Verordnung zur Schaffung barrierefreier
Informationstechnik nach dem
Behindertengleichstellungsgesetz
(Barrierefreie Informationstechnik-
Verordnung - BITV)
BITV
vom 17.07.2002
"Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung vom 17. Juli 2002 (BGBl. I S. 2654)"
Fussnote
Textnachweis ab: 24. 7.2002
Eingangsformel
Auf Grund des § 11 Abs. 1 Satz 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes vom 27. April
2002 (BGBl. I S. 1467) verordnet das Bundesministerium des Innern im Einvernehmen mit
dem Bundesministerium fuer Arbeit und Sozialordnung:
§ 1 Sachlicher Geltungsbereich
Die Verordnung gilt fuer:
1. Internetauftritte und -angebote,
2. Intranetauftritte und -angebote, die oeffentlich zugaenglich sind, und
3. mittels Informationstechnik realisierte grafische Programmoberflaechen, die
oeffentlich zugaenglich sind,
der Behoerden der Bundesverwaltung.
§ 2 Einzubeziehende Gruppen behinderter Menschen
Die Gestaltung von Angeboten der Informationstechnik (§ 1) nach dieser
Verordnung ist dazu bestimmt, behinderten Menschen im Sinne des § 3 des
Behindertengleichstellungsgesetzes, denen ohne die Erfuellung zusaetzlicher Bedingungen
die Nutzung der Informationstechnik nur eingeschraenkt moeglich ist, den Zugang dazu zu
eroeffnen.
§ 3 Anzuwendende Standards
Die Angebote der Informationstechnik (§ 1) sind gemaess der Anlage zu dieser Verordnung
so zu gestalten, dass
1. alle Angebote die unter Prioritaet I aufgefuehrten Anforderungen und Bedingungen
erfuellen und
2. zentrale Navigations- und Einstiegsangebote zusaetzlich die unter Prioritaet II
aufgefuehrten Anforderungen und Bedingungen beruecksichtigen.
§ 4 Umsetzungsfristen fuer die Standards
(1) Die in § 1 dieser Verordnung genannten Angebote, die nach Inkrafttreten dieser
Verordnung neu gestaltet oder in wesentlichen Bestandteilen oder groesserem Umfang
-1-
veraendert oder angepasst werden, sind gemaess § 3 dieser Verordnung zu erstellen.
Mindestens ein Zugangspfad zu den genannten Angeboten soll mit der Freischaltung
dieser Angebote die Anforderungen und Bedingungen der Prioritaet I der Anlage zu dieser
Verordnung erfuellen. Spaetestens bis zum 31. Dezember 2005 muessen alle Zugangspfade zu
den genannten Angeboten die Anforderungen und Bedingungen der Prioritaet I der Anlage
dieser Verordnung erfuellen.
(2) Angebote, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung im Internet oder im Intranet
(§ 1 Nr. 2) veroeffentlicht wurden, sind bis zum 31. Dezember 2003 gemaess § 3 dieser
Verordnung zu gestalten, wenn diese Angebote sich speziell an behinderte Menschen im
Sinne des § 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes richten.
(3) Soweit nicht Absatz 2 gilt, sind die Angebote, die vor Inkrafttreten dieser
Verordnung im Internet oder im Intranet (§ 1 Nr. 2) veroeffentlicht wurden, bis zum 31.
Dezember 2005 gemaess § 3 dieser Verordnung zu gestalten.
§ 5 Folgenabschaetzung
Die Verordnung ist unter Beruecksichtigung der technischen Entwicklung regelmaessig zu
ueberpruefen. Sie wird spaetestens nach Ablauf von drei Jahren nach ihrem Inkrafttreten
auf ihre Wirkung ueberprueft.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkuendung in Kraft.
Anlage (zu den §§ 3 und 4 Abs. 1)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 2655 - 2662
Anlage (Teil 1)
Dieses Dokument enthaelt keine Vorgaben zur grundlegenden Technik, die fuer die
Bereitstellung von elektronischen Inhalten und Informationen verwendet wird (Server,
Router, Netzwerkarchitekturen und Protokolle, Betriebssysteme usw.) und hinsichtlich
der zu verwendenden Benutzeragenten. Die Anforderungen und Bedingungen beziehen
sich allein auf die der Nutzerin/dem Nutzer angebotenen elektronischen Inhalte und
Informationen.
