Bekanntmachung ueber die Auspraegung von
Bundesmuenzen im Nennwert von 5 Deutschen
Mark (Beethoven-Gedenkmuenze)
Muenz5DMBek 1971-08

vom  20.08.1971



"Bekanntmachung ueber die Auspraegung von Bundesmuenzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark
(Beethoven-Gedenkmuenze) vom 20. August 1971 (BGBl. I S. 1349)"


----
(1) Auf Grund des Gesetzes ueber die Auspraegung von Scheidemuenzen vom 8. Juli 1950
(Bundesgesetzbl. S. 323) ist zur Erinnerung an den 200. Geburtstag des Komponisten
Ludwig van Beethoven eine Bundesmuenze (Gedenkmuenze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark
gepraegt worden, die ab 7. September 1971 in den Verkehr gebracht wird.

(2) Die Muenze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Feinsilber und 375
Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 29 mm und ein Gewicht von 11,2
Gramm.

(3) Das Gepraege auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schuetzenden glatten
Randstab umgeben.

(4) Die Wertseite zeigt in der Mitte den Bundesadler und unterhalb des Schwanzes und
der Krallen die durch die Wertziffer 5 geteilte Jahreszahl 1970. Das Muenzzeichen F der
Staatlichen Muenze Stuttgart ist in dem Bogen der Wertziffer 5 untergebracht.

(5) Die Umschrift lautet:
                       BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
                       5 DEUTSCHE MARK

(6) Die Bildseite zeigt das Kopfbild Ludwig van Beethovens mit der Umschrift: LUDWIG
VAN BEETHOVEN . 1770-1827.

(7) Der glatte Muenzrand ist mit der vertieften Inschrift versehen:
ALLE MENSCHEN WERDEN BRUeDER

(8) Zwischen dem Anfang und dem Ende der Inschrift ist ein Ornament eingepraegt.

(9) Der Entwurf der Muenze stammt von dem Bildhauer Siegmund Schuetz, Berlin.

(10) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.

Schlussformel
Der    Bundesminister      fuer   Wirtschaft        und   Finanzen

Abbildung der Muenze
(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung)
Fundstelle: BGBl I 1971, 1349




                                             -1-