Verordnung ueber die Errichtung von
Truppendienstgerichten
(Errichtungsverordnung - ErrV)
ErrV

vom  16.05.2006



"Errichtungsverordnung vom 16. Mai 2006 (BGBl. I S. 1262)"


Fussnote

 Textnachweis ab: 1.7.2006

Eingangsformel
Auf Grund des § 69 Abs. 1 und 2 Satz 2 der Wehrdisziplinarordnung vom 16. August 2001
(BGBl. I S. 2093) verordnet das Bundesministerium der Verteidigung:

§ 1 Errichtung von Truppendienstgerichten
Es werden errichtet:
1. das Truppendienstgericht Nord mit Sitz in Muenster und
2. das Truppendienstgericht Sued mit Sitz in Muenchen.

§ 2 Zustaendigkeit der Truppendienstgerichte
(1) Das Truppendienstgericht Nord ist zustaendig fuer die Truppenteile und Dienststellen
mit Standort
1. im Wehrbereich I,
2. im Wehrbereich II in dem Bundesland Nordrhein-Westfalen,
3. im Wehrbereich III in den Bundeslaendern Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt
   sowie
4. in den Niederlanden und Polen.

(2) Das Truppendienstgericht Sued ist zustaendig fuer die Truppenteile und Dienststellen
mit Standort
1. im Wehrbereich II in den Bundeslaendern Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland,
2. im Wehrbereich III in den Bundeslaendern Sachsen und Thueringen,
3. im Wehrbereich IV sowie
4. im Ausland.
Es ist ferner zustaendig fuer Truppenteile und Dienststellen, die sich im Ausland
befinden und fuer die nach Absatz 1 keine andere Zustaendigkeit begruendet ist.

§ 3 Truppendienstkammern
(1) Am Sitz des Truppendienstgerichts werden jeweils die 1. und 2. Truppendienstkammer
gebildet.

(2) Folgende auswaertige Truppendienstkammern werden gebildet:
1. bei dem Truppendienstgericht Nord

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   a) die 3. und 4. Kammer in Hannover,
   b) die 5. und 6. Kammer in Potsdam und
   c) die 7. und 8. Kammer in Hamburg;

2. bei dem Truppendienstgericht Sued
   a) die 3. und 4. Kammer in Koblenz,
   b) die 5. und 6. Kammer in Karlsruhe und
   c) die 7. Kammer in Erfurt.


§ 4 Uebergangsvorschrift
Fuer die bei Inkrafttreten dieser Verordnung anhaengigen Verfahren und eingegangenen
Antraege bleibt es bei der bisherigen Zustaendigkeit.

§ 5 Inkrafttreten, Ausserkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2006 in Kraft.




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