Die Anforderungen und Bedingungen dieser Anlage basieren grundsaetzlich auf den
Zugaenglichkeitsrichtlinien fuer Web-Inhalte 1.0 (Web Content Accessibility Guidelines
1.0) des World Wide Web Consortiums vom 5. Mai 1999.
Die in Teil 1 dieser Anlage enthaltenen, bei ihrem ersten Auftreten im Text durch
Unterstreichung kenntlich gemachten, grundlegenden technischen Fachbegriffe sind in
Teil 2 dieser Anlage (Glossar) erlaeutert.
Prioritaet I
Anforderung 1 Fuer jeden Audio- oder visuellen Inhalt sind geeignete
aequivalente Inhalte bereitzustellen, die den gleichen Zweck oder
die gleiche Funktion wie der originaere Inhalt erfuellen.
Bedingung 1.1 Fuer jedes Nicht-Text-Element ist ein aequivalenter Text
bereitzustellen. Dies gilt insbesondere fuer: Bilder, graphisch
dargestellten Text einschliesslich Symbolen, Regionen von
Imagemaps, Animationen (z. B. animierte GIFs), Applets und
programmierte Objekte, Zeichnungen, die auf der Verwendung
von Zeichen und Symbolen des ASCII-Codes basieren (ASCII-
Zeichnungen), Frames, Scripts, Bilder, die als Punkte in Listen
verwendet werden, Platzhalter-Graphiken, graphische Buttons,
Toene (abgespielt mit oder ohne Einwirkung des Benutzers), Audio-
Dateien, die fuer sich allein stehen, Tonspuren von Videos und
Videos.
1.2 Fuer jede aktive Region einer serverseitigen Imagemap sind
redundante Texthyperlinks bereitzustellen.
1.3 Fuer Multimedia-Praesentationen ist eine Audio-Beschreibung der
wichtigen Informationen der Videospur bereitzustellen.
-2-
1.4 Fuer jede zeitgesteuerte Multimedia-Praesentation (insbesondere
Film oder Animation) sind aequivalente Alternativen (z. B.
Untertitel oder Audiobeschreibungen der Videospur) mit der
Praesentation zu synchronisieren.
Anforderung 2 Texte und Graphiken muessen auch dann verstaendlich sein, wenn sie
ohne Farbe betrachtet werden.
Bedingung 2.1 Alle mit Farbe dargestellten Informationen muessen auch ohne
Farbe verfuegbar sein, z. B. durch den Kontext oder die hierfuer
vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache.
2.2 Bilder sind so zu gestalten, dass die Kombinationen aus
Vordergrund- und Hintergrundfarbe auf einem Schwarz-Weiss-
Bildschirm und bei der Betrachtung durch Menschen mit
Farbfehlsichtigkeiten ausreichend kontrastieren.
Anforderung 3 Markup-Sprachen (insbesondere HTML) und Stylesheets sind
entsprechend ihrer Spezifikationen und formalen Definitionen zu
verwenden.
Bedingung 3.1 Soweit eine angemessene Markup-Sprache existiert, ist
diese anstelle von Bildern zu verwenden, um Informationen
darzustellen.
3.2 Mittels Markup-Sprachen geschaffene Dokumente sind so zu
erstellen und zu deklarieren, dass sie gegen veroeffentliche
formale Grammatiken validieren.
3.3 Es sind Stylesheets zu verwenden, um die Text- und
Bildgestaltung sowie die Praesentation von mittels Markup-
Sprachen geschaffener Dokumente zu beeinflussen.
3.4 Es sind relative anstelle von absoluten Einheiten in den
Attributwerten der verwendeten Markup-Sprache und den
Stylesheet-Property-Werten zu verwenden.
3.5 Zur Darstellung der Struktur von mittels Markup-Sprachen
geschaffener Dokumente sind Ueberschriften-Elemente zu verwenden.
3.6 Zur Darstellung von Listen und Listenelementen sind die hierfuer
vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache zu
verwenden.
3.7 Zitate sind mittels der hierfuer vorgesehenen Elemente der
verwendeten Markup-Sprache zu kennzeichnen.
Anforderung 4 Sprachliche Besonderheiten wie Wechsel der Sprache oder
Abkuerzungen sind erkennbar zu machen.
Bedingung 4.1 Wechsel und Aenderungen der vorherrschend verwendeten natuerlichen
Sprache sind kenntlich zu machen.
