Bekanntmachung ueber die Auspraegung einer
Bundesmuenze im Nennwert von 10 Deutschen
Mark (2. Motiv der Olympiamuenze - Ausgabe
1970)
OlympiaMuenz2Bek
vom 02.07.1971
"Bekanntmachung ueber die Auspraegung einer Bundesmuenze im Nennwert von 10 Deutschen Mark
(2. Motiv der Olympiamuenze - Ausgabe 1970) vom 2. Juli 1971 (BGBl. I S. 870)"
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(1) Auf Grund des Gesetzes ueber die Auspraegung einer Olympiamuenze vom 18. April 1969
(Bundesgesetzbl. I S. 305) wird aus Anlass der Spiele der XX. Olympiade 1972 in Muenchen
eine Bundesmuenze im Nennwert von 10 Deutschen Mark (Olympiamuenze) gepraegt.
(2) Von den vier angekuendigten Motiven wird das 2. Motiv, ebenfalls von den vier
Muenzaemtern zu gleichen Teilen gepraegt, mit einer Auflage von 20 Millionen Stueck ab 20.
Juli 1971 in den Verkehr gebracht.
(3) Die Legierung besteht aus 625 Tausendteilen Feinsilber und aus 375 Tausendteilen
Kupfer. Der Durchmesser betraegt 32,5 mm und das Gewicht 15,5 Gramm.
(4) Der Entwurf fuer das 2. Motiv - Ausgabe 1970 - stammt von Herrn Reinhardt
Heinsdorff, 8201 Lehen, Post Grosskarolinenfeld. Er zeigt auf der Bildseite vor einem
faecherartigen Hintergrund ineinander verschlungene Arme als symbolische Darstellung der
olympischen Idee. Die Umschrift lautet: OLYMPISCHE SPIELE 1972 IN MUeNCHEN.
(5) Die Wertseite mit der Umschrift: BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DEUTSCHE MARK zeigt
in der Mitte den Bundesadler. Die Wertziffer 10, besonders hervorgehoben, ist in
dem freien Raum zwischen den Krallen des Adlers, unterhalb der Schwanzfeder und
oberhalb der zur Umschrift gehoerenden Worte DEUTSCHE MARK untergebracht. Das jeweilige
Muenzzeichen befindet sich unterhalb der gespreizten rechten Kralle des Adlers.
(6) Der glatte Muenzrand ist mit der vertieften Inschrift: CITIUS ALTIUS FORTIUS und mit
Ornamenten zwischen den Worten versehen.
(7) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgegeben.
Schlussformel
Der Bundesminister fuer Wirtschaft und Finanzen
Abbildung der Muenze
(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung)
Fundstelle: BGBl I 1971, 870
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