuren,
              Hochdruckfluessigkeitschromatographie                570              64,98
3738          Aminosaeuren, qualitativ,
              Duennschichtchromatographie                          250              28,50
3739          Alpha(tief)1 -Antitrypsin, Immundiffusion
              oder aehnliche Untersuchungsmethoden                 180              20,52
3740          Coeruloplasmin, Immundiffusion oder
              aehnliche Untersuchungsmethoden                      180              20,52
3741          C-reaktives Protein (CRP), Ligandenassay
              -gegebenenfalls einschliesslich
              Doppelbestimmung und aktueller
              Bezugskurve -, Immundiffusion oder
              aehnliche Untersuchungsmethoden                      200              22,80
3742          Ferritin, Ligandenassay - gegebenenfalls
              einschliesslich Doppelbestimmung und
              aktueller Bezugskurve -                             250              28,50
3743          Alpha-Fetoprotein (AFP), Ligandenassay
              -gegebenenfalls einschliesslich
              Doppelbestimmung und aktueller
              Bezugskurve -                                       250              28,50




                                             - 92 -
       
                                                                               

3744           Fibronectin, Ligandenassay -
               einschliesslich Doppelbestimmung und
               aktueller Bezugskurve -                                  450              51,30
3745           Beta(tief)2-Glykoprotein II (C(tief)3-
               Proaktivator), Immundiffusion oder
               aehnliche Untersuchungsmethoden                           180              20,52
3746           Haemopexin, Immundiffusion oder aehnliche
               Untersuchungsmethoden                                    180              20,52
3747           Haptoglobin, Immundiffusion oder aehnliche
               Untersuchungsmethoden                                    180              20,52
3748           Immunelektrophorese, bis zu sieben
               Ansaetze, je Ansatz                                       200              22,80
3749           Immunfixation, bis zu fuenf Antiseren, je
               Antiserum                                                200              22,80
3750           Isoelektrische Fokussierung (z.B.
               Oligoklonale Banden)                                     570              64,98
3751           Kryoglobuline, qualitativ, visuell                        40               4,56
3752           Kryoglobuline (Bestimmung von je zweimal
               IgA, IgG und IgM), Immundiffusion oder
               aehnliche Untersuchungsmethoden, je
               Globulinbestimmung                                       120              13,68
3753           Alpha(tief)2 -Makroglobulin,
               Immundiffusion oder aehnliche
               Untersuchungsmethoden                                    180              20,52
3754           Mikroglobuline (Alpha(tief)1,
               Beta(tief)2), Ligandenassay -
               gegebenenfalls einschliesslich
               Doppelbestimmung und aktueller
               Bezugskurve -, Immundiffusion oder
               aehnliche Untersuchungsmethoden, je
               Mikroglobulinbestimmung                                  200              22,80
3755           Myoglobin, Agglutination, qualitativ                      60               6,84
3756           Myoglobin, Ligandenassay - gegebenenfalls
               einschliesslich Doppelbestimmung und
               aktueller Bezugskurve -, Immundiffusion
               oder aehnliche Untersuchungsmethoden                      200              22,80
3758           Phenylalanin (Guthrie-Test),
               Bakterienwachstumstest                                    60                   6,84
3759           Praealbumin, Immundiffusion oder aehnliche
               Untersuchungsmethoden                                    180              20,52
3760           Protein im Urin, photometrisch                            70               7,98
3761           Proteinelektrophorese im Urin                            250              28,50
3762           Schwefelhaltige Aminosaeuren (Cystin,
               Cystein, Homocystin), Farbreaktion
               und visuell, qualitativ, je
               Aminosaeurenbestimmung                                     40                   4,56
3763           SDS-Elektrophorese mit anschliessender
               Immunreaktion (z.B. Westernblot)                         570              64,98
3764           SDS-Polyacrylamidgel-Elektrophorese                      250              28,50
3765           Sexualhormonbindendes Globulin
               (SHBG), Ligandenassay - einschliesslich
               Doppelbestimmung und aktueller
               Bezugskurve -                                            450              51,30
3766.H4        Thyroxin-bindendes Globulin (TBG),
               Ligandenassay - gegebenenfalls
               einschliesslich Doppelbestimmung und
               aktueller Bezugskurve -                                  250              28,50
3767           Tumornekrosefaktor (TNF), Ligandenassay
               - einschliesslich Doppelbestimmung und
               aktueller Bezugskurve -                                  450              51,30



                                             - 93 -
       
                                                                               

3768          Isolierung von Immunglobulin
              M mit chromatographischen
              Untersuchungsverfahren                                    360              41,04
7. Substrate, Metabolite, Enzyme
3774          Ammoniak (NH4)                                            220              25,08
3775          Bilirubin im Fruchtwasser (E450),
              spektralphotometrisch                                     180              20,52
3776          Citrat, photometrisch                                     300              34,20
3777          Gallensaeuren, Ligandenassay -
              einschliesslich Doppelbestimmung und
              aktueller Bezugskurve -                                   290              33,06
3778          Glutamatdehydrogenase (GLDH), manuell,
              photometrisch                                             120              13,68
3779          Homogentisinsaeure, Farbreaktion und
              visuell, qualitativ                                        40               4,56
3780          Kreatin                                                   120              13,68
3781          Laktat, photometrisch                                     220              25,08
3782          Lecithin/Sphingomyelin-Quotient (L/S-
              Quotient)                                                 200              22,80
3783          Organisches Saeureprofil,
              Gaschromatographie oder
              Gaschromatographie-Massenspektromie                       570              64,98
3784          Isoenzyme (z.B. Alkalische Phosphatase,
              Alpha-Amylase), chemische oder thermische
              Hemmung oder Faellung, je Ansatz                           150              17,10
3785          Isoenzyme (z.B. Alkalische Phosphatase,
              Alpha-Amylase, Creatinkinase, LDH),
              Elektrophorese oder Immunpraezipitation,
              je Ansatz                                                 300              34,20
3786          Angiotensin I Converting Enzyme
              (Angiotensin I-Convertase, ACE)                           220              25,08
3787          Chymotrypsin (Stuhl)                                      120              13,68
3788          Creatinkinase-MB-Konzentration (CK-
              MB), Ligandenassay - gegebenenfalls
              einschliesslich Doppelbestimmung und
              aktueller Bezugskurve -                                   200              22,80
3789          Enzyme der Haemsynthese (Delta-
              Aminolaevulinsaeure-Dehydratase,
              Uroporphyrinsynthase und aehnliche), je
              Enzym                                                     120              13,68
3790          Erythrozytenenzyme (Glukose-6-Phosphat-
              Dehydrogenase, Pyruvatkinase und
              aehnliche), je Enzym                                       120              13,68
3791          Granulozyten-Elastase,
              Ligandenassayeinschliesslich
              Doppelbestimmung und aktueller
              Bezugskurve -                                             290              33,06
3792          Granulozyten-Elastase, Immundiffusion
              oder aehnliche Untersuchungsmethoden                       180              20,52
3793          Lysozym                                                   120              13,68
3794          Prostataspezifische saure Phosphatase
              (PAP), Ligandenassay - gegebenenfalls
              einschliesslich Doppelbestimmung und
              aktueller Bezugskurve -                                   200              22,80
3795          Tartrathemmbare saure Phosphatase (PSP)                   110              12,54
3796          Trypsin, Ligandenassay - gegebenenfalls
              einschliesslich Doppelbestimmung und
              aktueller Bezugskurve -                                   200              22,80
8. Antikoerper gegen koerpereigene Antigene oder Haptene

Allgemeine Bestimmungen


                                             - 94 -
      
                                                                              

Die Berechnung einer Gebuehr fuer die qualitative Immunfluoreszenzuntersuchung (bis zu
zwei Titerstufen) neben einer Gebuehr fuer die quantitative Immunfluoreszenzuntersuchung
(mehr als zwei Titerstufen) oder eine aehnliche Untersuchungsmethode ist nicht zulaessig.
Fuer die mit H2 gekennzeichneten Untersuchungen ist der Hoechstwert nach Nummer 3630.H zu
beachten.
Untersuchung auf Antikoerper mittels qualitativer
Immunfluoreszenzuntersuchung (bis zu zwei Titerstufen)
oder aehnlicher Untersuchungsmethoden                              290              33,06
Katalog
              Antikoerper gegen
3805.H2       Basalmembran (GBM)
3806.H2       Centromerregion
3807.H2       Endomysium
3808.H2       Extrahierbare, nukleaere Antigene (ENA)
3809.H2       Glatte Muskulatur (SMA)
3811.H2       Haut (AHA, BMA und ICS)
3812.H2       Herzmuskulatur (HMA)
3813.H2       Kerne (ANA)
3814.H2       Kollagen
3815.H2       Langerhans-Inseln (ICA)
3816.H2       Mikrosomen (Thyroperoxidase)
3817.H2       Mikrosomen (Leber, Niere)
3818.H2       Mitochondrien (AMA)
3819.H2       nDNA
3820.H2       Nebenniere
3821.H2       Parietalzellen (PCA)
3822.H2       Skelettmuskulatur (SkMA)
3823.H2       Speichelgangepithel
3824.H2       Spermien
3825.H2       Thyreoglobulin
3826.H2       zytoplasmatische Antigene in neutrophilen
              Granulozyten (P-ANCA, C-ANCA)
3827.H2       Untersuchungen mit aehnlichem methodischem
              Aufwand Die untersuchten Parameter sind
              in der Rechnung anzugeben.
Untersuchung auf Antikoerper mittels quantitativer
Immunfluoreszenzuntersuchung (mehr als zwei
Titerstufen) oder aehnlicher Untersuchungsmethoden                 510              58,14
Katalog
              Antikoerper gegen
3832          Basalmembran (GBM)
3833          Centromerregion
3834          Endomysium
3835          Extrahierbare, nukleare Antigene (ENA)
3836          Glatte Muskulatur (SMA)
3838          Haut (AHA, BMA und ICS)
3839          Herzmuskulatur (HMA)
3840          Kerne (ANA)
3841          Kollagen
3842          Langerhans-Inseln (ICA)
3843          Mikrosomen (Thyroperoxidase)
3844          Mikrosomen (Leber, Niere)
3845          Mitochondrien (AMA)
3846          nDNA
3847          Parietalzellen (PCA)
3848          Skelettmuskulatur (SkMA)
3849          Speichelgangepithel
3850          Spermien
3852          Thyreoglobulin
3853          zytoplasmatische Antigene in neutrophilen
              Granulozyten (P-ANCA, C-ANCA)


                                            - 95 -
       
                                                                               

3854          Untersuchungen mit aehnlichem methodischem
              Aufwand Die untersuchten Parameter sind
              in der Rechnung anzugeben.
Untersuchung auf Subformen antinukleaerer und
zytoplasmatischer Antikoerper mittels Ligandenassay
-gegebenenfalls einschliesslich Doppelbestimmung
und aktueller Bezugskurve -, Immunoblot oder
Ueberwanderungselektrophorese                                            300              34,20
Katalog
              Antikoerper gegen
3857          DNS
3858          Histone
3859          Ribonukleoprotein (RNP)
3860          SM-Antigen
3861          SS-A-Antigen
3862          SS-B-Antigen
3863          Scl-70-Antigen
3864          Untersuchungen mit aehnlichem methodischem
              Aufwand Die untersuchten Parameter sind
              in der Rechnung anzugeben.
Untersuchung auf Antikoerper mittels Ligandenassay -
gegebenenfalls einschliesslich Doppelbestimmung und
aktueller Bezugskurve -                                                 450              51,30
Katalog
              Antikoerper gegen
3868          Azetylcholinrezeptoren
3869          Cardiolipin (IgG- oder IgM-Fraktion), je
              Fraktion
3870          Interferon alpha
3871          Mikrosomen (Thyroperoxydase)
3872          Mitochondriale Subformen (AMA-Subformen)
3873          Myeloperoxydase (P-ANCA)
3874          Proteinase 3 (C-ANCA)
3875          Spermien
3876          Thyreoglobulin
3877          Untersuchungen mit aehnlichem methodischem
              Aufwand Die untersuchten Parameter sind
              in der Rechnung anzugeben.
3879          Untersuchung auf Antikoerper gegen TSH-
              Rezeptor (TRAK) mittels Ligandenassay
              - einschliesslich Doppelbestimmung und
              aktueller Bezugskurve -                                   550              62,70
3881          Zirkulierende Immunkomplexe,
              Ligandenassayeinschliesslich
              Doppelbestimmung und aktueller
              Bezugskurve -                                             290              33,06
Qualitativer Nachweis von Antikoerpern mittels
Agglutination                                                            90              10,26
Katalog
              Antikoerper gegen
3884          Fc von IgM (Rheumafaktor)
3885          Thyreoglobulin (Boydentest)
Quantitative Bestimmung von Antikoerpern mittels
Immundiffusion oder aehnlicher Untersuchungsmethoden                     180              20,52
Katalog
              Antikoerper gegen
3886          Fc von IgM (Rheumafaktor)
3889          Mixed-Antiglobulin-Reaction (MAR-Test)
              zum Nachweis von Spermien-Antikoerpern                     200              22,80
9. Antikoerper gegenkoerperfremde Antigene

Allgemeine Bestimmung

                                             - 96 -
      
                                                                              

Neben den Leistungen nach den Nummer 3892, 3893 nd/oder 3894 sind die Leistungen nach
den ummern 3572, 3890 und/oder 3891 nicht errechnungsfaehig.
3890     Allergenspezifisches Immunglobulin (z.B. IgE),
         Mischallergentest (z.B. RAST), im Einzelansatz,
         Ligandenassay - gegebenenfalls einschliesslich
         Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, qualitativ,
         bis zu vier Mischallergenen, je Mischallergen                  250        28,50
3891     Allergenspezifisches Immunglobulin (z.B. IgE),
         Einzelallergentest (z.B. RAST), im Einzelansatz,
         Ligandenassay - gegebenenfalls einschliesslich
         Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, bis zu zehn
         Einzelallergenen, je Allergen                                  250        28,50
3892     Bestimmung von allergenspezifischem Immunglobulin (z.B.
         IgE), Einzel- oder Mischallergentest mit mindestens vier
         deklarierten Allergenen oder Mischallergenen auf einem
         Traeger, je Traeger                                              200        22,80
3893     Bestimmung von allergenspezifischem Immunglobulin (z.B.
         IgE), Einzelallergentest mit mindestens neun deklarierten
         Allergenen auf einem Traeger und Differenzierung nach
         Einzelallergenen - gegebenenfalls einschliesslich
         semiquantitativer Bestimmung des Gesamt-IgE -, insgesamt       500        57,--
3894     Bestimmung von allergenspezifischem Immunglobulin
         (z.B. IgE), Einzelallergentest mit mindestens
         zwanzig deklarierten Allergenen auf einem Traeger und
         Differenzierung nach Einzelallergenen - gegebenenfalls
         einschliesslich semiquantitativer Bestimmung des Gesamt-IgE
         -, insgesamt                                                   900       102,60
3895     Heterophile Antikoerper (IgG- oder IgM-Fraktion),
         Ligandenassay - einschliesslich Doppelbestimmung und
         aktueller Bezugskurve -, je Fraktion                          1100       125,40
3896     Untersuchung auf Antikoerper gegen Gliadin mittels
         qualitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (bis zu zwei
         Titerstufen) oder aehnlicher Untersuchungsmethoden              290        33,06
3897     Untersuchung auf Antikoerper gegen Gliadin mittels
         quantitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (mehr als zwei
         Titerstufen) oder aehnlicher Untersuchungsmethoden              510        58,14
3898     Antikoerper gegen Insulin, Ligandenassay - einschliesslich
         Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -                   450        51,30
10. Tumormarker

Allgemeine Bestimmung
Fuer die mit H3 gekennzeichneten Untersuchungen ist der Hoechstwert nach Nummer 3631.H zu
beachten.
3900.H3       Ca 125, Ligandenassay - gegebenenfalls einschliesslich
              Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -               300       34,20
3901.H3       Ca 15-3, Ligandenassay - gegebenenfalls einschliesslich
              Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -               450       51,30
3902.H3       Ca 19-9, Ligandenassay - gegebenenfalls einschliesslich
              Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -               300       34,20
3903.H3       Ca 50, Ligandenassay - gegebenenfalls einschliesslich
              Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -               450       51,30
3904.H3       Ca 72-4, Ligandenassay - gegebenenfalls einschliesslich
              Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -               450       51,30
3905.H3       Carcinoembryonales Antigen (CEA), Ligandenassay -
              gegebenenfalls einschliesslich Doppelbestimmung und
              aktueller Bezugskurve -                                    250       28,50
3906.H3       Cyfra 21-1, Ligandenassay - gegebenenfalls
              einschliesslich Doppelbestimmung und aktueller
              Bezugskurve -                                              450       51,30
3907.H3       Neuronenspezifische Enolase (NSE), Ligandenassay
              - einschliesslich Doppelbestimmung und aktueller
              Bezugskurve -                                              450       51,30


                                            - 97 -
      
                                                                              

3908.H3       Prostataspezifisches Antigen (PSA), Ligandenassay -
              gegebenenfalls einschliesslich Doppelbestimmung und
              aktueller Bezugskurve -                                         300        34,20
3909.H3       Squamous cell carcinoma-Antigen (SCC), Ligandenassay
              - gegebenenfalls einschliesslich Doppelbestimmung und
              aktueller Bezugskurve -                                         450        51,30
3910.H3       Thymidinkinase, Ligandenassay - einschliesslich
              Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -                    450        51,30
3911.H3       Tissue-polypeptide-Antigen (TPA), Ligandenassay -
              gegebenenfalls einschliesslich Doppelbestimmung und
              aktueller Bezugskurve -                                         450        51,30
11. Nukleinsaeuren und ihre Metabolite
3920          Isolierung von humanen Nukleinsaeuren aus
              Untersuchungsmaterial                                           900      102,60
3921          Verdau (Spaltung) isolierter humaner Nukleinsaeuren mit
              Restriktionsenzymen, je Enzym                                   150        17,10
3922          Amplifikation von humanen Nukleinsaeuren oder
              Nukleinsaeurefragmenten mit Polymerasekettenreaktion
              (PCR)                                                           500        57,--
3923          Amplifikation von humanen Nukleinsaeuren oder
              Nukleinsaeurefragmenten mit geschachtelter
              Polymerasekettenreaktion (nested PCR)                          1000      114,--
3924          Identifizierung von humanen Nukleinsaeurefragmenten
              durch Hybridisierung mit radioaktiv oder
              nichtradioaktiv markierten Sonden und nachfolgender
              Detektion, je Sonde                                             300        34,20
3925          Trennung von humanen Nukleinsaeurefragmenten mittels
              elektrophoretischer Methoden und anschliessendem
              Transfer auf Traegermaterialien (z.B. Dot-Blot, Slot-
              Blot)                                                           600        68,40
3926          Identifizierung von humanen Nukleinsaeurefragmenten
              durch Sequenzermittlung                                        2000      228,--
12. Gerinnungs-, Fibrinolyse-, Komplementsystem
 3930         Antithrombin III, chromogenes Substrat                          110        12,54
3931          Antithrombin III, Immundiffusion oder aehnliche
              Untersuchungsmethoden                                           180        20,52
3932          Blutungszeit                                                     60         6,84
3933          Fibrinogen nach Clauss, koagulometrisch                         100        11,40
3934          Fibrinogen, Immundiffusion oder aehnliche
              Untersuchungsmethoden                                           180        20,52
3935          Fibrinogenspaltprodukte, qualitativ                             120        13,68
3936          Fibrinogenspaltprodukte, quantitativ                            250        28,50
3937          Fibrinspaltprodukte, quervernetzt (Dimertest),
              qualitativ                                                      180        20,52
3938          Fibrinspaltprodukte, quervernetzt (Dimertest),
              quantitativ                                                     360        41,04
3939          Gerinnungsfaktor (II, V, VIII, IX, X), je Faktor                460        52,44
3940          Gerinnungsfaktor (VII, XI, XII), je Faktor                      720        82,08
3941          Gerinnungsfaktor VIII Ag, Immundiffusion oder aehnliche
              Untersuchungsmethoden                                           250        28,50
3942          Gerinnungsfaktor XIII, Untersuchung mittels
              Monochloressigsaeure oder aehnliche Untersuchungsmethoden         180        20,52
3943          Gerinnungsfaktor XIII, Immundiffusion oder aehnliche
              Untersuchungsmethoden                                           250        28,50
3944          Gewebsplasminogenaktivator (t-PA), chromogenes Substrat         300        34,20
3945          Heparin, chromogenes Substrat                                   140        15,96
3946          Partielle Thromboplastinzeit (PTT, aPTT),
              Doppelbestimmung                                                 70         7,98
3947          Plasmatauschversuch                                             460        52,44
3948          Plasminogen, chromogenes Substrat                               140        15,96
3949          Plasminogenaktivatorinhibitor (PAI), chromogenes
              Substrat                                                        410        46,74

                                            - 98 -
       
                                                                               

