Verordnung zur Schaffung barrierefreier
Informationstechnik nach dem
Behindertengleichstellungsgesetz
(Barrierefreie Informationstechnik-
Verordnung - BITV)
BITV

vom  17.07.2002



"Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung vom 17. Juli 2002 (BGBl. I S. 2654)"


Fussnote

 Textnachweis ab: 24. 7.2002

Eingangsformel
Auf Grund des § 11 Abs. 1 Satz 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes vom 27. April
2002 (BGBl. I S. 1467) verordnet das Bundesministerium des Innern im Einvernehmen mit
dem Bundesministerium fuer Arbeit und Sozialordnung:

§ 1 Sachlicher Geltungsbereich
Die Verordnung gilt fuer:
1. Internetauftritte und -angebote,
2. Intranetauftritte und -angebote, die oeffentlich zugaenglich sind, und
3. mittels Informationstechnik realisierte grafische Programmoberflaechen, die
   oeffentlich zugaenglich sind,
der Behoerden der Bundesverwaltung.

§ 2 Einzubeziehende Gruppen behinderter Menschen
Die Gestaltung von Angeboten der Informationstechnik (§ 1) nach dieser
Verordnung ist dazu bestimmt, behinderten Menschen im Sinne des § 3 des
Behindertengleichstellungsgesetzes, denen ohne die Erfuellung zusaetzlicher Bedingungen
die Nutzung der Informationstechnik nur eingeschraenkt moeglich ist, den Zugang dazu zu
eroeffnen.

§ 3 Anzuwendende Standards
Die Angebote der Informationstechnik (§ 1) sind gemaess der Anlage zu dieser Verordnung
so zu gestalten, dass
1. alle Angebote die unter Prioritaet I aufgefuehrten Anforderungen und Bedingungen
   erfuellen und
2. zentrale Navigations- und Einstiegsangebote zusaetzlich die unter Prioritaet II
   aufgefuehrten Anforderungen und Bedingungen beruecksichtigen.

§ 4 Umsetzungsfristen fuer die Standards
(1) Die in § 1 dieser Verordnung genannten Angebote, die nach Inkrafttreten dieser
Verordnung neu gestaltet oder in wesentlichen Bestandteilen oder groesserem Umfang

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veraendert oder angepasst werden, sind gemaess § 3 dieser Verordnung zu erstellen.
Mindestens ein Zugangspfad zu den genannten Angeboten soll mit der Freischaltung
dieser Angebote die Anforderungen und Bedingungen der Prioritaet I der Anlage zu dieser
Verordnung erfuellen. Spaetestens bis zum 31. Dezember 2005 muessen alle Zugangspfade zu
den genannten Angeboten die Anforderungen und Bedingungen der Prioritaet I der Anlage
dieser Verordnung erfuellen.

(2) Angebote, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung im Internet oder im Intranet
(§ 1 Nr. 2) veroeffentlicht wurden, sind bis zum 31. Dezember 2003 gemaess § 3 dieser
Verordnung zu gestalten, wenn diese Angebote sich speziell an behinderte Menschen im
Sinne des § 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes richten.

(3) Soweit nicht Absatz 2 gilt, sind die Angebote, die vor Inkrafttreten dieser
Verordnung im Internet oder im Intranet (§ 1 Nr. 2) veroeffentlicht wurden, bis zum 31.
Dezember 2005 gemaess § 3 dieser Verordnung zu gestalten.

§ 5 Folgenabschaetzung
Die Verordnung ist unter Beruecksichtigung der technischen Entwicklung regelmaessig zu
ueberpruefen. Sie wird spaetestens nach Ablauf von drei Jahren nach ihrem Inkrafttreten
auf ihre Wirkung ueberprueft.

§ 6 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkuendung in Kraft.

