Bekanntmachung ueber die Auspraegung von
Bundesmuenzen im Nennwert von 1 Deutschen
Mark
Muenz1DMBek
vom 08.09.1950
"Bekanntmachung ueber die Auspraegung von Bundesmuenzen im Nennwert von 1 Deutschen
Mark in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 691-3, veroeffentlichten
bereinigten Fassung"
Fussnote
Ueberschrift: Im Saarland eingefuehrt durch § 4 Nr. 1 G v. 29.6.1959 I 402; fuer Berlin
vgl. Bek. v. 5.11.1955 GVBl. S. 966
Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964
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(1) Auf Grund des Gesetzes ueber die Auspraegung von Scheidemuenzen vom 8. Juli 1950
(Bundesgesetzblatt S. 323) werden Bundesmuenzen im Nennwert von 1 Deutschen Mark
ausgepraegt und demnaechst in den Verkehr gebracht.
(2) Die Muenzen bestehen aus einer Legierung von 75 Teilen Kupfer und 25 Teilen Nickel.
Sie haben einen Durchmesser von 23,5 Millimeter und ein Gewicht von 5,5 Gramm.
(3) Die Muenzen tragen auf beiden Seiten innerhalb des erhabenen Randes einen
Perlenkreis.
(4) Die Wertseite zeigt in der oberen Haelfte in der Mitte in arabischer Ziffer die
Wertzahl "1" und rechts und links davon je einen zweiblaettrigen Eichenzweig mit Eichel.
In der unteren Haelfte dieser Seite stehen, untereinandergesetzt, in Antiqua in grossen
Buchstaben die beiden Worte "DEUTSCHE MARK". Darunter steht nahe am Rand in arabischen
Ziffern die Jahreszahl.
(5) Die Schauseite zeigt in der Mitte den Bundesadler, den Kopf nach rechts gewendet,
die Fluegel offen, aber mit geschlossenem Gefieder und, um das Adlerbild herum, in
Antiqua in grossen Buchstaben die Umschrift "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND". Nahe am
unteren Rand befindet sich, auf beiden Seiten durch einen Punkt vom Anfang und Ende der
Umschrift getrennt, das Muenzzeichen.
(6) Der Rand der Muenze ist glatt, jedoch mit vertieften Arabesken versehen.
Der Bundeskanzler
Der Bundesminister der Finanzen
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