3950          Plaettchenfaktor (3, 4), Ligandenassay - einschliesslich
              Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, je Faktor          480        54,72
3951          Protein C-Aktivitaet                                              450        51,30
3952          Protein C-Konzentration, Ligandenassay - einschliesslich
              Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -                     450        51,30
3953          Protein S-Aktivitaet                                              450        51,30
3954          Protein S-Konzentration, Ligandenassay - einschliesslich
              Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -                     450        51,30
3955          Reptilasezeit                                                    100        11,40
3956          Ristocetin-Cofaktor (F VIII Rcof), Agglutination                 200        22,80
3957          Thrombelastogramm oder Resonanzthrombogramm                      180        20,52
3958          Thrombin-Antithrombin-Komplex (TAT-Komplex),
              Ligandenassay - einschliesslich Doppelbestimmung und
              aktueller Bezugskurve -                                          480        54,72
3959          Thrombinkoagulasezeit                                            100        11,40
3960          Thromboplastinzeit (Prothrombinzeit, TPZ, Quickwert),
              Doppelbestimmung                                                  70            7,98
3961          Thrombozytenaggregationstest mit mindestens drei
              Stimulatoren                                                     900      102,60
3962          Thrombozytenausbreitung, mikroskopisch                            60        6,84
3963          Von Willebrand-Faktor (vWF), Ligandenassay -
              einschliesslich Doppelbestimmung und aktueller
              Bezugskurve -                                                    480        54,72
3964          C1-Esteraseinhibitor-Aktivitaet, chromogenes Substrat             360        41,04
3965          C1-Esteraseinhibitor-Konzentration, Immundiffusion oder
              aehnliche Untersuchungsmethoden                                   260        29,64
3966          Gesamtkomplement AH 50                                           600        68,40
3967          Gesamtkomplement CH 50                                           500        57,--
Untersuchungen von Einzelfaktoren des Komplementsystems                        250        28,50
Katalog
3968          Komplementfaktor C3-Aktivitaet, Lysis
3969          Komplementfaktor C3, Immundiffusion oder aehnliche
              Untersuchungsmethoden
3970          Komplementfaktor C4-Aktivitaet, Lysis
3971          Komplementfaktor C4, Immundiffusion oder aehnliche
              Untersuchungsmethoden
13. Blutgruppenmerkmale, HLA-System
3980          ABO-Merkmale                                                     100        11,40
3981          ABO-Merkmale und Isoagglutinine                                  180        20,52
3982          ABO-Merkmale, Isoagglutinine und Rhesusfaktor D (D und
              CDE)                                                             300        34,20
3983          ABO-Merkmale, Isoagglutinine und Rhesusformel (C, c, D,
              E und e)                                                         500        57,--
Bestimmung weiterer Blutgruppenmerkmale
Katalog
3984          im NaCl- oder Albumin-Milieu (z.B. P, Lewis, MNS), je
              Merkmal                                                          120        13,68
3985          im indirekten Anti-Humanglobulin-Test (indirekter
              Coombstest) (z.B. C(hoch)w , Kell, D(hoch)u, Duffy), je
              Merkmal                                                          200        22,80
3986          im indirekten Anti-Humanglobulin-Test (indirekter
              Coombstest) (z.B. Kidd, Lutheran), je Merkmal                    360        41,04
              Bei den Leistungen nach den Nummern 3984 bis 3986 sind
              die jeweils untersuchten Merkmale in der Rechnung
              anzugeben.
3987          Antikoerpersuchtest (Antikoerper gegen
              Erythrozytenantigene) mit zwei verschiedenen Test-
              Erythrozyten-Praeparationen im indirekten Anti-
              Humanglobulin-Test (indirekter Coombstest)                       140        15,96
3988          Antikoerpersuchtest (Antikoerper gegen
              Erythrozytenantigene) mit drei und mehr verschiedenen
              Test-Erythrozyten-Praeparationen im indirekten Anti-
              Humanglobulin-Test (indirekter Coombstest)                       200        22,80
                                             - 99 -
       
                                                                               

3989           Antikoerperdifferenzierung (Antikoerper gegen
               Erythrozytenantigene) mit mindestens acht, jedoch
               nicht mehr als zwoelf verschiedenen Test-Erythrozyten-
               Praeparationen im indirekten Anti-Humanglobulin-Test
               (indirekter Coombstest) im Anschluss an die Leistung
               nach Nummer 3987 oder 3988, je Test-Erythrozyten-
               Praeparation                                                      60            6,84
3990           Antikoerpersuchtest (Antikoerper gegen
               Erythrozytenantigene) mit zwei verschiedenen Test-
               Erythrozyten-Praeparationen im NaCl- oder Enzymmilieu             70            7,98
3991           Antikoerpersuchtest (Antikoerper gegen
               Erythrozytenantigene) mit drei und mehr verschiedenen
               Test-Erythrozyten-Praeparationen im NaCl- oder
               Enzymmilieu                                                     100        11,40
3992           Antikoerperdifferenzierung (Antikoerper gegen
               Erythrozytenantigene) mit mindestens acht, jedoch
               hoechstens zwoelf verschiedenen Test-Erythrozyten-
               Praeparationen im NaCl- oder Enzymmilieu im Anschluss
               an die Leistung nach Nummer 3990 oder 3991, je Test-
               Erythrozyten-Praeparation                                         30            3,42
3993           Bestimmung des Antikoerpertiters bei positivem
               Ausfall eines Antikoerpersuchtests (Antikoerper
               gegen Erythrozytenantigene) im Anschluss an eine der
               Leistungen nach Nummer 3989 oder 3992                           400        45,60
3994           Quantitative Bestimmung (Titration) von Antikoerpern
               gegen Erythrozytenantigene (z.B. Kaelteagglutinine,
               Haemolysine) mittels Agglutination, Praezipitation oder
               Lyse (mit jeweils mindestens vier Titerstufen)                  140        15,96
3995           Qualitativer Nachweis von Antikoerpern gegen
               Leukozyten- oder Thrombozytenantigene mittels
               Fluoreszenzimmunoassay (bis zu zwei Titerstufen) oder
               aehnlicher Untersuchungsmethoden                                 350        39,90
3996           Quantitative Bestimmung von Antikoerpern gegen
               Leukozyten- oder Thrombozytenantigene mittels
               Fluoreszenzimmunoassay (mehr als zwei Titerstufen) oder
               aehnlicher Untersuchungsmethoden                                 600        68,40
3997           Direkter Anti-Humanglobulin-Test (direkter Coombstest),
               mit mindestens zwei Antiseren                                   120        13,68
3998           Anti-Humanglobulin-Test zur Ermittlung der
               Antikoerperklasse mit monovalenten Antiseren im
               Anschluss an die Leistung nach Nummer 3989 oder 3997, je
               Antiserum                                                        90        10,26
3999           Antikoerper-Elution, Antikoerper-Absorption, Untersuchung
               auf biphasische Kaeltehaemolysine, Saeure-Serum-Test oder
               aehnlich aufwendige Untersuchungen, je Untersuchung              360        41,04
               Die Art der Untersuchung ist in der Rechnung anzugeben.
4000           Serologische Vertraeglichkeitsprobe (Kreuzprobe) im
               NaCl-Milieu und im Anti-Humanglobulintest                       200        22,80
4001           Serologische Vertraeglichkeitsprobe (Kreuzprobe)
               im NaCl-Milieu und im Anti-Humanglobulintest sowie
               laborinterne Identitaetssicherung im ABO-System                  300        34,20
               Die Leistung nach Nummer 4001 ist fuer die
               Identitaetssicherung im ABO-System am Krankenbett
               (bedside-test) nicht berechnungsfaehig.
4002           Serologische Vertraeglichkeitsprobe (Kreuzprobe) im
               NaCl- oder Enzym-Milieu als Kaelteansatz unter Einschluss
               einer Eigenkontrolle                                            100        11,40
4003           Dichtegradientenisolierung von Zellen, Organellen oder
               Proteinen, je Isolierung                                        400        45,60
4004           Nachweis eines HLA-Antigens der Klasse I mittels
               Lymphozytotoxizitaetstest nach Isolierung der Zellen             750       85,50
4005           Hoechstwert fuer die Leistung nach Nummer 4004                   3000      342,--

                                            - 100 -
       
                                                                               

4006          Gesamttypisierung der HLA-Antigene der Klasse I mittels
              Lymphozytotoxizitaetstest mit mindestens 60 Antiseren
              nach Isolierung der Zellen, je Antiserum                          30        3,42
4007          Hoechstwert fuer die Leistung nach Nummer 4006                    3600      410,40
4008          Gesamttypisierung der HLA-Antigene der Klasse II
              mittels molekularbiologischer Methoden (bis zu 15
              Sonden), insgesamt                                              2500      285,--
4009          Subtypisierung der HLA-Antigene der Klasse II mittels
              molekularbiologischer Methoden (bis zu 40 Sonden),
              insgesamt                                                       2700      307,80
4010          HLA-Isoantikoerpernachweis                                        800       91,20
4011          Spezifizierung der HLA-Isoantikoerper, insgesamt                 1600      182,40
4012          Serologische Vertraeglichkeitsprobe im Gewebe-HLA-System
              nach Isolierung von Zellen und Organellen                        750        85,50
4013          Lymphozytenmischkultur (MLC) bei Empfaenger und Spender
              - einschliesslich Kontrollen -                                   4600      524,40
4014          Lymphozytenmischkultur (MLC) fuer jede weitere getestete
              Person                                                          2300      262,20
14. Hormone und ihre Metabolite, biogene Amine, Rezeptoren

Allgemeine Bestimmung
Fuer die mit H4 gekennzeichneten Untersuchungen ist der Hoechstwert nach Nummer 3633.H zu
beachten.

Hormonbestimmung mittels Ligandenassay - gegebenenfalls
einschliesslich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -                    250        28,50
Katalog
4020           Cortisol
4021           Follitropin (FSH, follikelstimulierendes Hormon)
4022.H4        Freies Trijodthyronin (fT3)
4023.H4        Freies Thyroxin (fT4)
4024           Humanes Choriongonadotropin (HCG)
4025           Insulin
4026           Luteotropin (LH, luteinisierendes Hormon)
4027           Oestriol
4028           Plazentalaktogen (HPL)
4029.H4        T3-Uptake-Test (TBI, TBK)
4030           Thyreoidea stimulierendes Hormon (TSH)
4031.H4        Thyroxin
4032.H4        Trijodthyronin
4033           Untersuchungen mit aehnlichem methodischem Aufwand Die
               untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Hormonbestimmung mittels Ligandenassay - einschliesslich
Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -                                   350        39,90
Katalog
4035           17-Alpha-Hydroxyprogesteron
4036           Androstendion
4037           Dehydroepiandrosteron (DHEA)
4038           Dehydroepiandrosteronsulfat (DHEAS)
4039           Oestradiol
4040           Progesteron
4041           Prolaktin
4042           Testosteron
4043           Wachstumshormon (HGH)
4044           Untersuchungen mit aehnlichem methodischem Aufwand Die
               untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Hormonbestimmung mittels Ligandenassay - einschliesslich
Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -                                   480        54,72
Katalog
4045           Aldosteron
4046           C-Peptid
4047           Calcitonin
4048           cAMP
                                            - 101 -
       
                                                                               

4049           Corticotropin (ACTH)
4050           Erythropoetin
4051           Gastrin
4052           Glukagon
4053           Humanes Choriongonadotropin (HCG), zum Ausschluss einer
               Extrauteringraviditaet
4054           Osteocalcin
4055           Oxytocin
4056           Parathormon
4057           Reninaktivitaet (PRA), kinetische Bestimmung mit
               mindestens drei Messpunkten
4058           Reninkonzentration
4060           Somatomedin
4061           Vasopressin (Adiuretin, ADH)
4062           Untersuchungen mit aehnlichem methodischem Aufwand Die
               untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Hormonbestimmung mittels Ligandenassay - einschliesslich
Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -                                   750        85,50
Katalog
4064           Gastric inhibitory Polypeptid (GIP)
4065           Gonadotropin-releasing-Hormon (GnRH)
4066           Pankreatisches Polypeptid (PP)
4067           Parathyroid hormone related peptide
4068           Vasoaktives intestinales Polypeptid (VIP)
4069           Untersuchungen mit aehnlichem methodischem Aufwand Die
               untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
4070           Thyreoglobulin, Ligandenassay - einschliesslich
               Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve sowie
               Kontrollansatz fuer Anti-Thyreoglobulin-Antikoerper -             900      102,60
Hormonbestimmung mittels Hochdruckfluessigkeitschromatographie,
Gaschromatographie oder Saeulenchromatographie und Photometrie                  570        64,98
Katalog
4071           5-Hydroxyindolessigsaeure (5-HIES)
4072           Adrenalin und/oder Noradrenalin und/oder Dopamin im
               Plasma oder Urin
4073           Homovanillinsaeure im Urin (HVA)
4074           Metanephrine
4075           Serotonin
4076           Steroidprofil
4077           Vanillinmandelsaeure (VMA)
4078           Untersuchungen mit aehnlichem methodischem Aufwand Die
               untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
4079           Zuschlag zu den leistungen nach den Nummern 4071
               bis 4078 bei Anwendung der Gaschromatographie-
               Massenspektrometrie                                             350        39,90
4080           5-Hydroxyindolessigsaeure (5-HIES), Farbreaktion und
               visuell, qualitativ                                             120        13,68
4081           Humanes Choriongonadotropin im Urin,
               Schwangerschaftstest (Nachweisgrenze des Tests kleiner
               als 500 U/l)                                                    120        13,68
4082           Humanes Choriongonadotropin im Urin (HCG),
               Schwangerschaftstest (Nachweisgrenze des Tests
               kleiner als 50 U/l), Ligandenassay -gegebenenfalls
               einschliesslich Doppelbestimmung und aktueller
               Bezugskurve -                                                   140        15,96
4083           Luteotropin (LH) im Urin, Agglutination, im Rahmen
               einer In-vitro-Fertilisation, je Bestimmung                     570        64,98
4084           Gesamt-Oestrogene im Urin, photometrisch                         570        64,98
4085           Vanillinmandelsaeure im Urin (VMA),
               Duennschichtchromatographie, semiquantitativ                     250       28,50
4086           Oestrogenrezeptoren - einschliesslich Aufbereitung -             1200      136,80
4087           Progesteronrezeptoren - einschliesslich Aufbereitung -          1200      136,80

                                            - 102 -
       
                                                                               

4088           Andere Hormonrezeptoren (z.B. Androgenrezeptoren) -
               einschliesslich Aufbereitung -                                  1200      136,80
4089           Tumornekrosefaktorrezeptor (p55),
               Ligandenassayeinschliesslich Doppelbestimmung und
               aktueller Bezugskurve - .                                       450        51,30
15. Funktionsteste

Allgemeine Bestimmungen
Wird eine vom jeweils genannten Leistungsumfang abweichende geringere Anzahl von
Bestimmungen durchgefuehrt, so ist nur die Zahl der tatsaechlich durchgefuehrten
Einzelleistungen berechnungsfaehig. Sind aus medizinischen Gruenden ueber den jeweils
genannten Leistungsumfang hinaus weitere Bestimmungen einzelner Messgroessen erforderlich,
so koennen diese mit entsprechender Begruendung als Einzelleistungen gesondert berechnet
werden.
4090          ACTH-Infusionstest (Zweimalige Bestimmung
              von Cortisol)                                       500              57,--
4091          ACTH-Kurztest (Zweimalige Bestimmung von
              Cortisol)                                           500              57,--
4092          Clonidintest (Zweimalige Bestimmung von
              Adrenalin/Noradrenalin im Plasma)                  1140             129,96
4093          Cortisoltagesprofil (Viermalige
              Bestimmung von Cortisol)                           1000             114,--
4094          CRF-Test (Dreimalige Bestimmung von
              Corticotropin und Cortisol)                        2190             249,66
4095          D-Xylosetest (Einmalige Bestimmung von
              Xylose)                                             200              22,80
4096          Desferioxamintest (Einmalige Bestimmung
              von Eisen im Urin)                                  120              13,68
4097          Dexamethasonhemmtest, Kurztest
              (Zweimalige Bestimmung von Cortisol)                500              57,--
4098          Dexamethasonhemmtest, Verabreichung
              von jeweils 3 mg Dexamethason an drei
              aufeinander folgenden Tagen (Zweimalige
              Bestimmung von Cortisol)                            500              57,--
4099          Dexamethasonhemmtest, Verabreichung
              von jeweils 9 mg Dexamethason an drei
              aufeinander folgenden Tagen (Zweimalige
              Bestimmung von Cortisol)                            500              57,--
4100          Fraktionierte Magensekretionsanalyse
              mit Pentagastrinstimulation (Viermalige
              Titration von HCl)                                  280              31,92
4101          Glukosesuppressionstest (Sechsmalige
              Bestimmung von Glukose, Wachstumshormon
              und Insulin)                                       3840             437,76
4102          GHRH-Test (Sechsmalige Bestimmung von
              Wachstumshormon)                                   2100             239,40
4103          HCG-Test (Zweimalige Bestimmung von
              Testosteron)                                        700              79,80
4104          Hungerversuch (Zweimalige Bestimmung von
              C-Peptid)                                           960             109,44
4105          Hungerversuch (Zweimalige Bestimmung von
              Insulin)                                            500              57,--
4106          Insulinhypoglykaemietest (Sechsmalige
              Bestimmung von Glukose, Wachstumshormon
              und Cortisol)                                      3840             437,76
4107          Laktat-Ischaemietest (Fuenfmalige
              Bestimmung von Laktat)                              900             102,60
4108          Laktose-Toleranztest (Fuenfmalige
              Bestimmung von Glukose)                             200              22,80
4109          LH-RH-Test (Zweimalige Bestimmung von LH
              und FSH)                                           1000             114,--


                                            - 103 -
       
                                                                               

4110          MEGX-Test (Monoethylglycinxylidid)
              (Zweimalige Bestimmung von MEGX)                          500              57,--
4111          Metoclopramidtest (Zweimalige Bestimmung
              von Prolaktin)                                            700              79,80
4112          Pentagastrintest (Sechsmalige Bestimmung
              von Calcitonin)                                          2880             328,32
4113          Renin-Aldosteron-Stimulationstest
              (Zweimalige Bestimmung von Renin und
              Aldosteron)                                              1920             218,88
4114          Renin-Aldosteron-Suppressionstest
              (Zweimalige Bestimmung von Renin und
              Aldosteron)                                              1920             218,88
4115          Seitengetrennte Reninbestimmung
              (Viermalige Bestimmung von Renin)                        1920             218,88
4116          Sekretin-Pankreozymin-Evokationstest
              (Dreimalige Bestimmung von Amylase,
              Lipase, Trypsin und Bikarbonat)                          1080             123,12
4117          TRH-Test (Zweimalige Bestimmung von TSH)                  500              57,--
4118          Vitamin A-Resorptionstest (Zweimalige
              Bestimmung von Vitamin A)                                 720              82,08
16. Porphyrine und ihre Vorlaeufer
4120          Delta-Aminolaevulinsaeure (Delta-
              ALS, Delta-ALA), photometrisch und
              saeulenchromatographisch                                   570              64,98
4121          Gesamt-Porphyrine, photometrisch                          250              28,50
4122          Gesamt-Porphyrine, qualitativ                             120              13,68
4123          Porphobilinogen (PBG, Hoesch-Test,
              Schwarz-Watson-Test) mit Rueckextraktion,
              Farbreaktion und visuell, qualitativ                       60                   6,84
4124          Porphobilinogen (PBG), photometrisch und
              saeulenchromatographisch                                   570              64,98
4125          Porphyrinprofil (Urin,
              Stuhl, Erythrozyten),
              Hochdruckfluessigkeitschromatographie, je
              Material                                                  570              64,98
4126          Porphyrinprofil (Urin,
              Stuhl, Erythrozyten),
              Duennschichtchromatographie, je Material                   460              52,44
17. Spurenelemente, Vitamine
4130          Eisen im Urin, Atomabsorption                             120              13,68
4131          Kupfer im Serum oder Plasma                                40               4,56
4132          Kupfer im Urin, Atomabsorption                            410              46,74
4133          Mangan, Atomabsorption, flammenlos                        410              46,74
4134          Selen, Atomabsorption, flammenlos                         410              46,74
4135          Zink, Atomabsorption                                       90              10,26
4138          25-Hydroxy-Vitamin D (25-OH-D,D(tief)2),
              Ligandenassay - einschliesslich
              Doppelbestimmung und aktueller
              Bezugskurve -                                             480              54,72
4139          1,25-Dihydroxy-Vitamin D (1,25-
              (OH)(tief)2D(tief)3, Calcitriol),
              Ligandenassay - einschliesslich
              Doppelbestimmung und aktueller
              Bezugskurve -                                             750              85,50
4140          Folsaeure und/oder Vitamin B12,
              Ligandenassay -gegebenenfalls
              einschliesslich Doppelbestimmung und
              aktueller Bezugskurve -                                   250              28,50
Untersuchung von Vitaminen mittels
Hochdruckfluessigkeitschromatographie                                    360              41,04
Katalog
4141          Vitamin A

                                            - 104 -
      
                                                                              