Anlage (zu den §§ 3 und 4 Abs. 1)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 2655 - 2662

                                                                         Anlage (Teil 1)
Dieses Dokument enthaelt keine Vorgaben zur grundlegenden Technik, die fuer die
Bereitstellung von elektronischen Inhalten und Informationen verwendet wird (Server,
Router, Netzwerkarchitekturen und Protokolle, Betriebssysteme usw.) und hinsichtlich
der zu verwendenden Benutzeragenten. Die Anforderungen und Bedingungen beziehen
sich allein auf die der Nutzerin/dem Nutzer angebotenen elektronischen Inhalte und
Informationen.
Die Anforderungen und Bedingungen dieser Anlage basieren grundsaetzlich auf den
Zugaenglichkeitsrichtlinien fuer Web-Inhalte 1.0 (Web Content Accessibility Guidelines
1.0) des World Wide Web Consortiums vom 5. Mai 1999.
Die in Teil 1 dieser Anlage enthaltenen, bei ihrem ersten Auftreten im Text durch
Unterstreichung kenntlich gemachten, grundlegenden technischen Fachbegriffe sind in
Teil 2 dieser Anlage (Glossar) erlaeutert.
                                       Prioritaet I
Anforderung     1       Fuer jeden Audio- oder visuellen Inhalt sind geeignete
                        aequivalente Inhalte bereitzustellen, die den gleichen Zweck oder
                        die gleiche Funktion wie der originaere Inhalt erfuellen.
Bedingung       1.1     Fuer jedes Nicht-Text-Element ist ein aequivalenter Text
                        bereitzustellen. Dies gilt insbesondere fuer: Bilder, graphisch
                        dargestellten Text einschliesslich Symbolen, Regionen von
                        Imagemaps, Animationen (z. B. animierte GIFs), Applets und
                        programmierte Objekte, Zeichnungen, die auf der Verwendung
                        von Zeichen und Symbolen des ASCII-Codes basieren (ASCII-
                        Zeichnungen), Frames, Scripts, Bilder, die als Punkte in Listen
                        verwendet werden, Platzhalter-Graphiken, graphische Buttons,
                        Toene (abgespielt mit oder ohne Einwirkung des Benutzers), Audio-
                        Dateien, die fuer sich allein stehen, Tonspuren von Videos und
                        Videos.
                1.2     Fuer jede aktive Region einer serverseitigen Imagemap sind
                        redundante Texthyperlinks bereitzustellen.
                1.3     Fuer Multimedia-Praesentationen ist eine Audio-Beschreibung der
                        wichtigen Informationen der Videospur bereitzustellen.


