Gesetz ueber die Feststellung
des Wirtschaftsplans des ERP-
Sondervermoegens fuer das Jahr 2009 (ERP-
Wirtschaftsplangesetz 2009)
ERPWiPlanG 2009

vom  20.04.2009



"ERP-Wirtschaftsplangesetz 2009 vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 777)"

Fussnote

 Nachgewiesener Text noch nicht dokumentarisch bearbeitet

§ 1
Der diesem Gesetz beigefuegte, nach § 8 Abs. 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom
26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160) aufgestellte Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermoegens
fuer das Jahr 2009 wird in Einnahmen und Ausgaben auf
                                    462 000 000 Euro
festgestellt.

§ 2
Das Bundesministerium fuer Wirtschaft und Technologie wird ermaechtigt, Kredite bei der
Kreditanstalt fuer Wiederaufbau bis zur Hoehe von 30 Prozent des in § 1 festgestellten
Betrages aufzunehmen.

§ 3
Wird gegenueber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und
unabweisbaren Beduerfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des
Grundgesetzes), so bedarf es eines Nachtragswirtschaftsplans nicht, wenn die
Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von 5 000 000 Euro nicht ueberschreitet oder wenn
Rechtsverpflichtungen zu erfuellen sind.

§ 4
(1) Das Bundesministerium fuer Wirtschaft und Technologie wird ermaechtigt, mit
Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen Buergschaften, Garantien oder sonstige
Gewaehrleistungen zur Foerderung der gewerblichen Wirtschaft einschliesslich der Freien
Berufe bis zum Gesamtbetrag von 680 Millionen Euro zu Lasten des ERP-Sondervermoegens zu
uebernehmen.

(2) Auf den Hoechstbetrag nach Absatz 1 werden die aufgrund der Ermaechtigungen der
frueheren Wirtschaftsplangesetze uebernommenen Garantien und sonstige Gewaehrleistungen
angerechnet, soweit das ERP-Sondervermoegen noch in Anspruch genommen werden kann oder
in Anspruch genommen worden ist und fuer die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt
hat.

(3) Eine Buergschaft, Garantie oder sonstige Gewaehrleistung ist auf den Hoechstbetrag in
der Hoehe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermoegen daraus in Anspruch genommen werden
kann. Zinsen und Kosten sind auf den Ermaechtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei
der Uebernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag fuer Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten
festgelegt wird.


                                            -1-
      
                                                                              

(4) Soweit das ERP-Sondervermoegen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird
oder Ersatz fuer erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine uebernommene Gewaehrleistung
auf den Hoechstbetrag nicht mehr anzurechnen.

§ 5
Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Betraege und
Verpflichtungsermaechtigungen sind von der Begrenzung der in § 2 des ERP-
Verwaltungsgesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen.

§ 6
Die §§ 2 bis 5 gelten bis zum Tag der Verkuendung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2010
weiter.

§ 7
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft.

Anlage Wirtschaftsplan nach § 7 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni
2007
(Fundstelle: BGBl. I 2009, 779 - 789)

Kapitel 1 (Ausgaben):   Investitionsfinanzierung
Kapitel 2 (Ausgaben):   Sonstige Ausgaben
Kapitel 3               Einnahmen
(Einnahmen):
Anlage 1:               Uebersicht ueber die Verpflichtungsermaechtigungen
Anlage 2:               Nachweisung des ERP-Sondervermoegens nach dem Stand vom 31.
                        Dezember 2007
                                           Kap. 1
                                                                         Betrag   Betrag
   Titel
                                                                           fuer      fuer
    und                         Zweckbestimmung
                                                                          2009     2008
 Funktion
                                                                        1 000 €  1 000 €
      1                                  2                                  3        4
             Ausgaben
892 01-691   Finanzierungshilfen         zur        Leistungssteigerung
             mittelstaendischer    privater    Unternehmen   sowie   fuer
             Umweltschutz-     und      Energieeinsparmassnahmen     und      49 000    30 000
             Exportfinanzierungen der gewerblichen Wirtschaft
             Die veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-
             refinanzierten Darlehen eingesetzt.
             Verpflichtungsermaechtigung                      521 000 T€
             davon faellig:
             Jahr 2010 bis zu                                 72 000 T€
             Jahr 2011 bis zu                                 72 000 T€
             Jahr 2012 bis zu                                 65 000 T€
             in kuenftigen Haushaltsjahren                    312 000 T€
             Haushaltsvermerk:
             1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei
             den Titeln 682 01, 683 01 und 870 01.
             2. Mehrausgaben duerfen bis zur Hoehe von 5 000 T€ der
             Einsparungen bei den Titeln 682 01 und 683 01 geleistet
             werden.
682 01-691   Kosten der Zwischenfinanzierung aus den vom Bund
             uebernommenen Foerderkrediten aus der Neuordnung der ERP-        205 000   190 000
             Wirtschaftsfoerderung
             Haushaltsvermerk:
             1. Mehrausgaben duerfen bis zur Hoehe der Einsparungen bei
             den Titeln 892 01 und 683 01 geleistet werden.