Anforderung 5 Tabellen sind mittels der vorgesehenen Elemente der verwendeten
Markup-Sprache zu beschreiben und in der Regel nur zur
Darstellung tabellarischer Daten zu verwenden.
Bedingung 5.1 In Tabellen, die tabellarische Daten darstellen, sind die
Zeilen- und Spaltenueberschriften mittels der vorgesehenen
Elemente der verwendeten Markup-Sprache zu kennzeichnen.
5.2 Soweit Tabellen, die tabellarische Daten darstellen, zwei oder
mehr Ebenen von Zeilen- und Spaltenueberschriften aufweisen, sind
mittels der vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache
Datenzellen und Ueberschriftenzellen einander zuzuordnen.
5.3 Tabellen sind nicht fuer die Text- und Bildgestaltung zu
verwenden, soweit sie nicht auch in linearisierter Form
dargestellt werden koennen.
5.4 Soweit Tabellen zur Text- und Bildgestaltung genutzt werden,
sind keine der Strukturierung dienenden Elemente der verwendeten
Markup-Sprache zur visuellen Formatierung zu verwenden.
Anforderung 6 Internetangebote muessen auch dann nutzbar sein, wenn der
verwendete Benutzeragent neuere Technologien nicht unterstuetzt
oder diese deaktiviert sind.
Bedingung 6.1 Es muss sichergestellt sein, dass mittels Markup-Sprachen
geschaffene Dokumente verwendbar sind, wenn die zugeordneten
Stylesheets deaktiviert sind.
-3-
6.2 Es muss sichergestellt sein, dass Aequivalente fuer dynamischen
Inhalt aktualisiert werden, wenn sich der dynamische Inhalt
aendert.
6.3 Es muss sichergestellt sein, dass mittels Markup-Sprachen
geschaffene Dokumente verwendbar sind, wenn Scripts, Applets
oder andere programmierte Objekte deaktiviert sind.
6.4 Es muss sichergestellt sein, dass die Eingabebehandlung von
Scripts, Applets oder anderen programmierten Objekten vom
Eingabegeraet unabhaengig ist.
6.5 Dynamische Inhalte muessen zugaenglich sein. Insoweit dies nur
mit unverhaeltnismaessig hohem Aufwand zu realisieren ist, sind
gleichwertige alternative Angebote unter Verzicht auf dynamische
Inhalte bereitzustellen.
Anforderung 7 Zeitgesteuerte Aenderungen des Inhalts muessen durch die Nutzerin/
den Nutzer kontrollierbar sein.
Bedingung 7.1 Bildschirmflackern ist zu vermeiden.
7.2 Blinkender Inhalt ist zu vermeiden.
7.3 Bewegung in mittels Markup-Sprachen geschaffener Dokumente ist
entweder zu vermeiden oder es sind Mechanismen bereitzustellen,
die der Nutzerin/dem Nutzer das Einfrieren der Bewegung oder die
Aenderung des Inhalts ermoeglichen.
7.4 Automatische periodische Aktualisierungen in mittels Markup-
Sprachen geschaffener Dokumente sind zu vermeiden.
7.5 Die Verwendung von Elementen der Markup-Sprache zur
automatischen Weiterleitung ist zu vermeiden. Insofern auf eine
automatische Weiterleitung nicht verzichtet werden kann, ist der
Server entsprechend zu konfigurieren.
Anforderung 8 Die direkte Zugaenglichkeit der in Internetangeboten
eingebetteten Benutzerschnittstellen ist sicherzustellen.
Bedingung 8.1 Programmierte Elemente (insbesondere Scripts und (Applets)
sind so zu gestalten, dass sie entweder direkt zugaenglich oder
kompatibel mit assistiven Technologien sind.
Anforderung 9 Internetangebote sind so zu gestalten, dass Funktionen
unabhaengig vom Eingabegeraet oder Ausgabegeraet nutzbar sind.
Bedingung 9.1 Es sind clientseitige Imagemaps bereitzustellen, es sei denn,
die Regionen koennen mit den verfuegbaren geometrischen Formen
nicht definiert werden.
9.2 Jedes ueber eine eigene Schnittstelle verfuegende Element muss in
geraeteunabhaengiger Weise bedient werden koennen.
9.3 In Scripts sind logische anstelle von geraeteabhaengigen Event-
Handlern zu spezifizieren.
