Bekanntmachung ueber die Auspraegung von
Bundesmuenzen im Nennwert von 10 Deutschen
Mark (5. Motiv der Olympiamuenze)
OlympiaMuenz5Bek
vom 01.08.1972
"Bekanntmachung ueber die Auspraegung von Bundesmuenzen im Nennwert von 10 Deutschen Mark
(5. Motiv der Olympiamuenze) vom 1. August 1972 (BGBl. I S. 1299)"
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(1) Auf Grund des Gesetzes ueber die Auspraegung einer Olympiamuenze vom 18. April 1969
(Bundesgesetzbl. I S. 305) wird aus Anlass der Spiele der XX. Olympiade 1972 in Muenchen
eine Bundesmuenze im Nennwert von 10 Deutschen Mark (Olympiamuenze) gepraegt.
(2) Das 5. Motiv wird, wie auch die anderen Motive, von allen 4 Muenzaemtern zu gleichen
Teilen gepraegt. Die Auflage betraegt 20 Millionen Stueck; die Ausgabe beginnt am 22.
August 1972.
(3) Die Legierung besteht aus 625 Tausendteilen Feinsilber und aus 375 Tausendteilen
Kupfer. Der Durchmesser betraegt 32,5 mm, das Gewicht 15,5 Gramm.
(4) Der Entwurf fuer das 5. Motiv stammt von dem Bildhauer Siegmund Schuetz, Berlin.
(5) Die Bildseite zeigt eine Komposition aus dem Emblem der Spiele der XX. Olympiade
Muenchen 1972 (Strahlenspirale - im oberen Feld der Muenze), dem Olympischen Feuer und
den fuenf Olympischen Ringen (im unteren Feld der Muenze). Die Umschrift lautet:
SPIELE DER XX. OLYMPIADE MUeNCHEN.
(6) Die getrennte Jahreszahl 1972 ist beiderseits der Olympischen Ringe angebracht.
(7) Die Wertseite mit der Umschrift:
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
DEUTSCHE MARK
zeigt in der Mitte den Bundesadler und unterhalb der Krallen des Adlers die Wertziffer
10. Das jeweilige Muenzzeichen befindet sich oberhalb der linken Kralle.
(8) Der glatte Muenzrand ist mit der vertieften Inschrift
CITIUS ALTIUS FORTIUS
und mit Ornamenten zwischen den Worten versehen.
(9) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgegeben.
Schlussformel
Der Bundesminister fuer Wirtschaft und Finanzen
Abbildung der Muenze
(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung)
Fundstelle: BGBl I 1972, 1299
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