                                            -2-
      
                                                                              

                                                                             Betrag     Betrag
   Titel
                                                                               fuer        fuer
    und                         Zweckbestimmung
                                                                              2009       2008
 Funktion
                                                                            1 000 €    1 000 €
     1                                     2                                    3          4
             2. Einsparungen dienen bis zur Hoehe von 5 000 T€ der Deckung
             von Mehrausgaben bei Titel 892 01.
683 01-691   Foerderkosten aus Zusagen bis zum 31. Dezember 2008 sowie
             sonstigen Verpflichtungen aus der Neuordnung der ERP-           145 000     90 000
             Wirtschaftsfoerderung
             Haushaltsvermerk:
             1. Mehrausgaben duerfen bis zur Hoehe der Einsparungen bei
             den Titeln 892 01 und 682 01 geleistet werden.
             2. Einsparungen dienen bis zur Hoehe von 5 000 T€ der Deckung
             von Mehrausgaben bei Titel 892 01.
862 02-330   Finanzierungen    von    Projekten    mit   deutschen    und
             europaeischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem           45 000     35 000
             Kapital fuer mittelstaendische Unternehmen in Deutschland
             Verpflichtungsermaechtigung                        100 000 T€
             davon faellig:
             Jahr ab 2010 ff.                                  100 000 T€
681 02-029   Gewaehrung   von   Stipendien    an   Studenten   und   junge
             Wissenschaftler    sowie    langfristige    Foerderung    von
             Informationsreisen     von   deutsch/juedisch-amerikanischen       2 600      2 600
             Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland
             Haushaltsvermerk:
             Ausgaben    sind    mit    folgendem    Titel    gegenseitig
             deckungsfaehig: 681 03
             Verpflichtungsermaechtigung                          5 160 T€
             davon faellig:
             Jahr 2010 bis zu                                    2 060 T€
             Jahr 2011 bis zu                                    2 580 T€
             Jahr 2012 bis zu                                      520 T€
681 03-029   Foerderung von Massnahmen im Rahmen des Deutschen Programms
             fuer transatlantische Begegnung                                    3 600      3 600
             Verpflichtungsermaechtigung                          5 100 T€
             davon faellig:
             Jahr 2010 bis zu                                    1 500 T€
             Jahr 2011 bis zu                                    1 300 T€
             Jahr 2012 bis zu                                    1 300 T€
             Jahr 2013 bis zu                                    1 000 T€
             Haushaltsvermerk:
             Ausgaben    sind    mit    folgendem    Titel    gegenseitig
             deckungsfaehig: 681 02
                                                           Gesamtausgaben    450 200    351 200
             Abschluss
             Zuweisungen und Zuschuesse                                         6 200      6 200
             Ausgaben fuer Investitionen                                      444 000    345 000
                                                           Gesamtausgaben    450 200    351 200
                                   Investitionsfinanzierung

                                      Erlaeuterungen
                                            5

                                       Zu Tit. 892 01

Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Leistungssteigerung mittelstaendischer
Unternehmen sowie der Foerderung von Umweltschutz- und Energieeinsparmassnahmen und
von Exportfinanzierungen der gewerblichen Wirtschaft dienen. Nach der Neuordnung
der ERP-Wirtschaftsfoerderung verbunden mit der Umstellung des Foerderverfahrens
bleiben Volumen und Intensitaet voll erhalten. Durch das von der Bundesregierung
beschlossene Massnahmenpaket „Beschaeftigungssicherung durch Wachstumsstaerkung“ werden

                                             -3-
      
                                                                              

die Innovationsfoerderung sowie die Massnahmen zur Umwelt/Energieeinsparung um insgesamt
800 Mio. € aufgestockt (ERP-Startfonds: 200 Mio. €, ERP-Innovationsfonds: 300 Mio. €,
ERP-Energieeffizienzprogramm: 300 Mio. €).

Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwecke mit einem Volumen
von rd. 4,8 Mrd. € zinsbeguenstigt werden:
a) Vorhaben in regionalen Foerdergebieten                                      410 Mio. €
b) Existenzgruendungen und Wachstumsfinanzierungen                             300 Mio. €
c) mittelstaendische Buergschaftsbanken sowie
    Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungs-
    gesellschaften und Beteiligungsfonds                                      420 Mio. €
d) Innovationen                                                             1 300 Mio. €
e) Umwelt/Energieeinsparung                                                 2 200 Mio. €
f) Exportfinanzierung                                                         170 Mio. €

Wenn es die Nachfrage erfordert, koennen Verschiebungen zwischen den einzelnen
Foerderbereichen vorgenommen werden.

Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung, dass dadurch zu
einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agenda 21 beigetragen werden soll, koennen
Finanzierungshilfen mit Zinsverbilligung fuer folgende Zwecke gewaehrt werden:
a) Investitionen mittelstaendischer Unternehmen in den Gebieten der
   Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.
b) Existenzgruendungen und Wachstumsfinanzierungen mittelstaendischer Unternehmen der
   gewerblichen Wirtschaft.
   Im Rahmen des Programms werden zinsverbilligte, persoenliche Darlehen an natuerliche
   Personen gewaehrt. Die Darlehen dienen dem Aufbau oder der Staerkung einer
   selbstaendigen Existenz.
   Darueber hinaus koennen Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen im Sinne
   des EU-Gemeinschaftsrechts mitfinanziert werden.
c) Private Kapitalbeteiligungsgesellschaften und Beteiligungsfonds, die
   mittelstaendischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital erleichtern,
   sowie ERP-Darlehen an mittelstaendische Buergschaftsbanken zur Foerderung von
   Buergschaften bei der Kreditaufnahme mittelstaendischer Unternehmen und Angehoeriger
   Freier Berufe.
d) Langfristige Foerderungen marktnaher Forschung und Entwicklung neuer Produkte,
   Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer Markteinfuehrung.
e) Umweltschutz/Energieeinsparung
   – Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Luftreinhaltung sowie zur Reduzierung
     von Laerm, Geruch und Erschuetterungen in Betrieben der gewerblichen Wirtschaft,
   – Errichtung und Einrichtung von Anlagen der Abfallwirtschaft,
   – Bau von Abwasserreinigungsanlagen,
   – Massnahmen zur Energieeinsparung, rationellen Energieverwendung bzw. zum Einsatz
     regenerativer Energien,
   – umweltfreundliche Produktionsanlagen.

f) Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von
   Investitionsguetern in Entwicklungslaender. Die Kreditanstalt fuer Wiederaufbau
   verstaerkt die ERP-Darlehen im Verhaeltnis 1 : 3 mit Marktmitteln.

Im Rahmen der veranschlagten Mittel koennen auch bis zu 10 Mio. € fuer neue Foerderansaetze
gewaehrt werden.

Aus dem Ansatz koennen auch Ausgaben fuer Mandatar-/Projekt-/ Verwaltungskosten u. Ae.
geleistet werden.
                                     Zu Tit. 682 01

Im Rahmen der Neuordnung der ERP-Foerderung wurde die Foerderung im Grundsatz auf eine
Zinsverbilligung von der KfW aufgenommener und ausgereichter Kredite umgestellt und

                                            -4-
      
                                                                              

ein Teil der bestehenden Kreditforderungen auf den Bund uebertragen mit der Massgabe,
dass das ERP-Sondervermoegen anfallende Zwischenfinanzierungskosten traegt. Diese
Zwischenfinanzierungskosten sind im ERP-Wirtschaftsplan auszuweisen.