4142          Vitamin E
Untersuchung von Vitaminen mittels
Hochdruckfluessigkeitschromatographie                                   570              64,98
Katalog
4144          25-Hydroxy-Vitamin D (25-OH-D, D(tief)2)
4145          Vitamin B1
4146          Vitamin B6
4147          Vitamin K
18. Arzneimittelkonzentrationen, exogene Gifte, Drogen
Untersuchung mittels Ligandenassay - gegebenenfalls
einschliesslich Doppelbestimmung und aktueller
Bezugskurve -                                                          250              28,50
Katalog
4150          Amikacin
4151          Amphetamin
4152          Azetaminophen
4153          Barbiturate
4154          Benzodiazepine
4155          Cannabinoide
4156          Carbamazepin
4157          Chinidin
4158          Cocainmetabolite
4160          Desipramin
4161          Digitoxin
4162          Digoxin
4163          Disopyramid
4164          Ethosuximid
4165          Flecainid
4166          Gentamicin
4167          Lidocain
4168          Methadon
4169          Methotrexat
4170          N-Azetylprocainamid
4171          Netilmicin
4172          Opiate
4173          Phenobarbital
4174          Phenytoin
4175          Primidon
4176          Propaphenon
4177          Salizylat
4178          Streptomycin
4179          Theophyllin
4180          Tobramicin
4181          Valproinsaeure
4182          Untersuchungen mit aehnlichem methodischem
              Aufwand Die untersuchten Parameter sind
              in der Rechnung anzugeben.
4185          Cyclosporin (mono- oder polyspezifisch),
              Ligandenassay - gegebenenfalls
              einschliesslich Doppelbestimmung und
              aktueller Bezugskurve -                                  300              34,20
Untersuchung mittels Ligandenassay - einschliesslich
vorhergehender Saeulentrennung, gegebenenfalls
einschliesslich Doppelbestimmung und aktueller
Bezugskurve -                                                          700              79,80
Katalog
4186          Amitryptilin
4187          Imipramin
4188          Nortriptylin
Untersuchung mittels Atomabsorption, flammenlos                        410              46,74
Katalog
4190          Aluminium

                                           - 105 -
       
                                                                               

4191          Arsen
4192          Blei
4193          Cadmium
4194          Chrom
4195          Gold
4196          Quecksilber
4197          Thallium
4198          Untersuchungen mit aehnlichem methodischem
              Aufwand Die untersuchten Parameter sind
              in der Rechnung anzugeben.
Untersuchung mittels
Hochdruckfluessigkeitschromatographie, je Untersuchung                   360              41,04
Katalog
4199          Amiodarone
4200          Antiepileptika (Ethosuximid und/oder
              Phenobarbital und/oder Phenytoin und/oder
              Primidon)
4201          Chinidin
4202          Untersuchungen mit aehnlichem methodischem
              Aufwand Die untersuchten Parameter sind
              in der Rechnung anzugeben.
Untersuchung mittels
Hochdruckfluessigkeitschromatographie, je Untersuchung                   450              51,30
Katalog
4203          Antibiotika
4204          Antimykotika
Untersuchung mittels Gaschromatographie, je
Untersuchung                                                            410              46,74
Katalog
4206          Valproinsaeure
4207          Ethanol
4208          Untersuchungen mit aehnlichem methodischem
              Aufwand Die untersuchten Parameter sind
              in der Rechnung anzugeben.
4209          Untersuchung mittels Gaschromatographie
              nach Saeulenextraktion und Derivatisierung
              zum Nachweis von exogenen Giften, je
              Untersuchung                                              480              54,72
4210          Untersuchung von exogenen Giften mittels
              Gaschromatographie-Massenspektrometrie,
              Bestaetigungsanalyse, je Untersuchung                      900             102,60
4211          Ethanol, photometrisch                                    150              17,10
4212          Exogene Gifte,
              duennschichtchromatographisches Screening,
              qualitativ oder semiquantitativ                           250              28,50
4213          Identifikation von exogenen
              Giften mittels aufwendiger
              Duennschichtchromatographie mit
              standardkorrigierten Rf-Werten, je
              Untersuchung                                              360              41,04
4114          Lithium                                                    60               6,84
19. Antikoerper gegen Bakterienantigene

Allgemeine Bestimmung
Die Berechnung einer Gebuehr fuer eine qualitative Untersuchung mittels Agglutinations-
oder Faellungsreaktion bzw. Immunfluoreszenzuntersuchung (bis zu zwei Titerstufen)
neben einer Gebuehr fuer eine quantitative Untersuchung mittels Agglutinations- oder
Faellungsreaktion bzw. Immunfluoreszenzuntersuchung (mehr als zwei Titerstufen) oder
einer aehnlichen Untersuchungsmethode ist nicht zulaessig.
Qualitativer Nachweis von Antikoerpern mittels Agglutinations- oder
Faellungsreaktion (z.B. Haemagglutination, Haemagglutinationshemmung,
Latex-Agglutination)                                                       90      10,26

                                            - 106 -
       
                                                                               

Katalog
         Antikoerper gegen
4220     Borrelia burgdorferi
4221     Brucellen
4222     Campylobacter
4223     Francisellen
4224     Legionella pneumophila bis zu fuenf Typen, je Typ
4225     Leptospiren
4226     Listerien, je Typ
4227     Rickettsien (Weil-Felix-Reaktion)
4228     Salmonellen-H-Antigene
4229     Salmonellen-O-Antigene
4230     Staphylolysin
4231     Streptolysin
4232     Treponema pallidum (TPHA, Cardiolipinmikroflockungstest, VDRL-
         Test)
4233     Yersinien bis zu zwei Typen, je Typ
4234     Untersuchungen mit aehnlichem methodischem Aufwand Die
         untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Quantitative Bestimmung von Antikoerpern mittels Agglutinations- oder
Faellungsreaktion (z.B. Haemagglutination, Haemagglutinationshemmung,
Latex-Agglutination)                                                            230       26,22
Katalog
         Antikoerper gegen
4235     Agglutinierende Antikoerper (WIDAL-Reaktion)
4236     Borrelia burgdorferi
4237     Brucellen
4238     Campylobacter
4239     Francisellen
4240     Legionellen bis zu zwei Typen, je Typ
4241     Leptospiren
4242     Listerien, je Typ
4243     Rickettsien
4244     Salmonellen-H-Antigene, bis zu zwei Antigenen, je Antigen
4245     Salmonellen-O-Antigene, bis zu vier Antigenen, je Antigen
4246     Staphylolysin
4247     Streptolysin
4248     Treponema pallidum (TPHA, Cardiolipinmikroflockungstest, VDRL-
         Test)
4249     Yersinien, bis zu zwei Typen, je Typ
4250     Untersuchungen mit aehnlichem methodischem Aufwand Die
         untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Qualitativer Nachweis von Antikoerpern mittels Immunfluoreszenz oder
aehnlicher Untersuchungsmethoden                                                 290       33,06
Katalog
         Antikoerper gegen
4251     Bordetella pertussis
4252     Borrelia burgdorferi
4253     Chlamydia trachomatis
4254     Coxiella burneti
4255     Legionella pneumophila
4256     Leptospiren (IgA, IgG oder IgM)
4257     Mycoplasma pneumoniae
4258     Rickettsien
4259     Treponema pallidum (IgG und IgM) (FTA-ABS-Test)
4260     Treponema pallidum (IgM) (IgM-FTA-ABS-Test)
4261     Untersuchungen mit aehnlichem methodischem Aufwand Die
         untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Quantitative Bestimmung von Antikoerpern mittels Immunfluoreszenz oder
aehnlicher Untersuchungsmethoden                                                 510       58,14
Katalog
         Antikoerper gegen
4263     Bordetella pertussis
                                            - 107 -
       
                                                                               

4264     Borrelia burgdorferi
4265     Chlamydia trachomatis
4266     Coxiella burneti
4267     Legionella pneumophila
4268     Mycoplasma pneumoniae
4269     Rickettsien
4270     Treponema pallidum (IgG und IgM) (FTA-ABS-Test)
4271     Treponema pallidum (IgM) (IgM-FTA-ABS-Test)
4272     Untersuchungen mit aehnlichem methodischem Aufwand Die
         untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Quantitative Bestimmung von Antikoerpern mittels Immunfluoreszenz oder
aehnlicher Untersuchungsmethoden                                                 800       91,20
Katalog
         Antikoerper gegen
4273     Treponema pallidum (IgM) (19S-IgM-FTA-ABS-Test)
Quantitative Bestimmung von Antikoerpern mittels
Komplementbindungsreaktion (KBR)                                                250       28,50
Katalog
         Antikoerper gegen
4275     Campylobacter
4276     Chlamydia psittaci (Ornithosegruppe)
4277     Chlamydia trachomatis
4278     Coxiella burneti
4279     Gonokokken
4280     Leptospiren
4281     Listerien
4282     Mycoplasma pneumoniae
4283     Treponema pallidum (Cardiolipinreaktion)
4284     Yersinien
4285     Untersuchungen mit aehnlichem methodischem Aufwand Die
         untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Bestimmung von Antikoerpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls
einschliesslich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -                     350       39,90
Katalog
         Antikoerper gegen
4286     Borrelia burgdorferi
4287     Campylobacter
4288     Coxiella burneti
4289     Leptospiren (IgA, IgG oder IgM)
4290     Mycoplasma pneumoniae
4291     Untersuchungen mit aehnlichem methodischem Aufwand Die
         untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Bestimmung von Antikoerpern mit sonstigen Methoden
Katalog
4293     Streptolysin, Immundiffusion oder aehnliche
         Untersuchungsmethoden                                                  180       20,52
4294     Streptolysin, Haemolysehemmung                                          230       26,22
4295     Streptokokken-Desoxyribonuklease (Antistreptodornase, ADNAse
         B), Immundiffusion oder aehnliche Untersuchungsmethoden                 180       20,52
4296     Streptokokken-Desoxyribonuklease (Antistreptodornase, ADNAse
         B), Farbreaktion und visuell                                           120       13,68
4297     Hyaluronidase, Farbreaktion und visuell, qualitativ                    120       13,68
20. Antikoerper gegen Virusantigene

Allgemeine Bestimmung
Die Berechnung einer Gebuehr fuer eine qualitative Untersuchung mittels Agglutinations-
oder Faellungsreaktion bzw. Immunfluoreszenzuntersuchung (bis zu zwei Titerstufen)
neben einer Gebuehr fuer eine quantitative Untersuchung mittels Agglutinations- oder
Faellungsreaktion bzw. Immunfluoreszenzuntersuchung (mehr als zwei Titerstufen) oder
einer aehnlichen Untersuchungsmethode ist nicht zulaessig.
Qualitativer Nachweis von Antikoerpern mittels
Agglutinationsreaktion (z.B. Haemagglutination,
Haemagglutinationshemmung, Latex-Agglutination)                     90              10,26
                                            - 108 -
       
                                                                               

Katalog
              Antikoerper gegen
4300          Epstein-Barr-Virus, heterophile
              Antikoerper (Paul-Bunnel-Test)
4301          Roeteln-Virus
4302          Untersuchungen mit aehnlichem methodischem
              Aufwand Die untersuchten Viren sind in
              der Rechnung anzugeben.
Quantitative Bestimmung von Antikoerpern mittels
Agglutinationsreaktion (z.B. Haemagglutination,
Haemagglutinationshemmung, Latex-Agglutination)                          240              27,36
Katalog
              Antikoerper gegen
4305          Epstein-Barr-Virus, heterophile
              Antikoerper (Paul-Bunnel-Test)
4306          Roeteln-Virus
4307          Untersuchungen mit aehnlichem methodischem
              Aufwand Die untersuchten Viren sind in
              der Rechnung anzugeben.
Qualitativer Nachweis von Antikoerpern mittels
Immunfluoreszenz oder aehnlicher Untersuchungsmethoden                   290              33,06
Katalog
              Antikoerper gegen
4310          Adenoviren
4311          Epstein-Barr-Virus Capsid (IgA)
4312          Epstein-Barr-Virus Capsid (IgG)
4313          Epstein-Barr-Virus Capsid (IgM)
4314          Epstein-Barr-Virus Early Antigen diffus
4315          Epstein-Barr-Virus Early Antigen
              restricted
4316          Epstein-Barr-Virus Nukleaeres Antigen
              (EBNA)
4317          FSME-Virus
4318          Herpes simplex-Virus 1 (IgG)
4319          Herpes simplex-Virus 1 (IgM)
4320          Herpes simplex-Virus 2 (IgG)
4321          Herpes simplex-Virus 2 (IgM)
4322          HIV 1
4323          HIV 2
4324          Influenza A-Virus
4325          Influenza B-Virus
4327          Masern-Virus
4328          Mumps-Virus
4329          Parainfluenza-Virus 1
4330          Parainfluenza-Virus 2
4331          Parainfluenza-Virus 3
4332          Respiratory syncytial virus
4333          Tollwut-Virus
4334          Varizella-Zoster-Virus
4335          Untersuchungen mit aehnlichem methodischem
              Aufwand Die untersuchten Parameter sind
              in der Rechnung anzugeben.
Quantitative Bestimmung von Antikoerpern mittels
Immunfluoreszenz oder aehnlicher Untersuchungsmethoden                   510              58,14
Katalog
              Antikoerper gegen
4337          Adenoviren
4338          Epstein-Barr-Virus Capsid (IgA)
4339          Epstein-Barr-Virus Capsid (IgG)
4340          Epstein-Barr-Virus Capsid (IgM)
4341          Epstein-Barr-Virus Early Antigen diffus


                                            - 109 -
       
                                                                               

4342          Epstein-Barr-Virus Early Antigen
              restricted
4343          Epstein-Barr-Virus Nukleaeres Antigen
              (EBNA)
4344          FSME-Virus
4345          Herpes simplex-Virus 1 (IgG)
4346          Herpes simplex-Virus 1 (IgM)
4347          Herpes simplex-Virus 2 (IgG)
4348          Herpes simplex-Virus 2 (IgM)
4349          HIV 1
4350          HIV 2
4351          Influenza A-Virus
4352          Influenza B-Virus
4353          Lymphozytaeres Choriomeningitis-Virus
4354          Masern-Virus
4355          Mumps-Virus
4356          Parainfluenza-Virus 1
4357          Parainfluenza-Virus 2
4358          Parainfluenza-Virus 3
4359          Respiratory syncytial virus
4360          Roeteln-Virus
4361          Tollwut-Virus
4362          Varizella-Zoster-Virus
4363          Untersuchungen mit aehnlichem methodischem
              Aufwand Die untersuchten Parameter sind
              in der Rechnung anzugeben.
Quantitative Bestimmung von Antikoerpern mittels
Komplementbindungsreaktion (KBR)                                        250              28,50
Katalog
              Antikoerper gegen
4365          Adenoviren
4366          Coronaviren
4367          Influenza A-Virus
4368          Influenza B-Virus
4369          Influenza C-Virus
4370          Lymphozytaeres Choriomeningitis-Virus
4371          Parainfluenza-Virus 1
4371a         Parainfluenza-Virus 2
4372          Parainfluenza-Virus 3
4373          Polyomaviren
4374          Reoviren
4375          Respiratory syncytial virus
4376          Untersuchungen mit aehnlichem methodischem
              Aufwand Die untersuchten Parameter sind
              in der Rechnung anzugeben.
Bestimmung von Antikoerpern mittels Ligandenassay -
gegebenenfalls einschliesslich Doppelbestimmung und
aktueller Bezugskurve -                                                 240              27,36
Katalog
              Antikoerper gegen
4378          Cytomegalie-Virus (IgG und IgM)
4379          FSME-Virus (IgG und IgM)
4380          HBe-Antigen (IgG und IgM)
4381          HBs-Antigen
4382          Hepatitis A-Virus (IgG und IgM)
4383          Hepatitis A-Virus (IgM)
4384          Herpes simplex-Virus (IgG und IgM)
4385          Masern-Virus (IgG und IgM)
4386          Mumps-Virus (IgG und IgM)
4387          Roeteln-Virus (IgG und IgM)
4388          Varizella-Zoster-Virus (IgG und IgM)


                                            - 110 -
       
                                                                               

4389          Untersuchungen mit aehnlichem methodischem
              Aufwand Die untersuchten Parameter sind
              in der Rechnung anzugeben.
Bestimmung von Antikoerpern mittels Ligandenassay -
gegebenenfalls einschliesslich Doppelbestimmung und
aktueller Bezugskurve -                                                 300              34,20
Katalog
              Antikoerper gegen
4390          Cytomegalie-Virus (IgM)
4391          Epstein-Barr-Virus (IgG und IgM)
4392          FSME-Virus (IgM)
4393          HBc-Antigen (IgG und IgM)
4394          Herpes simplex-Virus (IgM)
4395          HIV
4396          Masern-Virus (IgM)
4397          Mumps-Virus (IgM)
4398          Roeteln-Virus (IgM)
4399          Varizella-Zoster-Virus (IgM)
4400          Untersuchungen mit aehnlichem methodischem
              Aufwand Die untersuchten Parameter sind
              in der Rechnung anzugeben.
Bestimmung von Antikoerpern mittels Ligandenassay -
gegebenenfalls einschliesslich Doppelbestimmung und
aktueller Bezugskurve -                                                 350              39,90
Katalog
              Antikoerper gegen
4402          HBc-Antigen (IgM)
4403          HBe-Antigen (IgM)
4404          Untersuchungen mit aehnlichem methodischem
              Aufwand Die untersuchten Parameter sind
              in der Rechnung anzugeben.
Bestimmung von Antikoerpern mittels Ligandenassay -
gegebenenfalls einschliesslich Doppelbestimmung und
aktueller Bezugskurve -
Katalog
              Antikoerper gegen
4405          Delta-Antigen                                             800              91,20
4406          Hepatitis C-Virus                                         400              45,60
Bestimmung von Antikoerpern mittels anderer Methoden                     800              91,20
Katalog
              Antikoerper gegen
4408          Hepatitis C-Virus, Immunoblot
4409          HIV, Immunoblot
21. Antikoerper gegen Pilzantigene

Allgemeine Bestimmung
Die Berechnung einer Gebuehr fuer eine qualitative Untersuchung mittels Agglutinations-
oder Faellungsreaktion bzw. Immunfluoreszenzuntersuchung (bis zu zwei Titerstufen)
neben einer Gebuehr fuer eine quantitative Untersuchung mittels Agglutinations- oder
Faellungsreaktion bzw. Immunfluoreszenzuntersuchung (mehr als zwei Titerstufen) oder
einer aehnlichen Untersuchungsmethode ist nicht zulaessig.
Qualitativer Nachweis von Antikoerpern mittels
Immunfluoreszenz oder aehnlicher Untersuchungsmethoden             290              33,06
Katalog
                  Antikoerper gegen
4415              Candida albicans
4416              Untersuchungen mit aehnlichem
                  methodischem Aufwand Die
                  untersuchten Parameter sind in der
                  Rechnung anzugeben.
Quantitative Bestimmung von Antikoerpern mittels
Immunfluoreszenz oder aehnlicher Untersuchungsmethoden             510              58,14

                                            - 111 -
       
                                                                               

Katalog
                  Antikoerper gegen
4418              Candida albicans
4419              Untersuchungen mit aehnlichem
                  methodischem Aufwand Die
                  untersuchten Parameter sind in der
                  Rechnung anzugeben.
Qualitativer Nachweis von Antikoerpern mittels
Agglutinations- oder Faellungsreaktion (z.B.
Haemagglutination, Haemagglutinationshemmung, Latex-
Agglutination)                                                                     90         10,26
Katalog
                  Antikoerper gegen
4421              Aspergillus
4422              Candida albicans
4423              Untersuchungen mit aehnlichem
                  methodischem Aufwand Die
                  untersuchten Parameter sind in der
                  Rechnung anzugeben.
Quantitative Bestimmung von Antikoerpern mittels
Agglutinations- oder Faellungsreaktion (z.B.
Haemagglutination, Haemagglutinationshemmung, Latex-
Agglutination)                                                                    240         27,36
Katalog
                  Antikoerper gegen
4425              Aspergillus
4426              Candida albicans
4427              Untersuchungen mit aehnlichem
                  methodischem Aufwand Die
                  untersuchten Parameter sind in der
                  Rechnung anzugeben.
22. Antikoerper gegen Parasitenantigene

Allgemeine Bestimmung
Die Berechnung einer Gebuehr fuer eine qualitative Untersuchung mittels Agglutinations-
oder Faellungsreaktion bzw. Immunfluoreszenzuntersuchung (bis zu zwei Titerstufen)
neben einer Gebuehr fuer eine quantitative Untersuchung mittels Agglutinations- oder
Faellungsreaktion bzw. Immunfluoreszenzuntersuchung (mehr als zwei Titerstufen) oder
einer aehnlichen Untersuchungsmethode ist nicht zulaessig.
Qualitativer Nachweis von Antikoerpern mittels Agglutinations- oder
Faellungsreaktion (z.B. Haemagglutination, Haemagglutinationshemmung, Latex-
Agglutination)                                                                          90    10,26
Katalog
                         Antikoerper gegen
4430                     Echinokokken
4431                     Schistosomen
4432                     Untersuchungen mit aehnlichem methodischem Aufwand Die
                         untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Quantitative Bestimmung von Antikoerpern mittels Agglutinations- oder
Faellungsreaktion (z.B. Haemagglutination, Haemagglutinationshemmung, Latex-
Agglutination)                                                                          240   27,36
Katalog
                         Antikoerper gegen
4435                     Echinokokken
4436                     Schistosomen
4437                     Untersuchungen mit aehnlichem methodischem Aufwand Die
                         untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Qualitativer Nachweis von Antikoerpern mittels Immunfluoreszenz oder aehnlicher
Untersuchungsmethoden                                                                   290   33,06
Katalog
                         Antikoerper gegen
4440                     Entamoeba histolytica
4441                     Leishmanien
4442                     Plasmodien
4443                     Pneumocystis carinii
4444                     Schistosomen
4445                     Toxoplasma gondii

