Verordnung ueber den Einsatz von Wahlgeraeten
bei Wahlen zum Deutschen Bundestag und der
Abgeordneten des Europaeischen Parlaments
aus der Bundesrepublik Deutschland
(Bundeswahlgeraeteverordnung - BWahlGV)
BWahlGV

vom  03.09.1975



"Bundeswahlgeraeteverordnung vom 3. September 1975 (BGBl. I S. 2459), die zuletzt durch
Artikel 1 der Verordnung vom 20. April 1999 (BGBl. I S. 749) geaendert worden ist"

Stand:     Zuletzt geaendert durch Art. 1 V v. 20.4.1999 I 749

Fussnote

 Textnachweis Geltung ab: 15.11.1979
Ueberschrift: IdF d. Art. 1 Nr. 1 V v. 20.4.1999 I 749 mWv 24.4.1999
BWahlGV: Nach Massgabe der Entscheidungsformel mit Art. 38 iVm Art. 20 Abs. 1 u. 2 GG
unvereinbar gem. Nr. 1 u. 2 d. BVerfGEntsch v. 13.3.2009; 2009 I 525 - 2 BvC 3/07, 2
BvC 4/07 -

Eingangsformel
Auf Grund des § 35 Abs. 3 und des § 52 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung der
Bekanntmachung vom 1. September 1975 (Bundesgesetzbl. I S. 2325) wird im Einvernehmen
mit dem Bundesminister fuer Wirtschaft verordnet:

Erster Abschnitt
Amtliche Zulassung und Genehmigung der Verwendung von
Wahlgeraeten

§ 1 Zulassungspflicht
Mechanisch oder elektrisch betriebene einschliesslich rechnergesteuerte Geraete, die bei
Wahlen der Abgabe und Zaehlung der Waehlerstimmen dienen (Wahlgeraete), duerfen bei Wahlen
zum Bundestag nur eingesetzt werden, wenn ihre Bauart zugelassen und ihre Verwendung
genehmigt ist.

§ 2 Erteilung der Bauartzulassung
(1) Die Bauartzulassung wird fuer Wahlgeraete einer bestimmten Bauart vom
Bundesministerium des Innern auf Antrag des Herstellers erteilt. Durch die
Bauartzulassung wird festgestellt, dass Wahlgeraete einer bestimmten Bauart fuer die
Verwendung bei Wahlen zum Bundestag allgemein oder fuer einzelne Wahlen geeignet sind.
Aus der Bauartzulassung kann kein Anspruch auf Genehmigung der Verwendung solcher
Wahlgeraete bei einer Wahl hergeleitet werden.

(2) Die Bauartzulassung kann erteilt werden, wenn das Wahlgeraet nach einer auf
Kosten des Antragstellers vorgenommenen Pruefung durch die Physikalisch-Technische
Bundesanstalt den Richtlinien fuer die Bauart von Wahlgeraeten nach Anlage 1 entspricht.
Der Antragsteller ist verpflichtet, der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt neben
Beschreibung, Bauplan und Bedienungsanleitung ein Muster des Wahlgeraetes und auf
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Verlangen weitere Unterlagen zu ueberlassen sowie Einsichtnahme in Entwicklungs- und
Herstellungsprozesse zu gewaehren.

(3) Ist eine Bauartzulassung erteilt worden, sind ihrem Inhaber (Hersteller) Aenderungen
in der Konstruktion und den technischen Eigenschaften des Wahlgeraetes nur gestattet,
wenn dem Bundesministerium des Innern nach einer auf Kosten des Antragstellers
vorgenommenen Pruefung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt nachgewiesen
wird, dass das Wahlgeraet mit den vorgenommenen Aenderungen ebenfalls den Richtlinien fuer
die Bauart von Wahlgeraeten nach Anlage 1 entspricht. Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.

(4) Besteht Anlass zu der Annahme, dass an Wahlgeraeten, fuer die eine Bauartzulassung
erteilt worden ist, Aenderungen vorgenommen wurden, die Einfluss auf den Vorgang der
Abgabe und Zaehlung der Waehlerstimmen besitzen, ohne dass eine neue Bauartzulassung
beantragt oder ein Pruefungsergebnis nach Absatz 3 vorgelegt worden ist, kann das
Bundesministerium des Innern die betreffenden Wahlgeraete auf Kosten der Geraetebesitzer
von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt pruefen lassen. Das Pruefungsergebnis wird
den Geraetebesitzern und dem Hersteller mitgeteilt.

(5) Das Bundesministerium des Innern macht die Bauartzulassung im Bundesanzeiger
bekannt.

(6) Ist die Bauartzulassung eines Wahlgeraetes erteilt, muss der Inhaber der
Bauartzulassung jedem in den Verkehr gebrachten Wahlgeraet eine Erklaerung ueber die
Baugleichheit des mit dem in der Bauartzulassung nach Absatz 5 identifizierten, von der
Physikalisch-Technischen Bundesanstalt geprueften Baumusters (Baugleichheitserklaerung)
beifuegen.

§ 3 Ruecknahme, Erloeschen und Widerruf der Bauartzulassung
(1) Das Bundesministerium des Innern kann die Bauartzulassung zuruecknehmen, wenn bei
ihrer Erteilung die in § 2 Abs. 2 Satz 1 bezeichneten Voraussetzungen nicht vorgelegen
haben.

(2) Die Bauartzulassung erlischt fuer Wahlgeraete, an denen oder an Teilen von denen
Aenderungen vorgenommen wurden, die Einfluss auf den Vorgang der Abgabe und Zaehlung der
Waehlerstimmen besitzen.

(3) Das Bundesministerium des Innern kann die Bauartzulassung widerrufen, wenn die
Wahlgeraetebauart den Rechtsvorschriften fuer Wahlen zum Bundestag nicht mehr entspricht.
Der Widerruf kann auch ausgesprochen werden, wenn sich nachtraeglich herausstellt, dass
die Wahlgeraetebauart den Erfordernissen der Durchfuehrung von Wahlen zum Bundestag nicht
entspricht.

(4) Fuer die Ruecknahme, das Erloeschen und den Widerruf einer Bauartzulassung gilt § 2
Abs. 5 entsprechend.

§ 4 Genehmigung der Verwendung von Wahlgeraeten
(1) Die Verwendung von Wahlgeraeten mit zugelassener Bauart bedarf vor jeder Wahl der
Genehmigung. Ueber die Genehmigung der Verwendung von Wahlgeraeten einer bestimmten
Bauart entscheidet das Bundesministerium des Innern nach Bestimmung des Wahltages. Die
Genehmigung gilt auch fuer Nachwahlen, Wiederholungswahlen und Ersatzwahlen. Sie kann
unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden.

(2) Das Bundesministerium des Innern teilt die Entscheidung ueber die Verwendung
von Wahlgeraeten den Innenministern/-senatoren der Laender mit und macht sie im
Bundesanzeiger bekannt.

Zweiter Abschnitt
Durchfuehrung der Wahl zum Bundestag und zum Europaeischen
Parlament mit Wahlgeraeten


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§ 5 Geltung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
Soweit sich aus den Vorschriften dieser Verordnung nicht etwas anderes ergibt, gelten
auch bei der Verwendung von Wahlgeraeten die Vorschriften der Bundeswahlordnung oder der
Europawahlordnung.

§ 6 Wahlbekanntmachung der Gemeindebehoerden
Die Gemeindebehoerde weist in der Wahlbekanntmachung ueber § 48 Abs. 1 der
Bundeswahlordnung oder § 41 Abs. 1 der Europawahlordnung hinaus darauf hin, in welchen
Wahlbezirken Wahlgeraete verwandt werden. Dem Abdruck der Wahlbekanntmachung ist neben
dem Stimmzettel eine Abbildung der Seite des Wahlgeraetes, an der der Waehler seine
Stimme abgeben kann, nebst geraetespezifischer Darstellung der Wahlvorschlaege (§ 8 Abs.
2) beizufuegen.

§ 7 Ueberpruefung der Wahlgeraete und Einweisung der Wahlvorsteher
(1) Die Gemeindebehoerde darf am Wahltag nur Wahlgeraete verwenden, die nach Bestimmung
des Wahltages an Hand der Bedienungsanleitungen und Wartungsvorschriften vom Hersteller
oder der Gemeinde ueberprueft worden sind und deren Funktionstuechtigkeit festgestellt
worden ist. Setzt die ordnungsgemaesse Inbetriebnahme eines rechnergesteuerten
Wahlgeraetes den Einsatz externer Datentraeger voraus, so hat die Gemeindebehoerde fuer
deren ordnungsgemaesse Verwendung Sorge zu tragen.

(2) Der Kreiswahlleiter oder sein Beauftragter kann die von der Gemeindebehoerde zur
Wahl vorgesehenen Wahlgeraete und externe Datentraeger ueberpruefen, die Beseitigung von
Maengeln anordnen oder einzelne Wahlgeraete fuer die Verwendung sperren.

(3) In Wahlbezirken, in denen Wahlgeraete verwandt werden, hat die Gemeindebehoerde die
Wahlvorsteher und ihre Stellvertreter vor der Wahl mit den Wahlgeraeten vertraut zu
machen und sie in deren Bedienung einzuweisen.

§ 8 Ausstattung des Wahlvorstandes
(1) Die Gemeindebehoerde uebergibt dem Wahlvorsteher vor Beginn der Wahlhandlung
ausser den in § 49 der Bundeswahlordnung oder § 42 der Europawahlordnung aufgefuehrten
Gegenstaenden
1. die benoetigten Wahlgeraete mit den jeweils dazugehoerenden Schluesseln und dem
   sonstigen Zubehoer,
2. eine Abbildung der Seite des Wahlgeraetes, an der der Waehler seine Stimme abgeben
   kann, nebst geraetespezifischer Darstellung der Wahlvorschlaege und einer Anleitung
   zur Stimmabgabe mit dem Wahlgeraet,
3. die benoetigten Exemplare der Bedienungsanleitung,
4. Material zum Versiegeln jedes Wahlgeraetes und des Zubehoers,
5. einen Abdruck dieser Verordnung,
6. eine Baugleichheitserklaerung des Herstellers nach § 2 Abs. 6.

(2) Jedes Wahlgeraet, im besonderen alle Einstellungen und Vorrichtungen, muss sich
in dem fuer den Beginn einer Wahl ordnungsgemaessen Zustand befinden und dem amtlichen
Stimmzettel entsprechend beschriftet sein, wobei auf die Moeglichkeit der Abgabe
ungueltiger Stimmen hingewiesen sein muss.

§ 9 Wahlzelle
(1) Jedes Wahlgeraet ist in der Wahlzelle so aufzustellen, dass jeder Waehler seine
Stimmen unbeobachtet abgeben kann.

(2) Die geraetespezifische Darstellung der Wahlvorschlaege bei Bundestagswahlen ist so
anzuordnen, dass sich die Wahlvorschlaege fuer die Erststimmen vom Waehler aus gesehen
links oder oben befinden.


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§ 10 Eroeffnung der Wahlhandlung
(1) Der Wahlvorstand stellt vor Beginn der Stimmabgabe fest, dass
1. der Inhalt der geraetespezifischen Darstellung der Wahlvorschlaege mit dem amtlichen
   Stimmzettel uebereinstimmt,
2. eine Abbildung der Seite des Wahlgeraetes, an der der Waehler seine Stimme abgeben
   kann, nebst geraetespezifischer Darstellung der Wahlvorschlaege und einer Anleitung
   zur Stimmabgabe mit dem Wahlgeraet im Wahlraum aufgehaengt sind,
3. saemtliche Zaehl- und Speichervorrichtungen fuer die Stimmabgabe auf Null stehen oder
   geloescht sind,
4. nicht benoetigte Zaehl- und Speichervorrichtungen fuer die Stimmabgabe gesperrt sind
   und
5. die zur Aufnahme von Wahlmarken bestimmten Behaelter leer sind, soweit bei der
   Benutzung des Geraetes Wahlmarken verwendet werden.

