Bekanntmachung der Briefe des
Bundespraesidenten vom 19. August 1991 und
des Bundeskanzlers vom 23. August 1991
ueber die Bestimmung der 3. Strophe des
Liedes der Deutschen zur Nationalhymne der
Bundesrepublik Deutschland
NHBrfBek
vom 19.11.1991
"Bekanntmachung der Briefe des Bundespraesidenten vom 19. August 1991 und des
Bundeskanzlers vom 23. August 1991 ueber die Bestimmung der 3. Strophe des Liedes der
Deutschen zur Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland vom 19. November 1991 (BGBl.
I S. 2135)"
Fussnote
Textnachweis ab: 29.11.1991
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Der Bundespraesident und der Bundeskanzler haben einen Briefwechsel zur Nationalhymne
fuer die Bundesrepublik Deutschland gefuehrt. Er wird nachstehend veroeffentlicht.
Der Bundespraesident Bonn, den 19. August 1991
An den
Bundeskanzler der
Bundesrepublik Deutschland
Herrn Dr. Helmut Kohl
Adenauerallee 139/141
5300 Bonn 1
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
die staatliche Einheit der Deutschen wurde rechtlich durch den Einigungsvertrag und
den Beitritt der ehemaligen DDR zur Bundesrepublik Deutschland gemaess Artikel 23 des
Grundgesetzes vollzogen. Seit dem 3. Oktober 1990 gilt auch die Nationalhymne der
bisherigen Bundesrepublik fuer das vereinte deutsche Volk.
Das "Lied der Deutschen", von Hoffmann von Fallersleben vor hundertfuenfzig Jahren
in lauteren Gedanken verfasst, ist seither selbst der deutschen Geschichte ausgesetzt
gewesen. Es wurde geachtet und bekaempft, als Zeichen der Zusammengehoerigkeit und
gemeinsamen Verantwortung verstanden, aber auch in nationalistischer Uebersteigerung
missbraucht. Als ein Dokument deutscher Geschichte bildet es in allen seinen Strophen
eine Einheit.
Aufgrund des Briefwechsels zwischen Bundespraesident Heuss und Bundeskanzler Adenauer
vom 29. April/2. Mai 1952 hat sich im Laufe der vergangenen Jahrzehnte die 3. Strophe
des Liedes mit der Musik von Haydn als Hymne der Bundesrepublik Deutschland im
Bewusstsein der Bevoelkerung fest verankert. Gerade in der Zeit der Teilung hat sie
den tiefen Wunsch der Deutschen nach Rechtsstaatlichkeit und nach Einheit in Freiheit
ausgedrueckt. Dieses Ziel haben sich unsere Landsleute in den Bundeslaendern Mecklenburg-
Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thueringen und im Ostteil von Berlin
friedlich errungen.
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Die 3. Strophe des Hoffmann-Haydn'schen Liedes hat sich als Symbol bewaehrt. Sie wird im
In- und Ausland gespielt, gesungen und geachtet. Sie bringt die Werte verbindlich zum
Ausdruck, denen wir uns als Deutsche, als Europaeer und als Teil der Voelkergemeinschaft
verpflichtet fuehlen.
Die 3. Strophe des Liedes der Deutschen von Hoffmann von Fallersleben mit der Melodie
von Joseph Haydn ist die Nationalhymne fuer das deutsche Volk.
Mit freundlichen Gruessen
Ihr R. W e i z s ae c k e r
Bundesrepublik Deutschland
Der Bundeskanzler 23. August 1991
An den
Bundespraesidenten der
Bundesrepublik Deutschland
Herrn Dr. Richard von Weizsaecker
Kaiser-Friedrich-Strasse 16
5300 Bonn 1
Sehr geehrter Herr Bundespraesident,
"Einigkeit und Recht und Freiheit" - mit diesem Dreiklang gelang es uns, nach 1949
die erfolgreichste rechtsstaatliche Demokratie unserer Geschichte zu gestalten und
den Wunsch nach nationaler Einheit wachzuhalten. Der Wunsch aller Deutschen, die
Einheit ihres Vaterlandes in Freiheit zu vollenden, kam im Deutschlandlied besonders
eindringlich zum Ausdruck. Heute, nach der Wiedervereinigung Deutschlands, verpflichtet
uns auch das Deutschlandlied, fuer die Menschen in den neuen Bundeslaendern eine
rechtsstaatliche Ordnung zu verwirklichen.
Der Wille der Deutschen zur Einheit in freier Selbstbestimmung ist die zentrale
Aussage der 3. Strophe des Deutschlandlieds. Deshalb stimme ich ihnen namens der
Bundesregierung zu, dass sie Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland ist.
Mit freundlichen Gruessen
Ihr
Helmut Kohl
Der Bundesminister des Innern
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