Bekanntmachung ueber die Auspraegung von
Bundesmuenzen im Nennwert von 5 Deutschen
Mark (Friedrich-Ebert-Gedenkmuenze)
Muenz5DMBek 1975-01-22

vom  22.01.1975



"Bekanntmachung ueber die Auspraegung von Bundesmuenzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark
(Friedrich-Ebert-Gedenkmuenze) vom 22. Januar 1975 (BGBl. I S. 405)"


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(1) Auf Grund des Gesetzes ueber die Auspraegung von Scheidemuenzen vom 8. Juli 1950
(Bundesgesetzbl. I S. 323) ist aus Anlass der 50. Wiederkehr des Todestages des
ersten Reichspraesidenten der Weimarer Republik (28. Februar 1925) eine Bundesmuenze
(Gedenkmuenze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark gepraegt worden. Die Auspraegung erfolgte
in der Hamburgischen Muenze; die Auflage betraegt 8 Millionen Stueck.

(2) Die Muenzen werden ab 26. Februar 1975 in den Verkehr gebracht. Der Entwurf der
Muenze stammt von Reinhart Heinsdorff, 8901 Ottmaring.

(3) Die Muenze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Feinsilber und 375
Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 29 mm und ein Gewicht von 11,2
Gramm.

(4) Das Gepraege auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schuetzenden glatten
Randstab umgeben.

(5) Die Bildseite weist ein besonders gross und kraeftig modelliertes Portrait Eberts auf
mit der geteilten Umschrift
"1871-1925 FRIEDRICH EBERT".

(6) Die Wertseite zeigt einen Adler mit der zweizeiligen Umschrift
"DEUTSCHE 5 MARK BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND . 1975",
die jeweils nach dem ersten Wort der Zeilen durch die Wertziffer 5 unterbrochen ist.

(7) Das Muenzzeichen "J" der Hamburgischen Muenze befindet sich unterhalb der linken
Adlerschwinge ueber den Buchstaben "AN" des Wortes "DEUTSCHLAND".

(8) Der zylindrisch glatte Muenzrand ist mit der vertieften Inschrift
"DES VOLKES WOHL IST MEINER ARBEIT ZIEL"
versehen. Zwischen Ende und Anfang der Randbeschriftung ist eine Arabeske eingepraegt.

(9) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.

Schlussformel
Der    Bundesminister      der   Finanzen

Abbildung der Muenze
(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung)
Fundstelle: BGBl I 1975, 406




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