(2) Der Wahlvorsteher verschliesst das benoetigte Wahlgeraet oder dessen Zaehl- und
Speichervorrichtungen. Ein Verwenden der Schluessel ist bis zum Schluss der Wahlhandlung
nicht gestattet, ausser wenn das Wahlgeraet zum Zwecke der Fortsetzung der Wahl
ohne Gefahr des Bekanntwerdens oder Loeschens der bereits abgegebenen Stimmen gemaess
Bedienungsanleitung in einen Grundzustand gebracht werden muss. Dies gilt auch fuer
die zur Aufnahme von Wahlmarken bestimmten Behaelter. Die Schluessel fuer das Wahlgeraet
oder dessen Zaehl- und Speichervorrichtungen sind bis zur Beendigung der Wahlhandlung
getrennt vom Wahlvorsteher und anderen Mitgliedern des Wahlvorstandes aufzubewahren.

§ 11 Stimmabgabe und Vermerk ueber Stimmabgabe
(1) Fuer die Stimmabgabe an den Wahlgeraeten gelten die §§ 56 und 58 der
Bundeswahlordnung oder die §§ 49 und 51 der Europawahlordnung mit den in den Absaetzen 2
bis 5 genannten Massgaben.

(2) Nach Betreten des Wahlraumes begibt sich der Waehler an den Tisch des Wahlvorstandes
und nennt seinen Namen. Dabei soll er die Wahlbenachrichtigung abgeben. Auf Verlangen
hat er sich ueber seine Person auszuweisen.

(3) Sobald der Schriftfuehrer den Namen des Waehlers im Waehlerverzeichnis gefunden
und die Wahlberechtigung festgestellt hat, gibt der Wahlvorsteher oder das von ihm
bestimmte Mitglied des Wahlvorstandes die Vorrichtungen zur Stimmabgabe frei, wenn
der vorausgegangene Waehler die Wahlzelle verlassen hat. Nach der Freigabe begibt sich
der Waehler in die Wahlzelle und gibt seine Stimme(n) ab. Gleichzeitig vermerkt der
Schriftfuehrer im Waehlerverzeichnis die Stimmabgabe in der dafuer bestimmten Spalte. Fuer
dieselbe Wahl muss immer dieselbe Spalte benutzt werden. Der Wahlvorstand achtet darauf,
dass sich immer nur ein Waehler und dieser nur solange wie notwendig in der Wahlzelle
aufhaelt.

(4) Der Wahlvorsteher oder das von ihm bestimmte Mitglied des Wahlvorstandes ueberprueft
an Hand der Kontrollvorrichtungen, ob der Waehler gewaehlt hat und die Vorrichtungen
zur Stimmabgabe sodann wieder gesperrt sind. Unterbleibt die Stimmabgabe, so ist der
Stimmabgabevermerk im Waehlerverzeichnis zu streichen und in der Spalte Bemerkungen
"Nichtwaehler" oder "N" einzutragen. Unterbleibt bei Bundestagswahlen die Abgabe der
Erst- oder der Zweitstimme, so gilt die nichtabgegebene Stimme als ungueltig. Ueber diese
nichtabgegebenen Erst- und Zweitstimmen ist je eine Zaehlliste zu fuehren.

(5) Werden an einem Wahlgeraet waehrend der Wahl Funktionsstoerungen angezeigt, die
ohne Gefahr eines vorzeitigen Bekanntwerdens oder Loeschens der bereits abgegebenen
Stimmen behoben werden koennen, so kann der Wahlvorstand solche Stoerungen gemaess
Bedienungsanleitung beheben. Treten an einem Wahlgeraet waehrend der Wahl Stoerungen auf,
die gemaess Bedienungsanleitung nicht auf einfache Weise und nicht ohne Gefahr fuer das
Bekanntwerden oder Loeschen der bereits abgegebenen Stimmen behoben werden koennen, so
kann der Wahlvorstand die Fortsetzung der Wahl mit einem anderen Wahlgeraet beschliessen,
wenn dies ohne nennenswerte Verzoegerung und ohne Gefaehrdung des Wahlgeheimnisses
moeglich ist. Jede Stoerung an einem Wahlgeraet oder die Fortsetzung der Wahl mit einem
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anderen Wahlgeraet ist in der Wahlniederschrift zu vermerken. § 8 Abs. 2 und § 10 finden
Anwendung. Andernfalls ist die Wahl mit Stimmzetteln nach den allgemeinen Vorschriften
fortzusetzen. In diesem Fall ist ein Wahlgeraet gegen jede weitere Stimmabgabe zu
sperren und die Sperrung, sofern diese rueckgaengig gemacht werden kann, zu versiegeln.

§ 12 Schluss der Wahlhandlung
Der Wahlvorsteher hat nach Schliessung der Wahlhandlung jedes Wahlgeraet oder die
Stimmenspeicher gegen jede weitere Stimmabgabe zu sperren und die Sperrung, sofern
diese rueckgaengig gemacht werden kann, zu versiegeln.

§ 13 Zaehlung der Waehler
Vor dem Ablesen der einzelnen Anzeigen der von einem Wahlgeraet gezaehlten Stimmen
werden zur Feststellung der Zahl der Waehler die Zahl der Stimmabgabevermerke im
Waehlerverzeichnis und die Zahl der eingenommenen Wahlscheine zusammengezaehlt. Sodann
werden an jedem verwendeten Wahlgeraet die insgesamt angezeigten Zahlen fuer die
Erst- und Zweitstimmen abgelesen und die sich aus den Zaehllisten ergebenden Zahlen
der nichtabgegebenen Erst- und Zweitstimmen (§ 11 Abs. 4 Satz 3 und 4) jeweils
hinzugezaehlt. Ergibt sich auch nach wiederholter Zaehlung eine Abweichung zwischen der
Zahl der Stimmabgabevermerke einschliesslich der eingenommenen Wahlscheine und den nach
Satz 2 festgestellten Erst- und Zweitstimmen, so ist dies in der Wahlniederschrift zu
vermerken, und, soweit moeglich, zu erlaeutern.

§ 14 Zaehlung der Stimmen
(1) Der Schriftfuehrer traegt die an jedem verwendeten Wahlgeraet angezeigten
oder ausgedruckten Zahlen der Reihenfolge nach in die Zaehlkontrollvermerke der
Wahlniederschrift ein, soweit nicht ein Ausdruck selbst als Zaehlkontrollvermerk zu
verwenden ist.

(2) Die Zaehlung der Stimmen erfolgt nach den Massgaben der Nummer 3 der Anlage 2 oder 3.

(3) Der Wahlvorsteher oder das von ihm bestimmte Mitglied des Wahlvorstandes stellt
sodann durch lautes Ablesen der einzelnen Anzeigen fest die Zahl der an den Wahlgeraeten
1. insgesamt abgegebenen Erststimmen,
2. insgesamt abgegebenen Zweitstimmen,
3. fuer jeden Bewerber abgegebenen Stimmen (Erststimmen),
4. fuer jede Landesliste abgegebenen Stimmen (Zweitstimmen),
5. abgegebenen ungueltigen Erst- und Zweitstimmen.
In entsprechender Reihenfolge werden die fuer die Wahlen zum Europaeischen Parlament
abgegebenen Stimmen festgestellt. Die uebrigen Mitglieder des Wahlvorstandes
ueberzeugen sich von der Richtigkeit dieser Feststellung und ihrer Uebertragung in die
Wahlniederschrift.

(4) Den abgegebenen ungueltigen Erst- und Zweitstimmen (Absatz 3 Satz 1 Nr. 5)
sind die in der Zaehlliste aufgefuehrten gemaess § 11 Abs. 4 Satz 3 ungueltigen Stimmen
hinzuzurechnen.

(5) Stimmt die Summe der angezeigten einzelnen Zaehlergebnisse nicht mit der
angezeigten Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen ueberein, so hat der Wahlvorstand
die Verschiedenheit unter Zuhilfenahme der Kontrollvorrichtung des Wahlgeraetes und der
Bedienungsanleitung darzustellen und in der Wahlniederschrift zu vermerken.

(6) (weggefallen)

§ 15 Wahlniederschrift
(1) Ueber die Wahlhandlung, die Ermittlung und die Feststellung des Wahlergebnisses
ist vom Schriftfuehrer eine Wahlniederschrift nach dem Muster der Anlage 2 oder
3 zu erstellen. Die Niederschrift ist von den Mitgliedern des Wahlvorstandes zu
genehmigen und von ihnen zu unterschreiben. Verweigert ein Mitglied des Wahlvorstandes
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die Unterschrift, so ist der Grund hierfuer in der Wahlniederschrift zu vermerken.
Beschluesse nach § 11 Abs. 5 und nach § 56 Abs. 7 der Bundeswahlordnung oder § 49 Abs.
7 der Europawahlordnung sowie Beschluesse ueber Anstaende bei der Wahlhandlung und bei
der Ermittlung des Wahlergebnisses sind in der Wahlniederschrift zu vermerken. Der
Wahlniederschrift sind beizufuegen:
1. Zaehllisten fuer die nichtabgegebenen Erst- oder Zweitstimmen (§ 11 Abs. 4 Satz 3 und
   4),
2. Wahlscheine, ueber die der Wahlvorstand besonders beschlossen hat (§ 59 der
   Bundeswahlordnung oder § 52 der Europawahlordnung) und
3. Zaehlkontrollvermerke oder die von einem Wahlgeraet ausgedruckten Ergebnisse (§ 14
   Abs. 1).

(2) Wird die Wahl mit Stimmzetteln fortgesetzt (§ 11 Abs. 5), so ist hierueber eine
besondere Wahlniederschrift nach dem Muster der Anlage 28 der Bundeswahlordnung oder
Anlage 25 der Europawahlordnung aufzunehmen. Die Wahlniederschrift nach Absatz 1 ist
nach Schluss der Wahlhandlung abzuschliessen; ihr Ergebnis ist in die Wahlniederschrift
nach Satz 1 zu uebernehmen.

(3) Nach Ermittlung des Wahlergebnisses ist jedes Wahlgeraet zu schliessen und zu
versiegeln. Bei Geraeten oder bei herausnehmbaren Stimmenspeichern, bei denen eine
Entsperrung in geschlossenem Zustand nicht moeglich ist, genuegt die Versiegelung
und Kennzeichnung des Behaeltnisses, in dem sich die Schluessel oder Stimmenspeicher
befinden.

§ 16 Uebergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen und der Wahlgeraete
(1) Hat der Wahlvorstand seine Aufgaben beendet, so gibt der Wahlvorsteher der
Gemeindebehoerde
1. die Wahlgeraete nebst Schluesseln und Zubehoer,
2. das Waehlerverzeichnis und
3. die ihm sonst zur Verfuegung gestellten Gegenstaende und Unterlagen,
4. die eingenommenen Wahlbenachrichtigungen
zurueck und haendigt ihr die Wahlniederschrift mit den Anlagen sowie die eingenommenen
Wahlscheine aus.

(2) Wahlvorsteher, Gemeindebehoerde und Kreiswahlleiter haben sicherzustellen, dass
die eingesetzten Wahlgeraete oder deren herausgenommene Stimmenspeicher und die
Wahlniederschrift mit den Anlagen bis zur Aufhebung der Sperrung und Versiegelung der
eingesetzten Wahlgeraete oder der herausgenommenen Stimmenspeicher Unbefugten nicht
zugaenglich sind.