                                                 - 112 -
       
                                                                               

4446                     Trypanosoma cruzi
4447                     Untersuchungen mit aehnlichem methodischem Aufwand Die
                         untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Quantitative Bestimmung von Antikoerpern mittels Immunfluoreszenz oder aehnlicher
Untersuchungsmethoden                                                              510    58,14
Katalog
                         Antikoerper gegen
4448                     Entamoeba histolytica
4449                     Leishmanien
4450                     Pneumocystis carinii
4451                     Plasmodien
4452                     Schistosomen
4453                     Toxoplasma gondii
4454                     Trypanosoma cruzi
4455                     Untersuchungen mit aehnlichem methodischem Aufwand Die
                         untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Quantitative Bestimmung von Antikoerpern mittels Komplementbindungsreaktion (KBR)   250    28,50
Katalog
                         Antikoerper gegen
4456                     Echinokokken
4457                     Entamoeba histolytica
4458                     Leishmanien
4459                     Toxoplasma gondii
4460                     Untersuchungen mit aehnlichem methodischem Aufwand Die
                         untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Quantitative Bestimmung von Antikoerpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls
einschliesslich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -                        230    26,22
Katalog
                         Antikoerper gegen
4461                     Toxoplasma gondii
4462                     Untersuchungen mit aehnlichem methodischem Aufwand Die
                         untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Quantitative Bestimmung von Antikoerpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls
einschliesslich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -                        350    39,90
Katalog
                         Antikoerper gegen
4465                     Entamoeba histolytica
4466                     Leishmanien
4467                     Schistosomen
4468                     Toxoplasma gondii
4469                     Untersuchungen mit aehnlichem methodischem Aufwand Die
                         untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierung von Krankheitserregern

Allgemeine Bestimmung
Werden Untersuchungen berechnet, die im methodischen Aufwand mit im Leistungstext
konkret benannten Untersuchungen vergleichbar sind, so muss die Art der berechneten
Untersuchungen genau bezeichnet werden.
1. Untersuchungen zum Nachweis und zur
Charakterisierung von Bakterien
a. Untersuchungen im Nativmaterial
Untersuchung zum Nachweis von Bakterien im
Nativmaterial mittels Agglutination, je Antiserum                 130              14,82
Katalog
4500          Betahaemolysierende Streptokokken Typ B
4501          Haemophilus influenzae Kapseltyp b
4502          Neisseria meningitidis Typen A und B
4503          Streptococcus pneumoniae
4504          Untersuchungen mit aehnlichem methodischem
              Aufwand Die untersuchten Parameter sind
              in der Rechnung anzugeben.
Lichtmikroskopische Untersuchung des Nativmaterials
zum Nachweis von Bakterien - einschliesslich einfacher
Anfaerbung -, qualitativ, je Untersuchung                           90              10,26
Katalog
4506          Methylenblaufaerbung
4508          Untersuchungen mit aehnlichem methodischem
              Aufwand Die untersuchten Parameter sind
              in der Rechnung anzugeben.


                                                  - 113 -
      
                                                                              

Lichtmikroskopische Untersuchung des Nativmaterials
zum Nachweis von Bakterien - einschliesslich aufwendiger
Anfaerbung -, qualitativ, je Untersuchung                               110              12.54
Katalog
4510          Giemsafaerbung (Punktate)
4511          Gramfaerbung (Liquor-, Blut-, Punktat-
              , Sputum-, Eiter- oder Urinausstrich,
              Nasenabstrich)
4512          Ziehl-Neelsen-Faerbung
4513          Untersuchungen mit aehnlichem methodischem
              Aufwand Die untersuchten Parameter sind
              in der Rechnung anzugeben.
Lichtmikroskopische Untersuchung des Nativmaterials zum
Nachweis von Bakterien – einschliesslich Anfaerbung mit
Fluorochromen -, qualitativ, je Untersuchung                           160              18,24
Katalog
4515          Auraminfaerbung
4516          Untersuchungen mit aehnlichem methodischem
              Aufwand Die untersuchten Parameter sind
              in der Rechnung anzugeben.
4518          Lichtmikroskopische, immunologische
              Untersuchung des Nativmaterials zum
              Nachweis von Bakterien - einschliesslich
              Fluoreszenz-, Enzym- oder anderer
              Markierung -, je Antiserum                               250              28,50
              Eine mehr als fuenfmalige Berechnung
              der Leistung nach Nummer 4518
              bei Untersuchungen aus demselben
              Untersuchungsmaterial ist nicht zulaessig.
Qualitative Untersuchung des Nativmaterials zum
Nachweis von Bakterienantigenen mittels Ligandenassay
(z.B. Enzym- oder Radioimmunoassay) - gegebenenfalls
einschliesslich Doppelbestimmung und aktueller
Bezugskurve -, je Untersuchung                                         250              28,50
Katalog
4520          Beta-haemolysierende Streptokokken der
              Gruppe B
4521          Enteropathogene Escherichia coli-Staemme
4522          Legionellen
4523          Neisseria meningitidis
4524          Neisseria gonorrhoeae
4525          Untersuchungen mit aehnlichem methodischem
              Aufwand Die untersuchten Parameter sind
              in der Rechnung anzugeben.

b. Zuechtung/Gewebekultur
4530          Untersuchung zum Nachweis von Bakterien
              durch einfache Anzuechtung oder
              Weiterzuechtung auf Naehrboeden, aerob
              (z.B. Blut-, Endo-, McConkey-Agar,
              Naehrbouillon), je Naehrmedium                              80                   9,12
              Eine mehr als viermalige Berechnung
              der Leistung nach Nummer 4530
              bei Untersuchungen aus demselben
              Untersuchungsmaterial ist nicht zulaessig.
4531          Untersuchung zum Nachweis von Bakterien
              durch Anzuechtung oder Weiterzuechtung bei
              besonderer Temperatur, je Naehrmedium                     100              11,40
              Eine mehr als dreimalige Berechnung
              der Leistung nach Nummer 4531
              bei Untersuchungen aus demselben
              Untersuchungsmaterial ist nicht zulaessig.

                                           - 114 -
       
                                                                               

4532          Untersuchung zum Nachweis von Bakterien
              durch Anzuechtung oder Weiterzuechtung in
              CO2-Atmosphaere je Naehrmedium                              100              11,40
4533          Untersuchung zum Nachweis von Bakterien
              durch Anzuechtung oder Weiterzuechtung
              in anaerober oder mikroaerophiler
              Atomsphaere, je Naehrmedium                                 250              28,50
              Eine mehr als viermalige Berechnung
              der Leistung nach Nummer 4533
              bei Untersuchungen aus demselben
              Untersuchungsmaterial ist nicht zulaessig.
4538          Untersuchung zum Nachweis von Bakterien
              durch Anzuechtung oder Weiterzuechtung auf
              Selektivoder Anreicherungsmedien, aerob
              (z.B. Blutagar mit Antibiotikazusaetzen,
              Schokoladen-, Yersinien-, Columbia-,
              Kochsalz-Mannit-Agar, Thayer-Martin-
              Medium), je Naehrmedium                                    120              13,68
              Eine mehr als viermalige Berechnung
              der Leistung nach Nummer 4538
              bei Untersuchungen aus demselben
              Untersuchungsmaterial ist nicht zulaessig.
4539          Untersuchung zum Nachweis von Bakterien
              durch besonders aufwendige Anzuechtung
              oder Weiterzuechtung auf Selektiv- oder
              Anreicherungsmedien (z.B. Campylobacter-
              , Legionellen-, Mycoplasmen-, Clostridium
              difficile-Agar), je Naehrmedium                            250              28,50
              Eine mehr als viermalige Berechnung
              der Leistung nach Nummer 4539
              bei Untersuchungen aus demselben
              Untersuchungsmaterial ist nicht zulaessig.
4540          Anzuechtung von Mykobakterien
              mit mindestens zwei festen und
              einem fluessigen Naehrmedium, je
              Untersuchungsmaterial                                     400              45,60
4541          Untersuchung zum Nachweis von Chlamydien
              durch Anzuechtung auf Gewebekultur, je
              Ansatz                                                    350              39,90
4542          Untersuchung zum Nachweis von
              bakteriellen Toxinen durch Anzuechtung auf
              Gewebekultur, je Untersuchung                             250              28,50
4543          Untersuchung zum Nachweis von
              bakteriellen Toxinen durch Anzuechtung auf
              Gewebekultur mit Spezifitaetspruefung durch
              Neutralisationstest, je Untersuchung                      500              57,--
c. Identifizierung/Typisierung
4545          Orientierende Identifizierung,
              Untersuchung von angezuechteten Bakterien
              mit einfachen Verfahren (z.B. Katalase-
              , Optochin-, Oxidase-, Galle-,
              Klumpungstest), je Test und Keim                           60                   6,84
4546          Identifizierung, Untersuchung von
              angezuechteten Bakterien mit aufwendigeren
              Verfahren (z.B. Aeskulinspaltung,
              Methylenblau-, Nitratreduktion,
              Harnstoffspaltung, Koagulase-, cAMP-, O-
              F-, Ammen-, DNAase-Test), je Test und
              Keim                                                      120              13,68
4547          Identifizierung, Untersuchung
              von angezuechteten Bakterien mit                           120              13,68


                                            - 115 -
      
                                                                              

              Mehrtestverfahren (z.B. Kombination von
              Zitrat-, Kligler-, SIM-Agar), je Keim
4548          Identifizierung, Untersuchung von aerob
              angezuechteten Bakterien mittels bunter
              Reihe (bis zu acht Reaktionen), je Keim                  160              18,24
4549          Identifizierung, Untersuchung von
              aerob angezuechteten Bakterien mittels
              erweiterter bunter Reihe - mindestens
              zwanzig Reaktionen -, je Keim                            240              27,36
4550          Identifizierung, Untersuchung anaerob
              angezuechteter Bakterien mittels
              erweiterter bunter Reihe in anaerober
              oder mikroaerophiler Atmosphaere, je Keim                 330              37,62
4551          Identifizierung, Untersuchung von
              Mykobakterium tuberkulosis-Komplex
              mittels biochemischer Reaktionen                         300              34.20
              Eine mehr als viermalige Berechnung
              der Leistung nach Nummer 4551
              bei Untersuchungen aus demselben
              Untersuchungsmaterial ist nicht zulaessig.
Lichtmikroskopische Untersuchung angezuechteter
Bakterien - einschliesslich Anfaerbung -, qualitativ, je
Untersuchung                                                            60                   6,84
Katalog
4553          Gramfaerbung (Bakterienkulturausstrich)
4554          Neisser-Faerbung
              (Bakterienkulturausstrich)
4555          Ziehl-Neelsen-Faerbung
              (Bakterienkulturausstrich)
4556          Untersuchungen mit aehnlichem methodischem
              Aufwand Die durchgefuehrten Faerbungen sind
              in der Rechnung anzugeben.
4560          Lichtmikroskopische, immunologische
              Untersuchung von angezuechteten Bakterien
              - einschliesslich Fluoreszenz-, Enzym-
              oder anderer Markierung -, je Antiserum                  290              33,06
              Untersuchung zum Nachweis von
              Bakterienantigenen mittels Ligandenassay
              (z.B. Enzym-, Radioimmunoassay)
              -gegebenenfalls einschliesslich
              Doppelbestimmung und aktueller
              Bezugskurve -, qualitativ, je
              Untersuchung                                             250              28,50
Katalog
4561          Beta-haemolysierende Streptokokken
4562          Enteropathogene Escherichia coli-Staemme
4563          Legionellen
4564          Neisseria meningitidis
4565          Untersuchungen mit aehnlichem methodischem
              Aufwand Die untersuchten Keime sind in
              der Rechnung anzugeben.
              Untersuchung von angezuechteten
              Bakterien ueber Metabolitprofil mittels
              Gaschromatographie, je Untersuchung                      410              46,74
Katalog
4567          Anaerobier
4568          Untersuchungen mit aehnlichem methodischem
              Aufwand Die untersuchten Keime sind in
              der Rechnung anzugeben.
4570          Untersuchung von angezuechteten
              Bakterien ueber Metabolitprofil
              (z.B. Fettsaeurenprofil) mittels                          570              64,98

                                           - 116 -
      
                                                                              

              Gaschromatographie - einschliesslich
              aufwendiger Probenvorbereitung (z.B.
              Extraktion) und Derivatisierungsreaktion
              -, je Untersuchung
4571          Untersuchung von angezuechteten
              Bakterien mittels chromatographischer
              Analyse struktureller Komponenten, je
              Untersuchung                                             570              64,98
Untersuchung von angezuechteten Bakterien mittels
Agglutination (bis zu hoechstens 15 Antiseren je Keim),
je Antiserum                                                           120              13,68
Katalog
4572          Beta-haemolysierende Streptokokken
4573          Escherichia coli
4574          Salmonellen
4575          Shigellen
4576          Untersuchungen mit aehnlichem methodischem
              Aufwand Die untersuchten Keime sind in
              der Rechnung anzugeben.
Untersuchung durch Phagentypisierung von angezuechteten
Bakterien (Bacteriocine oder aehnliche Methoden), je
Untersuchung                                                           250              28,50
Katalog
4578          Brucellen
4579          Pseudomonaden
4580          Staphylokokken
4581          Salmonellen
4582          Untersuchungen mit aehnlichem methodischem
              Aufwand Die untersuchten Keime sind in
              der Rechnung anzugeben.
4584          Untersuchung zum Nachweis und zur
              Identifizierung von Bakterien durch
              Anzuechtung in Fluessigmedien und
              Nachweis von Substratverbrauch
              oder Reaktionsprodukten durch
              photometrische, spektrometrische oder
              elektrochemische Messung (z.B. teil-
              oder vollmechanisierte Geraete fuer
              Blutkulturen), je Untersuchung                           250              28,50
4585          Untersuchung zum Nachweis und zur
              Identifizierung von Mykobakterien
              durch Anzuechtung in Fluessigmedien und
              photometrische, elektrochemische oder
              radiochemische Messung (z.B. teil-
              oder vollmechanisierte Geraete), je
              Untersuchung                                             350              39,90
d. Toxinnachweis
              Untersuchung zum Nachweis von
              Bakterientoxinen mittels Ligandenassay
              (z.B. Enzym-, Radioimmunoassay)
              -gegebenenfalls einschliesslich
              Doppelbestimmung und aktueller
              Bezugskurve -, je Untersuchung                           250              28,50
Katalog
4590          Clostridium difficile, tetani oder
              botulinum
4591          Enteropathogene Escherichia coli-Staemme
4592          Staphylococcus aureus
4593          Vibrionen
4594          Untersuchungen mit aehnlichem methodischem
              Aufwand Die untersuchten Keime sind in
              der Rechnung anzugeben.

                                           - 117 -
      
                                                                              

Untersuchung zum Nachweis von Bakterienantigenen
oder -toxinen durch Praezipitation im Agargel mittels
Antitoxinen, je Untersuchung                                           250              28,50
Katalog
4596          Clostridium botulinum
4597          Corynebacterium diphtheriae
4598          Staphylokokkentoxin
4599          Untersuchungen mit aehnlichem methodischem
              Aufwand Die untersuchten Keime sind in
              der Rechnung anzugeben.
4601          Untersuchung zum Nachweis von
              Bakterientoxinen durch Inokulation in
              Versuchstiere, je Untersuchung                           500              57,--
              Eine mehr als dreimalige Berechnung
              der Leistung nach Nummer 4601 im
              Behandlungsfall ist nicht zulaessig.
              Kosten fuer Versuchstiere sind nicht
              gesondert berechnungsfaehig.
e. Keimzahl, Hemmstoffe
4605          Untersuchung zur Bestimmung der Keimzahl
              mittels Eintauchobjekttraegerkultur
              (z.B. Cult-dip Plus (R), Dip-Slide (R),
              Uricount (R), Uricult (R), A* Uriline
              (R), A* Urotube (R)), semiquantitativ, je
              Urinuntersuchung                                          60                   6,84
4606          Untersuchung zur Bestimmung
              der Keimzahl in Fluessigkeiten
              mittels Oberflaechenkulturen oder
              Plattengussverfahren nach quantitativer
              Aufbringung des Untersuchungsmaterials,
              je Untersuchungsmaterial                                 250              28,50
4607          Untersuchung zum Nachweis von
              Hemmstoffen, je Material                                  60                   6,84
f. Empfindlichkeitstestung
4610          Untersuchung zur Pruefung der
              Empfindlichkeit von Bakterien gegen
              Antibiotika und/oder Chemotherapeutika
              mittels semiquantitativem
              Agardiffusionstest und traegergebundenen
              Testsubstanzen (Plaettchentest), je
              gepruefter Substanz                                        20                   2,28
              Eine mehr als sechzehnmalige Berechnung
              der Leistung nach Nummer 4610 ist in der
              Rechnung zu begruenden.
4611          Untersuchung zur Pruefung der
              Empfindlichkeit von Bakterien gegen
              Antibiotika und/oder Chemotherapeutika
              nach der Break-Point-Methode, bis zu acht
              Substanzen, je gepruefter Substanz                         30                   3,42
4612          Untersuchung zur Pruefung der
              Empfindlichkeit von Bakterien gegen
              Antibiotika und/oder Chemotherapeutika
              mittels semiquantitativem
              Antibiotikadilutionstest (Agardilution
              oder MHK-Bestimmung), bis zu acht
              Substanzen, je gepruefter Substanz                         50                   5,70
4613          Untersuchung zur Pruefung der
              Empfindlichkeit von Bakterien gegen
              Antibiotika und/oder Chemotherapeutika
              mittels semiquantitativer Bestimmung
              der minimalen mikrobiziden                                75                   8,55


                                           - 118 -
      
                                                                              

              Antibiotikakonzentration (MBC), bis zu
              acht Substanzen, je gepruefter Substanz
4614          Untersuchung zur quantitativen Pruefung
              der Empfindlichkeit von Bakterien gegen
              Antibiotika und/oder Chemotherapeutika
              durch Anzuechtung in entsprechenden
              Fluessigmedien und photometrische,
              turbidimetrische oder nephelometrische
              Messung (teil- oder vollmechanisierte
              Geraete), je Untersuchung                                 250              28,50
2. Untersuchungen zum Nachweis und zur
Charakterisierung von Viren
a. Untersuchungen im Nativmaterial
              Nachweis von viralen Antigenen
              im Nativmaterial mittels
              Agglutinationsreaktion (z.B. Latex-
              Agglutination), je Untersuchung                           60                   6,84
Katalog
4630          Rota-Viren
4631          Untersuchungen mit aehnlichem methodischem
              Aufwand Die untersuchten Viren sind in
              der Rechnung anzugeben.
Lichtmikroskopische Untersuchung im Nativmaterial zum
Nachweis von Einschluss- oder Elementarkoerperchen aus
Zellmaterial - einschliesslich Anfaerbung -, qualitativ,
je Untersuchung                                                         80                   9,12
Katalog
4633          Herpes simplex Viren
4634          Untersuchungen mit aehnlichem methodischem
              Aufwand Die untersuchten Viren sind in
              der Rechnung anzugeben.
4636          Lichtmikroskopische immunologische
              Untersuchung im Nativmaterial zum
              Nachweis von Viren -einschliesslich
              Fluoreszenz-, Enzym- oder anderer
              Markierung -, je Antiserum                               290              33,06
4637          Elektronenmikroskopischer Nachweis
              und Identifizierung von Viren im
              Nativmaterial, je Untersuchung                          3180             362,52
Ligandenassay (z.B. Enzym- oder Radioimmunoassay) -
gegebenenfalls einschliesslich Doppelbestimmung und
aktueller Bezugskurve -, zum Nachweis von viralen
Antigenen im Nativmaterial, je Untersuchung                            250              28,50
Katalog
4640          Adeno-Viren
4641          Hepatitis A-Viren
4642          Hepatitis B-Viren (HBe-Antigen)
4643          Hepatitis B-Viren (HBs-Antigen)
4644          Influenza-Viren
4645          Parainfluenza-Viren
4646          Rota-Viren
4647          Respiratory syncytial virus
4648          Untersuchungen mit aehnlichem methodischem
              Aufwand Die untersuchten Viren sind in
              der Rechnung anzugeben.
b. Zuechtung
4655          Untersuchung zum Nachweis von Viren
              durch Anzuechtung auf Gewebekultur oder
              Gewebesubkultur, je Ansatz                               450              51,30
c. Identifizierung, Charakterisierung

Allgemeine Bestimmungen

                                           - 119 -
      
                                                                              

