Gesetz ueber die Feststellung
des Wirtschaftsplans des ERP-
Sondervermoegens fuer das Jahr 2009 (ERP-
Wirtschaftsplangesetz 2009)
ERPWiPlanG 2009
vom 20.04.2009
"ERP-Wirtschaftsplangesetz 2009 vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 777)"
Fussnote
Nachgewiesener Text noch nicht dokumentarisch bearbeitet
§ 1
Der diesem Gesetz beigefuegte, nach § 8 Abs. 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom
26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160) aufgestellte Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermoegens
fuer das Jahr 2009 wird in Einnahmen und Ausgaben auf
462 000 000 Euro
festgestellt.
§ 2
Das Bundesministerium fuer Wirtschaft und Technologie wird ermaechtigt, Kredite bei der
Kreditanstalt fuer Wiederaufbau bis zur Hoehe von 30 Prozent des in § 1 festgestellten
Betrages aufzunehmen.
§ 3
Wird gegenueber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und
unabweisbaren Beduerfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des
Grundgesetzes), so bedarf es eines Nachtragswirtschaftsplans nicht, wenn die
Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von 5 000 000 Euro nicht ueberschreitet oder wenn
Rechtsverpflichtungen zu erfuellen sind.
§ 4
(1) Das Bundesministerium fuer Wirtschaft und Technologie wird ermaechtigt, mit
Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen Buergschaften, Garantien oder sonstige
Gewaehrleistungen zur Foerderung der gewerblichen Wirtschaft einschliesslich der Freien
Berufe bis zum Gesamtbetrag von 680 Millionen Euro zu Lasten des ERP-Sondervermoegens zu
uebernehmen.
(2) Auf den Hoechstbetrag nach Absatz 1 werden die aufgrund der Ermaechtigungen der
frueheren Wirtschaftsplangesetze uebernommenen Garantien und sonstige Gewaehrleistungen
angerechnet, soweit das ERP-Sondervermoegen noch in Anspruch genommen werden kann oder
in Anspruch genommen worden ist und fuer die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt
hat.
(3) Eine Buergschaft, Garantie oder sonstige Gewaehrleistung ist auf den Hoechstbetrag in
der Hoehe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermoegen daraus in Anspruch genommen werden
kann. Zinsen und Kosten sind auf den Ermaechtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei
der Uebernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag fuer Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten
festgelegt wird.
-1-
(4) Soweit das ERP-Sondervermoegen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird
oder Ersatz fuer erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine uebernommene Gewaehrleistung
auf den Hoechstbetrag nicht mehr anzurechnen.
§ 5
Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Betraege und
Verpflichtungsermaechtigungen sind von der Begrenzung der in § 2 des ERP-
Verwaltungsgesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen.
§ 6
Die §§ 2 bis 5 gelten bis zum Tag der Verkuendung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2010
weiter.
§ 7
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft.
Anlage Wirtschaftsplan nach § 7 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni
2007
(Fundstelle: BGBl. I 2009, 779 - 789)
Kapitel 1 (Ausgaben): Investitionsfinanzierung
Kapitel 2 (Ausgaben): Sonstige Ausgaben
Kapitel 3 Einnahmen
(Einnahmen):
Anlage 1: Uebersicht ueber die Verpflichtungsermaechtigungen
Anlage 2: Nachweisung des ERP-Sondervermoegens nach dem Stand vom 31.
Dezember 2007
Kap. 1
Betrag Betrag
Titel
fuer fuer
und Zweckbestimmung
2009 2008
Funktion
1 000 € 1 000 €
1 2 3 4
Ausgaben
892 01-691 Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung
mittelstaendischer privater Unternehmen sowie fuer
Umweltschutz- und Energieeinsparmassnahmen und 49 000 30 000
Exportfinanzierungen der gewerblichen Wirtschaft
Die veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-
refinanzierten Darlehen eingesetzt.
Verpflichtungsermaechtigung 521 000 T€
davon faellig:
Jahr 2010 bis zu 72 000 T€
Jahr 2011 bis zu 72 000 T€
Jahr 2012 bis zu 65 000 T€
in kuenftigen Haushaltsjahren 312 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei
den Titeln 682 01, 683 01 und 870 01.
2. Mehrausgaben duerfen bis zur Hoehe von 5 000 T€ der
Einsparungen bei den Titeln 682 01 und 683 01 geleistet
werden.