§ 17 Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis
(1) Ergeben sich Bedenken gegen die Ordnungsmaessigkeit des Wahlgeschaefts, der
Wahlergebnisermittlung oder der Wahlniederschrift, hat der Kreiswahlleiter selbst
oder durch einen Beauftragten vor der Feststellung des Wahlergebnisses durch den
Kreiswahlausschuss die Uebereinstimmung der angezeigten oder ausdruckbaren Zaehlergebnisse
mit den Eintragungen in der Wahlniederschrift in Gegenwart von mindestens zwei Zeugen
zu ueberpruefen und dies in der Wahlniederschrift zu bescheinigen. Danach sind die Geraete
oder die Stimmenspeicher wieder zu versiegeln. § 15 Abs. 3 Satz 2 gilt entsprechend.

(2) Der Kreiswahlleiter hat die in den Faellen des § 14 Abs. 4 vom Wahlvorstand
getroffene Entscheidung zu ueberpruefen. Der Kreiswahlausschuss kann abweichend von der
Entscheidung des Wahlvorstandes beschliessen. Ungeklaerte Bedenken vermerkt er in der
Niederschrift ueber die Sitzung des Kreiswahlausschusses.

(3) Nach Feststellung des Wahlergebnisses kann der Landeswahlleiter zulassen, dass die
Sperrung und Versiegelung der Wahlgeraete oder der Stimmenspeicher aufgehoben werden,
wenn die Zaehlergebnisse der Wahlgeraete nicht fuer ein schwebendes Wahlpruefungsverfahren
von Bedeutung sein koennen.
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§ 18 Uebergangsbestimmung
Fuer Wahlgeraete einer Bauart, die bereits fuer die Wahlen zum 14. Deutschen Bundestag
oder die Europawahlen 1994 zugelassen worden ist, gilt die Bauartzulassung im Rahmen
des jeweiligen Zulassungserlasses des Bundesministeriums des Innern allgemein fuer
Wahlen zum Deutschen Bundestag oder Europawahlen als erteilt. § 8 Abs. 1 Nr. 6 ist auf
diese Wahlgeraete nicht anzuwenden.

§ 19
(weggefallen)

§ 20 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkuendung in Kraft.

Anlage 1 (zu § 2)
Richtlinien fuer die Bauart von Wahlgeraeten
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1999, 753 - 755

                                         Inhalt
A      Gueltigkeitsbereich
B      Anforderungen an die Bauart
1      Identifizierung
2      Technischer Aufbau
       2.1        Konstruktion
       2.2        Belastbarkeit
       2.3        Haltbarkeit, Funktionssicherheit
       2.4        Rueckwirkungsfreiheit
       2.5        Energieversorgung
       2.6        Transport und Aufbewahrung
3      Funktionsweise
       3.1        Funktionsprinzip, Verwendungsart
       3.2        Funktionskontrolle und Fehleranzeige
       3.3        Darstellung der Wahlvorschlaege, Bedienungsvorrichtungen
       3.4        Stimmenspeicherung, Zaehlung und Anzeige
       3.5        Sperrung und Sicherung
       3.6        Abgabe von Stimmen
       3.7        Ergonomie, Bedienbarkeit
4      Bedienungsanleitung(en)
A   Gueltigkeitsbereich
Ein Wahlgeraet, das gemaess § 1 der Abgabe und Zaehlung der Waehlerstimmen dient, weist
folgende Eigenschaften zur Durchfuehrung der Wahl auf:
. Darstellung der Wahlvorschlaege gemaess Stimmzettel, der Bedienung zur Auswahl und
  Abgabe einer Stimme bzw. der Kennzeichnung und Bedienung fuer die Abgabe einer
  ungueltigen Stimme,
. Registrierung jeder vom Waehler aus den Wahlvorschlaegen ausgewaehlten oder als ungueltig
  gekennzeichneten und abgegebenen Stimme,
. selbsttaetige Zaehlung der insgesamt abgegebenen Stimmen mit zugehoeriger Anzeige,
. selbsttaetige Zaehlung der abgegebenen Stimmen sortiert nach den Wahlvorschlaegen bzw.
  nach ungueltig gekennzeichneten Stimmen mit Anzeige des Zaehlergebnisses,
. selbsttaetige Speicherung der abgegebenen Stimmen solange, bis sie durch Bedienung
  geloescht werden,
. weitere Eigenschaften nur, soweit sie in unmittelbarem Zusammenhang mit der Wahl
  stehen.
Erst- und Zweitstimme fuer Bundestagswahlen koennen (auch) an zwei Wahlgeraeten derselben
Bauart getrennt abgegeben werden. Am selben Wahlgeraet abgegebene Zweitstimmen koennen
zugeordnet zur abgegebenen Erststimme gespeichert werden.
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B   Anforderungen an die Bauart
1   Identifizierung
Die Bauart des Wahlgeraetes und die zur Bauart gehoerenden Komponenten des Wahlgeraetes
sind einschliesslich der Pruefunterlagen geeignet identifizierbar. Dazu gehoeren:
.     Typenschilder
.     Eindeutige Identifikation der installierten Software bei rechnergesteuertem
      Wahlgeraet
.     Pruefunterlagen:
      - Technische Spezifikationen,
      - Abbildungen,
      - Bedienungsanleitung(en),
      - Konstruktionsunterlagen (einschliesslich fuer Software),
      - Funktionsbeschreibungen (einschliesslich fuer Software),
      - Programmdokumentation (einschliesslich Programmentwicklung),
      - kommentierter Quellcode,
      - lauffaehiges Programm.

2     Technischer Aufbau
2.1   Konstruktion
Das Wahlgeraet entspricht in seiner Konstruktion dem allgemeinen Stand der Technik
und ist unter Beachtung der fuer Systeme mit schwerwiegenden Schadensfolgen bei
Fehlverhalten (hohe Kritikalitaet) anerkannten Regeln der Technik aufgebaut.
Das Wahlgeraet ist so konstruiert, dass eine Veraenderung des technischen Aufbaus und bei
rechnergesteuerten Geraeten auch der installierten Software durch unbefugte Dritte nicht
unbemerkt bleibt.
2.2   Belastbarkeit
Das Wahlgeraet besteht in allen Teilen aus Werkstoffen und technischen Eigenschaften
von hinreichender Belastbarkeit und genuegender Unveraenderlichkeit gegenueber
Umgebungseinfluessen, so dass es gegen die bei ordnungsgemaessem Gebrauch auftretende
Abnutzung und Gestaltsaenderung hinreichend gesichert sowie gegen die beim Gebrauch,
Transport oder waehrend der Aufbewahrung auftretenden Einfluesse hinreichend
unempfindlich ist. Dies gilt fuer anzugebende mechanische, klimatische und
elektromagnetische Umgebungseinfluesse 1).
2.3   Haltbarkeit, Funktionssicherheit
Das Wahlgeraet laesst bei hinreichender Pflege, Wartung und geschuetzter Aufbewahrung
eine hohe Lebensdauer erwarten. Bei anzugebenden mechanischen, klimatischen und
elektromagnetischen Umgebungseinfluessen, bei Stoerungen in der Energieversorgung,
beim normalen Gebrauch und bei Fehlern in der Bedienung bleiben die Funktionen des
Wahlgeraetes aufrechterhalten und die abgegebenen Stimmen erhalten.
2.4   Rueckwirkungsfreiheit
Bei Anschluss von nicht zur Bauart gehoerenden Komponenten arbeitet das Wahlgeraet
rueckwirkungsfrei. Entsprechendes gilt, wenn eine gleichzeitige Durchfuehrung mehrerer
voneinander unabhaengiger Wahlarten vorgesehen ist.
2.5   Energieversorgung
Ein elektrisch betriebenes Wahlgeraet ist gegen kurzfristigen Stromausfall oder
Spannungsabfall gesichert und bleibt bei laengerem Stromausfall durch Verwendung einer
Ersatzstromquelle oder durch mechanische Bedienung betriebsfaehig. Das Wahlgeraet ist mit
einem geeigneten Anschluss fuer eine Ersatzstromquelle (z. B. Notstromaggregat, Batterien
oder Akkumulator) versehen.
Der Energieverbrauch ist so gering, dass die Betriebsbereitschaft des Wahlgeraetes
zumindest fuer die Dauer von dreizehn Stunden bei Betrieb mit einer geeigneten
Ersatzstromquelle ohne Auswechslung aufrechterhalten bleibt.

                                             -8-
       
                                                                               

2.6   Transport und Aufbewahrung
Das Wahlgeraet kann gut transportiert und in zugehoeriger Verpackung geschuetzt aufbewahrt
werden.
3     Funktionsweise
3.1   Funktionsprinzip, Verwendungsart
Die folgenden Anforderungen gelten entsprechend bei der gleichzeitigen Durchfuehrung
einer bundesweiten Wahl mit einer anderen Wahl.
Das Wahlgeraet ist so konstruiert, dass ein Waehler nur eine Stimme oder nur eine Erst-
und eine Zweitstimme fuer Bundestagswahlen bzw. jeweils eine ungueltige Stimme abgeben
kann.
Die Reihenfolge der Bedienung fuer die Auswahl der Erst- und der Zweitstimme aus den
Wahlvorschlaegen wird durch das Wahlgeraet nicht vorgegeben.
Bei getrennter Bedienung fuer Auswahl und Abgabe der Stimmen kann die Abgabe der Erst-
und der Zweitstimme ueber eine gemeinsame Bedienungsvorrichtung erfolgen.
3.2   Funktionskontrolle und Fehleranzeige
Das Wahlgeraet ermoeglicht beim Einschalten die Kontrolle seiner Funktionsfaehigkeit, bei
einem elektronischen Wahlgeraet unterstuetzt durch selbsttaetige Funktionsanzeigen.
Das Wahlgeraet unterstuetzt die Anzeige von ggf. waehrend der Wahl auftretenden
Funktionsfehlern seiner Komponenten, die eine ordnungsgemaesse Verwendung gefaehrden oder
unmoeglich machen, und soll eine Fehlerdiagnose ermoeglichen.
3.3   Darstellung der Wahlvorschlaege, Bedienungsvorrichtungen
Das Wahlgeraet und der Bedienungsbereich fuer den Waehler sind optisch neutral ausgefuehrt.
Alle Angaben, die auf den amtlichen Stimmzetteln enthalten sind, koennen auf der
Vorderseite des Wahlgeraetes gut erkennbar angebracht werden, z. B. in waagerechter oder
senkrechter Anordnung.
Fuer jeden Wahlvorschlag, fuer den eine Stimme abgegeben werden kann, ist ein
abgegrenztes Feld mit eindeutig zugeordneter Bedienungsvorrichtung zur Auswahl
der Stimmabgabe vorhanden. Ausserdem ist ein Feld mit Bedienungsvorrichtung fuer die
Kennzeichnung zur Abgabe einer jeweils ungueltigen Erst- oder Zweitstimme vorgesehen.
Die Bedienungsvorrichtungen zur Auswahl der Stimmabgabe sind numeriert. Die fuer jeden
Wahlvorschlag angezeigten Zaehlergebnisse sind den Bedienungsvorrichtungen eindeutig
zugeordnet und in derselben Weise numeriert. Entsprechendes gilt fuer die Kennzeichnung
zur Abgabe einer ungueltigen Stimme und fuer deren Zaehlergebnis.
Die Zahl der mit den zugehoerigen Bedienungsvorrichtungen nutzbaren Felder ist so gross
als Wahlvorschlaege (bei Bundestagswahlen: Wahlkreisbewerber fuer die Erststimme bzw.
Landeslisten jeder Partei fuer die Zweitstimme; bei Europawahlen: Bewerberlisten jeder
Partei oder politischen Vereinigung) in der Regel fuer eine Wahl zugelassen werden.
3.4   Stimmenspeicherung, Zaehlung und Anzeige
Vom Wahlgeraet koennen so   viele Stimmen entgegengenommen und registriert werden als
Waehler in der Regel zur   Stimmabgabe in einem Wahllokal vorgesehen sind.
Die Zaehlung der Stimmen   erfolgt in der Weise, dass allein folgende Zaehlergebnisse durch
das Wahlgeraet oder zwei   Wahlgeraete derselben Bauart selbsttaetig ermittelt und angezeigt
werden:
1. die Zahl aller abgegebenen einschliesslich der als ungueltig gekennzeichneten
   Erststimmen,
2. die Zahl aller abgegebenen einschliesslich der als ungueltig gekennzeichneten
   Zweitstimmen,
3. die Zahl der als ungueltig gekennzeichneten abgegebenen Erststimmen,
4. die Zahl der als ungueltig gekennzeichneten abgegebenen Zweitstimmen,
5. jede Zahl der fuer die einzelnen Wahlkreisbewerber abgegebenen Erststimmen,
6. jede Zahl der fuer die einzelnen Landeslisten abgegebenen Zweitstimmen.
Entsprechendes gilt fuer die Zahlen der fuer eine Europawahl abgegebenen Stimmen.
Die Zaehlung der fuer jeden Wahlvorschlag abgegebenen Stimmen, der ungueltigen Stimmen
und der insgesamt abgegebenen Stimmen erfolgt vollstaendig, eindeutig und richtig. Die
Stimmenspeicherung erfolgt in der Weise mehrfach (redundant), dass mit an Sicherheit
                                             -9-
       