Zahlungsverpflichtungen in kuenftigen Haushaltsjahren belaufen sich auf 460 Mio. €.
                                     Zu Tit. 683 01

Der Titelansatz enthaelt die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge der Neuordnung
nicht auf den Bund uebertragenen Kreditforderungen (Altgeschaeft) und aus sonstigen
Verpflichtungen im Zuge der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsfoerderung sowie die Kosten
aus Zusagen nach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsfoerderung bis einschliesslich 31.
Dezember 2008.

Zahlungsverpflichtungen in Hoehe von 890 Mio. €, davon faellig
Jahr 2010 bis zu   140 Mio. €
Jahr 2011 bis zu   130 Mio. €
Jahr 2012 bis zu   115 Mio. €
in kuenftigen Haushaltsjahren   505 Mio. €
                                     Zu Tit. 862 02

Der Ansatz dient vor allem der anteiligen Dotierung des ERP/EIF-Dachfonds mit dem Ziel,
mittelstaendischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital zu erleichtern. Das
zugesagte Gesamtvolumen (ERP-Teil) betraegt zum 31. Dezember 2007 rd. 235 Mio. €, davon
sind zum 31. Dezember 2007 rd. 65 Mio. € ausgezahlt. Ein weiteres Kooperationsprojekt
ist der Mikrofinanzfonds.

Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermoegens (Umschichtung) und gehen nicht
zu Lasten der erwirtschafteten Ertraege.

Aus dem Ansatz koennen auch Ausgaben fuer Mandatar-/Projekt-/ Verwaltungskosten u. Ae.
geleistet werden.

Zahlungsverpflichtungen aus Vorjahren 95 Mio. €.
                                     Zu Tit. 681 02

Von dem veranschlagten Baransatz entfallen auf Stipendienprogramme, und zwar
– 1,040 Mio. € auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem Studenten der
  Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und suedosteuropaeischen Laendern ein
  Studienaufenthalt in Deutschland ermoeglicht wird,
– 0,830 Mio. € auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jungen deutschen
  postgraduierten Wissenschaftlern die Moeglichkeit gegeben wird, ihre Ausbildung an
  einer fuehrenden Hochschule in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,
– 0,210 Mio. € zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholarship Program.

Darueber hinaus koennen in diesem Zusammenhang auch Ausgaben fuer die Bereitstellung
von Lehr- und Lernmaterial fuer Universitaeten in Mittel-, Ost- und Suedosteuropa, den
befristeten Aufenthalt deutscher Hochschullehrer an Universitaeten dieser Laender sowie
Ausgaben fuer Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienprogramme
finanziert werden.

Bis zu 0,520 Mio. € des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/juedisch-amerikanisches
Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerikanischen Juden und Multiplikatoren die
Moeglichkeit gegeben wird, sich an Ort und Stelle selbst ein Bild ueber die Situation
im heutigen Deutschland und ueber das Verhaeltnis zu den juedischen Mitbuergern zu machen.
Dieses Projekt ist langfristig angelegt.

Grundsaetzlich sollen Reisen in die USA nicht gefoerdert werden.

Aus dem Ansatz koennen auch Mandatarkosten/Projekttraegerkosten/Verwaltungskosten u. Ae.
geleistet werden.
                                     Zu Tit. 681 03

Die Mittel dienen der Durchfuehrung des Deutschen Programms fuer transatlantische
Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen dieses Programms werden
                                            -5-
      
                                                                              

voelkerverbindende, insbesondere transatlantische Projekte im Sinne von George C.
Marshall finanziell gefoerdert. Ueber die Foerderung entscheidet das Bundesministerium
fuer Wirtschaft und Technologie (BMWi) grundsaetzlich im Einvernehmen mit dem
Interministeriellen Ausschuss (IMA).

Ausser dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermaechtigung in Hoehe
von insgesamt 5,1 Mio. € veranschlagt, faellig in den Jahren 2009 bis 2012, um auch
mehrjaehrige Projekte foerdern zu koennen.