Anforderung 10 Die Verwendbarkeit von nicht mehr dem jeweils aktuellen Stand
der Technik entsprechenden assistiven Technologien und Browsern
ist sicherzustellen, soweit der hiermit verbundene Aufwand nicht
unverhaeltnismaessig ist.
Bedingung 10.1 Das Erscheinenlassen von Pop-Ups oder anderen Fenstern ist
zu vermeiden. Die Nutzerin/der Nutzer ist ueber Wechsel der
aktuellen Ansicht zu informieren.
10.2 Bei allen Formular-Kontrollelementen mit implizit zugeordneten
Beschriftungen ist dafuer Sorge zu tragen, dass die
Beschriftungen korrekt positioniert sind.
Anforderung 11 Die zur Erstellung des Internetangebots verwendeten Technologien
sollen oeffentlich zugaenglich und vollstaendig dokumentiert
sein, wie z. B. die vom World Wide Web Consortium entwickelten
Technologien.
Bedingung 11.1 Es sind oeffentlich zugaengliche und vollstaendig dokumentierte
Technologien in ihrer jeweils aktuellen Version zu verwenden,
soweit dies fuer die Erfuellung der angestrebten Aufgabe
angemessen ist.
11.2 Die Verwendung von Funktionen, die durch die Herausgabe neuer
Versionen ueberholt sind, ist zu vermeiden.
-4-
11.3 Soweit auch nach bestem Bemuehen die Erstellung eines
barrierefreien Internetangebots nicht moeglich ist, ist ein
alternatives, barrierefreies Angebot zur Verfuegung zu stellen,
dass aequivalente Funktionalitaeten und Informationen gleicher
Aktualitaet enthaelt, soweit es die technischen Moeglichkeiten
zulassen. Bei Verwendung nicht barrierefreier Technologien
sind diese zu ersetzen, sobald aufgrund der technologischen
Entwicklung aequivalente, zugaengliche Loesungen verfuegbar und
einsetzbar sind.
Anforderung 12 Der Nutzerin/dem Nutzer sind Informationen zum Kontext und zur
Orientierung bereitzustellen.
Bedingung 12.1 Jeder Frame ist mit einem Titel zu versehen, um Navigation und
Identifikation zu ermoeglichen.
12.2 Der Zweck von Frames und ihre Beziehung zueinander ist zu
beschreiben, soweit dies nicht aus den verwendeten Titeln
ersichtlich ist.
12.3 Grosse Informationsbloecke sind mittels Elementen der verwendeten
Markup-Sprache in leichter handhabbare Gruppen zu unterteilen.
12.4 Beschriftungen sind genau ihren Kontrollelementen zuzuordnen.
Anforderung 13 Navigationsmechanismen sind uebersichtlich und schluessig zu
gestalten.
Bedingung 13.1 Das Ziel jedes Hyperlinks muss auf eindeutige Weise
identifizierbar sein.
13.2 Es sind Metadaten bereitzustellen, um semantische Informationen
zu Internetangeboten hinzuzufuegen.
13.3 Es sind Informationen zur allgemeinen Anordnung und
Konzeption eines Internetangebots, z. B. mittels eines
Inhaltsverzeichnisses oder einer Sitemap, bereitzustellen.
13.4 Navigationsmechanismen muessen schluessig und nachvollziehbar
eingesetzt werden.
Anforderung 14 Das allgemeine Verstaendnis der angebotenen Inhalte ist durch
angemessene Massnahmen zu foerdern.
Bedingung 14.1 Fuer jegliche Inhalte ist die klarste und einfachste Sprache zu
verwenden, die angemessen ist.
Prioritaet II
Anforderung 1 Fuer jeden Audio- oder visuellen Inhalt sind geeignete
aequivalente Inhalte bereitzustellen, die den gleichen Zweck oder
die gleiche Funktion wie der originaere Inhalt erfuellen.
Bedingung 1.5 Fuer jede aktive Region einer clientseitigen Imagemap sind
redundante Texthyperlinks bereitzustellen.
Anforderung 2 Texte und Graphiken muessen auch denn verstaendlich sein, wenn sie
ohne Farbe betrachtet werden.