                                                                               

grenzender Wahrscheinlichkeit keine abgegebene Stimme verloren geht und somit die
Zaehlung mit hoher Zuverlaessigkeit richtig erfolgt.
Vor, waehrend und nach der Wahl ist die Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen,
ggf. getrennt nach Erst- und Zweitstimmen, fuer den Wahlvorstand jederzeit von aussen
ablesbar.
Im gesicherten Zustand waehrend der Wahl ist eine Ablesung der Zahl der fuer einen
Wahlvorschlag oder der ungueltig abgegebenen Stimmen nicht moeglich. Das Ergebnis
der Stimmabgabe ist unmittelbar nach einer besonderen Handlung ablesbar und wird
unveraendert festgehalten.
Das Wahlgeraet gewaehrleistet die Geheimhaltung der Stimmabgabe. Aus keiner Vorrichtung
oder Einrichtung kann ersehen werden, wie ein Waehler gewaehlt hat. Zulaessig ist die
Ausgabe anonym gespeicherter Stimmen nach der Ergebnisablesung zur Auswertung ausserhalb
des Wahlgeraetes.
3.5   Sperrung und Sicherung
Vor Beginn der Wahl koennen saemtliche Zaehl- und Speicherinhalte fuer die
Stimmenregistrierung geloescht werden. Dass das geschehen ist, ist auf einfache Weise
kontrollierbar.
Vor Beginn der Wahl kann die Wirkung genau derjenigen Bedienungsvorrichtungen, die zur
Auswahl der Stimmabgabe fuer einen der Wahlvorschlaege nicht benoetigt werden, fuer die
Dauer des gesamten Wahlvorganges gesperrt werden.
Vor Beginn der Wahl kann das Wahlgeraet gegen jeden Eingriff, insbesondere gegen
eine Abgabe und Speicherung von Stimmen und gegen Ablesung, Ausgabe und Loeschung
registrierter Stimmen, durch Mehrfachverschluss (mindestens zwei Schloesser mit
unterschiedlicher Schliessung) gesichert werden.
Aus dem in dieser Weise gesicherten Grundzustand kann das Wahlgeraet fuer die
Durchfuehrung der Wahl so in Betrieb genommen werden, dass nur eine vom Wahlvorstand
bezueglich jedes einzelnen Waehlers kontrollierbare Abgabe und Speicherung von Stimmen
erfolgen kann.
Nach der Wahl kann die Abgabe und Speicherung von Stimmen gesperrt und die Ablesung und
Ausgabe des Zaehlergebnisses freigegeben werden, waehrend die Sperrung zur Verhinderung
einer Loeschung registrierter Stimmen erhalten bleibt, bis diese gesondert entriegelt
wird.
3.6   Abgabe von Stimmen
Die Bedienungsvorrichtungen des Wahlgeraetes koennen vom Waehler nur dann benutzt werden,
wenn der Wahlvorstand die Stimmabgabe freigegeben hat. Nach der Freigabe ist bis zur
Stimmenregistrierung allein die Auswahl und Abgabe der fuer einen Waehler zulaessigen
Stimmen moeglich. Nach Registrierung der Stimmabgabe sperrt sich das Wahlgeraet wieder
selbstaetig. Die Freigabe kann nach einem angemessenen Zeitraum fuer den Fall, dass der
Waehler keine Stimme abgegeben hat, durch eine besondere Handlung des Wahlvorstandes
zurueckgenommen werden, so dass das Geraet wieder gesperrt ist. Die Freigabe und die
Sperrung des Geraets sind fuer den Wahlvorstand erkennbar (z. B. durch Laut- und/oder
Lichtsignale).
Die Stimmabgabe verlaeuft in zwei Phasen, so dass der Waehler nach Ablauf der ersten Phase
die ausgewaehlte, beabsichtigte Stimmabgabe noch einmal ueberpruefen kann (z. B. zwei
Handgriffe oder Einschalten eines Druckpunktes).
Dem Waehler ist unmittelbar nach der Stimmabgabe durch ein Laut- oder Lichtsignal oder
ein am Wahlgeraet erscheinendes Zeichen erkennbar, dass seine Stimmabgabe registriert
und die Sperrvorrichtung wieder wirksam ist. Das Zeichen erlischt wieder, sobald die
Stimmabgabe vollzogen ist.
3.7   Ergonomie, Bedienbarkeit
Das Wahlgeraet ist ergonomisch so ausgefuehrt, dass es auch von unterdurchschnittlich
begabten Waehlern ohne groessere Schwierigkeiten bedient werden kann.
Bedienungshandlungen des Waehlers ergeben keine Fehlermeldungen, sondern ggf. Hinweise
zum Handlungsablauf.
Bedienungshandlungen, Fehlgriffe und absichtliche - mit Ausnahme gewaltsamer oder unter
Anwendung besonderer Hilfsmittel vorgenommener - Eingriffe haben keine Stoerungen oder
gar Zerstoerungen zur Folge.
4   Bedienungsanleitung(en)
Dem Wahlgeraet sind beigefuegt:
                                             - 10 -
         
                                                                                 

. eine geeignete Bedienungsanleitung mit folgendem Inhalt:
     1. Aufstellung und Inbetriebsetzung,
     2. Vorbereitung fuer eine Wahl: Einstellungen, Sicherung und Verriegelungen,
        Funktionskontrollen,
     3. Bedienung durch den Wahlvorstand vor, waehrend und nach der Wahl,
     4. Anleitung zur Stimmabgabe durch den Waehler,
     5. Funktionsfehler: Anzeigen und moegliche Handlungen,
     6. Lagerung und Transport,
     7. Wartung und Instandhaltung,
     8. technische Daten zur Verwendung (Wahlarten, max. Zahl der Waehler und max.
        Zahl der Wahlvorschlaege fuer Bundestagswahlen bzw. fuer Europawahlen) und zu
        Umgebungsbedingungen,

. eine Kurzanleitung fuer den Wahlvorstand
und
. eine Anleitung zur Stimmabgabe mit Darstellung der Bedienungsseite fuer den Waehler und
  Bedienungsangaben zur Auswahl der Wahlvorschlaege und Abgabe der Stimme(n).
-----
1)    In technischen Normen finden sich Festlegungen fuer Belastungen und Stoerungen mechanischer Art (Vibrationen, freier
      Fall, Kippfallen, Tropfwasserbestaendigkeit im Bedienungsbereich), klimatischer Art (Betriebs- und Lagerungs-Temperatur,
      Feuchtigkeit) und elektromagnetischer Art (statische Entladungen, konstante und Wechsel-Felder).


Anlage 2 (zu § 14 Abs. 2 und § 15 Abs. 1 Satz 1)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1999, 756 - 761

Gemeinde ......................                               Wahlbezirk (Name oder Nummer) ......
Kreis .........................                  ( ) 1)       Allgemeiner Wahlbezirk
Wahlkreis .....................                  ( ) 1)       Sonderwahlbezirk
Land ..........................                               --------------------------------
                                                              I Diese Wahlniederschrift ist I
                                                              I auf der letzten Seite von    I
                                                              I allen Mitgliedern des        I
                                                              I Wahlvorstandes zu            I
                                                              I unterschreiben.              I
                                                              --------------------------------

                                  Wahlniederschrift
                            ueber die Wahl mit Wahlgeraeten
                         bei der Wahl zum Deutschen Bundestag
                           am .............................

1.      Wahlvorstand
        Zu der Wahl waren fuer den Wahlbezirk vom Wahlvorstand
        erschienen:
        -------------------------------------------------------------------
        I      Familienname      I      Vorname       I     Funktion      I
        I-----------------------------------------------------------------I
        I 1. ................... I .................. I als Wahlvorsteher I
        I 2. ................... I .................. I als               I
        I                        I                    I stellvertretender I
        I                        I                    I Wahlvorsteher     I
        I 3. ................... I .................. I als Schriftfuehrer I
        I 4. ................... I .................. I als Beisitzer     I
        I 5. ................... I .................. I als Beisitzer     I
        I 6. ................... I .................. I als Beisitzer     I
        I 7. ................... I .................. I als Beisitzer     I
        -------------------------------------------------------------------
                                                            - 11 -
       
                                                                               


      An Stelle des(r) nicht erschienenen - ausgefallenen 2) Mitglieds(er)
      des Wahlvorstandes ernannte der Wahlvorsteher den (die) folgenden
      anwesenden - herbeigerufenen - Wahlberechtigten zu(m) Mitglied(ern)
      des Wahlvorstandes und wies ihn (sie) auf ihre Verpflichtung zur
      unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit
      ueber die ihnen bei ihrer amtlichen Taetigkeit bekanntgewordenen
      Angelegenheiten hin:
      -------------------------------------------------------------------
      I      Familienname      I      Vorname       I     Uhrzeit       I
      I-----------------------------------------------------------------I
      I 1. ................... I .................. I ................. I
      I 2. ................... I .................. I ................. I
      I 3. ................... I .................. I ................. I
      -------------------------------------------------------------------