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                1.4      Fuer jede zeitgesteuerte Multimedia-Praesentation (insbesondere
                         Film oder Animation) sind aequivalente Alternativen (z. B.
                         Untertitel oder Audiobeschreibungen der Videospur) mit der
                         Praesentation zu synchronisieren.
Anforderung     2        Texte und Graphiken muessen auch dann verstaendlich sein, wenn sie
                         ohne Farbe betrachtet werden.
Bedingung       2.1      Alle mit Farbe dargestellten Informationen muessen auch ohne
                         Farbe verfuegbar sein, z. B. durch den Kontext oder die hierfuer
                         vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache.
                2.2      Bilder sind so zu gestalten, dass die Kombinationen aus
                         Vordergrund- und Hintergrundfarbe auf einem Schwarz-Weiss-
                         Bildschirm und bei der Betrachtung durch Menschen mit
                         Farbfehlsichtigkeiten ausreichend kontrastieren.
Anforderung     3        Markup-Sprachen (insbesondere HTML) und Stylesheets sind
                         entsprechend ihrer Spezifikationen und formalen Definitionen zu
                         verwenden.
Bedingung       3.1      Soweit eine angemessene Markup-Sprache existiert, ist
                         diese anstelle von Bildern zu verwenden, um Informationen
                         darzustellen.
                3.2      Mittels Markup-Sprachen geschaffene Dokumente sind so zu
                         erstellen und zu deklarieren, dass sie gegen veroeffentliche
                         formale Grammatiken validieren.
                3.3      Es sind Stylesheets zu verwenden, um die Text- und
                         Bildgestaltung sowie die Praesentation von mittels Markup-
                         Sprachen geschaffener Dokumente zu beeinflussen.
                3.4      Es sind relative anstelle von absoluten Einheiten in den
                         Attributwerten der verwendeten Markup-Sprache und den
                         Stylesheet-Property-Werten zu verwenden.
                3.5      Zur Darstellung der Struktur von mittels Markup-Sprachen
                         geschaffener Dokumente sind Ueberschriften-Elemente zu verwenden.
                3.6      Zur Darstellung von Listen und Listenelementen sind die hierfuer
                         vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache zu
                         verwenden.
                3.7      Zitate sind mittels der hierfuer vorgesehenen Elemente der
                         verwendeten Markup-Sprache zu kennzeichnen.
Anforderung     4        Sprachliche Besonderheiten wie Wechsel der Sprache oder
                         Abkuerzungen sind erkennbar zu machen.
Bedingung       4.1      Wechsel und Aenderungen der vorherrschend verwendeten natuerlichen
                         Sprache sind kenntlich zu machen.
Anforderung     5        Tabellen sind mittels der vorgesehenen Elemente der verwendeten
                         Markup-Sprache zu beschreiben und in der Regel nur zur
                         Darstellung tabellarischer Daten zu verwenden.
Bedingung       5.1      In Tabellen, die tabellarische Daten darstellen, sind die
                         Zeilen- und Spaltenueberschriften mittels der vorgesehenen
                         Elemente der verwendeten Markup-Sprache zu kennzeichnen.
                5.2      Soweit Tabellen, die tabellarische Daten darstellen, zwei oder
                         mehr Ebenen von Zeilen- und Spaltenueberschriften aufweisen, sind
                         mittels der vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache
                         Datenzellen und Ueberschriftenzellen einander zuzuordnen.
                5.3      Tabellen sind nicht fuer die Text- und Bildgestaltung zu
                         verwenden, soweit sie nicht auch in linearisierter Form
                         dargestellt werden koennen.
                5.4      Soweit Tabellen zur Text- und Bildgestaltung genutzt werden,
                         sind keine der Strukturierung dienenden Elemente der verwendeten
                         Markup-Sprache zur visuellen Formatierung zu verwenden.
Anforderung     6        Internetangebote muessen auch dann nutzbar sein, wenn der
                         verwendete Benutzeragent neuere Technologien nicht unterstuetzt
                         oder diese deaktiviert sind.
Bedingung       6.1      Es muss sichergestellt sein, dass mittels Markup-Sprachen
                         geschaffene Dokumente verwendbar sind, wenn die zugeordneten
                         Stylesheets deaktiviert sind.