682 01-691 Kosten der Zwischenfinanzierung aus den vom Bund
uebernommenen Foerderkrediten aus der Neuordnung der ERP- 205 000 190 000
Wirtschaftsfoerderung
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben duerfen bis zur Hoehe der Einsparungen bei
den Titeln 892 01 und 683 01 geleistet werden.
-2-
Betrag Betrag
Titel
fuer fuer
und Zweckbestimmung
2009 2008
Funktion
1 000 € 1 000 €
1 2 3 4
2. Einsparungen dienen bis zur Hoehe von 5 000 T€ der Deckung
von Mehrausgaben bei Titel 892 01.
683 01-691 Foerderkosten aus Zusagen bis zum 31. Dezember 2008 sowie
sonstigen Verpflichtungen aus der Neuordnung der ERP- 145 000 90 000
Wirtschaftsfoerderung
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben duerfen bis zur Hoehe der Einsparungen bei
den Titeln 892 01 und 682 01 geleistet werden.
2. Einsparungen dienen bis zur Hoehe von 5 000 T€ der Deckung
von Mehrausgaben bei Titel 892 01.
862 02-330 Finanzierungen von Projekten mit deutschen und
europaeischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem 45 000 35 000
Kapital fuer mittelstaendische Unternehmen in Deutschland
Verpflichtungsermaechtigung 100 000 T€
davon faellig:
Jahr ab 2010 ff. 100 000 T€
681 02-029 Gewaehrung von Stipendien an Studenten und junge
Wissenschaftler sowie langfristige Foerderung von
Informationsreisen von deutsch/juedisch-amerikanischen 2 600 2 600
Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland
Haushaltsvermerk:
Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig
deckungsfaehig: 681 03
Verpflichtungsermaechtigung 5 160 T€
davon faellig:
Jahr 2010 bis zu 2 060 T€
Jahr 2011 bis zu 2 580 T€
Jahr 2012 bis zu 520 T€
681 03-029 Foerderung von Massnahmen im Rahmen des Deutschen Programms
fuer transatlantische Begegnung 3 600 3 600
Verpflichtungsermaechtigung 5 100 T€
davon faellig:
Jahr 2010 bis zu 1 500 T€
Jahr 2011 bis zu 1 300 T€
Jahr 2012 bis zu 1 300 T€
Jahr 2013 bis zu 1 000 T€
Haushaltsvermerk:
Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig
deckungsfaehig: 681 02
Gesamtausgaben 450 200 351 200
Abschluss
Zuweisungen und Zuschuesse 6 200 6 200
Ausgaben fuer Investitionen 444 000 345 000
Gesamtausgaben 450 200 351 200
Investitionsfinanzierung
Erlaeuterungen
5
Zu Tit. 892 01
Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Leistungssteigerung mittelstaendischer
Unternehmen sowie der Foerderung von Umweltschutz- und Energieeinsparmassnahmen und
von Exportfinanzierungen der gewerblichen Wirtschaft dienen. Nach der Neuordnung
der ERP-Wirtschaftsfoerderung verbunden mit der Umstellung des Foerderverfahrens
bleiben Volumen und Intensitaet voll erhalten. Durch das von der Bundesregierung
beschlossene Massnahmenpaket „Beschaeftigungssicherung durch Wachstumsstaerkung“ werden
-3-
die Innovationsfoerderung sowie die Massnahmen zur Umwelt/Energieeinsparung um insgesamt
800 Mio. € aufgestockt (ERP-Startfonds: 200 Mio. €, ERP-Innovationsfonds: 300 Mio. €,
ERP-Energieeffizienzprogramm: 300 Mio. €).
Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwecke mit einem Volumen
von rd. 4,8 Mrd. € zinsbeguenstigt werden:
a) Vorhaben in regionalen Foerdergebieten 410 Mio. €
b) Existenzgruendungen und Wachstumsfinanzierungen 300 Mio. €
c) mittelstaendische Buergschaftsbanken sowie
Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungs-
gesellschaften und Beteiligungsfonds 420 Mio. €
d) Innovationen 1 300 Mio. €
e) Umwelt/Energieeinsparung 2 200 Mio. €
f) Exportfinanzierung 170 Mio. €
Wenn es die Nachfrage erfordert, koennen Verschiebungen zwischen den einzelnen
Foerderbereichen vorgenommen werden.
Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung, dass dadurch zu
einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agenda 21 beigetragen werden soll, koennen
Finanzierungshilfen mit Zinsverbilligung fuer folgende Zwecke gewaehrt werden:
a) Investitionen mittelstaendischer Unternehmen in den Gebieten der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.
b) Existenzgruendungen und Wachstumsfinanzierungen mittelstaendischer Unternehmen der
gewerblichen Wirtschaft.
