Verordnung ueber die Bescheinigung von
Grundlagen beruflicher Handlungsfaehigkeit
im Rahmen der Berufsausbildungsvorbereitung
(Berufsausbildungsvorbereitungs-
Bescheinigungsverordnung - BAVBVO)
BAVBVO

vom  16.07.2003



"Berufsausbildungsvorbereitungs-Bescheinigungsverordnung vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S.
1472)"


Fussnote

 Textnachweis ab: 22. 7.2003

Eingangsformel
Auf Grund des § 51 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 und Absatz 1 sowie mit
§ 50 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), die
durch Artikel 9 des Gesetzes vom 23. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4621) eingefuegt worden
sind, verordnet das Bundesministerium fuer Bildung und Forschung nach Anhoerung des
Staendigen Ausschusses des Bundesinstituts fuer Berufsbildung im Einvernehmen mit dem
Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium der Justiz, dem Bundesministerium
fuer Wirtschaft und Arbeit, dem Bundesministerium fuer Verbraucherschutz, Ernaehrung
und Landwirtschaft, dem Bundesministerium fuer Gesundheit und Soziale Sicherung, dem
Bundesministerium fuer Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und dem Bundesministerium fuer
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:

§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt die Ausstellung der Bescheinigung ueber die im Rahmen einer
Berufsausbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz erworbenen Grundlagen
beruflicher Handlungsfaehigkeit (§ 51 Abs. 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes).

§ 2 Allgemeine Anforderungen an die Bescheinigung
Die Bescheinigung ueber die in der Berufsausbildungsvorbereitung erworbenen Grundlagen
beruflicher Handlungsfaehigkeit enthaelt mindestens Angaben ueber
1. den Namen und die Anschrift des Anbieters der Berufsausbildungsvorbereitung,
2. den Namen und die Anschrift der teilnehmenden Person,
3. die Dauer der Massnahme und
4. die Beschreibung der vermittelten Inhalte.

§ 3 Bescheinigung und Dokumentation von Qualifizierungsbausteinen
(1) Soweit die Vermittlung von Grundlagen beruflicher Handlungsfaehigkeit durch
Qualifizierungsbausteine (§ 51 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes) erfolgt, die als
inhaltlich und zeitlich abgegrenzte Lerneinheiten
1. zur Ausuebung einer Taetigkeit befaehigen, die Teil einer Ausbildung in einem
   anerkannten Ausbildungsberuf oder einer gleichwertigen Berufsausbildung ist
   (Qualifizierungsziel),
                                               -1-
      
                                                                              

2. einen verbindlichen Bezug zu den im Ausbildungsrahmenplan der entsprechenden
   Ausbildungsordnung enthaltenen Fertigkeiten und Kenntnissen oder zu den
   Ausbildungsinhalten einer gleichwertigen Berufsausbildung aufweisen,
3. einen Vermittlungsumfang von wenigstens 140 und hoechstens 420 Zeitstunden umfassen
   sollen und
4. durch eine Leistungsfeststellung abgeschlossen werden,
richtet sich ihre Bescheinigung nach den Vorschriften der §§ 4 bis 7.

(2) Fuer jeden Qualifizierungsbaustein hat der Anbieter eine Beschreibung nach
Massgabe der Anlage 1 zu erstellen, in der die Bezeichnung des Bausteins, der zugrunde
liegende Ausbildungsberuf, das Qualifizierungsziel, die hierfuer zu vermittelnden
Taetigkeiten unter Bezugnahme auf die im Ausbildungsrahmenplan der entsprechenden
Ausbildungsordnung enthaltenen Fertigkeiten und Kenntnisse oder die Ausbildungsinhalte
einer gleichwertigen Berufsausbildung, die Dauer der Vermittlung sowie die Art der
Leistungsfeststellung festzuhalten sind (Qualifizierungsbild).

§ 4 Bestaetigung des Qualifizierungsbildes
Auf Antrag des Anbieters der Berufsausbildungsvorbereitung bestaetigt die zustaendige
Stelle die Uebereinstimmung des Qualifizierungsbildes mit den Vorgaben des §
3. Die Bestaetigung ist auf der nach § 7 Abs. 3 beizufuegenden Abschrift des
Qualifizierungsbildes aufzufuehren.

§ 5 Ermittlung der Befaehigung
(1) Zur Ermittlung der Befaehigung bei Beendigung eines Qualifizierungsbausteins hat
der Anbieter der Berufsausbildungsvorbereitung durch eine Leistungsfeststellung zu
beurteilen, ob und mit welchem Erfolg die teilnehmende Person das Qualifizierungsziel
erreicht hat.

(2) Die Leistungsfeststellung erstreckt sich auf die im Qualifizierungsbild
niedergelegten Fertigkeiten und Kenntnisse.

§ 6 Leistungsbewertung
Hat die teilnehmende Person das Qualifizierungsziel erreicht, gelten folgende
Bewertungen:
1. "hat das Qualifizierungsziel mit gutem Erfolg erreicht", wenn die Leistung den
   Anforderungen voll entspricht,
2. "hat das Qualifizierungsziel mit Erfolg erreicht", wenn die Leistung den
   Anforderungen auch unter Beruecksichtigung von Maengeln im Allgemeinen entspricht.

§ 7 Zeugnis und Teilnahmebescheinigung
(1) Ueber das Ergebnis der Leistungsfeststellung nach Massgabe des § 5 stellt der
Anbieter der Berufsausbildungsvorbereitung bei Erreichen des Qualifizierungsziels ein
Zeugnis gemaess der Anlage 2 aus.

(2) Erreicht die teilnehmende Person das Qualifizierungsziel nicht, stellt der Anbieter
der Berufsausbildungsvorbereitung ueber die Teilnahme eine Bescheinigung gemaess der
Anlage 3 aus.