Bedingung 2.3 Texte sind so zu gestalten, dass die Kombinationen aus
Vordergrund- und Hintergrundfarbe auf einem Schwarz-Weiss-
Bildschirm und bei der Betrachtung durch Menschen mit
Farbfehlsichtigkeiten ausreichend kontrastieren.
Anforderung 3 Markup-Sprachen (insbesondere HTML) und Stylesheets sind
entsprechend ihrer Spezifikationen und formalen Definitionen zu
verwenden.
Anforderung 4 Sprachliche Besonderheiten wie Wechsel der Sprache oder
Abkuerzungen sind erkennbar zu machen.
Bedingung 4.2 Abkuerzungen und Akronyme sind an der Stelle ihres ersten
Auftretens im Inhalt zu erlaeutern und durch die hierfuer
vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache kenntlich
zu machen.
4.3 Die vorherrschend verwendete natuerliche Sprache ist durch die
hierfuer vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache
kenntlich zu machen.
Anforderung 5 Tabellen sind mittels der vorgesehenen Elemente der verwendeten
Markup-Sprache zu beschreiben und in der Regel nur zur
Darstellung tabellarischer Daten zu verwenden.
-5-
Bedingung 5.5 Fuer Tabellen sind unter Verwendung der hierfuer vorgesehenen
Elemente der genutzten Markup-Sprache Zusammenfassungen
bereitzustellen.
5.6 Fuer Ueberschriftenzellen sind unter Verwendung der hierfuer
vorgesehenen Elemente der genutzten Markup-Sprache Abkuerzungen
bereitzustellen.
Anforderung 6 Internetangebote muessen auch dann nutzbar sein, wenn der
verwendete Benutzeragent neuere Technologien nicht unterstuetzt
oder diese deaktiviert sind.
Anforderung 7 Zeitgesteuerte Aenderungen des Inhalts muessen durch die Nutzerin/
den Nutzer kontrollierbar sein.
Anforderung 8 Die direkte Zugaenglichkeit der in Internetangeboten
eingebetteten Benutzerschnittstellen ist sicherzustellen.
Anforderung 9 Internetangebote sind so zu gestalten, dass Funktionen
unabhaengig vom Eingabegeraet oder Ausgabegeraet nutzbar sind.
Bedingung 9.4 Es ist eine mit der Tabulatortaste navigierbare,
nachvollziehbare und schluessige Reihenfolge von Hyperlinks,
Formularkontrollelementen und Objekten festzulegen.
9.5 Es sind Tastaturkurzbefehle fuer Hyperlinks, die
fuer das Verstaendnis des Angebots von entscheidender
Bedeutung sind (einschliesslich solcher in clientseitigen
Imagemaps), Formularkontrollelemente und Gruppen von
Formularkontrollelementen bereitzustellen.
Anforderung 10 Die Verwendbarkeit von nicht mehr dem jeweils aktuellen Stand
der Technik entsprechenden assistiven Technologien und Browsern
ist sicherzustellen, soweit der hiermit verbundene Aufwand nicht
unverhaeltnismaessig ist.
Bedingung 10.3 Fuer alle Tabellen, die Text in parallelen Spalten mit
Zeilenumbruch enthalten, ist alternativ linearer Text
bereitzustellen.
10.4 Leere Kontrollelemente in Eingabefeldern und Textbereichen sind
mit Platzhalterzeichen zu versehen.
10.5 Nebeneinander liegende Hyperlinks sind durch von Leerzeichen
umgebene, druckbare Zeichen zu trennen.
Anforderung 11 Die zur Erstellung des Internetangebots verwendeten Technologien
sollen oeffentlich zugaenglich und vollstaendig dokumentiert
sein, wie z. B. die vom World Wide Web Consortium entwickelten
Technologien.
Bedingung 11.4 Der Nutzerin/dem Nutzer sind Informationen bereitzustellen, die
es ihnen erlauben, Dokumente entsprechend ihren Vorgaben (z. B.
Sprache) zu erhalten.
Anforderung 12 Der Nutzerin/dem Nutzer sind Informationen zum Kontext und zur
Orientierung bereitzustellen.
Anforderung 13 Navigationsmechanismen sind uebersichtlich und schluessig zu
gestalten.
Bedingung 13.5 Es sind Navigationsleisten bereitzustellen, um den verwendeten
Navigationsmechanismus hervorzuheben und einen Zugriff darauf zu
ermoeglichen.