      Als Hilfskraefte waren zugezogen:
      -------------------------------------------------------------------
      I      Familienname      I       Vorname      I     Uhrzeit       I
      I-----------------------------------------------------------------I
      I 1. ................... I .................. I ................. I
      I 2. ................... I .................. I ................. I
      I 3. ................... I .................. I ................. I
      -------------------------------------------------------------------
2.    Wahlhandlung
2.1   Der Wahlvorsteher eroeffnete die Wahlhandlung damit, dass er die uebrigen Mitglieder
      des Wahlvorstandes auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres
      Amtes und zur Verschwiegenheit ueber die ihnen bei ihrer amtlichen Taetigkeit
      bekanntgewordenen Angelegenheiten hinwies. Er belehrte sie ueber ihre Aufgaben.
      Abdrucke des Bundeswahlgesetzes, der Bundeswahlordnung und der
      Bundeswahlgeraeteverordnung lagen im Wahlraum vor. Eine Abbildung der Seite
      des Wahlgeraetes, an der der Waehler seine Stimme(n) abgeben kann, nebst
      geraetespezifischer Darstellung der Wahlvorschlaege und einer Anleitung zur
      Stimmabgabe mit dem Wahlgeraet waren im Wahlraum ausgehaengt.
2.2   Der Wahlvorstand stellte fest, dass
das Wahlgeraet Typ ........    Fabrik-Nr. . ....... fuer die Erststimmen und 2)
das Wahlgeraet Typ ........    Fabrik-Nr. . ....... fuer die Zweitstimmen 2)
       - sich in ordnungsgemaessem Zustand befand,
       - dem amtlichen Stimmzettel entsprechend beschriftet war,
       - saemtliche Zaehl- und Speichervorrichtungen fuer die Stimmabgabe auf Null
         gestellt oder geloescht waren,
       - die zur Aufnahme von Wahlmarken bestimmten Behaelter leer waren 2) und
       - nicht benoetigte Zaehl- und Speichervorrichtungen fuer die Stimmabgabe gesperrt
         waren 2).
       Dann wurde jedes verwendete Wahlgeraet oder dessen Zaehl- und Speichervorrichtungen
       durch den Wahlvorsteher verschlossen. Die Schuessel nahmen der Wahlvorsteher
       und ein anderes Mitglied des Wahlvorstandes getrennt bis zur Beendigung der
       Wahlhandlung in Verwahrung.
2.3    Damit die Waehler unbeobachtet ihre Stimme(n) abgeben konnten, war(en) das (die)
       Wahlgeraet(e) im Wahlraum in - einer - Wahlzelle(n) - in einem Nebenraum, der nur
       vom Wahlraum aus betretbar war und dessen Eingang vom Tisch des Wahlvorstandes
       aus ueberblickt werden konnte - aufgestellt 2).
2.4    Mit der Stimmabgabe wurde um ............... Uhr ............... Minuten
       begonnen.
2.5    Vor Beginn der Stimmabgabe berichtigte der Wahlvorsteher das Waehlerverzeichnis
       nach dem Verzeichnis der nachtraeglich erteilten Wahlscheine, indem er bei den
       Namen der nachtraeglich mit Wahlscheinen versehenen Wahlberechtigten in der Spalte
                                           - 12 -
       
                                                                               

       fuer die Stimmabgabe den Vermerk "Wahlschein" oder den Buchstaben "W" eintrug.
       Der Wahlvorsteher berichtigte auch die Zahlen der Abschlussbescheinigung der
       Gemeindebehoerde; diese Berichtigung wurde von ihm abgezeichnet 2).
       Der Wahlvorsteher berichtigte spaeter entsprechend das Waehlerverzeichnis und die
       dazugehoerige Abschlussbescheinigung unter Beruecksichtigung der noch am Wahltage an
       erkrankte Wahlberechtigte erteilten Wahlscheine 2).
2.6    Der Wahlvorstand wurde ueber die Ungueltigkeit von Wahlscheinen nicht unterrichtet
       2).
       Der Wahlvorstand wurde vom .........................................
       unterrichtet, dass folgende(r) Wahlschein(e) fuer ungueltig erklaert worden ist
       (sind):
       (Vor- und Familienname des Wahlscheininhabers sowie Wahlschein-Nr.) 2)
       ....................................................................
2.7    Waehrend der Wahlhandlung ueberpruefte der Wahlvorsteher oder ein von ihm bestimmtes
       Mitglied des Wahlvorstandes an Hand der Kontrollvorrichtungen, ob die Waehler
       beide Stimmen abgegeben haben und die Vorrichtungen zur Stimmabgabe sodann
       wieder gesperrt waren. Unterblieb die Abgabe beider Stimmen, so wurde der
       Stimmabgabevermerk im Waehlerverzeichnis gestrichen und in der Spalte Bemerkungen
       "Nichtwaehler" oder "N" eingetragen. Ueber die nicht abgegebenen Erst- und
       Zweitstimmen wurde jeweils eine Zaehlliste gefuehrt. Der Listenfuehrer verzeichnete
       jede nicht abgegebene Stimme in der in Betracht kommenden Zaehlliste.
2.8    Waehrend der Wahlhandlung traten an dem - den - Wahlgeraet(en) Typ ...............
       Fabrik-Nr. ............... folgende Funktionsstoerungen auf, die gemaess
       Bedienungsanleitung nicht auf einfache Weise und nicht ohne Gefahr fuer das
       Bekanntwerden oder Loeschen der bereits abgegebenen Stimmen behoben werden
       konnten,:
       .................................................................... und die
       um ............ Uhr dazu fuehrten, dass auf Beschluss des Wahlvorstandes zur Wahl
       mit dem
       Wahlgeraet-Typ ......... Fabrik-Nr. .......... uebergegangen werden musste 2) 3).
       Die Feststellungen nach Nr. 2.2 wurden wiederholt.
       Waehrend der Wahlhandlung traten an dem - den Wahlgeraet(en) Typ ...............
       Fabrik-Nr. ............... folgende Funktionsstoerungen auf, die
       um ............... Uhr dazu fuehrten, dass zur Urnenwahl uebergegangen werden musste
       2) 4):
       ....................................................................
2.9    Besondere Vorfaelle waehrend der Wahlhandlung waren - abgesehen von den unter 2.8
       genannten - nicht zu verzeichnen 2).
       Als besondere Vorfaelle waren - abgesehen von den unter 2.8 genannten - zu
       verzeichnen 2) (z.B. Zurueckweisung von Waehlern in den Faellen des § 56 Abs. 7 und
       § 59 der Bundeswahlordnung):
       ....................................................................
       Ueber die Einzelheiten wurden Niederschriften gefertigt und als Anlagen
       Nr. ............... bis Nr. ............... beigefuegt.
2.10   Um 18 Uhr gab der Wahlvorsteher den Ablauf der Wahlzeit bekannt. Danach wurden
       nur noch die im Wahlraum anwesenden Wahlberechtigten zur Stimmabgabe zugelassen.
       Der Zutritt zum Wahlraum wurde solange gesperrt, bis der letzte der anwesenden
       Waehler seine Stimme abgegeben hatte. Sodann wurde die Oeffentlichkeit wieder
       hergestellt.
       Um ............... Uhr ............... Minuten erklaerte der Wahlvorsteher
       die Wahl fuer geschlossen. Er sperrte jedes Wahlgeraete oder die Zaehl- und
       Speichervorrichtungen 2) sofort gegen jede weitere Stimmabgabe und versiegelte
       die Sperrung.
3.     Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
3.1    Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses wurden im unmittelbaren
       Anschluss an die Stimmabgabe und ohne Unterbrechung unter der Leitung des
       Wahlvorstehers/des Stellvertreters des Wahlvorstehers vorgenommen. 2)
3.2    a) Zunaechst wurden die im Waehlerverzeichnis eingetragenen Stimmabgabevermerke
          gezaehlt.
                                             - 13 -
        
                                                                                


          Die Zaehlung ergab   ....... Vermerke.
                                                   -------
                                                         ------------------
   b)     Mit Wahlschein                           I B 1 I
                                                         I An              I
          haben gewaehlt      ....... Personen      -------
                                                         I entsprechender I
   c)     Gesamtzahl der     -------                     I Stelle in       I
          Waehler - a) und b)                   ------- I Abschnitt 4       I
          zusammen -         ....... Personen  I B    I I eingetragen.     I
                                               ------- ------------------
   d)     Sodann wurden die auf dem (den) Wahlgeraet(en) insgesamt
          angezeigten Zahlen fuer die Erst- und Zweitstimmen abgelesen.
          Die Ablesung ergab
          bei Wahlgeraet Typ ...... Fabrik-Nr. .....    ...... abgegebene
                                                              Erststimmen,
          bei Wahlgeraet Typ ...... Fabrik-Nr. .....    ...... abgegebene
                                                              Zweitstimmen.
   e)     Aus den Zaehllisten fuer die nicht abgegebenen Erst- und
          Zweitstimmen ergaben sich folgende Zahlen:
                                                                -------
          ............... als ungueltig geltende Erststimmen,    I C 2 I
                                                                -------
                                                                -------
          ............... als ungueltig geltende Zweitstimmen. I E 2 I
                                                                -------
   f)     Gesamtzahl der Erststimmen (d) und e) zusammen): ..............
          Gesamtzahl der Zweitstimmen (d) und e) zusammen): ..............
   g)     Die Gesamtzahl c) stimmte jeweils mit der Gesamtzahl       ( ) 1)
          der Erststimmen und der Zweitstimmen aus f) ueberein.
          Die Gesamtzahl c) war um ..... groesser - kleiner 2) -       ( ) 1)
          als die Gesamtzahl der Erststimmen aus f).
          Die Gesamtzahl c) war um ..... groesser - kleiner 2) -       ( ) 1)
          als die Gesamtzahl der Zweitstimmen aus f).
          Die Verschiedenheit, die sich auch bei wiederholter Zaehlung
          herausstellte, erklaert sich aus folgendem:
          ................................................................

3.3 Nunmehr wurde(n) das (die) Wahlgeraet(e) fuer die Zaehlung freigegeben.
    Ein Mitglied des Wahlvorstandes stellte die an dem (den) Wahlgeraet(en)
    angezeigten oder ausgedruckten folgenden Zahlen fest, die es in die
    nachstehenden Zaehlkontrollvermerke eintrug:
    a) Wahlgeraet Typ ........ Fabrik-Nr. ........
        Nr. .... der Anzeigen   Zahl bei Schluss der - Nicht vom
                                Wahlhandlung         Wahlvorstand
                                                     auszufuellen -
        ...................... ................... Die Uebereinstimmung
        ...................... ................... der Angaben auf den
        ...................... ................... Anzeigen mit
        ...................... ................... nebenstehenden
        ...................... ................... Zaehlkontrollvermerken
        ...................... ................... wird hiermit bescheinigt.
        ...................... ................... Das (Die) Wahlgeraet(e) ist
        ...................... ................... (sind) nach Pruefung wieder
        ...................... ................... versiegelt -
        ...................... ................... verschlossen und
        ...................... ................... die Behaeltnisse mit
        ...................... ................... den Schluesseln -
        ...................... ................... Stimmenspeicher(n)
        ...................... ................... versiegelt 2) - worden.
        ...................... ................... ......., den ....... 19..
        ...................... ...................     (Ort)
        ...................... ................... ....................
        ...................... ................... (Kreiswahlleiter

                                              - 14 -
           
                                                                                   

             ......................    ...................   oder Beauftragter)
             ......................    ...................   ....................
             ......................    ...................      (erster Zeuge)
             ......................    ...................   ....................
             ......................    ...................      (zweiter Zeuge)
      b)     Wahlgeraet Typ ........    Fabrik-Nr. ........
             Nr. .... der Anzeigen     Zahl bei Schluss der
                                       Wahlhandlung
             ......................    ...................
             ......................    ...................
             ......................    ...................
             ......................    ...................
             ......................    ...................
             ......................    ...................
             ......................    ...................
3.4   Danach stellte der Wahlvorsteher - ein vom Wahlvorsteher bestimmtes Mitglied des
      Wahlvorstandes 2) - durch lautes Ablesen der einzelnen Anzeigen fest die Zahl der
      an den Wahlgeraeten
      1. insgesamt abgegebenen Erststimmen,
      2. insgesamt abgegebenen Zweitstimmen,
      3. fuer jeden Bewerber abgegebenen Stimmen (Erststimmen),
      4. fuer jede Landesliste abgegebenen Stimmen (Zweitstimmen),
      5. abgegebenen ungueltigen Erst- und Zweitstimmen.
      Die uebrigen Mitglieder des Wahlvorstandes ueberzeugten sich von der Richtigkeit
      dieser Feststellung und ihrer Uebertragung in diese Wahlniederschrift.
3.5   Das im nachstehenden Abschnitt 4 der Wahlniederschrift enthaltene Ergebnis
      wurde vom Wahlvorstand als das Wahlergebnis im Wahlbezirk festgestellt und vom
      Wahlvorsteher muendlich bekanntgegeben.
4.    Wahlergebnis
      ----------------------------------------
      I Kennbuchstaben fuer die Zahlenangaben I 5)
      ----------------------------------------
      -------                                                         Personen
      I A 1 I       Wahlberechtigte laut Waehlerverzeichnis
      -------       ohne Sperrvermerk "W"
                    (Wahlschein) 6)                                 .............
      -------
      I A 2 I       Wahlberechtigte laut Waehlerverzeichnis
      -------       mit Sperrvermerk "W"
                    (Wahlschein) 6)                                 .............
      -------------
      I A 1 + A 2 I Im Waehlerverzeichnis insgesamt
      ------------- eingetragene Wahlberechtigte 6)                 .............
      -------
      I B I         Waehler insgesamt (vgl. oben 3.2 c)              .............
      -------
      -------
      I B 1 I       darunter Waehler mit Wahlschein
      -------       (vgl. oben 3.2 b)                               .............