Im Rahmen des Programms werden zinsverbilligte, persoenliche Darlehen an natuerliche
Personen gewaehrt. Die Darlehen dienen dem Aufbau oder der Staerkung einer
selbstaendigen Existenz.
Darueber hinaus koennen Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen im Sinne
des EU-Gemeinschaftsrechts mitfinanziert werden.
c) Private Kapitalbeteiligungsgesellschaften und Beteiligungsfonds, die
mittelstaendischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital erleichtern,
sowie ERP-Darlehen an mittelstaendische Buergschaftsbanken zur Foerderung von
Buergschaften bei der Kreditaufnahme mittelstaendischer Unternehmen und Angehoeriger
Freier Berufe.
d) Langfristige Foerderungen marktnaher Forschung und Entwicklung neuer Produkte,
Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer Markteinfuehrung.
e) Umweltschutz/Energieeinsparung
– Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Luftreinhaltung sowie zur Reduzierung
von Laerm, Geruch und Erschuetterungen in Betrieben der gewerblichen Wirtschaft,
– Errichtung und Einrichtung von Anlagen der Abfallwirtschaft,
– Bau von Abwasserreinigungsanlagen,
– Massnahmen zur Energieeinsparung, rationellen Energieverwendung bzw. zum Einsatz
regenerativer Energien,
– umweltfreundliche Produktionsanlagen.
f) Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von
Investitionsguetern in Entwicklungslaender. Die Kreditanstalt fuer Wiederaufbau
verstaerkt die ERP-Darlehen im Verhaeltnis 1 : 3 mit Marktmitteln.
Im Rahmen der veranschlagten Mittel koennen auch bis zu 10 Mio. € fuer neue Foerderansaetze
gewaehrt werden.
Aus dem Ansatz koennen auch Ausgaben fuer Mandatar-/Projekt-/ Verwaltungskosten u. Ae.
geleistet werden.
Zu Tit. 682 01
Im Rahmen der Neuordnung der ERP-Foerderung wurde die Foerderung im Grundsatz auf eine
Zinsverbilligung von der KfW aufgenommener und ausgereichter Kredite umgestellt und
-4-
ein Teil der bestehenden Kreditforderungen auf den Bund uebertragen mit der Massgabe,
dass das ERP-Sondervermoegen anfallende Zwischenfinanzierungskosten traegt. Diese
Zwischenfinanzierungskosten sind im ERP-Wirtschaftsplan auszuweisen.
Zahlungsverpflichtungen in kuenftigen Haushaltsjahren belaufen sich auf 460 Mio. €.
Zu Tit. 683 01
Der Titelansatz enthaelt die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge der Neuordnung
nicht auf den Bund uebertragenen Kreditforderungen (Altgeschaeft) und aus sonstigen
Verpflichtungen im Zuge der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsfoerderung sowie die Kosten
aus Zusagen nach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsfoerderung bis einschliesslich 31.
Dezember 2008.
Zahlungsverpflichtungen in Hoehe von 890 Mio. €, davon faellig
Jahr 2010 bis zu 140 Mio. €
Jahr 2011 bis zu 130 Mio. €
Jahr 2012 bis zu 115 Mio. €
in kuenftigen Haushaltsjahren 505 Mio. €
Zu Tit. 862 02
Der Ansatz dient vor allem der anteiligen Dotierung des ERP/EIF-Dachfonds mit dem Ziel,
mittelstaendischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital zu erleichtern. Das
zugesagte Gesamtvolumen (ERP-Teil) betraegt zum 31. Dezember 2007 rd. 235 Mio. €, davon
sind zum 31. Dezember 2007 rd. 65 Mio. € ausgezahlt. Ein weiteres Kooperationsprojekt
ist der Mikrofinanzfonds.
Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermoegens (Umschichtung) und gehen nicht
zu Lasten der erwirtschafteten Ertraege.
Aus dem Ansatz koennen auch Ausgaben fuer Mandatar-/Projekt-/ Verwaltungskosten u. Ae.
geleistet werden.
Zahlungsverpflichtungen aus Vorjahren 95 Mio. €.