13.6 Inhaltlich verwandte oder zusammenhaengende Hyperlinks sind
zu gruppieren. Die Gruppen sind eindeutig zu benennen und
muessen einen Mechanismus enthalten, der das Umgehen der Gruppe
ermoeglicht.
13.7 Soweit Suchfunktionen angeboten werden, sind der Nutzerin/dem
Nutzer verschiedene Arten der Suche bereitzustellen.
13.8 Es sind aussagekraeftige Informationen am Anfang von inhaltlich
zusammenhaengenden Informationsbloecken (z. B. Absaetzen, Listen)
bereitzustellen, die eine Differenzierung ermoeglichen.
13.9 Soweit inhaltlich zusammenhaengende Dokumente getrennt
angeboten werden, sind Zusammenstellungen dieser Dokumente
bereitzustellen.
13.10 Es sind Mechanismen zum Umgehen von ASCII-Zeichnungen
bereitzustellen.
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Anforderung 14 Das allgemeine Verstaendnis der angebotenen Inhalte ist durch
angemessene Massnahmen zu foerdern.
Bedingung 14.2 Text ist mit graphischen oder Audio-Praesentationen zu ergaenzen,
sofern dies das Verstaendnis der angebotenen Information foerdert.
14.3 Der gewaehlte Praesentationsstil ist durchgaengig beizubehalten.
Anlage (Teil 2)
Glossar
Applet Kurz fuer "Application". Meist in der Programmiersprache
Java verfasstes, in ein Internetangebot eingefuegtes
Programm.
ASCII-Zeichnungen "American Standard Code For Information Interchange"; ein
Zeichensatz, der es erlaubt, nummerischen Werten (Bytes)
Zeichen der gebraeuchlichen Schriftsprache zuzuordnen.
ASCII-Zeichnungen sind Bilder, die durch die Kombination
von Zeichen und Symbolen des ASCII-Zeichensatzes entstehen
(z. B. Emoticons).
Assistive Technologien Software oder Hardware, die speziell entwickelt
wurde, um behinderten Menschen bei ihren taeglichen
Aktivitaeten zu helfen. Assistive Technologien sind z. B.
Rollstuehle, Lesegeraete, Geraete zum Greifen usw. Gaengige
assistive Technologien im Bereich der Vermittlung von
Internetinhalten sind Screenreader, Bildschirmlupen,
Sprachgeneratoren und Spracheingabe-Software, die in
Verbindung mit graphischen Desktop-Browsern (neben anderen
Benutzeragenten) eingesetzt werden. Assistive Hardware-
Technologien sind u. a. alternative Tastaturen und
Zeigegeraete.
Attributwert Befehle in Programmiersprachen koennen zusaetzliche Angaben
zur Beschreibung des Befehls in Form von Attributen
enthalten. Diese Attribute koennen durch Wertangaben naeher
bestimmt werden.
Ausgabegeraet Stellt der Nutzerin/dem Nutzer die verarbeiteten Daten
zur Verfuegung. Beispiele fuer Ausgabegeraete sind Monitore,
Drucker, Lautsprecher oder Braille-Zeilen.
Benutzeragent Software zum Zugriff auf Internetinhalte; dies umfasst
graphische Desktop-Browser, Text-Browser, Sprach-Browser,
Mobiltelefone, Multimedia-Player und manche assistive
Software-Technologien, die in Verbindung mit Browsern
verwendet werden, wie etwa Screenreader, Bildschirmlupen
und Spracherkennungssoftware.
Benutzerschnittstellen Ermoeglichen Eingaben der Nutzerin/des Nutzers und legen
deren Darstellung fest.
Browser Programm, das den Zugriff auf und die Darstellung von
Angeboten im Internet erlaubt.
Button Mittels Graphiken dargestellte Schaltflaechen.
Client, clientseitig Softwareprogramm in Netzwerken, in der Regel auf dem
lokalen Computer der Nutzerin/des Nutzers, das von Servern
bereitgestellte Dienste in Anspruch nimmt. Clients fordern
entweder Daten von Servern an (z. B. Browser) oder
versenden Daten an Server (z. B. E-Mail). Clientseitig
ist eine Funktionalitaet dann, wenn sie auf dem Client
ausgefuehrt wird.
Dynamische Inhalte Sammelbegriff fuer verschiedenartige Mechanismen, Inhalte
waehrend ihrer Anzeige dynamisch zu aendern, entweder
automatisch oder durch Einwirken der Nutzerin/des Nutzers.
