Bekanntmachung ueber die Auspraegung von
Bundesmuenzen im Nennwert von 5 Deutschen
Mark
Muenz5DMBek 1975-01-08

vom  08.01.1975



"Bekanntmachung ueber die Auspraegung von Bundesmuenzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark
vom 8. Januar 1975 (BGBl. I S. 127)"


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(1) Auf Grund des Gesetzes ueber die Auspraegung von Scheidemuenzen vom 8. Juli
1950 (Bundesgesetzbl. S. 323) gibt der Bund nachfolgend beschriebene, fuer den
Zahlungsverkehr bestimmte Bundesmuenze im Nennwert von 5 Deutschen Mark heraus. Die neue
Muenze wird in hoher Auflage von den vier Muenzstaetten der Bundesrepublik Deutschland
(Muenzzeichen: D, F, G, J) gepraegt und vom 1. Februar 1975 an in den Verkehr gegeben.
Sie soll die derzeitige 5 DM-Umlaufmuenze aus Silber ersetzen, die voraussichtlich am 1.
August 1975 ausser Kurs gesetzt werden wird.

(2) Die Bildseite der Muenze traegt - in Relief-Praegung - den Bundesadler, die jeweilige
Jahreszahl, beginnend mit 1975, und eines der vorgenannten Muenzzeichen.

(3) Die Wertseite der Muenze zeigt als beherrschenden Bildteil die grosse Wertziffer 5,
die vertieft in einem erhaben ausgefuehrten Rechteck mit stark abgerundeten Ecken liegt.
Die auf dem vertieften Feld stehende, erhaben ausgepraegte Umschrift passt sich in ihrem
Verlauf der Form des Mittelteils an und lautet:
"BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
. DEUTSCHE MARK .".


(4) Die Praegung auf beiden Seiten der Muenze wird von einem das Gepraege schuetzenden
glatten, gleichmaessig breiten Randstab umgeben.

(5) Der glatte Muenzrand traegt die vertiefte Inschrift:
"EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT".
Zwischen den Worten "FREIHEIT" und "EINIGKEIT" sind zwei Ornamente, zwischen den
uebrigen Worten ist je ein Ornament eingepraegt.

(6) Die Muenze hat ein Gewicht von 10 Gramm und einen Durchmesser von 29 Millimetern.
Sie besteht ueberwiegend aus einer Kupfer-Nickel-Legierung (75 Prozent Kupfer und 25
Prozent Nickel) und hat einen Reinnickelkern.

(7) Der Entwurf der Muenze stammt von Herrn Wolfgang Doehm, Stuttgart.

(8) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.

Schlussformel
Der    Bundesminister      der   Finanzen

Abbildung der Muenze
(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung)
Fundstelle: BGBl I 1975, 127


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