Die zur Identifizierung geeigneten Verfahren koennen nur dann in Ansatz gebracht werden,
wenn zuvor im Rahmen der Leistung nach Nummer 4655 ein positiver Nachweis gelungen
ist und die Charakterisierung nach der Leistung nach Nummer 4665 durchgefuehrt wurde.
Es koennen jedoch nicht mehr als zwei Verfahren nach den Nummern 4666 bis 4671 zur
Identifizierung berechnet werden.
4665          Untersuchung zur Charakterisierung von
              Viren mittels einfacher Verfahren (z.B.
              Aetherresistenz, Chloroformresistenz, pH3-
              Test), je Ansatz                                    250              28,50
4666          Identifizierung von Viren
              durch aufwendigere Verfahren
              (Haemabsorption, Haemagglutination,
              Haemagglutinationshemmung), je Ansatz                250              28,50
4667          Identifizierung von Viren durch
              Neutralisationstest, je Untersuchung                250              28,50
4668          Identifizierung von Virus-Antigenen durch
              Immunoblotting, je Untersuchung                     330              37,62
4670          Lichtmikroskopische immunologische
              Untersuchung zur Identifizierung von
              Viren - einschliesslich Fluoreszenz-,
              Enzym- oder anderer Markierung -, je
              Antiserum                                           290              33,06
4671          Elektronenmikroskopischer Nachweis
              und Identifizierung von Viren nach
              Anzuechtung, je Untersuchung                        3180             362,52
Ligandenassay (z.B. Enzym- oder Radioimmunoassay) -
gegebenenfalls einschliesslich Doppelbestimmung und
aktueller Bezugskurve -, zum Nachweis von viralen
Antigenen angezuechteter Viren, je Untersuchung                    250              28,50
Katalog
4675          Adeno-Viren
4676          Influenza-Viren
4677          Parainfluenza-Viren
4678          Rota-Viren
4679          Respiratory syncytial virus
4680          Untersuchungen mit aehnlichem methodischem
              Aufwand Die untersuchten Viren sind in
              der Rechnung anzugeben.
3. Untersuchungen zum Nachweis und zur
Charakterisierung von Pilzen
a. Untersuchungen im Nativmaterial
Untersuchungen zum Nachweis von Pilzantigenen mittels
Agglutination, je Antiserum                                       120              13,68
Katalog
4705          Aspergillus
4706          Candida
4707          Kryptokokkus neoformans
4708          Untersuchungen mit aehnlichem methodischem
              Aufwand Die untersuchten Pilze sind in
              der Rechnung anzugeben.
4710          Lichtmikroskopische Untersuchung zum
              Nachweis von Pilzen ohne Anfaerbung im
              Nativmaterial, je Material                           80               9,12
4711          Lichtmikroskopische Untersuchung zum
              Nachweis von Pilzen im Nativmaterial
              nach Praeparation (z.B. Kalilauge) oder
              aufwendigerer Anfaerbung (z.B. Faerbung
              mit Fluorochromen, Baumwollblau-,
              Tuschefaerbung), je Material                         120              13,68
4712          Lichtmikroskopische immunologische
              Untersuchung zum Nachweis von Pilzen
              im Nativmaterial - einschliesslich                   290              33,06

                                           - 120 -
       
                                                                               

               Fluoreszenz-, Enzym- oder anderer
               Markierung -, je Antiserum
4713           Untersuchung im Nativmaterial zum
               Nachweis von Pilzantigenen mittels
               Ligandenassay (z.B. Enzym- oder
               Radioimmunoassay) -gegebenenfalls
               einschliesslich Doppelbestimmung und
               aktueller Bezugskurve -, je Untersuchung                 250              28,50
b. Zuechtung
4715          Untersuchung zum Nachweis von Pilzen
              durch An- oder Weiterzuechtung auf
              einfachen Naehrmedien (z.B. Sabouraud-
              Agar), je Naehrmedium                                      100              11,40
              Eine mehr als fuenfmalige Berechnung
              der Leistung nach Nummer 4715
              bei Untersuchungen aus demselben
              Untersuchungsmaterial ist nicht zulaessig.
4716          Untersuchung zum Nachweis von Pilzen
              durch An- oder Weiterzuechtung auf
              aufwendigeren Naehrmedien (z.B.
              Antibiotika-, Wuchsstoffzusatz), je
              Naehrmedium                                                120              13,68
              Eine mehr als fuenfmalige Berechnung
              der Leistung nach Nummer 4716
              bei Untersuchungen aus demselben
              Untersuchungsmaterial ist nicht zulaessig.
4717          Zuechtung von Pilzen auf
              Differenzierungsmedien (z.B. Harnstoff-,
              Staerkeagar), je Naehrmedium                                120              13,68
              Eine mehr als dreimalige Berechnung der
              Leistung nach Nummer 4717 je Pilz ist
              nicht zulaessig.
c. Identifizierung/Charakterisierung
4720          Identifizierung von angezuechteten
              Pilzen mittels Roehrchen- oder
              Mehrkammerverfahren bis zu fuenf
              Reaktionen, je Pilz                                       120              13,68
4721          Identifizierung von angezuechteten
              Pilzen mittels Roehrchen- oder
              Mehrkammerverfahren mit mindestens sechs
              Reaktionen, je Pilz                                       250              28,50
4722          Lichtmikroskopische Identifizierung
              angezuechteter Pilze - einschliesslich
              Anfaerbung (z.B. Faerbung mit
              Fluorochromen, Baumwollblau-,
              Tuschefaerbung) -, je Untersuchung                         120              13,68
4723          Lichtmikroskopische immunologische
              Untersuchung zur Identifizierung
              angezuechteter Pilze - einschliesslich
              Fluoreszenz-, Enzym- oder anderer
              Markierung -, je Antiserum                                290              33,06
4724          Untersuchung zur Identifizierung
              von Antigenen angezuechteter Pilze
              mittels Ligandenassay (z.B. Enzym-
              oder Radioimmunoassay) -gegebenenfalls
              einschliesslich Doppelbestimmung und
              aktueller Bezugskurve -, je Untersuchung                  250              28,50
d. Empfindlichkeitstestung
4727          Untersuchung zur Pruefung der
              Empfindlichkeit von angezuechteten
              Pilzen gegen Antimykotika und/                            120              13,68


                                            - 121 -
      
                                                                              

              oder Chemotherapeutika mittels
              traegergebundener Testsubstanzen, je Pilz
4728          Untersuchung zur Pruefung der
              Empfindlichkeit von angezuechteten
              Pilzen gegen Antimykotika und/
              oder Chemotherapeutika mittels
              Reihenverduennungstest, je
              Reihenverduennungstest                                    250              28,50
4. Untersuchungen zum Nachweis und zur
Charakterisierung von Parasiten
a. Untersuchungen im Nativmaterial oder nach
Anreicherung
Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von
Parasiten, ohne oder mit einfacher Anfaerbung (z.B.
Lugol- oder Methylenblaufaerbung) - gegebenenfalls
einschliesslich spezieller Beleuchtungsverfahren (z.B.
Phasenkontrast) -, qualitativ, je Untersuchung                         120              13,68
Katalog
4740          Amoeben
4741          Lamblien
4742          Sarcoptes scabiei (Kraetzmilbe)
4743          Trichomonaden
4744          Wuermer und deren Bestandteile, Wurmeier
4745          Untersuchungen mit aehnlichem methodischem
              Aufwand Die untersuchten Parasiten sind
              in der Rechnung anzugeben.
Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von
Parasiten, ohne oder mit einfacher Anfaerbung (z.B.
Lugol- oder Methylenblaufaerbung) - gegebenenfalls
einschliesslich spezieller Beleuchtungsverfahren (z.B.
Phasenkontrast) -, nach einfacher Anreicherung (z.B.
Sedimentation, Filtration, Kochsalzaufschwemmung),
qualitativ, je Untersuchung                                            160              18,24
Katalog
4747          Amoeben
4748          Lamblien
4749          Trichomonaden
4750          Wuermer und deren Bestandteile, Wurmeier
4751          Untersuchungen mit aehnlichem methodischem
              Aufwand Die untersuchten Parasiten sind
              in der Rechnung anzugeben.
Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von
Parasiten - einschliesslich aufwendigerer Anfaerbung -,
qualitativ, je Untersuchung                                            250              28,50
Katalog
4753          Giemsafaerbung (Blutausstrich) (z.B.
              Malariaplasmodien)
4754          Untersuchungen mit aehnlichem methodischem
              Aufwand Die untersuchten Parasiten sind
              in der Rechnung anzugeben.
4756          Lichtmikroskopische Untersuchung
              zum Nachweis von Parasiten, ohne
              oder mit einfacher Anfaerbung (z.B.
              Lugol- oder Methylenblaufaerbung) oder
              speziellen Beleuchtungsverfahren (z.B.
              Phasenkontrast), nach aufwendiger
              Anreicherung oder Vorbereitung (z.B.
              Schluepfversuch, Formalin-Aether-
              Verfahren), qualitativ, je Untersuchung                  200              22,80
4757          Lichtmikroskopische Untersuchung
              zum Nachweis von Parasiten, ohne
              oder mit einfacher Anfaerbung (z.B.                       250              28,50

                                           - 122 -
       
                                                                               

               Lugolfaerbung- oder Methylenblaufaerbung)
               oder speziellen Beleuchtungsverfahren
               (z.B. Phasenkontrast), nach aufwendiger
               Anreicherung oder Vorbereitung
               (z.B. Schluepfversuch, Formalin-
               Aether-Verfahren), quantitativ (z.B.
               Filtermethode, Zaehlkammer), je
               Untersuchung
4758           Lichtmikroskopische immunologische
               Untersuchung zum Nachweis von Parasiten
               im Nativmaterial - einschliesslich
               Fluoreszenz-, Enzym- oder anderer
               Markierung -, je Antiserum                               290              33,06
4759           Ligandenassay (z.B. Enzym-,
               Radioimmunoassay) -gegebenenfalls
               einschliesslich Doppelbestimmung und
               aktueller Bezugskurve -, zum Nachweis von
               Parasitenantigenen im Nativmaterial, je
               Untersuchung                                             250              28,50
b. Zuechtung
Untersuchung zum Nachweis von Parasiten durch Zuechtung
auf Kulturmedien, je Untersuchung                                       250              28,50
Katalog
4760          Amoeben
4761          Lamblien
4762          Trichomonaden
4763          Untersuchungen mit aehnlichem methodischem
              Aufwand Die untersuchten Parasiten sind
              in der Rechnung anzugeben.
c. Identifizierung
Lichtmikroskopische Untersuchung zur Identifizierung
von Parasiten nach Anzuechtung, je Untersuchung                          120              13,68
Katalog
4765          Trichomonaden
4766          Untersuchungen mit aehnlichem methodischem
              Aufwand Die untersuchten Parasiten sind
              in der Rechnung anzugeben.
4768          Ligandenassay (z.B. Enzym- oder
              Radioimmunoassay) -gegebenenfalls
              einschliesslich Doppelbestimmung und
              aktueller Bezugskurve -, zum Nachweis von
              Parasitenantigenen, je Untersuchung                       250              28,50
d. Xenodiagnostische Untersuchungen
Xenodiagnostische Untersuchung zum Nachweis von
parasitaeren Krankheitserregern, je Untersuchung                         250              28,50
Katalog
4770          Trypanosoma cruzi
4771          Untersuchungen mit aehnlichem methodischem
              Aufwand Die untersuchten Parasiten sind
              in der Rechnung anzugeben.
5. Untersuchungen zur molekularbiologischen
Identifizierung von Bakterien, Viren, Pilzen und
Parasiten

Allgemeine Bestimmung
Bei der Berechnung der Leistungen nach den Nummern 4780 bis 4787 ist die Art des
untersuchten Materials (Nativmaterial oder Material nach Anzuechtung) sowie der
untersuchte Mikroorganismus (Bakterium, Virus, Pilz oder Parasit) in der Rechnung
anzugeben.
4780          Isolierung von Nukleinsaeuren                        900             102,60



                                            - 123 -
       
                                                                               

4781          Verdau (Spaltung) isolierter
              Nukleinsaeuren mit Restriktionsenzymen, je
              Enzym                                                     150              17,10
4782          Enzymatische Transkription von RNA
              mittels reverser Transkriptase                            500              57,--
4783          Amplifikation von Nukleinsaeuren
              oder Nukleinsaeurefragmenten mit
              Polymerasekettenreaktion (PCR)                            500              57,--
4784          Amplifikation von Nukleinsaeuren oder
              Nukleinsaeurefragmenten mit geschachtelter
              Polymerasekettenreaktion (nested PCR)                    1000             114,--
4785          Identifizierung von
              Nukleinsaeurefragmenten durch
              Hybridisierung mit radioaktiv oder
              nichtradioaktiv markierten Sonden und
              nachfolgender Detektion, je Sonde                         300              34,20
4786          Trennung von Nukleinsaeurefragmenten
              mittels elektrophoretischer Methoden
              und anschliessendem Transfer auf
              Traegermaterialien (z.B. Dot-Blot, Slot-
              Blot)                                                     600              68,40
4787          Identifizierung von
              Nukleinsaeurefragmenten durch
              Sequenzermittlung                                        2000             228,--
N. Histologie, Zytologie und Zytogenetik
I. Histologie
4800          Histologische Untersuchung und
              Begutachtung eines Materials                              217              24,74
4801          Histologische Untersuchung und
              Begutachtung mehrerer Zupfpraeparate aus
              der Magen- oder Darmschleimhaut                           289              32,95
4802          Histologische Untersuchung und
              Begutachtung eines Materials mit
              besonders schwieriger Aufbereitung
              desselben (z.B. Knochen mit Entkalkung)                   289              32,95
4810          Histologische Untersuchung eines
              Materials und zytologische Untersuchung
              zur Krebsdiagnostik                                       289              32,95
4811          Histologische Untersuchung und
              Begutachtung eines Materials (z.B.
              Portio, Zervix, Bronchus) anhand von
              Schnittserien bei zweifelhafter oder
              positiver Zytologie                                       289              32,95
4815          Histologische Untersuchung und
              Begutachtung von Organbiopsien
              (z.B. Leber, Lunge, Niere, Milz,
              Knochen, Lymphknoten) unter Anwendung
              histochemischer oder optischer
              Sonderverfahren (Elektronen-Interferenz-,
              Polarisationsmikroskopie)                                 350              39,90
4816          Histologische Sofortuntersuchung und -
              begutachtung waehrend einer Operation
              (Schnellschnitt)                                          250              28,50
II. Zytologie
4850          Zytologische Untersuchung zur
              Phasenbestimmung des Zyklus -
              gegebenenfalls einschliesslich der
              Beurteilung nichtzytologischer
              mikroskopischer Befunde an demselben
              Material -                                                 87                   9,92



                                            - 124 -
       
                                                                               

               Neben der Leistung nach Nummer 4850
               ist die Leistung nach Nummer 297 nicht
               berechnungsfaehig.
4851           Zytologische Untersuchung zur
               Krebsdiagnostik als Durchmusterung
               der in zeitlichem Zusammenhang aus
               einem Untersuchungsgebiet gewonnenen
               Praeparate (z.B. aus dem Genitale der
               Frau) - gegebenenfalls einschliesslich
               der Beurteilung nichtzytologischer
               mikroskopischer Befunde an demselben
               Material -                                               130              14,82
               Neben der Leistung nach Nummer 4851
               ist die Leistung nach Nummer 4850 bei
               Untersuchungen aus demselben Material
               nicht berechnungsfaehig.
4852           Zytologische Untersuchung von
               z.B. Punktaten, Sputum, Sekreten,
               Spuelfluessigkeiten mit besonderen
               Aufbereitungsverfahren - gegebenenfalls
               einschliesslich der Beurteilung
               nichtzytologischer mikroskopischer
               Befunde an demselben Material -, je
               Untersuchungsmaterial                                    174              19,84
4860           Mikroskopische Differenzierung von
               Haaren und deren Wurzeln (Trichogramm) -
               einschliesslich Epilation und Aufbereitung
               sowie gegebenenfalls einschliesslich
               Faerbung -, auch mehrere Praeparate                        160              18,24

III. Zytogenetik
4870      Kerngeschlechtsbestimmung mittels Untersuchung auf X-
          Chromosomen, auch nach mehreren Methoden -gegebenenfalls
          einschliesslich Materialentnahme - .                                  273        31,12
4871      Kerngeschlechtsbestimmung mittels Untersuchung auf Y-
          Chromosomen, auch nach mehreren Methoden -gegebenenfalls
          einschliesslich Materialentnahme - .                                  289        32,95
4872      Chromosomenanalyse, auch einschliesslich vorangehender
          kurzzeitiger Kultivierung -gegebenenfalls einschliesslich
          Materialentnahme - .                                                1950      222,30
4873      Chromosomenanalyse an Fibroblasten oder Epithelien
          einschliesslich vorangehender Kultivierung und
          langzeitiger Subkultivierung - gegebenenfalls
          einschliesslich Materialentnahme -                                   3030      345,42
0. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie
und Strahlentherapie
I. Strahlendiagnostik

Allgemeine Bestimmungen
1. Mit den Gebuehren sind alle Kosten (auch fuer Dokumentation und Aufbewahrung der
   Datentraeger) abgegolten.
2. Die Leistungen fuer Strahlendiagnostik mit Ausnahme der Durchleuchtung(en) (Nummer
   5295) sind nur bei Bilddokumentation auf einem Roentgenfilm oder einem anderen
   Langzeitdatentraeger berechnungsfaehig.
3. Die Befundmitteilung oder der einfache Befundbericht mit Angaben zu Befund(en) und
   zur Diagnose ist Bestandteil der Leistungen und nicht gesondert berechnungsfaehig.
4. Die Beurteilung von Roentgenaufnahmen (auch Fremdaufnahmen) als selbstaendige
   Leistung ist nicht berechnungsfaehig.
5. Die nach der Strahlenschutzverordnung bzw. Roentgenverordnung notwendige
   aerztliche Ueberpruefung der Indikation und des Untersuchungsumfangs ist auch im

                                            - 125 -
      
                                                                              

   Ueberweisungsfall Bestandteil der Leistungen des Abschnitts O und mit den Gebuehren
   abgegolten.
6. Die Leistungen nach den Nummern 5011, 5021, 5031, 5101, 5106, 5121, 5201, 5267,
   5295, 5302, 5305, 5308, 5311, 5318, 5331, 5339, 5376 und 5731 duerfen unabhaengig von
   der Anzahl der Ebenen, Projektionen, Durchleuchtungen bzw. Serien insgesamt jeweils
   nur einmal berechnet werden.
7. Die Kosten fuer Kontrastmittel auf Bariumbasis und etwaige Zusatzmittel fuer die
   Doppelkontrastuntersuchung sind in den abrechnungsfaehigen Leistungen enthalten.

