Anordnung zur Aenderung der Allgemeinen
Anordnung ueber die Uebertragung von
Zustaendigkeiten zur Entscheidung ueber
Beschwerden nach der Wehrbeschwerdeordnung
im Bereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
WBOZustAnOAendAnO

vom  28.08.1995



"Anordnung zur Aenderung der Allgemeinen Anordnung ueber die Uebertragung von
Zustaendigkeiten zur Entscheidung ueber Beschwerden nach der Wehrbeschwerdeordnung im
Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung vom 28. August 1995 (BGBl. I S. 1245)"


Fussnote

Textnachweis ab: 1.11.1995

Art 1
Die Allgemeine Anordnung ueber die Uebertragung von Zustaendigkeiten zur Entscheidung
ueber Beschwerden nach der Wehrbeschwerdeordnung im Bereich des Bundesministeriums der
Verteidigung vom 27. September 1973 (BGBl. I S. 1512) wird wie folgt geaendert:
1.In Abschnitt A wird folgender Satz angefuegt:
  "Richtet sich die Beschwerde gegen einen Verwaltungsakt einer
  Bundeswehrverwaltungsstelle im Ausland, uebertrage ich die Entscheidungsbefugnis dem
  Bundesamt fuer Wehrverwaltung."
2.Abschnitt B Nr. 1 wird wie folgt geaendert:
  a)Die Buchstaben b, c und d werden aufgehoben.
  b)Der bisherige Buchstabe e wird Buchstabe b.
  c)Buchstabe b wird wie folgt gefasst:
      "b)bei Entscheidungen einer anderen als der in Abschnitt A Satz 2 genannten
         Dienststelle der Bundeswehr im Ausland mit Ausnahme von Entscheidungen ueber
         Schadensersatzansprueche."


Art 2
Artikel 1 findet keine Anwendung auf Beschwerden, die vor dem Inkrafttreten dieser
Anordnung eingelegt worden sind.

Art 3
Diese Anordnung tritt am ersten Tage des auf die Veroeffentlichung im Bundesgesetzblatt
folgenden Kalendermonats in Kraft.

Schlussformel
Der    Bundesminister       der   Verteidigung


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