                       ---------------------------------------
                       I Ergebnis der Wahl im Wahlkreis      I
                       I (Erststimmen)                       I 7) 9)
                       ---------------------------------------
      -------
      I C 1 I          Am Wahlgeraet abgegebene
      -------          ungueltige Erststimmen        ............    .............
                                                                    (Nummer der
                                                 - 15 -
  
                                                                          

                                                            Anzeige)
-------
I C 2 I       Nach der Zaehlliste als
-------       ungueltig geltende
              Erststimmen                  ............
                                           ------------
-------
I C I         Ungueltige Erststimmen
-------       zusammen                     ............
-------
I D I         Gueltige Erststimmen
-------       insgesamt                    ............    .............
                                                           (Nummer der
                                                            Anzeige)

            ---------------------------------------------------------------
            I Von den gueltigen        I              I                    I
            I Erststimmen entfielen   I              I                    I
            I auf den Bewerber        I              I                    I
            I-------------------------------------------------------------I
            I                         I              I                    I
            I                         I Erststimmen I Nummer der Anzeige I
            ---------------------------------------------------------------
-------
I D 1 I       1. ....................      ............    .............
-------
-------
I D 2 I       2. ....................      ............    .............
-------
-------
I D 3 I       3. ....................   ............       .............
-------          (Vor- und Familien-    ------------
                 name des Bewerbers
                 sowie Kurzbezeichnung
                 der Partei/bei anderen
                 Kreiswahlvorschlaegen
                 das Kennwort - laut
                 Stimmzettel -)
              usw.

              ---------------------------------------
              I Ergebnis der Wahl nach Landeslisten I
              I (Zweitstimmen)                      I 8) 9)
              ---------------------------------------
-------
I E 1 I       Am Wahlgeraet abgegebene
-------       ungueltige Zweitstimmen       ............    .............
                                                           (Nummer der
                                                            Anzeige)
-------
I E 2 I       Nach der Zaehlliste als
-------       ungueltig geltende
              Zweitstimmen                 ............
                                           ------------
-------
I E I         Ungueltige Zweitstimmen
-------       zusammen                     ............
-------
I F I         Gueltige Zweitstimmen
-------       insgesamt                    ............    .............
                                                           (Nummer der
                                                            Anzeige)

                                        - 16 -
        
                                                                                


                  ---------------------------------------------------------------
                  I Von den gueltigen        I              I                    I
                  I Zweitstimmen entfielen I               I                    I
                  I auf die Landesliste der I              I                    I
                  I-------------------------------------------------------------I
                  I                         I              I                    I
                  I                         I Zweitstimmen I Nummer der Anzeige I
                  ---------------------------------------------------------------
      -------
      I F 1 I       1. ....................      ............    .............
      -------
      -------
      I F 2 I       2. ....................      ............    .............
      -------
      -------
      I F 3 I       3. ....................      ............    .............
      -------          (Kurzbezeichnung          ------------
                       der Partei - laut
                       Stimmzettel -)
                    usw.
                                   Zusammen      ............



5.    Abschluss der Wahlergebnisfeststellung
5.1   Bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses waren als besondere
      Vorkommnisse zu verzeichnen (z.B. Aufklaerung der Verschiedenheit der Summe der
      angezeigten einzelnen Zaehlergebnisse und der angezeigten Zahl der insgesamt
      abgegebenen Stimmen - § 14 Abs. 5 Bundeswahlgeraeteverordnung -): 2)
    ....................................................................
    Der Wahlvorstand fasste in diesem Zusammenhang folgende Beschluesse: 2)
    ....................................................................
5.2 Das (Die) Mitglied(er) des Wahlvorstandes ..........................
                                                (Vor- und Familienname)
    beantragte(n) vor Unterzeichnung der Wahlniederschrift eine erneute
    Zaehlung 10) der Stimmen, weil
    ....................................................................
                            (Angabe der Gruende)
    Daraufhin wurde der Zaehlvorgang (vgl. Abschnitte 3.2 bis 3.4)
    wiederholt. Das in Abschnitt 4 der Wahlniederschrift enthaltene
    Wahlergebnis fuer den Wahlbezirk wurde
        ---
        I I 1) mit dem gleichen Ergebnis erneut festgestellt
        ---
        ---
        I I 1) berichtigt 11)
        ---
    und vom Wahlvorsteher muendlich bekanntgegeben.
5.3   Nach der Ermittlung des Wahlergebnisses wurden jedes verwendete Wahlgeraet
      geschlossen und versiegelt - geschlossen und die Behaeltnisse mit den Schluesseln /
      dem (den) Stimmenspeicher(n) versiegelt 2). Die Zaehllisten fuer die als ungueltig
      geltenden Stimmen wurden vom Listenfuehrer und Wahlvorsteher unterschrieben und
      sind als Anlage Nr. .......... bis Nr. .......... beigefuegt.
5.4   Das Wahlergebnis aus Abschnitt 4 wurde auf den Vordruck fuer die Schnellmeldung
      12) uebertragen und auf schnellstem Wege telefonisch - durch (Angabe der
      Uebermittlung) ................. - 2) an ..................... uebermittelt.
5.5   Waehrend der Wahlhandlung waren immer mindestens drei, waehrend der Ermittlung und
      Feststellung des Wahlergebnisses mindestens fuenf Mitglieder des Wahlvorstandes,


                                              - 17 -
        
                                                                                

      darunter jeweils der Wahlvorsteher und der Schriftfuehrer oder ihre Stellvertreter,
      anwesend.
5.6   Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und die Feststellung des Wahlergebnisses
      waren oeffentlich.
5.7   Vorstehende Niederschrift wurde von den Mitgliedern des Wahlvorstandes genehmigt
      und von ihnen unterschrieben.
                                ...................., den .......... 19 ...
                                        (Ort)

      Der Wahlvorsteher                    Die uebrigen Beisitzer
      ...............................      1. ..............................
      Der Stellvertreter                   2. ..............................
      ...............................      3. ..............................
      Der Schriftfuehrer                    4. ..............................
      ...............................

5.8 Das (Die) Mitglied(er) des Wahlvorstandes ..........................
                                               (Vor- und Familienname)
    verweigerte(n) die Unterschrift unter der Wahlniederschrift, weil
    ....................................................................
    ....................................................................
                           (Angabe der Gruende)

5.9 Nach Schluss des Wahlgeschaefts uebergab der Wahlvorstand am ..........,
    .......... Uhr, dem Beauftragten der Gemeindebehoerde
    1. diese Wahlniederschrift mit den darin verzeichneten Anlagen,
    2. das (die) Wahlgeraet(e) oder den (die) herausgenommene(n)
       Stimmenspeicher 2) nebst Schluesseln und Zubehoer,
    3. das Waehlerverzeichnis,
    4. die eingenommenen Wahlscheine, soweit sie nicht der
       Wahlniederschrift beigefuegt sind,
    5. alle sonstigen ihm von der Gemeinde zur Verfuegung gestellten
       Gegenstaende und Unterlagen.

                                                   Der Wahlvorsteher
                                           .................................

      Vom Beauftragten der Gemeindebehoerde wurde die Wahlniederschrift
      mit allen darin verzeichneten Anlagen, das Paket mit den verpackten
      und versiegelten Wahlscheinen sowie
      das (die) unter Nr. 5.3 genannte(n) Wahlgeraet(e) oder der
      (die) Stimmenspeicher am ................., .......... Uhr
      auf Vollstaendigkeit ueberprueft und uebernommen.

                                           .................................
                                            (Unterschrift des Beauftragten
                                                der Gemeindebehoerde)

    Achtung: Es ist sicherzustellen, dass die Wahlniederschrift mit den
    Anlagen, das Wahlgeraet oder herausgenommene Stimmenspeicher 2) sowie
    die Pakete mit den weiteren Unterlagen Unbefugten nicht zugaenglich sind.
----------
1) Zutreffendes ankreuzen.
2) Nichtzutreffendes streichen.
3) Die Wahl darf nur mit einem anderen Wahlgeraet fortgesetzt werden, wenn dies ohne
   nennenswerte Verzoegerung und ohne Gefaehrdung des Wahlgeheimnisses moeglich ist. In
   diesem Falle sind die Feststellungen unter 2.2 fuer das Ersatzgeraet durchzufuehren.
   Dies ist unter 2.6 mit den Worten: "Die Feststellungen nach 2.2 wurden wiederholt."
   zu vermerken.

                                              - 18 -
       
                                                                               

4) Wird die Wahl nach den allgemeinen Vorschriften mit Stimmzetteln fortgesetzt,
   ist ein Wahlgeraet gegen jede weitere Stimmabgabe zu sperren und die Sperrung
   zu versiegeln. Die Wahlniederschrift nach Anlage 2 wird erst nach Schluss der
   Wahlhandlung abgeschlossen. Ihre Ergebnisse werden in die ueber die Urnenwahl
   aufzunehmende Wahlniederschrift uebernommen. Die Wahlniederschrift nach Satz 2 wird
   der Wahlniederschrift nach Satz 3 beigefuegt.
5) Wahlniederschriften und Meldevordrucke sind aufeinander abgestimmt. Die einzelnen
   Zahlen des Wahlergebnisses sind in die Schnellmeldung bei demselben Kennbuchstaben
   einzutragen, mit dem sie in der Wahlniederschrift bezeichnet sind.
                                     ------- -------      -------------
 6) Die Zahlenangaben fuer die Zeilen I A 1 I, I A 2 I und I A 1 + A 2 I
                                     ------- -------      -------------
    sind der berichtigten Bescheinigung ueber den Abschluss des
    Waehlverzeichnisses zu entnehmen.
          -------   -------
 7) Summe I C 1 I + I D I muss mit der Erststimmenzahl in 3.2 d)
          -------   -------
    uebereinstimmen.
          -------   -------
 8) Summe I E 1 I + I F I muss mit der Zweitstimmenzahl in 3.2 d)
          -------   -------
    uebereinstimmen.
                         -------   -------          -------   -------
 9) Stimmt die Summe von I C 1 I + I D I bzw. von I E 1 I + I F I
                         -------   -------          -------   -------
      nicht mit den Zahlen in 3.2 d) ueberein, so liegen Unstimmigkeiten vor, die
      vom Wahlvorstand mit der Kontrollvorrichtung des Wahlgeraetes (§ 14 Abs. 4 der
      Bundeswahlgeraeteverordnung) aufzuklaeren sind.
10)   Wenn keine Nachzaehlung stattgefunden hat, ist der gesamte Abschnitt 5.2 zu
      streichen.
11)   Die berichtigten Zahlen sind in Abschnitt 4 mit anderer Farbe oder auf andere
      Weise kenntlich zu machen. Alte Zahlen nicht loeschen oder radieren.
12)   Nach dem Muster der Anlage 28 zur Bundeswahlordnung.