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                6.2      Es muss sichergestellt sein, dass Aequivalente fuer dynamischen
                         Inhalt aktualisiert werden, wenn sich der dynamische Inhalt
                         aendert.
                6.3      Es muss sichergestellt sein, dass mittels Markup-Sprachen
                         geschaffene Dokumente verwendbar sind, wenn Scripts, Applets
                         oder andere programmierte Objekte deaktiviert sind.
                6.4      Es muss sichergestellt sein, dass die Eingabebehandlung von
                         Scripts, Applets oder anderen programmierten Objekten vom
                         Eingabegeraet unabhaengig ist.
                6.5      Dynamische Inhalte muessen zugaenglich sein. Insoweit dies nur
                         mit unverhaeltnismaessig hohem Aufwand zu realisieren ist, sind
                         gleichwertige alternative Angebote unter Verzicht auf dynamische
                         Inhalte bereitzustellen.
Anforderung     7        Zeitgesteuerte Aenderungen des Inhalts muessen durch die Nutzerin/
                         den Nutzer kontrollierbar sein.
Bedingung       7.1      Bildschirmflackern ist zu vermeiden.
                7.2      Blinkender Inhalt ist zu vermeiden.
                7.3      Bewegung in mittels Markup-Sprachen geschaffener Dokumente ist
                         entweder zu vermeiden oder es sind Mechanismen bereitzustellen,
                         die der Nutzerin/dem Nutzer das Einfrieren der Bewegung oder die
                         Aenderung des Inhalts ermoeglichen.
                7.4      Automatische periodische Aktualisierungen in mittels Markup-
                         Sprachen geschaffener Dokumente sind zu vermeiden.
                7.5      Die Verwendung von Elementen der Markup-Sprache zur
                         automatischen Weiterleitung ist zu vermeiden. Insofern auf eine
                         automatische Weiterleitung nicht verzichtet werden kann, ist der
                         Server entsprechend zu konfigurieren.
Anforderung     8        Die direkte Zugaenglichkeit der in Internetangeboten
                         eingebetteten Benutzerschnittstellen ist sicherzustellen.
Bedingung       8.1      Programmierte Elemente (insbesondere Scripts und (Applets)
                         sind so zu gestalten, dass sie entweder direkt zugaenglich oder
                         kompatibel mit assistiven Technologien sind.
Anforderung     9        Internetangebote sind so zu gestalten, dass Funktionen
                         unabhaengig vom Eingabegeraet oder Ausgabegeraet nutzbar sind.
Bedingung       9.1      Es sind clientseitige Imagemaps bereitzustellen, es sei denn,
                         die Regionen koennen mit den verfuegbaren geometrischen Formen
                         nicht definiert werden.
                9.2      Jedes ueber eine eigene Schnittstelle verfuegende Element muss in
                         geraeteunabhaengiger Weise bedient werden koennen.
                9.3      In Scripts sind logische anstelle von geraeteabhaengigen Event-
                         Handlern zu spezifizieren.
Anforderung     10       Die Verwendbarkeit von nicht mehr dem jeweils aktuellen Stand
                         der Technik entsprechenden assistiven Technologien und Browsern
                         ist sicherzustellen, soweit der hiermit verbundene Aufwand nicht
                         unverhaeltnismaessig ist.
Bedingung       10.1     Das Erscheinenlassen von Pop-Ups oder anderen Fenstern ist
                         zu vermeiden. Die Nutzerin/der Nutzer ist ueber Wechsel der
                         aktuellen Ansicht zu informieren.
                10.2     Bei allen Formular-Kontrollelementen mit implizit zugeordneten
                         Beschriftungen ist dafuer Sorge zu tragen, dass die
                         Beschriftungen korrekt positioniert sind.
Anforderung     11       Die zur Erstellung des Internetangebots verwendeten Technologien
                         sollen oeffentlich zugaenglich und vollstaendig dokumentiert
                         sein, wie z. B. die vom World Wide Web Consortium entwickelten
                         Technologien.
Bedingung       11.1     Es sind oeffentlich zugaengliche und vollstaendig dokumentierte
                         Technologien in ihrer jeweils aktuellen Version zu verwenden,
                         soweit dies fuer die Erfuellung der angestrebten Aufgabe
                         angemessen ist.
                11.2     Die Verwendung von Funktionen, die durch die Herausgabe neuer
                         Versionen ueberholt sind, ist zu vermeiden.