Zu Tit. 681 02
Von dem veranschlagten Baransatz entfallen auf Stipendienprogramme, und zwar
– 1,040 Mio. € auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem Studenten der
Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und suedosteuropaeischen Laendern ein
Studienaufenthalt in Deutschland ermoeglicht wird,
– 0,830 Mio. € auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jungen deutschen
postgraduierten Wissenschaftlern die Moeglichkeit gegeben wird, ihre Ausbildung an
einer fuehrenden Hochschule in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,
– 0,210 Mio. € zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholarship Program.
Darueber hinaus koennen in diesem Zusammenhang auch Ausgaben fuer die Bereitstellung
von Lehr- und Lernmaterial fuer Universitaeten in Mittel-, Ost- und Suedosteuropa, den
befristeten Aufenthalt deutscher Hochschullehrer an Universitaeten dieser Laender sowie
Ausgaben fuer Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienprogramme
finanziert werden.
Bis zu 0,520 Mio. € des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/juedisch-amerikanisches
Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerikanischen Juden und Multiplikatoren die
Moeglichkeit gegeben wird, sich an Ort und Stelle selbst ein Bild ueber die Situation
im heutigen Deutschland und ueber das Verhaeltnis zu den juedischen Mitbuergern zu machen.
Dieses Projekt ist langfristig angelegt.
Grundsaetzlich sollen Reisen in die USA nicht gefoerdert werden.
Aus dem Ansatz koennen auch Mandatarkosten/Projekttraegerkosten/Verwaltungskosten u. Ae.
geleistet werden.
Zu Tit. 681 03
Die Mittel dienen der Durchfuehrung des Deutschen Programms fuer transatlantische
Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen dieses Programms werden
-5-
voelkerverbindende, insbesondere transatlantische Projekte im Sinne von George C.
Marshall finanziell gefoerdert. Ueber die Foerderung entscheidet das Bundesministerium
fuer Wirtschaft und Technologie (BMWi) grundsaetzlich im Einvernehmen mit dem
Interministeriellen Ausschuss (IMA).
Ausser dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermaechtigung in Hoehe
von insgesamt 5,1 Mio. € veranschlagt, faellig in den Jahren 2009 bis 2012, um auch
mehrjaehrige Projekte foerdern zu koennen.
Aus dem Ansatz koennen auch Mandatarkosten/Projektkosten/ Verwaltungskosten u. Ae.
geleistet werden.
Kap. 2
Betrag Betrag
Titel
fuer fuer
und Zweckbestimmung
2009 2008
Funktion
1 000 € 1 000 €
1 2 3 4
Sonstige Ausgaben
531 01-013 Kosten fuer Veroeffentlichungen und
Untersuchungen sowie sonstige Kosten des ERP- 750 750
Sondervermoegens
575 01-680 Zinsaufwendungen 1 000 1 000
671 01-680 Bearbeitungsgebuehren 50 50
595 01-062 Tilgung von Krediten gemaess § 2 ERP- – –
Wirtschaftsplangesetz 2009
870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewaehrleistungen 10 000 10 000
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben duerfen bis zur Hoehe der
Einsparungen bei folgendem Titel geleistet
werden: 892 01
Gesamtausgaben 11 800 11 800
Abschluss
Saechliche Ausgaben 1 800 1 800
Zinskosten – –
Ausgaben fuer Investitionen 10 000 10 000
Gesamtausgaben 11 800 11 800
Sonstige Ausgaben
Erlaeuterungen
5
Zu Tit. 531 01
Durch diese Mittel sollen Massnahmen der Oeffentlichkeitsarbeit und der Fortentwicklung
der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehoeren Publikationen, in denen ueber
Taetigkeit und Programme des ERP-Sondervermoegens auch im Internet berichtet wird.
Ferner koennen aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sondervermoegens geleistet
werden, soweit sie nicht vom Bund uebernommen werden.
Finanziert werden koennen auch Evaluierungen von ERP-Programmen sowie praxisnahe
Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops, Tagungen u. Ae.), die zur
Fortentwicklung der ERP-Foerderung beitragen koennen.
Zu Tit. 575 01
Der Betrag ist fuer die Verzinsung der von der Kreditanstalt fuer Wiederaufbau gemaess ERP-
Wirtschaftsplan 2009 aufgenommenen Mittel vorgesehen.
Zu Tit. 671 01
Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebuehren, die nicht aus der Zinsmarge zu
decken sind. Dazu gehoeren insbesondere die Gebuehren fuer die treuhaenderische Verwaltung
von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermoegen aus
Buergschaften in Anspruch genommen wird und den Foerderinstituten die Weiterverfolgung
-6-
der auf das ERP-Sondervermoegen uebergegangenen Forderungen uebertragen worden ist). Aus
dem Ansatz koennen auch Gerichts-, Pruefungs- und aehnliche Kosten gezahlt werden.