Anlage 3 (zu § 14 Abs. 2 und § 15 Abs. 1 Satz 1)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1999, 762 - 766

Gemeinde ......................                 Wahlbezirk (Name oder Nummer) ......
Kreis .........................      ( ) 1)     Allgemeiner Wahlbezirk
Land ..........................      ( ) 1)     Sonderwahlbezirk
                                                --------------------------------
                                                I Diese Wahlniederschrift ist I
                                                I auf der letzten Seite von    I
                                                I allen Mitgliedern des        I
                                                I Wahlvorstandes zu            I
                                                I unterschreiben.              I
                                                --------------------------------

                           Wahlniederschrift
                     ueber die Wahl mit Wahlgeraeten
                bei der Wahl zum Europaeischen Parlament
                    am .............................

1.    Wahlvorstand
      Zu der Wahl waren fuer den Wahlbezirk vom Wahlvorstand
      erschienen:
      -------------------------------------------------------------------
      I      Familienname      I      Vorname       I     Funktion      I

                                              - 19 -
       
                                                                               

      I-----------------------------------------------------------------I
      I 1. ................... I .................. I als Wahlvorsteher I
      I 2. ................... I .................. I als               I
      I                        I                    I stellvertretender I
      I                        I                    I Wahlvorsteher     I
      I 3. ................... I .................. I als Schriftfuehrer I
      I 4. ................... I .................. I als Beisitzer     I
      I 5. ................... I .................. I als Beisitzer     I
      I 6. ................... I .................. I als Beisitzer     I
      I 7. ................... I .................. I als Beisitzer     I
      -------------------------------------------------------------------
      An Stelle des(r) nicht erschienenen - ausgefallenen 2) Mitglieds(er)
      des Wahlvorstandes ernannte der Wahlvorsteher den (die) folgenden
      anwesenden - herbeigerufenen - Wahlberechtigten zu(m) Mitglied(ern)
      des Wahlvorstandes und wies ihn (sie) auf ihre Verpflichtung zur
      unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit ueber
      die ihnen bei ihrer amtlichen Taetigkeit bekanntgewordenen
      Angelegenheiten hin:
      -------------------------------------------------------------------
      I      Familienname      I      Vorname       I     Uhrzeit       I
      I-----------------------------------------------------------------I
      I 1. ................... I .................. I ................. I
      I 2. ................... I .................. I ................. I
      I 3. ................... I .................. I ................. I
      -------------------------------------------------------------------

      Als Hilfskraefte waren zugezogen:
      -------------------------------------------------------------------
      I      Familienname      I       Vorname      I     Uhrzeit       I
      I-----------------------------------------------------------------I
      I 1. ................... I .................. I ................. I
      I 2. ................... I .................. I ................. I
      I 3. ................... I .................. I ................. I
      -------------------------------------------------------------------
2.     Wahlhandlung
2.1    Der Wahlvorsteher eroeffnete die Wahlhandlung damit, dass er die uebrigen Mitglieder
       des Wahlvorstandes auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres
       Amtes und zur Verschwiegenheit ueber die ihnen bei ihrer amtlichen Taetigkeit
       bekanntgewordenen Angelegenheiten hinwies. Er belehrte sie ueber ihre Aufgaben.
       Abdrucke des Europawahlgesetzes, des Bundeswahlgesetzes, der Europawahlordnung
       und der Bundeswahlgeraeteverordnung lagen im Wahlraum vor. Eine Abbildung der
       Seite des Wahlgeraetes, an der der Waehler seine Stimme abgeben kann, nebst
       geraetespezifischer Darstellung der Wahlvorschlaege und einer Anleitung zur
       Stimmabgabe mit dem Wahlgeraet waren im Wahlraum ausgehaengt.
2.2    Der Wahlvorstand stellte fest, dass das Wahlgeraet Typ .......................
       Fabrik-Nr. .....................
       - sich in ordnungsgemaessem Zustand befand,
       - dem amtlichen Stimmzettel entsprechend beschriftet war,
       - saemtliche Zaehl- und Speichervorrichtungen fuer die Stimmabgabe auf Null
         gestellt oder geloescht waren,
       - die zur Aufnahme von Wahlmarken bestimmten Behaelter leer waren 2) und
       - nicht benoetigte Zaehl- und Speichervorrichtungen fuer die Stimmabgabe gesperrt
         waren 2).
       Dann wurde jedes verwendete Wahlgeraet oder dessen Zaehl- und Speichervorrichtungen
       durch den Wahlvorsteher verschlossen. Die Schuessel nahmen der Wahlvorsteher
       und ein anderes Mitglied des Wahlvorstandes getrennt bis zur Beendigung der
       Wahlhandlung in Verwahrung.


                                             - 20 -
       
                                                                               

2.3    Damit die Waehler unbeobachtet ihre Stimme abgeben konnten, war das Wahlgeraet
       im Wahlraum in - einer - Wahlzelle - einem Nebenraum, der nur vom Wahlraum aus
       betretbar war und dessen Eingang vom Tisch des Wahlvorstandes aus ueberblickt
       werden konnte - aufgestellt 2).
2.4    Mit der Stimmabgabe wurde um ............... Uhr ............... Minuten
       begonnen.
2.5    Vor Beginn der Stimmabgabe berichtigte der Wahlvorsteher das Waehlerverzeichnis
       nach dem Verzeichnis der nachtraeglich erteilten Wahlscheine, indem er bei den
       Namen der nachtraeglich mit Wahlscheinen versehenen Wahlberechtigten in der Spalte
       fuer die Stimmabgabe den Vermerk "Wahlschein" oder den Buchstaben "W" eintrug.
       Der Wahlvorsteher berichtigte auch die Zahlen der Abschlussbescheinigung der
       Gemeindebehoerde; diese Berichtigung wurde von ihm abgezeichnet 2).
       Der Wahlvorsteher berichtigte spaeter entsprechend das Waehlerverzeichnis und die
       dazugehoerige Abschlussbescheinigung unter Beruecksichtigung der noch am Wahltage an
       erkrankte Wahlberechtigte erteilten Wahlscheine 2).
2.6    Der Wahlvorstand wurde ueber die Ungueltigkeit von Wahlscheinen nicht unterrichtet
       2).
       Der Wahlvorstand wurde vom .........................................
       unterrichtet, dass folgende(r) Wahlschein(e) fuer ungueltig erklaert worden ist
       (sind):
       (Vor- und Familienname des Wahlscheininhabers sowie Wahlschein-Nr.) 2)
       ....................................................................
2.7    Waehrend der Wahlhandlung ueberpruefte der Wahlvorsteher oder das von ihm bestimmte
       Mitglied des Wahlvorstandes an Hand der Kontrollvorrichtungen, ob der Waehler
       seine Stimme abgegeben hatte und die Vorrichtungen zur Stimmabgabe sodann wieder
       gesperrt waren. Unterblieb die Abgabe der Stimme, so wurde der Stimmabgabevermerk
       im Waehlerverzeichnis gestrichen und in der Spalte Bemerkungen "Nichtwaehler" oder
       "N" eingetragen.
2.8    Waehrend der Wahlhandlung traten an dem Wahlgeraet folgende Funktionsstoerungen auf,
       die gemaess Bedienungsanleitung nicht auf einfache Weise und nicht ohne Gefahr fuer
       das Bekanntwerden oder Loeschen der bereits abgegebenen Stimmen behoben werden
       konnten,:
       .................................................................... und die
       um ............ Uhr dazu fuehrten, dass auf Beschluss des Wahlvorstandes zur Wahl
       mit dem
       Wahlgeraet-Typ ......... Fabrik-Nr. .......... uebergegangen werden musste 2) 3).
       Die Feststellungen nach Nr. 2.2 wurden wiederholt.
       Waehrend der Wahlhandlung traten an dem Wahlgeraet folgende Funktionsstoerungen auf,
       die um ............... Uhr dazu fuehrten, dass zur Urnenwahl uebergegangen werden
       musste 2) 4):
       ....................................................................
2.9    Besondere Vorfaelle waehrend der Wahlhandlung waren - abgesehen von den in
       Abschnitt 2.8 genannten - nicht zu verzeichnen 2).
       Als besondere Vorfaelle waren - abgesehen von den unter 2.8 genannten - zu
       verzeichnen 2) (z.B. Zurueckweisung von Waehlern in den Faellen des § 49 Abs. 7 und
       § 52 der Europawahlordnung):
       ....................................................................
       ....................................................................
       Ueber die Einzelheiten wurden Niederschriften gefertigt und als Anlagen
       Nr. ............... bis Nr. ............... beigefuegt.
2.10   Um ..... Uhr gab der Wahlvorsteher den Ablauf der Wahlzeit bekannt. Danach wurden
       nur noch die im Wahlraum anwesenden Wahlberechtigten zur Stimmabgabe zugelassen.
       Der Zutritt zum Wahlraum wurde solange gesperrt, bis der letzte der anwesenden
       Waehler seine Stimme abgegeben hatte. Sodann wurde die Oeffentlichkeit wieder
       hergestellt.
       Um ............... Uhr ............... Minuten erklaerte der Wahlvorsteher
       die Wahl fuer geschlossen. Er sperrte jedes Wahlgeraet oder die Zaehl- und
       Speichervorrichtungen 2) sofort gegen jede weitere Stimmabgabe und versiegelte
       die Sperrung.

                                             - 21 -
           
                                                                                   

3.      Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
3.1     Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses wurden im unmittelbaren
        Anschluss an die Stimmabgabe und ohne Unterbrechung unter der Leitung des
        Wahlvorstehers/des Stellvertreters des Wahlvorstehers 2) vorgenommen.
3.2     a) Zunaechst wurden die im Waehlerverzeichnis eingetragenen Stimmabgabevermerke
           gezaehlt.

             Die Zaehlung ergab   ....... Vermerke.
                                                      -------   ------------------
      b)     Mit Wahlschein                           I B 1 I   I An             I
             haben gewaehlt      ....... Personen      -------   I entsprechender I
      c)     Gesamtzahl der     -------                         I Stelle in      I
             Waehler - a) und b)                   -------       I Abschnitt 4    I
             zusammen -         ....... Personen  I B   I       I eingetragen.   I
                                                  -------       ------------------
      d)     Sodann wurde die auf dem Wahlgeraet insgesamt
             angezeigte Zahl fuer die Stimmen abgelesen.
             Die Ablesung ergab                   ............ abgegebene Stimmen.
      e)     ( ) 1) Die Gesamtzahl c) stimmte mit der Gesamtzahl der
                     Stimmen aus d) ueberein.
             ( ) 1) Die Gesamtzahl c) war um ............... groesser
                     - kleiner 2) - als die Gesamtzahl der Stimmen aus d).
             Die Verschiedenheit, die sich auch bei wiederholter Zaehlung
             herausstellte, erklaert sich aus folgenden Gruenden: 2)
             ...............................................................
             ...............................................................
             ...............................................................
3.3   Der Schriftfuehrer uebertrug aus der - berichtigten 2) - Bescheinigung ueber den
      Abschluss des Waehlerverzeichnisses die Zahl der Wahlberechtigten in Abschnitt 4
      Kennbuchstaben I A 1 + A 2 I der Wahlniederschrift.
3.4   Nunmehr wurde das Wahlgeraet fuer die Zaehlung freigegeben. Ein Mitglied des
      Wahlvorstandes stellte die an dem Wahlgeraet angezeigten oder ausgedruckten
      folgenden Zahlen fest, die es in den nachstehenden Zaehlkontrollvermerk eintrug:
      Wahlgeraet Typ ........      Fabrik-Nr. ........
      Nr. .... der Anzeigen       Zahl bei Schluss der     - Nicht vom
                                  Wahlhandlung            Wahlvorstand
                                                          auszufuellen -
      ......................      ...................     Die Uebereinstimmung
      ......................      ...................     der Angaben auf den
      ......................      ...................     Anzeigen mit
      ......................      ...................     nebenstehenden
      ......................      ...................     Zaehlkontrollvermerken wird
      ......................      ...................     hiermit bescheinigt.
      ......................      ...................     Das Wahlgeraet ist
      ......................      ...................     nach Pruefung wieder
      ......................      ...................     versiegelt -
      ......................      ...................     verschlossen und
      ......................      ...................     das Behaeltnis mit
      ......................      ...................     den Schluesseln -
      ......................      ...................     Stimmenspeicher(n)
      ......................      ...................     versiegelt 2) - worden.
      ......................      ...................     ......., den ....... 19..
      ......................      ...................       (Ort)
      ......................      ...................     ....................
      ......................      ...................     (Kreiswahlleiter
      ......................      ...................     oder Beauftragter)
      ......................      ...................     ....................
      ......................      ...................        (erster Zeuge)
      ......................      ...................     ....................
      ......................      ...................        (zweiter Zeuge)

