Bekanntmachung ueber die Auspraegung einer
Bundesmuenze im Nennwert von 10 Deutschen
Mark (4. Motiv der Olympiamuenze)
OlympiaMuenz4Bek

vom  18.04.1972



"Bekanntmachung ueber die Auspraegung einer Bundesmuenze im Nennwert von 10 Deutschen Mark
(4. Motiv der Olympiamuenze) vom 18. April 1972 (BGBl. I S. 607)"


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(1) Auf Grund des Gesetzes ueber die Auspraegung einer Olympiamuenze vom 18. April 1969
(Bundesgesetzbl. I S. 305) wird aus Anlass der Spiele der XX. Olympiade 1972 in Muenchen
eine Bundesmuenze im Nennwert von 10 Deutschen Mark (Olympiamuenze) gepraegt.

(2) Das 4. Motiv wird wie auch die anderen Motive von allen 4 Muenzaemtern zu gleichen
Teilen gepraegt. Die Auflage betraegt 20 Millionen Stueck; die Ausgabe beginnt am 9. Mai
1972.

(3) Die Legierung besteht aus 625 Tausendteilen Feinsilber und aus 375 Tausendteilen
Kupfer. Der Durchmesser betraegt 32,5 mm, das Gewicht 15,5 Gramm.

(4) Der Entwurf fuer das 4. Motiv stammt von Frau Doris Waschk-Balz, Hamburg.

(5) Die Bildseite zeigt aus der Vogelperspektive einen Teil der Sportstaetten und der
zeltartigen Ueberdachung des Olympischen Gelaendes in Muenchen. Die blockartig angeordnete
Aufschrift lautet:
OLYMPISCHE SPIELE MUeNCHEN 26.8.-10.9.1972

(6) Auf der Wertseite ist der Adler - im Einklang mit der Gestaltung der Bildseite -
in leicht asymmetrischer Form dargestellt. In dem Feld unterhalb des Adlers sind die
schraeg gestaffelte Aufschrift
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
10 DEUTSCHE MARK
und das jeweilige Muenzzeichen untergebracht.

(7) Der glatte Muenzrand ist mit der vertieften Inschrift
CITIUS ALTIUS FORTIUS
und mit Ornamenten zwischen den Worten versehen.

(8) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgegeben.

Schlussformel
Der    Bundesminister      fuer   Wirtschaft        und   Finanzen

Abbildung der Muenze
(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung)
Fundstelle: BGBl I 1972, 607




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