(3) Den Nachweisen der Absaetze 1 und 2 ist eine Abschrift des Qualifizierungsbildes
beizufuegen.

§ 8 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkuendung in Kraft.

Anlage 1 (zu § 3 Abs. 2)


                                            -2-
       
                                                                               

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 1474

......................................................
......................................................
  (Name und Anschrift des Betriebes, Traegers oder
sonstigen Anbieters der Berufsausbildungsvorbereitung)

               Qualifizierungsbild des Qualifizierungsbausteins

...............................................................................
                (Bezeichnung des Qualifizierungsbausteins)

1.   Zugrunde liegender Ausbildungsberuf:
     ...........................................................................
       (Bezeichnung, Datum der Anerkennung, Fundstelle der Ausbildungsordnung
                    im Bundesgesetzblatt/Bundesanzeiger)

2.   Qualifizierungsziel:
     ...........................................................................
     ...........................................................................
      (Allgemeine, uebergreifende Beschreibung der zu erwerbenden Qualifikationen
                          und ausgeuebten Taetigkeiten)

3.   Dauer der Vermittlung:
     ...........................................................................
        (Angabe der Dauer in Zeitstunden bzw. Wochen mit Wochenstundenangabe)

4.   Zu vermittelnde Taetigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse:
     ---------------------------------------------------------------------------
     I Zu vermittelnde Taetigkeiten   I Zuordnung zu den Fertigkeiten und       I
     I                               I Kenntnissen des Ausbildungs-            I
     I                               I rahmenplans 1)                          I
     ---------------------------------------------------------------------------
     I                               I                                         I
     ---------------------------------------------------------------------------
     I                               I                                         I
     ---------------------------------------------------------------------------

5.   Leistungsfeststellung:
     ...........................................................................
        (Beschreibung der Art der Leistungsfeststellung, etwa Pruefgespraech,
            schriftlicher Test, kontinuierliche Taetigkeitsbewertung)

Die Uebereinstimmung dieses Qualifizierungsbildes mit den Vorgaben des § 3
der Berufsausbildungsvorbereitungs-Bescheinigungsverordnung wird durch

...............................................................................
              (Bezeichnung und Anschrift der zustaendigen Stelle)
bestaetigt. 2)

Datum ................................                  (Siegel)
......................................
             (Unterschrift)
-----
1) oder zu den Ausbildungsinhalten einer gleichwertigen Berufsausbildung
2) Ggf. streichen.

Anlage 2 (zu § 7 Abs. 1)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 1475


                                             -3-
      
                                                                              

........................................
........................................
   (Name und Anschrift des Betriebes,
  Traegers oder sonstigen Anbieters der
    Berufsausbildungsvorbereitung)

                               Zeugnis
     nach § 7 der Berufsausbildungsvorbereitungs-Bescheinigungsverordnung
   ueber die Leistungsfeststellung zum Abschluss des Qualifizierungsbausteins

...............................................................................
                (Bezeichnung des Qualifizierungsbausteins)

Herr/Frau ..........................,    ......................................
                                          (Anschrift der teilnehmenden Person)
geboren am ......................... in ......................................
hat von ............................ bis ......................................
                                        (Dauer)
im Rahmen .....................................................................
                   (Art der berufsausbildungsvorbereitenden Massnahme)
an dem Qualifizierungsbaustein ................................................
                                 (Bezeichnung des Qualifizierungsbausteins)
teilgenommen und das Qualifizierungsziel mit
                        .......................... Erfolg
                          (Einordnung gemaess § 6)
erreicht.

Das Qualifizierungsziel umfasst: ..............................................
                                       (Angaben zum Qualifizierungsziel)
Der Qualifizierungsbaustein ist dem anerkannten
                          Ausbildungsberuf ....................................
                                           (Bezeichnung des Ausbildungsberufes)
zuzuordnen.

Die fachlichen Bestandteile des Qualifizierungsbausteins sind dem
beigefuegten Qualifizierungsbild zu entnehmen.

Datum .....................................
Unterschrift(en) ..........................
...........................................
      (Betrieb, Traeger oder sonstiger
Anbieter der Berufsausbildungsvorbereitung)

Anlage 3 (zu § 7 Abs. 2)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 1476

........................................
........................................
   (Name und Anschrift des Betriebes,
  Traegers oder sonstigen Anbieters der
    Berufsausbildungsvorbereitung)

                         Teilnahmebescheinigung
     nach § 7 der Berufsausbildungsvorbereitungs-Bescheinigungsverordnung
             ueber die Teilnahme an dem Qualifizierungsbaustein

...............................................................................
                (Bezeichnung des Qualifizierungsbausteins)

Herr/Frau ..........................,      ......................................
                                            (Anschrift der teilnehmenden Person)

                                            -4-
      
                                                                              

geboren am ......................... in ......................................
hat von ............................ bis ......................................
                                        (Dauer)
im Rahmen .....................................................................
                   (Art der berufsausbildungsvorbereitenden Massnahme)
an dem Qualifizierungsbaustein ................................................
                                 (Bezeichnung des Qualifizierungsbausteins)
teilgenommen.

Das Qualifizierungsziel umfasst: ..............................................
                                       (Angaben zum Qualifizierungsziel)
Der Qualifizierungsbaustein ist dem anerkannten
                          Ausbildungsberuf ....................................
                                           (Bezeichnung des Ausbildungsberufes)
zuzuordnen.

Die fachlichen Bestandteile des Qualifizierungsbausteins sind dem
beigefuegten Qualifizierungsbild zu entnehmen.

Datum .....................................
Unterschrift(en) ..........................
...........................................
      (Betrieb, Traeger oder sonstiger
Anbieter der Berufsausbildungsvorbereitung)




                                            -5-