1. Skelett

Allgemeine Bestimmung
Neben den Leistungen nach den Nummern 5050, 5060 und 5070 sind die Leistungen nach den
Nummern 300 bis 302, 372, 373, 490, 491 und 5295 nicht berechnungsfaehig.
Zaehne
5000          Zaehne, je Projektion                                 50               5,70
              Werden mehrere Zaehne mittels einer
              Roentgenaufnahme erfasst, so darf die
              Leistung nach Nummer 5000 nur einmal und
              nicht je aufgenommenem Zahn berechnet
              werden.
5002          Panoramaaufnahme(n) eines Kiefers                   250              28,50
5004          Panoramaschichtaufnahme der Kiefer                  400              45,60
Finger oder Zehen
5010          jeweils in zwei Ebenen                              180              20,52
5011          ergaenzende Ebene(n)                                  60               6,84
              Werden mehrere Finger oder Zehen mittels
              einer Roentgenaufnahme erfasst. so
              duerfen die Leistungen nach den Nummern
              5010 und 5011 nur einmal und nicht je
              aufgenommenem Finger oder Zehen berechnet
              werden.
Handgelenk, Mittelhand, alle Finger einer Hand,
Sprunggelenk, Fusswurzel und/oder Mittelfuss, Kniescheibe
5020          jeweils in zwei Ebenen                              220              25,08
5021          ergaenzende Ebene(n)                                  80               9,12
              Werden mehrere der in der
              Leistungsbeschreibung genannten
              Skeletteile mittels einer Roentgenaufnahme
              erfasst. so duerfen die Leistungen nach
              den Nummern 5020 und 5021 nur einmal
              und nicht je aufgenommenem Skeletteil
              berechnet werden.
Oberarm, Unterarm, Ellenbogengelenk, Oberschenkel,
Unterschenkel, Kniegelenk, ganze Hand oder
ganzer Fuss, Gelenke der Schulter, Schluesselbein,
Beckenteilaufnahme, Kreuzbein oder Hueftgelenk
5030          jeweils in zwei Ebenen                              360              41,04
5031          ergaenzende Ebene(n)                                 100              11,40
              Werden mehrere der in der
              Leistungsbeschreibung genannten
              Skeletteile mittels einer Roentgenaufnahme
              erfasst, so duerfen die Leistungen nach
              den Nummern 5030 und 5031 nur einmal
              und nicht je aufgenommenem Skeletteil
              berechnet werden.
5035          Teile des Skeletts in einer Ebene, je
              Teil                                                160              18,24
              Die Leistung nach Nummer 5035 ist
              je Skeletteil und Sitzung nur einmal


                                           - 126 -
       
                                                                               

               berechnungsfaehig. Das untersuchte
               Skeletteil ist in der Rechnung anzugeben.
               Die Leistung nach Nummer 5035 ist
               neben den Leistungen nach den Nummern
               5000 bis 5031 und 5037 bis 5121 nicht
               berechnungsfaehig.
5037           Bestimmung des Skelettalters -
               gegebenenfalls einschliesslich Berechnung
               der prospektiven Endgroesse, einschliesslich
               der zugehoerigen Roentgendiagnostik und
               gutachterlichen Beurteilung -                            300              34,20
5040           Beckenuebersicht                                          300              34,20
5041           Beckenuebersicht bei einem Kind bis zum
               vollendeten 14. Lebensjahr                               200              22,80
5050           Kontrastuntersuchung eines
               Hueftgelenks, Kniegelenks oder
               Schultergelenks, einschliesslich
               Punktion, Stichkanalanaesthesie
               und Kontrastmitteleinbringung
               - gegebenenfalls einschliesslich
               Durchleuchtung(en) -                                     950             108,30
5060           Kontrastuntersuchung eines
               Kiefergelenks, einschliesslich
               Punktion, Stichkanalanaesthesie
               und Kontrastmitteleinbringung
               - gegebenenfalls einschliesslich
               Durchleuchtung(en) -                                     500              57,--
5070           Kontrastuntersuchung der
               uebrigen Gelenke, einschliesslich
               Punktion, Stichkanalanaesthesie
               und Kontrastmitteleinbringung
               - gegebenenfalls einschliesslich
               Durchleuchtung(en) -, je Gelenk                          400              45,60
5090           Schaedel-Uebersicht, in zwei Ebenen                        400              45,60
5095           Schaedelteile in Spezialprojektionen, je
               Teil                                                     200              22,80
5098           Nasennebenhoehlen - gegebenenfalls auch in
               mehreren Ebenen -                                        260              29,64
5100           Halswirbelsaeule, in zwei Ebenen                          300              34,20
5101           ergaenzende Ebene(n)                                      160              18,24
5105           Brust- oder Lendenwirbelsaeule, in zwei
               Ebenen, je Teil                                          400              45,60
5106           ergaenzende Ebene(n)                                      180              20,52
5110           Ganzaufnahme der Wirbelsaeule oder einer
               Extremitaet                                               500              57,--
5111           ergaenzende Ebene(n)                                      200              22,80
               Die Leistung nach Nummer 5111 ist
               je Sitzung nicht mehr als zweimal
               berechnungsfaehig.
               Die Leistungen nach den Nummern 5110 und
               5111 sind neben den Leistungen nach den
               Nummern 5010, 5011, 5020, 5021, 5030 und
               5031 nicht berechnungsfaehig.
               Die Nebeneinanderberechnung der
               Leistungen nach den Nummern 5100,
               5105 und 5110 bedarf einer besonderen
               Begruendung.
5115           Untersuchung von Teilen der Hand oder
               des Fusses mittels Feinstfokustechnik
               (Fokusgroesse maximal 0,2 mm)
               oder Xeroradiographietechnik zur                         400              45,60


                                            - 127 -
       
                                                                               

               gleichzeitigen Beurteilung von Knochen
               und Weichteilen, je Teil
5120           Rippen einer Thoraxhaelfte, Schulterblatt
               oder Brustbein, in einer Ebene                           260              29,64
5121           ergaenzende Ebene(n)                                      140              15,96

2. Hals- und Brustorgane
5130          Halsorgane oder Mundboden -
              gegebenenfalls in mehreren Ebenen -                       280              31,92
5135          Brustorgane-Uebersicht, in einer Ebene                     280              31,92
              Die Leistung nach Nummer 5135 ist je
              Sitzung nur einmal berechnungsfaehig.
5137          Brustorgane-Uebersicht - gegebenenfalls
              einschliesslich Breischluck und
              Durchleuchtung(en) -, in mehreren Ebenen                  450              51,30
5139          Teil der Brustorgane                                      180              20,52
              Die Berechnung der Leistung nach Nummer
              5139 neben den Leistungen nach den
              Nummern 5135, 5137 und/oder 5140 ist in
              der Rechnung zu begruenden.
5140          Brustorgane, Uebersicht im Mittelformat                    100              11,40
3. Bauch- und Verdauungsorgane
5150          Speiseroehre, gegebenenfalls
              einschliesslich oesophago-gastraler
              Uebergang, Kontrastuntersuchung (auch
              Doppelkontrast) -einschliesslich
              Durchleuchtung(en) -, als selbstaendige
              Leistung                                                  550              62,70
5157          Oberer Verdauungstrakt (Speiseroehre,
              Magen, Zwoelffingerdarm und
              oberer Abschnitt des Duenndarms),
              Monokontrastuntersuchung -einschliesslich
              Durchleuchtung(en) -                                      700              79,80
5158          Oberer Verdauungstrakt (Speiseroehre,
              Magen, Zwoelffingerdarm und
              oberer Abschnitt des Duenndarms),
              Kontrastuntersuchung -einschliesslich
              Doppelkontrastdarstellung und
              Durchleuchtung(en), gegebenenfalls
              einschliesslich der Leistung nach Nummer
              5150 -                                                   1200             136,80
5159          Zuschlag zu den Leistungen nach den
              Nummern 5157 und 5158 bei Erweiterung der
              Untersuchung bis zum Ileozoekalgebiet                      300              34,20
5163          Duenndarmkontrastuntersuchung mit
              im Bereich der Flexura duodeno-
              jejunalis endender Sonde -einschliesslich
              Durchleuchtung(en) -                                     1300             148,20
5165          Monokontrastuntersuchung von Teilen
              des Dickdarms - einschliesslich
              Durchleuchtung(en) -                                      700              79,80
5166          Dickdarmdoppelkontrastuntersuchung -
              einschliesslich Durchleuchtung(en) -                      1400             159,60
5167          Defaekographie nach Markierung der
              benachbarten Hohlorgane - einschliesslich
              Durchleuchtung(en) -                                     1000             114,--
5168          Pharyngographie unter Verwendung
              kinematographischer Techniken -
              einschliesslich Durchleuchtung(en) -, als
              selbstaendige Leistung                                     800              91,20
5169          Pharyngographie unter Verwendung
              kinematographischer Techniken -                          1100             125,40

                                            - 128 -
      
                                                                              

              einschliesslich Durchleuchtung(en) und
              einschliesslich der Darstellung der
              gesamten Speiseroehre -
5170          Kontrastuntersuchung von Gallenblase und/
              oder Gallenwegen und/oder Pankreasgaengen                 400              45,60
5190          Bauchuebersicht, in einer Ebene oder
              Projektion                                               300              34,20
              Die Leistung nach Nummer 5190 ist je
              Sitzung nur einmal berechnungsfaehig.
5191          Bauchuebersicht, in zwei oder mehr Ebenen
              oder Projektionen                                        500              57,--
5192          Bauchteilaufnahme - gegebenenfalls in
              mehreren Ebenen oder Spezialprojektionen
              -                                                        200              22,80
5200          Harntraktkontrastuntersuchung -
              einschliesslich intravenoeser Verabreichung
              des Kontrastmittels -                                    600              68,40
5201          Ergaenzende Ebene(n) oder Projektion(en)
              im Anschluss an die Leistung nach Nummer
              5200 -gegebenenfalls einschliesslich
              Durchleuchtung(en) -                                     200              22,80
5220          Harntraktkontrastuntersuchung -
              einschliesslich retrograder Verabreichung
              des Kontrastmittels, gegebenenfalls
              einschliesslich Durchleuchtung(en) -, je
              Seite                                                    300              34,20
5230          Harnroehren- und/oder
              Harnblasenkontrastuntersuchung
              (Urethrozystographie) - einschliesslich
              retrograder Verabreichung des
              Kontrastmittels, gegebenenfalls
              einschliesslich Durchleuchtung(en) -, als
              selbstaendige Leistung                                    300              34,20
5235          Refluxzystographie - einschliesslich
              retrograder Verabreichung des
              Kontrastmittels, einschliesslich
              Miktionsaufnahmen und gegebenenfalls
              einschliesslich Durchleuchtung(en) -, als
              selbstaendige Leistung                                    500              57,--
5250          Gebaermutter- und/oder
              Eileiterkontrastuntersuchung -
              einschliesslich Durchleuchtung(en) -                      400              45,60
4. Spezialuntersuchungen
5260          Roentgenuntersuchung natuerlicher,
              kuenstlicher oder krankhaft entstandener
              Gaenge, Gangsysteme, Hohlraeume
              oder Fisteln (z.B. Sialographie,
              Galaktographie, Kavernographie,
              Vesikulographie) -gegebenenfalls
              einschliesslich Durchleuchtung(en) -                      400              45,60
              Die Leistung nach Nummer 5260 ist nicht
              berechnungsfaehig fuer Untersuchungen des
              Harntrakts, der Gebaermutter und Eileiter
              sowie der Gallenblase.
5265          Mammographie einer Seite, in einer Ebene                 300              34,20
              Die Leistung nach Nummer 5265 ist
              je Seite und Sitzung nur einmal
              berechnungsfaehig.
5266          Mammographie einer Seite, in zwei Ebenen                 450              51,30
5267          Ergaenzende Ebene(n) oder
              Spezialprojektion(en) im Anschluss an die
              Leistung nach Nummer 5266                                150              17,10

                                           - 129 -
       
                                                                               

5280          Myelographie                                              750              85,50
5285          Bronchographie - einschliesslich
              Durchleuchtung(en) -                                      450              51,30
5290          Schichtaufnahme(n) (Tomographie), bis
              zu fuenf Strahleneinrichtungen oder
              Projektionen, je Strahlenrichtung oder
              Projektion                                                650              74,10
5295          Durchleuchtung(en), als selbstaendige
              Leistung                                                  240              27,36
5298          Zuschlag zu den Leistungen nach den
              Nummern 5010 bis 5290 bei Anwendung
              digitaler Radiographie (Bildverstaerker-
              Radiographie)
              Der Zuschlag nach Nummer 5298 betraegt
              25 v.H. des einfachen Gebuehrensatzes der
              betreffenden Leistung.
5. Angiographie

Allgemeine Bestimmungen
Die Zahl der Serien im Sinne der Leistungsbeschreibungen der Leistungen nach den
Nummern 5300 bis 5327 wird durch die Anzahl der Kontrastmittelgaben bestimmt.
Die Leistungen nach den Nummern 5300, 5302, 5303, 5305 bis 5313, 5315, 5316, 5318,
5324, 5325, 5327, 5329 bis 5331, 5338 und 5339 sind je Sitzung jeweils nur einmal
berechnungsfaehig.
5300          Serienangiographie im Bereich von
              Schaedel, Brust- und/oder Bauchraum, eine
              Serie                                              2000             228,--
5301          Zweite bis dritte Serie im Anschluss an
              die Leistung nach Nummer 5300, je Serie             400              45,60
              Bei der angiographischen Darstellung von
              hirnversorgenden Arterien ist auch die
              vierte bis sechste Serie jeweils nach
              Nummer 5301 berechnungsfaehig.
5302          Weitere Serien im Anschluss an die
              Leistungen nach den Nummern 5300 und
              5301, insgesamt                                     600              68,40
5303          Serienangiographie im Bereich von
              Schaedel, Brust- und Bauchraum im
              zeitlichen Zusammenhang mit einer oder
              mehreren Leistungen nach den Nummern 5315
              bis 5327, eine Serie                               1000             114,--
5304          Zweite bis dritte Serie im Anschluss an
              die Leistung nach Nummer 5303, je Serie             200              22,80
              Bei der angiographischen Darstellung von
              hirnversorgenden Arterien ist auch die
              vierte bis sechste Serie jeweils nach
              Nummer 5304 berechnungsfaehig.
5305          Weitere Serien im Anschluss an die
              Leistungen nach den Nummern 5303 und
              5304, insgesamt                                     300              34,20
5306          Serienangiographie im Bereich des Beckens
              und beider Beine, eine Serie                       2000             228,--
5307          Zweite Serie im Anschluss an die Leistung
              nach Nummer 5306                                    600              68,40
5308          Weitere Serien im Anschluss an die
              Leistungen nach den Nummern 5306 und
              5307, insgesamt                                     800              91,20
              Neben den Leistungen nach den Nummern
              5306 bis 5308 sind die Leistungen
              nach den Nummern 5309 bis 5312 fuer
              die Untersuchung der Beine nicht
              berechnungsfaehig.

                                            - 130 -
       
                                                                               

               Werden die Leistungen nach den Nummern
               5306 bis 5308 im zeitlichen Zusammenhang
               mit einer oder mehreren Leistung(en) nach
               den Nummern 5300 bis 5305 erbracht, sind
               die Leistungen nach den Nummern 5306 bis
               5308 nur mit dem einfachen Gebuehrensatz
               berechnungsfaehig.
5309           Serienangiographie einer Extremitaet, eine
               Serie                                                   1800             205,20
5310           Weitere Serien im Anschluss an die
               Leistung nach Nummer 5309, insgesamt                     600              68,40
5311           Serienangiographie einer weiteren
               Extremitaet im zeitlichen Zusammenhang mit
               der Leistung nach Nummer 5309, eine Serie               1000             114,--
5312           Weitere Serien im Anschluss an die
               Leistung nach Nummer 5311, insgesamt                     600              68,40
5313           Angiographie der Becken- und Beingefaesse
               in Grosskassetten-Technik, je Sitzung                     800              91,20
               Die Leistung nach Nummer 5313 ist neben
               den Leistungen nach den Nummern 5300
               bis 5312 sowie 5315 bis 5339 nicht
               berechnungsfaehig.
5315           Angiokardiographie einer Herzhaelfte, eine
               Serie                                                   2200             250,80
               Die Leistung nach Nummer 5315 ist je
               Sitzung nur einmal berechnungsfaehig.
5316           Angiokardiographie beider Herzhaelften,
               eine Serie                                              3000             342,--
               Die Leistung nach Nummer 5316 ist je
               Sitzung nur einmal berechnungsfaehig.
               Neben der Leistung nach Nummer 5316
               ist die Leistung nach Nummer 5315 nicht
               berechnungsfaehig.
5317           Zweite bis dritte Serie im Anschluss an
               die Leistungen nach Nummer 5315 oder
               5316, je Serie                                           400              45,60
5318           Weitere Serien im Anschluss an die
               Leistung nach Nummer 5317, insgesamt                     600              68,40
               Die Leistungen nach den Nummern 5315 bis
               5318 sind neben den Leistungen nach den
               Nummern 5300 bis 5302 sowie 5324 bis 5327
               nicht berechnungsfaehig.
5324           Selektive Koronarangiographie eines
               Herzkranzgefaesses oder Bypasses mittels
               Cinetechnik, eine Serie                                 2400             273,60
               Die Leistungen nach den Nummern 5324
               und 5325 sind nicht nebeneinander
               berechnungsfaehig.
5325           Selektive Koronarangiographie aller
               Herzkranzgefaesse oder Bypasse mittels
               Cinetechnik, eine Serie                                 3000             342,--
5326           Selektive Koronarangiographie eines oder
               aller Herzkranzgefaesse im Anschluss an die
               Leistungen nach Nummer 5324 oder 5325,
               zweite bis fuenfte Serie, je Serie                        400              45,60
5327           Zusaetzliche Linksventrikulographie bei
               selektiver Koronarangiographie                          1000             114,--
               Die Leistungen nach den Nummern 5324 bis
               5327 sind neben den Leistungen nach den
               Nummern 5300 bis 5302 und 5315 bis 5318
               nicht berechnungsfaehig.


                                            - 131 -
       
                                                                               

5328          Zuschlag zu den Leistungen nach den
              Nummern 5300 bis 5327 bei Anwendung der
              simultanen Zwei-Ebenen-Technik                           1200             136,80
              Der Zuschlag nach Nummer 5328 ist je
              Sitzung nur einmal und nur mit dem
              einfachen Gebuehrensatz berechnungsfaehig.
5329          Venographie im Bereich des Brust- und
              Bauchraums                                               1600             182,40
5330          Venographie einer Extremitaet                              750              85,50
5331          Ergaenzende Projektion(en) (insbesondere
              des zentralen Abflussgebiets) im Anschluss
              an die Leistung nach Nummer 5330,
              insgesamt                                                 200              22,80
5335          Zuschlag zu den Leistungen nach
              den Nummern 5300 bis 5331 bei
              computergestuetzter Analyse und Abbildung                  800              91,20
              Der Zuschlag nach Nummer 5335 kann
              je Untersuchungstag unabhaengig von
              der Anzahl der Einzeluntersuchungen
              nur einmal und nur mit dem einfachen
              Gebuehrensatz berechnet werden.
5338          Lymphographie, je Extremitaet                             1000             114,--
5339          Ergaenzende Projektion(en) im Anschluss
              an die Leistung nach Nummer 5338 -
              einschliesslich Durchleuchtung(en) -,
              insgesamt                                                 250              28,50
6. Interventionelle Massnahmen

Allgemeine Bestimmung
Die Leistungen nach den Nummern 5345 bis 5356 koennen je Sitzung nur einmal berechnet
werden.
5345          Perkutane transluminale Dilatation und
              Rekanalisation von Arterien mit Ausnahme
              der Koronararterien - einschliesslich
              Kontrastmitteleinbringungen und
              Durchleuchtung(en) im zeitlichen
              Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff -           2800             319,20
              Neben der Leistung nach Nummer 5345 sind
              die Leistungen nach den Nummern 350 bis
              361 sowie 5295 nicht berechnungsfaehig.
              Wurde innerhalb eines Zeitraums von
              vierzehn Tagen vor Erbringung der
              Leistung nach Nummer 5345 bereits eine
              Leistung nach den Nummern 5300 bis 5313
              berechnet, darf neben der Leistung nach
              Nummer 5345 fuer dieselbe Sitzung eine
              Leistung nach den Nummern 5300 bis 5313
              nicht erneut berechnet werden.
              Im Falle der Nebeneinanderberechnung der
              Leistung nach Nummer 5345 neben einer
              Leistung nach den Nummern 5300 bis 5313
              ist in der Rechnung zu bestaetigen, dass
              in den vorhergehenden vierzehn Tagen eine
              Leistung nach den Nummern 5300 bis 5313
              nicht berechnet wurde.
5346          Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5345
              bei Dilatation und Rekanalisation von
              mehr als zwei Arterien, insgesamt                   600              68,40
              Neben der Leistung nach Nummer 5346 sind
              die Leistungen nach den Nummern 350 bis
              361 sowie 5295 nicht berechnungsfaehig.


                                            - 132 -
       
                                                                               

5348           Perkutane transluminale
               Dilatation und Rekanalisation von
               Koronararterien -einschliesslich
               Kontrastmitteleinbringungen und
               Durchleuchtung(en) im zeitlichen
               Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff -                3800             433,20
               Neben der Leistung nach Nummer 5348 sind
               die Leistungen nach den Nummern 350 bis
               361 sowie 5295 nicht berechnungsfaehig.
               Wurde innerhalb eines Zeitraums von
               vierzehn Tagen vor Erbringung der
               Leistung nach Nummer 5348 bereits eine
               Leistung nach den Nummern 5315 bis 5327
               berechnet, darf neben der Leistung nach
               Nummer 5348 fuer dieselbe Sitzung eine
               Leistung nach den Nummern 5315 bis 5327
               nicht erneut berechnet werden. Im Falle
               der Nebeneinanderberechnung der Leistung
               nach Nummer 5348 neben einer Leistung
               nach den Nummern 5315 bis 5327 ist
               in der Rechnung zu bestaetigen, dass in
               den vorhergehenden vierzehn Tagen eine
               Leistung nach den Nummern 5315 bis 5327
               nicht berechnet wurde.
5349           Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5348
               bei Dilatation und Rekanalisation von
               mehr als einer Koronararterie, insgesamt                1000             114,--
               Neben der Leistung nach Nummer 5349 sind
               die Leistungen nach den Nummern 350 bis
               361 sowie 5295 nicht berechnungsfaehig.
5351           Lysebehandlung, als Einzelbehandlung
               oder ergaenzend zu den Leistungen nach
               Nummer 2826, 5345 oder 5348 - bei einer
               Lysedauer von mehr als einer Stunde -                    500              57,--
5352           Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5351
               bei Lysebehandlung der hirnversorgenden
               Arterien                                                1000             114,--
5353           Perkutane transluminale Dilatation und
               Rekanalisation von Venen - einschliesslich
               Kontrastmitteleinbringungen und
               Durchleuchtung(en) im zeitlichen
               Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff -                2000             228,--
               Neben der Leistung nach Nummer 5353 sind
               die Leistungen nach den Nummern 344 bis
               347, 5295 sowie 5329 bis 5331 nicht
               berechnungsfaehig.
5354           Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5353
               bei Dilatation und Rekanalisation von
               mehr als zwei Venen, insgesamt                           200              22,80
               Neben der Leistung nach Nummer 5354 sind
               die Leistungen nach den Nummern 344 bis
               347, 5295 sowie 5329 bis 5331 nicht
               berechnungsfaehig.
5355           Einbringung von Gefaessstuetzen
               oder Anwendung alternativer
               Angioplastiemethoden (Atherektomie,
               Laser), zusaetzlich zur
               perkutanen transluminalen
               Dilatation - einschliesslich
               Kontrastmitteleinbringungen und
               Durchleuchtung(en) im zeitlichen
               Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff -                2000             228,--

                                            - 133 -
       
                                                                               

               Neben der Leistung nach Nummer 5355 sind
               die Leistungen nach den Nummern 344 bis
               361, 5295 sowie 5300 bis 5327 nicht
               berechnungsfaehig.
5356           Einbringung von Gefaessstuetzen
               oder Anwendung alternativer
               Angioplastiemethoden (Atherektomie,
               Laser), zusaetzlich zur perkutanen
               transluminalen Dilatation einer
               Koronararterie - einschliesslich
               Kontrastmitteleinbringungen und
               Durchleuchtung(en) im zeitlichen
               Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff -                2500             285,--
               Neben der Leistung nach Nummer 5356 sind
               die Leistungen nach den Nummern 350 bis
               361, 5295, 5315 bis 5327, 5345, 5353
               sowie 5355 nicht berechnungsfaehig.
               Neben der Leistung nach Nummer 5356
               ist die Leistung nach Nummer 5355 fuer
               Eingriffe an Koronararterien nicht
               berechnungsfaehig.
5357           Embolisation einer oder mehrerer
               Arterie(n) mit Ausnahme der
               Arterien im Kopf-Halsbereich
               oder Spinalkanal - einschliesslich
               Kontrastmitteleinbringung(en) und
               angiographischer Kontrollen im zeitlichen
               Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff -,
               je Gefaessgebiet                                          3500             399,--
               Neben der Leistung nach Nummer 5357 sind
               die Leistungen nach den Nummern 350 bis
               361, 5295 sowie 5300 bis 5312 nicht
               berechnungsfaehig.
5358           Embolisation einer oder mehrerer
               Arterie(n) im Kopf-Halsbereich
               oder Spinalkanal - einschliesslich
               Kontrastmitteleinbringung(en) und
               angiographischer Kontrollen im zeitlichen
               Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff -,
               je Gefaessgebiet                                          4500             513,--
               Neben der Leistung nach Nummer 5358 sind
               die Leistungen nach den Nummern 350,
               351, 5295 sowie 5300 bis 5305 nicht
               berechnungsfaehig.
5359           Embolisation der Vena
               spermatica - einschliesslich
               Kontrastmitteleinbringung(en) und
               angiographischer Kontrollen im zeitlichen
               Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff -                2500             285,--
               Neben der Leistung nach Nummer 5359 sind
               die Leistungen nach den Nummern 344 bis
               347, 5295 sowie 5329 bis 5331 nicht
               berechnungsfaehig.
5360           Embolisation von Venen - einschliesslich
               Kontrastmitteleinbringung(en) und
               angiographischer Kontrollen im zeitlichen
               Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff -                2000             228,--
               Neben der Leistung nach Nummer 5360 sind
               die Leistungen nach den Nummern 344 bis
               347, 5295 sowie 5329 bis 5331 nicht
               berechnungsfaehig.