Aus dem Ansatz koennen auch Mandatarkosten/Projektkosten/ Verwaltungskosten u. Ae.
geleistet werden.
                                           Kap. 2
                                                                  Betrag       Betrag
      Titel
                                                                    fuer          fuer
        und                    Zweckbestimmung
                                                                   2009         2008
     Funktion
                                                                 1 000 €      1 000 €
         1                               2                           3            4
                  Sonstige Ausgaben
531 01-013        Kosten     fuer     Veroeffentlichungen      und
                  Untersuchungen sowie sonstige Kosten des ERP-           750          750
                  Sondervermoegens
575 01-680        Zinsaufwendungen                                      1 000        1 000
671 01-680        Bearbeitungsgebuehren                                     50           50
595 01-062        Tilgung   von   Krediten   gemaess   §   2  ERP-            –            –
                  Wirtschaftsplangesetz 2009
870 01-680        Inanspruchnahme aus Gewaehrleistungen                 10 000       10 000
                  Haushaltsvermerk:
                  Mehrausgaben   duerfen    bis  zur    Hoehe  der
                  Einsparungen bei folgendem Titel geleistet
                  werden: 892 01
                                                  Gesamtausgaben       11 800       11 800
                  Abschluss
                  Saechliche Ausgaben                                    1 800        1 800
                  Zinskosten                                                –            –
                  Ausgaben fuer Investitionen                           10 000       10 000
                                                  Gesamtausgaben       11 800       11 800
                                     Sonstige Ausgaben

                                     Erlaeuterungen
                                           5

                                       Zu Tit. 531 01

Durch diese Mittel sollen Massnahmen der Oeffentlichkeitsarbeit und der Fortentwicklung
der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehoeren Publikationen, in denen ueber
Taetigkeit und Programme des ERP-Sondervermoegens auch im Internet berichtet wird.

Ferner koennen aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sondervermoegens geleistet
werden, soweit sie nicht vom Bund uebernommen werden.

Finanziert werden koennen auch Evaluierungen von ERP-Programmen sowie praxisnahe
Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops, Tagungen u. Ae.), die zur
Fortentwicklung der ERP-Foerderung beitragen koennen.
                                     Zu Tit. 575 01

Der Betrag ist fuer die Verzinsung der von der Kreditanstalt fuer Wiederaufbau gemaess ERP-
Wirtschaftsplan 2009 aufgenommenen Mittel vorgesehen.
                                     Zu Tit. 671 01

Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebuehren, die nicht aus der Zinsmarge zu
decken sind. Dazu gehoeren insbesondere die Gebuehren fuer die treuhaenderische Verwaltung
von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermoegen aus
Buergschaften in Anspruch genommen wird und den Foerderinstituten die Weiterverfolgung

                                            -6-
      
                                                                              

der auf das ERP-Sondervermoegen uebergegangenen Forderungen uebertragen worden ist). Aus
dem Ansatz koennen auch Gerichts-, Pruefungs- und aehnliche Kosten gezahlt werden.
                                     Zu Tit. 595 01

Der Titel ist vorgesehen fuer die Rueckzahlung von Mitteln, die bei der Kreditanstalt fuer
Wiederaufbau aufgenommen wurden.
                                     Zu Tit. 870 01

Der Betrag ist fuer Inanspruchnahme aus Gewaehrleistungen, Buergschaften,
Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen.

Die Ermaechtigung zur Uebernahme von Gewaehrleistungen ergibt sich aus § 4 des jeweiligen
ERP-Wirtschaftsplangesetzes.

Die Verpflichtungen aus Gewaehrleistungen betrugen am 31. Dezember 2007 rd. 200 Mio. €.
                                            Kap. 3
                                                                   Betrag       Betrag
     Titel
                                                                     fuer          fuer
       und                   Zweckbestimmung
                                                                    2009         2008
    Funktion
                                                                  1 000 €      1 000 €
        1                               2                             3            4
               Einnahmen
119 99-680     Vermischte Einnahmen                                          –            –
141 02-680     Rueckfluesse    aus    der    Inanspruchnahme    aus            –            –
               Gewaehrleistungen
162 01-691     Ertraege aus Vermoegen                                   300 320      310 400
182 01-691     Tilgung von Darlehen                                      1 000        1 710
129 01-873     Einnahmen aus Vermoegen                                 120 000        35 000
231 01-699     Zinszuschuesse    aus   dem    Bundeshaushalt   zur
               Leistungssteigerung mittelstaendischer privater           40 680       15 890
               Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
               Haushaltsvermerk:
               Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen in
               Hoehe von 24 240 T€ zur Leistung der Ausgaben fuer
               den Bundesanteil des ERP-Innovationsprogramms,
               in Hoehe von 7 440 T€ zur Leistung von Ausgaben
               fuer das ERP-Energieeffizienzprogramm und in Hoehe
               von 9 000 T€ zur Leistung von Zinszuschuessen fuer
               den ERP-Startfonds bei folgenden Titeln: 892 01
               und 683 01
325 02-928     Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW                     –            –
                                                  Gesamteinnahmen     462 000      363 000
               Abschluss
               Verwaltungseinnahmen                                          –            –
               Uebrige Einnahmen                                       462 000      363 000
                                                  Gesamteinnahmen     462 000      363 000
                                          Einnahmen