Zu Tit. 595 01
Der Titel ist vorgesehen fuer die Rueckzahlung von Mitteln, die bei der Kreditanstalt fuer
Wiederaufbau aufgenommen wurden.
Zu Tit. 870 01
Der Betrag ist fuer Inanspruchnahme aus Gewaehrleistungen, Buergschaften,
Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen.
Die Ermaechtigung zur Uebernahme von Gewaehrleistungen ergibt sich aus § 4 des jeweiligen
ERP-Wirtschaftsplangesetzes.
Die Verpflichtungen aus Gewaehrleistungen betrugen am 31. Dezember 2007 rd. 200 Mio. €.
Kap. 3
Betrag Betrag
Titel
fuer fuer
und Zweckbestimmung
2009 2008
Funktion
1 000 € 1 000 €
1 2 3 4
Einnahmen
119 99-680 Vermischte Einnahmen – –
141 02-680 Rueckfluesse aus der Inanspruchnahme aus – –
Gewaehrleistungen
162 01-691 Ertraege aus Vermoegen 300 320 310 400
182 01-691 Tilgung von Darlehen 1 000 1 710
129 01-873 Einnahmen aus Vermoegen 120 000 35 000
231 01-699 Zinszuschuesse aus dem Bundeshaushalt zur
Leistungssteigerung mittelstaendischer privater 40 680 15 890
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen in
Hoehe von 24 240 T€ zur Leistung der Ausgaben fuer
den Bundesanteil des ERP-Innovationsprogramms,
in Hoehe von 7 440 T€ zur Leistung von Ausgaben
fuer das ERP-Energieeffizienzprogramm und in Hoehe
von 9 000 T€ zur Leistung von Zinszuschuessen fuer
den ERP-Startfonds bei folgenden Titeln: 892 01
und 683 01
325 02-928 Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW – –
Gesamteinnahmen 462 000 363 000
Abschluss
Verwaltungseinnahmen – –
Uebrige Einnahmen 462 000 363 000
Gesamteinnahmen 462 000 363 000
Einnahmen
Erlaeuterungen
5
Zu Tit. 119 99
Der Titel ist fuer Eingaenge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorgesehen.
Zu Tit. 162 01
Erwartet werden folgende Ertraege aus den nicht vom Gewinn der KfW abhaengigen Teilen des
ERP-Vermoegens:
a) Verguetung KfW-Foerderruecklage 223 200 T€
b) Verzinsung Nachrangkapital 146 100 T€
c) Ertraege aus ERP-Ruecklage (nicht liquide) 40 000 T€
d) sonstige 60 000 T€
Summe 469 300 T€
-7-
Diese Ertraege werden mit einem Anteil von rd. 300 Mio. € fuer Foerdermassnahmen im Rahmen
des ERP-Wirtschaftsplans eingesetzt. Die ueberschiessenden Ertraege dienen zusammen
mit dem erwarteten Zuwachs der gewinnabhaengigen Vermoegensbestandteile des ERP-
Sondervermoegens in der KfW dem Substanzerhalt. Soweit dieser Zuwachs im Hinblick auf
den notwendigen Substanzerhalt infolge der IKB-Krise zu gering ausfaellt, hat der BMF
zugesagt, in geeigneter Weise zu gewaehrleisten, dass dies nicht die Erzielung der
Bench-Mark fuer Foerderung und Substanzerhalt des ERP-Sondervermoegens beeintraechtigt.
Zu Tit. 182 01
Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:
Landesbank Berlin 900 T€
sonstige 100 T€
Summe 1 000 T€
Zu Tit. 129 01
Die Einnahmen dienen der Deckung der Ausgaben bei Kap. 1 Tit. 862 02 (u. a. Dotierung
des ERP/EIF-Dachfonds).
Zu Tit. 231 01
Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus dem Titel 862 01 (Finanzierungshilfen zur
Leistungssteigerung mittelstaendischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft)
des ERP-Wirtschaftsplans im Rahmen des Innovationsprogramms gewaehrten Zinszuschuessen
in Hoehe von bis zu 50 Prozent und im Rahmen des Energie-Effizienzprogramms durch
eine Zinsverbilligung um bis zu 0,25 Prozentpunkte. Die vom Bundeshaushalt dem ERP-
Sondervermoegen zu erstattenden Betraege werden bei diesem Titel vereinnahmt.