                                                 - 22 -
        
                                                                                

3.5   Danach stellte der Wahlvorsteher - ein vom Wahlvorsteher bestimmtes Mitglied des
      Wahlvorstandes 2) - durch lautes Ablesen der einzelnen Anzeigen fest die Zahl der
      an dem Wahlgeraet
      1. insgesamt abgegebenen Stimmen,
      2. fuer jeden Wahlvorschlag abgegebenen Stimmen,
      3. abgegebenen ungueltigen Stimmen.
      Die uebrigen Mitglieder des Wahlvorstandes ueberzeugten sich von der Richtigkeit
      dieser Feststellung und ihrer Uebertragung in diese Wahlniederschrift.
3.6   Danach ergab sich folgendes Wahlergebnis fuer den Wahlbezirk, das vom Wahlvorsteher
      muendlich bekanntgegeben wurde.
4.    Wahlergebnis
      ----------------------------------------
      I Kennbuchstaben fuer die Zahlenangaben I 5)
      ----------------------------------------
      -------
      I A 1 I       Wahlberechtigte laut Waehlerverzeichnis
      -------       ohne Sperrvermerk "W"
                    (Wahlschein) 6)                              .............
      -------
      I A 2 I       Wahlberechtigte laut Waehlerverzeichnis
      -------       mit Sperrvermerk "W"
                    (Wahlschein) 6)                              .............
      -------------
      I A 1 + A 2 I Im Waehlerverzeichnis insgesamt
      ------------- eingetragene Wahlberechtigte 6)              .............
      -------
      I B I         Waehler insgesamt (vgl. 3.2 c))               .............
      -------
      -------
      I B 1 I       darunter Waehler mit Wahlschein
      -------       (vgl. 3.2 b))                                .............
      -----
      I C I 7)      ungueltige Stimmen      ...............       .............
      -----                                                     (Nummer der Anzeige)

Von den gueltigen Stimmen entfielen auf den Wahlvorschlag

                  ---------------------------------------------------------------
                  I Wahlvorschlaege in der   I Stimmen      I Nummer der Anzeige I
                  I im Stimmzettel          I              I                    I
                  I aufgefuehrten            I              I                    I
                  I Reihenfolge mit         I              I                    I
                  I Kurzbezeichnung und     I              I                    I
                  I Kennwort                I              I                    I
                  ---------------------------------------------------------------
      -------                               I              I
      I D 1 I       1. .................... I ............ I ..................
      -------                               I              I
      -------                               I              I
      I D 2 I       2. .................... I ............ I ..................
      -------                               I              I
      -------                               I              I
      I D 3 I       3. .................... I ............ I ..................
      -------                               I              I
      -------                               I              I
      I D 4 I       4. .................... I ............ I ..................
      -------                               I ------------ I
                    usw.                    I              I
                                            I              I

                                              - 23 -
        
                                                                                

      -------                                 I                  I
      I D   I       gueltige Stimmen           I                  I
      -------       zusammen                  I   ............   I ..................
                                              I                  I
      -------                                 I                  I
      I C   I       ungueltige Stimmen         I   ............   I ..................
      -------                                 I   ------------   I
                                              I                  I
      -------                                 I                  I
      IC + DI 7)    insgesamt abgegebene      I                  I
      -------       Stimmen                   I   ............   I ..................
                                              I                  I



5.    Abschluss der Wahlergebnisfeststellung
5.1   Bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses waren als besondere
      Vorkommnisse zu verzeichnen (z.B. Aufklaerung der Verschiedenheit der Summe der
      angezeigten einzelnen Zaehlergebnisse und der angezeigten Zahl der insgesamt
      abgegebenen Stimmen - § 14 Abs. 5 Bundeswahlgeraeteverordnung -): 2)
    ....................................................................
    ....................................................................
    Der Wahlvorstand fasste in diesem Zusammenhang folgende Beschluesse: 2)
    ....................................................................
    ....................................................................
5.2 Das (Die) Mitglied(er) des Wahlvorstandes ..........................
                                                 (Vor- und Familienname)
    beantragte(n) vor Unterzeichnung der Wahlniederschrift eine erneute
    Zaehlung 8) der Stimmen, weil
    ....................................................................
    ....................................................................
                             (Angabe der Gruende)
    Daraufhin wurde der Zaehlvorgang (vgl. Abschnitt 3.5) wiederholt.
    Das in Abschnitt 4 der Wahlniederschrift enthaltene Wahlergebnis fuer
    den Wahlbezirk wurde
        ---
        I I 1) mit dem gleichen Ergebnis erneut festgestellt
        ---
        ---
        I I 1) berichtigt 9)
        ---
    und vom Wahlvorsteher muendlich bekanntgegeben.
5.3   Nach der Ermittlung des Wahlergebnisses wurde das Wahlgeraet geschlossen und
      versiegelt - geschlossen und die Behaeltnisse mit den Schluesseln / dem (den)
      Stimmenspeicher(n) versiegelt 2). Die Zaehlliste fuer die als ungueltig geltenden
      Stimmen wurde vom Listenfuehrer und Wahlvorsteher unterschrieben und ist als Anlage
      Nr. .......... beigefuegt.
5.4   Das Wahlergebnis aus Abschnitt 4 wurde auf den Vordruck fuer die Schnellmeldung
      uebertragen und auf schnellstem Wege telefonisch - durch
.......................... - 2) an ............................ uebermittelt.
(Angabe der Uebermittlung)
5.5   Waehrend der Wahlhandlung waren immer drei, waehrend der Ermittlung und Feststellung
      des Wahlergebnisses mindestens fuenf Mitglieder des Wahlvorstandes, darunter
      jeweils der Wahlvorsteher und der Schriftfuehrer oder ihre Stellvertreter,
      anwesend.
5.6   Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und die Feststellung des Wahlergebnisses
      waren oeffentlich.
5.7   Vorstehende Niederschrift wurde von den Mitgliedern des Wahlvorstandes genehmigt
      und von ihnen unterschrieben.

                                              - 24 -
      
                                                                              

                              ...................., den .......... 19 ...
                                      (Ort)

    Der Wahlvorsteher                  Die uebrigen Beisitzer
    ...............................    1. ..............................
    Der Stellvertreter                 2. ..............................
    ...............................    3. ..............................
    Der Schriftfuehrer                  4. ..............................
    ...............................
5.8 Das (Die) Mitglied(er) des Wahlvorstandes ..........................
                                               (Vor- und Familienname)
    verweigerte(n) die Unterschrift unter der Wahlniederschrift, weil 2)
    ....................................................................
    ....................................................................
                           (Angabe der Gruende)
5.9 Nach Schluss des Wahlgeschaefts uebergab der Wahlvorstand
    1. diese Wahlniederschrift einschliesslich der darin verzeichneten Anlagen,
    2. das Wahlgeraet oder die (den) herausgenommenen Stimmenspeicher 2)
       nebst Schluesseln und Zubehoer,
    3. das Waehlerverzeichnis,
    4. die eingenommenen Wahlscheine, soweit sie nicht der
       Wahlniederschrift beigefuegt sind,
    5. alle ihm sonst zur Verfuegung gestellten Gegenstaende und Unterlagen
    dem Beauftragten der Gemeindebehoerde.

                                               Der Wahlvorsteher
                                       .................................
-----------------------------------------------------------------------------
    Die Wahlniederschrift mit allen darin verzeichneten Anlagen, das Paket
    mit den verpackten und versiegelten Wahlscheinen sowie das unter Nr. 5.3
    genannte Wahlgeraet oder der (die) Stimmenspeicher wurden am
    ............................, .......................... Uhr von dem
    Unterzeichneten auf Vollstaendigkeit ueberprueft und uebernommen.

                                         .................................
                                          (Unterschrift des Beauftragten
                                              der Gemeindebehoerde)

    Achtung: Es ist sicherzustellen, dass die Wahlniederschrift mit den
    Anlagen, das Wahlgeraet oder herausgenommene Stimmenspeicher 2) sowie
    die Pakete mit den weiteren Unterlagen Unbefugten nicht zugaenglich sind.
----------
1) Zutreffendes ankreuzen.
2) Nichtzutreffendes streichen.
3) Die Wahl darf nur mit einem anderen Wahlgeraet fortgesetzt werden, wenn dies ohne
   nennenswerte Verzoegerung und ohne Gefaehrdung des Wahlgeheimnisses moeglich ist.
   In diesem Fall sind die Feststellungen aus Abschnitt 2.2 fuer das Ersatzgeraet
   durchzufuehren. Dies ist in Abschnitt 2.8 mit den Worten: "Die Feststellungen nach
   Abschnitt 2.2 wurden wiederholt." zu vermerken.
4) Wird die Wahl nach den allgemeinen Vorschriften mit Stimmzetteln fortgesetzt,
   ist ein Wahlgeraet gegen jede weitere Stimmabgabe zu sperren und die Sperrung
   zu versiegeln. Die Wahlniederschrift nach Anlage 3 wird erst nach Schluss der
   Wahlhandlung abgeschlossen. Ihre Ergebnisse werden in die ueber die Urnenwahl
   aufzunehmende Wahlniederschrift uebernommen. Die Wahlniederschrift nach Satz 2 wird
   der Wahlniederschrift nach Satz 3 beigefuegt.
5) Wahlniederschriften und Meldevordrucke sind aufeinander abgestimmt. Die einzelnen
   Zahlen des Wahlergebnisses sind in die Schnellmeldung bei demselben Kennbuchstaben
   einzutragen, mit dem sie in der Wahlniederschrift bezeichnet sind.
                                                 -------   -------    -------------

                                            - 25 -
     
                                                                             

6) Die Zahlenangaben fuer die Kennbuchstaben I A 1 I, I A 2 I und I A 1 + A 2 I
                                            ------- -------      -------------
   sind der berichtigten Bescheinigung ueber den Abschluss des
   Waehlerverzeichnisses zu entnehmen (vgl. auch Abschnitt 2.5).
         ----------
7) Summe I C + D I muss mit der Stimmenzahl in Abschnitt 3.2 d)
         ----------
                                        ---------
   uebereinstimmen. Stimmt die Summe von I C + D I nicht mit der Zahl
                                        ---------
   aus Abschnitt 3.2 d) ueberein, so liegen Unstimmigkeiten vor, die vom
   Wahlvorstand mit der Kontrollvorrichtung des Wahlgeraetes (§ 14 Abs. 4 der
   Bundeswahlgeraeteverordnung) aufzuklaeren sind.
8) Wenn keine Nachzaehlung stattgefunden hat, ist der gesamte Abschnitt 5.2 zu
   streichen.
9) Die berichtigten Zahlen sind in Abschnitt 4 mit anderer Farbe oder auf andere Weise
   kenntlich zu machen. Alte Zahlenangaben nicht loeschen oder radieren.




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