                                            - 134 -
       
                                                                               

5361          Transhepatische Drainage
              und/oder Dilatation von
              Gallengaengen - einschliesslich
              Kontrastmitteleinbringung(en) und
              cholangiographischer Kontrollen im
              zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten
              Eingriff -                                               2600             296,40
              Neben der Leistung nach Nummer 5361 sind
              die Leistungen nach den Nummern 370, 5170
              sowie 5295 nicht berechnungsfaehig.
7. Computertomographie

Allgemeine Bestimmungen
Die Leistungen nach den Nummern 5369 bis 5375 sind je Sitzung jeweils nur einmal
berechnungsfaehig.
Die Nebeneinanderberechnung von Leistungen nach den Nummern 5370 bis 5374 ist in der
Rechnung gesondert zu begruenden. Bei Nebeneinanderberechnung von Leistungen nach den
Nummern 5370 bis 5374 ist der Hoechstwert nach Nummer 5369 zu beachten.
5369          Hoechstwert fuer Leistungen nach den
              Nummern 5370 bis 5374                              3000             342,--
              Die im einzelnen erbrachten Leistungen
              sind in der Rechnung anzugeben.
5370          Computergesteuerte Tomographie
              im Kopfbereich -gegebenenfalls
              einschliesslich des kranio-zervikalen
              Uebergangs -                                        2000             228,--
5371          Computergesteuerte Tomographie im Hals-
              und/oder Thoraxbereich                             2300             262,20
5372          Computergesteuerte Tomographie im
              Abdominalbereich                                   2600             296,40
5373          Computergesteuerte Tomographie des
              Skeletts (Wirbelsaeule, Extremitaeten oder
              Gelenke bzw. Gelenkpaare)                          1900             216,60
5374          Computergesteuerte Tomographie der
              Zwischenwirbelraeume im Bereich der Hals-
              , Brust-und/oder Lendenwirbelsaeule
              - gegebenenfalls einschliesslich der
              Uebergangsregionen -                                1900             216,60
5375          Computergesteuerte Tomographie der Aorta
              in ihrer gesamten Laenge                            2000             228,--
              Die Leistung nach Nummer 5375 ist neben
              den Leistungen nach den Nummern 5371 und
              5372 nicht berechnungsfaehig.
5376          Ergaenzende computergesteuerte
              Tomographie(n) mit mindestens einer
              zusaetzlichen Serie (z.B. bei Einsatz
              von Xenon, bei Einsatz der High-
              Resolution-Technik, bei zusaetzlichen
              Kontrastmittelgaben) - zusaetzlich zu den
              Leistungen nach den Nummern 5370 bis 5375
              -                                                   500              57,--
5377          Zuschlag fuer computergesteuerte Analyse -
              einschliesslich speziell nachfolgender 3D-
              Rekonstruktion -                                    800              91,20
              Der Zuschlag nach Nummer 5377 ist
              nur mit dem einfachen Gebuehrensatz
              berechnungsfaehig.
5378          Computergesteuerte Tomographie
              zur Bestrahlungsplanung oder zu
              interventionellen Massnahmen                        1000             114,--
              Neben oder anstelle der
              computergesteuerten Tomographie

                                            - 135 -
      
                                                                              

              zur Bestrahlungsplanung oder zu
              interventionellen Massnahmen sind die
              Leistungen nach den Nummern 5370 bis 5376
              nicht berechnungsfaehig.
5380          Bestimmung des Mineralgehalts
              (Osteodensitometrie) von repraesentativen
              (auch mehreren) Skeletteilen mit
              quantitativer Computertomographie oder
              quantitativer digitaler Roentgentechnik                   300              34,20
II. Nuklearmedizin

Allgemeine Bestimmungen
1. Szintigraphische Basisleistung ist grundsaetzlich die planare Szintigraphie mit
   der Gammakamera, gegebenenfalls in mehreren Sichten/Projektionen. Bei der Auswahl
   des anzuwendenden Radiopharmazeutikums sind wissenschaftliche Erkenntnisse und
   strahlenhygienische Gesichtspunkte zu beruecksichtigen. Wiederholungsuntersuchungen,
   die nicht ausdruecklich aufgefuehrt sind, sind nur mit besonderer Begruendung und wie
   die jeweilige Basisleistung berechnungsfaehig.
2. Ergaenzungsleistungen nach den Nummern 5480 bis 5485 sind je Basisleistung
   oder zulaessiger Wiederholungsuntersuchung nur einmal berechnungsfaehig.
   Neben Basisleistungen, die quantitative Bestimmungen enthalten, duerfen
   Ergaenzungsleistungen fuer Quantifizierungen nicht zusaetzlich berechnet werden. Die
   Leistungen nach den Nummern 5473 und 5481 duerfen nicht nebeneinander berechnet
   werden. Die Leistungen nach den Nummern 5473, 5480, 5481 und 5483 sind nur mit
   Angabe der Indikation berechnungsfaehig.
3. Die Befunddokumentation, die Aufbewahrung der Datentraeger sowie die
   Befundmitteilung oder der einfache Befundbericht mit Angaben zu Befund(en) und zur
   Diagnose sind Bestandteil der Leistungen und nicht gesondert berechnungsfaehig.
4. Die Materialkosten fuer das Radiopharmazeutikum (Nuklid, Markierungs- oder
   Testbestecke) sind gesondert berechnungsfaehig. Kosten fuer Beschaffung,
   Aufbereitung, Lagerung und Entsorgung der zur Untersuchung notwendigen Substanzen,
   die mit ihrer Anwendung verbraucht sind, sind nicht gesondert berechnungsfaehig.
5. Die Einbringung von zur Diagnostik erforderlichen Stoffen in den Koerper - mit
   Ausnahme der Einbringung durch Herzkatheter, Arterienkatheter, Subokzipitalpunktion
   oder Lumbalpunktion - sowie die gegebenenfalls erforderlichen Entnahmen von Blut
   oder Urin sind mit den Gebuehren abgegolten, soweit zu den einzelnen Leistungen
   dieses Abschnitts nichts anderes bestimmt ist.
6. Die Einbringung von zur Therapie erforderlichen radioaktiven Stoffen in den Koerper
   - mit Ausnahme der intraartikulaeren, intralymphatischen, endoskopischen oder
   operativen Einbringungen des Strahlungstraegers oder von Radionukliden - ist mit den
   Gebuehren abgegolten, soweit zu den einzelnen Leistungen dieses Abschnitts nichts
   anderes bestimmt ist.
7. Rechnungsbestimmungen
   a) Der Arzt darf nur die fuer den Patienten verbrauchte Menge an radioaktiven
      Stoffen berechnen.
   b) Bei der Berechnung von Leistungen nach Abschnitt O II sind die Untersuchungs-
      und Behandlungsdaten der jeweils eingebrachten Stoffe sowie die Art der
      ausgefuehrten Massnahmen in der Rechnung anzugeben, sofern nicht durch die
      Leistungsbeschreibung eine eindeutige Definition gegeben ist.


1. Diagnostische Leistungen (In-vivo-Untersuchungen)
a. Schilddruese
5400           Szintigraphische Untersuchung
               (Schilddruese) -gegebenenfalls
               einschliesslich Darstellung dystoper
               Anteile -                                               350              39,90
5401           Szintigraphische Untersuchung
               (Schilddruese) - einschliesslich                         1300             148,20
                                           - 136 -
       
                                                                               

               quantitativer Untersuchung -, mit
               Bestimmung der globalen, gegebenenfalls
               auch der regionalen Radionuklidaufnahme
               in der Schilddruese mit Gammakamera
               und Messwertverarbeitungssystem
               als Jodidclearance-Aequivalent -
               einschliesslich individueller Kalibrierung
               und Qualitaetskontrollen (z.B. Bestimmung
               der injizierten Aktivitaet) -
5402           Radiojodkurztest bis zu 24 Stunden
               (Schilddruese) - gegebenenfalls
               einschliesslich Blutaktivitaetsbestimmungen
               und/oder szintigraphischer
               Untersuchung(en) -                                      1000             114,--
               Die Leistungen nach den Nummern 5400
               bis 5402 sind nicht nebeneinander
               berechnungsfaehig.
5403           Radiojodtest (Schilddruese) vor
               Radiojodtherapie mit (hoch)131J mit
               mindestens drei zeitlichen Messpunkten,
               davon zwei spaeter als 24 Stunden
               nach Verabreichung - gegebenenfalls
               einschliesslich Blutaktivitaetsbestimmungen
               -                                                       1200             136,80
               Die Leistungen nach den Nummern 5402
               und 5403 sind nicht nebeneinander
               berechnungsfaehig.
b. Gehirn
5410           Szintigraphische Untersuchung des Gehirns               1200             136,80
5411           Szintigraphische Untersuchung des
               Liquorraums                                              900             102,60
               Fuer die Leistung nach Nummer 5411
               sind zwei Wiederholungsuntersuchungen
               zugelassen, davon eine spaeter als
               24 Stunden nach Einbringung(en) des
               radioaktiven Stoffes.
c. Lunge
5415           Szintigraphische Untersuchung der
               Lungenperfusion - mindestens vier
               Sichten/Projektionen -, insgesamt                       1300             148,20
5416           Szintigraphische Untersuchung der
               Lungenbelueftung mit Inhalation
               radioaktiver Gase, Aerosole oder Staeube                 1300             148,20
d. Herz
5420           Radionuklidventrikulographie mit
               quantitativer Bestimmung von mindestens
               Auswurffraktion und regionaler
               Wandbewegung in Ruhe - gegebenenfalls
               einschliesslich EKG im zeitlichen
               Zusammenhang mit der Untersuchung -                     1200             136,80
5421           Radionuklidventrikulographie
               als kombinierte quantitative
               Mehrfachbestimmung von mindestens
               Auswurffraktion und regionaler
               Wandbewegung in Ruhe und unter
               koerperlicher oder pharmakologischer
               Stimulation – gegebenenfalls
               einschliesslich EKG im zeitlichen
               Zusammenhang mit der Untersuchung -                     3800             433,20
               Neben der Leistung nach Nummer 5421
               ist bei zusaetzlicher Erste-Passage-


                                            - 137 -
      
                                                                              

              Untersuchung die Leistung nach Nummer
              5473 berechnungsfaehig.
5422          Szintigraphische Untersuchung des
              Myokards mit myokardaffinen Tracern in
              Ruhe - gegebenenfalls einschliesslich
              EKG im zeitlichen Zusammenhang mit der
              Untersuchung -                                          1000             114,--
              Die Leistungen nach den Nummern 5422
              und 5423 sind nicht nebeneinander
              berechnungsfaehig.
5423          Szintigraphische Untersuchung des
              Myokards mit myokardaffinen Tracern
              unter koerperlicher oder pharmakologischer
              Stimulation - gegebenenfalls
              einschliesslich EKG im zeitlichen
              Zusammenhang mit der Untersuchung -                     2000             228,--
5424          Szintigraphische Untersuchung des
              Myokards mit myokardaffinen Tracern
              in Ruhe und unter koerperlicher oder
              pharmakologischer Stimulation -
              gegebenenfalls einschliesslich EKG
              im zeitlichen Zusammenhang mit der
              Untersuchung -                                          2800             319,20
              Neben der Leistung nach Nummer 5424 sind
              die Leistungen nach den Nummern 5422 und/
              oder 5423 nicht berechnungsfaehig.
e. Knochen- und Knochenmarkszintigraphie
5425          Ganzkoerperskelettszintigraphie, Schaedel
              und Koerperstamm in zwei Sichten/
              Projektionen -einschliesslich der
              proximalen Extremitaeten, gegebenenfalls
              einschliesslich der distalen Extremitaeten
              -                                                       2250             256,50
5426          Teilkoerperskelettszintigraphie -
              gegebenenfalls einschliesslich der
              kontralateralen Seite -                                 1260             143,64
5427          Zusaetzliche szintigraphische Abbildung
              des regionalen Blutpools (Zwei-
              Phasenszintigraphie) - mindestens zwei
              Aufnahmen -                                              400              45,60
5428          Ganzkoerperknochenmarkszintigraphie,
              Schaedel und Koerperstamm in zwei Sichten/
              Projektionen -einschliesslich der
              proximalen Extremitaeten, gegebenenfalls
              einschliesslich der distalen Extremitaeten
              -                                                       2250             256,50
f. Tumorszintigraphie
Tumorszintigraphie mit radioaktiv markierten
unspezifischen Tumormarkern (z.B. Radiogallium oder -
thallium), metabolischen Substanzen (auch (hoch)131J),
Rezeptorsubstanzen oder monoklonalen Antikoerpern
5430          eine Region                                             1200             136,80
5431          Ganzkoerper (Stamm und/oder Extremitaeten)                2250             256,50
              Fuer die Untersuchung mehrerer Regionen
              ist die Leistung nach Nummer 5430 nicht
              mehrfach berechnungsfaehig.
              Fuer die Leistung nach Nummer 5430
              sind zwei Wiederholungsuntersuchungen
              zugelassen, davon eine spaeter als
              24 Stunden nach Einbringung der
              Testsubstanz(en).


                                           - 138 -
      
                                                                              

              Die Leistungen nach den Nummern 5430
              und 5431 sind nicht nebeneinander
              berechnungsfaehig.
g. Nieren
5440          Nierenfunktionsszintigraphie mit
              Bestimmung der quantitativen Ganzkoerper-
              Clearance und der Einzelnieren-
              Clearance - gegebenenfalls einschliesslich
              Blutaktivitaetsbestimmungen und Vergleich
              mit Standards -                                         2800             319,20
5441          Perfusionsszintigraphie der Nieren -
              einschliesslich semiquantitativer oder
              quantitativer Auswertung -                              1600             182,40
5442          Statische Nierenszintigraphie                            600              68,40
              Die Leistungen nach den Nummern 5440 bis
              5442 sind je Sitzung nur einmal und nicht
              nebeneinander berechnungsfaehig.
5443          Zusatzuntersuchung zu den Leistungen
              nach Nummer 5440 oder 5441 - mit Angabe
              der Indikation (z.B. zusaetzliches
              Radionephrogramm als Einzel-
              oder Wiederholungsuntersuchung,
              Tiefenkorrektur durch Verwendung des
              geometrischen Mittels, Refluxpruefung,
              forcierte Diurese) -                                     700              79,80
5444          Quantitative Clearanceuntersuchungen
              der Nieren an Sondenmessplaetzen
              - gegebenenfalls einschliesslich
              Registrierung mehrerer Kurven und
              Blutaktivitaetsbestimmungen -                            1000             114,--
              Neben der Leistung nach Nummer 5444
              ist die Leistung nach Nummer 5440 nicht
              berechnungsfaehig.
h. Endokrine Organe
5450          Szintigraphische Untersuchung von
              endokrin aktivem Gewebe - mit Ausnahme
              der Schilddruese -                                       1000             114,--
              Das untersuchte Gewebe ist in der
              Rechnung anzugeben.
              Fuer die Leistung nach Nummer 5450
              sind zwei Wiederholungsuntersuchungen
              zugelassen, davon eine spaeter als 24
              Stunden nach Einbringung der radioaktiven
              Substanz(en).
              Die Leistung nach Nummer 5450 ist neben
              den Leistungen nach den Nummern 5430 und
              5431 nicht berechnungsfaehig.
i. Gastrointestinaltrakt
5455          Szintigraphische Untersuchung im Bereich
              des Gastrointestinaltrakts (z.B.
              Speicheldruesen, Oesophagus-Passage -
              gegebenenfalls einschliesslich gastralem
              Reflux und Magenentleerung -, Gallenwege
              - gegebenenfalls einschliesslich
              Gallenreflux -, Blutungsquellensuche,
              Nachweis eines Meckel'schen Divertikels)                1300             148,20
5456          Szintigraphische Untersuchung von Leber
              und/oder Milz (z.B. mit Kolloiden,
              gallengaengigen Substanzen, Erythrozyten),
              in mehreren Ebenen                                      1300             148,20
j. Haematologie, Angiologie


                                           - 139 -
       
                                                                               

5460          Szintigraphische Untersuchung von grossen
              Gefaessen und/oder deren Stromgebieten
              -gegebenenfalls einschliesslich der
              kontralateralen Seite -                                   900             102,60
              Die Leistung nach Nummer 5460 ist neben
              der Leistung nach Nummer 5473 nicht
              berechnungsfaehig.
5461          Szintigraphische Untersuchung von
              Lymphabflussgebieten an Stamm und/
              oder Kopf und/oder Extremitaeten -
              gegebenenfalls einschliesslich der
              kontralateralen Seite -                                  2200             250,80
5462          Bestimmung von Lebenszeit und
              Kinetik zellulaerer Blutbestandteile -
              einschliesslich Blutaktivitaetsbestimmungen
              -                                                        2200             250,80
5463          Zuschlag zu der Leistung nach Nummer
              5462, bei Bestimmung des Abbauorts                        500              57,--
Szintigraphische Suche nach Entzuendungsherden oder
Thromben mit Radiogallium, markierten Eiweissen, Zellen
oder monoklonalen Antikoerpern
5465          eine Region                                              1260             143,64
5466          Ganzkoerper                                               2250             256,50
              (Stamm und Extremitaeten) Fuer die
              Untersuchung mehrerer Regionen ist die
              Leistung nach Nummer 5465 nicht mehr
              berechnungsfaehig.
              Fuer die Leistungen nach den
              Nummern 5462 bis 5466 sind zwei
              Wiederholungsuntersuchungen zugelassen,
              davon eine spaeter als 24 Stunden nach
              Einbringung der Testsubstanz(en).
k. Resorptions- und Exkretionsteste
5470          Nachweis und/oder quantitative
              Bestimmung von Resorption, Exkretion
              oder Verlust von koerpereigenen Stoffen
              (durch Bilanzierung nach radioaktiver
              Markierung) und/oder von radioaktiv
              markierten Analoga, in Blut, Urin,
              Faeces oder Liquor - einschliesslich
              notwendiger Radioaktivitaetsmessungen ueber
              dem Verteilungsraum -                                     950             108,30
l. Sonstige
5472          Szintigraphische Untersuchungen (z.B.
              von Hoden, Traenenkanaelen, Augen,
              Tuben) oder Funktionsmessungen (z.B.
              Ejektionsfraktion mit Messsonde) ohne
              Gruppenzuordnung – auch nach Einbringung
              eines Radiopharmazeutikums in eine
              Koerperhoehle -                                             950             108,30
5473          Funktionsszintigraphie - einschliesslich
              Sequenzszintigraphie und Erstellung von
              Zeit-Radioaktivitaetskurven aus ROI und
              quantifizierender Berechnung (z.B. von
              Transitzeiten, Impulsratenquotienten,
              Perfusionsindex, Auswurffraktion aus
              Erster-Radionuklid-Passage) -                             900             102,60
              Die Leistung nach Nummer 5473 ist neben
              den Leistungen nach den Nummern 5460 und
              5481 nicht berechnungsfaehig.
5474          Nachweis inkorporierter unbekannter
              Radionuklide                                             1350             153,90