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                11.3     Soweit auch nach bestem Bemuehen die Erstellung eines
                         barrierefreien Internetangebots nicht moeglich ist, ist ein
                         alternatives, barrierefreies Angebot zur Verfuegung zu stellen,
                         dass aequivalente Funktionalitaeten und Informationen gleicher
                         Aktualitaet enthaelt, soweit es die technischen Moeglichkeiten
                         zulassen. Bei Verwendung nicht barrierefreier Technologien
                         sind diese zu ersetzen, sobald aufgrund der technologischen
                         Entwicklung aequivalente, zugaengliche Loesungen verfuegbar und
                         einsetzbar sind.
Anforderung     12       Der Nutzerin/dem Nutzer sind Informationen zum Kontext und zur
                         Orientierung bereitzustellen.
Bedingung       12.1     Jeder Frame ist mit einem Titel zu versehen, um Navigation und
                         Identifikation zu ermoeglichen.
                12.2     Der Zweck von Frames und ihre Beziehung zueinander ist zu
                         beschreiben, soweit dies nicht aus den verwendeten Titeln
                         ersichtlich ist.
                12.3     Grosse Informationsbloecke sind mittels Elementen der verwendeten
                         Markup-Sprache in leichter handhabbare Gruppen zu unterteilen.
                12.4     Beschriftungen sind genau ihren Kontrollelementen zuzuordnen.
Anforderung     13       Navigationsmechanismen sind uebersichtlich und schluessig zu
                         gestalten.
Bedingung       13.1     Das Ziel jedes Hyperlinks muss auf eindeutige Weise
                         identifizierbar sein.
                13.2     Es sind Metadaten bereitzustellen, um semantische Informationen
                         zu Internetangeboten hinzuzufuegen.
                13.3     Es sind Informationen zur allgemeinen Anordnung und
                         Konzeption eines Internetangebots, z. B. mittels eines
                         Inhaltsverzeichnisses oder einer Sitemap, bereitzustellen.
                13.4     Navigationsmechanismen muessen schluessig und nachvollziehbar
                         eingesetzt werden.
Anforderung     14       Das allgemeine Verstaendnis der angebotenen Inhalte ist durch
                         angemessene Massnahmen zu foerdern.
Bedingung       14.1     Fuer jegliche Inhalte ist die klarste und einfachste Sprache zu
                         verwenden, die angemessen ist.
                                       Prioritaet II
Anforderung     1        Fuer jeden Audio- oder visuellen Inhalt sind geeignete
                         aequivalente Inhalte bereitzustellen, die den gleichen Zweck oder
                         die gleiche Funktion wie der originaere Inhalt erfuellen.
Bedingung       1.5      Fuer jede aktive Region einer clientseitigen Imagemap sind
                         redundante Texthyperlinks bereitzustellen.
Anforderung     2        Texte und Graphiken muessen auch denn verstaendlich sein, wenn sie
                         ohne Farbe betrachtet werden.
Bedingung       2.3      Texte sind so zu gestalten, dass die Kombinationen aus
                         Vordergrund- und Hintergrundfarbe auf einem Schwarz-Weiss-
                         Bildschirm und bei der Betrachtung durch Menschen mit
                         Farbfehlsichtigkeiten ausreichend kontrastieren.
Anforderung     3        Markup-Sprachen (insbesondere HTML) und Stylesheets sind
                         entsprechend ihrer Spezifikationen und formalen Definitionen zu
                         verwenden.
Anforderung     4        Sprachliche Besonderheiten wie Wechsel der Sprache oder
                         Abkuerzungen sind erkennbar zu machen.
Bedingung       4.2      Abkuerzungen und Akronyme sind an der Stelle ihres ersten
                         Auftretens im Inhalt zu erlaeutern und durch die hierfuer
                         vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache kenntlich
                         zu machen.
                4.3      Die vorherrschend verwendete natuerliche Sprache ist durch die
                         hierfuer vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache
                         kenntlich zu machen.
Anforderung     5        Tabellen sind mittels der vorgesehenen Elemente der verwendeten
                         Markup-Sprache zu beschreiben und in der Regel nur zur
                         Darstellung tabellarischer Daten zu verwenden.

                                            -5-
      
                                                                              