                                     Erlaeuterungen
                                           5

                                       Zu Tit. 119 99

Der Titel ist fuer Eingaenge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorgesehen.
                                     Zu Tit. 162 01

Erwartet werden folgende Ertraege aus den nicht vom Gewinn der KfW abhaengigen Teilen des
ERP-Vermoegens:
a) Verguetung KfW-Foerderruecklage                                               223 200 T€
b) Verzinsung Nachrangkapital                                                 146 100 T€
c) Ertraege aus ERP-Ruecklage (nicht liquide)                                    40 000 T€
d) sonstige                                                                    60 000 T€
Summe                                                                         469 300 T€

                                            -7-
        
                                                                                

Diese Ertraege werden mit einem Anteil von rd. 300 Mio. € fuer Foerdermassnahmen im Rahmen
des ERP-Wirtschaftsplans eingesetzt. Die ueberschiessenden Ertraege dienen zusammen
mit dem erwarteten Zuwachs der gewinnabhaengigen Vermoegensbestandteile des ERP-
Sondervermoegens in der KfW dem Substanzerhalt. Soweit dieser Zuwachs im Hinblick auf
den notwendigen Substanzerhalt infolge der IKB-Krise zu gering ausfaellt, hat der BMF
zugesagt, in geeigneter Weise zu gewaehrleisten, dass dies nicht die Erzielung der
Bench-Mark fuer Foerderung und Substanzerhalt des ERP-Sondervermoegens beeintraechtigt.
                                     Zu Tit. 182 01

Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:
Landesbank Berlin                                                                            900 T€
sonstige                                                                                     100 T€
Summe                                                                                      1 000 T€
                                     Zu Tit. 129 01

Die Einnahmen dienen der Deckung der Ausgaben bei Kap. 1 Tit. 862 02 (u. a. Dotierung
des ERP/EIF-Dachfonds).
                                     Zu Tit. 231 01

Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus dem Titel 862 01 (Finanzierungshilfen zur
Leistungssteigerung mittelstaendischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft)
des ERP-Wirtschaftsplans im Rahmen des Innovationsprogramms gewaehrten Zinszuschuessen
in Hoehe von bis zu 50 Prozent und im Rahmen des Energie-Effizienzprogramms durch
eine Zinsverbilligung um bis zu 0,25 Prozentpunkte. Die vom Bundeshaushalt dem ERP-
Sondervermoegen zu erstattenden Betraege werden bei diesem Titel vereinnahmt.
                                     Zu Tit. 325 02

Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz koennen Geldmittel durch Kredite beschafft werden.
                                       Abschluss
                                                                   davon entfallen auf
                                                                          Zuweisungen
Kap.          Bezeichnung         Einnahmen Ausgaben saechliche Zinskosten     und      Investitionen
                                                     Ausgaben              Zuschuesse
                                   1 000 € 1 000 € 1 000 €       1 000 €    1 000 €       1 000 €
1      Investitionsfinanzierung    439 320 462 000     1 800        –        6 200        454 000
2      Sonstige Ausgaben/
       Einnahmen                    22 680
                                   462 000   462 000   1 800       –         6 200       454 000