Eingabegeraete Ermoeglicht die Interaktion mit dem elektronischen Medium.
Beispiele fuer Eingabegeraete sind Tastaturen, Computer-
Maeuse, Blindenschriftgeraete, Kopfstaebe oder Mikrophone.
Event-Handler "Ereignis-Behandler", werden meist als Attribute in
Befehlen der HTML-Programmiersprache notiert und loesen
bei Aktivierung durch die Nutzerin/den Nutzer eine
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vordefinierte Reaktion, in der Regel ein weiteres Programm
(z. B. ein Script), aus.
Frames Definierbare Segmente, die den Anzeigebereich eines
Browsers aufteilen. Jedes Anzeigesegment kann eigene
Inhalte enthalten.
GIF "Graphics Interchange Format"; ein Dateiformat zur
Darstellung von Graphiken. Animierte GIFs enthalten in
einer Datei mehrere Graphiken, die nacheinander angezeigt
werden und dadurch den Eindruck von Bewegung vermitteln.
HTML Siehe "Markup-Sprache".
Hyperlink Verweis in einem elektronischen Dokument auf ein beliebiges
Verweisziel. Das Verweisziel kann sich in jeder ueber den
elektronischen Datenaustausch erreichbaren Quelle befinden.
Imagemaps Verweis-sensitive Graphiken; Graphiken, die in Regionen
mit zugeordneten Aktionen unterteilt wurden. Die Betaetigung
einer aktiven Region loest eine Aktion aus.
Linearisierte Tabelle Ein Verfahren der Tabellendarstellung, bei der die Inhalte
der Zellen zu einer Folge von Absaetzen werden. Die Absaetze
erscheinen in derselben Reihenfolge, in der die Zellen im
urspruenglichen Dokument definiert sind.
Markup-Sprache "Auszeichnungssprachen"; Kategorie von Programmiersprachen,
die z. B. HTML (Hyper Text Markup Language) oder XML
(Extensible Markup Language) umfasst. Auszeichnungssprachen
basieren auf der in der ISO-Norm 8879 festgelegten SGML
(Standard Generalized Markup Language). Sie dienen, in
ihren spezifischen Anwendungsgebieten, zur logischen
Beschreibung von Inhalten, zum Datenaustausch oder zur
Definition weiterer Auszeichnungssprachen.
Metadaten Informationen ueber die verwendeten Daten oder Inhalte.
Multimedia Die Verbindung mehrerer Medien wie Text, Bild, Ton oder
dreidimensionaler Simulation zu einer geschlossenen
elektronischen Praesentation.
Natuerliche Sprache Gesprochene, geschriebene oder durch Zeichen dargestellte
Sprachen wie Deutsch, aber auch Gebaerdensprache oder
Blindenschrift.
Pop-Ups Neu erscheinender Anzeigebereich bzw. Fenster. Durch
die Nutzerin/den Nutzer in der Regel nicht zu steuernder
Prozess.
Script In einer speziellen Programmiersprache ("Script-Sprache"
wie z. B. JavaScript) verfasstes Programm.
Server, serverseitig Softwareprogramm, das auf einem Hostrechner ausgefuehrt
wird und in Netzwerken anderen Rechnern, auf denen
Clientsoftware ausgefuehrt wird, Dienste (z. B. Websites,
E-Mail) zur Verfuegung stellt. Serverseitig ist eine
Funktionalitaet dann, wenn sie auf dem Server ausgefuehrt
wird.
Sitemap Gesamtuebersicht ueber den Aufbau eines Internetangebots.
Stylesheet, Stylesheet- CSS (Cascading Stylesheets) ist eine Ergaenzungssprache
Property-Wert zu HTML, die die Spezifizierung der Praesentation
eines Dokumentes ermoeglicht. Sie erlaubt das beliebige
Formatieren einzelner HTML-Elemente oder das Definieren
zentraler Formate in Dokumenten. Property-Werte enthalten
Wertzuweisungen fuer die festgelegten Formate.
Tabellarische Daten Tabellen, die dazu verwendet werden, logische Beziehungen
zwischen Daten zu repraesentieren, enthalten tabellarische
Daten. Den Gegensatz hierzu bilden Tabellen, die nur der
Formatierung bzw. Text- und Bildgestaltung von Dokumenten
dienen.
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