                                            - 140 -
      
                                                                              

m. Mineralgehalt
5475          Quantitative Bestimmung des
              Mineralgehalts im Skelett
              (Osteodensitometrie) in einzelnen oder
              mehreren repraesentativen Extremitaeten-
              oder Stammskelettabschnitten mittels
              Dual-PhotonenAbsorptionstechnik                          300              34,20
n. Ergaenzungsleistungen

Allgemeine Bestimmung
Die Ergaenzungsleistungen nach den Nummern 5480 bis 5485 sind nur mit dem einfachen
Gebuehrensatz berechnungsfaehig.
5480          Quantitative Bestimmung von Impulsen/
              Impulsratendichte (Flaeche, Pixel,
              Voxel) mittels Gammakamera mit
              Messwertverarbeitung - mindestens zwei ROI
              -                                                   750              85,50
5481          Sequenzszintigraphie - mindestens sechs
              Bilder in schneller Folge -                         680              77,52
5483          Subtraktionsszintigraphie
              oder zusaetzliche Organ- oder
              Blutpoolszintigraphie als anatomische
              Ortsmarkierung                                      680              77,52
5484          In-vitro-Markierung von Blutzellen (z.B.
              Erythrozyten, Leukozyten, Thrombozyten),
              - einschliesslich erforderlicher In-vitro-
              Qualitaetskontrollen -                              1300             148,20
5485          Messung mit dem Ganzkoerperzaehler
              -gegebenenfalls einschliesslich
              quantitativer Analysen von Gammaspektren
              -                                                   980             111,72
o. Emissions-Computer-Tomographie
5486          Single-Photonen-Emissions-
              Computertomographie (SPECT) mit
              Darstellung in drei Ebenen                         1200             136,80
5487          Single-Photonen-Emissions-
              Computertomographie (SPECT) mit
              Darstellung in drei Ebenen und regionaler
              Quantifizierung                                    2000             228,--
5488          Positronen-Emissions-Tomographie (PET) -
              gegebenenfalls einschliesslich Darstellung
              in mehreren Ebenen -                               6000             684,--
5489          Positronen-Emissions-Tomographie (PET)
              mit quantifizierender Auswertung -
              gegebenenfalls einschliesslich Darstellung
              in mehreren Ebenen -                               7500             855,--
2. Therapeutische Leistungen (Anwendung offener
Radionuklide)
5600          Radiojodtherapie von
              Schilddruesenerkrankungen                           2480             282,72
5602          Radiophosphortherapie bei Erkrankungen
              der blutbildenden Organe                           1350             153,90
5603          Behandlung von Knochenmetastasen mit
              knochenaffinen Radiopharmazeutika                  1080             123,12
5604          Instillation von Radiopharmazeutika in
              Koerperhoehlen, Gelenke oder Hohlorgane              2700             307,80
5605          Tumorbehandlung mit radioaktiv
              markierten, metabolisch aktiven oder
              rezeptorgerichteten Substanzen oder
              Antikoerpern                                        2250             256,50
5606          Quantitative Bestimmung der
              Therapieradioaktivitaet zur Anwendung                900             102,60

                                           - 141 -
      
                                                                              

              eines individuellen Dosiskonzepts -
              einschliesslich Berechnungen auf Grund von
              Vormessungen -
              Die Leistung nach Nummer 5606 ist nur
              bei Zugrundeliegen einer Leistung nach
              den Nummern 5600, 5603 und/oder 5605
              berechnungsfaehig.
5607          Posttherapeutische Bestimmung von
              Herddosen -einschliesslich Berechnungen
              auf Grund von Messungen der Kinetik der
              Therapieradioaktivitaet -                                1620             184,68
              Die Leistung nach Nummer 5607 ist nur
              bei Zugrundeliegen einer Leistung nach
              den Nummern 5600, 5603 und/oder 5605
              berechnungsfaehig.
III. Magnetresonanztomographie

Allgemeine Bestimmungen
Die Leistungen nach den Nummern 5700 bis 5735 sind je Sitzung jeweils nur einmal
berechnungsfaehig. Die Nebeneinanderberechnung von Leistungen nach den Nummern 5700
bis 5730 ist in der Rechnung besonders zu begruenden. Bei Nebeneinanderberechnung
von Leistungen nach den Nummern 5700 bis 5730 ist der Hoechstwert nach Nummer 5735 zu
beachten.
5700          Magnetresonanztomographie im Bereich des
              Kopfes - gegebenenfalls einschliesslich
              des Halses -, in zwei Projektionen,
              davon mindestens eine Projektion unter
              Einschluss T2-gewichteter Aufnahmen                 4400             501,60
5705          Magnetresonanztomographie im Bereich der
              Wirbelsaeule, in zwei Projektionen                  4200             478,80
5715          Magnetresonanztomographie im Bereich des
              Thorax - gegebenenfalls einschliesslich
              des Halses -, der Thoraxorgane und/oder
              der Aorta in ihrer gesamten Laenge                  4300             490,20
5720          Magnetresonanztomographie im Bereich des
              Abdomens und/oder des Beckens                      4400             501,60
5721          Magnetresonanztomographie der Mamma(e)             4000             456,--
5729          Magnetresonanztomographie eines oder
              mehrerer Gelenke oder Abschnitte von
              Extremitaeten                                       2400             273,60
5730          Magnetresonanztomographie einer oder
              mehrerer Extremitaet(en) mit Darstellung
              von mindestens zwei grossen Gelenken einer
              Extremitaet                                         4000             456,--
              Neben der Leistung nach Nummer 5730
              ist die Leistung nach Nummer 5729 nicht
              berechnungsfaehig.
5731          Ergaenzende Serie(n) zu den Leistungen
              nach den Nummern 5700 bis 5730 (z.B. nach
              Kontrastmitteleinbringung, Darstellung
              von Arterien als MR-Angiographie)                  1000             114,--
5732          Zuschlag zu den Leistungen nach
              den Nummern 5700 bis 5730 fuer
              Positionswechsel und/oder Spulenwechsel            1000             114,--
              Der Zuschlag nach Nummer 5732 ist
              nur mit dem einfachen Gebuehrensatz
              berechnungsfaehig.
5733          Zuschlag fuer computergesteuerte Analyse
              (z.B. Kinetik, 3D-Rekonstruktion)                   800              91,20
              Der Zuschlag nach Nummer 5733 ist
              nur mit dem einfachen Gebuehrensatz
              berechnungsfaehig.

                                           - 142 -
       
                                                                               

5735          Hoechstwert fuer Leistungen nach den
              Nummern 5700 bis 5730                                    6000             684,--
              Die im einzelnen erbrachten Leistungen
              sind in der Rechnung anzugeben.
IV. Strahlentherapie

Allgemeine Bestimmungen
1. Eine Bestrahlungsserie umfasst grundsaetzlich saemtliche Bestrahlungsfraktionen bei
   der Behandlung desselben Krankheitsfalls, auch wenn mehrere Zielvolumina bestrahlt
   werden.
2. Eine Bestrahlungsfraktion umfasst alle fuer die Bestrahlung eines Zielvolumens
   erforderlichen Einstellungen, Bestrahlungsfelder und Strahleneintrittsfelder. Die
   Festlegung der Ausdehnung bzw. der Anzahl der Zielvolumina und Einstellungen muss
   indikationsgerecht erfolgen.
3. Eine mehrfache Berechnung der Leistungen nach den Nummern 5800, 5810, 5831 bis
   5833, 5840 und 5841 bei der Behandlung desselben Krankheitsfalls ist nur zulaessig,
   wenn wesentliche Aenderungen der Behandlung durch Umstellung der Technik (z.B.
   Umstellung von Stehfeld auf Pendeltechnik, Aenderung der Energie und Strahlenart)
   oder wegen fortschreitender Metastasierung, wegen eines Tumorrezidivs oder wegen
   zusaetzlicher Komplikationen notwendig werden. Die Aenderungen sind in der Rechnung
   zu begruenden.
4. Bei Berechnung einer Leistung fuer Bestrahlungsplanung sind in der Rechnung
   anzugeben: die Diagnose, das/die Zielvolumina, die vorgesehene Bestrahlungsart und
   -dosis sowie die geplante Anzahl von Bestrahlungsfraktionen.
1. Strahlenbehandlung dermatologischer Erkrankungen
5800          Erstellung eines Bestrahlungsplans fuer
              die Strahlenbehandlung nach den Nummern
              5802 bis 5806, je Bestrahlungsserie                       250              28,50
              Der Bestrahlungsplan nach Nummer
              5800 umfasst Angaben zur Indikation
              und die Beschreibung des zu
              bestrahlenden Volumens, der vorgesehenen
              Dosis, der Fraktionierung und
              der Strahlenschutzmassnahmen und
              gegebenenfalls die Fotodokumentation.
Orthovoltstrahlenbehandlung (10 bis 100 kV
Roentgenstrahlen)
5802          Bestrahlung von bis zu zwei
              Bestrahlungsfeldern bzw. Zielvolumina, je
              Fraktion                                                  200              22,80
5803          Zuschlag zu der Leistung nach Nummer
              5802 bei Bestrahlung von mehr als zwei
              Bestrahlungsfeldern bzw. Zielvolumina, je
              Fraktion                                                  100              11,40
              Der Zuschlag nach Nummer 5803 ist
              nur mit dem einfachen Gebuehrensatz
              berechnungsfaehig.
              Die Leistungen nach den Nummern 5802
              und 5803 sind fuer die Bestrahlung
              flaechenhafter Dermatosen jeweils nur
              einmal berechnungsfaehig.
5805          Strahlenbehandlung mit schnellen
              Elektronen, je Fraktion                                  1000             114,--
5806          Strahlenbehandlung der gesamten Haut mit
              schnellen Elektronen, je Fraktion                        2000             228,--
2. Orthovolt- oder Hochvoltstrahlenbehandlung
5810          Erstellung eines Bestrahlungsplans fuer
              die Strahlenbehandlung nach den Nummern
              5812 und 5813, je Bestrahlungsserie                       200              22,80


                                            - 143 -
      
                                                                              

              Der Bestrahlungsplan nach Nummer
              5810 umfasst Angaben zur Indikation
              und die Beschreibung des zu
              bestrahlenden Volumens, der vorgesehenen
              Dosis, der Fraktionierung und
              der Strahlenschutzmassnahmen und
              gegebenenfalls die Fotodokumentation.
5812          Orthovolt- (100 bis 400
              kV Roentgenstrahlen) oder
              Hochvoltstrahlenbehandlung bei gutartiger
              Erkrankung, je Fraktion                                  190              21.66
              Bei Bestrahlung mit einem
              Telecaesiumgeraet wegen einer boesartigen
              Erkrankung ist die Leistung nach
              Nummer 5812 je Fraktion zweimal
              berechnungsfaehig.
5813          Hochvoltstrahlenbehandlung von gutartigen
              Hypophysentumoren oder der endokrinen
              Orbitopathie, je Fraktion                                900             102,60
3. Hochvoltstrahlenbehandlung boesartiger Erkrankungen
(mindestens 1 MeV)

Allgemeine Bestimmungen
Die Leistungen nach den Nummer 5834 bis 5837 sind grundsaetzlich nur bei einer
Mindestdosis von 1,5 Gy im Zielvolumen berechnungsfaehig. Muss diese im Einzelfall
unterschritten werden, ist fuer die Berechnung dieser Leistungen eine besondere
Begruendung erforderlich.
Bei Bestrahlungen von Systemerkrankungen oder metastasierten Tumoren gilt als ein
Zielvolumen derjenige Bereich, der in einem Grossfeld (z.B. Mantelfeld, umgekehrtes Y-
Feld) bestrahlt werden kann.
Die Kosten fuer die Anwendung individuell geformter Ausblendungen (mit Ausnahme
der Kosten fuer wiederverwendbares Material) und/oder Kompensatoren oder fuer die
Anwendung individuell gefertigter Lagerungs- und/oder Fixationshilfen sind gesondert
berechnungsfaehig.
5831         Erstellung eines Bestrahlungsplans fuer
             die Strahlenbehandlung nach den Nummern
             5834 bis 5837, je Bestrahlungsserie                  1500            171,--
             Der Bestrahlungsplan nach Nummer 5831
             umfasst Angaben zur Indikation und die
             Beschreibung des Zielvolumens, der
             Dosisplanung, der Berechnung der Dosis
             im Zielvolumen, der Ersteinstellung
             einschliesslich Dokumentation
             (Feldkontrollaufnahme).
5832         Zuschlag zu der Leistung nach
             Nummer 5831 bei Anwendung eines
             Simulators und Anfertigung einer
             Koerperquerschnittszeichnung oder
             Benutzung eines Koerperquerschnitts
             anhand vorliegender Untersuchungen
             (z.B. Computertomogramm), je
             Bestrahlungsserie                                     500             57,--
             Der Zuschlag nach Nummer 5832 ist
             nur mit dem einfachen Gebuehrensatz
             berechnungsfaehig.
5833         Zuschlag zu der Leistung nach Nummer
             5831 bei individueller Berechnung
             der Dosisverteilung und Hilfe eines
             Prozessrechners, je Bestrahlungsserie                 2000            228,--
             Der Zuschlag nach Nummer 5833 ist
             nur mit dem einfachen Gebuehrensatz
             berechnungsfaehig.

                                           - 144 -
       
                                                                               

5834         Bestrahlung mittels Telekobaltgeraet mit
             bis zu zwei Strahleneintrittsfeldern
             - gegebenenfalls unter Anwendung von
             vorgefertigten, wiederverwendbaren
             Ausblendungen -, je Fraktion                                720             82,08
5835         Zuschlag zu der Leistung nach
             Nummer 5834 bei Bestrahlung mit
             Grossfeld oder von mehr als zwei
             Strahleneintrittsfeldern, je Fraktion                       120             13,68
5836         Bestrahlung mittels Beschleuniger mit
             bis zu zwei Strahleneintrittsfeldern
             - gegebenenfalls unter Anwendung von
             vorgefertigten, wiederverwendbaren
             Ausblendungen -, je Fraktion                               1000            114,--
5837         Zuschlag zu der Leistung nach
             Nummer 5836 bei Bestrahlung mit
             Grossfeld oder von mehr als zwei
             Strahleneintrittsfeldern, je Fraktion                       120             13,68
4. Brachytherapie mit umschlossenen Radionukliden

Allgemeine Bestimmungen
Der Arzt darf nur die fuer den Patienten verbrauchte Menge an radioaktiven Stoffen
berechnen.
Bei der Berechnung von Leistungen nach Abschnitt O IV 4 sind die Behandlungsdaten der
jeweils eingebrachten Stoffe sowie die Art der ausgefuehrten Massnahmen in der Rechnung
anzugeben, sofern nicht durch die Leistungsbeschreibung eine eindeutige Definition
gegeben ist.
5840          Erstellung eines Bestrahlungsplans fuer
              die Brachytherapie nach den Nummern 5844
              und/oder 5846, je Bestrahlungsserie                1500             171,--
              Der Bestrahlungsplan nach Nummer 5840
              umfasst Angaben zur Indikation, die
              Berechnung der Dosis im Zielvolumen,
              die Lokalisation und Einstellung der
              Applikatoren und die Dokumentation
              (Feldkontrollaufnahmen).
5841          Zuschlag zu der Leistung nach Nummer
              5840 bei individueller Berechnung
              der Dosisverteilung mit Hilfe eines
              Prozessrechners, je Bestrahlungsserie               2000             228,--
              Der Zuschlag nach Nummer 5841 ist
              nur mit dem einfachen Gebuehrensatz
              berechnungsfaehig.
5842          Brachytherapie an der Koerperoberflaeche
              -einschliesslich Bestrahlungsplanung,
              gegebenenfalls einschliesslich
              Fotodokumentation -, je Fraktion                    300              34,20
5844          Intrakavitaere Brachytherapie, je Fraktion          1000             114,--
5846          Interstitielle Brachytherapie, je
              Fraktion                                           2100             239,40
5. Besonders aufwendige Bestrahlungstechniken
5851          Ganzkoerperstrahlenbehandlung
              vor Knochenmarktransplantation -
              einschliesslich Bestrahlungsplanung -               6900             786,60
              Die Leistung nach Nummer 5851 ist
              unabhaengig von der Anzahl der Fraktionen
              insgesamt nur einmal berechnungsfaehig.
5852          Oberflaechen-Hyperthermie, je Fraktion              1000             114,--
5853          Halbtiefen-Hyperthermie, je Fraktion               2000             228,--
5854          Tiefen-Hyperthermie, je Fraktion                   2490             283,86
              Die Leistungen nach den Nummern 5852 bis
              5854 sind nur in Verbindung mit einer

                                            - 145 -
      
                                                                              

              Strahlenbehandlung oder einer regionaeren
              intravenoesen oder intraarteriellen
              Chemotherapie und nur mit dem einfachen
              Gebuehrensatz berechnungsfaehig.
5855          Intraoperative Strahlenbehandlung mit
              Elektronen                                              6900             786,60
P. Sektionsleistungen
6000          Vollstaendige innere Leichenschau -
              einschliesslich Leichenschaubericht und
              pathologisch-anatomischer Diagnose -                    1710             194,94
6001          Vollstaendige innere Leichenschau, die
              zusaetzliche besonders zeitaufwendige
              oder umfangreiche aerztliche Verrichtungen
              erforderlich macht (z.B. ausgedehnte
              Untersuchung des Knochensystems oder des
              peripheren Gefaesssystems mit Praeparierung
              und/oder Untersuchung von Organen bei
              fortschreitender Zersetzung mit bereits
              wesentlichen Faeulniserscheinungen) -
              einschliesslich Leichenschaubericht und
              pathologisch-anatomischer Diagnose -                    2300             262,20
6002          Vollstaendige innere Leichenschau einer
              exhumierten Leiche am Ort der Exhumierung
              - einschliesslich Leichenschaubericht und
              pathologisch-anatomischer Diagnose -                    3200             364,80
6003          Innere Leichenschau, die sich auf Teile
              einer Leiche und/oder auf einzelne
              Koerperhoehlen beschraenkt - einschliesslich
              Leichenschaubericht und pathologisch-
              anatomischer Diagnose -                                  739              84,25
6010          Makroskopische neuropathologische
              Untersuchung des Zentralnervensystems
              (Gehirn, Rueckenmark) einer Leiche -
              einschliesslich Organschaubericht und
              pathologisch-anatomischer Diagnose -                     400              45,60
6015          Mikroskopische Untersuchung von Organen
              (Haut, Muskel, Leber, Niere, Herz,
              Milz, Lunge) nach innerer Leichenschau -
              einschliesslich Beurteilung des Befundes
              -, je untersuchtes Organ                                 242              27,59
6016          Mikroskopische Untersuchung eines
              Knochens nach innerer Leichenschau -
              einschliesslich Beurteilung des Befundes
              -, je Knochen                                            300              34,20
6017          Mikroskopische Untersuchung von vier oder
              mehr Knochen nach innerer Leichenschau -
              einschliesslich Beurteilung des Befundes -               1045             119,13
6018          Mikroskopische Untersuchung von Nerven
              oder Rueckenmark oder Gehirn nach innerer
              Leichenschau -einschliesslich des Befundes
              -                                                        300              34,20

Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet G Abschnitt
III
(BGBl. II 1990, 889, 1056)
- Massgaben fuer das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -
Abschnitt III
Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden
Massgaben in Kraft:
...

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7. Gebuehrenordnung fuer Aerzte in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Juni 1988
   (BGBl. I S. 818)
   mit folgenden Massgaben:
      a) Die Verguetung fuer Leistungen, die in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten
         Gebiet erbracht werden, betraegt 45 vom Hundert der nach § 5 bemessenen Gebuehr. §
         5 Abs. 1 Satz 4 gilt entsprechend.
      b) Leistungen, die vor dem Wirksamwerden des Beitritts in dem in Artikel 3 des
         Vertrages genannten Gebiet erbracht worden sind, werden nach dem dort bisher
         geltenden Recht verguetet.

...
9.     Die Gebuehrenordnung fuer Aerzte und die Gebuehrenordnung fuer Zahnaerzte finden
       entsprechende Anwendung fuer die Verguetung aerztlicher oder zahnaerztlicher
       Leistungen der in Abschnitt II Nr. 1 § 311 Abs. 2 Satz 1 genannten Einrichtungen,
       soweit nicht durch Bundesgesetz etwas anderes bestimmt ist.
10.    Der Bundesminister fuer Arbeit und Sozialordnung wird ermaechtigt, durch
       Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die fuer das in Artikel 3
       des Vertrages genannte Gebiet vorgeschriebene Hoehe der Verguetungen nach der
       Gebuehrenordnung fuer Aerzte, der Gebuehrenordnung fuer Zahnaerzte sowie nach der
       Hebammenhilfe-Gebuehrenverordnung in regelmaessigen Abstaenden an die wirtschaftliche
       Entwicklung anzupassen. Dabei ist das Verhaeltnis der fuer das in Artikel 3
       des Vertrages genannte Gebiet bestimmten Bezugsgroesse zu der Bezugsgroesse fuer
       das Gebiet, in dem das Grundgesetz schon vor dem Beitritt gegolten hat, zu
       beruecksichtigen.
...




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