Bedingung       5.5      Fuer Tabellen sind unter Verwendung der hierfuer vorgesehenen
                         Elemente der genutzten Markup-Sprache Zusammenfassungen
                         bereitzustellen.
                5.6      Fuer Ueberschriftenzellen sind unter Verwendung der hierfuer
                         vorgesehenen Elemente der genutzten Markup-Sprache Abkuerzungen
                         bereitzustellen.
Anforderung     6        Internetangebote muessen auch dann nutzbar sein, wenn der
                         verwendete Benutzeragent neuere Technologien nicht unterstuetzt
                         oder diese deaktiviert sind.
Anforderung     7        Zeitgesteuerte Aenderungen des Inhalts muessen durch die Nutzerin/
                         den Nutzer kontrollierbar sein.
Anforderung     8        Die direkte Zugaenglichkeit der in Internetangeboten
                         eingebetteten Benutzerschnittstellen ist sicherzustellen.
Anforderung     9        Internetangebote sind so zu gestalten, dass Funktionen
                         unabhaengig vom Eingabegeraet oder Ausgabegeraet nutzbar sind.
Bedingung       9.4      Es ist eine mit der Tabulatortaste navigierbare,
                         nachvollziehbare und schluessige Reihenfolge von Hyperlinks,
                         Formularkontrollelementen und Objekten festzulegen.
                9.5      Es sind Tastaturkurzbefehle fuer Hyperlinks, die
                         fuer das Verstaendnis des Angebots von entscheidender
                         Bedeutung sind (einschliesslich solcher in clientseitigen
                         Imagemaps), Formularkontrollelemente und Gruppen von
                         Formularkontrollelementen bereitzustellen.
Anforderung     10       Die Verwendbarkeit von nicht mehr dem jeweils aktuellen Stand
                         der Technik entsprechenden assistiven Technologien und Browsern
                         ist sicherzustellen, soweit der hiermit verbundene Aufwand nicht
                         unverhaeltnismaessig ist.
Bedingung       10.3     Fuer alle Tabellen, die Text in parallelen Spalten mit
                         Zeilenumbruch enthalten, ist alternativ linearer Text
                         bereitzustellen.
                10.4     Leere Kontrollelemente in Eingabefeldern und Textbereichen sind
                         mit Platzhalterzeichen zu versehen.
                10.5     Nebeneinander liegende Hyperlinks sind durch von Leerzeichen
                         umgebene, druckbare Zeichen zu trennen.
Anforderung     11       Die zur Erstellung des Internetangebots verwendeten Technologien
                         sollen oeffentlich zugaenglich und vollstaendig dokumentiert
                         sein, wie z. B. die vom World Wide Web Consortium entwickelten
                         Technologien.
Bedingung       11.4     Der Nutzerin/dem Nutzer sind Informationen bereitzustellen, die
                         es ihnen erlauben, Dokumente entsprechend ihren Vorgaben (z. B.
                         Sprache) zu erhalten.
Anforderung     12       Der Nutzerin/dem Nutzer sind Informationen zum Kontext und zur
                         Orientierung bereitzustellen.
Anforderung     13       Navigationsmechanismen sind uebersichtlich und schluessig zu
                         gestalten.
Bedingung       13.5     Es sind Navigationsleisten bereitzustellen, um den verwendeten
                         Navigationsmechanismus hervorzuheben und einen Zugriff darauf zu
                         ermoeglichen.
                13.6     Inhaltlich verwandte oder zusammenhaengende Hyperlinks sind
                         zu gruppieren. Die Gruppen sind eindeutig zu benennen und
                         muessen einen Mechanismus enthalten, der das Umgehen der Gruppe
                         ermoeglicht.
                13.7     Soweit Suchfunktionen angeboten werden, sind der Nutzerin/dem
                         Nutzer verschiedene Arten der Suche bereitzustellen.
                13.8     Es sind aussagekraeftige Informationen am Anfang von inhaltlich
                         zusammenhaengenden Informationsbloecken (z. B. Absaetzen, Listen)
                         bereitzustellen, die eine Differenzierung ermoeglichen.
                13.9     Soweit inhaltlich zusammenhaengende Dokumente getrennt
                         angeboten werden, sind Zusammenstellungen dieser Dokumente
                         bereitzustellen.
                13.10    Es sind Mechanismen zum Umgehen von ASCII-Zeichnungen
                         bereitzustellen.
                                           -6-
         
                                                                                 