Zu Tit. 325 02
Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz koennen Geldmittel durch Kredite beschafft werden.
Abschluss
davon entfallen auf
Zuweisungen
Kap. Bezeichnung Einnahmen Ausgaben saechliche Zinskosten und Investitionen
Ausgaben Zuschuesse
1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 €
1 Investitionsfinanzierung 439 320 462 000 1 800 – 6 200 454 000
2 Sonstige Ausgaben/
Einnahmen 22 680
462 000 462 000 1 800 – 6 200 454 000
Anlage 1
Uebersicht ueber die Verpflichtungsermaechtigungen
a) Bis einschl. davon faellig
31.12.2007
Kapitel, Titel
Ausgaben- eingegangene
(Titelgr.)
soll Verpflichtungen
sowie 2009 2010 2011 2012 ff.
2009 faellig ab 2009
Zweckbestimmung
b) VE 2008
(stichwortartig)
c) VE 2009
in Mio. €
1 2 3 4 5 6 7
Kap.
1
Mittelstaendische
Unternehmen,
892 Umweltschutz und
01 Energieeinsparung,
Exportfinanzierung
49 a) 42,160 10,240
10,1109,91011,900
b) 330 45 45 45 195
c) 521 – 72 72 377
682 Kosten der
01 Zwischenfinanzierung
205 a) – – – – –
683
01 Foerderkosten 145 b) 1 020 240 200 160 420
-8-
a) Bis einschl. davon faellig
31.12.2007
Kapitel, Titel
Ausgaben- eingegangene
(Titelgr.)
soll Verpflichtungen
sowie 2009 2010 2011 2012 ff.
2009 faellig ab 2009
Zweckbestimmung
b) VE 2008
(stichwortartig)
c) VE 2009
in Mio. €
1 2 3 4 5 6 7
c) – – – – –
682
02 Kooperationsprojekte45 a) – – – – –
b) 100 25 25 25 25
c) 100 – 100 – –
Gewaehrung von
Stipendien
681 und Foerderung
02 Informationsreisen 2,6 a) 1,560 1,560– – –
b) – – 2,0602,5800,520
c) 5,160 – – – –
Foerderung von
Massnahmen im
Rahmen des
Deutschen
Programms
681 fuer
03 transatlantische
Begegnung 3,6 a) 4,600 2,3001,3001,000–
b) 5,100 1,5001,3001,3001,000
c) 5,100 – 1,5001,3002,300
Summe a) 48,320 14,100
11,41010,910
11,900
b) 1 455,100 311,500 231,300
271,300 641,000
c) 631,260 0,000175,560 379,820
75,880
2 134,680 325,600 318,090032,720
458,270 1
Anlage 2
Nachweisung des ERP-Sondervermoegens
1. Zusammenstellung der Vermoegenswerte und Verpflichtungen
Aktiva:
Stand Stand
am 31.12.2007 am 31.12.2006
€ €
A. Bankguthaben 1 464 450 365 8 436 671 621
KfW-Nachrangdarlehen 3 246 588 989
B. Darlehensforderungen 73 784 576 17 156 331 379
C. Sonstige Forderungen
1. Zins- und Provisionsforderungen 73 062 926 80 227 308
2. Tilgungsforderungen 2 086 031 81 422 407
D. Beteiligungen
1. Kreditanstalt fuer Wiederaufbau 1 082 876 331 1 088 053 908
2. KfW-Ruecklage aus Mitteln des ERP-SV 804 303 982 757 453 240
3. Kapitalruecklage II 1 000 000 000
4. Gesonderte Kapitalruecklage 614 280 731 712 769 729
5. Ertraege aus Kapitalruecklage 177 669 158
6. ERP-Foerderruecklage 4 650 000 000
7. Gesetzliche Ruecklage der KfW 516 613 234
13 705 716 323 28 312 929 592
2. Ausfaelle im Haushaltsjahr 2007
Darlehen 6 495 488 €
-9-
Zinsen –
Gewaehrleistungen –
6 495 488 €
nach dem Stand vom 31. Dezember 2007
Passiva:
Stand Stand
am 31.12.2007 am 31.12.2006
€ €
A. Verbindlichkeiten 14 357 106 907
B. Rueckstellungen 455 000 000 1 000 000 000
– Vermoegensabsicherung 380 000 000
– Foerderlasten 75 000 000
C. Vermoegen 13 250 716 323 12 995 822 685
13 705 716 323 28 312 929 592
Verpflichtungen aus Gewaehrleistungen 200 000 000 265 000 000
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