                                            Anlage 1
                      Uebersicht ueber die Verpflichtungsermaechtigungen
                                  a) Bis einschl.         davon faellig
                                     31.12.2007
    Kapitel, Titel
                       Ausgaben-    eingegangene
      (Titelgr.)
                          soll    Verpflichtungen
         sowie                                     2009 2010 2011 2012 ff.
                          2009     faellig ab 2009
Zweckbestimmung
                                     b) VE 2008
  (stichwortartig)
                                     c) VE 2009
                                             in Mio. €
           1                2             3          4     5    6      7
Kap.
1
     Mittelstaendische
     Unternehmen,
892 Umweltschutz und
01 Energieeinsparung,
     Exportfinanzierung
                      49         a)   42,160       10,240
                                                        10,1109,91011,900
                                 b)   330          45   45    45   195
                                 c)   521          –    72    72   377
682 Kosten der
01 Zwischenfinanzierung
                      205        a)   –            –    –     –    –
683
01 Foerderkosten       145        b)   1 020        240 200 160 420

                                                 -8-
       
                                                                               

                                   a) Bis einschl.         davon faellig
                                      31.12.2007
    Kapitel, Titel
                       Ausgaben-     eingegangene
      (Titelgr.)
                          soll     Verpflichtungen
         sowie                                      2009 2010 2011 2012 ff.
                          2009      faellig ab 2009
Zweckbestimmung
                                      b) VE 2008
  (stichwortartig)
                                      c) VE 2009
                                              in Mio. €
           1                2              3          4     5    6      7
                                  c)   –            –    –     –    –
682
02 Kooperationsprojekte45         a)   –            –    –     –    –
                                  b)   100          25   25    25   25
                                  c)   100          –    100 –      –
     Gewaehrung von
     Stipendien
681 und Foerderung
02 Informationsreisen  2,6        a)   1,560        1,560–     –    –
                                  b)   –            –    2,0602,5800,520
                                  c)   5,160        –    –     –    –
     Foerderung von
     Massnahmen im
     Rahmen des
     Deutschen
     Programms
681 fuer
03 transatlantische
     Begegnung         3,6        a)   4,600        2,3001,3001,000–
                                  b)   5,100        1,5001,3001,3001,000
                                  c)   5,100        –    1,5001,3002,300
                 Summe            a)   48,320       14,100
                                                         11,41010,910
                                                                    11,900
                                  b)   1 455,100    311,500 231,300
                                                         271,300 641,000
                                  c)   631,260      0,000175,560 379,820
                                                               75,880
                                       2 134,680    325,600 318,090032,720
                                                         458,270 1
                                             Anlage 2
                              Nachweisung des ERP-Sondervermoegens

1. Zusammenstellung der Vermoegenswerte und Verpflichtungen

Aktiva:
                                                       Stand                      Stand
                                                   am 31.12.2007              am 31.12.2006
                                                         €                          €
A.   Bankguthaben                                       1 464 450 365              8 436 671 621
     KfW-Nachrangdarlehen                               3 246 588 989
B.   Darlehensforderungen                                  73 784 576            17 156 331 379
C.   Sonstige Forderungen
     1. Zins- und Provisionsforderungen                     73 062 926               80 227 308
     2. Tilgungsforderungen                                  2 086 031               81 422 407
D.   Beteiligungen
     1. Kreditanstalt fuer Wiederaufbau                  1 082   876   331         1 088 053 908
     2. KfW-Ruecklage aus Mitteln des ERP-SV               804   303   982           757 453 240
     3. Kapitalruecklage II                              1 000   000   000
     4. Gesonderte Kapitalruecklage                        614   280   731           712 769 729
     5. Ertraege aus Kapitalruecklage                       177   669   158
     6. ERP-Foerderruecklage                              4 650   000   000
     7. Gesetzliche Ruecklage der KfW                      516   613   234
                                                       13 705   716   323        28 312 929 592


2. Ausfaelle im Haushaltsjahr 2007
Darlehen                                                                            6 495 488 €

                                             -9-
      
                                                                              

Zinsen                                                                                     –
Gewaehrleistungen                                                                           –
                                                                                  6 495 488 €

                            nach dem Stand vom 31. Dezember 2007

Passiva:
                                                           Stand                Stand
                                                       am 31.12.2007        am 31.12.2006
                                                             €                    €
A. Verbindlichkeiten                                                          14 357 106 907
B. Rueckstellungen                                            455 000 000       1 000 000 000
   – Vermoegensabsicherung               380 000 000
   – Foerderlasten                        75 000 000
C. Vermoegen                                               13 250 716 323       12 995 822 685

                                                          13 705 716 323       28 312 929 592

Verpflichtungen aus Gewaehrleistungen                         200 000 000          265 000 000




                                            - 10 -