Anforderung        14       Das allgemeine Verstaendnis der angebotenen Inhalte ist durch
                            angemessene Massnahmen zu foerdern.
Bedingung          14.2     Text ist mit graphischen oder Audio-Praesentationen zu ergaenzen,
                            sofern dies das Verstaendnis der angebotenen Information foerdert.
                   14.3     Der gewaehlte Praesentationsstil ist durchgaengig beizubehalten.
                                                                             Anlage (Teil 2)
                                             Glossar
Applet                          Kurz fuer "Application". Meist in der Programmiersprache
                                Java verfasstes, in ein Internetangebot eingefuegtes
                                Programm.
ASCII-Zeichnungen               "American Standard Code For Information Interchange"; ein
                                Zeichensatz, der es erlaubt, nummerischen Werten (Bytes)
                                Zeichen der gebraeuchlichen Schriftsprache zuzuordnen.
                                ASCII-Zeichnungen sind Bilder, die durch die Kombination
                                von Zeichen und Symbolen des ASCII-Zeichensatzes entstehen
                                (z. B. Emoticons).
Assistive Technologien          Software oder Hardware, die speziell entwickelt
                                wurde, um behinderten Menschen bei ihren taeglichen
                                Aktivitaeten zu helfen. Assistive Technologien sind z. B.
                                Rollstuehle, Lesegeraete, Geraete zum Greifen usw. Gaengige
                                assistive Technologien im Bereich der Vermittlung von
                                Internetinhalten sind Screenreader, Bildschirmlupen,
                                Sprachgeneratoren und Spracheingabe-Software, die in
                                Verbindung mit graphischen Desktop-Browsern (neben anderen
                                Benutzeragenten) eingesetzt werden. Assistive Hardware-
                                Technologien sind u. a. alternative Tastaturen und
                                Zeigegeraete.
Attributwert                    Befehle in Programmiersprachen koennen zusaetzliche Angaben
                                zur Beschreibung des Befehls in Form von Attributen
                                enthalten. Diese Attribute koennen durch Wertangaben naeher
                                bestimmt werden.
Ausgabegeraet                    Stellt der Nutzerin/dem Nutzer die verarbeiteten Daten
                                zur Verfuegung. Beispiele fuer Ausgabegeraete sind Monitore,
                                Drucker, Lautsprecher oder Braille-Zeilen.
Benutzeragent                   Software zum Zugriff auf Internetinhalte; dies umfasst
                                graphische Desktop-Browser, Text-Browser, Sprach-Browser,
                                Mobiltelefone, Multimedia-Player und manche assistive
                                Software-Technologien, die in Verbindung mit Browsern
                                verwendet werden, wie etwa Screenreader, Bildschirmlupen
                                und Spracherkennungssoftware.
Benutzerschnittstellen          Ermoeglichen Eingaben der Nutzerin/des Nutzers und legen
                                deren Darstellung fest.
Browser                         Programm, das den Zugriff auf und die Darstellung von
                                Angeboten im Internet erlaubt.
Button                          Mittels Graphiken dargestellte Schaltflaechen.
Client, clientseitig            Softwareprogramm in Netzwerken, in der Regel auf dem
                                lokalen Computer der Nutzerin/des Nutzers, das von Servern
                                bereitgestellte Dienste in Anspruch nimmt. Clients fordern
                                entweder Daten von Servern an (z. B. Browser) oder
                                versenden Daten an Server (z. B. E-Mail). Clientseitig
                                ist eine Funktionalitaet dann, wenn sie auf dem Client
                                ausgefuehrt wird.
Dynamische Inhalte              Sammelbegriff fuer verschiedenartige Mechanismen, Inhalte
                                waehrend ihrer Anzeige dynamisch zu aendern, entweder
                                automatisch oder durch Einwirken der Nutzerin/des Nutzers.
Eingabegeraete                   Ermoeglicht die Interaktion mit dem elektronischen Medium.
                                Beispiele fuer Eingabegeraete sind Tastaturen, Computer-
                                Maeuse, Blindenschriftgeraete, Kopfstaebe oder Mikrophone.
Event-Handler                   "Ereignis-Behandler", werden meist als Attribute in
                                Befehlen der HTML-Programmiersprache notiert und loesen
                                bei Aktivierung durch die Nutzerin/den Nutzer eine

                                               -7-
         
                                                                                 

                                vordefinierte Reaktion, in der Regel ein weiteres Programm
                                (z. B. ein Script), aus.
Frames                          Definierbare Segmente, die den Anzeigebereich eines
                                Browsers aufteilen. Jedes Anzeigesegment kann eigene
                                Inhalte enthalten.
GIF                             "Graphics Interchange Format"; ein Dateiformat zur
                                Darstellung von Graphiken. Animierte GIFs enthalten in
                                einer Datei mehrere Graphiken, die nacheinander angezeigt
                                werden und dadurch den Eindruck von Bewegung vermitteln.
HTML                            Siehe "Markup-Sprache".
Hyperlink                       Verweis in einem elektronischen Dokument auf ein beliebiges
                                Verweisziel. Das Verweisziel kann sich in jeder ueber den
                                elektronischen Datenaustausch erreichbaren Quelle befinden.
Imagemaps                       Verweis-sensitive Graphiken; Graphiken, die in Regionen
                                mit zugeordneten Aktionen unterteilt wurden. Die Betaetigung
                                einer aktiven Region loest eine Aktion aus.
Linearisierte Tabelle           Ein Verfahren der Tabellendarstellung, bei der die Inhalte
                                der Zellen zu einer Folge von Absaetzen werden. Die Absaetze
                                erscheinen in derselben Reihenfolge, in der die Zellen im
                                urspruenglichen Dokument definiert sind.
Markup-Sprache                  "Auszeichnungssprachen"; Kategorie von Programmiersprachen,
                                die z. B. HTML (Hyper Text Markup Language) oder XML
                                (Extensible Markup Language) umfasst. Auszeichnungssprachen
                                basieren auf der in der ISO-Norm 8879 festgelegten SGML
                                (Standard Generalized Markup Language). Sie dienen, in
                                ihren spezifischen Anwendungsgebieten, zur logischen
                                Beschreibung von Inhalten, zum Datenaustausch oder zur
                                Definition weiterer Auszeichnungssprachen.
Metadaten                       Informationen ueber die verwendeten Daten oder Inhalte.
Multimedia                      Die Verbindung mehrerer Medien wie Text, Bild, Ton oder
                                dreidimensionaler Simulation zu einer geschlossenen
                                elektronischen Praesentation.
Natuerliche Sprache              Gesprochene, geschriebene oder durch Zeichen dargestellte
                                Sprachen wie Deutsch, aber auch Gebaerdensprache oder
                                Blindenschrift.
Pop-Ups                         Neu erscheinender Anzeigebereich bzw. Fenster. Durch
                                die Nutzerin/den Nutzer in der Regel nicht zu steuernder
                                Prozess.
Script                          In einer speziellen Programmiersprache ("Script-Sprache"
                                wie z. B. JavaScript) verfasstes Programm.
Server, serverseitig            Softwareprogramm, das auf einem Hostrechner ausgefuehrt
                                wird und in Netzwerken anderen Rechnern, auf denen
                                Clientsoftware ausgefuehrt wird, Dienste (z. B. Websites,
                                E-Mail) zur Verfuegung stellt. Serverseitig ist eine
                                Funktionalitaet dann, wenn sie auf dem Server ausgefuehrt
                                wird.
Sitemap                         Gesamtuebersicht ueber den Aufbau eines Internetangebots.
Stylesheet, Stylesheet-         CSS (Cascading Stylesheets) ist eine Ergaenzungssprache
Property-Wert                   zu HTML, die die Spezifizierung der Praesentation
                                eines Dokumentes ermoeglicht. Sie erlaubt das beliebige
                                Formatieren einzelner HTML-Elemente oder das Definieren
                                zentraler Formate in Dokumenten. Property-Werte enthalten
                                Wertzuweisungen fuer die festgelegten Formate.
Tabellarische Daten             Tabellen, die dazu verwendet werden, logische Beziehungen
                                zwischen Daten zu repraesentieren, enthalten tabellarische
                                Daten. Den Gegensatz hierzu bilden Tabellen, die nur der
                                Formatierung bzw. Text- und Bildgestaltung von Dokumenten
                                dienen.




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